Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 23.01.2023 um 19:30 Uhrim Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr

Nichtöffentlicher Teil: von 20:25 Uhr bis 20:30 Uhr

Öffentlicher Teil: von 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Die Ratsmitglieder

Eva Anna Alten

Gerald Auber

Alfred Feist

Andreas Fery

Birgit Groh-Peter

Margit Grub

Claudia Hippchen

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Monika Raabe-Schöpflin

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Bernd Zerbe

Schriftführerin

Julia Stauder

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger

Außerdem anwesend

1 Bürger

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Klaus Freidel

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Willi Bauer

Justine Mergen

Konstantinos Michailidis

Sven Schäfer

Andreas Schauer

Berthold Schmitz

Philipp Stumm

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 18.01.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Sodann begrüßt er den Beigeordneten Herrn Wolfgang Böttger von der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim und auch den Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim Jean-Christophe Cossutta sowie die anwesenden Ratsmitglieder und auch den Bürger.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erbittet der Vorsitzende diese um den TOP 12 Grundstücksangelegenheiten zu erweitern. Unter TOP 12.1. soll die Beschlussvorlage 2023/039/014 behandelt und zur Abstimmung gebracht werden. Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Grundsatzbeschluss und Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG

2022/039/154

3.

Doppelhaushalt 2023/2024Vorberatung

4.

Bauleitplanung

4.1.

Gehwegausbau Mainzer Straße / Mahlweg - Planungsauftrag und Vergabevollmacht

2023/039/001

5.

Vergaben

5.1.

Neubaugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Vergabevollmacht

2023/039/003

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Vergabe der Gerüstbauarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/171

6.2.

Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/168

6.3.

Vergabe der Dachdeckerarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/167

6.4.

Vergabe der Fensterarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/169

6.5.

Vergabe der Zimmerarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/170

6.6.

Vergabe der Rohbauarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

2022/039/172

6.7.

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim- Vergabe des Nachtrags 18 an Fa. Schuler -

2023/039/002

6.8.

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - LandschaftsbauarbeitenVergabe der Nachträge 01 und 02 an Fa. Seip

2022/039/173

6.9.

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - LandschaftsbauarbeitenVergabe des Nachtrags 03 an Fa. Seip

2023/039/006

7.

Spenden

8.

Informationen

9.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Anträge/Anfragen

11.

Rechtsangelegenheiten

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Informationen

Öffentlicher Teil:

14.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2: Grundsatzbeschluss und Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG

Vorlage: 2022/039/154

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erläutert kurz den Sachverhalt wie nachstehend, der bereits in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses als auch der Sitzung des Bau-und Planungsausschusses am 16.01.2023 vorgestellt und beraten wurde.

Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Nackenheim beabsichtigt den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag zum 01.01.2023 einzuführen; hierzu soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Die wiederkehrenden Ausbaubeiträge lösen die bislang erhobenen einmaligen Ausbaubeiträge ab.

Die vorliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen beruht auf dem neuesten Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Es liegen der Satzungsentwurf der Verwaltung sowie die Mustersatzung vor.

Die Verwaltung schlägt vor, das gesamte innerörtliche Gemeindegebiet Nackenheim als ein Abrechnungsgebiet auszuweisen. Gemäß aktueller Rechtsprechung kann vom bisherigen Orientierungswert von 3.000 Einwohnern abgewichen werden, Einwohnerzahlen bis 10.000 Einwohner in einer Abrechnungseinheit sind mittlerweile möglich.

Der Gemeindeanteil soll 35 % betragen. Die Ortsgemeinde Nackenheim bewegt sich hierbei im gleichen Gemeindeanteil wie die umliegenden Ortsgemeinden Lörzweiler, Gau-Bischofsheim, Harxheim und Bodenheim (Abrechnungseinheit 1).

In den Sitzungen des Bau-und Planungsausschusses und des Haupt-und Finanzausschusses am 16.01.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Planungsausschuss empfehlen dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim, der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in der vorgelegten Form zuzustimmen und empfiehlt die Umstellung von dem Einmalbeitrag auf den wiederkehrenden Beitrag zum 01.01.2023.

Das Ausschussmitglied Alfred Feist hat im Rahmen der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.01.2023 nach einer Übersicht der Verschonungsgebiete gefragt.

Frau Weber als auch Frau Reitz von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Bodenheim können krankheitsbedingt an der heutigen Sitzung des Gemeinderates nicht teilnehmen. Eine grafische Übersicht der Verschonungsgebiete wurde erstellt, allerdings lässt sich daraus nicht ableiten, wann die Frist der jeweiligen Verschonungsgebiete endet und welcher Zeitraum zu Grunde gelegt wurde.

