Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und 2026 liegt mit dem Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen ab dieser Bekanntmachung nach Terminvereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 249, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-bodenheim.de zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Nackenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt Nackenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.