Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre möglich sind. Auskunftssperren werden für die Dauer von 2 Jahren und Übermittlungssperren bis auf Widerruf, beginnend mit dem Tag des Eingangs des Antrages, eingetragen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre eintragen lassen, dürfen auch keine Daten an Verwaltungen weitergegeben werden, z.B. für Einladungen zu Seniorennachmittagen oder Gratulationen zu Ehe- und Altersjubiläen.
Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Bürgerbüro, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 140a - 140d (Tel.: 06135-72100) angefordert werden.
Siehe Muster: