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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim

am Donnerstag, dem 12.12.2024 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:53 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:53 Uhr bis 22:08 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:08 Uhr bis 22:08 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Die Ratsmitglieder

René Adler

Michael Christ

Nicole Dittmann

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Dr. Sarah Frey-Gruber

Michelle Glück

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Manuel Höferlin

Andreas Hofreuter

Marita Jäger

Wolfgang Kirch

Kai Krames

Günther Kuhn

Arno Leber

Markus Liebig

Sabine Longerich

Patric Müller

Karl-Michael Musseleck

Jens Mutzke

ab 19:35 Uhr

Michaela Nagel

Volker Pietzsch

Anke Renker

Armin Sambale

Dr. med. Matthias Schäfer

Andreas Schauer

Andreas Scherer

Maximilian Wolf

Schriftführer

Markus Forschner

Von der Verwaltung

Matthias Frey

Stefan Kern

Laura Weber

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

Daniela Bernhard

Uwe Breivogel

Michael Kasper

Andrea Metelmann-Lotz

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 28.11.2024 und Bekanntmachung im Nachrichtenblatt 49/2024 vom 06.12.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Markus Forschner bestimmt. Der Bürgermeister weist auf das Mitlaufen eines Aufnahmegerätes zur Aufzeichnung der Haushaltsreden hin. Er weist ferner darauf hin, dass Sitzungsteilnehmer/innen darum bitten können, dass ihre Ausführungen nicht aufgezeichnet werden; diese werden dann auch nicht in der Niederschrift protokolliert werden.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Anträge/Anfragen

2.1.

Ergänzende Baumpflanzungen am Feuerwehrgerätehaus Bodenheim/Nackenheim; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

2.2.

Einführung Ehrenamtskarte; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

2.3.

Schulessen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024

2.4.

Pflegekonzept Schaf- bzw. Ziegenbeweidung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

2.5.

Umstellung Grabenpflege von Mulchen auf Mähen; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

3.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

2024/950/195

4.

Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates

2024/950/167

5.

Nachwahl in den Schulträgerausschuss

2024/950/164

6.

Forstwirtschaftsplan 2025

2024/950/170

7.

Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Nackenheim

2024/950/177

8.

Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Bodenheim

2024/950/178

9.

Anpassung Erfrischungsgeld für die anstehenden Wahlen 2025

2024/950/202

10.

Vergaben

10.1.

Enterprise Content Management System - Vergabeentscheidung

2024/950/186

10.2.

PV-Anlage auf dem VG-Verwaltungsgebäude im Rahmen des KIPKI Förderprogramms

2024/950/191

10.3.

PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude - Außenstelle Nackenheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms

2024/950/196

10.4.

PV-Anlage auf der Grundschule Lörzweiler im Rahmen des KIPKI Förderprogrammes

2024/950/197

10.5.

PV-Anlage auf der Grundschule Gau-Bischofsheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms

2024/950/192

10.6.

PV-Anlage auf der Grundschule Nackenheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms

2024/950/193

10.7.

Kommunale Wärmeplanung - Vergabe der Planungsleistungen

2024/950/189

10.8.

Beschaffung einer anbaufähigen Funkraupe - Ausschreibung und Vergabevollmacht

2024/950/185

10.9.

Bezugsgelderhöhung Nachrichtenblatt

2024/950/188

10.10.

Installation eines Batteriespeichers

2024/950/190/1

10.11.

Vergabe der Fensterarbeiten (Aluminium) Sonnenschutz im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/217

10.12.

Vergabe der Zimmer- und Holzarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/219

10.13.

Vergabe der Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/220

10.14.

Vergabe der Stahlbauarbeiten/Fluchttreppen im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/221

10.15.

Vergabe der WDVS Wärmedämmverbundsystem Fassade im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/222

10.16.

Vergabe der Erd-Beton-Maurerarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim

2024/950/223

11.

Bekanntgabe von Vergaben

11.1.

Teildachsanierung inkl. PV Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Neueindeckung Dach

2024/950/162

11.2.

Teildachsanierung inkl. Photovoltaik Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Blitzschutzarbeiten

2024/950/180

11.3.

Umlegung des Regenwasserkanals um altes Feuerwehrgerätehaus in der OG Bodenheim - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Gerharz -

2024/950/173

11.4.

Renaturierung Kapellengraben Teil 2, Nachtrag Sohlgleite, Vergabe

2024/950/203

12.

Informationen

12.1.

Sachstandsbericht über die Umsetzung des Sirenenkonzepts

2024/950/225

12.2.

Grundstücksangebote - Tauschflächen

2024/950/198

12.3.

Beitragsanteile der Betreuenden Grundschulen

2024/950/224

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Personalangelegenheiten

13.1.

Personalangelegenheiten; FB 2

2024/950/211

13.2.

Personalangelegenheiten; FB 1

2024/950/212

14.

Grundstücksangelegenheiten

14.1.

Verpachtung einer Dachhälfte der Grundschule Gau-Bischofsheim

an die Energiegenossenschaft Rheinstrom

2024/950/199

Öffentlicher Teil:

15.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Ein Bürger fragt nach dem Bearbeitungsstand einer Anfrage an den FB Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen aus dem Oktober, zu der er bis dato noch keine Antwort erhalten hat. Der Vorsitzende sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen und eine zeitnahe Antwort zu veranlassen.

TOP 2:

Anträge/Anfragen

Die dem Rat vorliegenden Anträge wurden in folgender Reihenfolge von RM Frau Dr. Frey-Gruber vorgetragen: TOP 2.5., 2.4., 2.1., 2.2. und 2.3.

Die Anträge sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

Antrag: Umstellung Grabenpflege von Mulchen auf Mähen;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen

Antrag: Pflegekonzept Schaf- bzw. Ziegenbeweidung;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

Antrag der SPD-Fraktion, RM Th. Glück, zur Verweisung in den zuständigen Ausschuss.

Abstimmungsergebnis zum Verweisungsantrag:

Mehrheitlich abgelehnt bei 5 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis über den Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Mehrheitlich abgelehnt bei 10 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen

Antrag: Ergänzende Baumpflanzungen am Feuerwehrgerätehaus Bodenheim I Nackenheim;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen

Antrag: Einführung Ehrenamtskarte;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024 zum Haushalt 2025

unter Verweis in den Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Antrag: Schulessen;

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2024

Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

TOP 3:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025;

Vorlage: 2024/950/195

Sachverhalt:

Am 12.11.2024 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss der Haushaltsplan 2025 vorgestellt. Der Haushaltsplanentwurf schließt mit einem planerischen Überschuss im Ergebnishaushalt von 20.251 € ab. Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 564.291 € reicht aus, um die planmäßige Tilgung in Höhe von 77.060 € zu finanzieren.

Der Haushaltsausgleich konnte somit erreicht werden. Nähere Informationen sind der vorliegenden Präsentation und dem Haushaltsplanentwurf 2025 zu entnehmen.

Rede des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim, Dr. Robert Scheurer, zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort!)

„Sehr geehrte Mitglieder des Verbandsgemeinderates, sehr geehrte Gäste!

Der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 ist mehr als eine rein finanzielle Planung. Er ist ein Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit unserer Verbandsgemeinde Bodenheim. Mit nachhaltigen Investitionen, digitalem Fortschritt und einem klaren Blick auf kommende Herausforderungen setzen wir den Grundstein für eine lebenswerte und stabile Zukunft.

Der französische Philosoph Antoine de Saint-Exupéry sagte 1948: „Unsere Aufgabe ist nicht, die Zukunft vorherzusehen, sondern sie zu ermöglichen.“ Dies ist der Leitgedanke, der uns bei der Erarbeitung des Haushalts inspirierte.

Dank vorausschauender Finanzpolitik stehen wir auf dem soliden Fundament, den Haushaltsausgleich ohne Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage und ohne neue Schulden zu erreichen. Der Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt beträgt 20.251 €; wenn die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden, beträgt er 40.251 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 564.000 € reicht aus, um die Tilgungsleistungen in Höhe von 77.000 € zu decken. Das Umlageaufkommen liegt 400.000 € über dem Vorjahresniveau und reicht aus, den Umlagebedarf in Höhe von 12,355 Mio € (12.355.310 €) für 2025 zu decken. Die Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinden steigt im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 %.

Die Steigerung des Umlagebedarfs wird insbesondere durch Personalmehraufwendungen in Höhe von knapp 700.000 € verursacht. Auf Stellensteigerungen entfallen hiervon lediglich 55.000 €. Die übrigen Mehrkosten begründen sich durch Tarifsteigerungen von 3% sowie Anpassungen an die vorherige Tariferhöhung. Weiterhin sind Stufensteigerungen und Höhergruppierungen, Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen, den Pensionsrückstellen und Beihilfen ursächlich für die Mehraufwendungen.

Im kommunalen Finanzausgleich erhält die Verbandsgemeinde Bodenheim aufgrund der hohen Steuerkraft der Ortsgemeinden auch 2025 keine Zuweisungen. Gleichermaßen entfällt jedoch auch weiterhin die Zahlung der Kreisumlage.

Die Haushaltsansätze 2025 wurden sorgfältig geplant und auf das Machbare, das sich tatsächlich zeitlich und personell umsetzen lässt, reduziert. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten aus 2024 wurde umfangreich berücksichtigt. Dies führt zu einem zahlungswirksamen Haushaltsvolumen in Höhe von 16.293.770 €, was rund 935.000 € unter dem des Vorjahres liegt.

Der Fokus der Aufwendungen und Investitionen 2025 liegt auf Bildung und Infrastruktur, den Grundschulen der Verbandsgemeinde. Für den Umbau der Mensen und Erweiterungen an den Grundschulen stellen wir insgesamt 475.000 Euro bereit. Diese Maßnahmen, zu 70 % vom Land gefördert, schaffen die Voraussetzungen für die Betreuungsbedingungen nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG).

So stehen in Bodenheim und Gau-Bischofsheim insgesamt 375.000 € zur Verfügung, wobei 250.000 € auf die Grundschule Bodenheim entfallen. Der Haushaltsplanentwurf sah ursprünglich 190.000 € für den Umbau der Mensa in Bodenheim und weitere 60.000 € für die Beschaffung eines Spielgerätes vor. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit für die Beschaffung des Gerätes durch die Verbandsgemeinde nicht mehr gegeben; jedoch sollen diese Gelder für eine Erneuerung der Ausgabeküche und die Umgestaltung des alten Mensaraums in einen Klassenraum verwendet werden.

100.000 € sind für ein Spielgerät und Sonnensegel in der Grundschule Gau-Bischofsheim vorgesehen. Diese insgesamt 475.000 € sind im Maßnahmenkatalog des Ganztagsfördergesetzes genehmigt worden und werden - wie erwähnt - mit 70% vom Land bezuschusst.

350.000 Euro fließen in die Dachsanierung der Turnhalle in Nackenheim, wobei im Entwurf 195.000 € zusätzlich zu einem Ausgaberest aus 2024 eingeplant sind.

Für die Erweiterung der Grundschule Gau-Bischofsheim fallen neben dem vorhandenen Ausgaberest in Höhe von rund 1,4 Mio. € noch weitere 68.000 € an.

Mit der Einführung eines modernen Content-Management-Systems (ECMS) treiben wir die digitale Transformation der VG-Verwaltung voran, wobei 97.500 € für 2025 veranschlagt werden, wenn unter TOP 10.1 so beschlossen wird.

Im wichtigen Feld des Klimaschutzes und der nachhaltigen Zukunftsfähigkeit möchte ich die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Rhein-Strom, ehemals Mainzer Energiegenossenschaft hervorheben. Wir führen bereits jetzt zugunsten unserer Umwelt konkrete Projekte gemeinschaftlich in der Verbandsgemeinde Bodenheim durch.

Für den Hitzeaktionsplan sind 20.000 €, für Bauleitplanungen, insbesondere die Studie zur Windenergie 50.000 € und für die Planungskosten eines Lehrschwimmbeckens 20.000 € beinhaltet. Für die kommunale Wärmeplanung, deren Vergabe ebenfalls heute unter TOP 10.7 auf der Tagesordnung steht, sind jährlich 50.000 € vorgesehen. Zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung sowie der Regenrückhaltebecken stehen insgesamt 422.000 € zur Verfügung. Für Baum-Nachpflanzungen und die Pflege neu gesetzter Bäume sind zusammen 50.000 € eingeplant.

Der Kita-Fonds mit 100.000 Euro und ein Fonds für Rad- und Wanderwege mit 50.000 Euro fördern lokale Projekte und steigern die Lebensqualität vor Ort als Unterstützung für die Ortsgemeinden.

Für die Rathauserweiterung Verbandsgemeinde Bodenheim sind zu den vorhandenen Ausgaberesten nochmals 133.000 € eingeplant. Ein finaler Bescheid unseres Zuwendungsantrags wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Ein Seh- und Hörbehinderten-Leitsystem für das Verwaltungsgebäude Bodenheim ist mit 20.000 € berücksichtigt. Zudem soll der Vorplatz am Verwaltungsgebäude in Nackenheim im Rahmen der Ausbaumaßnahme Henri-Dunant-Straße erneuert werden. Neben der bereits erwähnten Änderung bei der Grundschule Bodenheim bedarf es beim Ausbau des Vorplatzes des Verwaltungsgebäudes Nackenheim einer weiteren Änderung im Vergleich zum vorliegenden Haushaltsentwurf, der hierfür derzeit 20.000 € im Ergebnishaushalt vorsieht. Nach aktueller Planung und Kostenschätzung handelt es sich bei der Maßnahme um einen Vollausbau. Die Erneuerung des Vorplatzes erfolgt also grundhaft und ist entgegen dem derzeitigen Entwurf somit nicht im Ergebnishaushalt, sondern als Investition im Finanzhaushalt zu planen. Laut Kostenschätzung fallen für die Verbandsgemeinde Kosten in Höhe von etwa 119.000 € an. Die ehemals vorgesehenen 20.000 € aus dem Ergebnishaushalt sind daher nun zuzüglich weiterer 99.000 € als Investition zu veranschlagen. Der Überschuss im Finanzhaushalt reicht aus, um diese Mittel zu decken. Der Ergebnishaushalt verbessert sich dann um 20.000 € auf 40,251 €.