Der Vorsitzende schlägt vor, die Herbeiführung des Beschlusses zurückzustellen und den TOP im Rahmen der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2023 wieder aufzurufen.

Zudem bittet der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler die Anwesenden darum, sich mit der recht umfangreichen Satzung vertraut zu machen und Fragen innerhalb der Fraktionen zu sammeln und vorab zur Klärung einzureichen.

Die Bürger sollen nach Beschlussfassung über die Wiederkehrenden Beiträge auf geeigneter Weise informiert werden.

Es erfolgte keine Beschlussfassung, der TOP wurde zurückgestellt und wird in der kommenden Gemeinderatssitzung erneut beraten.

Zu TOP 3: Doppelhaushalt 2023/2024

Vorberatung

Sachverhalt: Der Ortsbürgermeister René Adler stellt die vorläufigen Zahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes zum Doppelhaushalt 2023/24 vor und erläutert anhand einer Präsentation die Änderungen, welche sich im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2022 ergeben haben. Insbesondere die deutlich gestiegenen Umlagen für VG und Kreis (+573.696 €), gestiegene Energiekosten (+125.000 €), neue Steuerberechnungen (Rückgang um 228.000 €) und anstehende Tariferhöhungen für das Personal (+280.000 €) wirken sich im Jahr 2023 negativ auf den Haushalt aus. Das Jahr 2024 schließt positiv ab.

Der Vorsitzende stellt anhand einer Excel-Liste die vorgenommenen Änderungen bei geplanten Einzelmaßnahmen im Jahr 2023 vor. Durch Reduzierung der Ansätze, Streichungen und Verschieben, konnte das Ergebnis um ca. 110.000 € verbessert werden.

Er erläutert nochmals die Komplexität bei den versch. Erschließungsmaßnahmen und der unterschiedlichen Kostenaufteilungen bei Entwicklungskosten, Erschließung und Grundstücksverkauf.

Hinsichtlich der beiden größeren Grundstücke, welche zusammen mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft entwickelt werden sollen, muss noch geklärt werden, wie der Grundstücksgegenwert im Haushalt dargestellt werden kann und wie sich dies bilanziell auswirkt.

Aufgrund der Fristen für Zuleitung des Haushaltes an die Ratsmitglieder und der Veröffentlichung kann eine Beschlussfassung erst in der Februar Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

Der Vorsitzende dankt der Haushaltssachbearbeiterin Frau Stocké für die Unterstützung bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes.

Zu TOP 4: Bauleitplanung

Zu TOP 4.1: Gehwegausbau Mainzer Straße / Mahlweg - Planungsauftrag und Vergabevollmacht

Vorlage: 2023/039/001

Der Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Nachdem die Genehmigungsplanung abgeschlossen ist und seitens des Landesbetriebs Mobilität (LBM) mitgeteilt wurde, dass die vorgesehene Kostenteilung in Höhe von 78,7 % durch den LBM bzw. in Höhe von 21,3 % durch die Ortsgemeinde nun auch vom Landesrechnungshof gebilligt wurde, kann die auf rund 98.000 € geschätzte Umbaumaßnahme weiter geplant und umgesetzt werden.

Zunächst ist die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung erforderlich. Das Planungsbüro IGW AG aus Zornheim hat die bisherigen Ingenieurleistungen erbracht und den Gehwegumbau mit dem LBM abgestimmt. Das Angebot vom 19.12.2022 beinhaltet die restlichen für die Maßnahme zu erbringenden Ingenieurleistungen.

Hierüber hat der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 Nachstehendes einstimmig zur Abstimmung gebracht:

Dem Planungsbüro IGW AG aus Zornheim den Auftrag für die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für den Gehwegumbau Mainzer Straße/Mahlweg zum angebotenen Honorar in Höhe von 6.964,17 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Da die Vergabevollmacht im zulässigen finanziellen Vergabebereichs des Bau-und Planungsausschusses liegt, bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Gemeinderates.

Um zeitnah weitere Aufträge dazu erteilen zu können, wird vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zu erteilen. In der jeweils nächsten Sitzung soll der Gemeinderat über entsprechend getätigte Vergaben unterrichtet werden.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister für die weiteren noch zu erteilenden Aufträge im Zusammenhang mit dem Gehwegumbau Mainzer Straße/Mahlweg eine Vergabevollmacht zu erteilen. Der Gemeinderat ist in seiner jeweils nächsten Sitzung über die erteilten Aufträge zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 5: Vergaben

Zu TOP 5.1: Neubaugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Vergabevollmacht

Vorlage: 2023/039/003

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Es ist beabsichtigt das Neubaugebiet möglichst zeitnah zu erschließen. Zurzeit wird die Vergabe der notwendigen Erschließungsarbeiten vorbereitet. Der Baubeginn ist für März 2023 vorgesehen.

