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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Dienstag, dem 14.02.2023 um 19:30 Uhrim Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:31 Uhr bis 21:23 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller

Erster Beigeordneter

Armin Sambale

Beigeordneter

Tino Lotz

Die Ratsmitglieder

Mathias Böhm

Wolfgang M. Drechsler

Claudia Engel

Linda Maria Fornoff

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Björn Lohr

ab 19:34 Uhr, zu TOP 1

Volker Pietzsch

Johannes Schäfer

Josef Schreiber

Tabea Schreiber

Harald Velden

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Petra Escher

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Thomas Pfeiffer

Guido Wilwers

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 06.02.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Änderungen zur Tagesordnung ergehen nicht.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

 — Vorlage

1.

Vergabe zur Umrüstung LED-Straßenbeleuchtung

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024

3.

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

4.

Bauantrag

Nutzungsänderung von Gebäude mit drei Wohnungen in Gebäude

mit drei Ferienwohnungen, Bergstraße

5.

Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des "RheinTerrassenWegs" von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen

6.

Informationen

6.1.

Bebauungsplan "Küchelberg", 7. Änderung und Erweiterung

6.2.

Ortsnetz- und Glasfaserausbau in der Gemeinde

Zu TOP 1: Vergabe zur Umrüstung LED-Straßenbeleuchtung; Vorlage: 2023/020/001

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die EWR Netz GmbH stellt zurzeit ihr Stromnetz in einigen Straßen von der Dachversorgung auf Erdverkabelung um. Im Rahmen dieser Arbeiten ist vorgesehen, auch die Hängeleuchten durch Mastleuchten mit LED-Köpfen zu ersetzen. Die Kosten für die Erd- und Leitungsarbeiten werden von der EWR getragen. Die Ortsgemeinde hat die Kosten für die Lieferung und Montage der neuen Mastleuchten zu tragen. Für insgesamt 17 Straßen sollen somit 64 neue Leuchten installiert werden. Die Kosten betragen entsprechend dem Angebot der EWR vom 18.11.2022 insgesamt 489.056,34 €.

Die Maßnahme ist förderfähig. Entsprechende Zuwendungsanträge werden zeitnah gestellt. Zur Verfügung stehen die Förderprogramme ZEIS und ZUG. Gefördert werden die Leuchtenköpfe mit 20 % bzw. 25 %.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die EWR Netz GmbH wird beauftragt die Straßenbeleuchtungsarbeiten im Zuge der Netzumstellung entsprechend ihrem Angebot vom 18.11.2022 auszuführen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024; Vorlage: 2023/020/010

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Der Haushaltsplan 2023/2024 wurde am 29.11.2022 den Mitgliedern des Gemeinderates zugeleitet. In diesem Entwurf konnte der Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nicht erreicht werden. Zwischenzeitlich haben sich noch diverse Änderungen ergeben, die entsprechend der vorliegenden Nachmeldeliste zumindest im Haushaltsjahr 2023 zum Haushaltsausgleich führen.

Der Gemeinderat hat nun über den Entwurf und die vorliegende Nachmeldeliste zu entscheiden.

Der Vorsitzende gibt das Wort an die Ratsmitglieder Böhm, Lotz und Dr. Klossok, die nachfolgende Haushaltsrede der SPD-Fraktion vortragen.

Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/2024

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, verehrte Gäste,

wir beraten, und wenn möglich beschließen wir heute in zweiter Lesung den letzten Haushalt für die aktuelle Wahlperiode in Form eines Doppelhaushalts für die Jahre 2023/24.

Die Wichtigkeit der Angelegenheit gebietet einerseits Sorgfalt. Dem steht die fortgeschrittene Zeit gegenüber. Wir haben mittlerweile Mitte Februar und befinden uns damit bereits in dem Jahr, für das der Haushalt Gültigkeit haben soll.

Daher ist andererseits eine zielführende Verabschiedung des vorliegenden Haushaltsentwurfs ohne weitere Vertagungen angemessen. Leider gestaltet sich die Verbindung von beidem nicht ganz einfach.

So haben wir den fertigen Entwurf des Doppelhaushalts erst am Abend des 8. Februar 2023 - in der Hochphase der Bischemer Fassenacht und dann auch nur auszugsweise - erhalten, nachdem der Erstentwurf vom November 2022 nach erster Lesung fehlerhaft war und an wesentlichen Stellen nachgearbeitet werden musste. Die Korrekturen wurden in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Januar 2023 vorgestellt. Der Bitte von Ratsmitglied Drechsler, den einzelnen Positionen im Haushalt Erläuterungen zum besseren Verständnis als Grundlage für effektivere Arbeit einzufügen wurde gar nicht entsprochen.

Das ist keine gute Grundlage, ehrenamtliche Arbeit zur Weiterentwicklung von Gau-Bischofsheim, zu der wir in diesem Gremium alle angetreten sind, zu fördern und der oben bereits erwähnten Bedeutung dieses Vorgangs nicht angemessen.

Das Vorneweg; nun zum eigentlichen Thema… und die gute Nachricht zuerst:

Der uns jetzt vorliegende Entwurf weist einen ausgeglichenen Haushalt für das laufende Jahr aus. Für 2024 ist in dem aktuellen Entwurf eine minimal verschlechterte Haushaltsentwicklung abzulesen. Allerdings bewegt sich diese auch in einem so geringfügigen Rahmen, den die Zuständigen in der hauptamtlichen Verwaltung - auf deren Expertise wir Ehrenamtler bei der Beurteilung schlichtweg angewiesen sind - als vernachlässigbar bewerten.

