Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhaunen hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die nachfolgenden Festsetzungen der Abgabensätze für die Abwasserbeseitigung gemäß § 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Abgabensätze betragen ab dem 1. Januar 2019:
1. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Laufende Entgelte:
1. Grundgebühr Schmutzwasser (§ 20 ESA)
27,00 EUR je Schmutzwasseranschluss pro Jahr
2. Benutzungsgebühr Schmutzwasser (§ 21 ESA)
2,20 EUR je Kubikmeter Schmutzwasser einschl. der Abwasserabgabe
3. Wiederkehrende Beiträge (§ 13 ESA)
3.1 | Der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser beträgt 0,27 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche (= Grundstücksfläche x Abflussbeiwert). |
3.2 | Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser beträgt 0,03 EUR/qm gewichtete Grundstücksfläche (= Grundstücksfläche + Vollgeschosszuschlag). |
4. Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 29 ESA)
Kleineinleiter je Einwohner im Jahr
ab 01.01.1997: 17,90 EUR
Einmalige Beiträge:
Beiträge für Investitionsaufwendungen (Einmalige Beiträge)
Erstmalige Herstellung (mit Förderung):
Schmutzwasser 1,51 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser 3,51 EUR je qm zulässige Abflussfläche
Erstmalige Herstellung (ohne Förderung):
Schmutzwasser 3,77 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche
Niederschlagswasser 5,92 EUR je qm zulässige Abflussfläche
2. Eigenbetrieb Wasserversorgung (nachrichtlich)
Die Entgelte für die Wasserversorgung sind im Preisblatt nach den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung“ der Verbandsgemeinde Rhaunen festgesetzt.
Nachrichtlich sind dies:
Wassergeld: | |||
Nettopreise | MWST. | Bruttopreise | |
- EUR- | -z.Zt. - 7 % | -EUR- | |
pro cbm Frischwassermenge (Arbeitspreis) | 2,08 | 0,1456 | 2,2256 |
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Wasserzähler | |||
monatlich: | 9,67 | 0,6769 | 10,3469 |
jährlich: | 116,00 | 8,1200 | 124,1200 |
Die Jahresgrundpreise für Wasserzähler mit höherer Verbrauchsleistung sind im vorgenannten Preisblatt gesondert festgesetzt.
Baukostenzuschuss Wasser:
Der Baukostenzuschuss beträgt 2,85 EUR je qm Geschossfläche zuzüglich MwSt. (z.Z. 7 %) = 0,1995 EUR, gesamt 3,0495 EUR.
Erhebung von Vorausleistungen:
Für laufende Entgelte der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung werden ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen in vierteljährlichen Raten erhoben. Die Höhe der Vorausleistungen richtet sich nach der Gebührenschuld des Vorjahres oder nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. Die Vorausleistungen können auf Antrag auch monatlich gezahlt werden.