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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderatesder Ortsgemeinde Lörzweiler am Mittwoch, dem 11.12.2024 um 19:30 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 22:01 Uhr bis 22:12 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:12 Uhr bis 22:13 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Ute Beye-Mundt

Heribert Breivogel

Michael Christ

Florian Hoppe

Peter Kleinert

Ralf Kranz

Bruno Maria Lang

Gila Meierhans

Eva Natzi

Eric Schaefer

Lisa Scheurer

Thomas Zinndorf

Schriftführerin

Birgit Schmidmeier

Außerdem anwesend

zwei Bürger

Sabine Longerich

(Journal Lokal bis 19:47 Uhr)

Martin Theodor (zu TOP 1 bis 19:47 Uhr)

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Christoph Lang

Andrea Metelmann-Lotz

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 02.12.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.

Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:

Öffentlicher Teil:

TO-Punkt 7.

Erweiterungsantrag zur laufenden Fördermaßnahme Multifunktionaler Dorfplatz im Rahmen der Dorferneuerung

Die nachfolgenden TO-Punkte verschieben sich entsprechend.

Nichtöffentlicher Teil:

TO-Punkt 12.

Personalangelegenheit

Ursprünglicher TOP 11. Verschiebt sich auf TOP 13.

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

T a g e s o r d n u n g

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Projekt WohnPunkt RLP

1.1.

Abschlussbericht erste Projektphase

1.2.

Folgeantrag für weitere Förderung WohnPunkt RLP

2.

Bauleitplanung

2.1.

Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. Änderung und Ergänzung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

2024/034/106

3.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

3.1.

Bauvoranfrage

Errichtung eines Wohngebäudes in zweiter Reihe, Königstuhlstraße

2024/034/107

4.

Vergaben

4.1.

Hohbergstraße - Verbesserung der Straßenentwässerung

- Vergabe der Bauleistungen -

2024/034/108

4.2.

Rieslingweg 46 - Verbesserung der Straßenentwässerung

- Vergabe der Bauleistungen -

2024/034/109

5.

Bekanntgabe von Vergaben

5.1.

Vergabe Nachtrag 12 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle mobiles Heizgerät für Belegreifheizung

2024/034/098

5.2.

Vergabe Nachtrag 4 zu Tischlerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle WC Trennwand Essensausgabe

2024/034/099

5.3.

Vergabe der Bauendreinigung für den Neubau Mehrzweckhalle

2024/034/102

5.4.

Vergabe Nachtrag 2 zu Außenputzarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Mehrstärke Außenputz

2024/034/104

5.5.

Vergabe Nachtrag 6 Außenanlagenarbeiten Sammelnachtrag

2024/034/105

5.6.

Vergabe Nachtrag 4 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Scherenbühne und Deckenplatten

2024/034/110

5.7.

Vergabe Nachtrag 3 zu Sporthallenausstattung für den Neubau Mehrzweckhalle Wandtürstopper

2024/034/111

5.8.

Vergabe der Beschaffung von Tischen und Stühlen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle

2024/034/113

6.

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss

2024/034/097

7.

Erweiterungsantrag zur laufenden Fördermaßnahme Multifunktionaler Dorfplatz im Rahmen der Dorferneuerung

8.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

9.

Anträge/Anfragen

10.

Informationen

10.1.

Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2024

2024/034/101

Nichtöffentlicher Teil:

 — Vorlage

11.

Bekanntgabe von Vergaben

12.

Personalangelegenheit

Öffentlicher Teil:

13.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Projekt WohnPunkt RLP

Zu TOP 1.1:

Abschlussbericht erste Projektphase

Herr Theodor erhält das Wort und berichtet ausführlich über den aktuellen Sachstand und die Ergebnisse aus dem im ersten Jahr erarbeiteten Machbarkeitskonzept, mit welchem im nächsten Jahr an einer Umsetzung gearbeitet werden soll.

