Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:49 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Steffan Haub
Erster Beigeordneter
Dietmar Muscheid
Beigeordnete
Michaela Nagel
Die Ratsmitglieder
Dr. Klaus Altenbach
Ute Beye-Mundt
Torsten Erb
Diethelm Faust
Florian Hoppe
Peter Kleinert
Ralf Kranz
Bruno Maria Lang
Christoph Lang
Gila Meierhans
Andrea Metelmann-Lotz
Eva Natzi
Eric Schaefer
Lisa Scheurer
Thomas Zinndorf
Schriftführerin
Birgit Schmidmeier
Von der Verwaltung
Dr. Robert Scheurer
Außerdem anwesend
zwei Bürger
Margit Dörr, Presse
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Heribert Breivogel
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 09.02.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass Herr Michael Christ sein Mandat im Ortsgemeinderat zum 31.12.2025 niedergelegt hat. Der nächstfolgende Bewerber, Herr Ralf Jakobs, hat das Mandat nicht angenommen.
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 09.06.2024 rückt als nächstfolgender Bewerber des Wahlvorschlages der FWG, Herr Diethelm Faust in den Ortsgemeinderat nach. Herr Faust hat sein Mandat angenommen.
Namens der Ortsgemeinde Lörzweiler verpflichtet Ortsbürgermeister Steffan Haub Herrn Diethelm Faust durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung). Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbreviers unter www.kommunalbrevier.de.
Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:
Ursprünglicher TO-Punkt 9 Bauleitplanungen -entfällt-
Neuer TO-Punkt 9
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge
Neuer TO-Punkt 9.1.
Befreiungsantrag
Neubau Einfamilienhaus, Abweichung von Zwerchhausbreite und Fassadenmaterial, Birkenstraße
Neuer TO-Punkt 9.2.
Bauantrag, Antrag auf Verlängerung des Geltungszeitraums der Baugenehmigung
Abbruch Nebengebäude und Neubau Werkstatt mit Büro, Greiffenklaugasse
Neuer TO-Punkt 10.1.
Austausch von einer Straßenleuchte mit Korrosionsschäden
Neuer TO-Punkt 12.2.
Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der L432
Neuer TO-Punkt 12.3.
Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Tempo 30
Neuer TO-Punkt 12.4.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD;
Nutzungs- und Gebührenordnung
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Rat zu folgender
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Einwohnerfragestunde |
|
| 2. | Haushalt 2026 | 2026/034/005 |
| 3. | Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2026/034/003 |
| 4. | Jahresabschluss 2022 | 2026/034/007 |
| 5. | Deutsche Post AG; Filiale Post-Service in Lörzweiler |
|
| 6. | Änderung der Hauptsatzung; Entscheidungskompetenz des Bauausschusses |
|
| 7. | Nachwahl in die Ausschüsse | 2026/034/002 |
| 8. | Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms | 2026/034/008 |
| 9. | Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge |
|
| 9.1. | Befreiungsantrag Neubau Einfamilienhaus, Abweichung von Zwerchhausbreite und Fassadenmaterial, Birkenstraße | 2026/034/014 |
| 9.2. | Bauantrag, Antrag auf Verlängerung des Geltungszeitraums der Baugenehmigung Abbruch Nebengebäude und Neubau Werkstatt mit Büro, Greiffenklaugasse | 2021/034/030/1 |
| 10. | Vergaben |
|
| 10.1. | Austausch von einer Straßenleuchte mit Korrosionsschäden | 2026/034/012 |
| 11. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 11.1. | Sanierung Wirtschaftsweg An der Kehr - Nachtrag 3 | 2025/034/066 |
| 12. | Anträge/Anfragen |
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| 12.1. | Anfrage der Fraktion der FWG und Bündnis 90 Die Grünen vom 17.01.2026 |
|
| 12.2. | Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der L432 |
|
| 12.3. | Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Tempo 30 |
|
| 12.4. | Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 16.02.2026; Nutzungs- und Gebührenordnung |
|
| 13. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle |
|
| 14. | Sachstand Dorfplatz und Rathausplatz |
|
| 15. | Informationen |
|
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Ein anwesender Bürger erhält das Wort und teilt mit, dass am Weg „An der Rabengewann“ an der Abbiegung zur K34 ein Verkehrsschild Vorfahrt gewähren auf der linken Seite angebracht wurde. Nach seiner Meinung müsste das Schild jedoch auf der rechten Seite stehen. Weiterhin merkt der Bürger an, dass noch ein Zusatzschild „Achtung Radweg kreuzt“ angebracht werden sollte.
Bürgermeister Dr. Scheurer erläutert ausführlich, dass die aufgestellten Schilder und Hinweismarkierungen in gemeinsamer Absprache mit den Landwirten, mehreren Behörden und einem Staatsanwalt vorgenommen wurden. Weiterhin weist er daraufhin, dass der Weg zur Gemarkung Nackenheim gehört und auch nicht als Radweg ausgewiesen ist.
Zu TOP 2:
Haushalt 2026
Vorlage: 2026/034/005
Ortsbürgermeister Steffan Haub verliest seine Haushaltsrede.
Rede des Ortsbürgermeisters Steffan Haub im Gemeinderat der Ortsgemeinde
Lörzweiler zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrte Damen und Herren des Ortsgemeinderates,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte meine Haushaltsrede mit einem Blick auf die zentralen Zahlen unseres Ergebnis- und Finanzhaushaltes für das Jahr 2026 beginnen. Denn gerade bei einem Haushalt wie diesem ist es wichtig, die nüchternen Zahlen zunächst klar zu benennen, bevor wir sie politisch und sachlich einordnen.
Der Ergebnishaushalt 2026 weist
| • | Erträge in Höhe von 5.322.515 € sowie |
| • | Aufwendungen in Höhe von 6.221.641 € aus. |
| Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 899.126 €. | |
| Auch der Finanzhaushalt spiegelt diese Situation wider: | |
| • | Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen liegt bei –709.026 €. |
| • | Die Investitionstätigkeit schließt mit einem vergleichsweise moderaten Minus von 55.060 €. |
| • | Der entstehende Fehlbetrag wird vollständig über die Finanzierungstätigkeit ausgeglichen – ohne die Aufnahme neuer Investitionskredite. |
Diese Zahlen sehen auf den ersten Blick nicht gut aus – und das will ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht beschönigen. Aber wie so oft im Leben gilt auch hier:
Ein abschließendes Urteil kann man sich erst erlauben, wenn man alle Fakten im Zusammenhang betrachtet. Und genau dann stellt sich dieser Haushalt plötzlich in einem ganz anderen Licht dar.
Denn eines ist klar: Unser Haushalt würde strukturell deutlich positiver ausfallen,
wenn uns der Kreis nicht die Schlüsselzuweisungen in Höhe von fast 400.000€ nahezu vollständig entzogen hätte.
Gerade weil Lörzweiler über gute, stabile und verlässliche Steuereinnahmen verfügt – insbesondere bei der Einkommen- und Gewerbesteuer –, fällt unsere Gemeinde aus dem klassischen Schlüsselzuweisungssystem heraus.
Die Schlüsselzuweisung A entfällt vollständig, die Schlüsselzuweisung B2 sinkt auf ein Minimum.
Was hier sichtbar wird, ist kein strukturelles Haushaltsproblem der Ortsgemeinde Lörzweiler, sondern ein systemischer Fehler im kommunalen Finanzausgleich.
Oder anders gesagt:
Wer wirtschaftlich vernünftig arbeitet, sparsam wirtschaftet und solide Einnahmen erzielt, wird nicht belohnt – sondern bestraft.
