Der Ortsgemeinderat Bundenbach hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde vom 23.07.2018, hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
2018
2019
der Gesamtbetrag der Erträge auf
1.068.798 €
1.106.401 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
1.217.165 €
1.169.108 €
der Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) auf
-148.367 €
-62.707 €
2. im Finanzhaushalt
2018
2019
die ordentlichen Einzahlungen auf
1.016.253 €
1.053.223 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.131.952 €
1.083.275 €
der Saldo der ordentlichen Ein-/Auszahlungen auf
-115.699 €
-30.052 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 €
0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 €
0 €
der Saldo der außerordentlichen Ein-/Auszahlungen auf
0 €
0 €
die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf
4.399 €
4.425 €
die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen auf
4.399 €
4.425 €
der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus int. Leistungsbeziehungen (Posten F 22) auf
0 €
0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
63.585 €
55.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
42.224 €
84.000 €
der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
+ 21.361 €
-28.750 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf *)
108.338 €
73.081 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf **)
14.000 €
14.279 €
der Saldo der Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
+ 94.338 €
+ 58.802 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
1.192.575 €
1.185.979 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
1.192.575 €
1.185.979 €
*) Bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit handelt es sich:
in 2018: um die Aufnahme eines Liquiditätskredites bei der Verbandsgemeinde Rhaunen in Höhe von 108.338 €.
in 2019: um eine Darlehensaufnahme in Höhe von 28.750 € für die Investitionen (s.a. § 2) und um die Aufnahme eines Liquiditätskredites
bei der Verbandsgemeinde Rhaunen in Höhe von 44.331 €.
**) Bei den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit handelt es sich um die Darlehenstilgungen.
Es werden festgesetzt:
2018
2019
Der Gesamtbetrag der verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, auf
0 €
28.750 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
2018
2019
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
352 v.H.
385 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
365 v.H.
385 v.H.
2. Gewerbesteuer
401 v.H.
405 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
Hundesteuer
2018
2019
für den ersten Hund
60,00 €
72,00 €
für den zweiten Hund
84,00 €
96,00 €
für jeden weiteren Hund
120,00 €
144,00 €
für den ersten Kampfhund
236,00 €
236,00 €
für den zweiten Kampfhund
350,00 €
350,00 €
für jeden weiteren Kampfhund
460,00 €
460,00 €
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbands-
gemeinde Rhaunen aufgenommen.
Das Eigenkapital gemäß Schlussbilanz vom 31. Dezember 2016 (letzter Jahresabschluss) beträgt 1.488.442,92 €.
Zum 31. Dezember 2017 beträgt das Eigenkapital voraussichtlich 1.663.436,74 €. Berücksichtigt man die Jahresergebnisse 2018 und 2019 des vorliegenden Doppeletats ergibt sich zum 31.12.2018 ein Eigenkapital von 1.515.069,74 € und zum 31.12.2019 von 1.452.362,74 €.
Bundenbach, den 1. August 2018Ortsgemeinde Bundenbachgez. Brzoska, OrtsbürgermeisterHinweis:
Die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 23.07.2018, Aktenzeichen: 10/029-901-11-IV/3, die haushaltsrechtliche Genehmigung hinsichtlich der geplanten Kreditaufnahme erteilt und gleichzeitig mitgeteilt, dass bezüglich der sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung keine Bedenken erhoben werden.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Absatz 3 der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz vom
9. August 2018 bis einschließlich 17. August 2018
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhaunen, Zum Idar 23, Zimmer 17, während der Dienstzeit
montags bis freitags
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und donnerstags von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1.
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2.
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rhaunen
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist (Jahresfrist) jedermann diese Verletzung geltend machen.