Zu TOP 1.2:

Folgeantrag für weitere Förderung WohnPunkt RLP

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, einen Folgeantrag für eine weitere Förderung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Bauleitplanung

Zu TOP 2.1:

Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. Änderung und Ergänzung

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

b)

Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/034/106

Sachverhalt:

Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Apfelgasse“, 2. Änderung und Ergänzung erfolgte in der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 02.04.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro L.O.P. aus Worms hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

Stellungnahme Träger öffentlicher Belange

Zu 1. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesarchäologie, Außenstelle Mainz auf Seite 3 von 12 bis Seite 4 von 12

Die Zusammenfassung der Anregung(en)/Hinweise und die Begründung/Anmerkungen der Verwaltung werden vorgelesen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weitergehende Verfahrensschritte sind nicht geplant.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu 2. Landwirtschaftskammer RLP auf Seite 5 von 12

Die Zusammenfassung der Anregung(en)/Hinweise und die Begründung/Anmerkungen der Verwaltung werden vorgelesen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Durch die vorliegende Bauleitplanung wird am bestehenden Wegenetz nichts verändert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu 3. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, RGS Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz auf Seite 6 von 12 bis Seite 8 von 12

Die Zusammenfassung der Anregung(en)/Hinweise und die Begründung/Anmerkungen der Verwaltung werden vorgelesen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, führt jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplanung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu 4. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt, FB Bauen Abt. 21a auf Seite 9 von 12 bis Seite 10 von 12

Die Zusammenfassung der Anregung(en)/Hinweise werden vorgelesen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Den Anregungen wird nachgekommen und die Festsetzungen dahingehend überarbeitet, bzw. alle Rechtsgrundlagen aktualisiert. Die textlichen Festsetzungen sind im Endexemplar mit auf der Planzeichnung und damit verbindlich.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu 5. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt, FB bauen Abt. 21a auf Seite 11 von 12 bis Seite 12 von 12

Die Zusammenfassung der Anregung(en)/Hinweise werden vorgelesen.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Zu I. und II.:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gehölzbestände wurden mit dem Bebauungsplan „Apfelgasse“ errichtet und sind nach wie vor unbeeinträchtigt.

Zu IV.:

Der Vertrag wird als Bestandteil des Bebauungsplanes mit in die Festsetzungen aufgenommen.

Zu V.:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, hat jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan. Die Verwaltung wird gebeten den Hinweis nach Satzungsbeschluss umzusetzen.

Zu VI.:

Die textliche Festsetzung A6 wird komplett geändert und gekürzt, um diese dem zeichnerischen Stand des Bebauungsplanes anzupassen.

Der Anregung wird nachgekommen und die textlichen Festsetzungen überarbeitet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gebeten dies entsprechend zu veranlassen.

Der Anregung wird nachgekommen und die Rechtsgrundlagen aktualisiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Nach erfolgtem Beschluss über die Abwägung kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss:

b) Der Bebauungsplan „Apfelgasse“, 2. Änderung und Ergänzung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 3.1:

Bauvoranfrage

Errichtung eines Wohngebäudes in zweiter Reihe, Königstuhlstraße

Vorlage: 2024/034/107

Wegen Sonderinteresse rücken der Vorsitzende Ortsbürgermeister Steffan Haub und der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid vom Ratstisch ab.

Die Beigeordnete Michaela Nagel übernimmt den Vorsitz und verliest den folgenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 23.12.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die vom Antragsteller beigefügte „Liegenschaftskarte mit Nutzungen“ hat keine Rechtskraft. Der Flächennutzungsplan entfaltet nicht die Rechtswirkung wie ein Bebauungsplan, sondern stellt den vorbereitenden Bauleitplan dar. Ein Flächennutzungsplan ist grundsätzlich nicht parzellenscharf.

Wir können heute nicht mehr feststellen, wie es zu der Baugenehmigung für das Nachbargebäude kam, welches über 45 m von der Königstuhlstraße zurückversetzt errichtet wurde.

Allein eine Ortsgemeinde hat Planungshoheit. Es steht der Ortsgemeinde grundsätzlich frei, den hier in Frage stehenden Bereich durch eine Abrundungssatzung als Innenbereich zu deklarieren und damit das Bauen in zweiter Reihe grundsätzlich zuzulassen. Ein Vorhaben müsste sich dann in die nähere Umgebung einfügen, um eine baurechtliche Genehmigung zu erhalten.

Wir empfehlen zum aktuellen Zeitpunkt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da offensichtlich die Voraussetzungen für ein Bauen im Außenbereich nicht vorliegen. Die Ortsgemeinde Lörzweiler kann darüber nachdenken, für den Bereich „Königstuhlstraße 53, 55 und 57“ eine Abrundungssatzung zu erlassen, die das Bauen in einer Tiefe bis z.B. 70 m erlaubt.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Es ergeht eine rege Diskussion. Um eine Bauleitplanung zu erstellen bedarf es jedoch eine eingehende Vorberatung und eines Ratsbeschlusses.