Der Haushalt bietet zudem die Möglichkeit zur Ansparung von 100.000 € für die im Jahr 2026/2027 zu beschaffende Drehleiter, wie Hubrettungsfahrzeuge früher hießen, für die Feuerwehr BodenheimINackenheim.

Verantwortung für die nächsten Generationen

Unsere Planung setzt nicht nur auf Wachstum, sondern auch auf verantwortungsvolle Nutzung der Mittel. Dabei behalten wir die Belastbarkeit unserer Ortsgemeinden mit dem Grundsatz „Das Machbare im Auge behalten“ stets im Blick. Wir setzen gezielt Schwerpunkte, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen: eine intakte Infrastruktur, moderne Schulen, starke Klimaschutzmaßnahmen und digitale Fortschritte. Gleichzeitig vermeiden wir eine übermäßige Verschuldung, wie sie leider auf anderen politischen Ebenen zu beobachten ist.

Die uns anvertrauten Ressourcen sind nicht nur Zahlen in einem Haushaltsplan. Sie sind die Grundlage, mit der wir die Zukunft gestalten. Ich danke allen Beteiligten, die durch Disziplin, Kreativität und Weitblick an der Erstellung dieses Haushalts mitgewirkt haben. Besonders möchte ich mich bei Frau Weber für ihr vorbildliches Engagement, ihre Geduld und ihre herausragende Kompetenz in der Führung und Verwaltung unserer kommunalen Finanzen bedanken. Es ist beruhigend zu wissen, dass unsere finanziellen Angelegenheiten in so verantwortungsvollen Händen liegen.

Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, stellvertretend heute Abend beim Büroleiter und den anwesenden Fachbereichsleitern. Sie alle haben mit ihrer Arbeit, ihrem tiefen Verständnis für die komplexen Zusammenhänge und ihrem großen Einsatz im vergangenen Jahr zu den vielen Werken und Taten beigetragen, die zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger geleistet wurden.

Ich bedanke mich bei den Beigeordneten, die ihre Geschäftsbereiche mit Tatkraft, Elan und Esprit geführt haben, mich maßgeblich unterstützt haben. Eure Arbeit verdient höchste Anerkennung; herzlichen Dank.

Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit, für die kritische und konstruktive Begleitung der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim im nun ausgehenden Jahr. Lassen Sie uns alle auch im kommenden Jahr weiter gemeinsam daran arbeiten, die Verbandsgemeinde Bodenheim lebenswert, zukunftsfähig und nachhaltig zu entwickeln – für uns, unsere Kinder und die kommenden Generationen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, einen gesunden Jahreswechsel. Bei allem Umbruch in der Welt, sollten wir uns nicht sorgen - solange wir vor Ort zusammenstehen.

„Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun“, sagte unser Frankfurter Nachbar, Johann Wolfgang von Goethe schon Ende des 18. Jahrhunderts, als hätte er bereits damals an unsere Haushaltsansätze für 2025 gedacht. Vielen Dank!“

Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Dr. Matthias Schäfer, im Verbandsgemeinderat Bodenheim zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Beigeordnete, sehr geehrte Herren Beigeordneten, meine sehr verehrten Ratskolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Kernbotschaften für den heute zu beschließenden Haushalt 2025 sind:

1.

Der Finanz- und der Ergebnishaushalt sind ausgeglichen.

2.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim wird in 2025 trotz erheblicher Investitionstätigkeit keine neuen Schulden aufnehmen. Im Gegenteil: wir führen die Tilgung bestehender Altkredite fort.

3.

Der Hebesatz für die VG-Umlage steigt nicht an.

Diese Grundsätze werden seit vielen Jahren bei der Haushaltsaufstellung in der Verbandsgemeinde Bodenheim von unserer Fraktion als selbstverständlich beachtet. Dies über viele Kommunalwahlen hindurch durchzuhalten erfordert eine klare Ziel- und Werteorientierung, denn wir verwalten das Geld unserer Bürger! Das verpflichtet uns, dies zweckmäßig einzusetzen, das Notwendige zu finanzieren und das Machbare dabei im Auge zu behalten. Dazu gehört auch, dass wir die finanzielle Situation unserer Ortsgemeinden ausreichend berücksichtigen. Das tun wir mit großem Verantwortungsgefühl, auch wenn die immer gleichen Stimmen dies gerne bestreiten wollen.

Wir haben bei darauf geachtet, dass der Grundbedarf der Ortsgemeinden gedeckt bleibt. Unsere Investitionen werden stets daran orientiert, was man sich leisten kann und muss! Durch Entschuldung haben wir durch drastische Reduzierung von Zinszahlungen an die Banken finanzielle Spielräume in siebenstelliger Höhe geschaffen, die den Bürgern unmittelbar zugutekommen. Wir erleben es gerade in der „großen Politik“, wie das ungehemmte Anhäufen von Schulden eine Staatskrise auslöst. Wie das Vertrauen in das Amt des Bundeskanzlers sich innerhalb von nur drei Jahren in Luft auflöst. Wie durch eine ungezügelte und durch Ideologie geleitete Politik die Ränder des Parteienspektrums gestärkt und eine politische Klimakrise entsteht.

Was hat das alles mit unserem Haushalt zu tun?

Schaut man auf die Haushalte der Ortgemeinden, aus denen sich die Verbandsgemeinde notwendigerweise finanzieren muss, werden die Zusammenhänge sehr deutlich: die Abschöpfung von Finanzmitteln in die höheren Ebenen ist enorm. Die Unterschiede in der Steuerkraft sind ebenfalls enorm: Die Berggemeinden sind mit 2,5 Mio. € etwa gleichauf, Nackenheim schafft fast 6,5 Mio. € und die Ortsgemeinde Bodenheim mit 21 Mio. € mehr als eineinhalbmalsoviel, wie alle genannten zusammen. Deshalb trägt Bodenheim auch die Hauptlast der VG-Umlage, da es das Privileg hat, als einzige Gemeinde signifikante Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. Trotz der sehr hohen Einnahmen verbleibt in der OG Bodenheim nach Abgang der Umlagen ohne Investitionstätigkeit das schlechteste Ergebnis.

Warum?

Dies hängt grundsätzlich zuerst an der Finanzpolitik der Gemeinde selbst. Sparsamkeit scheint in den letzten Jahren nicht unbedingt oberstes Ziel gewesen zu sein. Möglicherweise haben diejenigen, die stets unberechtigt Sparsamkeitsapelle an die VG richten, im eigenen Verantwortungsbereich andere Maßstäbe dafür angesetzt. Allerdings richtet auch das Instrument des kommunalen Finanzausgleiches des Landes Rheinland-Pfalz viele, ehemals finanziell gut aufgestellte Gebietskörperschaften regelrecht zugrunde. Die Schere zwischen Finanzzuweisungen des Landes und den Ausgabenbelastungen geht immer weiter auseinander. Wenn auch der Kreis Mainz-Bingen, einer der reichsten Kreise in der Bundesrepublik, durch die Abschöpfung von über 25 Mio. € für den kommunalen Finanzausgleich des Landes wichtige Aufgaben nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren kann, stellt das die Verhältnisse auf den Kopf.

Wenn so ein so wichtiges und wertschätzendes Instrument, wie die Ehrenamtsförderung von den Aufsichtsbehörden als „freiwillige“ und damit entbehrliche Leistung kassiert werden, ist dies ein Schlag in das Gesicht all derjenigen, die sich für die Gemeinschaft ehrenamtlich engagieren. Da helfen dann Sonntagreden, bei denen man den Ehrenamtlern auf die hängenden Schultern klopft oder Plastikkärtchen verteilt wenig. Hier sollte dringend umgedacht werden, sonst bricht ein wesentlicher Kern unserer Gesellschaft auseinander – soweit unser Appell an die „höheren Ebenen“.

Es reicht nicht, die kommunalen Haushalte vorrangig über Einnahmeerhöhungen auszugleichen. Dagegen muss dem Konnexitätsprinzip endlich stärkere Beachtung finden. Das Land muss die Kommunen mit Finanzmitteln ausstatten, die einer effektiven Erledigung der übertragenen, öffentlichen Aufgaben gerecht wird und die Kommunen in die Lage versetzt, in Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung zu investieren.

Zurück zu unserem Haushalt:

Wie auch in den vergangenen Jahren werden wir auch in diesem Haushalt eine Reihe von wichtigen Investitionen vornehmen, um die Infrastruktur zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen

zur Verbesserung der IT-Sicherheit,

zum Klimaschutz,

-

Grundstückserwerb für Renaturierungsmaßnahmen, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz,

-

Kommunaler Hitzeschutz,

-

Kommunale Wärmeplanung,

-

Beschaffung von Anlagen zur Nutzung regenerative Energien,

Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen,

Beschaffungen für die freiwilligen Feuerwehren,

und die Erweiterung des Rathauses.

Besonders freut uns, dass die Initiative zur Bildung einer Energiegenossenschaft auf unseren Antrag hin so erfolgreich ist. Damit können wir konkret ein Zeichen setzen, dass wir in der Lage sind, Energieversorgung mit den Bürgern gemeinsam für die Zukunft zu sichern und damit nachhaltige Konzepte umzusetzen. Immerhin werden auch die Ausgaben der Verbandsgemeindeverwaltung durch einen geringfügigen Stellenzuwachs aber auch durch die den Mitarbeiterinnen für ihre Arbeit zustehende Lohnerhöhung ansteigen. Wie ein Ritual führt dies stets zu einem mahnenden Einwurf des Vorsitzenden der SPD-Fraktion. Deshalb erwähne ich es, wie immer, vorsorglich. Der Blick in die vorgelegten Zahlen zeigt allerdings, dass 2/3 des Personals nicht in den Amtsstuben sitzt, sondern unsere Kinder in der Betreuenden Grundschule betreut, als Schulsekretärin oder Hausmeister arbeitet oder hauptamtlich für unsere freiwilligen Feuerwehren aktiv ist. Eine solide Infrastruktur, die tatkräftige Weiterentwicklung bestehender Angebote und der mutige Fortschritt in den wesentlichen Handlungsfeldern charakterisiert die Verbandsgemeinde Bodenheim als attraktiven Wohnort für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger. Hierfür setzen wir deren erwirtschaftete Steuergelder, aber auch die der ortsansässigen Unternehmen zielgerichtet und zweckmäßig ein. Hierzu haben uns die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl erneut ihr Vertrauen geschenkt.

Wir stellen fest, dass die dem Haushalt zugrundeliegenden finanziellen und politischen Schwerpunkte vernünftig, zukunftsorientiert und nachhaltig sind. Sie orientieren sich sowohl an den Notwendigkeiten als auch dem Machbaren. Den Ortsgemeinden verbleibt genügend finanzieller Spielraum, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen und eigene Ziele umzusetzen. Die Handlungsfähigkeit der Verbandsgemeinde im Hinblick auf ihre Aufgabenerfüllung ist durch die solide Haushalts- und Personalpolitik auch in Zukunft gegeben.

Im Ergebnis tragen wir den Haushaltsentwurf 2025 vollständig mit. Die uns wesentlichen Akzente werden gesetzt und die Auflage zu Sparsamkeit und zielgerichteten Mittelverwendung darin beachtet.

Mein Dank gilt der Verwaltung, insbesondere dem Fachbereich Finanzen, Frau Weber, für die exzellente Vorbereitung des Haushaltes, die prompte und detaillierte Beantwortung der in den Beratungen aufkommenden Fragen und die dafür aufgebrachte Geduld und Nachsicht.

Im Namen der CDU-Fraktion bedanke ich mich bei dieser Gelegenheit bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihr ehrenamtliches Engagement in vielfältiger Weise, offen oder im Stillen unsere Verbandsgemeinde Bodenheim lebendig und liebenswürdig gemacht haben und weiterhin machen werden.

Ebenso möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie bei den Beigeordneten und besonders bei Herrn Bürgermeister Dr. Robert Scheurer ihre Arbeit und ihren großen Einsatz im vergangenen Jahr bedanken.

Für die CDU-Fraktion
Dr.med. M. Schäfer, Fraktionsvorsitzender“
Rede des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Herr Thomas Glück, im Verbandsgemeinderat Bodenheim zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

Schönen guten Abend noch einmal von mir, schönen guten Abend Herr Bürgermeister, Kollegen Beigeordneten, sehr verehrte Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, Pressevertreter!

Die Presse ist nicht da, bedauerlicherweise, aber das erleben wir ja die letzten Monate öfters, dass leider kein Pressevertreter mehr zu unseren Ratssitzungen kommt. Das ist ein bisschen schade, weil nämlich die Information an die Bürgerschaft dadurch leidet. Und die Diskussion wird ja auch gerade im Ortsgemeinderat Bodenheim geführt, hier neue Konzepte einzuführen, um hier zeitnah auch den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, über die wichtigen Entscheidungen, die wir treffen in diesem Gremium, auch zu informieren. Da gibt es verschiedene Ansätze, möchte mich aber jetzt nicht näher darauf einlassen.