Das ist ein Zustand, der nicht nur unbefriedigend, sondern auf Dauer nicht hinnehmbar ist. Denn diese Systematik führt dazu, dass Kommunen – auch leistungsstarke – immer tiefer in strukturelle Defizite gedrückt werden.
Unser Haushaltsentwurf 2026 zeigt das überdeutlich:
Selbst die Leistungsfähigen geraten unter Druck.
Diese Politik des systematischen Wegdrückens von Finanzlasten von oben nach ganz unten muss endlich ein Ende finden.
Hinzu kommt im Jahr 2026 eine einmalige Sonderbelastung in Höhe von rund 600.000 €, die unseren Haushalt maßgeblich prägt:
der Abriss der alten Hohberghalle.
Diese Maßnahme belastet den Ergebnishaushalt vollständig im Jahr 2026.
Eine Verschiebung oder zeitliche Streckung ist nicht möglich – sie kann nur in diesem Jahr in dieser Form geltend gemacht werden.
Gleichzeitig ist festzuhalten:
| • | Wir verfügen weiterhin über ausreichende liquide Mittel, die in den vergangenen Jahren gezielt für Bautätigkeiten aufgebaut wurden. |
| • | Eine Kreditaufnahme wäre weder fachlich sinnvoll noch realistisch genehmigungsfähig, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit am Veto der Kommunalaufsicht scheitern würde. |
Der Haushalt setzt daher ganz bewusst auf Eigenfinanzierung – aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und aus dem klaren Willen heraus, keine neuen Schulden aufzubauen.
Der Vorbericht macht sehr deutlich:
Dieser Haushalt ist kein Haushalt des Stillstands, sondern ein Haushalt der Priorisierung, der Konsolidierung und der Weichenstellung.
Exemplarisch möchte ich einige zentrale Punkte hervorheben:
| • | Eine konsequente Senkung laufender Kosten, insbesondere bei Energie und Dienstleistungen, durch Neuverträge und Bündelausschreibungen. |
| • | Gezielte Investitionen in Erhalt und Substanz: Straßen, Wirtschaftswege, Hochwasserschutz, Spielplätze und Grünpflege. |
| • | Die Fortführung zentraler Dorfentwicklungsprozesse, ohne neue Mittel einzustellen, sondern durch Umschichtung, Strukturierung und Transparenz vorhandener Ansätze. |
| • | Eine bewusste Zurückhaltung bei neuen Projekten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde dauerhaft zu sichern. |
Gleichzeitig bleibt unsere Gemeinde voll handlungsfähig:
Der Kassenbestand liegt bei rund 3,1 Mio. €, eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
Meine Damen und Herren,
ja – dieser Haushalt sieht auf dem Papier schwierig aus.
Aber er ist ehrlich, verantwortungsvoll und strategisch klug.
Denn mit dem Abriss der Hohberghalle eröffnet sich für Lörzweiler eine einmalige Chance:
| • | Eine weitere Verschiebung der Maßnahme würde in der Praxis bedeuten, über Jahre hinweg mit einer Bauruine zu leben, die nicht nur optisch und aus Haftungssicht heraus problematisch ist, sondern auch wertvolle öffentliche Fläche blockiert. |
| • | Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente. Kommunen, die jetzt nicht vorsorgen, werden in wenigen Jahren vor massiven sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen stehen. |
Diese Entwicklung haben wir in Lörzweiler fraktionsübergreifend erkannt.
Mit unserer Bewerbung bei WohnPunkt RLP und der daraus entstandenen aktiven Mitarbeit aus mehreren ehrenamtlichen Arbeitsgruppen heraus - unter Leitung der Ortsgemeinde -entstehen derzeit konkrete Konzepte, um diesen demografischen Wandel aktiv abzufedern.
Mit dem zügigen Abriss der alten Hohberghalle wollen wir gezielt Initiativen aus unserer eigenen Ortsgemeinschaft heraus fördern – namentlich durch den neuen Verein „Wohnen in Lörzweiler e. V.“.
Konkret verfolgen wir das Ziel, genossenschaftliches Bauen für Jung und Alt zu ermöglichen.
Ein abgeräumtes Gelände der Hohberghalle erlaubt es der Ortsgemeinde, ein wertvolles Grundstück aktiv in eine solche Genossenschaft einzubringen – und so nachhaltig zur Lebensqualität unseres Ortes beizutragen.
Um diese zukunftsorientierten Bestrebungen nicht zu blockieren, müssen wir dieses schmale Zeitfenster jetzt nutzen.
Der demografische Wandel wird alle Kommunen in den kommenden Jahren vor extreme Belastungen stellen – der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wird deutlich stärker steigen, als wir das heute kennen.
| • | Wir tun all dies ohne neue Schulden, |
| • | aus vorhandenen Mitteln, |
| • | mit der noch zu prüfenden Fördermöglichkeit einzelner Projekte |
| • | und mit einem klaren Blick auf die Zukunft. |
Dieser Haushalt ist kein einfacher Haushalt. Aber er ist ein mutiger Haushalt.
Und er ist ein Haushalt, der zeigt, dass diese Ortsgemeinde bereit ist, Verantwortung zu übernehmen – nicht nur für heute, sondern für morgen.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Haushaltsentwurf 2026.
Vielen Dank.“
Anschließend erteilt der Vorsitzende das Wort an die Fraktionen. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Altenbach (CDU), der Fraktionsvorsitzende Peter Kleinert (FWG) und der Fraktionsvorsitzende Eric Schäfer (SPD) verlesen ihre Haushaltsreden.
Rede der CDU-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Klaus Altenbach, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2026
(Es gilt das gesprochene Wort):
„Liebe Kolleginnen und –kollegen, sehr verehrte Damen und Herren!
Wir stimmen heute über den Haushaltsplan für das begonnene Jahr 2026 ab, der zuvor in den verschiedenen Gremien ausführlich beraten wurde. Man neigt in jedem Jahr dazu, den jeweils vorliegenden Haushaltsplan als außergewöhnlich zu bezeichnen und tatsächlich haben wir in jedem Jahr Sondereffekte, die erklärungsbedürftig sind. Das ist auch dieses Mal der Fall. Der alleinige Blick auf den Saldo des Ergebnishaushaltes, der in diesem Jahr mit knapp 900.000 € im Minus liegt, verheißt zunächst einmal nicht Gutes. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass der Haushalt insgesamt doch sehr solide aufgestellt wurde, weil er trotz des Defizits ohne neue Kreditaufnahme auskommt und der Ausblick auf die Folgejahre weiterhin positiv ausfällt.
Schauen wir zunächst einmal auf die Einnahmenseite. Die Steuereinnahmen sind trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nochmals gegenüber dem Vorjahr gestiegen, allerdings steigen auch die Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Landkreis. Ein weiterer negativer Effekt tritt durch den weitgehenden Wegfall der sogenannten Schlüsselzuweisungen ein, die im Vorjahr noch fast 250.000 € zum Saldo des Ergebnishaushalts beigetragen haben, so dass die in der Gemeinde verbleibenden Einnahmen insgesamt geringer als in 2025 ausfallen.