Damit haben sich zum Glück die Befürchtungen der Stark negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs auf die Finanzlage von Gau-Bischofsheim nicht bestätigt. Im Gegenteil, die verantwortungsvolle Mittelverwaltung der vergangenen Jahre wie auch die in der Dezembersitzung des Gemeinderats im vergangenen Jahr im Einklang mit allen anderen Gemeinden der VG getroffene Entscheidung, die Hebesteuersätze um das Mindestmaß zur Aufrechterhaltung der Zulagefähigkeit der Gemeinde zu erhöhen, zahlt sich nun aus.

Die ausgeglichene, bzw. nahezu ausgeglichene Finanzlage von Gau-Bischofsheim eröffnet einen wichtigen Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde.

Und dies beinhaltet einen Auftrag an uns:

Der Haushaltsplan ist eine Absichtserklärung, wie die künftige Entwicklung von Gau-Bischofsheim gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass die einzelnen, hierin geplanten Maßnahmen genauestens zu prüfen und deren Durchführung auch mit der aktuellen Entwicklung abzugleichen und in Einklang zu bringen sind. Dabei geht es hauptsächlich um die Fokussierung auf wesentliche Projekte.

Doch heißt es hierbei nicht einfach „Weiter so“. Vielmehr ist darin die Aufgabe enthalten, weitere zukunftsweisende Impulse in der Dorfentwicklung zu setzen. Hier sehen wir insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund, die sich aus dem Umgang mit den Herausforderungen ergeben, vor die uns die Klimakrise mit der damit einhergehenden Energiewende stellt.

Dementsprechend haben wir uns mit den im Haushaltsentwurf vorgesehenen auf Ratsbeschlüssen basierenden Maßnahmen, im Einzelnen noch einmal eingehend beschäftigt. Ich werde sie jetzt nicht alle durchgehen, nur an der ein oder anderen Stelle nochmal einhaken, da sich hieraus auch die Eckpfeiler unserer politischen Tätigkeit ergeben.

Von besonderer Bedeutung, nicht nur für unseren Gemeindehaushalt, sondern auch für die gesamte Dorfentwicklung, bleibt die Veräußerung mit der städtebaulichen Neuentwicklung des Geländes des alten Gemeindekindergartens, die hoffentlich in der zu beschließenden Haushaltsperiode mit einem Verkaufsgewinn i. H. v. mindestens 300.000 Euro abgeschlossen werden kann.

Weiter auf der Einnahmenseite steht der Erlös von voraussichtlich 122.300 Euro aus dem Wiederverkauf des Grundstücks im Baugebiet „Küchelberg II“. Dieser Vorgang zieht sich mittlerweile unnötig lange hin und muss nun zügig abgeschlossen werden.

An der Stelle auch noch einmal der dringende Appell, dass wir als ehrenamtlich tätiger Gemeinderat auf die gute Zusammenarbeit der hauptamtlichen Verwaltung in Bodenheim angewiesen sind und insbesondere der erfolgreiche Abschluss dieser beiden Projekte zentral dafür ist, dass wir finanziell das volle Entwicklungspotential unserer Gemeinde ausschöpfen können. Es sei auch die Randbemerkung erlaubt, dass bei angemessener Umsetzung der hier getroffenen Beschlüsse, im vergangenen Frühling auch schon die viel diskutierten Blühstreifen hätten blühen können.

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Ein mindestens ebenso wichtiges Projekt wie der Verkauf des Geländes des alten Kindergartens ist der längst überfällige und nach dem Scheitern des Projekts „Gemeinsame Gerätehalle“ notwendig gewordene Neubau für das Personal und die Gerätschaften unseres Bauhofs. Der hierfür gebildete Ansatz mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 276.000 Euro in 2023 und 2024 stellt eine unumgängliche Investition dar.

Im Vergleich dazu ist die in 2022 beschlossene und für 2023 mit 6.000 Euro veranschlagte Regulierung in der Bauleitplanung zur Kleingartenanlage „Bohland“ eine finanziell deutlich geringere Investition. Dennoch greife ich diese hier noch einmal auf, weil nach Beschlussfassung noch keine nennenswerten Fortschritte zu dieser Maßnahme erzielt wurden. Dabei ist es im allgemeinen Interesse, in dieser Angelegenheit einen rechtssicheren Zustand herzustellen. Wir halten daher ausdrücklich an der Fortführung wie geplant fest und appellieren auch hier Richtung Bodenheim, die erforderlichen Schritte, beginnend mit der Ermittlung der Eigentümer, einzuleiten.

Die Ansätze, die für einzelne unterschiedlichen Maßnahmen vorgesehen sind, wie z. B. für die Sanierungsarbeiten im alten Bahnhof i. H. v. 110.000 Euro, für die Anschaffung neuer Straßenbeschilderungen i. H. v. 12.000 Euro oder auch die bereitgestellten 5.000 Euro als mögliche Zuwendung für den Sportverein für eine Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik halten wir für absolut angemessen, um bei diesen wichtigen Vorhaben in den kommenden zwei Jahren flexibel handlungsfähig zu bleiben. Dies ist auch aufgrund der konsolidierten Haushaltslage vertretbar. Insbesondere für den alten Bahnhof sollte der Ansatz in der angegebenen Höhe bestehen bleiben, um die Maßnahmen energetisch und klimaschutzgerecht umsetzen zu können.

Allerdings darf das gute Ergebnis im Finanzhaushalt nicht als Blaupause für maßlose Mittelverschwendung herhalten. Vielmehr muss unser Handeln als Gemeinderat darauf abzielen, die Nutzung der Gelder verantwortungsvoll zu prüfen, und wenn möglich, Einsparpotenziale zu identifizieren. Ferner müssen alle neuen Initiativen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Gau-Bischofsheim haushalterisch abgedeckt sein.

