Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | René Adler |
| Erster Beigeordneter | Jean-Christophe Cossutta |
| Beigeordneter | Hans-Peter Müller |
| Die Ratsmitglieder | Max Adler |
| Emilia Maria Lotte Barbaro | |
| Willi Bauer | |
| Alfred Feist | |
| Andreas Fery | |
| Klaus Freidel | |
| Olaf Kimmes | |
| Günter Kullmann | |
| Sarah Mauerer | |
| Konstantinos Michailidis | |
| Reinhard Noll-Schreiner | |
| Dr. med. Rudolf Peter | |
| Andreas Schauer | |
| Bernd Zerbe | |
| Vera Zerbe | |
| Bernold Zimmermann | |
| Ute Zimmermann | |
| Außerdem anwesend | Claudia Deubel Beigeordnete der VG |
| Jens Tauchert Umwelt- und Artenschutzbeauftragter | |
| Schriftführerin | Julia Stauder |
| Entschuldigt fehlen: | Beigeordneter |
| Jan Heckelsmüller | |
| Die Ratsmitglieder | Margit Grub |
| Achim Ramler | |
| Oliver Reinbott | |
| Berthold Schmitz |
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erinnert an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde.
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Beigeordnete der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Claudia Deubel, den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta und den Beigeordneten Hans Peter Müller, den Umwelt- und Artenschutzbeauftragten Jens Tauchert als auch die anwesenden Ratsmitglieder. Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.01.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Sodann bittet der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler die Tagesordnung dahingehend zu ändern, dass unter TOP 4, Beschlussvorlage 2025/039/004, Beitritt zum Zweckverband Kommunale Anteilseigner der EDG behandelt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme. Nach erfolgter einstimmiger Annahme verschieben sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte nach unten. Die Tagesordnung wird um den TOP 6, Bekanntgabe von Vergaben, TOP 6.2. Beschlussvorlage: 2025/039/010 Bebauungsplan "Sprunk III" Auftragsvergabe Überarbeitung Schallgutachten, 6.3. Beschlussvorlage: 2025/039/014 Bebauungsplan "Sprunk III" Auftragsvergabe Überarbeitung Verkehrsuntersuchung, 6.4. Beschlussvorlage: 2025/039/013 Baumnachpflanzungen 2024/25 – Vergabe der Landschaftsbauarbeiten und 6.5. Beschlussvorlage: 2025/039/012 Austausch Buswartehalle Karl-Arand-Str. - Fundamentanpassung erweitert. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
— Vorlage
| 1. | Anträge/Anfragen | |
| 2. | Doppelhaushalt 2025/26 | 2025/039/001 |
| 3. | Bauleitplanung | |
| 3.1. | Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 3. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung der weiteren Verfahrensschritte c) Vergabe der Ingenieurleistungen | 2024/039/185 |
| 4. | Beitritt zum Zweckverband Kommunale Anteilseigner der EDG | 2025/039/004 |
| 5. | Vergaben | |
| 6. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 6.1. | Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof | 2024/039/184 |
| 6.2. | Bebauungsplan "Sprunk III" Auftragsvergabe Überarbeitung Schallgutachten | 2025/039/010 |
| 6.3. | Bebauungsplan "Sprunk III" Auftragsvergabe Überarbeitung Verkehrsuntersuchung | 2025/039/014 |
| 6.4. | Baumnachpflanzungen 2024/25 – Vergabe der Landschaftsbauarbeiten | 2025/039/013 |
| 6.5. | Austausch Buswartehalle Karl-Arand Str. - Fundamentanpassung | 2025/039/012 |
| 7. | Annahme von Spenden | |
| 8. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 9. | Informationen | |
| 10. | Einwohnerfragestunde | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 11. | Anträge/Anfragen | |
| 12. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 13. | Rechtsangelegenheiten | |
| 14. | Informationen | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Doppelhaushalt 2025/26; Vorlage: 2025/039/001
Im Rahmen der Haushaltsberatung erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler anhand einer Power Point Präsentation die Kennzahlen der Haushaltsplanung und die geplanten Maßnahmen zum Doppelhaushalt 2025/2026 eingehend. Er verweist auf die Vorberatungen des Doppelhaushaltes in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und im Gemeinderat im Dezember 2024 als auch auf die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur 20.01.2025 dem Gemeinderat den Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen in der vorliegenden Form zu beschließen.
„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Nackenheim,
liebe Ratsmitglieder,
nach den Vorberatungen zum Doppelhaushalt 2025/26 kann dieser nun auf den Weg gebracht werden. Trotz erheblicher Investitionen gelingt es uns erneut einen deutlich ausgeglichenen positiven Haushalt aufzustellen. Die Liquiditätskredite gegenüber der Einheitskasse wurden mittlerweile vollständig und aus eigener Kraft getilgt, ein Investitionskredit ist erneut nicht erforderlich. Damit sinken die Tilgungszahlungen weiterhin, die Zinslast wurde in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. Die erhebliche Entschuldung der letzten Jahre verschafft uns eine spürbare Entlastung.
Der Haushalt weist für das Haushaltsjahr 2025 ein rekordverdächtiges positives Ergebnis und einen erfreulich hohen Finanzmittelüberschuss für beide HH-Jahre aus, weswegen wir auf die geplanten Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2024 verzichten werden. Dies wird sich direkt positiv auf das Jahresergebnis 2024 auswirken. Zudem konnten Maßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2026 in das HH-Jahr 2025 vorgezogen werden.
Es freut mich, dass wir nun in der Lage sind lange geplante, aber immer wieder verschobene Maßnahmen umzusetzen. Hierzu gehört die Befestigung des Parkplatzes an der Carl-Zuckmayer-Halle und die Sanierung der alten Bauhof-Halle in Verbindung mit dem Neubau. Ebenso freut es mich, dass es möglich sein wird, zwei Mini-Multisportfelder auf der Freizeitanlage zu errichten, diese kommen insbesondere unseren Kindern- und Jugendlichen zu Gute. Auch unsere KiTas profitieren, hier planen wir Maßnahmen in Höhe von gut einer viertel Million Euro zzgl. der KiTa-Erweiterung Blumenwiese mit fast 1,3 Mio €.
