Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim

am Donnerstag, dem 05.02.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:38 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Michael Christ

Nicole Dittmann

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Dr. Sarah Frey-Gruber

Michelle Glück

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Andreas Hofreuter

Marita Jäger

Michael Kasper

Wolfgang Kirch

Kai Krames

Günther Kuhn

Arno Leber

Patric Müller

Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck

Michaela Nagel

Volker Pietzsch

Armin Sambale

Dr. med. Matthias Schäfer

Andreas Schauer

Andreas Scherer

Heinz-Peter Zimmermann

Schriftführer

Jonathan Essner

Von der Verwaltung

Henri Bick

Simone Radler

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger 1

Presse

Entschuldigt fehlen:

Daniela Bernhard

Manuel Höferlin

Markus Liebig

Sabine Longerich

Andrea Metelmann-Lotz

Jens Mutzke

Anke Renker

Maximilian Wolf

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 27.01.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Jonathan Essner ernannt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeister Dr. Scheurer namens der Verbandsgemeinde Bodenheim Herrn Stefan Gardt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als neues Ratsmitglied. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht und Pflicht zur unentgeltliche Amtsausübung). Im Verlauf der Verpflichtung verweist Bürgermeister Dr. Scheurer auf das „Kommunalbrevier 2024“. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält dieses Standardwerk zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Nachwahlen in Ausschüsse

2.1.

Nachwahl in den Senioren- und Behindertenbeirat

2026/950/009

2.2.

Nachwahl in den Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz

2026/950/011

3.

Bericht der Jugendpflege

4.

Interkommunale Zusammenarbeit

4.1.

Interkommunale Zusammenarbeit - Gemeinsame Anschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtssperren im Rahmen eines Förderprogramms; Beratung und Beschlussfassung

2026/950/022

4.2.

Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms

2026/950/023

5.

6. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim

2026/950/005

6.

Vollzug des Haushaltsplanes 2025 Mittelübertragung nach § 17 GemHVO

2026/950/019

7.

Bekanntgabe von Vergaben

7.1.

Grundschule Nackenheim; Dachsanierung Turnhalle, Gerüstbauarbeiten

2026/950/001

7.2.

Grundschule Nackenheim; Dachsanierung Turnhalle, Erd-Maurer-Betonarbeiten

2026/950/003

7.3.

Grundschule Nackenheim; Dachsanierung Turnhalle, Maler- und WDVS-Arbeiten

2026/950/004

8.

Spenden

8.1.

Annahme einer Spende

2026/950/002

8.2.

Annahme einer Spende

2026/950/012

9.

Informationen

9.1.

Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2026

2026/950/013

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Bei der Einwohnerfragestunde werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Nachwahlen in Ausschüsse

TOP 2.1: Nachwahl in den Senioren- und Behindertenbeirat; Vorlage: 2026/950/009

Sachverhalt:

Herr Jakob Gruszczynski hat sein Mandat im Senioren- und Behindertenbeirat zum 28.12.2025 niedergelegt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in den Senioren- und Behinderten­beirat erforderlich. Herr Gruszczynski war gemäß § 3 Abs. 1b) der Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates als Mitglied aus den in der Verbandsgemeinde vertretenen Wohlfahrtsverbänden in den Beirat gewählt. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden von den Verbänden gegenüber dem Bürgermeister schriftlich benannt und durch den Verbandsgemeinderat berufen.

Seitens des VdK Ortsverbands Gau-Bischofsheim–Lörzweiler-Mommenheim wird Herr Erwin Orth vorgeschlagen.

Zur Durchführung geheimer Wahlen stehen Wahlkabine, Wahlurne und Abstimmungszettel bereit. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl in die vorgenannten Aus­schüsse gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Es folgt die Durchführung der Wahl. Bürgermeister Dr. Scheurer nimmt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nicht an der Wahl teil.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von Herrn Erwin Orth in den Senioren- und Behindertenbeirat der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 2.2: Nachwahl in den Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz; Vorlage: 2026/950/011

Sachverhalt:

Herr Uwe Breivogel hat sein Mandat im Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz zum 31.12.2025 niedergelegt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz erforderlich. Das Vorschlagsrecht liegt bei der CDU-Fraktion. Seitens der CDU-Fraktion wird Herr Stefan Gardt vorgeschlagen.