Abschließend stellt RM Michael Christ als Vorsitzender der FWG-Fraktion folgenden Antrag:

Die FWG-Fraktion beantragt eine Bauleitplanung für den Bereich Königstuhlstraße zu beraten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Abschließend ergeht folgender

Beschluss:

Das Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12 Enthaltung(en) 2

(ohne Ortbürgermeister Steffan Haub)

Ortsbürgermeister Steffan Haub und der Erste Beigeordnete nehmen wieder am Ratstisch platz.

Zu TOP 4:

Vergaben

Zu TOP 4.1:

Hohbergstraße - Verbesserung der Straßenentwässerung

- Vergabe der Bauleistungen -

Vorlage: 2024/034/108

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Die Hohbergstraße verfügt derzeit nicht über eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung. Weiter wird Niederschlagswasser der Epoisses-Straße zwar an ihrem westlichen Ende von einer Querrinne aufgefangen, diese hat jedoch keinen Abfluss.

Aus diesen Sachverhalten folgt, dass bei stärkeren Regenereignissen ein stärkeres Überlaufen von Straßenwasser auf das Grundstück Epoisses-Straße 1 gelangt.

Gemäß Bebauungsplan ist das Straßenwasser der Hohbergstraße über östlich parallel liegende Mulden und weiter über den parallel zur Rheinstraße vorhandenen Entwässerungsgraben in das Regenrückhaltebecken (Spielplatzbereich) abzuführen.

Die Mulden sind bisher nicht hergestellt.

Zur Ableitung des Straßenwassers ist das Herstellen der Mulden erforderlich. Weiter ist die Querrinne Epoisses-Straße mit einem Abfluss auszustatten. Dieser kann aufgrund der örtlichen Situation mit dem Verlegen eines KG-Rohres gewährleistet werden.

Es wurden zwei Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten gebeten. Diese haben vergleichbare Angebote zu folgenden geprüften Bruttosummen abgegeben:

Bieter 1:

Fa. Hahn & Singer, Garten- und Landschaftsbau, Armsheim

6.890,10 €

Bieter 2:

7.883,75 €

Fa. Hahn & Singer bietet ergänzend eine Rasenanssaat der Mulden nach deren Herstellung zu einem Bruttopreis von 357,00 € an. Diese Maßnahme ist fachlich sinnvoll. Das Angebot der Fa. Hahn & Singer inclusive Ansaat der Mulden beträgt brutto 7.247,10 €.

Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von dem letztlich während der Baumaßnahme örtlich festzulegenden Muldenquerschnitt sowie der Qualität des Aushubmaterials (LAGA/EVB). Aufgrund des geringen Ausmaßes der Baumaßnahme wird eine Vermessung und Planung durch ein Ingenieurbüro sowie vorherige Bestimmung der umwelttechnischen Parameter des Aushubmaterials als nicht wirtschaftlich und damit entbehrlich angesehen.

Die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, hat mit der geprüften Bruttosumme von 6.890,10 €, bzw. 7.247,10 € mit Muldenansaat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und ist in der Lage, die erforderlichen Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Es wird empfohlen, Fa. Hahn & Singer aus Armsheim in der Hohbergstraße mit der Herstellung einer seitlichen Entwässerungsmulde einschließlich Ansaat sowie eines Anschlusses der Entwässerungsrinne der Epoisses-Straße mittels KG-Rohr zu beauftragen.

Eine eingehende Beratung erfolgte bereits im Bauausschuss. Die offenen Fragen wurden zwischenzeitlich von der Fachabteilung beantwortet und vom Vorsitzenden erläutert.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten in der Hohbergstraße zur Herstellung einer seitlichen Entwässerungsmulde einschließlich Ansaat sowie eines Anschlusses der Entwässerungsrinne der Epoisses-Straße mittels KG-Rohr an die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, zum Angebotspreis von 7.247,10 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 14 Enthaltung 1

Zu TOP 4.2:

Rieslingweg 46 - Verbesserung der Straßenentwässerung

- Vergabe der Bauleistungen -

Vorlage: 2024/034/109

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Am westlichen Ende der Rieslingstraße befinden sich mittig 2 Straßeneinläufe, die jedoch bei stärkeren Regenereignissen das Niederschlagswasser nicht vollständig aufnehmen können, so dass ein Rückstau des überschüssigen Wassers auf der Straße erfolgt.