Das Hausaufgabenheft für die kommenden beiden Haushaltsjahre ist damit mehr als prall gefüllt. Weitere Maßnahmen lassen sich – auch beim besten Willen – nicht mehr darstellen. Dabei gilt auch zu berücksichtigen, dass die personellen Ressourcen endlich sind und es nicht zu einer Überlastung der Verwaltung kommt.
Insgesamt wurden rund 300 Einzelmaßnahmen im DHH 2025/26 berücksichtigt, welche wir im Rahmen mehrerer Präsentationen im Einzelnen vorgestellt hatten. Eine unglaubliche Arbeit und ein echter Kraftakt für alle Beteiligten.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an den Fachbereich Finanzen der Verbandsgemeinde Bodenheim und insbesondere an unsere Haushaltssachbearbeiterin Frau Stocké! Selbst zwischen den Jahren haben wir weiter intensiv am Haushalt gearbeitet, um Ihnen nun die Haushaltszahlen präsentieren zu können.
Erläuterungen zum DHH 2025/26:
E 23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss):
2025: + 1.442.283 €
2026: + 45.437 €
F 34 Finanzmittelüberschuss:
2025: + 5.334.253 €
2026: + 3.117.840 €
Der Haushalt ist in beiden Jahren deutlich ausgeglichen!
Freie Finanzspitze:
2025: 1.343.773 €
2026: 31.257 €
Im Jahr 2026 werden wir voraussichtlich mit einem positiven Kassenbestand in Höhe von 3.117.840 € verfügen.
Das Eigenkapital wird sich von 2020 bis Ende 2026 um rund 4,5 Mio. € auf dann rund 20 Mio. € erhöhen.
Ich darf daran erinnern, dass auch die vorherigen Haushaltsjahre ausgeglichen waren bzw. nach Jahresergebnis der Ausgleich erreicht werden konnte. Dabei darf man nicht vergessen, dass die positiven Jahresergebnisse hauptsächlich dadurch erreicht werden konnten, dass die Ortsgemeinde ihre freiwilligen Leistungen auf das Mindeste reduzierte und geplante/laufende Ausgaben eingehend prüfte. Die Ortsgemeinde hat und wird hierbei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen und alle Einnahmemöglichkeiten zur Gegenfinanzierung von Maßnahmen prüfen.
Trotz weiterhin deutlich gestiegener Steuereinnahmen stehen uns nach Abzug der Umlageauszahlungen an den Kreis und an die Verbandsgemeinde weniger Mittel zur Verfügung!
2023 lagen die Steuereinnahmen bei 6,7 Mio. €, die Umlagen summierten sich auf 4,3 Mio. €, somit standen noch 2,35 Mio. € zur Verfügung. Im Jahr 2025 rechnen wir mit fast 7 Mio. € Steuereinahmen, die Umlagen summieren sich auf 4,85 Mio. €, somit stehen am Ende nur noch 2,1 Mio. € zur Verfügung.
Nach Abzug der jährlichen laufenden Kosten von ca. 2 Mio. € müssen wir feststellen, dass die finanziellen Möglichkeiten immer stärker beschränkt werden. Das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) lässt den Kommunen in Rheinland-Pfalz keinen Gestaltungsspielraum und muss dringend geändert werden. Zahlreiche Kommunen müssen die Hebesätze deutlich erhöhen, um den verpflichtenden Haushaltsausgleich zu schaffen. Wir haben es in den letzten Jahren immer geschafft einen ausgeglichenen Haushalt einzureichen und mussten die Hebesätze lediglich an die Nivellierungssätze anpassen, ob es so bleiben wird, ist nicht absehbar.
Aufgrund erster Rückfragen zu den aktuellen Grundsteuerbescheiden, möchte ich darauf hinweisen, dass alleine der Bund den Bürgern die Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform versprochen hatte. Allerdings besteht weder eine gesetzliche noch eine richterliche Verpflichtung, die Grundsteuerreform in der jeweiligen Gemeinde aufkommensneutral umzusetzen. Im Gegenteil, wir können und dürfen die Hebesätze nicht unter die Nivellierungssätze des Landes absenken. Mittelfristig würden wir den Haushaltsausglich nicht mehr schaffen und wären zur Anhebung gezwungen.
Das in Rheinland-Pfalz eingeführte Bundesmodell führt zu einer Mehrbelastung von Wohngrundstücken, davor hatte auch der GStB gewarnt. Nun hört man, dass das Land den „schwarzen Peter“ an die Kommunen weitergeben möchte. Man will den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, differenzierte Hebesätze anzuwenden. Es droht ein weiteres Bürokratie- und Datenmonster zu Lasten der kommunalen Familie. Zugleich vernimmt man, dass die Nivellierungssätze im Land nicht geändert werden sollen. Man kann nicht das eine tun, ohne das andere zu ändern. Unsicherheit und Unklarheit erzeugen Unmut – und den bekommen am Ende wir vor Ort ab! Ein weiteres Negativbeispiel für die zunehmende Belastung der Gemeinden.
Das Problem in Rheinland-Pfalz ist im Übrigen ein Strukturelles. Vielerorts sind es eben nicht die Kreditzinsen, die zu einem unausgeglichenen Haushalt führen, sondern vor allem Sozialausgaben und Personalkosten. Viele kommunale Ausgaben sind Leistungen geschuldet, die Bund und insbesondere das Land auf die Kommunen abgewälzt haben. Dafür müssen die Kommunen deutlich besser finanziell ausgestattet werden.
Seit 2020 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 werden wir Investitionen in Höhe von rund 27,8 Millionen Euro getätigt haben, eine Aufnahme eines Investitionskredites war trotz dieses enormen Investitionsvolumens nicht notwendig. Dem gegenüber stehen Fördermittel bzw. Förderzusagen in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro. Nach einigen Jahren der Zurückhaltung wurden wichtige Investitionen und nachhaltige Zukunftsprojekte angegangen und umgesetzt.
Insbesondere die Entwicklung der Neubaugebiete „Hinter der Lehnsweide“ und „Sprunk III“, sowie die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ um den zweiten und den dritten Bauabschnitt machen sich im Haushalt, sowohl bei der Ausgaben- wie aber auch auf der Einnahmenseite, bemerkbar. Durch das sich entwickelnde Gewerbegebiet ist in Zukunft mit einem deutlichen Zuwachs der Gewerbesteuer zu rechnen. Die Entwicklungen der Neubaugebiete sorgen für hohe Erträge und in Zukunft für steigende Einkommenssteuern.