Aus dem Umlegungsverfahren hat die Ortsgemeinde das Eigentum an 23 Grundstücken mit einer Gesamtgrundstücksfläche (einschließlich 26 Stellplätzen) von 7840 m² erworben. Gegenüber der ursprünglichen Schätzung der Erschließungskosten in Höhe von 140,00 €/m² werden für die Grundstücke der Ortsgemeinde, in entsprechender Anwendung der mit den Grundstückseigentümern geschlossenen städtebaulichen Verträge, 160,00 €/m² fällig. Die Erhöhung resultiert aus den Kostensteigerungen der letzten Jahre. Im Haushalt 2023 sind deshalb Erschließungskosten in Höhe von 1.254.400,00 € einzustellen.

Hinzu kommen weitere Kosten für eine Pumpstation zur Ableitung des aus dem 1. und 2. Bauabschnitt anfallenden Schmutzwassers in Höhe von 240.000,00 €, sowie für den Ausbau des Wirtschaftsweges zum Angelweiher in Höhe von 140.000,00 €. Die Kosten der Pumpstation werden dabei hälftig auf die beiden Bauabschnitte aufgeteilt. Gleiches gilt für die Kosten des Wirtschaftsweges. Diese werden zu je 30 % auf die beiden Bauabschnitte verteilt, den Rest trägt die Ortsgemeinde.

Im Rahmen der durch die UG zu beauftragenden Ingenieur- und Bauleistungen wird die Ortsgemeinde ihren jeweiligen Anteilsbetrag beauftragen. Es wird daher empfohlen dem Ortsbürgermeister für die mit der Erschließung des Baugebiets verbundenen Auftragserteilungen eine Vergabevollmacht zu erteilen. In seiner jeweils nächsten Sitzung ist der Ortsgemeinderat über die vergebenen Aufträge zu informieren.

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt:

Dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht zur Vergabe von Aufträgen für die Erschließung des Neubaugebiets „Hinter der Lehnsweide“ erteilt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 6: Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1: Vergabe der Gerüstbauarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/171

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Für Gerüstbauarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4, Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma Neumann Gerüstbau aus Gau-Bickelheim.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma Neumann Gerüstbau wird mit Gerüstbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat ist somit zur erfolgten Vergabe informiert.

Zu TOP 6.2: Vergabe der Putz- und Stuckarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/168

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Sachverhalt: Für Putz- und Stuckarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4, Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma H. Pirron GmbH aus Hochheim.

Der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma H. Pirron GmbH wird mit Putz- und Stuckarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat ist somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 6.3: Vergabe der Dachdeckerarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/167

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Für Dachdeckerarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung des Angebots erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4 aus Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma Zimmerei Leber aus Bodenheim.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma Zimmerei Leber wird mit Dachdeckerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, im Rahmen der freihändigen Vergabe, beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wurde somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 6.4: Vergabe der Fensterarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/169

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Für Fensterarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4, Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma Seis + Wölbert GmbH aus Halsenbach.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma Seis + Wölbert GmbH wird mit Fensterarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wurde somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 6.5: Vergabe der Zimmerarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/170

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Für Zimmerarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4, Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma Zimmerei Gill aus Bodenheim.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma Zimmerei Gill wird mit Zimmerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wurde somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 6.6: Vergabe der Rohbauarbeiten für den Weinpavillon im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz

Vorlage: 2022/039/172

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Für Rohbauarbeiten des Weinpavillons im Rahmen der Neugestaltung Marktplatz fand am 14.12.2022 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Planungsgruppe 4, Boppard.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma Heckelsmüller GmbH & Co. KG aus Nackenheim.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter TOP Ö2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung: Die Firma Heckelsmüller GmbH & Co. KG wird mit Rohbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wurde somit über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 6.7: Umgestaltung Marktplatz Nackenheim

- Vergabe des Nachtrags 18 an Fa. Schuler -

Vorlage: 2023/039/002

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Im Zuge der Baumaßnahme Umgestaltung Marktplatz hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Baumaßnahmen ergeben. Diese sind von der bauausführenden Firma Schuler im Nachtrag 18 angeboten. Die Nachträge 01 bis 17 sind bereits beauftragt. Das Angebot zum Nachtrag 18 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft. Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten Bauleistungen ist erforderlich. Zugrunde gelegt wird das geprüfte Nachtragsangebot 18 der Fa. Schuler.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV inkl. Nachträge 09 - 17:

00 Auftragsstand Fa. Schuler, Hauptleistungsverzeichnis 1.399.870,68 € einschließlich Nachträge 01 bis 17 und Nachlass der Fa. Schuler zu Nachtrag Nr. 03

01 Nachtrag Nr. 18 Fontänenfeld 4.136,26 €

Gesamtauftragssumme Fa. Schuler unter Berücksichtigung des Nachlasses 1.404.006,94 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.