Die logische Konsequenz wäre dann eigentlich, dass man eben auch die Ausgabenseite entsprechend zurückfahren müsste. Hier drückt uns aber in diesem Jahr ein großer Ausgabenposten, den wir kaum abwenden können, nämlich der Abriss der alten Hohberghalle. Mit der Inbetriebnahme der neuen Mehrzweckhalle, die nun hoffentlich bald bevorsteht, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit der alten Halle, die in ihrer Bausubstanz mit vielen Schadstoffen belastet ist, wie fast alle Gebäude aus der Zeit der 60er- und 70er-Jahre. Das Grundstück ist wegen seiner Lage und seines Zuschnitts für eine Nachnutzung sehr attraktiv, unter anderem wegen der Perspektive, dort ein Mehrgenerationenwohnprojekt zu realisieren, das allen Fraktionen dieses Gemeinderats sehr am Herzen liegt. Deshalb wurde im diesjährigen Haushaltsplan ein Posten von 600.000 € für den Abriss der alten Halle gebildet, der den Großteil des erwähnten Defizits ausmacht. Weil die Gemeinde noch über liquide Mittel verfügt, um diesen Fehlbetrag zu decken, ist keine Kreditaufnahme notwendig. Dies war die Voraussetzung dafür, ein solches Defizit in Kauf zu nehmen. Die Alternative wäre gewesen, den Abriss mit ungewissem Ausgang auf die lange Bank zu schieben. Das kann aber auch niemand wollen, denn solche Altlasten werden auf Dauer immer teurer und behindern die Weiterentwicklung der Gemeinde.
Lassen Sie uns noch einen Blick auf die geplanten Investitionen für dieses Jahr werfen, die sehr zurückhaltend ausfallen und auch ohne neue Kreditaufnahme auskommen. Für den Abschluss des Projekts Mehrzweckhalle sowie für die Erneuerung des Dorfplatzes und des Rathausplatzes stehen zwar noch Ausgaben an, diese sind jedoch durch Mittelübertragungen aus dem Vorjahr gedeckt, so dass keine neuen Ansätze gebildet werden müssen. Lediglich für die Essensausgabe der neuen Halle ist eine kleinere Investition in neue Küchengeräte geplant. Der größte Posten der Investitionen ist für den Starkregenschutz vorgesehen, ferner eine Position zur Planung von Straßenerneuerung sowie einige kleinere Ausgaben. Dies ist sicherlich kein Luxus, sondern es sind notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und für den Erhalt unserer Infrastruktur.
In der Gesamtbetrachtung ist der vorliegende Haushaltsplan aus Sicht der CDU-Fraktion trotz des Einmaleffekts durch den Abriss der alten Halle wirtschaftlich vernünftig. Wegen der Vermeidung neuer Kreditaufnahmen führt dies nicht zu einer Belastung künftiger Jahre und steht somit dem Streben nach stetiger Fortentwicklung unserer Gemeinde nicht im Wege. Wir werden dem Plan in der vorliegenden Form deshalb uneingeschränkt zustimmen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VG-Verwaltung bedanken, die uns wieder auf vielen verschiedenen Gebieten tatkräftig unterstützt haben. Besonders die Bauabteilung hat im vergangenen Jahr durch die Sanierung des Wasserschadens noch einmal sehr viel Arbeit mit uns gehabt, auch die Erneuerung des Dorfmittelpunkts wurde intensiv begleitet. In der bewährt guten Kooperation zwischen den ehrenamtlichen Kräften in der Ortsgemeinde und den hauptamtlichen in der VG-Verwaltung konnten wir wieder viel voranbringen. Wir werden in diesem Sinne auch weiterhin mit Unterstützung der Verbandsgemeinde daran arbeiten, unsere Vorhaben umzusetzen.
Ebenso möchten wir den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Lörzweiler danken. Durch den Zukunftsprozess und die Ideen, die im Rahmen der Beratung des Projekts Wohn-Punkt-RLP erarbeitet wurden, haben sich ganz neue ehrenamtliche Strukturen gebildet, die den Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gemeinde fördern. Aber natürlich sind auch die schon lange bestehenden vielfältigen Aktivitäten unserer Vereine und Gruppen der Grundpfeiler einer lebens- und liebenswerten Gemeinde. Wir sind zuversichtlich, dass wir in diesem Sinne auch in Zukunft auf Bewährtes aufbauen und Neues schaffen können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“
Rede der FWG-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Peter Kleinert, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2026 (Es gilt das gesprochene Wort):
Pressehinweis: Die FWG Lörzweiler bewertet den Haushalt 2026 kritisch. Zentrale Themen sind das Defizit, offene Fragen/Anmerkungen zur Hohberghalle und die Umsetzung des FWG-Antrags von 2022 zum sozialen Wohnraum.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, sehr geehrte Damen und Herren,
die FWG-Fraktion bewertet den Haushalt 2026 differenziert. Einige Entwicklungen begrüßen wir ausdrücklich, andere sehen wir kritisch.
Wir gehen davon aus, dass Fragen und Anmerkungen, die wir in dieser Rede aufwerfen zu unserer und zur Zufriedenheit der Gemeinde geklärt und beantwortet werden. Von daher stimmen wir dem Haushalt zu.
Der Ergebnishaushalt weist für 2026 ein strukturelles Defizit von rd. 900.000 € aus. Die Erträge von 5,32 Mio. € reichen nicht aus, um die Aufwendungen von 6,22 Mio. € zu decken.
Eine Kreditaufnahme wird nur durch ein massives Abschmelzen der liquiden Mittel der Ortsgemeinde verhindert. Dies ist in den folgenden Jahren in dieser Höhe nicht mehr möglich.
Ein finanzieller Spielraum ist zukünftig stark eingeschränkt.
Die Investition für den Hochwasserschutz mit insgesamt 120.000 €, davon 90.000 € für die Planung eines Grabens, 30.000 € für den Grunderwerb, unterstützen wir ausdrücklich.
Ein Thema das uns seit Jahren begleitet, ist der seniorengerechte und bezahlbare Wohnraum. Bereits 2022 hat die FWG-Fraktion mit einem eigenen Antrag einen entscheidenden Impuls gesetzt, das Gelände der alten Hohberghalle für generationsübergreifenden sozialen Wohnraum zu nutzen.
0176 -24615766
Es freut uns, dass dieser Antrag nach anfänglichen Vorbehalten, endlich aufgenommen wird und mit dem Abriss der alten Hohberghalle, die richtigen und wichtige Schritte eingeleitet werden.
Gleichzeitig müssen wir darauf hinweisen, dass der Abriss der alten Halle mit 600.000 € veranschlagt ist und die Förderfähigkeit noch ungeklärt bleibt. Es steht offen, ob ein Zuschuss nach dem Rheinland-Pfalz-Plan möglich ist. Ohne Förderung ist diese Maßnahme eine erhebliche Belastung für den Gemeindehaushalt.
Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde hier transparent vorgeht und frühzeitig klärt, ob eine Förderung möglich ist.
Wir erwarten, dass dieses Projekt nicht nur im Haushalt steht, sondern auch mit der notwendigen Priorität umgesetzt wird – gerade weil es von allen Fraktionen gewünscht wird und sich mit dem Verein „Wohnen in Lörzweiler“ inzwischen auch die Bürgerschaft aktiv engagiert.
Ein weiteres wichtiges Thema bleibt die neue Hohberghalle.
Der Wasserschaden aus dem Jahr 2025 hat das Projekt erheblich verzögert und Kosten produziert.
Wir gehen davon aus, dass die Versicherung den Schaden weitgehend übernimmt.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der Fraktion der Grünen eine detaillierte Anfrage gestellt, in der wir unter anderem wissen wollen, welche Kosten bereits entstanden sind, welche Positionen gegenüber der Versicherung geltend gemacht wurden und wie hoch mögliche Nutzungsausfälle und Wertminderungen angesetzt werden. Transparenz ist hier zwingend notwendig.
Trotz aller kritischen Nachfragen, möchten wir unsere Rede nicht beenden, ohne all jenen zu danken, die sich für unser Dorf engagieren – in Vereinen, Initiativen, der Feuerwehr, der Verwaltung, politischen Gruppierungen und überall dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen. Ihr Einsatz macht Lörzweiler lebendig und lebenswert.
Vielen Dank.“
Die Fraktionsvorsitzende Frau Andrea Metelmann-Lotz von der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen teilt mit, dass Ihre Fraktion auf eine Haushaltsrede verzichtet, bedankt sich aber bei der Verwaltung der OG und den Sachbearbeitern der Verbandsgemeinde.
Rede der SPD-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Eric Schäfer, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2026 (Es gilt das
gesprochene Wort):
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Haub, sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die grundlegenden Zahlen des Haushaltsplanes des Jahres 2026 sind erwähnt worden. Zunächst wende ich, wie jedes Jahr, den Blick auf die zu leistenden Umlagen. Wir werden in Summe 2,061 Mio. Euro an VG- und Kreisumlage leisten müssen. Bei Erträgen aus Steuern und einer sehr schmalen Schlüsselzuweisung B 2 von insgesamt 3,028 Mio. Euro bedeutet das, dass wir rund 68 Prozent unserer „Einnahmen“ an Verbandsgemeinde und Kreis weiterreichen. Das ist eine sehr erkleckliche Summe und macht deutlich, dass der eigene Handlungsrahmen sehr eingeschränkt ist. Das unterstreicht aber auch, dass der Kreis und die Verbandsgemeinde Aufgaben für unsere ehrenamtlich geführte Ortsgemeinde wahrnehmen und zu erledigen haben und insofern unsere Dienstleister, nicht Vorgesetzte sind.
Ich erinnere daran, dass wir seitens der Kommunalaufsicht gehalten waren, die Hebesätze zu erhöhen, was Bürgerinnen und Bürger belastet. In der Folge verliert die Ortsgemeinde jetzt vollständig die Schlüsselzuweisung A. Hier hatten wir im Jahr 2025 noch 150.000 Euro erhalten.
Positiv hervorzuheben ist, dass wir trotz dieses Umstandes und der Belastung durch Zins und Tilgung für den Kredit unserer neuen Mehrzweckhalle auch in diesem Jahr wichtige Investitionen tätigen können. Hierauf werde ich nun im Detail eingehen.
Nun, da die Eröffnung der neuen Hohberghalle in Sicht ist, planen wir für das neue Haushaltsjahr den Abriss der alten Halle. Für diesen sind 600.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Wir sind froh, dass wir den Abriss jetzt zügig stemmen können, es wurden dafür alle noch verfügbaren liquiden Mittel zusammengezogen, das ist ein Kraftakt. Es war aber nicht vorstellbar, dass die alte Halle auf längere Zeit stehen bleibt, das galt es auf alle Fälle zu vermeiden! Parallel wird geprüft, ob die Ortsgemeinde hierfür eine, wenn auch nur überschaubare, Förderung erhalten kann.
Es ist geplant, das Grundstück lastenfrei in eine Baugenossenschaft zu überführen, um so generationenübergreifenden und auch sozialen Wohnraum zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist der Verein „Wohnen in Lörzweiler“ gegründet worden, bei dem auch die Ortsgemeinde Mitglied ist. Der Verein hat mittlerweile 30 Mitglieder, das Interesse an einer Genossenschaft ist also groß und lässt zuversichtlich in die Zukunft schauen. Sollte die Genossenschaftsgründung nicht gelingen, besteht alternativ die Möglichkeit, das Grundstück der Kreiswohnungsbaugesellschaft zu überlassen, die dann zusammen mit der Ortsgemeinde generationenübergreifenden sozialen Wohnraum schafft.
Neben dem Neubau unserer Mehrzweckhalle ist die Neugestaltung unserer Dorfmitte die wesentliche Entwicklung in jüngster Zeit und sie wird uns auch noch in diesem Haushaltsjahr begleiten. Der neue Dorfplatz wird sehr gut angenommen und ist eine wirkliche Bereicherung für die Ortsgemeinschaft. Da wir planerisch sehr gut vorbereitet waren, haben wir es zudem noch Ende des zurückliegenden Jahres geschafft, für den Einbau einer Toilettenanlage eine weitere Landesförderung aus der Dorferneuerung zu erhalten. Andere Gemeinden im Land, die bei ihren Plänen noch keine Umsetzungsreife erlangt hatten, mussten Mittel wieder freigeben. Das wird den Dorfplatz noch weiter in seiner Funktionalität aufwerten. Ich möchte an dieser Stelle herausstreichen, dass wir hier, wie auch bei der Neugestaltung des Platzes vor dem Rathaus, komplett im Kostenrahmen geblieben sind, es müssen für die noch ausstehenden Arbeiten an Dorfplatz, an der Scheune und am Rathausvorplatz keine zusätzlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Wir setzen damit sukzessive Maßnahmen, die im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Zukunftsprozess erarbeitet wurden, um.
Der Klimawandel macht vor Lörzweiler nicht halt, die Auswirkungen haben wir mit einem Starkregenereignis im Jahr 2023 schmerzlich erfahren. Wir werden in den kommenden Jahren Stück für Stück das Hochwasservorsorgekonzept der VG umsetzen. In diesem Jahr sind hierfür weitere 203.000 Euro veranschlagt.
Für die Unterhaltung der Infrastruktur sind 55.000 Euro veranschlagt, es stehen Straßenreparaturen an. Für die mögliche Erneuerung der Weinbergstraße werden zudem für die Untersuchung und Vorplanung 20.000 Euro eingestellt.
Der vorliegende Haushaltsentwurf ist ausgewogen, haushälterisch vernünftig, er schafft in dem unserer Ortsgemeinde zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen wichtige Entwicklungschancen und stellt die richtigen Weichen.
Die SPD-Fraktion wird ihm deshalb zustimmen.“
Anschließend verliest der Vorsitzende den folgenden
Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2026 schließt im Ergebnishaushalt mit einem planerischen Jahresfehlbetrag von 899.126,00 €.
Hauptgrund für diesen Fehlbetrag sind erhöhte Belastungen aus der Kreisumlage sowie der geplante Abriss der alten Hohberghalle.
Im Finanzhaushalt schließt der Haushaltsplanentwurf dementsprechend mit einem Fehlbetrag von 764.086,00 € ab.
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit und zum allgemeinen Finanzausgleich ist eine Verwendung von gemeindeeigenen liquiden Mitteln in Höhe von 940.446,00 € eingeplant. Eine Kreditaufnahme kann dadurch vermieden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| Zu TOP 3: |
Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung
Vorlage: 2026/034/003
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021 fand am 16.09.2025 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2021. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Peter Kleinert, vorgetragen wird.
Bezüglich der Frage nach der Anzahl der vorhandenen Telefonanschlüsse und den vereinbarten Verträgen hierzu, wird von der Verwaltung eine Überprüfung zugesagt.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, den Jahresabschluss 2021 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Lörzweiler für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub und RM Lisa Scheurer
Zu TOP 4:
Jahresabschluss 2022
Vorlage: 2026/034/007
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 112.308,32 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (340.058,90 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 33.952,83 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.168.148,92 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.079.601,71 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Deutsche Post AG; Filiale Post-Service in Lörzweiler
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und weist kurz auf die Nutzungsmöglichkeiten der Packstation hin. Zusätzlich zur Packstation gibt es in Lörzweiler noch die seit 2009 bestehende Sonderlösung, die sogenannte Filiale Typ Post-Service. Diese wird auf Rückfrage bei den Betreibern überwiegend von älteren Bürgern und Bürgerinnen genutzt. Nach einer regen Beratung wird vorgeschlagen, dass die Sonderlösung weiterhin bestehen bleiben soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Filiale Typ Post-Service weiterhin an ihrem Standort in Lörzweiler bestehen bleiben soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Änderung der Hauptsatzung; Entscheidungskompetenz des Bauausschusses
Der Erste Beigeordnete berichtet über den Sachstand nach Beratung mit dem Büroleiter und den Sachbearbeitern der Verbandsgemeinde, ob eine generelle Übertragung der Entscheidungen auf den Bauausschuss erfolgen kann. Zu berücksichtigen ist hier der am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Bau Turbo. Dieser ermöglicht Abweichungen vom bestehenden Bauplanungsrecht für Vorhaben zum Wohnungsbau, muss jedoch vom Gemeinderat beschlossen werden. Für die nächste Bauausschusssitzung soll eine Vorlage erstellt werden, anhand derer eine ausführliche Beratung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 7:
Nachwahl in die Ausschüsse
Vorlage: 2026/034/002
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Herr Michael Christ hat zum 31.12.2025 seine Mandate im Gemeinderat und in den Ausschüssen der Ortsgemeinde Lörzweiler niedergelegt.