Trotz der schwierigen allgemeinen Lage, ist es uns dennoch gelungen einen deutlich ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Wir werden weiter kräftig in unsere Zukunft und investieren. In diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit und ein großer Erfolg für unsere Ortsgemeinde!
Das positive Haushaltsergebnis spiegelt unsere nachhaltige Sach- und Finanzpolitik wieder. Für die stets gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit danke ich allen Fraktionen!
Sodann übergibt er das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion Andreas Fery, den Fraktionsvorsitzenden der FWG Fraktion Bernd Zerbe und den Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion Dr. Rudolf Peter, die ebenfalls ihre Haushaltsreden vortragen.
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, lieber René, für die ausführlichen Worte und die Darstellung des Haushaltsentwurfs 2025/2026. Wir haben hier nun viele Zahlen gesehen und gehört, daher möchte ich diese nicht nochmals wiederholen.
Gestatten Sie mir aber noch einige aus unserer Sicht wichtigen Anmerkungen und Hinweise.
Bei der Entwicklung dieses Haushaltsentwurfs können wir bemerkenswerterweise festhalten und sehr positiv hervorheben, dass in diesen Doppelhaushalt schon Positionen eingeflossen sind, welche zuvor erst für den darauffolgenden Doppelhaushalt vorgesehen waren. Dies begrüßen wir sehr, zumal wir vor dem Hintergrund, dass die folgenden Haushalte sicherlich nicht mehr so ausgeglichen sein werden, wenn überhaupt. Soweit können wir nicht in die Zukunft schauen, aber die Prognosen zeigen uns hier eine Tendenz auf. Wir müssen jetzt gut vorbauen, um für die folgenden Jahre gewappnet zu sein. Jetzt können wir Projekte anfassen, insbesondere finanziell, welche dann sicherlich so nicht mehr stemmbar sein werden.
Die jetzt schon stark zu Buche führenden Umlageabgaben werden nicht weniger werden, sie werden prozentual steigen und damit unsere Abgaben. Wir brauchen aber auf unserer kommunalen Ebene Luft zum Leben. Auf unserer Ebene geschieht das Leben, leben, wohnen und arbeiten wir, nicht auf Landesebene oder Bundesebene oder in irgendeinem Ministerium. Wir müssen hier Möglichkeiten haben. Es können nicht immer mehr Aufgaben nach „unten“ abgegeben werde, ohne die finanziellen Ressourcen zu schaffen.
Wir haben in Nackenheim unsere Hausaufgaben gemacht und werden diese auch weiter machen:
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir weiterhin die Einnahmensituation für die Zukunft sichern. Es zeigt sich sehr anschaulich, dass unsere Kredite kontinuierlich abgebaut werden; und in absehbarer Zeit sind hoffentlich keine Kredite und damit keine Tilgungsraten und Zinszahlungen mehr vorhanden. Diese Belastung verringert sich schrittweise. Wir planen und setzen unsere Projekte im Sinne von Nachhaltigkeit um: Nackenheim und seine Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft auch noch etwas von unseren Umgestaltungen und Weiterentwicklungen haben. Auch wenn in den nackten Zahlen dies nicht so deutlich wird: Die Zusammenarbeit auf Verbandsgemeindeebene oder darüber hinaus stärken wir und werden wir stärken, sichtbar in Förderungen, Beteiligungen, gemeinsamen Planungsschritten und Ideenentwicklungen.
Wir stimmen dem Entwurf als CDU-Fraktion zu und bedanken uns ganz herzlich bei allen, die an der Erstellung des Haushaltsentwurfs beteiligt waren, insbesondere unserem Ortsbürgermeister René Adler, unseren Beigeordneten und der Gemeinde- und VG-Verwaltung. Dies ist herausfordernd, vor allem bei einem solch großen Aufgabenpensum, für unser Nackenheim.
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Adler, sehr geehrte Frau Deubel,
sehr geehrte Beigeordnete, Damen und Herren des Gemeinderates, Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie uns gemeinsam 2 Jahre zurückblicken, bevor wir auf den Doppelhaushalt 2025/26 eingehen. Es war eine unsichere Zeit nach einer Pandemie die nachwirkt und ein schrecklicher Krieg der immer noch andauert. Wir haben uns trotz der Unsicherheit getreu dem Motto „Never miss the chance of a crisis“ für Investitionen in Gewerbe und Wohnraum entschieden. Dieser Optimismus hat sich ausgezahlt: unser erwarteter Haushaltsabschluss 2024 sieht trotz und gleichzeitig aufgrund dieser Aktivitäten sehr gut aus. Die Ergebnis- wie auch die Finanzbetrachtung sind deutlich positiv. Wir benötigen keine teuren Liquiditätskredite. Die Tilgungsaufwände für Investitionskredite werden überschaubar; die komplette Schuldenfreiheit liegt greifbar nah. Für Nackenheim wurden nachhaltige Strukturen geschaffen, die zukünftig freie Finanzmittel ermöglichen. Dass wir in Nackenheim besser aufgestellt sind als viele andere Gemeinden hat Gründe: ein Bürgermeister der mit seinem Team unternehmerisch denkt und lenkt, ein Gemeinderat der konstruktiv und sachlich zusammenarbeitet, ein gemeinsamer und verbindlicher Arbeitsplan den wir heute für zwei weitere Jahre festlegen möchten. Dieser Plan setzt den eingeschlagenen Kurs grundsätzlich fort: ein ausgeglichener Haushalt ohne Liquiditätshilfen, schnelles Abschmelzen der Investitionskredite und nachhaltige Investitionen. Wir werden wie vor zwei Jahren objektiv und faktisch begründen, warum wir dem Doppelhaushalt 25/26 zustimmen. Wir bewerten die im Doppelhaushalt prognostizierten Daten mit vier Kriterien: Effektivität, Effizienz, Nachhaltigkeit und Resilienz.