Dankeschön nochmal, Herr Bürgermeister, dass Sie die Haushaltsreden aufzeichnen. Ich habe mir die letzten Jahre angewöhnt und bin ja auch einer derjenigen, der sich angesprochen fühlt, dass er in den letzten drei Jahren keine Haushaltsreden mehr schriftlich eingereicht hat. Ich lebe ein bisschen meine Spontanität aus und werde Ihnen auch heute ohne ein schriftliches Konzept vortragen. Auch die Aussprache hier in dem Gemeinderat sollte spontan sein und ein schriftliches Konzept bindet doch auch oft stark die Auseinandersetzung. Deswegen habe ich auch kein Problem, wenn es aufgezeichnet wird.

Lassen Sie mich jetzt direkt auch zu dem Haushalt kommen. Wir haben einen für die vergangenen Jahre - um ihn noch einmal in das Resümee zurückliegender Haushalte - heute einen relativ unspektakulären Haushalt. Die letzten Jahre waren immer wieder gekennzeichnet von großen Investitionen, angefangen mit Feuerwehrgerätehaus, Neubau von Schulen, insbesondere Grundschulen, Sanierung von Grundschulen, die doch viele Finanzmittel gebunden haben.

Aktuell zeichnet heute der Haushalt zwar 900.000 Euro Investitionen aus, die sind aber ausgeglichen und können ohne Kreditaufnahme finanziert werden. Das zeichnet ja auch die Verbandsgemeinde die letzten Jahre aus, dass ihre Investitionen, die sie tätigte, auch ohne die Aufnahmen von Krediten möglich waren. Und dies war auch nur möglich, weil insbesondere die Ortsgemeinden leistungsfähig sind. Ich erinnere noch dran, diejenigen, die lange genug dabei sind, wie das vor zehn oder fünfzehn Jahren war. Die Gemeinde Bodenheim hat 2009 einen neuen Bürgermeister bekommen mit einem desolaten Haushalt und der damalige Ortsbürgermeister Becker-Theilig hat es dann geschafft im Laufe der Zeit von einem Kassenkreditvolumen von sechs Millionen Euro doch erheblich Überschüsse zu erwirtschaften, von denen auch nicht unbedeutend die Gemeinde, die Verbandsgemeinde …. Auch die Gemeinde Nackenheim ist hier lobend zu erwähnen. Die hat sich wegen des jetzigen Ortsbürgermeisters; gerade die letzten fünf Jahre haben ja hier ihre deutliche Zeichen gesetzt, dass hier sowohl die Finanzen als auch die Infrastruktur der Gemeinde Nackenheim sich deutlich verbessert haben, nach vielen Jahren des Stillstandes. Das kann man nur alles lobend erwähnen, denn das stärkt auch die Verbandsgemeinde hier in unserem Gefüge. Weil nämlich eine starke Verbandsgemeinde kann nur von starken Ortsgemeinden leben und so auch unsere drei Berggemeinden, die zwar nicht diese hohe Finanzkraft der Talgemeinden aufweisen, aber dennoch einiges an Infrastrukturmaßnahmen die letzten Jahre auf die Wege gebracht haben, wie Neubau von Kindertagesstätten, Sportanlagen und ähnliches für die Bürgerschaft. Wir dürfen uns daher froh schätzen hier in Bodenheim, am Rande des Rhein-Main-Gebietes zu wohnen, weil nämlich hier diese großen finanziellen Ressourcen auch zu deutlich guter Infrastruktur geführt hat. Ich empfehle jedem mal in die Hinterpfalz oder in den Hunsrück oder in die Alpen zu fahren. Ein Ortsbürgermeister wäre dort froh, wenn er 500 Euro oder 1000 freie Finanzspitze hätte und wir streiten uns oftmals über mehrere 10.000 oder 100.000 Euro; das ist ein ganz anderes Volumen. Nichts destotrotz, so gut und so stabil, wie uns die letzten Jahre gestellt haben, ziehen doch Gewitterwolken am Horizont auf. Ich habe gesagt, unspektakulärer Haushalt, der uns vorgelegt ist, der sowohl im Ergebnis- als im Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Doch wenn ich in die Zukunft hineinblicke, sieht das alles andere als unspektakulär aus. Im kommenden Jahr wird dem Verbandsgemeindehaushalt eine Million Euro fehlen im Ergebnishaushalt. Durch die rückläufigen Steuernahmen der Gemeinde Bodenheim und bei gleichen Umlagesätzen fehlt diese eine Million Euro. Und da muss man fragen, warum dieser Haushalt, der uns heute vorgelegt ist, nicht darauf schon reagiert, um hier gegenzusteuern, um hier entweder die Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage oder einen höheren Fehlbetrag möglicherweise wollend in kommenden Jahren in Kauf nimmt. Anstatt dessen würden wir begrüßen, wenn im vorliegenden Haushalt hier schon die Maßnahmen gegengesteuert werden würden, um diesen evtl. drohenden Fehlbetrag in den kommenden Jahren auszugleichen.

Und was haben wir denn an Ausgaben im Ergebnishaushalt? Es sind nun einerseits die Personalkosten; das ist die größte Einzelposition mit etwa neun Millionen Euro in diesem Jahr. Und es ist zu verzeichnen und ich habe in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, die hohen Personalkostensteigerungen werden uns irgendwann einholen. Und wir haben aktuell in diesem Jahr 8,5 % Steigerung und es ist auch davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren ähnliche Steigerungen auf uns zukommen wird, ohne dass der Personalkörper an sich steigt. Aber die Struktur des Personalkörpers gilt es zu hinterfragen und deswegen würden wir uns wünschen, wenn das Jahr 2025 genutzt würde, um ein Personalentwicklungskonzept, was langfristig trägt, zu entwickeln, um Aufgaben, und das habe ich auch vor einigen Jahren schon mal angemahnt, Aufgaben, die überfällig geworden sind, abzuwerfen und sich Zukunftsaufgaben zu widmen. Insbesondere die Digitalisierung gibt uns hier Chancen, in der Zukunft bestimmte Dienstleistungen, die heute noch händisch von dem alten Mitarbeiterstab erbracht werden, zukünftig digital zu erbringen. Und das zeigen ja auch andere Verbandsgemeinden in unserer Nähe, die deutlich weiter sind wie wir, was sie als digitales Angebot für ihre Bürgerschaft auf den Weg gebracht haben.

Zweite große Positionen im Ergebnishaushalt sind die Sachkosten. Sachkosten haben wir aktuell mit 3,27 Millionen Euro, immer noch die vergangenen Jahr steigend. Teilweise begründet aber auch durch die Ausgaben, die dadurch zu finanzieren sind. Es sind immer noch Infrastrukturaufgaben, wie zum Beispiel die papierlose Akte, das sogenannte Content-Management-System, der Kindergartenfonds, der Radwegefonds, die Gewässerunterhaltung oder Planungskosten, die dadurch finanziert werden, aber auch die Sanierung der Mensa in Bodenheim und dann sonstige Planungskosten und natürlich noch weitere Rücklagen für die Drehleiter, die die Feuerwehren in den kommenden Jahr erhalten soll. Hier gilt es, die Sachkosten auf den Prüfstand zu stellen, um 2026 hier ein möglichst hohes Einsparpotenzial zu erwirken. Ich denke 3,27 Millionen Euro sind zwar im kommenden Jahr 2025 gesetzt, aber sie sind nicht festgemeißelt, sondern hier besteht ein nicht unerhebliches Potenzial der Einsparung.

Drittens, was wir anregen, sind die hohe Kosten für die Abschreibung. Wir haben vor etwa 20 Jahren unmittelbar nach Einführung der Abschreibung unserer Gebäude, damals die Abschreibefrist von 80 auf 50 Jahre gekürzt. Mittlerweile gehen einzelne Ortsgemeinden dazu über und verlängern wieder auf die gesetzliche Frist von 80 Jahren. Aktuell haben wir 935.000 Euro Abschreibungen im kommenden Jahr 2025, insbesondere auf technische Anlagen und Gebäude der Verbandsgemeinde. Ich denke, hier ist im fünfstelligen Bereich eine Reduzierung der Abschreibung durch Verlängerung der Abschreibefrist von 50 auf 80 Jahre möglich.

Und die vierte große Position, die nicht angesprochen worden ist, aber die ich heute Abend ansprechen werde, ist die soziale Sicherung. So, was haben wir noch an sozialer Sicherung? Das ist die Betreuung unserer Asylbewerber. Hier stehen Kosten von 1,78 Millionen Euro Einnahmen von 1,36 Millionen Euro gegenüber. Das Delta von 448.000 Euro ist natürlich nicht der Verbandsgemeinde zu Schulden gekommen, sondern den vorgelagerten Behörden. Weder Bund noch Länder noch der Kreis halten sich an die Vereinbarung, um hier die Verbandsgemeinden, die ja die Unterbringung der Asylbewerber zu organisieren haben, auskömmlich zu finanzieren, damit hier alle Kosten, die damit entstehen, auch tatsächlich finanziert werden. 448.000 Euro, das sind fast zwei Prozentpunkte der Verbandsgemeindeumlage. Hier muss daran gearbeitet werden, dass in der Zukunft hier eine weitestgehende Kostenneutralität entsteht. Hier ist sowohl mit dem Kreis, dem Land als auch dem Bund, mit dem Bund können wir nicht reden, aber mit dem Kreis und dem Land Gespräche zu führen, um hier die Kostendeckung deutlich anzuheben.

Last not least möchte ich noch einmal zu den Stellen kommen. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die ursprüngliche, zusätzliche Stellenschaffung von 1,5 Stellen auf jetzt 0,5 Stellen plus die 0,18 Stelle, die uns heute mitgeteilt worden ist, beschränkt worden ist. Das schafft nämlich Spielräume für die Zukunft. Da sind wir ausdrücklich Befürworter dieser Maßnahme. Ich hatte es eingangs ja schon gesagt, hier würden wir uns wünschen, dass zukünftig ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden würde.

Ich möchte mich jetzt noch mal kurz den Investitionen zuwenden. 917.000 Euro Ausgaben stehen Einnahmen von 529.000 Euro gegenüber. Das Delta von 387.000 Euro [sic!], was zum einen für die Zinsen, zum anderen für die Tilgung verwandt wird und so Freiräume natürlich für Mehrkosten, die uns heute Abend präsentiert worden sind, nämlich der grundhafte Ausbau des Weges vor dem alten Feuerwehrgerätehaus in Nackenheim. Das schafft dann diese Spielräume, die notwendig sind. Einer der größten Einzelpositionen ist die Rathauserweiterung. Das ist für mich mittlerweile fast ein Trauerspiel. Seit vier Jahren diskutieren wir in diesem Verbandsgemeinderat, dass es unbedingt notwendig ist sowohl für die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Dienstleistung, die wir unseren Bürgern zu erbringen haben, dass das Rathaus und das Bürogebäude erweitert werden sollen. Es ist bislang kein Ergebnis zu erzielen. Wer gestern aufmerksam die Zeitung gelesen hat, wird gelesen haben, dass die Stadt Mainz, das ist ja öfter zu lesen, aktuell ihr altes Rathaus saniert, für 108 Mio. Euro und dass die Stadt im September einen Zuwendungsbescheid von 48 Mio. Euro, also von 45% der Baukosten, erreicht hat. Da frage ich mich, wieso es uns nicht gelingt, nach vier Jahren Planung nicht gelingt, einen Zuwendungsbescheid zu kriegen, damit wir endlich beginnen können mit dem Bau. Das wird Thema sein auch in der Beratung in den nächsten Ausschüssen. Hier gilt es zu hinterfragen, was noch zu tun ist, um hier dieses Rathaus endlich auf den Weg zu bringen. Das sind wir unseren Mitarbeitern schuldig. Jeder, der mal durchs Gebäude, hier im Haus geht, weiß, wie teilweise beengt unsere Mitarbeiter untergebracht sind, teilweise arbeiten die Kollegen von zu Hause und wechseln sich ab am Arbeitsplatz. Das sind keine Zustände, die auf Dauer zu befürworten sind.

Große Positionen im Investitionshaushalt sind natürlich noch die Restkosten, der Ausbau der Grundschule in Gau-Bischofsheim. Die Fraktion der Grünen hat hier einen Antrag gestellt, nämlich die Schulessensversorgung noch mal kritisch durchzudenken. Wir unterstützen dieses ausdrücklich, weil wir denken, wir sollten für unsere Kinder das Optimale anbieten können, was möglich ist. In den meisten unserer Kindertagesstätten bekommen die Kinder frisches Essen, bis auf wenige Ausnahmen. Ich weiß, dass es mit hohem logistischen Aufwand verbunden wäre, das bei den Grundschulen vorzusehen, wenn wir das einführen würden. Aber es sollte uns schuldig sein, dass wir das beste Cateringessen unseren Kindern zur Verfügung stellen. Soweit die Zusammenfassung des Haushaltes.