Entscheidung: Die Fa. Schuler, Klein-Winternheim wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der in Nachtragsangebot 018 angebotenen Bauleistungen zu folgenden geprüften Bruttosummen beauftragt:

00 Auftragsstand Fa. Schuler, Hauptleistungsverzeichnis 1.399.870,68 € einschließlich Nachträge 01 bis 17 und Nachlass der Fa. Schuler zu Nachtrag Nr. 03

01 Nachtrag Nr. 18 Fontänenfeld 4.136,26 €

Gesamtauftragssumme Fa. Schuler unter Berücksichtigung des Nachlasses 1.404.006,94 €

Zu TOP 6.8: Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Landschaftsbauarbeiten

Vergabe der Nachträge 01 und 02 an Fa. Seip

Vorlage: 2022/039/173

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Im Zuge der Baumaßnahme Umgestaltung Marktplatz hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Landschaftsbaumaßnahmen ergeben. Diese sind von der ausführenden Firma Seip in den Nachträgen 01 und 02 angeboten. Die Angebote zu den Nachträgen 01 und 02 wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft.

Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten Bauleistungen im Landschaftsbau ist erforderlich. Zugrunde gelegt werden die geprüften Nachtragsangebote 01 und 02 der Fa. Seip.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV:

00 Auftragsstand Fa. Seip, Hauptleistungsverzeichnis 81.708,26 €

01 Nachtrag Nr. 01 zusätzliche Pflanzmaßnahmen 21.698,94 €

02 Nachtrag Nr. 02 zusätzlicher Kalksteinquader 627,00 €

Gesamtauftragssumme Fa. Seip 104.034,20 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.

Entscheidung: Die Fa. Seip, Nierstein wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der in den Nachtragsangeboten 01 und 02 angebotenen Landschaftsbauarbeiten zu folgenden geprüften Bruttosummen beauftragt:

00 Auftragsstand Fa. Seip, Hauptleistungsverzeichnis 81.708,26 €

01 Nachtrag Nr. 01 zusätzliche Pflanzmaßnahmen 21.698,94 €

02 Nachtrag Nr. 02 zusätzlicher Kalksteinquader 627,00 €

Gesamtauftragssumme Fa. Seip 104.034,20 €

Zu TOP 6.9: Umgestaltung Marktplatz Nackenheim - Landschaftsbauarbeiten

Vergabe des Nachtrags 03 an Fa. Seip

Vorlage: 2023/039/006

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt: Entlang der an den Marktplatz grenzenden, rückwärtigen privaten Reihenhausgärten soll ein Weg hergestellt werden, der auch nach Umgestaltung des Marktplatzes den Zugang zu den Gärten über die vorhandenen Gartentore gewährleistet. Die Ausführung erfolgt auf einer Schottertragschicht mittels Kunststoffrasenwaben, deren Kammern mit Erde verfüllt und Gebrauchsrasen angesät werden. Die Umsetzung soll nach den Arbeiten „Versetzen des neuen Stromzählerkastens und Anschluss des Weinpavillons“ erfolgen.

Diese Arbeiten sind von der die Landschaftsbauarbeiten ausführenden Firma Seip im Nachtrag 03 angeboten. Das Angebot zum Nachtrag 03 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV:

00 Auftragsstand Fa. Seip, Hauptleistungsverzeichnis 104.034,20 € Incl. beauftragte Nachträge 01 + 02

02 Nachtrag

Nr. 03 zusätzlicher Gartenweg 10.007,90 €

Gesamtauftragssumme Fa. Seip 114.042,10 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.