Effektivität und Effizienz:
Der Grundstein für das positive Ergebnis wurde in den letzten Jahren durch Einsparungen im Bereich freiwilliger Leistungen und Effektivität gelegt. Auch in den kommenden Jahren wird es keine Ausgaben geben, die kein sicht- oder messbares Ergebnis liefern. Effektiv sind Investitionen, die unsere Gemeinde unmittelbar attraktiv für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende machen. Dies gelingt: die Steuerkraft, die Summe der Steuereinnahmen (unsere wesentliche Einnahmenquelle), nimmt zu. Das ist aufgrund der steigenden Abgaben zwingend um atmen zu können. Effizienz bedeutet, dass Vorhaben mit möglichst wenig Reibungsverlust erledigt werden. In den vergangenen Jahren gab es keine Planungen die nicht realisiert wurden. Wir nutzen ein hohes Maß an eigener Sachkompetenz, um Planungskosten zu minimieren, Planungsfehler zu vermeiden und die Umsetzung von Projekten fachlich zu kontrollieren. Man lernt nie aus. Eine wichtige Lernerfahrung der letzten Jahre fließt in die Haushaltplanung ein: einige Projekte wurden durch lange Wartezeiten für Genehmigungsabläufe außerhalb unseres Verwaltungsbereichs verzögert. Um Projekte vor allem für zeitgerechte Fördergeldabrufe nicht zu gefährden, wurde der zeitliche Ablauf von Großprojekten etwas entschärft.
Nachhaltigkeit:
Die aktuell großen Herausforderungen unserer Erde müssen auch wir adressieren:
Wirtschaftswachstum, Klimaschutz und Investitionen in unsere Folgegenerationen stehen auf unserer Ausgabenliste weit oben. Der dritte Abschnitt des Gewerbegebiets „Am Wäldchen“ schafft die Basis für nachhaltige Gewerbeansiedlung. Die erfolgt nicht zufallsbestimmt. Mit Auswahlkriterien achten wir auf die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Umweltverträglichkeit, Innovation und stabile Gewerbesteuereinnahmen. Die Neubaugebiete „Hinter der Lehnsweide“ und Sprunk III“ schaffen weiteren, dringend benötigten Wohnraum. Wohnraum für Familien erfordern KiTa-Plätze: die notwendige Erweiterung der KiTa Blumenwiese und die Planung für eine Erweiterung der Kita Frankenstraße sind positive Zeichen. In vielen Gemeinden werden KiTas zurückgebaut – der Beginn eines strukturellen Teufelskreises. Die Schulwegsicherheit zwischen Bahnhof und Schulzentrum wird mit der Generalsanierung der wichtigen Bahnunterführung „Bellenäcker“ deutlich verbessert. Kinder und sind unsere Zukunft. Sie benötigen nach den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie Freizeitflächen für soziale Interaktion. Neue und interessante Einrichtungen für alle Altersgruppen auf unserer Freizeitanlage werden dies unterstützen. Klimaschutz beginnt im Kleinen. Mit Straßenbeleuchtung die komplett auf LED umgerüstet ist sparen wir sehr viel Energie. PV-Anlagen und eine Biomasseheizung sorgen für bessere, lokale CO2-Bilanzen. Der neue Bauhof, mit eigener PV-Anlage, zentralisiert Abläufe und erleichtert die energetische Optimierung. Der Haushalt unterstützt die nicht-automobile Mobilität mit Bushaltestellen, Rad- und Fußgängerwegen. Wir ignorieren dabei aber nicht die Daseinsberechtigung von PKW, sorgen für ordentliche Abstellflächen, E-Ladestellen und Potential für mehr Fahrgemeinschaft. All diese Ausgaben gehören in die Kategorie „nachhaltige Strukturentwicklung“. Mehr als 3 Mio. € dieser Ausgaben werden mit finanziellen Förderprogrammen unterstützt. Diese Fördergelder sind keine Gießkannengeschenke, sondern das Ergebnis guter Kommunikation, Fleiß und Beharrlichkeit. Trotz Fokussierung auf Nachhaltigkeit werden aber auch Kultur, Freizeit und Tourismus gefördert um das zu beleben wonach wir uns alle sehnen: Räume zur Entspannung, Freude und sozialem Miteinander.
Robustheit und Resilienz:
Die Haushaltsplanung wird realen Veränderungen ausgesetzt, die wir nicht beeinflussen können. Anhaltende Kriege, Infektionskrankheiten, regional handelnde Präsidenten von Weltmächten, neue Regierungen und gewaltige Transformationsprozesse wirken in hohem Tempo auf Steuereinnahmen, Energiekosten, Produktkosten, Personalkosten, Zinsniveau und Investitionsbereitschaft. Ein guter Haushaltsansatz muss mit diesen Störgrößen umgehen. Mit signifikanter Entschuldung aus eigener Kraft haben wir einen wesentlichen Faktor unter Kontrolle: die Zinsentwicklung. Ein größeres Risiko bieten die gewaltigen Finanzlöcher im Kreis, Land und Bund. Die Umlagen an Verbandsgemeinde und vor allem Kreis steigen auf ca. 4.8 Mio. € pro Jahr. Mit ca. 7 Mio. € Einnahmen und ca. 2 Mio. € Fixkosten bleibt wenig Raum zum Atmen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass die beeindruckend hohen Finanzspitzen in 2025 und 2026 Einmaleffekte im Zusammenhang mit Erschließungen sind. Diese sind endlich, gegeben durch Ordnungsplangrenzen. Bereits Ende 2026 sind Steuereinnahmen auf der Habenseite und Umlagen bzw. Fixkosten auf der Ausgabenseite wieder ein Nahe-Nullgeschäft. Diese Tatsache verbietet die Absenkung von Hebesätzen für Grundsteuern. Ohnehin dürfen wir vorgegebene Nivellierungssätze nicht unterschreiten, weil wir gewaltige finanzielle Defizite im Bereich der Fördermittel hätten, die unsere Investitionen überhaupt ermöglichen. Zum Thema Fixkosten: höhere Personalmittel für unsere Bauhofmitarbeiter/in und Erzieher/innen sind eingeplant. Es ist mit Tariferhöhungen zu rechnen und diese sind vollkommen gerechtfertigt. Beide Teams leisten in unserer wachsenden Gemeinde hervorragende Arbeit wofür wir uns an dieser Stelle herzlichst bedanken.
Zusammenfassung:
Zusammengefasst dürfen wir feststellen, dass der Doppelhaushalt 2025/26 die Kriterien
Effektivität, Effizienz, Nachhaltigkeit und Robustheit erfüllt. Wir stimmen deshalb diesem
Doppelhaushalt zu.