So halten wir, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und sich länger hinziehenden innerbaulichen Entwicklung mit den vielen verteilten Baustellen und an verschiedenen Stellen großflächig aufgerissenen Bürgersteigen, die Maßnahme des barrierefreien Umbaus der nächsten Bushaltestellen in den kommenden beiden Jahren für nicht durchführbar und erkennen zunächst in den hierfür für 2024 angesetzten 250.000 Euro erhebliches Einsparpotential. Dabei wollen wir nicht gänzlich auf die Maßnahme verzichten, jedoch muss der Zeitrahmen zur Umsetzung neu festgesetzt werden. Deshalb ist es realistisch, in 2024 mit den Planungs- und Vorbereitungsarbeiten zu beginnen, sodass lediglich die hierfür zu erwartenden Kosten in den Haushalt einzustellen sind.

Wie eingangs erwähnt, ist der Haushaltsplan eine Absichtserklärung, ein Kompass oder auch eine Wegbeschreibung für die Weiterentwicklung und Gestaltung von Gau-Bischofsheim. Wie möchte Gau-Bischofsheim in die Zukunft gehen? Wie möchte Gau-Bischofsheim mit den drängendsten aktuellen Fragen - insbesondere zum Klimawandel - umgehen?

Hier gibt es für uns als SPD-Fraktion eine klare Antwort:

Wir müssen uns als Gemeinde aktiv an der Energiewende beteiligen und dabei auch Vorbild für unsere Bürgerinnen und Bürger sin. Wichtig hierbei ist die Signalwirkung, das Statement, das wir mit der Initiierung geeigneter Klimaprojekte setzen wollen, gepaart mit dem positiven Nebeneffekt, Energiekosten zu reduzieren. Wir alle wissen seit langem um die verheerenden Auswirkungen, die unser ungebremster Verbrauch von fossilen Brennstoffen auf das Klima hat. Eine spürbare Veränderung in unser aller Verhalten hat jedoch erst nach dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine mit der Folge explodierender Energiekosten eingesetzt.

Die Energiepreise werden mittel- bis langfristig wieder sinken -das sehen wir bereits an den Zapfsäulen-, daher muss jetzt ein Umdenken im Sinne des Ausbaus Erneuerbarer Energien angestoßen und nachhaltig in den Köpfen aller verankert werden.

Durch die Einsparung aufgrund des eben vorgeschlagenen Aufschubs des Umbaus der Bushaltestellen können ausreichend finanzielle Mittel für Projekte, insbesondere zur Umsetzung der Energiewende, zur Verfügung stehen. Ferner stellt das Land im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klima und Innovation (KIPKI) finanzielle Mittel für die Kommunen zur Verfügung, wovon die Ortsgemeinden profitieren sollen und können. Diese gilt es, bestmöglich zum Vorantreiben der Energiewende einzusetzen.

Wenn wir alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer lebenswerten Zukunft in unserem liebenswerten Gau-Bischofsheim.

Aus den vorgetragenen Ausführungen ergeben sich seitens der SPD-Fraktion folgende Änderungsanträge für den Haushaltsplanentwurf 2023/2024:

1.

Die SPD-Fraktion beantragt, den Ansatz für die Maßnahme 51 (Umbau Bushaltestelle) von den im vorliegenden Haushaltsplanentwurf i. H. v. 250.000 Euro auf die zu erwartenden Planungskosten i.H.v. 60.000 Euro zu reduzieren.

2.

Darüber hinaus beantragen wir, einen Ansatz in i.H.v. 150.000 Euro für die zügige Umsetzung von Klimaschutzprojekten in, bzw. auf gemeindeeigene Liegenschaften zur Umsetzung der Energiewende zu bilden.

Abschließend darf ich allen aus der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung danken, die bei der Haushaltsaufstellung mitgewirkt haben. In diesen Dank schließe ich alle Rats- und Ausschussmitglieder mit ein sowie die Mitglieder aus den überfraktionellen Arbeitskreisen für die konstruktive Zusammenarbeit untereinander.

Ausdrücklich bedanken möchte in wir uns bei allen Gemeindebediensteten, bei sämtlichen Vereinen und Gruppen von Gau-Bischofsheim, bei den „Kümmerern“ sowie bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer Gemeinde für ihr Engagement und ihr Durchhaltevermögen gerade in den letzten beiden Jahren.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat
Mathias Böhm, Tino Lotz, Dr. Stefanie Klossok“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Schäfer. Herr Schäfer trägt nachfolgende Haushaltsrede der CDU-Fraktion vor.

„Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Herren Beigeordnete,

werte Ratskolleginnen und Ratskollegen, liebe Gau-Bischofsheimerinnen und Gau-Bischofsheimer,

„das bisschen Haushalt macht sich von allein“ heißt es in einem fast 50 Jahre alten Schlager-Lied. In Gau-Bischofsheim ist der Doppelhaushalt jedoch das Endergebnis des politischen Willens von der vom Bürgermeister geleiteten Ortsverwaltung und der sie tragenden SPD-Fraktion im Gemeinderat. Dabei ist er weit mehr als das Jonglieren von Zahlen, um die Kosten und Aufwendungen einer Gemeinde zu decken. In ihm legt sich die Gemeinde finanziell und planerisch für die nächsten zwei Jahre fest. Es wird - vereinfacht gesagt - festgelegt, was mit den verwalteten Steuergeldern gemacht werden soll. Er dient also letztlich der Umsetzung eines Wahlprogramms, das einmal den Wählerinnen und Wählern als Versprechen gegeben wurde.

Als solcher ist er daher das Spiegelbild des politischen Willens der Verwaltungstragenden Fraktion und zeigt eindrucksvoll, wie verantwortungsbewusst, kreativ, zukunftsorientiert und tatkräftig sie sein kann. Aber genauso kann er auch das Gegenteil zeigen.