Zur Durchführung geheimer Wahlen stehen Wahlkabine, Wahlurne und Abstimmungs­zettel bereit. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der Wahl in den vorgenannten Aus­schüsse gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Es folgt die Durchführung der Wahl. Bürgermeister Dr. Scheurer nimmt gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nicht an der Wahl teil.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl von Herrn Stefan Gardt in den Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz der Verbandsgemeinde Bodenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 3: Bericht der Jugendpflege

Der Vorsitzende begrüßt Frau Simone Radler und Herrn Henri Bick; er übergibt Herrn Bick das Wort, der den Bericht der Jugendpflege vorstellt und die Fragen des Verbandsgemeinderates beantwortet. Bürgermeister Dr. Robert Scheurer dankt dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim für die ausgesprochen gute Arbeit im Berichtszeitraum.

TOP 4: Interkommunale Zusammenarbeit

TOP 4.1: Interkommunale Zusammenarbeit - Gemeinsame Anschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtssperren im Rahmen eines Förderprogramms; Beratung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/950/022

Sachverhalt:

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz wird die gemeinsame Anschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtssperren (z.B. OktaBlock oder vergleichbar) im Rahmen eines Förderprogramms angestrebt.

Erläuterungen / Begründung:

Im Zeitraum 2025/2026 fördert das Land kommunale Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungssicherheit, insbesondere die gemeinsame Anschaffung technischer Systeme des Zufahrtschutzes (mobile Sperren). Die IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ wurde dazu aufgelegt. Voraussetzungen für die Förderung sind, dass mindestens drei Kommunen interkommunal zusammenarbeiten und die mobilen Sperren über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam nutzen. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes sowie die gemeinsame Nutzung sind Grundlage für die Anschaffung der mobilen Sperren. Die Zufahrtssicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen und in dabei stark frequentierten Bereichen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz mobiler Zufahrtssperren ist hier eine Möglichkeit, sich noch besser sichern zu können. Ziel ist es, Veranstaltungsflächen, die unmittelbar und direkt im weiteren Verlauf an Hauptverkehrs­straßen grenzen, wirksam gegen unbefugtes Befahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen und dadurch die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Zertifizierte Zufahrtssperren sind jedoch mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Vor diesem Hintergrund ist eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz sowohl aus wirtschaftlicher als auch organisatorischer Sicht sinnvoll. Durch die Bündelung der Bedarfe können Synergieeffekte erzielt, Kosten reduziert und Fördermittel effizient eingesetzt werden.

Der Gesamtförderumfang beträgt 105.000 Euro und wird zu gleichen Teilen auf die drei beteiligten Kommunen verteilt. Daraus ergibt sich ein Förderanteil von jeweils 35.000 Euro. Der Einzelpreis einer OktaBlock-Sperre beträgt als Beispiel rund 8.965 Euro. Durch einen höheren Bedarf der Stadt Mainz reduziert sich der Stückpreis im Rahmen einer Staffelpreisregelung auf optional etwa 6.500 Euro je Sperre. Durch diese Preisreduzierung kann die Verbandsgemeinde Bodenheim innerhalb ihres Förderbudgets anstatt grundsätzlich drei, bis zu fünf Sperren beschaffen. Daher wird sich die VG Bodenheim des gleichen Typs mobiler Sperre wie die Stadt Mainz bedienen.

Die OktaBlock-Sperren verfügen über ein Einzelgewicht von jeweils 450 kg. Zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Transports sowie zur flexiblen Einsatzfähigkeit ist die zusätzliche Anschaffung eines „Okta Movers“ erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5.950 Euro.

Die Stadt Mainz übernimmt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die federführende Rolle bei der Durchführung der Bestellung und der Abstimmung mit dem Anbieter.

Rechtsgrundlagen

Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere:

• § 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Rheinland-Pfalz

• § 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

• Haushaltsrechtliche Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

Zur rechtlichen Absicherung der Zusammenarbeit wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim, der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz geschlossen, in dem insbesondere Aufgabenverteilung, Kostenbeteiligung, Nutzungsmodalitäten, Haftungsfragen sowie organisatorische Zuständigkeiten geregelt werden.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim, der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung mobiler Zufahrtssperren (Typ „OktaBlock“) im Rahmen eines Förderprogramms mit einem anteiligen Förderbetrag in Höhe von 35.000 Euro zu.

2.

Zusätzlich wird für die Verbandsgemeinde Bodenheim ein sogenannter „Okta Mover“ zur Umsetzung und zum Transport der Sperren beschafft.

3.

Die Stadt Mainz übernimmt die federführende Koordination der Bestellung und Abwicklung des Beschaffungsvorgangs.

4.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim, der Gemeinde Budenheim und der Stadt Mainz abzuschließen, der die Modalitäten der Zusammenarbeit, Kostenverteilung sowie Nutzung regelt.

Abstimmungsergebniss:

Einstimmige Annahme

TOP 4.2: Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms; Vorlage: 2026/950/023

Sachverhalt:

Am 30.01.2026 ging bei der Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) ein Antrag der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen / Ratsmitglieder der CDU, FWG und FDP ein, der das Aufsetzen eines Projektes der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierenden Gutachtens für die innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim und Rhein-Selz liegenden Gewässer- und Grabensysteme beinhaltete. Da das Land RLP mit Schreiben vom 26.01.2026 die erste Vorlagefrist für Pilot-Anträge einschl. der sie stützenden Ratsbeschlüsse bei der ADD auf den 15.03.2026 festgelegt hat, ist Eile geboten. Daher hat die VGV unmittelbar den hier vorgestellten Konzeptantrag entworfen. Gefördert werden modellhafte IKZ-Projekte, mit denen Kommunen tragfähige Strukturen aufbauen, Innovationen erproben und nachhaltige Lösungen entwickeln können. Bürgermeister Dr. Scheurer hat mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rücksprache über die Eignung dieses IKZ-Antrages als Pilotantrag gehalten. Der IKZ Antrag ist derzeit der erste Antrag dieser Art in RLP und eignet sich aktuell zum Pilotantrag. Die VGV Bodenheim könnte mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege der natürlichen und künstlichen Gewässer III. Ordnung in fünf Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde auch alleine einen Antrag auf IKZ mit Erfüllung der Voraussetzungen von vier und mehr beteiligten Kommunen sowie vertikaler Zusammenarbeit stellen. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim müssen ihre Beteiligung bis zur Antragsfrist, spätestens bis zur Bewilligung, per Ratsbeschluss bekunden. Da dem Bürgermeister interkommunale Zusammenarbeit als Verwaltungsgrundsatz besonders wichtig ist, erläuterte Bürgermeister Dr. Scheurer dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, M. Groth, das Vorhaben und stieß dort auf Interesse. Es bedarf allerdings auch in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz noch der Entscheidungen der zuständigen Gremien.

Nach Landeswassergesetz ist die Verbandsgemeinde für Ausbau und Unterhaltung nur der natürlichen Gewässer III. Ordnung zuständig. Für künstliche Gewässer III. Ordnung sind die Eigentümer bzw. die zur Nutzung der Ufergrundstücke Berechtigten unterhaltungspflichtig. Insbesondere beim Schutz von Ortslagen vor Starkregen und Hochwasser stellen die künstlichen Gewässer III. Ordnung auch gemarkungsübergreifend einen zentralen Bestandteil moderner Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte dar.

Zu den regelmäßigen Ansprüchen an die Sicherheit ableitender wasserführender Systeme gehören neben der reinen Gewässerinstandhaltung auch mögliche Erweiterungen des Gewässersystems um Retentionsflächen im Rahmen vermehrt auftretender Trockenperioden und berechtigte ökologische Anforderungen.

Eine ökologisch sinnvolle Bearbeitung der hydraulisch funktionsfähigen Systeme kann durch­aus neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt auch erosionshemmende Funktionen übernehmen.

Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzu­stellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Deshalb bean­tragt die Verbandsgemeinde Bodenheim als federführende Gebietskörperschaft nach Absprache mit den Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Förderung eines gemeinsamen Gutachtens für ein hydraulisch-technisches und ökologisch-integrierendes Konzept zur Gewässer- und Grabenausbau/-pflege bis 15.03.2026.

Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere:

§ 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Rheinland-Pfalz

§ 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz sowie

haushaltsrechtlicher Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

Die Beschlüsse sind bis zur Antragstellung, spätestens aber bis zur Bewilligung, vorzulegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kostenverteilung und Kostenabwicklung werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Gebietskörperschaften geschlossen, die durch Ratsbeschluss ihre Beteiligung bekunden. Ein Vertragsentwurf liegt vor. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

Erklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Thema Gewässerunterhaltung und Grabenpflege seit 2023 kontinuierlich vertreten. Wir begrüßen, dass die Verwaltung sich nun intensiv damit befasst. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag ermöglicht es der Verbandgemeinde sowie den fünf Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim, eventuell mit der VG Rhein-Selz, die Gewässer- und Grabensysteme umfassend begutachten zu lassen. Im Gutachtenverfahren können Zuständigkeiten, hydraulisch-technische Fragestellungen und ökologische Aspekte geklärt werden. Die Förderung des Landes ist dabei eine wichtige Unterstützung. Wir werden der Beschlussvorlage zustimmen.“

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie bei Zustimmung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie verschiedener Ortsgemeinden bis zum 01.03.2026 zur gemeinsamen Beauftragung eines integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms in der vorliegenden Form zu.

2.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Zusammenarbeit in der Beantragung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleichs zu.

3.

Der Verbandsgemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, stellvertretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vornehmen zu können.

4.

Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung ermächtigt der Verbandsgemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim im Rahmen dieser Kooperation die Leistung inkl. Vergabe im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 5: 6. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2026/950/005

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14.12.2015 ist für die Kostenverteilung der Beitragsanteile der Betreuenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Verhältnis von 65 v. H. Elternbeiträge plus Landeszuwendung zu 35 v. H. Anteil der Verbandsgemeinde als Grundlage vorgegeben. Sollte der Anteil der Verbandsgemeinde 40 % erreichen, wird durch Beitragsanpassung der Anteil der Verbandsgemeinde auf 35 % zurückgeführt und der Elternanteil entsprechend erhöht. Eine jährliche Überprüfung zum Stichtag 01.08. wird von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

Im Schuljahr 2024/25 lag der Anteil der Verbandsgemeinde bei 41.92 %. Der Anteil der Elternbeiträge einschließlich Landeszuwendung lag bei 58,08 %.

Anhand der prognostizierten Zahlen wurde eine Abschätzung der Beitragsanteile für das Schuljahr 2026/27 vorgenommen. Demnach muss der Beitragssatz angepasst werden, um den Beschluss des Verbandsgemeinderates einzuhalten. Es würden sich für das Schuljahr 2026/27 folgende Beitragssätze ergeben:

Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch, ganz­tägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe aus­geweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Im Hinblick auf die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ab dem Schuljahr 2026/27 und wegen der Personal- und Sachkostensteigerun­gen seit dem Schuljahr 2011/12 ist es angebracht, auch die Beitragssätze für die Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 anzupassen. Für die Ferienbetreuung ergeben sich die nachfolgenden Beiträge:

1. Kind

Jedes weitere Kind

Je Woche

110 € (bisher 60,00 €)

100 € (bisher 55,00 €)

Jeder weitere Tag

22 € (bisher 12,00 €)

20 € (bisher 11,00 €)

Bei der Kalkulation der Beiträge für die Ferienbetreuung wurden aufgrund einer Hochrechnung für das Schuljahr 2026/27 Personalkosten für die Ferienbetreuung in Höhe insgesamt 44.620,00 € ermittelt. Für Sachkosten wurden Ausgaben in Höhe von 11.600,00 € berücksichtigt. Die zu erwartenden Kreiszuschüsse von 6.584,00 € wurden von den Personal- und Sachausgaben abgezogen. Bei der Berechnung der Höhe der Beitragssätze wurden 5 Wochen gerechnet (1 Woche Osterferien, 3 Wochen Sommerferien, 1 Woche Herbstferien). Die Durchschnittsbelegung pro Woche wurde mit 90 Kindern kalkuliert.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim wurden die neuen Beitragssätze ab dem Schuljahr 2026/27 rechtzeitig im Nachrichtenblatt in der Kalenderwoche 51/25 veröffentlicht.

Ratsmitglied Kai Krames verliest den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag zur Einrichtung von Ganztagsschulen in Angebotsform.

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:

1) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich in den Prozess zur Einrichtung von Ganztagsschulen in Angebotsform gemäß § 14 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG RLP) an allen vier Grundschulen der Verbandsgemeinde Bodenheim einzusteigen.