Wir bedanken uns bei Bürgermeister René Adler und seinen Beigeordneten für die herausragende Arbeit. Ein großer Dank geht an Frau Stocké die uns seitens der Verwaltung bei der Haushaltsplanung unterstützt. Unser Dank gilt allen Fraktionen des Nackenheimer Gemeinderats: wir haben einen Rat der sich auf die Aufgaben in der Gemeinde konzentriert, ein Rat der nicht das lähmende Kontra sucht sondern das Gemeinsame findet. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für zahlreiche Geld- und Sachspenden, für Ihr Interesse am Gemeindegeschehen und das Vertrauen in unsere Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Adler, lieber Renè,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorgelegte Entwurf des Doppel-Haushaltes 2025/26 ist bisher in seiner Entstehung mit allen Fraktionen ausführlich diskutiert worden. Es gab keine strittigen Themen, alle Zahlen sprechen in positiver Weise für sich.
Ich möchte allerdings hier und jetzt noch einige Anmerkungen machen.
Wir begrüßen, dass die ungeliebten Kassenkredite endlich der Vergangenheit angehören. Den weiter abnehmenden Investitionskrediten steht ein solides Eigenkapital entgegen.
Wir begrüßen, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung und im Bauhof eine angemessene Eingruppierung ermöglicht wird und weitere Sozialleistungen dazu beitragen, zuverlässiges Personal an die Ortsgemeinde zu binden.
Wir begrüßen, dass durch durchdachte Ansiedlungspolitik sehr gemischtes Gewerbe nach Nackenheim geholt wurde. Es ist kaum zu glauben, dass beinahe der Kauf des Geländes vom Universitätsfond geplatzt wäre. Jetzt entwickelt sich dort ein Gewerbegebiet, das sich sehen lassen kann und der Ortsgemeinde Nackenheim sichere Gewerbesteuereinnahmen bescheren wird. Wir müssen nur etwas Geduld aufbringen.
Wir begrüßen, dass durch eine konsequente Inanspruchnahme von Fördermitteln die Infrastruktur in der Ortsgemeinde Nackenheim verbessert wurde und auch weiterhin wird. Auf diese Weise können wir wenigstens einen Teil unserer gezahlten Umlagen zurückholen.
Was diese sogenannten „doppelten“ Umlagen betrifft muss man aber auch daran denken, dass Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland mit dem Konstrukt „Verbandsgemeinde“ ist. Eine Verwaltungsebene, die ebenso wie die Landkreise keine eigenen Steuereinnahmen kennt. Die VG soll eigentlich die Schreibstube der Ortsgemeinden sein, häufig hat man aber den Eindruck, der Schwanz wedelt mit dem Hund.
Der Landkreis hat mit dem Ausbau des ÖPNV Weichen gestellt, die Müllabfuhr erfreulicherweise kommunalisiert und nicht durch europaweite Ausschreibung mafiöse Methoden ermöglicht.
Die Kommunalfinanzen müssen auf stabile Füße gestellt werden, aber der tägliche Blick in die AZ zeigt, dass auch auf der anderen Rheinseite die gleichen Probleme bei anderen politischen Farbkombinationen existieren. Nur mit einer ausreichenden personellen Besetzung kann die Verwaltung auch ihren Aufgaben nachkommen. Dazu sind dann auch ausreichende Steuereinnahmen erforderlich und da ist vor allem bei Spitzenverdienern noch genug Luft nach oben. Selbst Milliardäre haben letzte Woche darauf hingewiesen, dass sie mehr Steuern zahlen könnten.
Wie sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer auswirkt, müssen wir noch abwarten. Es ist dann aber schon erstaunlich, dass eine bundesweit gedachte einheitliche Regelung wieder total von den Ländern zerfleddert wird.
Wir danken den Beteiligten der Orts- und Verbandsgemeinde für die Erstellung des umfangreichen Zahlenwerks des Doppelhaushaltes für 2025/26 sowie der Ausblick auf die weiteren Jahre und stimmen der Vorlage zu.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt Allen für die Beiträge.
Er erläutert den nachstehenden
Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt 2025 ist ein Jahresüberschuss von 1.442.283 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 1.762.453 € reicht aus um die Tilgung von 418.680 € zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt 2026 ist ein Jahresüberschuss von 45.437 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 392.237 € reicht aus um die Tilgung von 360.980 € zu finanzieren. Der Haushaltsausgleich konnte somit in beiden Jahren im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt erreicht werden.
Der Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 liegt vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Doppelhaushalt 2025/26 und seinen Anlagen in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Zu TOP 3.1:
Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 3. Änderung
| a) | Aufstellungsbeschluss |
| b) | Durchführung der weiteren Verfahrensschritte |
| c) | Vergabe der Ingenieurleistungen |
Vorlage: 2024/039/185
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden
Sachverhalt:
Nach einigen Vorgesprächen soll der Bebauungsplan „Hinter der Lehnsweide“ erneut geändert werden. Von den Grundstückserwerbern kam die Forderung zur Erhöhung der Grundflächenzahl für den Bereich WA1 (Hausgruppen - zurzeit GRZ 0,4) um für eine 4-köpfige Familie auf dem 131qm großen Grundstück genügend Wohnfläche realisieren zu können. Die zulässige Grundfläche von 52,4qm (brutto) wäre nicht ausreichend. Die GRZ von 0,4 beruht auf den Orientierungswerten des § 17 Baunutzungsverordnung, wonach eine Abweichung grundsätzlich möglich wäre. Gefordert wurde eine GRZ von mind. 0,6. Für den Bereich sind 2 Geschosse zulässig mit zusätzlichem Dachausbau, dieser jedoch nicht als Vollgeschoss bei einer Begrenzung der Geschossflächenzahl von 1,0 (131qm brutto). In diesem Zusammenhang sollte auch die Festsetzung der Geschossflächenzahl geprüft werden. Hier sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in allen Geschossen (nicht nur Vollgeschosse) einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume einschließlich ihrer Umfassungswände mit einzurechnen (die Wohnfläche ist also kleiner). Betroffen sind die Grundstücke aus den Bereichen WA1 (nur Hausgruppen) und WA6 (Hausgruppen oder Doppelhäuser).
Es ist nun beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“ im Bereich WA1 die GRZ von 0,4 auf 0,6 und die GFZ von 1,0 auf 1,1 zu ändern. Außerdem soll im Bereich WA6 die GRZ von 0,4 auf 0,6 erhöht werden. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durgeführt werden.