Schauen wir uns zuerst die allgemeinen Zahlen an, bevor wir uns den einzelnen Produkten widmen. Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass der Haushalt - wenn auch insgesamt nicht rosig - besser da steht, als die Prognosen zunächst haben befürchten lassen. Wenigstens für das Jahr 2023 ist ein voraussichtlicher Jahresüberschuss im knappen sechsstelligen Bereich auszuweisen. Für 2024 ist jedoch bereits ein Minus von beinahe 85.000 Euro eingeplant. Diese Summe bezeichnete SPD-Ratsmitglied Dr. Klossok soeben als „geringfügig“ und „vernachlässigbar“. Da scheint es doch sehr praktisch, dass die im Dezember durch die SPD-Fraktion beschlossenen Realsteuererhöhungen nun direkt eingepreist werden konnten. Sonst sähe der Ergebnishaushalt noch deutlich düsterer aus. Steuerzahler sei Dank! Dass das nicht der richtige Weg sein kann, werde ich etwas später noch einmal kurz aufgreifen.

Auch sollte man nicht vergessen, dass einige Gemeindeeinnahmen erst einmal nur auf dem Papier bestehen und realisiert werden müssen. So zum Beispiel der Verkauf des Grundstücks alter Kindergarten. Dieser schönte bereits den Nachtragshaushalt 2020 in Höhe von 250.000 Euro und auch den Doppelhaushalt 2021/2022 in Höhe von 395.000 Euro ohne erfolgreich abgeschlossen zu werden. Nun sind wir nach der zunächst gescheiterten ersten Runde der Konzeptvergabe zwar etwas weiter, aber es gilt nun um so konsequenter und zielorientiert zu arbeiten. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen und an die bereits vor zwei Monaten durch Ratsmitglied Pfeiffer angeregte Erstellung eines aktuellen Verkehrswertgutachtens erinnern. Wieso sich der zu erzielende Verkaufspreis seit Dezember 2020 nicht geändert haben soll, ist nicht einleuchtend. Gleiches gilt ebenfalls für den geplanten Verkauf des Grundstückes im Baugebiet Küchelberg II, das mit einem erhofften Ertrag von 122.300 Euro eingeplant ist. Dieses Vorhaben muss auch erst einmal faktisch in die Realität umgesetzt werden.

Nun jedoch zu den einzelnen Maßnahmen des Plans:

Produkte wie die laufende Beschaffung von Bauhof-Geräten, die Anschaffung eines Aufsitzmähers, die Förderung der katholischen Bücherei St. Petrus oder die Schaffung von bezuschussten E-Ladestationen sind allesamt notwendig und zu begrüßen. Ebenso die Absichtserklärung, den von Inflation und Corona-Krise belasteten TUS bei der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik mit 5.000 Euro zu unterstützen, ist positiv zu bewerten und findet die Unterstützung der CDU-Fraktion. Ebenfalls wiederfinden lässt sich der von uns angestoßene und viel diskutierte Ratsbeschluss zur Anlegung von Wildblühwiesen auf ungenutzten gemeindeeigenen Fläche, der mit 3.500 Euro von der Verwaltung vielleicht etwas großzügig bemessen wurde, doch wird sich zeigen, ob diese Mittel vollends ausgeschöpft werden müssen.

Weitere Maßnahmen sind bereits aus vorangegangenen Haushaltsplänen bekannt. So z.B. der Bau eines neuen Bauhofes, für den Mittel in Höhe von 300.000 Euro eingestellt sind. Im vorangegangenen Haushalt waren es noch 150.000 Euro. Auch mit der optimistisch erhofften Landesförderung in Höhe von 174.000 Euro ist die geplante Baumaßnahme sehr knapp kalkuliert. Unsere Nachbargemeinde Harxheim hatte mit ihrem kürzlich erst fertiggestellten Bauhof Kosten von insgesamt ca. 600.000 Euro. Da der von uns angeregten kostengünstigeren Möglichkeit, das derzeitige Bauhofgrundstück optimiert zu nutzen und die Gerätehalle neu und modern zu errichten nicht gefolgt wird, bleibt zu hoffen, dass die auf die Gemeinde zukommenden Kosten im gesetzten Rahmen bleiben und keine Kreditaufnahme notwendig machen.

Auch die energetische Sanierung der einen Mietwohnung im alten Bahnhof ist ein alter Hut. Aus 70.000 Euro, die noch im Doppelhaushalt 2021/22 zu finden waren, sind nun insgesamt 110.000 Euro geworden. Offen bleibt die Frage der weiteren Nutzung der dort seit Jahren leerstehenden zweiten Mietwohnung unter dem Dach, welche wohl derzeit nicht bewohnbar ist. Hätte nicht auch hier ein Ansatz im Haushalt stehen sollen? Letztlich führt der Vorschlag zu einer neuen Heizungsanlage im Gebäude und modernen Fenstern in der bewohnten Wohnung, während ein Stockwerk darüber über eine ungenutzte Wohnung und ein scheinbar undichtes Dach die eingesparte Wärme direkt verloren geht. Von der Unwirtschaftlichkeit des Leerstands ganz zu schweigen.

Um nicht vollends auszuschweifen möchte ich hier festhalten: Es gilt nicht nur Projekte in den Haushalt einzustellen, sondern sie auch umzusetzen! Neuer Bauhof, Verkauf des Kindergartens, Sanierung des alten Bahnhofs, Beplanung des Ortskerns und Schaffung einer Kleingartenanlage sind alte Projekte mit neuen, gestiegenen Kostenzahlen, die uns seit Jahren begegnen. Sogar die SPD-Fraktion stellte daher im Dezember 2021 drei Haushaltsvollzugsanträge, mit denen sie die Verwaltung aufforderte den beschlossenen Haushalt auch endlich umzusetzen.