Lassen Sie mich noch einmal ein paar Sätze der Zusammenarbeit hier im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat, sagen. Ich würde mir wünschen, dass gerade die Probleme, die auf uns zukommen, insbesondere finanzieller Natur, und da denke ich an die zwei großen Projekte, einerseits Neubau des Verbandsgemeinderathauses und Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für Gau-Bischofsheim und Harxheim, die mit hohen Investitionen verbunden sind, dass wir hier enger und besser zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen Oppositions- und Mehrheitsfraktionen ist überdenkenswert. Ich biete an, diese Zusammenarbeit zukünftig deutlich zu verbessern, indem man offener, liberaler und kooperativer miteinander umgeht. Es ist wichtig, insbesondere wenn die Finanzen enger werden, dass man besser miteinander arbeitet als gegeneinander. Wir sollten die Gräben zuschütten und versuchen gemeinsam das Beste für unsere Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte meine Rede beschließen mit einem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die an dem Haushalt mitgearbeitet haben, insbesondere Frau Weber, die ja die meiste Arbeit hat. Sie fängt wahrscheinlich im Spätsommer, also unmittelbar nach der Sommerpause mit der ersten Zusammenstellung an. Es ist ein Gemeinschaftswerk aller Kolleginnen und Kollegen im Haus, aber kanalisiert durch Frau Weber. Sie ist so ein bisschen Managerin dieses ganzen Haushalts. Aber nicht nur diesen, wir wissen ja auch, dass sie auch andere Haushalte der Ortsgemeinden zu verantworten hat. Es ist ein hohes Verantwortungspotenzial, was hier dasteht und noch mal Dankeschön dafür. Und Ihnen natürlich auch, meine Damen und Herren der Verwaltung, Herr Bürgermeister, liebe Kollegen Beigeordneten, Frau Deubel ist leider heute nicht da, richten Sie meinen Dank noch an Sie aus, Sie machen gute Arbeit, weiter so und in der Hoffnung, dass wir künftig kooperativer miteinander arbeiten können. Dankeschön.

Rede des Fraktionsvorsitzenden der FWG-Fraktion, Herr Volker Pietzsch, zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder,

der Haushaltsplan für das Jahr 2025 der Verbandsgemeinde Bodenheim wurde am 12.11.2024 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Der Haushaltsentwurf schließt mit einem planerischen Überschuss von 20.251 Euro im Ergebnishaushalt ab. Das ist ein positives Signal und zeigt, dass die finanzielle Lage der Verbandsgemeinde stabil bleibt.

Der positive Saldo von 564.291 Euro aus den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht aus, um die planmäßige Tilgung von 77.060 Euro zu finanzieren, was einen weiteren Erfolg darstellt. Der Haushaltsausgleich konnte somit erreicht werden, was für die künftige Entwicklung der Verbandsgemeinde von großer Bedeutung ist.

Doch trotz dieser positiven Zahlen dürfen wir die Herausforderungen nicht aus den Augen verlieren. Denn in den vergangenen Jahren wurden immer mehr Aufgaben von den übergeordneten Stellen, insbesondere vom Land, auf die Kommunen übertragen. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist das sogenannte „Kita-Zukunftsgesetz“, welches erhebliche zusätzliche Kosten für die Gemeinden bedeutet. Diese zunehmenden Aufgabenübertragungen führen zu einer steigenden finanziellen Belastung der Kommunen, ohne dass das Land in angemessenem Maße zur Finanzierung dieser Aufgaben beiträgt.

Es wird immer schwieriger, mit den eigenen Mitteln alle an uns übertragenen Aufgaben zu bewältigen. Die steigenden Anforderungen, insbesondere in Bereichen wie der Kinderbetreuung, erfordern nicht nur personelle, sondern auch finanzielle Ressourcen, die uns zunehmend fehlen. Auch der Haushalt der Verbandsgemeinde Bodenheim bleibt nicht von dieser Entwicklung verschont.

Trotz dieser Belastungen haben wir es geschafft, unseren Haushalt in Einklang zu bringen. Der Haushalt 2025 zeigt uns, dass wir auch in finanziellen schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen und unsere Aufgaben erfüllen können. Doch wir müssen weiterhin an einer gerechten Finanzierung der Kommunen durch das Land arbeiten, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die mit ihrem Engagement und Fachwissen maßgeblich an der Erstellung dieses Haushaltsplans beteiligt waren. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz und ihre präzise Arbeit wäre dieser Haushaltsentwurf nicht möglich gewesen. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der Ausschüsse und des Verbandsgemeinderats für die konstruktiven und wertvollen Diskussionen, die zu einem fundierten Ergebnis geführt haben. Diese Zusammenarbeit zeigt einmal mehr, wie wichtig ein transparenter und verantwortungsvoller Dialog ist, um die finanziellen Herausforderungen zu meistern.

Abschließend möchte ich betonen, dass die vorliegende Haushaltssatzung eine solide Grundlage für die kommenden Jahre bildet. Sie zeigt auf, wie wir als Verbandsgemeinde trotz der wachsenden Herausforderungen finanziell verantwortungsvoll handeln. Wir werden weiterhin alles daransetzen, den Haushalt auszugleichen und die Zukunft unserer Verbandsgemeinde nachhaltig zu sichern.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Volker Pietzsch, Fraktionsvorsitzender FWG“
Rede der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Frau Dr. Sarah Frey-Gruber, zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zum eigentlichen Haushalt wurde bereits vieles gesagt. Wir haben dennoch einige wichtige Details zu ergänzen. Im ersten Teil meiner Rede geht es um Fehler, die im Verfahren der Haushaltsberatungen aufgetreten sind. Im zweiten Teil werde ich einige inhaltliche Gesichtspunkte aufgreifen.

Ich beginne mit dem Verfahren.

Der Haushaltsentwurf wurde den Ratsmitgliedern mit Mail vom 19. November 2024 übersandt. Wobei dies nicht ganz richtig ist: Wir haben lediglich Teile des Haushaltsentwurfs erhalten. Zahlreiche Produkte - also einzelne Haushaltspositionen im Detail - fehlten und fehlen bis heute. Sie wurden uns schlicht und einfach nicht vorgelegt.

In der zweiten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erhielten wir auf Nachfrage die Erklärung, dass es einen zehn Jahre alten Beschluss gebe, wonach den Ratsmitgliedern nur die wesentlichen Produkte des Haushalts vorgelegt werden sollen. Dazu stelle ich fest:

-

Es ist völlig unverständlich, warum ein Beschluss, der vor zehn Jahren gefasst worden ist, uns immer noch binden soll. Dafür fehlt jedwede rechtliche Grundlage.

-

Man beruft sich auf diese Weise offenbar darauf, dass es so etwas wie ein „Bodenheimer Gewohnheitsrecht“ gibt. Nur: Ein solches Gewohnheitsrecht gibt es rechtlich natürlich nicht. Unabhängig davon wäre es auch nicht geeignet, bindendes Kommunalrecht zu brechen.

Daraus folgt: Den Ratsmitgliedern ist der vollständige Haushaltsentwurf mit allen sogenannten Produkten - also mit sämtlichen Haushaltspositionen - vorzulegen. Es kann keinen Haushalt geben, bei dem einzelne Positionen nur der Verwaltung und dem Bürgermeister, nicht aber den Ratsmitgliedern bekannt sind.

Ausschließlich der Gemeinderat entscheidet über den Haushalt. Da der Gemeinderat über den gesamten Haushalt abzustimmen hat, ist ihm also auch der gesamte Haushalt vorzulegen. Anderenfalls fehlt ihm schlicht die notwendige Informationsgrundlage.

Den Ratsmitgliedern einzelne Produkte/Positionen im Detail vorzuenthalten, verstößt gegen die Rechte eines jeden einzelnen Ratsmitglieds und erschwert zudem die Kontrollmöglichkeiten der Opposition. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir dieses Jahr noch keine rechtlichen Schritte gegen die fehlerhafte Verfahrensweise einleiten werden. Dieses Jahr, wohlgemerkt. Für das nächste Jahr erwarten wir, den vollständigen Haushalt mit sämtlichen Positionen vorgelegt zu bekommen. Nur auf dieser Grundlage kann ein ordentlicher Haushalt beschlossen werden.

Und das ist leider noch nicht alles. Es gibt weitere Fehler im Verfahren. Terminiert waren zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zum Haushalt, am 12.11. und am 3.12. Spontan wurde dann der Haushalt in die Tagesordnung der Sitzung am 21.11. aufgenommen. Eigentlich hätte man diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung bekannt gegeben müssen. Ziel war es, die zweite Sitzung zum Haushalt am 3.12. ausfallen zu lassen. Auch dieses Vorgehen scheint dem „Bodenheimer Gewohnheitsrecht“ geschuldet zu sein. Gegen die Sitzungsabsage haben wir uns erfolgreich gewehrt.

In den Seminaren der Kommunalakademie haben wir gelernt, dass der Haushalt in den Ausschüssen beraten wird. Dementsprechend haben wir in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3.12. mehrere Anträge gestellt und eine entsprechende Ausschussempfehlung beantragt. Über diese Anträge wurde im Ausschuss direkt ohne jede Aussprache abgestimmt. Alle Anträge wurden mit den Stimmen der Koalition von CDU und FWG abgelehnt. Eine Aussprache über diese Anträge fand erst statt, nachdem die Anträge bereits abgelehnt worden waren. Dieses Verfahren ergibt keinen Sinn: Die Diskussion im Ausschuss hat ja gerade das Ziel, eine Entscheidung vorzubereiten. Es geht darum, Argumente auszutauschen, um sich eine Meinung zu bilden und erst dann abzustimmen.

Dieses Verfahren, das in jedem demokratischen Gremium vorgesehen ist, wurde nicht eingehalten. Man stelle sich vor, der Bundestag oder der Landtag würde einfach so ein Gesetz beschließen und erst anschließend darüber diskutieren, ob dieses Gesetz sinnvoll ist oder nicht. Möglicherweise gibt es auch dazu „Bodenheimer Gewohnheitsrecht“? Wie bereits gesagt: Gewohnheitsrecht kann demokratische Spielregeln nicht außer Kraft setzen.

Nun zu den Inhalten des Haushalts:

Ich beginne mit dem Rathauserweiterungsbau. Wir halten es für wenig sinnvoll, vor den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung mit der Planung der Kalten Nahwärme für den Rathauserweiterungsbau zu beginnen. Auf diese Weise würde ein punktuelles Einzelkonzept vor dem Vorliegen eines Gesamtkonzeptes geplant. Es besteht durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung Änderungen ergeben. Sinnvoll ist es, diese Änderungen abzuwarten und sie dann ggfs. beim Rathauserweiterungsbau zu berücksichtigen. Seit Jahren ist die Rathauserweiterung im Gespräch, jetzt kann unseres Erachtens auch noch das Konzept für die Kommunale Wärmeplanung abgewartet werden, bevor man sich mit weiteren Detailplanungen beschäftigt.

Außerdem wurden in der heutigen Sitzung Anträge unserer Fraktion zum Haushalt abgelehnt. Zum einen handelt es sich um einen Antrag zur Änderung der Pflege der Gräben im Außenbereich. Hier wollen wir schrittweise vom bisherigen Mulchen auf Mähen und Abräumen des Mahdguts umstellen. Dadurch würde mit der Zeit ein großes Netz an abgemagerten Naturräumen entstehen, ein Hotspot der Biodiversität. Zugleich wäre es auch eine Maßnahme zur Starkregenvorsorge. Das Ziel der Abmagerung von Flächen zur Steigerung der Biodiversität verfolgt auch unser ebenfalls abgelehnter Antrag zur Umstellung der Pflege von Ausgleichsflächen, Regenrückhaltebecken und anderen geeigneten Flächen auf Schaf- und Ziegenbeweidung. Mit einem dritten, ebenfalls abgelehnten Antrag, wollten wir erreichen, dass geprüft wird, ob die Pflanzung von hohen Laubbäumen südlich von der Feuerwehrwache Bodenheim/Nackenheim möglich ist.

Ich fasse also zusammen:

-

Der Haushalt wurde nicht in einem ordnungsgemäßen Verfahren aufgestellt.

-

Anträge zum Naturschutz und zur Förderung des Ehrenamtes wurden nicht aufgenommen.

Wir werden diesem Haushalt deshalb nicht zustimmen.“

Rede für die FDP, Herr Manuel Höferlin, zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort)

„Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 zeigt deutlich, dass unsere Verbandsgemeinde weiterhin verantwortungsvoll und zukunftsorientiert handelt. Wir konnten erneut einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, der nicht nur Stabilität, sondern auch Gestaltungsspielraum für wichtige Projekte schafft.

Beginnen wir mit den Kernzahlen: Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 40.251 Euro ab. Der Finanzhaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 564.291 Euro aus. Das Gesamtvolumen des Haushalts beträgt 16.649.901 Euro, das sich durch solide Planung und klare Prioritäten auszeichnet. Das bedeutet, wir wirtschaften nachhaltig und können unsere laufenden Verpflichtungen sicher erfüllen, ohne künftige Generationen zu belasten.

Unsere Investitionspolitik zeigt klar: Wir setzen auf Nachhaltigkeit und Infrastruktur. Ein Beispiel hierfür ist die geplante Erweiterung des Rathauses in Bodenheim, für die 133.000 Euro vorgesehen sind. Parallel treiben wir mit der Planung einer kalten Nahwärmeversorgung ein zukunftsweisendes Klimaschutzprojekt voran. Für diese Maßnahme stehen bereits 50.000 Euro bereit. Ein besonders wichtiger Schwerpunkt des Haushalts 2025 ist die Investition in unsere Schulen und die Bildung unserer Kinder. In Gau-Bischofsheim wird die Mensa für insgesamt 125.000 Euro umgebaut, wobei 87.500 Euro durch Fördermittel gedeckt sind. Darüber hinaus investieren wir in moderne Schulmöbel, Spielgeräte und IT-Ausstattung, um den Schülerinnen und Schülern ein optimales Lernumfeld zu bieten. Diese Maßnahmen sind ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Verbandsgemeinde.