Zur Durchführung der Ingenieurleistungen hat das Planungsbüro Dörhöfer, aus Engelstadt, welches auch mit den Ingenieurleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“ beauftragt war, ein Honorarangebot abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt, dem Planungsbüro Dörhöfer aus Engelstadt den Auftrag zur Durchführung der Ingenieurleistungen in Höhe von 1.924,23 € Brutto, zu erteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“; 3. Änderung, |
| b) | die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB, |
| c) | die Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro Dörhöfer, Engelstadt zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 1.924,23 €. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 15; Enthaltungen 3
Zu TOP 4:
Beitritt zum Zweckverband Kommunale Anteilseigner der EDG; Vorlage: 2025/039/004
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden Sachverhalt:
Auf Vorgaben der Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen zur rechtssicheren Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Inhouse-Vergabe von Aufträgen an die Energie Dienstleistungs Gesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) seitens der Städte und Gemeinden soll der „Zweckverband Kommunale Anteilseigner der EDG" gegründet werden.
Der Zweckverband soll seinen Sitz in der Stadt Nieder-Olm haben, in der auch der Unternehmenssitz der EDG ist. Weiter wird vorgeschlagen, dass die Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes durch die Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Namen und auf Rechnung der Stadt Nieder-Olm geführt werden. Die Finanzierung soll durch die EDG mittels einer garantierten jährlichen Dividende erfolgen.
In der planmäßigen Gesellschafterversammlung der EDG am 09. Dezember 2024 wurde der Beschluss zur Gründung des Zweckverbandes gefasst. Vorliegender Entwurf der mit der ADD abgestimmten Verbandsordnung sowie die Beschlussvorlagen über die Veräußerung von Geschäftsanteilen seitens des Landkreises Mainz-Bingen und den Beitritt zum Zweckverband.
Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH
Die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH („EDG") ist ein gemeinsames Unternehmen der Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Bad Kreuznach sowie zwölf weiterer Verbandsgemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts. Die EDG erbringt Dienstleistungen jeder Art im Bereich der regenerativen Energienutzung, des Energiesparens, der rationellen Energienutzung, der Erstellung und Umsetzung von Energiekonzepten sowie der Energiebewirtschaftung, soweit eine kommunale Zuständigkeit gegeben ist.
Das Ziel, einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz auf lokaler Ebene zu leisten, erreicht die EDG insbesondere durch das Ersetzen veralteter Heizungsanlagen durch moderne Anlagen der rationellen und regenerativen Energieverwendung. Wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungen ist daher auch der Betrieb von Blockheizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung, durch die ein beachtliches Minderungspotenzial beim C02-Ausstoß erreicht werden kann. Die EDG betreibt diese Anlagen insbesondere zur Versorgung von Stadtquartieren und Einzelliegenschaften.
Anlass zur Gründung eines Zweckverbands und zum Beitritt
Die Teilhabe an den Projekten der EDG sowie die Umsetzung entsprechender klimapolitisch gewünschter Projekte - sei es die Umstellung der Versorgung eigener Liegenschaften oder die Versorgung ganzer Neubaugebiete mit Nahwärme — ist für die jeweiligen Aufgabenträger, etwa zur Versorgung ganzer Stadtquartiere, nicht ohne Durchführung eines langwierigen und kosten- und aufwandsintensiven Vergabeverfahrens möglich. Eine unmittelbare Beauftragung und ein Rückgriff auf die durch die EDG geschaffenen Kompetenzen und Strukturen ist nach S 108 Abs. 4 GWB möglich, wenn eine mittelbare Kontrolle, auch gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern, vorliegt. Diese Voraussetzungen werden durch die Gründung des Zweckverbands geschaffen.
Verfassung des Zweckverbands und Beteiligung an der EDG
| a) | Die Verbandsordnung des Zweckverbands sieht die nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) üblichen Regelungen vor. Im Wesentlichen kann auf die Regelungen im KomZG selbst zurückgegriffen werden, soweit in der Verbandsordnung keine abweichenden Regelungen vorhanden sind. So wird nach S 8 KomZG eine Verbandsversammlung eingerichtet, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Vertreten werden die Mitglieder jeweils durch ihren gesetzlichen Vertreter. Das Nähere ergibt sich aus § 8 KomZG. |
| b) | Darüber hinaus wählt die Verbandsversammlung nach § 9 KomZG einen Verbandsvorsteher, der den Zweckverband nach außen vertritt. |
| c) | Abweichend von den Regelungen des KomZG soll der Beitritt weiterer Mitglieder zum Zweckverband nicht eines Mehrheitsbeschlusses der Verbandsversammlung bedürfen. Vielmehr sollen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die bislang nicht Gesellschafter der EDG sind und in den Landkreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Bad Kreuznach sitzen, dem Zweckverband durch einfaches Verlangen beitreten können. |
| d) | Der Zweckverband wird bis zu 1 % der Geschäftsanteile der EDG von dem Landkreis Mainz-Bingen erwerben und im Anschluss einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der EDG entsenden. |
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte eine Nachfrage zu den Kosten. Hier konkret zum § 5 Abs. 2 der beigefügten Verbandsordnung.
Von Seiten der EDG mbH wurde der Ortsgemeinde Nackenheim im Vorfeld der Beratungen schriftlich bestätigt, dass keine Kosten entstehen. Aufgrund der Nachfrage wurde nochmals explizit angefragt, ob der § 5 Abs. nicht doch eine Kostenpflicht bei den Mitgliedern des Zweckverbandes bei Unterdeckung auslöst. Vor der Sitzung des Gemeinderates hat der Vorsitzende die Fraktionen wie nachstehend informiert:
Herr Kopf, Wirtschaftsprüfer Dornbach GmbH, hat in einer schriftlichen Antwort an die Ortsgemeinde im Auftrag der EDG nochmals bestätigt, dass für die Ortsgemeinde Nackenheim bzw. Mitglieder des Zweckverbands keine Kosten anfallen und dies ausführlich erläutert. Die Frage wurde somit abschließend geklärt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gründung des Zweckverband „Kommunaler Anteilseigner an der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH" auf Grundlage der mit dieser Vorlage vorliegenden Verbandsordnung und zugleich den Beitritt zu diesem Zweckverband. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 6:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 6.1:
Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof; Vorlage: 2024/039/184
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 dem Ortsbürgermeister mit der Beschlussvorlage 2024/039/178 eine Vergabevollmacht zur Beschaffung einer ferngesteuerten Mähraupe für den Bauhof im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, bis max. 35.000 €, erteilt.