Nachdem ich nun ausgiebig gelobt und bemängelt habe, was im Entwurf zu finden ist, komme ich zur eigentlichen Auffälligkeit dieses Haushalts. Denn nicht was hier zu lesen ist, lässt zu wünschen offen, sondern was hier fehlt. Nach Jahren Pandemie und nun Inflation und einer weiterhin prekären Flüchtlingssituation bedarf es dringend an Fortschrittlichkeit und Innovation! Unterstützung und Schaffung von Jugendangeboten, Ertüchtigung der Spielplätze und langfristige Investitionen in die Dorfgemeinschaft wären hier beispielhaft zu nennen. Gau-Bischofsheim muss Gewerbe-freundlicher werden. Hiermit meine ich keine großen Unternehmen, die riesige Hallen, wie in Bodenheim bauen, sondern mittelständische Unternehmen und Selbstständige. Hier ist eine funktionierende Infrastruktur und digitaler Anschluss ebenso maßgebend, wie soziales, wirtschaftliches und kulturelles Angebot. Immerhin wird Gau-Bischofsheim nun im Jahr 2023 in der Glasfaser-Zeit ankommen. Leider seit Jahren überfällig, aber sehr zu begrüßen. Auch der Tourismus ist eine Sparte, die im Entwurf viel zu kurz kommt. Wir haben in Gau-Bischofsheim verschiedene Übernachtungsangebote, ein kulturelles Angebot und eine attraktive Lage. Dies müssen wir intensiv fördern und hierfür werden wir uns einsetzen!

Gau-Bischofsheim ist der schönste und lebenswerteste Ort in Rheinhessen. Wir Ratsmitglieder haben die Aufgabe mit Ideenreichtum und Fleiß dafür sorgen, dass das so bleibt.

Abschließend möchte ich noch sagen: Die absolute Mehrheit ist wunderbar, wenn man viel machen will und schädlich, wenn man nichts oder wenig umsetzt. Ich möchte ganz klar hervorheben, dass dieser Haushalt keineswegs eine Bankrotterklärung ist. Er beinhaltet auch einige gute Ansätze und Maßnahmen. Diese müssen jedoch auch umgesetzt werden, wofür die CDU-Fraktion ihre konstruktive Mitarbeit zusichert! Dem Gesamtwerk können wir aus den vielen oben genannten Gründen jedoch nicht zustimmen.

Zuletzt gilt mein expliziter Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Orts- und Verbandsgemeinde, die unser gemeinsames Miteinander erst ermöglichen.

Für die CDU-Fraktion
Johannes Schäfer -Fraktionsvorsitzender-“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Drechsler. Herr Drechsler trägt nachfolgende Haushaltsrede der FDP-Fraktion vor.

„Es gilt das gesprochene Wort!

Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2023/2024

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Müller, sehr geehrter Herr Kern aus der Verbandsgemeindeverwaltung, werte Fraktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die FDP-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst herzlichen Dank an die Verwaltung für die Aufstellung und Erläuterungen zum Doppelhaushalt, über den wir heute abstimmen, damit unsere Gemeinde handlungsfähig bleibt.

Ich werde mich kurzfassen - auch um Dopplungen mit meinen Vorrednern zu vermeiden - und nicht in die Tiefen des umfangreichen Entwurfs einsteigen.

Nach den §§ 93 ff der Gemeindeordnung ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung inclusive des Haushaltsplans zu erlassen. Damit wird die Grundlage für das finanzielle Ausgabeverhalten im Haushaltsjahr, in unserem Falle für die nächsten zwei Jahre gelegt.

Dass schon in fast einem Jahr ein neuer Gemeinderat zu wählen ist und wir heute auch für 2024 beschließen sollen, stört uns angesichts der sehr unsicheren Prognoselage, die bestimmt ist durch Krieg, Krisen, Natur- und durch Menschen verursachte Katastrophen dieser Tage, doch ein wenig.

Andererseits gibt es rechtlich gesehen für die Gemeinde ausreichend Instrumente, flexibel zu reagieren: Nicht nur besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen Mehraufwendungen eines Budgets durch Minderaufwendungen eines anderen Budgets zu decken, sondern im Falle von jetzt nicht voraussehbaren Ereignissen, die einen erheblichen Fehlbetrag entstehen lassen, wie dies beim letzten Doppelhaushalt der Fall war, eine Nachtragshaushaltssatzung zu verabschieden.

Ein Blick zurück auf die letzten beiden Haushaltsjahre zeigt, dass wir in diesem Zeitraum als Gemeinderat über die Routineaufgaben hinaus sehr gefordert waren.

Unsere neue KiTa, die künftige Verwendung der Liegenschaft „Alter Kindergarten“, (Stichwort Konzeptvergabe), sondern insbesondere auch die Pandemie mit ihren Auswirkungen auf uns alle, erforderte auch aus Haushaltsgesichtspunkten Augenmaß und flexibles Verhalten.

Einige unerledigte und neue Aufgaben werden uns weiter beschäftigen: so u.a. der Schutz unserer Gemeinde vor Starkregen, die Regelung der Nutzung der Kleingärten, die Straßen- und Verkehrsprobleme, effektive Reaktionen auf die Klimaveränderung und die durch den Putin-Krieg und falsche Politik verursachten Energieprobleme.

Nach unserer Einschätzung sind diese Punkte, so einschätzbar, mindestens ansatzweise im Doppelhaushalt berücksichtig worden.

Ob angesichts der hohen 10,5 % Tarifforderung der Gewerkschaft Verdi für die 2,5 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, also auch für die Mitarbeiter unserer Gemeinde, der 3 % Ansatz realistisch ist, ist aus unserer Sicht nachvollziehbar und wünschenswert, aber ungewiss.

