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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim

hier:

Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Weide“,

1. Änderung

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Auslegung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Weide“, 1. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im bestehenden Bebauungsplan „Alte Weide“ ist die Parzelle Flur 9 Nr. 49/1 als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Holzschredderanlage für Grünschnitt“ festgesetzt. Da diese als solche nicht mehr genutzt wird, ist vorgesehen, dort einen Bikepark für Kinder und Jugendliche zu errichten. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung

ab sofort bis einschließlich Freitag, 13.01.2023

bereits vor der förmlichen Beteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB äußern kann. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung liegt anschließend im Rahmen der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, dem 16.01.2023 bis

einschließlich Freitag, dem 17.02.2023

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

unter den Telefonnummern 06135 - 72130 und 06135 - 72266

oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Umweltbezogene Informationen sind in Form einer Abschätzung der vorhersehbaren Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltbelange im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan (Umweltbericht) sowie in Form eines Artenschutzgutachtens vorhanden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles -Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Nackenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.

Nackenheim, den 22.12.2022
René Adler, Ortsbürgermeister