Es wurde eine Markterkundung und Erprobungen durchgeführt. Bei der Beschaffung wurde darauf geachtet, dass die Mähraupe intuitiv bedient werden kann und über eine hohe Mähleistung verfügt. Weitere Kriterien waren eine einfache und robuste Technik, die leicht zu reparieren und zu warten ist.
Im Rahmen der Verhandlungsvergabe wurden Angebote von geeigneten Anbietern eingeholt. Die Angebote wurden nachverhandelt.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma Freund Landmaschinen GmbH aus Partenheim.
Die Fa. Freund ist der Ortsgemeinde als Servicepartner bekannt, ist leistungsfähig, zuverlässig und standortnah. Der Preis beinhaltet die Lieferung, Erstinbetriebnahme und Einweisung vor Ort. Im Rahmen der Nachverhandlungen wurde ein Sonderrabatt gewährt.
Die Finanzierung der Maßnahme ist unter Buchungsstelle 5520-071500-62-1 gesichert.
Entscheidung:
Die Firma Freund Landmaschinen GmbH & Co. KG, Partenheim wurde mit der Lieferung einer Mähraupe Typ AS 1000 Ovis RC beauftragt.
Zu TOP 6.2:
Bebauungsplan "Sprunk III"; Auftragsvergabe Überarbeitung Schallgutachten;
Vorlage: 2025/039/010
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ wurde seitens des Büros GSB im Jahr 2020 ein schalltechnisches Gutachten erstellt, welches im Jahr 2023 aktualisiert wurde. Aufgrund einer Aktualisierung des Verkehrsgutachtens muss das Schallgutachten erneut überarbeitet werden, da die Verkehrszahlen neu erhoben werden und somit die bisherigen Berechnungen und Beurteilungen nicht dem aktuellen Stand entsprechen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Fachbüro GSB, Nohfelden-Bosen, den Auftrag zur Überarbeitung des schalltechnischen Gutachtens zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.873,85 € zu erteilen.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt. Der Gemeinderat wird über erfolgte Vergaben informiert.
Entscheidung:
Das Schalltechnische Beratungsbüro GSB, Nohfelden-Bosen, erhält den Auftrag zur Überarbeitung des schalltechnischen Gutachtens zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.873,85 €.
Zu TOP 6.3:
Bebauungsplan "Sprunk III"; Auftragsvergabe Überarbeitung Verkehrsuntersuchung
Vorlage: 2025/039/014
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ wurde seitens des Büros R+T im Jahr 2023 eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Fast zeitgleich wurde die frühzeitige Beteiligung für den sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Kapselfabrik“ der Ortsgemeinde Nackenheim durchgeführt, für welchen das Büro R+T bereits im Jahr 2022 eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt hat. Um beide Verkehrsgutachten aneinander anzupassen und zu aktualisieren, ist eine Überarbeitung notwendig. Die Überarbeitung des Verkehrsgutachtens für den Bebauungsplan „Kapselfabrik“ wurde bereits seitens des Investors beauftragt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Fachbüro R+T Verkehrsplanung GmbH, Darmstadt, den Auftrag zur Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung für den Bebauungsplan „Sprunk III“ zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 7.434,53 € zu erteilen.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt. Der Gemeinderat wird über erfolgte Vergaben informiert.
Entscheidung:
Das Büro R+T Verkehrsplanung GmbH, Darmstadt, erhält den Auftrag zur Überarbeitung der Verkehrsuntersuchung zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 7.434,53 €.
Zu TOP 6.4:
Baumnachpflanzungen 2024/25 – Vergabe der Landschaftsbauarbeiten;
Vorlage: 2025/039/013
Sachverhalt:
In der Gemeinderatsitzung am 04.11.2024 wurde die Nachpflanzung von 28 Straßenbäumen (Hochstämme) inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über insgesamt 3 Jahre beschlossen.
Hierzu wurden fünf Firmen im Rahmen einer Sammelausschreibung für die Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim, Nackenheim und die Verbandsgemeinde Bodenheim um die Abgabe von Angeboten gebeten.
Drei Firmen haben ein Angebot zu folgenden geprüften Bruttosummen für die Ortsgemeinde Nackenheim abgegeben:
| Bieter 1: | Fa. Hahn & Singer, Armsheim — 35.966,56 € |
| Bieter 2: | — 37.024,90 € |
| Bieter 3: | — 41.582,17 € |
Alle Angebote liegen unter den geschätzten Kosten von 56.000 € brutto.
Die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, hat mit der geprüften Bruttosumme von 35.966,56 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, hat bereits in der Pflanzperiode 2023/24 Nachpflanzungen in der Verbandsgemeinde durchgeführt und ist fachlich in der Lage, die ausgeschriebenen Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Es wird empfohlen, nach Bereitstellung der Haushaltsmittel, die 28 beschlossenen Baumnachpflanzungen an die Fa. Hahn & Singer, Armsheim, zum Angebotspreis von 35.966,56 € brutto zu vergeben.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2024 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten (Baum-Nachpflanzungen 2024/25 einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) erteilt.
Entscheidung:
Nach Bereitstellung der beantragten Haushaltsmittel im Haushalt 2025 wird die Fa. Hahn & Singer mit den Baumnachpflanzungen 2024/25 mit der geprüften Bruttosumme von 35.966,56 € beauftragt.
Zu TOP 6.5:
Austausch Buswartehalle Karl-Arand Str. – Fundamentanpassung; Vorlage: 2025/039/012
Sachverhalt:
Die Bushaltestelle an der Karl-Arand-Straße wird von einer hohen Anzahl an Personen benutzt. Um die Benutzer besser unterzubringen ist es notwendig, die installierte Wartehalle durch eine größere zu ersetzen. Außerdem soll sie ästhetisch besser an die Umgebung angepasst werden. Für die erforderlichen Tiefbauarbeiten und die Herstellung des Fundaments wurden Angebote eingeholt.
| 1. | Fa. Planbau Heckelsmüller: — 17.760,60 € |
| 2. | Firma 2: — 18.926,00 € |
| 3. | Firma 3: — 21.282,30 € |
| 4. | Firma 4: — 35.397,64 € |
| 5. | Firma 5: — 41.568,71 € |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.02.2023 zu diesem Zweck eine Vergabevollmacht an den Ortsbürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Fa. Planbau Heckelsmüller erhält den Auftrag für die erforderlichen Tiefbauarbeiten und die Herstellung des Fundaments.