2) Der Prozess ist von Beginn an in enger Abstimmung und fachlicher Begleitung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie dem Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz zu führen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Verbandsgemeinde als Schulträger erforderlichen räumlichen und ausstattungsbezogenen!!!! BILDFEHLER - BILD NICHT VERFÜGBAR!!!! Voraussetzungen zu prüfen und vorzubereiten, um einen form- und fristgerechten Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschulen in Angebotsform zum nächstmöglichen Termin zu stellen (angestrebt: Antrag bis 31. März 2026 für das Schuljahr 2027/2028).1

4) Im Rahmen des Prozesses ist eine strukturierte Bedarfserhebung bei Eltern durchzuführen. Dabei sind die Unterschiede zwischen der bisherigen!!!! BILDFEHLER - BILD NICHT VERFÜGBAR!!!! Betreuenden Grundschule (BGS) und einer Ganztagsschule in Angebotsform sowie die pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen, insbesondere unter Verwendung der nachgenannten Gründe, transparent darzustellen.

Begründung:

Die Einrichtung von Ganztagsschulen in Angebotsform stellt einen wichtigen Schritt zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungslandschaft in der Verbandsgemeinde dar. Sie verbindet pädagogische Qualität, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft.

1. Pädagogische Bildung der Schülerinnen und Schüler

Aktuell finden in Bodenheim und Harxheim zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen Bodenheim und Gau-Bischofsheim bereits eine Betreuung eines Teils der Kinder statt. Anderen Kindern wird ausschließlich eine Betreuung in Form der BGS angeboten. Dabei handelt es sich grundsätzlich nicht um pädagogische Fachkräfte und für die Betreuung ist kein pädagogisches Konzept vorgesehen. Es erfolgt lediglich eine Beaufsichtigung. Dies wird dem Anspruch der Eltern und der erforderlichen Bildung der Kinder, die absehbar besonders herausfordernden Zeiten auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt ausgesetzt werden, nicht gerecht. Horteinrichtungen — wie sie ausschließlich in Harxheim und Bodenheim bestehen — arbeiten pädagogisch qualifiziert, sind jedoch

• nicht flächendeckend vorhanden,

• kostenpflichtig und einkommensabhängig,

• organisatorisch vom schulischen Lernkontext getrennt.

Ganztagsschulen in Angebotsform hingegen bieten eine verbindlich in das Schulkonzept integrierte Bildungs- und Förderstruktur mit:

• qualifizierter pädagogischer Betreuung am Nachmittag

• strukturierten Lernzeiten

• individueller Förderung

• musisch-kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten

• niedrigschwelliger Teilhabe unabhängig vom Einkommen

Bildung wird damit als ganzheitlicher Prozess gestaltet und nicht auf den Vormittag begrenzt. Bei Ganztagsschulen im Angebot können individuelles Interesse und!!!! BILDFEHLER - BILD NICHT VERFÜGBAR!!!! Befähigungen der Kinder durch verschiedenste pädagogische Angebote bereits nachmittags bedient werden.2 Bislang ist dies idR erst im Anschluss an Grundschule und Betreuung am Spätnachmittag oder abends möglich. Sofern ein ähnliches Angebot überhaupt erreichbar und für die Eltern finanziell wie tatsächlich umsetzbar ist. Erfolgt dies jedoch bereits nachmittags entsteht auch mehr qualitative Familienzeit, was nebenbei zur Resilienz der Eltern wie Kinder beiträgt. Nicht umsonst, sind die Ganztagsschulen landesweit mittlerweile sehr verbreitet.

2. Teilflexible Betreuungszeiten

Ganztagsschule im Angebot bedeutet, dass Eltern ihre Kinder freiwillig, für ein Jahr verbindlich, zu festgelegten Zeiten anmelden. Dies ist dementsprechend jährlich anpassbar. Weiterhin bleibt es möglich, Kinder nachmittags generell nicht in eine Betreuung zu geben oder andere Betreuungsformen, wie z.B. Horte der Ortsgemeinden, zu nutzen. Reinen Ganztagsschulen, bei denen auch nachmittags verbindlich Unterricht zu besuchen ist, bieten diese Wahlmöglichkeit nicht. Ganztagsschulen im Angebot sind damit die bestmögliche Umsetzung des Ganztagsanspruchs. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz ist die ganztägige Förderung im Grundschulalter systematisch dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die bisher kommunal organisierte BGS-Struktur schrittweise durch schulisch integrierte Ganztagsangebote zu ersetzen und Zuständigkeiten klar zu ordnen.

