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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gewässerschau

Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)

Schau des Idarbaches (Gewässer II. Ordnung)

In Vollzug des § 101 LWG findet am Dienstag, den 18.03.2025 und am Mittwoch, den 19.03.2025 eine Schau des Idarbaches statt.

Uhrzeiten und Treffpunkte zu den einzelnen Terminen sind wie folgt:

• 18.03.2025, 9:30 Uhr: Mündung des Hohlbaches in den Idarbach in der Gemarkung Allenbach

• 19.03.2025, 9:30 Uhr: Straßenbrücke L 175 nach Herrstein.

Die Schaukommission wird gebildet aus:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
    – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –
    als wasserwirtschaftliche Fachbehörde und Obere Wasserbehörde.
  • Landkreis Birkenfeld
    als Untere Wasser-, Naturschutz- und Fischereibehörde
    sowie als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG.
  • Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen und Stadt Idar-Oberstein
    als ordnungsbehördliche Vollzugsdienste.

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, bitte ich um vorherige Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Herrn Thomas Pies (0261/120 – 2944 oder Thomas.Pies@sgdnord.rlp.de).

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz
Koblenz, den 21.01.2025
Im Auftrag
Sebastian Waldhans