Zu TOP 7:
Annahme von Spenden
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 8:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Informationen
| Bellenäcker Unterführung | |
| - | Übergabe Förderbescheid durch Frau Staatssekretärin Petra Dick-Walther am 16.01. |
| - | Zuwendung 80% aktuell: 1.893.600 € |
| - | Gesamtkosten: 2,5 Mio € (förderfähig: 2.367.000 €) |
| - | Änderung der Ausführung: ca. 400.000 € mehr |
| - | LBM Koblenz hat 80%-ige Förderung der Mehrkosten bestätigt (auf Nachweis und Begründung des erforderlichen Nachtrags) |
| - | Es wurden neue Risse gefunden, welche ebenfalls abgedichtet werden müssen. |
| - Bauwerkstemperatur muss dafür mind. +5°C betragen | |
| - | Aufgrund festgestelltem Gesamtzustand Änderung der technischen Ausführung: |
| |
| |
| |
| |
| - | Bauzeitenplan wurde angepasst à Fertigstellung ca. Ende Mai 2025 |
| Radverkehrstauglicher Ausbau Leinpfad | |
| - | Die Arbeiten zum radverkehrstauglichen Ausbau befinden sich auf der Zielgeraden |
| - | Pflaster weist in einigen Bereichen Schäden nach dem Verlegen auf |
| - | Ursachenklärung war erforderlich: Probennahme ist erfolgt, Hersteller war ebenfalls vor Ort |
| - | Laborwerte i.O., defekte Pflastersteine werden in der 6. KW ausgetauscht |
| - | Verkehrsfreigabe voraussichtlich im Februar |
| Umgestaltung Henri-Dunant-Straße/ Vorzone altes FwGH | |
| - | Abstimmung mit Verbandsgemeinde ist erfolgt |
| - | Ausführungsplanung durch Planwerk Häuser |
| - | Ausführung voraussichtlich zw. Juni und September |
| - | Kerb wird nicht beeinträchtigt |
| Ausbau barrierefreie Bushaltestellen | |
| - | Bushaltestellen Mainzer Str., Langgasse und Im Brühl werden barrierefrei ausgebaut |
| - | Baubeginn 03.02.2025 |
| - | 85%-ige Förderung LBM |
| - | anteilige Förderung Planungskosten durch den Landkreis |
| - | Bauarbeiten Mainzer Straße unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlage |
| Gewerbegebiet Am Wäldchen 2. BA | |
| - | nördliche Baustraße wurde vor Weihnachten fertig gestellt, Kaufpreisfälligkeit für den 2. BA ist eingetreten |
| - | Abwasserkanal, Wasser und Strom wurden bereits verlegt |
| - | Erschließungsarbeiten voll im Zeitplan |
| - | Aktuell Herstellung des Straßenkörpers |
| Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide | |
| - | Bepflanzungsarbeiten wurden ausgeschrieben, Baumpflanzungen im Februar |
| - | Ladesäulenstandort wurde ausgeschrieben, Wattif aus Norwegen wird Betreiber. Da Infrastruktur vor Ort bereits vorhanden, erhält die OG 60% der Gewinneinnahmen. |
| Neubaugebiet Sprunk III | |
| Mögliche Standorte für eine Bushaltestelle und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger/Radfahrer wurden mit den Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsplaner und Bauleitplanung abgestimmt und werden jetzt weiter – auch hinsichtlich der Kosten - untersucht und detailliert. | |
| Glasfaserausbau | |
| - | Ende Januar sollen Termine für die Hausdurchführungen buchbar sein |
| - | Ausführung nach Terminvereinbarung unabhängig vom NVt-Bereich |
| - | seit heute sind die Teams für die Hausanschlüsse vor Ort |
| - | nach Herstellung des Hausanschlusses kann Glasfaser aktiviert werden (sofern Tarif gebucht wurde) |
| Neubau Bauhof | |
| - | Ausschreibung der ersten Gewerke ist erfolgt |
| - | Baubeginn nach Auftragserteilung |
| Neubau KiTa | |
| - | Ausschreibung in Vorbereitung |
| - | Baugenehmigung kann nach Mitteilung der Bauaufsicht in Kürze erwartet werden, letzte Frage zum Bauantrag konnte heute geklärt werden. |
| Sanierung Dach WC Marktplatz | |
| - | altes Eternit-Dach wurde abgetragen |
| - | neues Dach wird aktuell eingedeckt |
| Grundsteuer | |
| - | erste Nachfragen von Bürgern |
| - | der Begriff der Aufkommensneutralität zur Grundsteuerreform hat sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von Seiten der Bundesregierung ergeben |
| - | es besteht keine Verpflichtung dies umzusetzen, allerdings besteht eine Pflicht zum Haushaltsausgleich, daher sind mind. die Nivellierungssätze anzuwenden |
| - | Liste des FM RLP steht im Widerspruch zu den Nivellierungssätzen des Landes |
| Friedhofsbeleuchtung | |
| - | Störung im Leitungsweg, Sicherungen lösen aus |
| - | Elektriker wurde mit Fehlersuche beauftragt |
| Unterirdisches Regenwasser-Rückstaubauwerk Carl-Zuckmayer-Halle | |
| - | Drossel wird künftig vom Bauhof gewartet, Einsparung über 4.000 €/Jahr |
| Umlegungsausschuss | |
| - | für das Bodenordnungsverfahren Sprunk III muss ein Umlegungsausschuss gebildet werden |
| - | Fraktionen sind aufgerufen Mitglieder zu benennen |
| Neujahrsempfang am 24.01. | |
| - | sehr positive Rückmeldungen |
| - | gelungener Auftakt in das neue Jahr |
| Termine | |
| - | Rathauserstürmung 02.02.2025 um 15:11 Uhr |
Zu TOP 10:
Einwohnerfragestunde
Es sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.
Zu TOP 15:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:00 Uhr. Er lädt alle Mitglieder des Gemeinderates sind zu einem Umtrunk ein.