Aufgrund der geringen Höhe des die Fahrbahn begrenzenden Rundbordsteins und nicht ausreichendem Quergefälle des Bürgersteiges führt dies dazu, dass das überschüssige Straßenwasser über die Grundstücks-/Garagenzufahrt auf das tieferliegende Grundstück Rieslingweg 46 fließt.

Mit folgenden Maßnahmen soll nicht schnell genug durch die Straßeneinläufe abgeleitetes aufstauendes Wasser zukünftig nicht auf das Privatgrundstück fließen, sondern zurückgehalten werden:

-

Aufnehmen des Gehwegpflasters und der Kantensteine auf der Grundstücksgrenze sowie erhöhter Wiedereinbau mit Gegengefälle, so dass eine „Schwelle“ zur Grundstückszufahrt ausgebildet wird

-

Aushub einer etwa 10 m² großen Versickerungsmulde im seitlichen Bereich des derzeitigen „Hügels“ zwischen Rieslingweg und Wirtschaftsweg unter Erhalt des Baumes.

Die Maßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer Rieslingweg 46 erfolgen, da auch in seinem Zufahrtsbereich eine Angleichung des dort teilweise abgesenkten Pflasters erforderlich wird.

Es wurden zwei Fachfirmen um Abgabe eines Angebotes zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten gebeten. Diese haben vergleichbare Angebote zu folgenden geprüften Bruttosummen abgegeben:

Bieter 1:

Fa. Hahn & Singer, Garten- und Landschaftsbau, Armsheim

3.518,83 €

Bieter 2:

7.074,55 €

Die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, hat mit der geprüften Bruttosumme von 3.518,83 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und ist in der Lage, die erforderlichen Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Es wird empfohlen, Fa. Hahn & Singer aus Armsheim im Rieslingweg mit der Ausführung der beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenentwässerung zu beauftragen.

Im Bauausschuss erfolgte bereits eine eingehende Beratung und die offenen Fragen wurden zwischenzeitlich von der Fachabteilung beantwortet und vom Vorsitzenden erläutert.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten im Rieslingweg zur Verbesserung der Straßenentwässerung an die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, zum Angebotspreis von 3.518,83 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12 Nein-Stimme 1 Enthaltung(en) 2

Zu TOP 5:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 5.1:

Vergabe Nachtrag 12 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle mobiles Heizgerät für Belegreifheizung

Vorlage: 2024/034/098

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Wärmeversorgungsanlagen wurde die Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim beauftragt. Im Auftrag ist das schrittweise Aufheizen der Estrichfläche im Foyer als Vorleistung für den Fliesenleger enthalten. Die Fa. Reibstein hat der VG Bodenheim mitgeteilt, dass für das Belegreifheizen der Fußbodenheizung im Foyer eine mobile Heizstation benötigt wird, da über die Wärmepumpe die benötigte Wärme zum erforderlichen Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht (fehlende Vorleistung Gebäudeautomation). Durch die Notwendigkeit einer mobilen Heizstation fallen zusätzliche Kosten an. Derzeit ist eine mobile Heizstation für das Belegreifheizen nicht Bestandteil des Vertrages. Der von der Firma Reibstein angebotene Preis für die Position 01.04.0030 - Belegreifheizen Bodenflächen Estrich, ist für das Belegreifheizen mit mobiler Heizstation nicht auskömmlich. Das erste von der Firma Reibstein vorgelegte Angebot für den Einsatz einer mobilen Heizstation belief sich auf 1.844,50 €. Dieser Nachtrag wurde durch den Fachplaner nicht freigegeben und ein überarbeiteter Nachtrag eingefordert. Die aufgeführten Kosten im nachverhandelten Nachtrag in Höhe von 892,50 € brutto stellen den zusätzlichen personellen, maschinellen und formalen Aufwand dar. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim wird mit dem Nachtrag 12 gemäß dem Angebot vom 27.09.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.2:

Vergabe Nachtrag 4 zu Tischlerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle WC Trennwand Essensausgabe

Vorlage: 2024/034/099

Sachverhalt:

Schreinerei Huy ist mit den Tischlerarbeiten beim Neubau der Mehrzweckhalle beauftragt. Im Auftrag sind neben den Innentüren auch die Trennwandsysteme der Toilettenanlagen enthalten. Das WC neben der Essensausgabe (Raum 4) benötigt eine Trennwand zwischen WC und Handwaschbecken. Dieses Trennwandelement mit Tür war im Auftrag von Firma Huy nicht enthalten. Gemäß VOB/B § 2.6 ergibt sich eine zusätzliche Leistung, die vergütet werden muss. Firma Schreinerei Huy GmbH hat einen Nachtrag erstellt, der mit 941,28 € brutto schließt. Dieser wurde in Bezug zum Hauptangebot als wirtschaftlich und angemessen anerkannt. Es wird empfohlen, Firma Huy den Auftrag für den Nachtrag 4 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Schreinerei Huy GmbH wird mit dem Nachtrag 4 gemäß dem Angebot vom 25.09.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.3:

Vergabe der Bauendreinigung für den Neubau Mehrzweckhalle

Vorlage: 2024/034/102

Sachverhalt:

Für den Neubau der Mehrzweckhalle an der Hohbergstraße soll die Bauendreinigung vergeben werden. Hierfür wurden von der Verwaltung Angebote im Rahmen einer Unterschwellen- Vergabe eingeholt. Neun Bieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, drei Bieter haben jeweils ein Angebot unterbreitet, zwei weitere Bieter haben abgesagt, da sie zum geforderten Ausführungszeitpunkt keine Kapazitäten haben. Firma DLS-Oberkehr aus Bodenheim hat mit brutto 7.377,36 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt und die Baustelle vor Angebotsabgabe besichtigt. Im Rahmen der Nachverhandlung gewährten zwei Bieter (A und B) einen Nachlass. Das Angebot A von Firma DLS-Oberkehr ist nach der Nachverhandlung mit einer Bruttoangebotssumme von 6.720,77 € immer noch Bestbieter. Bieter B lag bei 8.119,67 €, Bieter C bei 11.681,29 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma DLS-Oberkehr zu vergeben. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma DLS-Oberkehr aus Bodenheim wird mit der Bauendreinigung gemäß dem nachverhandelten Angebot vom 18.10.2024 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.4:

Vergabe Nachtrag 2 zu Außenputzarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Mehrstärke Außenputz

Vorlage: 2024/034/104

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Außenputzes wurde die Firma GU ZoDeX GmbH aus Offenbach beauftragt. Die Ausschreibung des Gewerkes Außenputz legte die Putzstärke mit 15 mm fest. Die Außenwände bestehen aus Betonstützen und Riegeln, die mit Tonziegeln mit hohem Dämmwert ausgemauert sind. Die Betonbauteile haben außenliegend eine Dämmschicht aus Polystyrol (XPS). Um zu vermeiden, dass es an den Stößen der unterschiedlichen Untergrundmaterialien zu einer Rissbildung kommt, ist in den Putz ein Gittergewebe einzulegen. Hierfür wird eine Putzstärke von insgesamt 20 mm benötigt. Der Sachverhalt wurde geprüft und ist fachlich zutreffend. Die Ausführung stellt eine Mehrleistung dar, die Kosten sind daher gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vergütungspflichtig. Firma ZoDeX legte über diese Arbeiten ein Nachtragsangebot vor, welches mit 21.349,49 € brutto schloss. Die fachliche Prüfung ergab einen unangemessenen Einheitspreis. Das nachverhandelte Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit 17.648,92 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma GU ZoDeX GmbH aus Offenbach wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem geprüften und nachverhandelten Angebot vom 18.10.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.5:

Vergabe Nachtrag 6 Außenanlagenarbeiten Sammelnachtrag

Vorlage: 2024/034/105

Sachverhalt:

Firma Hebau ist mit der Erstellung der Außenanlagen rund um den Neubau der Mehrzweckhalle beauftragt. Gemäß §2 VOB/B hat Firma Hebau Mehrkosten angemeldet.

Das Nachtragsangebot mit insgesamt zehn Positionen schließt nach Prüfung mit brutto 53.782,18 €.

Position ...010: Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass im Bereich der Hohbergstraße die bestehende Asphalttragschicht der Baustraße um bis zu 4 cm zu hoch eingebaut ist. Im Bereich der Einmündung Epoissestraße bestand ein Flickwerk aus unterschiedlichen Asphaltbereichen, dies sollte einheitlich und sauber angeschlossen werden. Daher musste hier Asphalt abgefräst und entsorgt werden. Diese Arbeiten waren im Haupt-LV nicht vorgesehen.