3. Kosten für die Verbandsgemeinde

Aktuell entstehen der Verbandsgemeinde alleine durch Nachmittagsbetreuung rund 294.000,- €3/Jahr an Kosten. In Zeiten deutlich engerer Budgets ist dies Geld das entweder eingespart oder an anderer Stelle, wie z.B. für die Errichtung eines Lehrschwimmbades, sinnvoll investiert werden sollte. Die Rolle der Verbandsgemeinde beschränkt sich als Schulträger auf die Bereitstellung der räumlichen und ausstattungsbezogenen Infrastruktur. Erforderliche Anpassungen sind förderfähig und entsprechen dem ohnehin kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter.

4. Kosten für die Eltern

Die Kosten für pädagogische Bildung der Kinder in Horten können von einigen Eltern trotz Staffelung nicht gestemmt werden. Durchaus würden mehr ein solches Angebot gerne nutzen. Zudem besteht ein solches Angebot derzeit in vielen Gemeinden nicht. Selbst die jetzt gestiegenen Kosten der einfachen Betreuung in BGS sind mittlerweile derart hoch, dass die Gefahr besteht, dass Eltern ihren Zeitanteil der Arbeit reduzieren, da durch die (gestiegenen) Kosten der Betreuung ein „Arbeiten für die Betreuung des Kindes" auch wirtschaftlich unattraktiv wird. Dabei wird in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten jede Arbeitskraft und jede Teilzeiterhöhung volkswirtschaftlich benötigt. Die Ganztagsschule in Angebotsform ist — mit Ausnahme des Mittagessens — für

Eltern kostenfrei. Im Vergleich zu einer in etwa äquivalenten Betreuungszeit in der BGS ergibt sich ein Sparbetrag für Eltern von bis zu 1340,- €/Jahr für ein Kind oder sogar 2.592,- €/Jahr für 2 Kinder4. Bei Hortkindern würde sich sogar ein Sparbetrag von bis zu 2.304,- €/Jahr für ein Kind und von bis zu 3.456,- €/Jahr bei 2 Kindern ergeben.5 Das sind Gelder, die Familien für die dringendste Bewältigung der alltäglichen Kosten nutzen können. Oder für kostenintensivere Freizeitbeschäftigungen, die Kindern wegen der bisherigen Betreuungskosten verwehrt bleiben oder sogar für einen Familienurlaub, der sicherlich teilweise aktuell nicht mehr möglich ist.

Die Ganztagsschule

• entlastet Familien finanziell,

• verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

• erhöht Bildungsgerechtigkeit,

• stärkt die Erwerbsbeteiligung.

Abschließende Einordnung

Der Antrag verfolgt das Ziel, die Bildungs- und Betreuungsstruktur in der Verbandsgemeinde zukunftsfähig, sozial ausgewogen und rechtlich klar geordnet weiterzuentwickeln. Er ist nicht als Kritik an bestehenden Angeboten zu verstehen, sondern als notwendiger nächster Schritt in einem sich wandelnden gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmen.“

1

Antrag_GTS Stand_April_2025

2

https://bildung.rlp.de/ganztagsschule/schwerpunkte/gtsa-instichworten/gestaltungsmoeglichkeiten/beispielangebote

3

Vorausberechnung/ Überprüfung des Beitragsanteil BGS Schuljahr 2026/2027 der VG Bodenheim ohne Kosten für „Früh- und Nachmittagsbetreuung", da diese nicht getrennt aufgeführt sind und vergleichsweise geringe Mehrkosten darstellen. Der Freitag ist als vollwertiger Tag rausgerechnet. Sollte dieser weniger beansprucht werden als die anderen Wochentage wird der gesparte Anteil weiter erhöht.

4

Vorausberechnung/ Überprüfung des Beitragsanteil BGS Schuljahr 2026/2027 der VG Bodenheim. Auch hier wurde der Freitag als vollwertiger Tag rausgerechnet, siehe 1. Bei Nichtnutzung eines Freitagangebots würde die Ersparnis 1.680,-€/ Jahr bei einem und 3240,-€/ Jahr bei 2 Kindern ergeben.