An dieser Stelle meine Damen und Herren, lassen Sie uns festhalten:

Gau-Bischofsheim hat als Gemeinde an Attraktivität im letzten Jahrzehnt gewonnen. Ich nenne beispielhaft die nach langem Ringen im Rat sanierte Mehrzweckhalle, die KiTa, die Ansiedlung des Supermarktes, die Modernisierung der Sportanlagen und letztlich auch die Schaffung von Wohnraum.

Besonders zu erwähnen ist aus unserer Sicht das weiterhin rege und vielfältige Vereinsleben, die Angebote unserer Winzer und der Gastronomie, nicht selbstverständlich in diesen Tagen.

Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank an alle in Gau-Bischofsheim und in der VG, die sich ehrenamtlich und/oder hauptamtlich für unsere Gemeinde engagieren.

Selbstzufriedenheit und Ausruhen wäre aber falsch!

Welche zusätzlichen Aufgaben stehen an?

Wir halten es als FDP-Fraktion für unbedingt zwingend, den Problemen des Klimawandels mit all seinen Facetten sehr viel mehr Aufmerksamkeit zu widmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Einige Winzer haben bereits reagiert und pflanzen sogenannte PIWI-Reben (pilzwiderstandsfähige Sorten) an. Auch tragen Sie bei der Oberflächengestaltung der Wingerte der Klimaveränderung Rechnung.

Im öffentlichen, im Bereich unserer Gemeinde sehen wir leider erheblichen Nachholbedarf.

In den letzten Jahrzehnten sind viele Bäume durch Alter, Krankheit und Sturm, verschwunden. Ersatzpflanzungen erfolgten nur punktuell, so 1995 die Pflanzung der Allee am Bahnhof durch den FDP-Ortsverband und gleichsam auf unsere Initiative hin die „Gemeinderats“-Bäume hinter dem Friedhof, sowie Einzelpflanzungen im Unterhofpark.

Viele geeignete öffentliche Flächen für zusätzliche Pflanzungen sind in unserer kleinen Gemarkung wohl nicht vorhanden?

Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.10.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Flächen zu benennen, die für eine Bepflanzung mit Blühstreifen, geeignet sind. Ein Ergebnis ist uns nicht bekannt, ein Blühstreifen im öffentlichen Bereich bislang nicht angelegt.

Wir schlagen daher folgendes vor:

Nach den positiven Erfahrungen mit den Arbeitsgruppen bei der Sanierung der Mehrzweckhalle, der Planung des neuen Kindergartens und auch der Neubaugebiete, eine neue Projektgruppe „Klimaveränderung und Umwelt“ zu gründen.

Die FDP-Fraktion würde sich dabei engagiert einbringen. Lassen Sie mich dazu einige Stichworte nennen:

-

Erfassung geeigneter Flächen für Baumpflanzungen und Ermittlung von potentiellen Spendern >> „Jubiläumsbäume“ der VG ohne bisherigen Pflanzort, Stiftung Wald zum Leben Rheinhessen, Landesforsten, private Spender etc.

-

Ermittlung geeigneter Standorte für zusätzliche Begrünung und Blühstreifen >>> u. a. Begrünung der 300 m langen Gabionenwand an der Rheinhessenstraße, auch als Prävention gegen weitere Sachbeschädigungen durch Sprayer

-

Gärten des Grauens >> Überprüfung und Einhaltung der Bebauungsvorgaben in der Gemeinde

Diese Projektgruppe könnte sich zusätzlich dem naheliegenden Thema Energie annehmen, dazu Stichworte:

-

Energetische Sanierung, Beschattung öffentlicher Wege und Plätze, LED-Tauschtage usw.

-

Umsetzung des neuen Kommunalen Investitionsprogrammes Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Vorschlag auf Zustimmung bei Verwaltung und den anderen Fraktionen stößt. Um auch die Form zu wahren, werden wir unsere Idee umfassender begründen und als Antrag in den Gemeinderat einbringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

zum Ende meiner Ausführungen teile ich mit, dass wir dem vorgelegten Entwurf in diesem Jahr unsere Zustimmung erteilen.

Herzlichen Dank.

Und: damit ich es nicht vergesse und Sie möglichst zahlreich teilnehmen können:

Am Samstag, dem 11. März organisiert der FDP-Ortsverband wieder den Dreckwegtag.

Treffpunkt ist um 10:00 h im Unterhof.

Gau-Bischofsheim, 14.Februar 2023
Für die FDP-Fraktion im Ortsgemeinderat
Wolfgang Drechsler, Vorsitzender“

Im Anschluss an die Haushaltsreden wird über die Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgestimmt.

1. Die SPD-Fraktion beantragt, den Ansatz für die Maßnahme 51 (Umbau Bushaltestelle) von den im vorliegenden Haushaltsplanentwurf i. H. v. 250.000 Euro auf die zu erwartenden Planungskosten i. H. v. 60.000 Euro zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Enthaltung(en) 3

2. Darüber hinaus beantragen wir, einen Ansatz in i. H. v. 150.000 Euro für die zügige Umsetzung von Klimaschutzprojekten in, bzw. auf gemeindeeigene Liegenschaften zur Umsetzung der Energiewende zu bilden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 2

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023/2024 in der vorliegenden Form mit den oben beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Enthaltung(en) 3

Zu TOP 3: Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung; Vorlage: 2023/020/003

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Der bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehende Vertrag über die Nutzung der Anlagen der EWR Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung (sogenannte gemeinsam genutzte Anlagen) muss angepasst werden. Zum einen sind konkrete Regelungen bezüglich des Zuganges erforderlich, zum anderen müssen bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen separate Verträge abgeschlossen werden. Im Wesentlichen wurde folgendes angepasst:

  • Aktualisierung der Präambel

  • zukünftig werden für die gemeinsam genutzten Anlagen keine laufenden Nutzungskosten mehr angefordert; EWR stellt die Anlagen zukünftig kostenfrei zur Verfügung; Anpassungen der Regelungen in den §§ 3 und 4 sowie den Anlagen

  • Anpassung der Zutrittsregelungen in § 5

  • Anpassung der Laufzeit in § 7; der Vertrag ist zukünftig abhängig davon, ob die EWR Netz GmbH Netzbetreiber ist (solange EWR Konzessionsinhaber ist); das war bisher bereits so vereinbart, aber nicht deutlich formuliert

  • Regelung zum Schlüsselverlust; entsprechende Regelung in § 9 des Vertrages;

  • Regelung für Freileitungen nach § 10; diese Regelung erfolgt nur noch in den Gemeinden, bei den noch Freileitungen bestehen

  • eigenständiger Vertrag bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtung inkl. Kostenregelung (§ 2 Abs. 2 alt) Die Anlagen der Schaltung sind nicht Bestandteil der Anlagen, die über den Stromkonzessionsvertrag geregelt sind. Vielmehr sind und bleiben diese Anlagen im Eigentum von EWR - unabhängig von der Stromkonzession. Zudem kann die Schaltung Bestandteil der Betriebsführung sein. Diese wird in der Regel ausgeschrieben.

Grundsätzlich soll mit dem neuen Vertrag eine Konkretisierung der Regelungen erfolgen, was jedoch keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise bedeutet. Zudem verzichtet EWR aufgrund der bereits bisherigen langen Zusammenarbeit zukünftig auf eine Kostenanforderung für die Nutzung der gemeinsam genutzten Anlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der seitens der EWR Netz GmbH vorgeschlagenen Neufassung des Vertrages über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie der Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 2

Zu TOP 4: Bauantrag - Nutzungsänderung von Gebäude mit drei Wohnungen in Gebäude mit drei Ferienwohnungen, Bergstraße; Vorlage: 2022/020/067/2

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o. g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 06.02.2023 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das bestehende Wohngebäude mit drei Wohneinheiten soll zu einem gewerblich genutzten Gebäude mit drei Ferienwohnungen umgenutzt werden. Äußerliche bauliche Veränderungen finden nicht statt.

Der Gemeinderat hatte im Dezember 2022 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Kreisverwaltung kündigt an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen und gibt der Ortsgemeinde erneut Gelegenheit, hierüber zu beraten und erneut einen Beschluss herbeizuführen. Die von der Kreisverwaltung gesetzte Frist läuft am 06.02.2023. Wir haben am 20.01.2023 um Fristverlängerung gebeten.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 8; Nein-Stimme(n) 1; Enthaltung(en) 6

Zu TOP 5: Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des "RheinTerrassenWegs" von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen; Vorlage: 2023/020/002

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Nach einer mehrjährigen Konzeptions- / Planungsphase wurde der „RheinTerrassenWeg“ von Worms nach Mainz im April 2014 eröffnet. Der nicht zertifizierte Streckenwanderweg verläuft auf 6 Etappen von Worms nach Mainz. Insgesamt hat dieser Abschnitt des Hauptweges inkl. aller Zuwege und Erlebnisschleifen eine Länge von zz. 100 KM.

Die Wanderwege wurden mit einem vollständigen Wanderleitsystem ausgestattet. Neben der durchgängigen Basismarkierung weisen Schilderstandorte sowie Markierungspfosten den Wanderern den Weg. Zahlreiche Infotafeln entlang des Weges informieren über touristischen Highlights. Die Umsetzung des Projekts wurde dabei finanziert über ein LEADER-Projekt.

Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt den Streckenwanderweg in Kooperation mit den Städten und Gemeinden um den Abschnitt von Mainz nach Bingen zu verlängern. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind dies rd. 60 KM für den Hauptweg inkl. aller Zuwege. Der Fernwanderweg wird hierdurch um insgesamt drei Etappen erweitert. Die Übernahme der Konzeptions- und Planungskosten für diesen neuen nördlichen Abschnitt wurden finanziert vom Landkreis Mainz-Bingen.

Die Finanzierung der Infrastrukturkosten gilt es bezugnehmend auf die Erstausstattung sowie auch der späteren Unterhaltung und Pflege der wegweisenden Beschilderung, Infotafeln und Möblierung entlang des RheinTerrassenWegs sind von den projektbeteiligten Kommunen sicherzustellen.

Es ist ein zentrales Anliegen der projektbeteiligten Kommunen, den einmal installierten hohen Qualitätsstandard des RheinTerrassenWegs auch über die Erstinstallation hinaus weiterhin beizubehalten sowie das touristisch attraktive Fernwanderprodukt überregional zu vermarkten.

Um das touristisch für die Destination wichtigste Fernwanderprodukt auch im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren, regelt die Kommunale Absichtserklärung ebenfalls die Finanzierung des überregionalen Marketings über die Rheinhessen-Touristik GmbH.

Am 12.10.2022 wurden die projektbeteiligten Kommunen in einer Marketingsitzung RheinTerrassenWeg u. a. über die geplante Erweiterung seitens der Rheinhessen Touristik GmbH informiert. In gleicher Sitzung wurde vom Projektbüro die künftige Kommunale Absichtserklärung ab 2024 mit Kostentabellen vorgestellt.

Mit Beschluss vom 20.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschlossen, die dort aufgeführten, einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 9.495,01 € für Schilder- und Infotafelaustausch in den, den Ortsgemeinden der VG Bodenheim zuzuordnenden Teilabschnitten des RheinTerrassenWegs zu übernehmen.

Ab 2024 sollen für Wegemanagement 130 €/km (vorher 50 €/km) und für Marketing 120 €/km (vorher 150 €/km), in Summe 250 €/km (statt 200 €/km) auf die laufenden Kosten entfallen („jährliche Folgekosten der Kommunen“ 2024 - 2028).