Herr Christ war in folgenden Ausschüssen tätig:
| - | Haupt- und Finanzausschuss — Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung — stv. Ausschussmitglied |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss — stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau — stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit — stv. Ausschussmitglied |
Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in die vorgenannten Ausschüsse erforderlich.
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Haupt- und Finanzausschuss und des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen Bürgern/Bürgerinnen gewählt werden. Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt mindestens vier Mitglieder und Stellvertreter/innen.
Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in die vorgenannten Ausschüsse liegt bei der FWG-Fraktion. Die FWG Fraktion schlägt Herrn Diethelm Faust zur Besetzung in den o.g. Ausschüssen vor.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Personen kann der Gemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Durchführung der Wahl in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub und RM Diethelm Faust
Es folgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Wahl von Herrn Diethelm Faust in die genannten Ausschüsse wie folgt:
| - | Haupt- und Finanzausschuss: — Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung: — stv. Ausschussmitglied |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss: — stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau: — stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit: — stv. Ausschussmitglied |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub und RM Diethelm Faust
Zu TOP 8:
Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms
Vorlage: 2026/034/008
Bürgermeister Dr. Robert Scheurer erhält das Wort und erläutert ausführlich den folgenden
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 das Aufsetzen eines Projektes der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierenden Gutachtens zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie, falls bis zum 01.03.2026 beschlossen, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, für die in den Gemarkungen der Gebietskörperschaften liegenden Gewässer- und Grabensysteme III. Ordnung, beschlossen. Das Land RLP hat mit Schreiben vom 26.01.2026 eine erste Vorlagefrist für Pilot-Anträge zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) einschließlich der sie stützenden Ratsbeschlüsse bei der ADD auf den 15.03.2026 festgelegt. Gefördert werden modellhafte IKZ-Projekte, mit denen Kommunen tragfähige Strukturen aufbauen, Innovationen erproben und nachhaltige Lösungen entwickeln können. VG-Bürgermeister Dr. Scheurer hat mit dem Ministerium des Innern und für Sport die Eignung dieses IKZ-Antrages als Pilotantrag besprochen. Da der IKZ-Antrag derzeit der erste Antrag seiner Art in RLP ist, eignet er sich zum Pilotantrag. Die VGV Bodenheim könnte mit den gesetzlich gegebenen, unterschiedlichen Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege der natürlichen und künstlichen Gewässer III. Ordnung der fünf Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde einen eigenständigen Antrag stellen, da die Voraussetzungen von vier und mehr beteiligten Kommunen sowie vertikaler Zusammenarbeit erfüllt sind. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim müssen ihre Beteiligung an der IKZ bis zur Antragsfrist, spätestens bis zur Bewilligung, per Ratsbeschluss bekunden.
Interesse an dem Vorhaben bekundete auch die Hausspitze der Verbandsgemeinde Rhein-Selz; es bedarf allerdings auch dort noch der Entscheidungen der zuständigen Gremien.
Nach Landeswassergesetz ist die Verbandsgemeinde für Ausbau und Unterhaltung nur der natürlichen Gewässer III. Ordnung zuständig. Für künstliche Gewässer III. Ordnung sind die Eigentümer bzw. die zur Nutzung der Ufergrundstücke Berechtigten unterhaltungspflichtig.
Insbesondere beim Schutz von Ortslagen vor Starkregen und Hochwasser stellen die künstlichen Gewässer III. Ordnung auch gemarkungsübergreifend einen zentralen Bestandteil moderner Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte dar.
Zu den regelmäßigen Ansprüchen an die Sicherheit ableitender wasserführender Systeme gehören neben der reinen Gewässerinstandhaltung auch mögliche Erweiterungen des Gewässersystems um Retentionsflächen im Rahmen vermehrt auftretender Trockenperioden und berechtigte ökologische Anforderungen.
Eine ökologisch sinnvolle Bearbeitung der hydraulisch funktionsfähigen Systeme kann durchaus neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt auch erosionshemmende Funktionen übernehmen.
Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Deshalb beantragt die Verbandsgemeinde Bodenheim als federführende Gebietskörperschaft nach Absprache mit den Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Förderung eines gemeinsamen Gutachtens für ein hydraulisch-technisches und ökologisch-integrierendes Konzept zur Gewässer- und Grabenausbau/-pflege bis 15.03.2026.
Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere:
| • | § 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) RheinlandPfalz |
| • | § 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz sowie |
| • | haushaltsrechtlicher Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung. |
Die Beschlüsse sind bis zur Antragstellung, spätestens aber bis zur Bewilligung, vorzulegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kostenverteilung und Kostenabwicklung werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Gebietskörperschaften geschlossen, die durch Ratsbeschluss ihre Beteiligung bekunden. Ein Vertragsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie bei Zustimmung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie verschiedener Ortsgemeinden bis 01.03.2026 zur gemeinsamen Beauftragung eines integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms in der vorliegenden Form zu. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmige Annahme | |
| 2. | Der Gemeinderat nimmt die Zusammenarbeit in der Beantragung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleichs zu. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmige Annahme | |
| 3. | Der Gemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, stellvertretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vornehmen zu können. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmige Annahme | |
| 4. | Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung ermächtigt der Gemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim im Rahmen dieser Kooperation die Leistung inkl. Vergabe im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Einstimmige Annahme | |
Zu TOP 9:
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge
Zu TOP 9.1:
Befreiungsantrag
Neubau Einfamilienhaus, Abweichung von Zwerchhausbreite und Fassadenmaterial, Birkenstraße
Vorlage: 2026/034/014
Der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid erläutert ausführlich den folgenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 15.04.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Apfelgasse“ in der Fassung der 1. Änderung.
Eigentümer eines Bauplatzes kamen auf die Ortsgemeinde zu, da sie ein Standardgebäude eines Hausherstellers kaufen möchten. Es zeigten sich anfangs mehrere Abweichungen zum Bebauungsplan „Apfelgasse“. Nun erfolgte eine Anpassung. Es zeigt sich jedoch, dass eine weitere Einkürzung des Zwerchhauses funktional nicht geht. Der Bebauungsplan gibt „Zwerchhaus max. 1/3 der Firstlänge“ vor. Hier wird das gewünschte Zwerchhaus 0,04 m breiter als dieses 1/3. Eine solche Überschreitung kann als geringfügig angesehen werden. Hier spielen notwendige Innenmaße wie Türbreite eine Rolle, so dass eine Einkürzung um diese 4 cm nicht möglich ist.
Das Zwerchhaus soll komplett mit Trespaplatten verkleidet werden. Laut Bebauungsplan sind „Außenwandverkleidungen aus Kunststoffplatten (...) unzulässig“. Trespa (ist ein Markenname, es handelt sich um HPL ‚High Pressure Laminate‘) -Platten sind „Holzfaserschichten, die in Kunstharz getränkt und unter hohem Druck aufeinandergepresst sind“. Die äußere Schicht ist dabei ausdrücklich aus Kunstharz.