Position ...020: Entwässerungsrinne quer zur Verlängerung der Hohbergstraße. Das anfallende Niederschlagswasser aus dem nördlich gelegenen Wirtschaftsweg floss Richtung Baugebiet Saugewann und nicht Richtung Versickerungsmulde. Um dieses Wasser abzufangen wurde diese Rinne quer zur Hohbergstraße eingebaut.

Position ...030: Entwässerungsrinne parallel zur Hohbergstraße an der Grundstücksgrenze zur Halle. Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass das Niederschlagswasser des Grundstücks der Mehrzweckhalle in Richtung der Hohbergstraße fließt und nicht in Richtung der Entwässerungsmulde. Daher musste diese zusätzliche Rinne eingebaut werden.

Position ...040: Auf den Erdmieten westlich der Halle hat sich eine Grasnarbe gebildet, die vor dem Abtransport des Aushubs abgeschält und gesondert entsorgt werden musste.

Position ...050: optische Inspektion der Hausanschlussleitungen: dem verzögerten Bauablauf geschuldet, wurde als sinnvoll erachtet, die Hausanschlussleitungen auf grobe Verschmutzungen zu untersuchen, um den sicheren Abfluss gewährleisten zu können und später schwieriger und teurer zu behebende Verstopfungen im Vorfeld auszuschließen.

Position ...060: Schieberkappen erneuern, durch die Erweiterung der zu sanierenden Asphaltfläche im Bereich Einmündung Epoissestraße mussten in diesem Bereich vier vorhandene Schieberkappen erneuert werden.

Position ...070: Absperrschieber: Die Einleiterlaubnis der SGD-Süd fordert die Montage eines Absperrschiebers im letzten Schacht vor dem Versickerungsbecken. So wird im Brandfall sichergestellt, dass a) kein Löschwasser durch den Notüberlauf des Versickerungsbeckens in die Kanalisation gelangt und b) das Versickerungsbecken selbst nicht kontaminiert wird.

Position ...080: Schotter in Pflegeweg nördlich der Halle auftragen zur Änderung der Querneigung. Beim Ortstermin am 01.07.2024 zur Minimierung der Starkregenrisiken wurde festgelegt, dass der bereits hergestellte Pflegeweg als natürliche Mulde ausgebildet werden soll, die anfallendes Niederschlagswasser sammeln kann.

Position ...090: Mulde nachmodellieren. Die südlich der Mehrzweckhalle gelegene Versickerungsmulde musste wegen des nachträglichen Anschlusses der beiden Entwässerungsrinnen nachmodelliert werden, um die zusätzlichen Wassermengen sicher aufnehmen zu können.

Position ...0100: Während des Bauablaufs wurde festgestellt, dass zur seitlichen Befestigung des Gehweges entlang der Längsparkstände der nördlichen Hohbergstraße ein Schotterbankett erforderlich ist.

Die Ausführung der vor beschriebenen Positionen stellt eine Mehrleistung dar, die Kosten sind daher gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vergütungspflichtig. Die Preise sind laut Planungsbüro IGW marktüblich und angemessen, die Beauftragung wird empfohlen, ausführliche fachtechnische Bewertung liegt vor. Die Kosten verteilen sich auf die Buchungsstellen 5411-048240-52-2 (Verlängerung Hohbergstraße) und 4242-096100-52-2 (Neubau MZH) wie folgt: 11.646,57 € Straße und 33.548,17 € Halle, ausführlich gem. vorliegenden Dokumenten. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Hebau wird mit ihrem Nachtrag 6, der mit 53.782,18 € brutto schließt, beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung darüber informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.6:

Vergabe Nachtrag 4 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Scherenbühne und Deckenplatten

Vorlage: 2024/034/110

Sachverhalt:

Die Trockenbauarbeiten sind an Firma Abazi Trockenbau aus Ludwigshafen vergeben. Für zusätzliche Leistungen wurde ein Nachtragsangebot abgegeben, das zwei Sachverhalte behandelt. Punkt 1: Aufgrund des verzögerten Verschlusses der Fassade musste die Scherenbühne zur Montage der abgehängten Decke in Halle und Foyer länger vorgehalten werden als geplant. (2.707,25 €) Punkt 2: Aufgrund einer Undichtigkeit in der Dachabdichtung wurden bereits montierte Deckenplatten durchnässt und mussten ausgetauscht werden. Die Kosten für diese Arbeiten werden dem ausführenden Dachdecker in Abzug gebracht. (497,42 €) Das Angebot schließt mit 3.204,67 € brutto. Es wird empfohlen, Firma Abazi den Auftrag für den Nachtrag 4 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Abazi wird mit dem Nachtrag 4 gemäß Angebot beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.7:

Vergabe Nachtrag 3 zu Sporthallenausstattung für den Neubau Mehrzweckhalle Wandtürstopper

Vorlage: 2024/034/111

Sachverhalt:

Die Sporthallenausstattungsarbeiten sind an Firma Vereinigte Holzbauwerke (VHB) vergeben. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung wurden seitens VHB Bedenken angemeldet: die vorgesehenen Öffnungsbegrenzer in den Sporthallentüren seien dem Türgewicht auf Dauer nicht gewachsen. Die Türen und die Prallwand könnten über die Zeit Schaden nehmen. Aufgrund dessen empfiehlt VHB die zusätzliche Montage von Wand- und Bodentürstoppern. Um Stolperfallen zu vermeiden, sollen an den Sporthallentüren zum Foyer, Bühnenvorraum und Flur Wandtürstopper ausgeführt werden. Das Angebot schließt mit 2.946,86 € brutto. Gemäß VOB/B § 2.6 ist diese Leistung zu vergüten. Planungsbüro Dorsch hat den Nachtrag sachlich und fachlich geprüft, die Kalkulation sei angemessen. Es wird empfohlen, Firma VHB den Auftrag für den Nachtrag 4 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Vereinigte Holzbauwerke GmbH wird mit dem Nachtrag 3 gemäß ihrem Angebot vom 25.09.2024 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.8:

Vergabe der Beschaffung von Tischen und Stühlen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle

Vorlage: 2024/034/113

Sachverhalt:

Für die Beschaffung von Tischen und Stühlen im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle fand am 27.11.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach UVgO statt. Zum Submissionstermin lagen 9 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Brunner GmbH aus Rheinau.

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 unter TOP 7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Brunner GmbH wird mit Lieferung von Tischen und Stühlen gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich hier lediglich um den Grundsatzbeschluss handelt, wer der günstigste Bieter ist. Für eine konkrete Wahl der Tische und Stühle sollen sich jeweils 1-2 Personen aus den Fraktionen noch vor Weihnachten zusammensetzen und eine Entscheidung treffen, damit eine Lieferung für Februar noch ermöglicht werden könnte. Der Vorsitzende präsentiert anhand von Bildern den Vorschlag eines Tisches und eines Stuhles.

Nach einer regen Diskussion wird der Termin auf Dienstag, den 17.12.2024 um 18.00 Uhr im Alten Ratssaal festgelegt.

RM Eric Schaefer schlägt vor, auch die Vereine hierzu einzuladen, was eine Zustimmung findet.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6:

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025; Satzungsbeschluss

Vorlage: 2024/034/097

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Die Grundsteuer wird für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt. Grundsätzlich gilt, ist der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraums festgesetzt werden. Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum aufgrund der Grundsteuerreform und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht mehr gegeben ist.

Auf der Grundlage des § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der neuen Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 GrStG mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. Bescheide über die Hauptveranlagung können (bei Vorliegen der Hebesätze für diesen Zeitraum) auch schon vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden.

Da die Hebesätze der Realsteuern in der Haushaltssatzung festgelegt werden und diese zu Beginn des Kalenderjahres in der Regel noch nicht veröffentlicht wurden, wird daher empfohlen, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Erweiterungsantrag zur laufenden Fördermaßnahme Multifunktionaler Dorfplatz im Rahmen der Dorferneuerung

Der Erste Beigeordnete erhält das Wort und erläutert, dass die Haushaltssituation der OG es wohl zulässt, den weiteren Ausbau der Scheune und den Einbau von Toiletten teilweise zu finanzieren. Er schlägt vor, einen Erweiterungsantrag zur laufenden Fördermaßnahme zu stellen, um die Chance zu nutzen, den Scheunenausbau und den Einbau von Toiletten mit Hilfe eines Zuschusses im Jahr 2025 finanzieren zu können. Dazu muss der Planer mit der Erstellung einer Planskizze und einer Kostenschätzung beauftragt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatung muss dann der Eigenanteil der OG in den Haushalt aufgenommen werden.

