Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)
Schau des Idarbaches (Gewässer II. Ordnung)
In Vollzug des § 101 LWG findet am Dienstag, den 18.03.2025 und am Mittwoch, den 19.03.2025 eine Schau des Idarbaches statt.
Uhrzeiten und Treffpunkte zu den einzelnen Terminen sind wie folgt:
• 18.03.2025, 9:30 Uhr: Mündung des Hohlbaches in den Idarbach in der Gemarkung Allenbach
• 19.03.2025, 9:30 Uhr: Straßenbrücke L 175 nach Herrstein.
Die Schaukommission wird gebildet aus:
Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.
Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, bitte ich um vorherige Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Herrn Thomas Pies (0261/120 – 2944 oder Thomas.Pies@sgdnord.rlp.de).