5

Tabelle Elternbeiträge der KV Mainz-Bingen. Auch hier wurde der Freitag als vollwertiger Tag rausgerechnet. Bei Einrechnung: 2.880,-€/ Jahr für ein Kind und 4.320,- €

Die CDU-Fraktion beantragt, den Antrag in den Schulträgerausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Verweis in den Schulträgerausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Anschließend ergeht der Beschluss zum Sachverhalt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der „6. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6: Vollzug des Haushaltsplanes 2025 Mittelübertragung nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2026/950/019

Sachverhalt:

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in den vorliegenden Dokumenten aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2025.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt eine Aufschlüsselung zu den Budgets 17 - Feuerwehr und 20 – Bauunterhaltung. Die Verwaltung reicht diese Informationen nach.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die in den vorliegenden Dokumenten aufgeführten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 7: Bekanntgabe von Vergaben zur Dachsanierung der Turnhalle in der Grundschule Nackenheim;

TOP 7.1: Gerüstbauarbeiten; Vorlage: 2026/950/001

Entscheidung:

Die Fa. Ernst Neger GmbH aus Mainz wurde mit den Gerüstbauarbeiten für die Dachsanierung der Sport- und Gymnastikhalle an der Grundschule Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über brutto 24.245,83 € beauftragt.

TOP 7.2: Erd-Maurer-Betonarbeiten; Vorlage: 2026/950/003

Entscheidung:

Die Fa. Willi Iselborn GmbH & Co. KG aus Bad-Kreuznach wurde mit den Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für die Dachsanierung der Sport- und Gymnastikhalle an der Grundschule Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über brutto 44.389,51 € beauftragt.

TOP 7.3: Maler- und WDVS-Arbeiten; Vorlage: 2026/950/004

Entscheidung:

Die Fa. Hissenauer GmbH aus Gau-Algesheim wurde mit den Maler- und WDVS-Arbeiten für die Dachsanierung der Sport- und Gymnastikhalle an der Grundschule Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über brutto 31.676,91 € beauftragt.

TOP 8: Spenden

TOP 8.1: Annahme einer Spende; Vorlage: 2026/950/002

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinde wird vom Handarbeitskreis Lörzweiler zugunsten der First Responder eine Geldspende in Höhe von 400 € angeboten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende über 400 € vom Handarbeitskreis Lörzweiler zugunsten der First Responder zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 8.2: Annahme einer Spende; Vorlage: 2026/950/012

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinde wird vom Weingut Kastanienhof, Herrn Dominic Leber, eine Geldspende in Höhe von 1.000 € zugunsten der First Responder angeboten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende über 1.000 € vom Weingut Kastanienhof, Herrn Dominic Leber zugunsten der First Responder zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 9: Informationen

TOP 9.1: Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2026; Vorlage: 2026/950/013

Information:

Die Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 der Verbandsgemeinde Bodenheim ist mit Datum vom 13.01.2026 eingegangen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde hinsichtlich aller genehmigungspflichtigen Teile genehmigt.

Die Haushaltsverfügung enthält zu den geplanten Maßnahmen keine Beanstandungen. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.

Die Kommunalaufsicht weißt unter III. darauf hin, dass im Hinblick auf die derzeit defizitären Planjahre 2027 ff. darüber zu beraten ist, eine Perspektive zu entwickeln, um den Haushaltsausgleich zu erreichen und eine ansteigende Verschuldung abzuwenden. Da die Einnahmensituation der Verbandsgemeinde nahezu ausschließlich von der Steuer­entwicklung der Ortsgemeinden abhängt, kann die Planung der Haushaltsfolgejahre lediglich eine grobe Schätzung abbilden. Sollte es auf einen unausgeglichenen Haushalt hinauslaufen, sind alle Ausgaben der Verbandsgemeinde auf den Prüfstand zu stellen. Ungeachtet dessen bleibt es der Verbandsgemeinde vorbehalten, auch den Hebesatz der Verbands­gemeindeumlage bedarfsorientiert anzupassen.

Die geringfügigen Anmerkungen zum Stellenplan haben auf die Genehmigung des Haushaltes 2026 keine weiteren Auswirkungen.

Die Bearbeitungsrückstände hinsichtlich der Jahresabschlüsse sind bekannt und werden der­zeit abgearbeitet.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:38 Uhr.

Dr. Robert Scheurer, Vorsitzender
Jonathan Essner, Schriftführer