Wir sind uns bewusst, dass die Belastung der Ortsgemeinden durch Umlagen immer ein sensibles Thema ist. Deshalb bleiben die Umlagesätze stabil und orientieren sich an den Hebesätzen des Vorjahres.

Trotz steigender Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen konnten wir eine faire und ausgewogene Verteilung der Kosten sicherstellen.

Ein weiteres zentrales Anliegen unserer Finanzpolitik bleibt der Schuldenabbau. Auch im Jahr 2025 verzichten wir konsequent auf die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen.

Dies zeigt, dass wir weiterhin generationengerecht handeln und finanzielle Stabilität langfristig sichern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Haushalt ist nicht nur ein Spiegel unserer finanziellen Verantwortung, sondern auch Ausdruck unseres politischen Gestaltungswillens. Mit klarem Fokus auf Bildung, Nachhaltigkeit und Stabilität gestalten wir die Zukunft unserer Verbandsgemeinde. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diese Ziele zu erreichen.

Danke an die Menschen in unseren Gemeinden, die durch ihre Leistung die öffentlichen Kassen überhaupt in die Lage versetzen, zu gestalten.

Zuletzt möchte ich ebenfalls Frau Weber und allen Mitarbeitern der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes danken. Wir alle wissen, wie viel Arbeit im Detail in diesem Werk steckt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der vorliegenden Form, ergänzt um die Änderungen:

1.

Umwidmung der Haushaltmittel Spielgerät „Grünes Klassenzimmer“ von 60.000 € zugunsten des Mensaumbaues

2.

Statt der 20.000 € für die Sanierung der Vorzone am Verwaltungsgebäude in Nackenheim im Ergebnishaushalt, 119.000 € als investive Maßnahme

3.

Die Erhöhung der Stellenanteile im Stellenplan um 0,179 Stellen im Fachbereich 3 öffentliche Sicherheit und Ordnung

4.

Umwidmung von Haushaltsmitteln von der Maßnahme „Erweiterung Grundschule Gau-Bischofsheim von 12.000 € zugunsten der E-Bike-Sharing Station.

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt wird sich um die o.g. Beträge entsprechend verändern.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen bei 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen

TOP 4:

Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates;

Vorlage: 2024/950/167

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 01. Oktober 2024 einstimmig, den Seniorenbeirat und den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu einem Senioren- und Behindertenbeirat zusammenzuzulegen. Die erforderlichen Satzungsbeschlüsse wurden am 01.10.2024 gefasst.

Der Senioren- und Behindertenbeirat besteht für die Wahlperiode des Verbandsgemeinderates aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

a)

5 Mitglieder sowie deren Stellvertreter werden, vorzugsweise aus der Bürgerschaft aller Ortsgemeinden, auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates gewählt.

b)

Jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der interessierten, in der Verbandsgemeinde vertretenen Wohlfahrtsverbände. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden von den Verbänden gegenüber der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister schriftlich benannt und durch den Verbandsgemeinderat berufen.

c)

Je 1 Vertreterin bzw. Vertreter der im Verbandsgemeinderat vertretenen Parteien oder Gruppierungen, die vom Verbandsgemeinderat gewählt werden.

d)

Die unter a) vorgeschlagenen Personen sollen bevorzugt zu der Gruppe der Seniorinnen und Senioren oder zu der Gruppe der Menschen mit Behinderungen gehören. Zu den Seniorinnen und Senioren im Sinne dieser Satzung zählen alle Einwohner und Einwohnerinnen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Menschen mit Behinderungen sind alle Personen mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB XI. Außerdem soll darauf geachtet werden, dass der Beirat möglichst paritätisch mit den in Satz 2 und Satz 3 genannten Personen besetzt ist.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Mitgliedern des Senioren- und Behindertenbeirates kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates en bloc zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Nach der Beschlussfassung über die Durchführung der Wahl in offener Abstimmung en bloc bzw. geheimer Wahl, bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge. Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahl.

Der Verwaltung wurden bislang folgende Personen vorgeschlagen. Der Vorsitzende verliest die Namen der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber und stellt diese zur Abstimmung:

Aus der Bürgerschaft aller Ortsgemeinden:

Marita Sauer

Heinz Hassemer

Petra Schimsheimer

Rita Drescher

Michael Christ

Als beratende Mitglieder:

Susan Wepler

Heiner Feldner

Erwin Orth

Von den Verbänden:

Heike Decker-Schneider (AWO Harxheim)

Renate Fuchs (VdK Bodenheim/Nackenheim)

Jakob Gruszcynski (VdK Gau-Bischofsheim, Lörzweiler, Mommenheim)

(VdK Harxheim und AWO Nackenheim unterbreiteten keine Vorschläge.)

Von den Fraktionen:

Hermann Emons (CDU)

Thomas Glück (SPD)

Willi Bauer (FWG)

Elisabeth Henn (Bündnis 90/Die Grünen)

Waltraud Streit (FDP)

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates wie oben vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Bürgermeister hat gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 an der Wahl nicht teilgenommen.

TOP 5:

Nachwahl in den Schulträgerausschuss;

Vorlage: 2024/950/164

Sachverhalt:

Die Schulleitungen der Grundschulen Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Lörzweiler und Nackenheim haben der Verwaltung mitgeteilt, dass die Schulelternbeiräte (SEB) neu gewählt wurden. Die jeweiligen SEB-Vorsitzenden werden hiermit dem Verbandsgemeinderat zur Wahl als Ausschussmitglied vorgeschlagen. Die stellvertretenden Schulelternsprecherinnen und Schulelternsprecher werden dem Verbandsgemeinderat von den Grundschulen zur Wahl als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Schulträgerausschuss vorgeschlagen.

Grundschule Bodenheim:

Herr Dominik Schmitt ist neuer SEB-Vorsitzender,

Herr Benjamin Kauffmann ist neuer stellvertretender Schulelternsprecher.

Grundschule Gau-Bischofsheim:

Herr Richard Cunrath ist neuer SEB-Vorsitzender,

Herr Dominique Engels ist neuer stellvertretender Schulelternsprecher.

Grundschule Lörzweiler:

Frau Barbara Augustin ist neue SEB-Vorsitzende,

Frau Carolin Hennemann ist neue stellvertretende Schulelternsprecherin.

Grundschule Nackenheim:

Herr Markus Helbig ist neuer SEB-Vorsitzender,

Frau Melanie Stauder ist neue stellvertretende Schulelternsprecherin.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Mitgliedern in den Schulträgerausschuss kann der Verbandsgemeinderat die offene Abstimmung gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl der Mitglieder in den Schulträgerausschuss gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Nach der Beschlussfassung über eine offene Abstimmung erfolgt die Wahl der Ausschussmitglieder in den Schulträgerausschuss.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Besetzung wie oben vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Bürgermeister hat gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 an der Wahl nicht teilgenommen.

TOP 6:

Forstwirtschaftsplan 2025;

Vorlage: 2024/950/170

Sachverhalt:

Die gemäß Landeswaldgesetz festgelegten Waldflächen in der Verbandsgemeinde Bodenheim liegen im Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost mit der Funktionsstelle Rheinauenwälder. Seit Oktober 2023 ist Noah Weinbrecht der zuständige Förster.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat mit privaten Eigentümer*innen im Lörzweiler Wäldchen Pachtverträge „Pacht gegen Pflege“ abgeschlossen, sodass nun ca. 7,6 ha Wald in kommunalem Besitz stehen und beförstert werden können.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist zur Pflege und Unterhaltung der Flächen verpflichtet. Für die erforderlichen Maßnahmen wird von der zuständigen Funktionsstelle ein jährlicher Forstwirtschaftsplan aufgestellt.

Der Forstwirtschaftsplan 2025 sieht folgende Maßnahmen vor:

-

Ausgefallene Pflanzen in Klumpenbepflanzung* und ausgefallene Jubiläumsbäume ersetzen

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Mahd von Wiesenflächen

-

Verkehrssicherungsmaßnahmen

*Klumpen sind kleinräumig freigestellte Flächen durch Fällung von Einzelbäumen oder kleineren Baumgruppen

Die Kosten für die aufgeführten Maßnahmen werden mit 2.950 € inkl. Beförsterung veranschlagt.

Im Jahr 2024 waren im Forstwirtschaftsplan 2.500 € veranschlagt worden. Es fielen bisher Kosten inkl. der Beförsterungskosten in Höhe von 2.342,62 € für folgende Maßnahmen an:

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Lieferung und Pflanzung von Bäumen (Spenden zum 50. Jubiläum VG Bodenheim) inkl. Verankerung und Wildverbissschutz

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Freistellen von Einzelbäumen

Da Maßnahmen im Wald meist im Herbst/Winter und wenn möglich in der Zeit zwischen 1. Oktober und Ende Februar des Folgejahres durchgeführt werden, stehen einige Arbeiten noch aus.

Die Verwaltung empfiehlt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2025 zuzustimmen und die Funktionsstelle Rheinauenwälder, nach der Rechtskraft des Haushalts, mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt: Dem Forstwirtschaftsplan 2025 wird zugestimmt. Das Forstamt Rheinhessen, Funktionsstelle Rheinauenwälder wird nach Erlangung der Rechtskraft des Haushaltes 2025 mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 7:

Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Nackenheim;

Vorlage: 2024/950/177

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Nackenheim vollzieht derzeit den radverkehrlichen Ausbau des Leinpfades am Mühlarm. Die Finanzierung des Ausbaus erfolgt zu 90 % durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die verbleibenden zehn Prozent werden über den Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim finanziert. Dies wurde auf Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim vom Verbandsgemeinderat am 15.02.2024 so beschlossen.

Während des Ausbaus wurde festgestellt, dass zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Leinpfades ein spezielles Kalk-Zement-Gemisch eingearbeitet werden muss. Dies führt zu einem Nachtrag in Höhe von 57.748,32 € gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung. Diese Kosten fallen ebenso unter die 90%-Förderung des WSV. Der nicht gedeckte Anteil der Ortsgemeinde Nackenheim beträgt somit 5.775 €.

Ortsbürgermeister Adler hat einen Antrag auf Übernahme des Kostenanteils der Ortsgemeinde aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde gestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Übernahme des Eigenanteils der Ortsgemeinde Nackenheim am Nachtrag Nr. 01 beim radverkehrlichen Ausbau des Leinpfades am Mühlarm in Höhe von 5.775 € aus den Mitteln des Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

RM und OBgm René Adler nimmt wegen Sonderinteresses nicht an der Abstimmung teil.

TOP 8:

Antrag auf Zuwendung aus dem VG-Radwegefonds; hier Antrag der OG Bodenheim;

Vorlage: 2024/950/178

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim hat mit Datum vom 02.10.2024 den Auftrag zum Ausbau eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußweges zu einem Radweg unterhalb der Ortsrandstraße Bodenheim vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt 486.347,98 €. Diese Maßnahme wird zu 85 % gefördert.

Mit Datum vom 12.11.2024 hat die Ortsgemeinde Bodenheim den Antrag auf Bewilligung von Mitteln aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim gestellt.

Abhängig von der Bewilligung aus Vorlage 2024/950/177 beläuft sich die Restsumme des Radwegefonds auf 48.525,80 €.

Es wird vorgeschlagen der Ortsgemeinde Bodenheim die verbliebene Restsumme zur Finanzierung des Ausbaus des Radwegs unterhalb der Ortsrandstraße zur Verfügung zu stellen. Der Radwegefonds von ursprünglich 130.000 € wäre hiermit aufgebraucht.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Bereitstellung der Restsumme des Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim in Höhe von 48.525,80 € zugunsten des Ausbaus des Radwegs unterhalb der Ortsrandstraße Bodenheim zu gewähren und dem Antrag der Orts-gemeinde Bodenheim vom 12.11.2024 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

RM und Ortsbürgermeister Jens Mutzke nimmt wegen Sonderinteresses nicht an der Abstimmung teil.

TOP 9:

Anpassung Erfrischungsgeld für die anstehenden Wahlen 2025;

Vorlage: 2024/950/202

Sachverhalt:

Wie bekannt werden voraussichtlich am 23.02.2025 die Bundestagswahl sowie die Landratswahl mit einem möglichen Stichwahltermin am 09.03.2025 (nunmehr 16.03.2025 nachträgliche Anm. der Red.) stattfinden. In Anbetracht der gleichzeitig stattfindenden Fastnachtskampagne werden dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Öffentlich wurde u.a. in der Allgemeinen Zeitung Rheinhessen am 26.11.2024 eine Steigerung der Anerkennung dieses wichtigen Ehrenamtes durch eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes diskutiert. Auch andere Kommunen bearbeiten dieses Themas aktuell. Das den Wahlhelfern zustehende Erfrischungsgeld beläuft sich derzeit auf 35 € für Wahlvorsteher sowie 25 € für alle übrigen Wahlhelfer. Die Stadt Trier zahlt je nach Funktion 50 bis 80 €.