Demnach ergeben sich nachfolgende Kosten in den beteiligten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim:

(Hinweis: In Klammer stehen die jährlichen Beträge bis 2023)

Zwischenzeitlich wurde Anfang Dezember seitens des Projektbüros informiert, dass der Landkreis Mainz-Bingen als Impulsgeber des „Erweiterungsprojekts“ das in 2023 anstehende Projektvorhaben anteilig für die notwendigen Maßnahmen im Landkreis Mainz-Bingen finanziell unterstützt. Dafür könnten nach interner Prüfung vom Landkreis dem Projektträger des RTW evtl. 25 T€ zur Verfügung gestellt werden. Somit könnten sich die angegebenen Kosten nochmals reduzieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, die Kostenübernahme auf der Grundlage der in der Kommunalen Absichtserklärung dargestellten einmaligen Infrastrukturkosten im Jahr 2023 sowie den jährlichen Folgekosten (Marketing und Wegemanagement) im Zeitraum 2024 bis 2028. Die Kosten könnten sich vorbehaltlich einer evtl. Bezuschussung der KV Mainz-Bingen reduzieren.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die einmaligen Kosten, wie im Sachverhalt erwähnt, von der Verbandsgemeinde Bodenheim übernommen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6: Informationen

Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Punkte:

Zu TOP 6.1: Bebauungsplan "Küchelberg", 7. Änderung und Erweiterung; Vorlage: 2023/020/007

In den letzten Monaten waren die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde mit dem Antragsteller bezüglich seines Bauvorhabens auf dem Grundstück Flur 2 Flurstücke 244/4, 243 und 242/1 und dem damit einhergehenden Infrastrukturausgleich im Gespräch. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Küchelberg“, 5. Änderung. Durch die Realisierung des Bauvorhabens würde der vorgegebene Gebietscharakter von einem Mischgebiet in ein Wohngebiet übergehen und somit der von der Ortsgemeinde festgelegten städtebaulichen Entwicklung widersprechen.

Daraufhin hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim in seiner Sitzung am 14.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Küchelberg“, 7. Änderung beschlossen, welche die Änderung der Gebietsqualität von Mischgebiet zu Wohngebiet beinhaltet. Gleichwohl hat die Ortsgemeinde im Rahmen der Bebauungsplanänderung beschlossen, dass der Investor einen Infrastrukturausgleich leisten soll. Vor den Gesprächen fand bereits ein Austausch zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Antragsteller statt, in welchem die Forderungen der Ortsgemeinde grob vorformuliert wurden. Seitens des Bauherrn wurde aufgrund dessen der Wunsch geäußert, die überbaubare Fläche bis an den östlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu erweitern. In den stattgefundenen Gesprächsterminen wurde folgendes näher thematisiert:

1. Bushaltestelle

Zur südwestlich angrenzenden Straße „Am Küchelberg“ soll ein Ein- und Ausfahrverbot planerisch festgesetzt werden, um den notwendigen barrierefreien Ausbau der dort vorhandenen Bushaltestelle nicht zu gefährden. Um dies umsetzen zu können, wird eine Flächenübertragung in geringem Umfang an die Ortsgemeinde benötigt. Der Antragsteller wäre mit dieser Forderung einverstanden und wird einer kostenfreien Flächenübertragung zustimmen.

2. 3-Meter Streifen für die Erschließungsstraße

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen östlich der Straßen „Am Schwarzfelder Weg“ und „Am Küchelberg“ Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Um in den nächsten Jahren ggf. eine Erschließung ermöglichen zu können, benötigt die Ortsgemeinde einen 3 m breiten Streifen entlang der ca. 65 m langen Grundstücksgrenze der Parzelle 244/4. Als Gegenleistung zur Erweiterung des Geltungsbereichs wünscht die Ortsgemeinde eine kostenfreie Übertragung dieser Fläche. Der Antragsteller wird im Rahmen des Städtebaulichen Vertrags nach Kauf des gesamten Grundstücks den 3-Meter Streifen kostenfrei übergeben, sofern für ihn keinerlei Verpflichtungen zum Ausbau der Erschließungsstraße entstehen. Es wurde vereinbart, dass eine Schotterung des Weges zur Erschließung der geplanten Gebäude ausreichend ist.

3. Betrag Infrastrukturausgleich

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 LBauO fordert die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim einen Ablösebetrag, mit welchem ein bestehender Spielplatz saniert oder ein neuer Spielplatz errichtet werden soll. Der Bauherr ist mit dem vorgeschlagenen Ablösebetrag einverstanden.

4. Sozialförderung der Wohnungen

Die Ortsgemeinde wünscht, dass 15 % bis 20 % der Wohnungen sozialgefördert nach ISB Richtlinien sein sollen. Dies stellt für den Bauherrn ein Ausschlusskriterium dar, da die geplanten Reihenhäuser nicht im Eigentum ebendiesem bleiben, sondern veräußert werden sollen.

Aufgrund der Flächenübertragung, muss der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes um die Verkehrsfläche entlang der Parzelle 244/4 erweitert werden. Zudem ist im Aufstellungsbeschluss vom 14.07.2022 die Verschiebung der Baugrenzen noch nicht aufgeführt. Es ist vorgesehen, den Aufstellungsbeschluss in der nächsten Sitzungsrunde der Ortsgemeinde zu erweitern.

Der Bebauungsplan soll zudem künftig unter der Bezeichnung „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung fortgeführt werden.

Zu TOP 6.2: Ortsnetz- und Glasfaserausbau in der Gemeinde

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:23 Uhr.

Patric Müller  —  Ayleen Haibach
Vorsitzender  —  Schriftführerin