Es bestehen somit keine bauplanungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Überschreitung der Maximalbreite des Zwerchhauses um 4 cm.
Hinsichtlich der Trespafassade geben wir keine Empfehlung; hier soll der Gemeinderat frei entscheiden.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9.2:
Bauantrag, Antrag auf Verlängerung des Geltungszeitraums der Baugenehmigung
Abbruch Nebengebäude und Neubau Werkstatt mit Büro, Greiffenklaugasse
Vorlage: 2021/034/030/1
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 07.04.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Es liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2022 vor; der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 19.05.2021 (TOP 4.2) das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nun wird die Verlängerung des Geltungszeitraums der Baugenehmigung beantragt. Es haben sich zu der Situation im Jahr 2021 keine Änderungen ergeben, somit sollte erneut das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Vergaben
Zu TOP 10.1:
Austausch von einer Straßenleuchte mit Korrosionsschäden
Vorlage: 2026/034/012
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Im Zuge der Standsicherheitsprüfung der Straßenleuchten im Jahr 2025 wurden in der Ortsgemeinde Lörzweiler an einer Straßenleuchte aus dem Jahr 1985 in der „Königstuhlstraße LP 3084-00136“ gravierende Rostschäden am Lichtmast festgestellt, die einen zeitnahen Austausch des Masts notwendig machen.
Der Verwaltung liegt ein Angebot der EWR für den Austausch des Lichtmasts in Höhe von 6.110,79 € brutto vor.
Es ergeht eine rege Beratung. Bei Durchsicht des vorgelegten Angebotes fällt die letzte Position Nr. 22 unter „Tiefbau“, ein L T Ausw Straßenbelmast LPH{{lt}}=6m, ausgewiesen mit 3.233,52 € auf, da diese nicht korrekt erscheint. Daher werden eine Überprüfung und Rücksprache mit der Fachabteilung und der EWR vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, den Sachverhalt bis zur Klärung der unstimmigen Position im Angebot von der EWR bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung zurückzustellen. Weiterhin erteilt der Gemeinderat dem Ausschuss für Bauen- Umwelt und Dorfentwicklung, nach geklärtem Sachverhalt, die Vergabekompetenz der EWR mit dem Austausch des Lichtmastes zu beauftragen, insbesondere soll geprüft werden, ob ein günstigeres Modell ausgewählt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt
Zu TOP 11:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 11.1:
Sanierung Wirtschaftsweg An der Kehr - Nachtrag 3
Vorlage: 2025/034/066
Sachverhalt:
Im Zuge der Ausführung der Sanierung des Wirtschaftsweges „An der Kehr“ wurde festgestellt, dass im ursprünglichen Leistungsverzeichnis (LV) einzelne, für die vollständige und fachgerechte Umsetzung zwingend erforderliche Positionen nicht enthalten waren. Diese Leistungen sind für die ordnungsgemäße Fertigstellung unabdingbar und wären – unabhängig von der ursprünglichen Ausschreibung – in jedem Fall auszuführen gewesen.
Der Nachtrag umfasst zudem geänderte sowie zusätzliche Leistungen, die im Zuge der Bauausführung angefallen sind oder angeordnet wurden.
Die hieraus resultierenden zusätzlichen Leistungen wurden im Nachtrag 03 bei der Fa. Strabag zusammengefasst.
Entscheidung:
Der Ortsbürgermeister genehmigt den Nachtrag Nr. 003 im Rahmen der Vergabevollmacht für Bau-, Liefer- und sonstige Dienstleistungen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 12:
Anträge/Anfragen
Zu TOP 12.1:
Anfrage der Fraktion der FWG und Bündnis 90 Die Grünen vom 17.01.2026
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 Die Grünen, Andrea Metelmann-Lotz, erhält das Wort und liest die nachfolgende Anfrage vom 17.01.2026 vor:
Anfrage zur Sitzung des Ortsgemeinderates am 19.02.2026
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,
In der letzten Sitzung des Jahres 2025 des Ortsgemeinderates Lörzweiler berichtete Herr Altenbach vom aktuellen Stand der Baumaßnahmen der neuen Hohberghalle.
Demnach sollten Ende 2025/Anfang 2026 der Bautenstand erreicht werden, den wir vor dem Eintritt des Wasserschadens im März 2025 hatten.
Wir fragen nun an, inwieweit die durch den Schadensfall und die monatelangen Verzögerungen entstanden Kosten bisher/in Zukunft gegenüber dem Schadensverursacher/seiner Versicherung geltend gemacht werden?
Hat der Schadensverursacher/seine Versicherung sich schon geäußert, welche Kosten sie bereit sind zu übernehmen?
Ebenso bitten wir um Bezifferung der vorgefallenen Kosten sofern angefallen:
| a) | Kosten durch Rückbau, Sanierung des Schadens, Wiederherstellung des Bautenstandes vor Schadenseintritt (inkl. Kosten für Schadensermittlung, Sachverständige,..) |
| b) | Bereitstellungskosten für zu spät abgerufene Kreditanteile |
| c) | Zinskosten für später startende Rückzahlung der aufgenommenen Kredite aufgrund Verschiebung der Fertigstellung der Hohberghalle |
| d) | Zusätzliche Kosten durch zwei parallel zu bewirtschaftende Hallen (z.B. Heizung, Strom,…) |
| e) | Nutzungsausfall/Schadensersatz durch Nichtinanspruchnahme der neuen Hohberghalle |
| f) | Kosten in Form von einer Wertminderung der instandgesetzten Abschnitte. Hier wurden Originalgefüge aufgebrochen und befinden sich nicht mehr im Originalzustand (z. B. Chargen/Brandfarben bei den Fliesen, Technische Ausführungen, da im Bestand gebaut wurde ...) |
| g) | Eventuell weitere, hier bisher nicht aufgezählte Kosten |
Über eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Ratssitzung sowie einer kurzen Vorstellung dort, würden wir uns freuen.
Hierzu liegt die folgende Stellungnahme vom 12.02.2026. Es wurde angemerkt, dass diese jedoch nur ein Zwischenstandbericht sein kann, da noch nicht alles abschließend beendet ist.
Stellungnahme zur Anfrage zu Kosten infolge des Wasserschadens an der neuen Mehrzweckhalle
„Sehr geehrte Frau Metelmann-Lotz,
sehr geehrter Herr Kleinert,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 17. Januar 2026, in der um die schriftliche Beantwortung zum Wasserschaden an der neuen Mehrzweckhalle gebeten wird. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach.
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Wasserschaden an der neuen Mehrzweckhalle entstandenen Schäden und Folgeschäden werden derzeit erfasst, zusammengestellt und juristisch geprüft. Hierzu wurde durch die Verwaltung ein Rechtsanwalt beauftragt.
Zudem steht die VG-Verwaltung in einem fortlaufenden und intensiven Austausch mit der Bauleistungsversicherung, die die Baukosten für die Schadensbehebung übernimmt.
Der Verwaltung ist bekannt, dass nach aktuellem Stand die Leistungen für die auftraggeberseitige Bauleitung im Zusammenhang mit der Sanierung nicht von der Bauleistungsversicherung getragen werden.
Vor dem Hintergrund einer möglichst weitgehenden Kostenvermeidung für die Ortsgemeinde wurden diese zusätzlichen Aufgaben vorsorglich durch das Bauamt sowie durch den ehrenamtlichen Beitrag von Herrn Dr. Klaus Altenbach in Eigenleistung wahrgenommen.