Es wird vorgeschlagen, für die anstehenden und künftigen Wahlen das Erfrischungsgeld auf 70 € für Wahlvorsteher und 50 € für die übrigen Wahlhelfer zu erhöhen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Erfrischungsgelder für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden Wahlen sowie bei der möglichen Stichwahl am 09.03.2025 auf 50 € für Wahlhelfer und 70 € für Wahlvorsteher anzuheben. Zudem soll die Höhe des Erfrischungsgeldes i.H.v. von 50,-- und 70,-- € auch bei anderen Wahlen in Zukunft beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Nunmehr Stichwahl am 16.03.2025; nachträgliche Anm. der Red.

TOP 10:

Vergaben

TOP 10.1:

Enterprise Content Management System - Vergabeentscheidung;

Vorlage: 2024/950/186

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt, zur Digitalisierung der Verwaltungsprozesse ein Enterprise Content Management System (ECMS) zu beschaffen und einzuführen. Zur Ausschreibungsunterstützung wurde nach einem Vergabeverfahren die Firma GPC GmbH beauftragt.

Firma GPC hat eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb veröffentlicht, drei Angebote sind eingereicht worden und nach Abschluss der Verhandlungen kann ein Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter erfolgen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beschaffung eines ECMS im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 wirksam wird, zu erteilen. Über die Vergabeentscheidung berichtet er in der darauffolgenden Sitzung des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.2 - 10.6:

Vergabe von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des KIPKI Förderprogramms

Sachverhalt:

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) fördert das Land Klimaschutzmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der Verbandsgemeinde Bodenheim und ihren Ortsgemeinden stehen somit KIPKI-Mittel in Höhe von 596.334,82 € zur Verfügung.

Der Verbandsgemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 29.03.2023 der Antragstellung auf KIPKI-Mittel mit Schwerpunkt einer PV-Ausstattung der vier Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim sowie weiterer Projekte der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden zu.

Am 02.07.2024 erhielt die Verbandsgemeinde Bodenheim die Förderzusage des Landes zur Gewährung von KIPKI-Mitteln. Die vorläufige Förderung teilt sich hierbei wie folgt auf:

TOP 10.2:

PV-Anlage auf dem VG-Verwaltungsgebäude im Rahmen des KIPKI Förderprogramms;

Vorlage: 2024/950/191

TP1 (PV-Anlagen) und TP2 (Batteriespeicher) wurden für das VG-Rathaus gemeinsam ausgeschrieben und die Kosten mit 58.706 € kalkuliert. Das wirtschaftlichste Angebot für 15,4 kWp und 20 kWh Speicher reichte die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit 35.378,00 € ein, die Kosten enthalten auch notwendige Umfeldmaßnahmen, wie Gerüstkosten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit der Lieferung und Installation der PV-Anlage und des Batteriespeichers gemäß vorliegendem Angebot über 35.378,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.3:

PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude - Außenstelle Nackenheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms;

Vorlage: 2024/950/196

Die TP1 (PV-Anlagen) und TP2 (Batteriespeicher) wurden für das Verwaltungsgebäude Nackenheim gemeinsam Angebote eingeholt und die Kosten mit 55.706 € kalkuliert. Für das Gebäude in Nackenheim ergeben sich zwei Varianten zur Realisierung der PV-Anlage. Beide Areale sind nach Süden ausgerichtet. Ein Dachteil ist mit asbestfreien Eternitplatten (Berliner Welle) gedeckt, jedoch so grenzständig gebaut, dass selbst bei Ausübung des Hammerschlag- und Leiterrechts kein Gerüstbau möglich ist.

Bei dem für eine PV-Anlage besser geeigneten Gebäudeteil oberhalb des VG-Bauhofbereichs besteht die aus der Zeit der Gebäudeerrichtung stammende Dacheindeckung aus asbesthaltigen Platten. Sollte auf diesem Dach eine PV-Anlage installiert werden, wäre zugleich eine Dachsanierung mit Dämmung nötig.

1.

Die Komplettsanierung mit Aufdachanlage

Seitens der Verwaltung wird die Installation einer Aufdachanlage nach zuvor erfolgter Dachsanierung im Bereich des Bauhofes empfohlen. Die zeitgleiche Sanierung der asbesthaltigen Dacheindeckung des Gebäudes inklusive Dämmung des bisher ungedämmten Daches über den Räumlichkeiten des Bauhofes stellt eine gute Gelegenheit zur Verbesserung der baulichen Qualität dar, bei gleichzeitiger Entsorgung der vorhandenen Altlasten und Verbesserung des Hallendaches gemäß den Anforderungen an notwendige Dämmungen des Gebäudeenergiegesetzes. Das wirtschaftlichste Angebot für die Dachsanierung mit Installation einer Aufdachanlage mit 11,57 kWp und 32,78 kWh Speicher reichte die Firma Leber aus Bodenheim mit insgesamt 59.163,16 € ein.

2.

Die Installation einer Aufdachanlage

Auf das bestehende, mit Dachpfannen aus Welleternit (Berliner Welle) gedeckte, nach Süden zeigende Satteldach des Verwaltungsgebäudes wird eine PV-Anlage installiert. Das wirtschaftlichste Angebot für die Aufdachanlage mit 7,92 kWp und 20 kWh Speicher reichte die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit 20.832,00 € ein. Die Kosten für ein Gerüst auf der Straßenseite und ein Fanggerüst auf der Rückseite einschl. Bereitstellung wird aufgrund der örtlichen Besonderheit nicht von den Pfalzwerken angeboten und muss separat durch die VG Bodenheim erfolgen. Die Kosten hierfür werden mit ca. 8.000 € überschlägig ermittelt. Hierdurch entstehen bei Variante 2 Gesamtkosten in Höhe von ca. 28.832,00 €. Das Dach ist schlechter geeignet, weil für die Befestigung der PV-Anlage Bohrungen durch die Eternitplatten stattfinden müssen. Die vorhandene Berliner Welle ist bereits 30 Jahre alt. Faserzementplatten haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren. Seitens der Verwaltung bestehen Bedenken, dass es bei der Montage der PV-Anlagen zu Beschädigungen, wie Mikrorissen an den Welleternitplatten kommen kann, welche einen späteren Wassereintritt zur Folge haben können. Zusätzlich liegt bei diesem Dach eine erschwerte Montage durch die Grenzbebauung vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Variante 1. Komplettsanierung des Daches inklusive Installation einer Aufdachanlage durch die Firma Leber aus Bodenheim gemäß ihrem vorliegenden Angebot zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

RM Arno Leber nimmt wegen Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.

TOP 10.4:

PV-Anlage auf der Grundschule Lörzweiler im Rahmen des KIPKI Förderprogrammes;

Vorlage: 2024/950/197

Für TP1 und 2 wurden für die GS Lörzweiler gemeinsam Angebote eingeholt und die Kosten mit 55.706 € kalkuliert. Für die Grundschule Lörzweiler ergeben sich drei Varianten zur Realisierung der PV-Anlage auf dem Gebäude A.

Gebäude A ist am besten für eine PV-Anlage geeignet. Allerdings stammt die Dacheindeckung aus der Bauzeit des Gebäudes um 1960. Es traten bereits mehrfach Undichtigkeiten am Dach auf und während der Reparaturarbeiten hatten verschiedene Dachdeckerfirmen die Erneuerung der Dacheindeckung vorgeschlagen. Die Dacheindeckung hat mit einem Alter von ca. 64 Jahren mehr als 75 % der Abschreibungszeit von 80 Jahren erreicht und es ist davon auszugehen, dass die Dachziegel eine kürze Restlebensdauer als die neue PV-Anlage haben werden. Einer PV-Anlage werden bei einer Leistungsgarantie von 20 Jahren anschließend noch weitergehende Betriebsmöglichkeiten zugerechnet.

Folgende Varianten stehen zur Auswahl

1.

Für die Installation einer Aufdachanlage mit 10,2 kWp und 30 kWh Speicher mit 27.848,00 € auf das bestehende Dach reichte die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen das wirtschaftlichste Angebot ein. Für die Unterhaltung des Gebäudes können jedoch Mehrkosten schwer abgeschätzt werden, da bei Dachreparaturen eine Demontage mit Wiedermontage der PV-Anlage notwendig werden kann. Aufgrund der Dachneigung kann es zu einer Besiedlung mit Tauben kommen, so dass ein zusätzlicher Taubenschutz empfohlen wird, der geringe Zusatzkosten verursacht.

2.

Die Komplettsanierung des Daches mit Indach-PV-Anlage. Die Indach-Anlage wurde auch in der KIPKI-Planung dem Verbandsgemeinderat für dieses Objekt vorgestellt. Das wirtschaftlichste Angebot mit 12,77 kWp und 32,76 kWh Speicher reichte Firma Leber aus Bodenheim mit insgesamt 85.256,07 € ein. 5.208,81 € der Mehrkosten dieser Variante entfallen dabei auf die um 2,57 kWp größere PV-Anlage sowie auf den um 2,76 kWh größeren Speicher gegenüber Variante 1. Hierdurch entstehen mit Berücksichtigung des Taubenschutzes der Variante 1, ca. 5.000 € Mehrkosten bei Variante 2 gegenüber Variante 1.

3.

Seitens der Verwaltung wird die Komplettsanierung mit Aufdachanlage empfohlen. Die Installation einer Aufdachanlage nach zuvor erfolgter Dachsanierung aufgrund des Alters der Dacheindeckung des Gebäudes. Das wirtschaftlichste Angebot für die Dacheindeckung reichte Firma Leber aus Bodenheim mit insgesamt 46.461,48 € ein. Das wirtschaftlichste Angebot für die Aufdachanlage mit 10,2 kWp und 30 kWh Speicher reichte Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit 27.848,00 € ein.

Bei dieser Variante fallen somit Gesamtkosten in Höhe von 74.309,48 € an. Da es aufgrund der Dachneigung zu einer Besiedlung mit Tauben kommen kann, ist ein Taubenschutz hier empfehlenswert, der geringe Zusatzkosten verursacht.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Variante 3. Komplettsanierung mit Aufdachanlage und Taubenschutz zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

RM Arno Leber nimmt wegen Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.

TOP 10.5:

PV-Anlage auf der Grundschule Gau-Bischofsheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms;

Vorlage: 2024/950/192

TP1 und 2 wurden für die GS Gau-Bischofsheim gemeinsam ausgeschrieben und die Kosten mit 81.070 € kalkuliert. Das wirtschaftlichste Angebot mit 13,2 kWp und 30 kWh Speicher reichte die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit 32.780,00 € ein; die Kosten enthalten auch notwendige Umfeldmaßnahmen, wie Gerüstkosten.

Um Synergien zu nutzen, soll die Realisierung gemeinsam mit der PV-Anlage der Energiegenossenschaft Rheinstrom erfolgen, sofern im Tagesordnungspunkt 5 „Verpachtung einer Dachhälfte der Grundschule Gau-Bischofsheim an die Energiegenossenschaft Rheinstrom“ positiv entschieden wird.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit der Installation der PV-Anlage und dem Batteriespeicher gemäß vorliegendem Angebot über 32.780,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.6:

PV-Anlage auf der Grundschule Nackenheim im Rahmen des KIPKI Förderprogramms;

Vorlage: 2024/950/193

TP 1 und 2 wurden für die Grundschule Nackenheim gemeinsam ausgeschrieben und die Kosten mit 73.070,00 € kalkuliert. Das wirtschaftlichste Angebot mit 13,2 kWp und 30 kWh Speicher reichte Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit 29.690,00 € ein. Dieses Angebot enthält auch notwendige Umfeldmaßnahmen, wie Gerüstkosten.

Die Maßnahme kann unmittelbar nach Zugang der Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen und dem erfolgten Dachumbau des Turnhallendaches der Grundschule Nackenheim erfolgen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Firma Pfalzwerke aus Ludwigshafen mit der Installation der PV-Anlage und dem Batteriespeicher gemäß vorliegendem Angebot über 29.690,00 € vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.7:

Kommunale Wärmeplanung - Vergabe der Planungsleistungen;

Vorlage: 2024/950/189

Sachverhalt:

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung und -nutzung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Hierzu erfolgt aktuell die Gesetzgebung durch das Land Rheinland-Pfalz und soll voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft treten. Der Bund hat die Länder bereits bundesgesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die Länder diese Verpflichtung an die Kommunen weiterreichen. Die Wärmeplanung soll in einen rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der vom Bundesgesetz vorgegebenen, formalen und inhaltlichen Anforderungen erlassen wird.

Um dieser gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden, wurde 2023 durch den VGRat entschieden, die Kommunale Wärmeplanung voranzutreiben, da die durch die kommunale Wärmeplanung entstehenden Kosten bis Ende 2023 förderfähig waren. Seither kooperieren die Verbandsgemeinden Rhein-Selz, Nieder-Olm und Bodenheim, um die Planung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit bestmöglich zu realisieren.

Am 10.10.2024 erhielt die Verbandsgemeinde Bodenheim den Förderbescheid für den Bewilligungszeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 mit Zusage einer 90 % Förderung und einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 101.724,00 €. Im Hinblick auf eine fristgerechte Durchführung der Maßnahme wurde am 30.10.2024 die Ausschreibung veröffentlicht. Parallel dazu erfolgten die Ausschreibungen in der VG Rhein-Selz und der VG Nieder-Olm.

Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung fand am 27.11.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) statt. Zum Submissionstermin lagen acht Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte unter Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen. Die vom Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Verfügung gestellte Matrix betrachtet neben dem angebotenen Preis die Fortschreibungskosten, die Qualität der konzeptionellen Darstellung und der Kommunikationsstrategie hinsichtlich des Beteiligungskonzeptes. Hieraus ergibt sich mit der Firma EWR Climate Connection GmbH aus Worms der wirtschaftlichste Bieter.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma EWR Climate Connection GmbH mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.8:

Beschaffung einer anbaufähigen Funkraupe - Ausschreibung und Vergabevollmacht;

Vorlage: 2024/950/185

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt zur Durchführung von Mäh-, Mulch- und sonstigen Arbeiten im Rahmen der Pflege und Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung eine funkgesteuerte Mäh- und Mulchraupe anzuschaffen, die mit wechselnden Anbaugeräten bestückt werden kann. Im Rahmen der Erstbeschaffung soll ein Schlegelmulchkopf enthalten sein. Weitere Geräte, z.B. Ausleger, Front- bzw. Seitenmähwerk, Seilwinde, Häcksler usw., sollen in weiteren Haushaltsjahren ergänzt werden. Durch die Anbaufähigkeit ist die Funkraupe gegenüber einem konventionellen Kommunal-Geräteträger kostengünstiger und individuell besser einsetzbar.

Für eine erste Kostenschätzung wurde eine Preisabfrage bei einem Unternehmen eingeholt, welche für das Grundgerät einschließlich des Schlegelmulchkopfs mit 76.305 € netto bzw. 90.802,95 € brutto abschließt. Im Haushalt 2024 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 107.000 € bereit.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung für eine Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen dieses Verfahrens ist vorgesehen, sechs Firmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

Weiter bittet die Verwaltung, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht zur Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb eine funkgesteuerte Mäh- und Mulchraupe zu beschaffen.

Dem Bürgermeister wird hierzu eine Vergabevollmacht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt. Über die Vergabeentscheidung berichtet er in der darauffolgenden Sitzung des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.9:

Bezugsgelderhöhung Nachrichtenblatt;

Vorlage: 2024/950/188

Sachverhalt:

Zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und dem Verlag Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, 54343 Föhren, wurde mit Vertrag vom 17.12.2015 die Herstellung und der Vertrieb der Wochenzeitung „Nachrichtenblatt“ der Verbandsgemeinde Bodenheim zur Mitveröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen vereinbart. Die Auflage beträgt aktuell 9.500 Exemplare. Für die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen im Nachrichtenblatt trägt die Verbandsgemeinde anteilige Kosten für die Herstellung und Verteilung. Diese betragen seit Vertragsbeginn 0,40 € zuzüglich MwSt. je Exemplar und Quartal. Im Dezember 2023 beantragte der Verlag eine Erhöhung auf 0,80 € netto/Exemplar/Quartal. Die Zustellkosten sind durch Erhöhung des Mindestlohnes, die Druckkosten durch Materialbeschaffung sowie Energiekosten in den letzten Jahren teurer geworden.

Jetzt bietet der Verlag die digitale Variante „meinOrt-App“ an. Den fortschreitenden Digitalisierungserwartungen der Bürgerinnen und Bürgern kann mit der „meinOrt-APP“ Rechnung getragen werden und neben dem Printprodukt ein weiterer Informationskanal angeboten werden. Es zeigt sich, dass es immer schwieriger wird, jüngere Menschen mit einem Printprodukt zu erreichen. Neben den Mitteilungen aus dem Nachrichtenblatt bietet die App weitere Informationen zu Veranstaltungen, Abfallkalender, Stellenbörse, Präsentation der örtlichen Gewerbebetriebe usw.

Der Verlag bietet bei Neuabschluss eines Vertrages diese digitale Variante zwei Jahre kostenfrei an. Berechnet werden später eine monatliche Pauschale in Höhe von 150 € zuzüglich einer monatlichen Gebühr von 0,01 € je Einwohner netto.

Die Entscheidung, den Vertrag mit dem bisherigen Verlagshaus auf ein erweitertes digitales Angebot mit einer App zu erweitern, ist trotz entstehender Mehrkosten sinnvoll und zukunftsorientiert.

Die Erweiterung des Nachrichtenblatt-Angebotes um ein digitales Angebot mit einer App stellt eine moderne und bürgerorientierte Kommunikationsplattform dar, deren langfristige Vorteile überwiegen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb einen neuen Vertrag zur Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen über ein Nachrichtenblatt mit digitalen Angeboten abzuschließen.

Dem Bürgermeister wird hierzu eine Vergabevollmacht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt. Über die Vergabeentscheidung berichtet er in der darauffolgenden Sitzung des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.10:

Installation eines Batteriespeichers;

Vorlage: 2024/950/190/1

Sachverhalt:

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) fördert das Land Klimaschutzmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der Verbandsgemeinde Bodenheim und den zugehörigen Ortsgemeinden stehen KIPKI-Mittel in Höhe von 596.334,82 € zur Verfügung.

Der Verbandsgemeinderat stimmte am 29.03.2023 der Beantragung von KIPKI-Mitteln mit dem Schwerpunkt von PV-Ausstattungen an den vier Grundschulgebäuden der VG Bodenheim sowie weiterer Projekte der Verbands- und Ortsgemeinden zu und stellte die Projekte am 15.05.2024 der Öffentlichkeit vor.

Im Teilprojekt 2: Batteriespeicher VG-Liegenschaften sind 211.400,00 € eingeplant. Von dieser eingeplanten Gesamtsumme wurden für einen geplanten Vanadium Flussbatteriespeicher in der GS Bodenheim 65.932,53 € kalkuliert. Die Ausschreibung wird am 13.12.2024 veröffentlicht. Die Submission soll am 15.01.2025 erfolgen.

Bewertungs-Grundlage für die Auswahl des Batterietyps und Aufstellort

Der Schulhof bzw. die Außenanlage sind an der Grundschule Bodenheim sehr klein bemessen, sodass eine Aufstellung der Batterie im Außenbereich des Gebäudes im Schulhof aufgrund des dringend benötigten Platzes nicht in Frage kommt. Aus diesem Grunde wurden folgende Batterietypen und Aufstellmöglichkeiten bewertet.

Variante A (Flussbatterie 30 kW) Kosten ca. 65.932,53 €

Montage der Flussbatterie mit Wechselrichter und Netzanschluss in einem eigenen Batterieraum. Der Batterieraum ist im Keller des Treppenhauses Süd vorhanden.

Variante B (Lithium-Eisen-Phosphat- (LiFePO) 30 kW) Kosten ca. 23.000,00 €

Montage der Lithium-Eisen-Phosphat-(LiFePO4)-Batterie mit Wechselrichter und Netzanschluss in dem vorhandenen Batterieraum. Der Nachteil dieser Variante ist, dass bei einem Batteriebrand, auch bei Installation in einem Batterieraum, Brandgase in die Schulräume gelangen können, die eine Nutzung dieser Räume für einen Zeitraum bis zu einer Reinigung / Sanierung der Klassenräume unmöglich macht.

Variante C (Outdoor-Batterie 30 kW) Kosten ca. 33.000,00 €

Seitens der Verwaltung wird diese Variante empfohlen; sie beinhaltet die Montage einer Lithium-Eisen-Phosphat-(LiFePO4)-Batterie mit Wechselrichter und Netzanschluss als Outdoor-Variante mit Erdarbeiten und Fundamentgründung im Außenbereich im Bereich der Böschung zwischen den beiden Treppenhäusern, sodass ein Wegfall des Pausenhofs bei der Realisierung dieser Outdoor-Batterie umgangen wird. Die Montage im Außenbereich verhindert jegliche Gefahrenpotentiale im Gebäude. Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 € gegenüber Variante C entstehen durch die erforderlichen Erdarbeiten im Außenbereich.

Beantwortung von Nachfragen von Ausschussmitgliedern:

Ökologische Bewertung Zyklenfestigkeit und Lebensdauer

Eine Flussbatterie unterliegt weder einer Selbst- noch Tiefenentladung, besitzt nahezu unbegrenzte Zyklenfestigkeit und sehr lange Lebenszeit; alle Bauteile, einschließlich des Elektrolyts sind austauschbar, was Reparaturen erleichtert.

Ökologische Bewertung Recyclingfähigkeit:

Eine Flussbatterie ist im Gegensatz zu allen anderen Batterietypen 100 % recycelbar, da alle Bauteile modular verbunden sind und einzeln ausgetauscht werden können. Auch das eingesetzte Vanadium in der Elektrolytflüssigkeit kann zurückgewonnen werden und geht somit nicht verloren. https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/ableitung-von-recycling-umweltanforderungen

Prüfung des Einsatzes einer Flussbatterie mit einer organischen Elektrolytflüssigkeit:

Eine Anfrage bei dem führenden Hersteller solcher Batterietypen blieb leider erfolglos. Der Hersteller hat sich auf Großbatterien spezialisiert und will erst ab 2026 eine solche „Kleinbatterie“ bauen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Ausschreibung des geplanten Batteriespeichers gemäß Variante C und erteilt dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht in Höhe bis zu 70.000 €. Über die Vergabe berichtet der Bürgermeister dem Verbandsgemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.11:

Vergabe der Fensterarbeiten (Aluminium) Sonnenschutz im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/217

Sachverhalt:

Für Fensterarbeiten (Aluminium) Sonnenschutz im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen elf Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma Treiber Metallbau GmbH aus Glauburg.

Entscheidung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Firma Treiber Metallbau GmbH mit Fensterarbeiten (Aluminium) Sonnenschutz gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.12:

Vergabe der Zimmer- und Holzarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/219

Sachverhalt:

Für Zimmer- und Holzarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 13 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma Zimmerei Michel GmbH aus Tiefenbach.

Entscheidung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Firma Zimmerei Michel GmbH mit Zimmer- und Holzarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.13:

Vergabe der Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/220

Sachverhalt:

Für Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen neun Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma Ernst Neger Bedachungs GmbH aus Mainz.

Entscheidung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Firma Ernst Neger Bedachungs GmbH mit Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.14:

Vergabe der Stahlbauarbeiten/Fluchttreppen im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/221

Sachverhalt:

Für Stahlbauarbeiten/Fluchttreppen im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 17 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma Metallbau HML GmbH aus Hoogstede.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Firma Metallbau HML GmbH mit Stahlbauarbeiten / Fluchttreppen gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.15:

Vergabe der WDVS Wärmedämmverbundsystem Fassade im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/222

Sachverhalt:

Für das Wärmedämmverbundsystem im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen zwölf Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma ISP Massivbau GmbH aus Börrstadt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Firma ISP Massivbau GmbH mit WDVS Wärmedämm-verbundsystem Fassade gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 10.16:

Vergabe der Erd-Beton-Maurerarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim;

Vorlage: 2024/950/223

Sachverhalt:

Für Erd-Beton-Maurerarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim fand am 04.12.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen sechs Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Peter Scheubert aus Speyer.

Wirtschaftlichster Bieter war Firma Willi Iselborn GmbH & Co. KG aus Bad Kreuznach.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Firma Willi Iselborn GmbH & Co. KG mit Erd-Beton-Maurerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 11:

Bekanntgabe von Vergaben

TOP 11.1:

Teildachsanierung inkl. PV Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Neueindeckung Dach;

Vorlage: 2024/950/162

Entscheidung:

Firma Arno Leber Bedachungen GmbH aus Bodenheim wurde mit der Durchführung der Neueindeckung des schulhofseitigen Daches lt. ihrem Angebot für 94.839,32 € brutto beauftragt.

TOP 11.2:

Teildachsanierung inkl. Photovoltaik Schulhofseite Grundschule Bodenheim - Vergabe Blitzschutzarbeiten;

Vorlage: 2024/950/180

Entscheidung:

Die Firma pb.plan elektrotechnik GmbH aus Bickenbach wurde mit den Blitzschutzarbeiten gemäß Angebot vom 07.11.2024 über brutto 7.692,99 € beauftragt.

TOP 11.3:

Umlegung des Regenwasserkanals um altes Feuerwehrgerätehaus in der OG Bodenheim - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Gerharz -

Vorlage: 2024/950/173

Entscheidung:

Der Nachtrag 01 zur Umlegung des Regenwasserkanals im Sanierungsgebiet 3. BA (Zwerchgasse & Gaustraße) durch die Fa. Gerharz wurde mit der geprüften Bruttosumme von 48.897,82 € beauftragt. Die Gesamtauftragssumme der Fa. Gerharz beträgt brutto 219.443,77€.

TOP 11.4:

Renaturierung Kapellengraben Teil 2, Nachtrag Sohlgleite, Vergabe;

Vorlage: 2024/950/203

Entscheidung:

Die geänderten/zusätzlichen Leistungen gemäß Nachtrag von Firma Zehe in Höhe von 14.922,65 € wurden beauftragt, mit der Maßgabe, die Faschinen erst bei Notwendigkeit auf Anweisung der Bauleitung einzubauen.

TOP 12:

Informationen

TOP 12.1:

Sachstandsbericht über die Umsetzung des Sirenenkonzepts;

Vorlage: 2024/950/225

Sirenenanlagen wurden zwischenzeitlich an folgenden Standorten installiert:

-

Grundschule Bodenheim

-

Trafostation EWR Rheinallee Bodenheim

-

Grundschule Gau-Bischofsheim

-

Gemeindezentrum Harxheim

-

Grundschule Lörzweiler (hier steht noch die Installation eines Schaltschranks aus)

-

Kita Maulwürfe Nackenheim

-

Gymnasium Nackenheim

Die an der Seitenwand der Sporthalle Bürgel in Bodenheim vorgesehene Sirene ist aus statischen Gründen nicht realisierbar. Dies fiel dem beauftragten Planungsbüro in der 49. KW, in der die Installation vorgesehen war, auf. Der ursprünglich abgestimmte Zeitplan, der eine Fertigstellung und Inbetriebnahme bis Ende des Jahres 2024 vorsah, ist somit bedauerlicherweise nicht mehr zu halten. Der Planer ist nun aufgefordert worden, umgehend mögliche Standortalternativen zu prüfen.