Entscheidung: Die Fa. Seip, Nierstein wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der im Nachtragsangebot 03 angebotenen Landschaftsbauarbeiten zu folgender geprüfter Bruttosumme beauftragt:

00 Auftragsstand Fa. Seip, Hauptleistungsverzeichnis 104.034,20 € Incl. beauftragte Nachträge 01 + 02

02 Nachtrag

Nr. 03 zusätzlicher Gartenweg 10.007,90 €

Gesamtauftragssumme Fa. Seip 114.042,10 €

Zu TOP 7: Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 8: Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:

Neuer Marktplatz

- Aufträge für Weinpavillon wurden vergeben, das Submissionsergebnis aller Gewerke lag um 0,8 % unter der Kostenschätzung (Abweichungen in den einzelnen Gewerken von +27% bei Putz und -32% bei Fenster/Türen)

- erste Baubesprechung hat heute stattgefunden

- Sanierungs- und Umbauarbeiten der WC-Anlage sind aktuell in finaler Klärung, Bauantrag wurde gestellt

Gewerbegebiet „Am Wäldchen“

- Aktuell Verlegearbeiten für Glasfaser und Strom in den Gehwegbereichen

- in den kommenden Wochen Straßenbau und Gehwegausbau, sowie Anschluss der Versorgungsleitungen an das bestehende Netz

- Fertigstellung bis ca. Mitte März 2023

- Offenlage Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt (B-Plan erste Änderung und Ergänzung) bis 30.01.2023. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten

- 2,3 Mio. € Grundstückseinnahmen konnten aufgrund Anschreiben des Ortsbürgermeisters vor dem Eintreten der Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufpreiszahlung generiert werden, so dass bisher aufgelaufene Entwicklungsosten zu einem großen Teil abgedeckt wurden. Buchung erfolgte in das Haushaltsjahr 2022

Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“

- Ausschreibungsunterlagen werden aktuell vorbereitet, Ausschreibung der Erschließung erfolgt noch in dieser Woche

- Auftragsvergabe Januar 2023, Erschließung voraussichtlich im März 2023

- BV zur Erschließung mit Vergabevollmacht in Vorbereitung

- überlange Bearbeitungszeiten bei der wasserrechtliche Genehmigung à Schreiben an Präsidenten der SGD Süd

E-Car-Sharing

- der Gestattungsvertrag der DEER GmbH liegt vor

- aktuell Detailabstimmung (Sondernutzungsvertrag, Fundament, EWR-Anschluss)

Bebauungsplan „Sprunk III“

- Termin AK Neubaugebiete am 25.01.2023, 19 Uhr

Leuchtstellenausfall EWR

- falsche Schaltung durch EWR-Techniker

Bauschutt Urbanshäuschen

- Hinweise auf möglichen Verursacher liegen vor

Neuer Friedhofsteil

- viele Interessierte beim Infotag am 14.01.2023

- Segnung fand am Sonntag, 15.01.2023 durch Pfarrerin Diehl und Pfarrer Kaschub statt

- Bestattungen ab sofort auf dem neuen Friedhofsteil möglich

Biomasseheizung CZH / neuer Bauhof

- Förderbescheid liegt vor, die Förderquote hat sich von 35% auf 40% verbessert (Berücksichtigung über DHH 2023/24)

KIPKI RLP

- knapp 600.000 € Fördermittel für VG abrufbar

- 13 Maßnahmen wurden von der OG an die VG gemeldet

- auch E-Bike-Sharing förderfähig (KIPKI und LEADER)

1. Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Nackenheim

- 20.01.2023, mit 150 Gästen war eine gelungene Veranstaltung

Treibgutfänger In der Schanz

- erhebliche Kostenreduzierung durch Anpassung der Ausführungsvariante

Fluglärm Seg. Approach

- Klage war leider nicht erfolgreich (siehe PM)

Koppelweg Rothenberg

- Teileinsturz einer Trockenmauer vermutlich aufgrund der Regenfälle

- Weg ist gesperrt

- Fördermöglichkeiten werden aktuell recherchiert

Rheinterrassenweg

- VG übernimmt die einmaligen Kosten der Ortsgemeinden aufgrund Austausch der Schilder im Zuge der Erweiterung des RTW bis nach Bingen

Notstromeinspeisung Rathaus

- neben der CZH erhält auch das Rathaus eine Notstromeinspeisung

Spende 1250-Jahre Buttons

- Über die Aktion von Karl-Heinz Lösch konnten 1.100 € an Spenden gesammelt werden

- für den Betrag wird Material für eine Kinderklinik in Lviv angeschafft

Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille

- Kontakt über Staatskanzlei zur Agentur der Preisträgerin Nino Haratischwilli

- Carl-Zuckmayer-Gesellschaft und Ortsgemeinde planen eine gemeinsame Veranstaltung mit der Preisträgerin

Zu TOP 9: Einwohnerfragestunde

Von Seiten des anwesenden Bürgers bestehen keine Anliegen.

Zu TOP 14: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehenden im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt: Beschlussvorlage: 2023/039/014 - Vergabe von Baugrundstücken

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:35 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender

Ortsbürgermeister

Schriftführerin

Verwaltungsangestellte