Bei einer externen Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an das für die Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro wären der Ortsgemeinde zusätzliche Kosten in Höhe von rund 12.000 € entstanden.
Nachfolgend wird auf die Bezifferung der angefragten Kosten eingegangen:
a.) Die Kosten durch Rückbau, Sanierung des Schadens, Wiederherstellung des Bautenstandes vor Schadenseintritt (inkl. Kosten für Schadensermittlung, Sachverständige,..) werden derzeit noch zusammengetragen. Einige Leistungen sind noch nicht abgerechnet. Die Kosten werden jedoch laufend durch die Bauleistungsversicherung erstattet. Inwieweit hierdurch der Ortsgemeinde ein Schaden entsteht, wird juristisch geprüft.
b.) Bereitstellungskosten für zu spät abgerufene Kreditanteile sind nicht angefallen, da es keine zu spät abgerufenen Kreditanteile gibt.
c.) Zinskosten für später startende Rückzahlung der aufgenommenen Kredite aufgrund Verschiebung der Fertigstellung der Hohberghalle sind ebenfalls keine angefallen, da die Kredite bereits seit ihren Aufnahmen in den Jahren 2022 bzw. 2023 mit Zins und Tilgung bedient werden.
d.) Zusätzliche Kosten durch zwei parallel zu bewirtschaftende Hallen (z.B. Heizung, Strom,…) sind insoweit angefallen:
Im Jahr 2025 verursachte die alte Hohberghalle folgende Unterhaltungskosten:
| • | Wasser: — 650,00 € | |
| • | Strom: — 10.506,00 € | |
| • | Gas: | 20.912,00 € |
| • | Schmutzwasser: — 505,92 € | |
| Zusätzlich fielen folgende Kosten für die neue Mehrzweckhalle an: | ||
| • | Wasser: — 560,00 € | |
| • | Strom: — 12.984,31 € | |
Je nach Inbetriebnahme der neuen Mehrzweckhalle und damit verbundener Außerbetriebsetzung der alten Hohberghalle wären die Kosten für Strom und Gas zulasten der Hohberghalle anteilmäßig gesunken.
e.) Etwaige Kosten aus Nutzungsausfall/Schadensersatz durch Nichtinanspruchnahme der neuen Hohberghalle sind derzeit nicht konkret bezifferbar, werden jedoch ebenfalls juristisch bewertet. Veranstaltungen konnten weiterhin in der alten Hohberghalle stattfinden.
f.) Kosten in Form von einer Wertminderung der instandgesetzten Abschnitte. Hier wurden Originalgefüge aufgebrochen und befinden sich nicht mehr im Originalzustand (z. B. Chargen/Brandfarben bei den Fliesen, Technische Ausführungen, da im Bestand gebaut wurde ...).
Die beschädigten Bauteile wurden fachgerecht wiederhergestellt, so dass ein Nachteil bzw. eine Wertminderung nicht vorliegt. Beispielsweise wurden Wandabdichtungen in Sanitärräumen deshalb nicht nur partiell „geflickt“, sondern die betroffenen Schutzbereiche vollflächig erneuert. Nur so konnte eine zuverlässig funktionsfähige Abdichtung wiederhergestellt werden. Die Kosten für diese Aufwendungen sind in den Sanierungsleistungen enthalten, ich verweise hierzu auf Punkt a.).
g.) Weitere Kosten sind angefallen für die oben erwähnte auftraggeberseitige Bauleitung. Etwaige noch entstehende Kosten im Zusammenhang mit dem Wasserschaden werden weiterhin gesammelt und entsprechend juristisch bewertet.
Inwieweit die Kosten der Punkte d.) bis e.) und g.) gegenüber dem Schadensverursacher bzw. seiner Versicherung geltend gemacht werden, ergibt sich aus der juristischen Bewertung.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 12.2:
Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der L432
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Peter Kleinert, liest den Antrag vor:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,
Frau Beigeordnete Nagel,
Herr Beigeordneter Muscheid.
Hiermit bitten wir um Beratung des folgenden Antrages in der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.02.2026.
Hiermit beantragen wir die Prüfung und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der L 432 (Mainzer Straße) im Bereich zwischen Ortseingang und Weinbergstraße in Lörzweiler.
Begründung
Die aktuelle Straßenverkehrsordnung erleichtert die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, indem sie keinen Nachweis einer Gefahrenlage1 (Verkehrszählung) mehr verlangt. Ein Zebrastreifen wird nicht mehr nur als reine Sicherheitsmaßnahme verstanden, sondern als integraler Bestandteil der Fußverkehrsinfrastruktur, der zwei Gehwege sinnvoll miteinander verbindet und deren Funktion unterstützt. Dadurch entfällt die frühere Voraussetzung, dass ein Fußgängerüberweg nur bei zwingender Erforderlichkeit oder nachweisbarer Gefahrenlage angeordnet werden durfte².
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der L 432 (Mainzer Straße) in Lörzweiler dient der Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr gemäß den Zielen der Straßenverkehrsordnung Novelle. Der Überweg verbindet die bestehenden Gehwege und stärkt so die Verkehrssicherheit und Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens – insbesondere für Kinder aus den südlich der Mainzer Straße gelegenen Baugebieten Kleine Hahl, Lochäcker und Mommenheimer Straße auf dem Weg zur Grundschule, zur Bushaltestelle Ahornstraße und zur Kindertagesstätte.
Aufgrund des dichten Verkehrs, der gefahrenen Geschwindigkeiten und der eingeschränkten Sicht auf Kinder durch parkende Fahrzeuge ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs hier sachgerecht und verkehrspolitisch geboten, um die Sicherheit für alle Fußgänger zu erhöhen. Der Überweg ist eine notwendige Ergänzung der Gehwege und unterstützt deren Funktion als sichere Flächen für den Fußverkehr.
Eine alternative, gesicherte Querungsmöglichkeit von den südlichen Baugebieten Kleine Hahl, Lochäcker und Mommenheimer Straße über die Mainzer Straße Richtung Weinbergstraße existiert nicht.
Der Gemeinderat wird gebeten, dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.
1 StVO-Novelle: Steckbrief Fußverkehrsflächen und Fußgängerüberwege
https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-fussverkehrsflaechen-und-fussgaengerueberwege „Wenn Zebrastreifen mit den neuen Zielen der StVO und der „Bereitstellung angemessener Flächen für den Fußverkehr“ begründet werden, entfällt die Bedingung „zwingend erforderlich“. Fußgängerüberwege verbinden Gehwege. Man sollte sie als Ergänzung betrachten, die die Funktion der Gehwege („Flächen für den Fußverkehr“) unterstützt und die Verkehrssicherheit stärkt. Mit dieser Begründung kann die Anlage von Fußgängerüberwegen deutlich leichter durchgesetzt werden.“
² Neue Handlungsspielräume für Straßenverkehrsbehörden und Kommunen durch die StVO-Novelle
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Mobilitaetswende/ 241007_Gutachten_StVO_Novelle_DUH.pdf „Zudem kann die Straßenverkehrsbehörde nun ohne qualifizierte Gefahrenlage Sonderfahrstreifen, Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245) und Fußgängerüberwege (Zeichen 293) anordnen, § 45 Abs. 9 Satz 4 Nrn. 7a, 9, 10 StVO.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde bereits seit zwei Jahren in der angefragten Sache tätig ist und bereits mehrfach Informationen darüber mitgeteilt wurden. Nach Rücksprache mit der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verbandsgemeinde wurde zudem bestätigt, dass die Aufgabe der Ortsgemeinde, bei Anträgen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen, lediglich in der Weiterleitung an die entsprechenden Behörden besteht. Eine Weiterleitung und auch eine Prüfung sind bereits erfolgt. Aktuell ist am 26.02.2026 noch einmal ein vor Ort Termin zur Bewertung verschiedener Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in der Ortsgemeinde geplant. Der Vorsitzende wird darüber in der nächsten Ausschusssitzung berichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, den Antrag der Fraktion der FWG zurückzuweisen, da eine Weiterleitung an die entsprechenden Behörden und eine Prüfung bereits erfolgt sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 13; Nein-Stimmen 3
Zu TOP 12.3:
Antrag der Fraktion der FWG vom 11.02.2026; Tempo 30
Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Peter Kleinert, liest den folgenden Antrag vor:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,
Frau Beigeordnete Nagel,
Herr Beigeordneter Muscheid,
Hiermit bitten wir um Beratung des folgenden Antrages in der nächsten Gemeinderatssitzung am 19.02.2026.
