Das Abfahren des in Gruben gesammelten Abwassers gehört zur öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung. Ordnungswidrig handelt, wer das Entleeren von Abwassergruben nicht zulässt oder behindert.
Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Die Verbandsgemeindewerke Rhaunen lassen in der Zeit vom 18. bis 29. Juni 2018 die Abwassergruben turnusmäßig durch die Fachfirma Gebr. Herrmann GmbH & Co. KG, Hauptstraße 28, 55483 Schlierschied, Tel. (06765) 7710 - Fax (06765) 7400 - Email: info@gebrueder-herrmann.de, entleeren. Nicht entleert werden die Abwassergruben, die bereits wegen Bedarf in 2018 entleert wurden. Es sei denn, dass die betroffenen Grundstückseigentümer rechtzeitig eine weitere Entleerung ihrer Abwassergrube bei den Verbandsgemeindewerken Rhaunen oder bei der Fa. Gebr. Herrmann beantragen.
Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten.
Rhaunen, den 26. April 2018Verbandsgemeindewerke Rhauneni.V. gez. Harald Petry, Stellv. Werkleiter