Weitere Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Erweiterungsantrag im Rahmen der Dorferneuerung über den Ausbau der Scheune und den Einbau einer Toilettenanlage zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

RM Dr. Altenbach berichtet über den aktuellen Stand und die seit dem Bericht in der letzten Gemeinderatssitzung erfolgten Arbeiten.

Die umlaufende Prallwand in der Halle wurde weitgehend fertig gestellt.

Seit Mitte Oktober wird der Sportboden in der Halle aufgebaut:

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Folienschweißbahn zur Abdichtung gegen Radon

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Schüttung aus feinkörnigem Blähton

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EPS-Dämmplatten zur Wärmedämmung nach unten

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Fußbodenheizung

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Flexible Schicht aus PUR-Schaum

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15 mm Sperrholzplatten

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Strapazierfähige PUR Endbeschichtung wird zurzeit aufgebracht

Inbetriebnahme der Heizungsanlage mit Gebäudeleittechnik am 25. November

Inbetriebnahme der Lüftungsanlage, muss aber noch optimiert werden

Restliche Fliesenarbeiten in den Duschen und WCs

Trennwände in den WCs wurden gesetzt

Heizkörper in allen Nebenräumen wurden installiert

Sanitärobjekte werden diese Woche installiert

Das Vordach im Eingangsbereich wurde mit Profilblechen belegt

Im Anschluss stellt RM Ute Beye-Mundt die Frage nach dem Stand der Namensgebung für die Halle.

Hierzu befragt der Vorsitzende den Gemeinderat, ob einer Veröffentlichung im Nachrichtenblatt zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Anträge/Anfragen

Es liegen keine Anträge/Anfragen vor.

Zu TOP 10:

Informationen

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Spendenaufruf auf dem Adventsmarkt für einen Defibrillator, der am Rathaus angebracht werden soll, bisher 300,- € eingebracht hat. Sehr gefreut hat sich die Verwaltung darüber, dass der Handarbeitskreis zusätzlich seine gesamten Einnahmen in Höhe von 450,- € gespendet hat. Hierfür vielen herzlichen Dank!

Die Zusage für die Förderung der Instandsetzung des Feldweges „An der Kehr“ ist eingegangen. Mit der Maßnahme muss bis 31.01.2025 begonnen werden.

Der Erste Beigeordnete berichtet, dass die Pflasterarbeiten auf der Baustelle KÖ 2 im Gange sind und bis Weihnachten fertiggestellt sein sollen. Anfang 2025 sollen die Arbeiten durch den Metallbauer beginnen.

Die geplanten Bauarbeiten am Kirchplatz können aus zeitlichen Gründen dieses Jahr nicht mehr begonnen werden. Die Submission läuft noch bis Freitag. Sollte die Wetterlage es zulassen, ist ein Arbeitsbeginn am 13.01.2025 geplant.

Am 23.11. fand wieder eine erfolgreiche Pflanzaktion für die Fläche an der alten Waage und in der Bahnhofstraße statt. Die Blumenzwiebeln hierzu werden noch am kommenden Wochenende gesetzt. Im Nachrichtenblatt wurde bereits über die Bepflanzung und die Pflege der Beete berichtet.

Zu TOP 10.1:

Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2024

Vorlage: 2024/034/101

Der Erste Beigeordnete erläutert die folgende

Information:

Die Ortsgemeinde beantragte Fördermittel für die Beratung für private Dorferneuerungsmaßnahmen.

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz bewilligte für diese Maßnahme eine Zuwendung in Höhe von 4.000,00 € und fördert somit die Maßnahme mit ca. 50% der förderfähigen Kosten in Höhe von 8.041,43 €.

Abschließend teilt der Erste Beigeordnete mit, dass eine entsprechende Information im Nachrichtenblatt erfolgt und sich Interessenten bei der Dorfplanerin Frau Franzen melden können.

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:00 Uhr.

Zu TOP 13:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:13 Uhr.

Steffan Haub
Ortsbürgermeister
Birgit Schmidmeier
Verwaltungsangestellte
Vorsitzender
Schriftführerin