Hiermit beantragen wir die Prüfung und Einrichtung von Tempo 30 auf der Hauptstraße der Mainzer Straße, Bahnhofsstraße und Rheinstraße in Lörzweiler.
Begründung
„Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, Tempo 30 auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage anzuordnen.“ 1
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit auch entlang hochfrequentierter Schulwege in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306).“ ²
Die Einrichtung von Tempo 30 in Lörzweiler dient der streckenbezogene Temporeduzierung zur Erhöhung der Sicherheit beim queren der Hauptstraße auf dem Weg von und zur Kindertagesstätte Hohbergzwerge, der Grundschule am alten Schloss sowie den Bushaltestellen für die Kinder der weiterführenden Schulen. Ein zusammenhängender, lückenloser Tempo 30 Bereich vermeidet dabei streckenweise unterschiedliche, verwirrende Höchstgeschwindigkeiten bei denen stark beschleunigt oder abgebremst werden muss.
Tempo 30 kann die Wohn- und Lebensqualität an der Hauptstraße deutlich erhöhen (weniger Lärm) sowie die Nutzung des Fahrrads als Alternative zum PKW durch die verbesserte Sicherheit auf der Straße erhöhen. ³
1https://www.klimaschutz.de/de/aktuelles/medien/steuerungsinstrument-fuer-mehr-klimaschutz-tempo-30
² Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs - Ordnung (VwV - StVO), zu § 45 Abs. 1–1e StVO, Abschnitt XI („Geschwindigkeitsbeschränkungen und -verbote“), Bundesministerium des Innern, abrufbar unter: Verwaltungsvorschriften im Internet – BSVwVBund 26.01.2001 S3236420014 (zulässige Höchstgeschwindigkeit)
³ (Heinrichs, E., Scherbarth, F., Sommer, K. (2016). Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen)
Der Vorsitzende teilt mit, dass auch das Thema Tempo 30 bei den entsprechenden Behörden vorliegt und ebenfalls bei dem geplanten vor Ort Termin am 26.02.2026 erneut betrachtet werden soll.
Nach einer regen Diskussion über das Thema Tempo 30 im Ort ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, den Antrag der Fraktion der FWG zurückzuweisen, da eine Weiterleitung an die entsprechenden Behörden und eine Prüfung bereits erfolgt sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 13; Nein-Stimmen 3
Zu TOP 12.4:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 16.02.2026; Nutzungs- und Gebührenordnung
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und liest den gemeinsamen Antrag vor.
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Haub,
die Fraktionen von CDU und SPD beantragen gemeinsam, für die neue Hohberghalle eine Nutzungs- und Gebührenordnung zu erstellen.
Begründung
Die Fertigstellung und damit der Nutzungsbeginn der neuen Mehrzweckhalle steht bevor. Das Interesse an einer Nutzung durch Vereine, andere Organisationen, Privatpersonen und -unternehmen ist groß. Deshalb sollte für die verschiedenen Nutzergruppen möglichst bald Klarheit über die Konditionen der Nutzung herrschen.
Die Regelungen von vergleichbaren Mehrzweckhallen in anderen Orten der Verbandsgemeinde, z.B. die Halle „Im Bürgel“, Bodenheim, könnten hier als Orientierungshilfe dienen.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur Beratung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 13:
Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet über den Sachstand.
Im Dezember wurden die Fliesenarbeiten und damit die letzten Arbeiten zur Sanierung des
Wasserschadens abgeschlossen. Anschließend erfolgte der Wiedereinbau von Installationen,
die zur Sanierung abgebaut und eingelagert worden waren.
Im Januar konnten die Arbeiten fortgesetzt bzw. begonnen werden, die durch den Wasserschaden unterbrochen waren:
| • | Fliesen und Handwaschbecken in der Essensausgabe |
| • | Fliesen, WC und Waschbecken in der Personaltoilette |
| • | Bodenbeläge in den Fluren des Sanitärtrakts |
| • | Bodenbeläge im Nebenraum der Bühne und auf den Treppen |
| • | Bodenbeläge im Sanitätsraum |
| • | Bodenbeläge in der Essensausgabe |
Anfang Februar haben die Malerarbeiten begonnen, die jetzt noch im Gange sind. Fertiggestellt sind sie in allen Sanitärräumen (WCs / Umkleideräume), in der Essensausgabe sowie im Sanitätsraum.
Abschließend gibt RM Dr. Altenbach kurz einen kleinen Ausblick über die nächsten Schritte:
| • | Schreinerarbeiten |
| • | Bühnentechnik |
| • | Abnahmen wurden teilweise angestoßen |
| • | Kunst am Bau – die Sachbearbeiterin arbeitet an einer Ausschreibung |
Mit der Fotovoltaikanlage wurden bisher rund 1.000,- € verdient
Zu TOP 14:
Sachstand Dorfplatz und Rathausplatz
Der Erste Beigeordnete berichtet, dass bereits mehr als 3.500 Arbeitsstunden durch freiwillige Helfer geleistet wurden. Am kommenden Wochenende sollen die Arbeiten an der Scheune weitergehen.
Wegen der Möglichkeit einer Bezuschussung vom Land waren für den Bauantrag noch Klärungen notwendig. Diese sollten zwischenzeitlich erfolgt sein, sodass der Antrag nun eingereicht werden kann.
Die am Rathausplatz geplante barrierefreie Bushaltestelle wurde nun endlich vom LBM akzeptiert. Der Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde klärt nun, ob Zuschüsse noch in diesem oder erst im nächsten Jahr möglich sind.
Für die Unterstützung bei der Bepflanzung von Kletterpflanzen hat sich ein fachmännischer Bürger bereit erklärt. Dafür wurde eine schnellwachsende Weinrebe ohne Früchte ausgesucht.
Weiterhin wird noch der Schaukasten versetzt und ein Trinkwasserbrunnen aufgestellt.
Zu TOP 15:
Informationen
Bürgermeister Dr. Scheurer teilt mit, dass der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Gerhard Krämer, verstorben ist. Das Requiem findet am 20.02.2026 um 14 Uhr in der katholischen Kirche in Gau-Bischofsheim statt. Die anschließende Beisetzung wird im engsten Familienkreis stattfinden.
In der nächsten Woche findet am 25. Februar um 19:00 Uhr ein Vortrag im Rahmen der VG Bodenheim / Klima-Kolloquium statt.
Der Vorsitzende berichtet über folgende Themen:
| • | Stromkasten auf der Spiel- und Freizeitanlage wurde komplett hergestellt |
| • | Termin Dreck-Weg-Tag am Samstag, den 14.03.2026, Treffpunkt 9:30 Uhr am Bauhof |
Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass die Zufahrtsstraße zur Kleinen Hahl noch namenlos ist. Die Ratsmitglieder werden daher gebeten, Ideen, bzw. Vorschläge zu machen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:49 Uhr.