Sobald ein geeignetes Objekt für die Installation der Sirene identifiziert ist, wird sich die VGV Bodenheim um den kurzfristigen Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Eigentümer der Immobilie bemühen.

Im Anschluss wird das beauftragte Planungsbüro das Standortkonzept überarbeiten, die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung prüfen und die Realisierung mit der beauftragten Sirenenbaufirma abstimmen.

Parallel zur neuen Standortfindung wurde das Planungsbüro nachdrücklich ersucht, die Anlage im Bereich der Grundschule Lörzweiler, die ursprünglich mit der Installation der noch fehlenden Sirene in Bodenheim verknüpft werden sollte, nun kurzfristig fertigzustellen und danach die bis dahin installierten Sirenen zeitnah in Betrieb zu nehmen.

TOP 12.2:

Grundstücksangebote – Tauschflächen;

Vorlage: 2024/950/198

Mit Aufruf im Nachrichtenblatt Ausgabe 43/2024 vom 25.10.2024 erfolgte die Suche nach Tauschflächen für Weinbergsgelände, die konkret für die Projekte „Neubau FF Gau-Bischofsheim/Harxheim“ und „Aufforstung Wäldchen“ eingesetzt werden sollen. Zwischenzeitlich liegen Flächenangebote vor, die als Tauschfläche in Frage kommen könnten. Mit den Winzern wird aktuell geklärt, ob die Tauschflächen akzeptabel sind.

TOP 12.3:

Beitragsanteile der Betreuenden Grundschulen;

Vorlage: 2024/950/224

Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2015 ist für die Kostenverteilung ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Verhältnis von 65 v.H. Elternbeiträge sowie Landeszuwendung und von 35 v.H. Anteil der Verbandsgemeinde als Grundlage vorgegeben. Sollte der Anteil der Verbandgemeinde 40 % der Gesamtkosten erreichen, wird der Anteil der Verbandsgemeinde durch eine Beitragsanpassung wieder auf 35 % zurückgeführt und der Elternanteil entsprechend erhöht. Eine jährliche Überprüfung wird zum Stichtag 01.08. von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

Im Schuljahr 2024/2025 wird der Kostenverteilungsschlüssel voraussichtlich eingehalten. Anhand der vorliegenden und prognostizierten Zahlen für das Schuljahr 2025/2026 wurde eine prognostische Abschätzung der Beitragsanteile vorgenommen. Demnach wird der Anteil der Verbandsgemeinde voraussichtlich 37,61 % betragen und der Anteil bestehend aus Elternbeiträgen und Landeszuwendungen voraussichtlich bei 62,39 % liegen.

Die Verteilung auf Grundlage des o.g. Beschlusses ist erfüllt.

TOP 15:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse zu zwei Personalangelegenheiten und zu einer Grundstücksangelegenheit getroffen wurden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:08 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Markus Forschner
Vorsitzender
Schriftführer

Anlage 1 zu TOP 2.1.

Antrag zum Haushalt 2025

Ergänzende Baumpflanzungen am Feuerwehrgerätehaus Bodenheim/Nackenheim

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1)

Ergänzend zu den geplanten Baumpflanzungen am Feuerwehrgerätehaus Bodenheim/Nackenheim soll die Verbandsgemeindeverwaltung prüfen, ob die Pflanzung von drei Großbäumen möglich ist (Zum Standort siehe den beigefügten Lageplan). Für diesen Fall beschließt der Verbandsgemeinderat Bodenheim, der Pflanzung von drei Großbäumen am genannten Standort grundsätzlich zuzustimmen. Grundlage für die Pflanzung ist die Liste der Kreisverwaltung Mainz-Bingen "Gehölze für standortgerechte Pflanzungen im Landkreis Mainz-Bingen" hier: D. gut wasserversorgte tiefgründige Löss- und Mergelböden, meist in flachen Lagen.

2)

Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat im Hinblick auf den Klimaschutz ein Defizit an Bäumen. Im Verhältnis zu bebauten Flächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Baumbestand gering. Bäume sind wertvolle Kohlenstoffspeicher und setzen Sonnenenergie in Wasserdampf um, wobei sie einen kühlenden Effekt auf die Umgebung haben. Darüber hinaus absorbieren sie große Mengen C02 aus der Luft, das in Sauerstoff umgewandelt wird und sie dienen dem Regenwasserrückhalt. Bäume reinigen die Luft und bieten Lebensraum für einheimische Tierarten. Deshalb ist jeder standortgerechte Baum, der in der Verbandsgemeinde gepflanzt wird, ein Beitrag zum Klima- und Artenschutz und trägt dazu bei, das menschliche Wohlbefinden zu steigern. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 mehrheitlich (bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen, sechs Säuleneiben (Taxus baccata 'Fastigiata') am Feuerwehrgerätehaus Bodenheim/Nackenheim zu pflanzen. Wir hatten zuvor vorgeschlagen stattdessen große standortgerechte Laubbäume wie z. B. Stileiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior) oder Bergahorn (Acer pseudoplatanus) zu pflanzen. Dies wurde wegen des Laubabfalls dieser Bäume abgelehnt und der bisherige Antrag zur Abstimmung gestellt.

Außerdem hatten wir angeregt, die jn Frage kommenden Baumarten nicht anhand der Liste der Zukunftsbäume und der Liste der. bewährten Straßenbäume der GALK (www.galk.de) auszuwählen, da es sich sowohl beim Feuerwehrgerätehaus als auch beim Eichelsbach nicht um Straßenstandorte handelt.

Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass wenigstens drei standortgerechte große Laubbäume aus der Liste der Kreisverwaltung Main-Bingen "Gehölze für standortgerechte Pflanzungen im Landkreis Mainz-Bingen" gepflanzt werden. Wir schlagen die Esche (Fraxinus excelsior) vor.

Anlage 2 zu TOP 2.2.

Antrag zum Haushalt 2025

Einführung Ehrenamtskarte

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde Bodenheim zu erarbeiten und dieses dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend soll das Konzept umgesetzt werden.

2)

Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Landesweit können sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden. Für die Vergabe der Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz gelten als Voraussetzung ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Mindeststundenzahl von fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr, sowie die Tatsache, dass das Ehrenamt auf längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wurde. Pauschale finanzielle Zuwendungen dürfen nicht gezahlt worden sein https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte.

Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist eine der wenigen Verbandsgemeinden, die bisher keine Ehrenamtskarte zur Verfügung stellt.

https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte/kommunen.

Ein Leitfaden zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte findet sich auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Anlage 3 zu TOP 2.3.

Antrag zum Haushalt 2025

Gesunde Grundschulküchen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, auf Basis der nachfolgenden Eckpunkte unter Einbeziehung eines zu gründenden „Runden Tisches Schulessen" ein Konzept für gesundes Schulessen an den vier Grundschulen der Verbandsgemeinde zu erarbeiten und dieses im Schulträgerausschuss vorzustellen. Das Konzept ist dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll der zu gründende „Runde Tisch Schulessen" verschiedene mit dem Thema befasste Akteur*innen miteinander ins Gespräch bringen: Grundschulen, Betreuende Grundschulen, Eltern, Schüler*innen, Caterer, Landwirtschaft und die politische Ebene (Verbandsgemeinderat) sowie die zuständigen Fachdienste der Verbandsgemeindeverwaltung.

Das Konzept soll umfassen:

a)

Eine Bestandsanalyse im Hinblick auf die derzeitige Struktur der Mittagsverpflegung.

b)

Die Formulierung inhaltlicher Standards für das Essen an den vier Grundschulen der VG Bodenheim, insbesondere unter Berücksichtigung von gesund, überwiegend regional, saisonal, frisch sowie dem überwiegenden Einsatz von Produkten aus biologischem Anbau. Dabei sollen die Kriterien der „Gesunden Schulküche" greifen.

c)

Die Beteiligung der Schüler*innen beim Kochen ist zu fördern. Niedrigschwellige Konzepte unter Einbezug von Schulgärten, landwirtschaftlichen Betrieben und Küchen sind denkbar und sollen als Stufenmodell erarbeitet werden.

d)

Bei dem zu erstellenden Konzept sind Fördermittel sowie Auflagen von EU, Bund und Land zu berücksichtigen.

e)

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der ab Schuljahr 2026/2027 schrittweise einzuführende Ganztagsanspruch.

2)

Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung:

Zur betreuenden Grundschule bzw. Ganztagsgrundschule gehört ein gesundes, frisches, überwiegend regionales und saisonales Essen, das für alle Schüler*innen bezahlbar ist. Um diesen Anspruch in Zeiten finanzieller Herausforderungen sinnvoll umzusetzen, gilt es unter Vernetzung aller Beteiligten Bedürfnisse zu ermitteln, Kommunikationsstrukturen zu schaffen und ein sinnvolles Konzept für eine gesunde Schulküche zu erarbeiten und umzusetzen.

Anlage 4 zu TOP 2.4.

Antrag zum Haushalt 2025

Pflegekonzept Schaf- bzw. Ziegenbeweidung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Pflegekonzept für Regenrückhaltebecken, Ausgleichsflächen und Brachflächen auf der Grundlage von Schaf-bzw. Ziegenbeweidung zu erstellen und dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend soll das Konzept umgesetzt werden.

2)

Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen

Begründung:

In der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es ein solches Konzept bereits.

https://www.vg-montabaur.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2021/mai-2021/schafe-und-ziegen-im-einsatz-fuer-den-naturschutz/.

Auch in der Verbandsgemeinde Bodenheim sollen als Teil der Biodiversitätsstrategie zukünftig Regenrückhaltebecken, Ausgleichflächen sowie alle in der Zuständigkeit der VG befindlichen Brachflächen nach Möglichkeit nicht mehr gemäht werden, sondern durch Schaf- und Ziegenbeweidung von örtlichen/regionalen privaten Schäfern gepflegt werden. Dafür ist es erforderlich zuerst ein Pflegekonzept zu erstellen, das in den Folgejahren umgesetzt werden soll. Wenn möglich, sollen auch weitere Grünflächen der Ortsgemeinden mit einbezogen werden.

Eine professionelle Beweidung mit Schafen und Ziegen dient entgegen der Mahd dem Schutz und der Förderung der heimischen Artenvielfalt. Da kein Mähgut (Mulch) mehr auf den Flächen verbleibt, kann sich darauf ein Mosaik aus wertvollen Kleinstlebensräumen entwickeln. Mit der Zeit können sich auf diesen ausgemagerten Flächen anspruchsvolle Spezialisten wie z.B.: Schafgarbe, Johanniskraut, Flockenblume oder Wiesenknopf ansiedeln statt eintönigen Löwenzahn oder Brennesselfluren. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen die Artenvielfalt der einheimischen Pflanzen und u.a. auch für einheimische Insekten zu erhöhen.

Wir sehen die Umstellung von Mahd auf Schaf-Ziegenbeweidung als Teil der Biodiversitätsstrategie der Verbandsgemeinde Bodenheim, um die heimische Artenvielfalt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Pflege fressen die Tiere nun für den örtlichen

Anlage 5 zu TOP 2.5.

Antrag zum Haushalt 2025

Umstellung Grabenpflege von Mulchen auf Mähen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1)

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftrag, ein Konzept zur schrittweisen Umstellung vom Mulchen der Grabenränder auf Mähen und Abtransport des Mahdguts zu erstellen und dem Verbandsgemeinderat zum Beschluss vorlegen. Anschließend soll das Konzept umgesetzt werden.

2)

Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen.

Begründung

Das Belassen des Mahdguts auf einer gemähten Fläche erhöht den Nährstoffeintrag zusätzlich zu der Eutrophierung durch die umgebende Landbewirtschaftung.

Nährstoffreiche Wiesen (Fettwiesen) reduzieren aber das Artenspektrum stark auf einige wenige Arten wie z.B. Brennnessel, Löwenzahn und sonstige konkurrenzstarke Pflanzen.

Daher ist das Ziel für eine nachhaltige Bewirtschaftung: "abmagern". Wenn man das Mahdgut aus der Fläche abtransportiert wird, entstehen mit der Zeit nährstoffarme Magerwiesen mit überwiegend konkurrenzschwachen Arten, die z.T. vom Aussterben bedroht sind. Mit dieser Maßnahme kann man die Lebensraumqualität für heimische Insekten und Vögel erheblich steigern. Der Magerwiesencharakter dieser bandförmig durch die Verbandsgemeinde verlaufenden Flächen trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu erhöhen und ist somit Teil der Biodiversitätsstrategie der Verbandsgemeinde.

Gerade einige Gemeinden in Bayern haben sich bereits mit dieser Thematik beschäftigt. https://www.natuerlichbayern.de/praxisempfehlungen/weg-und-strassenraender.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/maehen-statt-mulchen-bienen-profitieren-gemeinden-zahlen-drauf,UKlitPu

Auch gibt es bereits Informationen zur Technik bei der Gewässerpflege: https://www.nul-online.de/themen/landschaftspflege/article-7592952-201985/an-und-im-wasser-maehen-und-abraeumen-.html