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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheimam Mittwoch, dem 15.02.2023 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:31 Uhr bis 20:32 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:32 Uhr bis 20:46 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:46 Uhr bis 20:46 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erster Beigeordneter

Klaus-Werner Fritzsch

Beigeordnete

Heike Decker-Schneider

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann ab 19:36 Uhr

Thomas Adamek

Wolfgang Brieske

Rita Drescher

Manuel Höferlin

Stefan Köthe

Dieter Kühnast-Krebühl

Alexander Reis

Anke Renker

Tanja Reßler

Maximilian Wolf

Ass. jur. Philipp Wolf ab 20:33 Uhr, zu TOP 11

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend:

Claudia Deubel, Beigeordnete der VG Bodenheim

Margit Dörr, Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Thomas Schwab

Das Ratsmitglied

Monika Gengelbach

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 07.02.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:

TOP 1 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023; hier: Beschlussfassung“

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des vorgenannten Tagesordnungspunktes zu.

Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt durch Stimmengleichheit

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 6

Des Weiteren soll die Tagesordnung um nachfolgenden Punkt erweitert werden:

TOP 4.1 „Vergabe 1. Bauabschnitt Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) - Kunstrasenspielfeld“

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des vorgenannten Tagesordnungspunktes zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 11; Enthaltung(en) 1

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

2023/026/009

2.

Neufassung der Hauptsatzung

2022/026/107/2

3.

Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof Vergabevollmacht

2022/026/058

4.

Vergabe 1. Bauabschnitt Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) - Tiefbauarbeiten

2023/026/015

4.1.

Vergabe 1. Bauabschnitt Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) - Kunstrasenspielfeld

2023/026/016

5.

Vergaben

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Sporthalle Harxheim, Mängelbeseitigung Blitzschutzanlage

2022/026/100

7.

Bekanntgabe von Eilentscheidungen

7.1.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle Harxheim;Auftragsvergabe Erneuerung Brandwarnanlage (BWA)

2023/026/008

8.

Anträge/Anfragen

9.

Informationen

9.1.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle Harxheim;Auftragsvergabe Umrüstung Rauch- und Wärme-Abzüge (RWA)

2023/026/006

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Rechtsangelegenheiten

11.

Anträge/Anfragen

12.

Informationen

Öffentlicher Teil:

13.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss Vorlage: 2023/026/009

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Über die Zulässigkeit von privaten Bauanträgen nach § 31 (Ausnahmen und Befreiungen), § 33 (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung), § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und § 35 (Bauen im Außenbereich) des Baugesetzbuches wird im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Dieses Einvernehmen (§ 36 Baugesetzbuch) ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten auszusprechen oder zu verweigern. Verstreicht diese Frist, gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.

In der Ortsgemeinde Harxheim berät der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss vor, der Gemeinderat beschließt abschließend.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim möchte nun dem Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die abschließende Beschlussfassung für vorgenannte Bauanträge für den besonderen Fall übertragen, wenn die nächstterminierte Gemeinderatssitzung die Zweimonatsfrist nicht einhalten kann. Es handelt sich somit um ein Aufgabenübertragung nur in den Fällen, wenn die Zweimonatsfrist zu verstreichen droht. Wenn jedoch innerhalb der Zweimonatsfrist sowohl der Fachausschuss als auch der Gemeinderat zeitgerecht beraten können, bleibt der Gemeinderat das entscheidende Gremium.

Um diese zeitliche Lücke schnell zu schließen, wird dem Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss ab sofort bis zur ordentlichen Änderung der Hauptsatzung vorübergehend die abschließende Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch zu übertragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die abschließende Entscheidungsvollmacht für das gemeindliche Einvernehmen in den Fällen der §§ 31 und 33 bis 35 Baugesetzbuch vorübergehend zu übertragen, wenn die Zweimonatsfrist zu verstreichen droht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2: Neufassung der Hauptsatzung Vorlage: 2022/026/107/2

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Entscheidung über das Einvernehmen bei Baugenehmigungsverfahren, im Falle von etwaigem Fristablauf, an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss zu übertragen.

Hierzu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung (8. Änderungssatzung).

Die Verwaltung empfiehlt die Satzung komplett zu aktualisieren und eine „neue“ Hauptsatzung zu beschließen, welche sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

Die wesentlichen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert. Diese beziehen sich u.a. auf folgende Punkte der Satzung:

„alte“ Satzung:

§ 7 Wahl der Ausschüsse:

Entfällt, da in § 45 GemO abschließend geregelt.

§ 12 Entschädigung der Feldgeschworenen

Entfällt, da diese hier nicht mehr im Einsatz sind.

„neue“ Satzung:

§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachungen:

Abs. 4: Erweiterung um dringende öffentliche Bekanntmachungen sowie Bestimmung der Allgemeinen Zeitung Ausgabe Rheinhessen als Bekanntmachungsform

Abs. 5: Erläuterung öffentlicher Ausruf

§ 6 Aufgaben der Ausschüsse mit abschließender Entscheidung

Abs. 3: Erhöhung der Wertgrenze von 10.000,00 € auf 15.000,00 € exkl. Mehrwertsteuer

Abs. 4: Neue Aufgabenübertragung an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

§ 7 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister

Erhöhung der Wertgrenze von 5.000,00 € auf 7.500,00 € exkl. Mehrwertsteuer

§ 9 Aufwandsentschädigung der Rats- und Ausschussmitglieder:

Abs. 3: Erhöhung des Sitzungsgeldes

§ 10 Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters

Abs. 1: Erweiterung um Satz 2

Ansonsten - Anpassung an die Mustersatzung

§ 11 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten:

Anpassung an die Mustersatzung

Ansonsten erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung und Vereinheitlichung von Bezeichnungen in der gesamten Satzung.

Seitens des Gemeinderats wird vorgeschlagen den § 6 Abs. 4 wie nachfolgend zu formulieren:

Für den Fall, dass vor Ablauf der jeweiligen Einvernehmensfrist in Baugenehmigungsverfahren keine ordentliche Sitzung des Gemeinderates terminiert ist, wird dem Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss abschließende Entscheidungsvollmacht für das gemeindliche Einvernehmen in den Fällen des §§ 31 und 33 bis 35 BauGB erteilt.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Der Gemeinderat bittet darum, die Rechtssicherheit der Formulierung des § 6 Abs. 4 wie obenstehend zu prüfen.

Ratsmitglied Kühnast-Krebühl stellt den Antrag die Vorlage zur Überarbeitung auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3: Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof Vergabevollmacht Vorlage: 2022/026/058

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Am 11.11.2020 hat der Ortsgemeinderat die Grundsatzentscheidung für den Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof an der Gerbstedterstraße gefasst. In seiner Sitzung am 08.06.2022 hat der Ortsgemeinderat die Stellung des Bauantrages beschlossen.

Im Rahmen der weiteren Planung wird es erforderlich werden, zusätzliche Fachplaner (Gutachter, Vermesser, Prüfstatiker, SiGeKo…) zu beauftragen und die bestehenden Planungsaufträge auf die Leistungsphasen 5 bis 9 zu erweitern. Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, sollte der Bürgermeister eine Vollmacht zur Auftragserteilung von weiteren erforderlichen Planungsleistungen erhalten. Der Gemeinderat würde in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Für den weiteren zügigen Projektablauf sollte eine zweistufige Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt werden. Es wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister, vorbehaltlich einer vorliegenden Baugenehmigung, eine Vergabevollmacht zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5 % über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Verschiebungen innerhalb des jeweiligen Pakets wären mithin im Sinne einer Deckungsfähigkeit möglich. Liegt das Ausschreibungsergebnis oberhalb dieser Schwelle, soll der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für das oder die betreffenden Gewerke ohne weitere Beschränkung erhalten, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer Gemeinderatssitzung ermöglicht. Damit könnte der Bürgermeister die Vergaben vornehmen, die insgesamt innerhalb des Gesamtkostenrahmens + 5 % liegen. Zudem sollte dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen erteilt werden. Der Gemeinderat würde in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

  • dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe weiterer notwendiger Planungsleistungen zu erteilen. Der Gemeinderat ist in seiner jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.

  • dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5 % über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Verschiebungen innerhalb des jeweiligen Pakets wären mithin im Sinne einer Deckungsfähigkeit möglich. Liegt das Ausschreibungsergebnis oberhalb dieser Schwelle, soll der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabevollmacht für das oder die betreffenden Gewerke ohne weitere Beschränkung erhalten, soweit der zeitliche Ablauf nicht ohnehin die Entscheidung in einer bereits vorgesehenen Gemeinderatssitzung ermöglicht. Zudem wird dem Bürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe von Nachträgen erteilt. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 1; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 4: Vergabe 1. Bauabschnitt Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) - Tiefbauarbeiten Vorlage: 2023/026/015

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde Harxheim plant mit Unterstützung der Bürgerinitiative Bolzplatz Harxheim eine Neugestaltung des Bolzplatzes, da sich dieser in einem sehr schlechten Zustand befindet und durch Pflege nicht mehr aufwertbar ist. Geplant ist ein Mulitcourt mit Soccer-Court, Boulebahn und Skatepark.

Für die Tiefbauarbeiten als Vorbereitung für den Kunstrasenplatz wurden drei Unternehmen angefragt. Ein Anbieter kann aufgrund der hohen Nachfrage und der geplanten Auslastung kein Angebot abgeben. Ein Zweiter kann die Ausführung nicht anbieten und verweist auf einen speziellen Sportstättenbau Fachbetrieb.

Die Firma Braun Gartengestaltung aus Harxheim hat ein Angebot in Höhe von 16.132,12 € brutto abgegeben.

Für die Finanzierung der Neugestaltung des Bolzplatzes erwartet die Ortsgemeinde eine Förderung in Höhe von 40.526,00 € aus der Landessportstättenförderung, sowie in Höhe von 15.000,00 € durch die Bürgerinitiative Bolzplatz. Die restlichen Kosten in Höhe von maximal 10.000,00 € trägt die Ortsgemeinde.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der Kunstrasenverlegung an die Firma Braun Gartengestaltung aus Harxheim zum angebotenen Preis in Höhe von 16.132,12 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4.1: Vergabe 1. Bauabschnitt Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) - Kunstrasenspielfeld Vorlage: 2023/026/016

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde Harxheim plant mit Unterstützung der Bürgerinitiative Bolzplatz Harxheim eine Neugestaltung des Bolzplatzes, da sich dieser in einem sehr schlechten Zustand befindet und durch Pflege nicht mehr aufwertbar ist. Geplant ist ein Mulitcourt mit Soccer-Court, Boulebahn und Skatepark.

Für das Kunstrasenspielfeld wurden drei Unternehmen angefragt. Die Bürgerinitiative empfiehlt die Vergabe an die Firma Brugger-Soccer-Systems, da die Quarzsandverfüllung nur 19 kg/m² bei einer Polhöhe (Halmhöhe) von 38 mm nicht Eindruck eines Sandplatzes, sondern eines Kunstrasenplatzes bewirkt. Die Angebote der Mitbieter beinhalten Quarzsandfüllungen von 25 kg/m² bei 23 mm Polhöhe bzw. 33 kg/m² bei nicht angegebener Polhöhe.

Das Angebot der Firma Brugger-Soccer-Systems in Höhe von 45.755,50 € brutto liegt ca. 9.500,00 € über dem Angebot der Firma Sport-Thieme und ca. 500,00 € unter dem Angebot der Hessischen Sportstätten GmbH.

Für die Finanzierung der Neugestaltung des Bolzplatzes erwartet die Ortsgemeinde eine Förderung in Höhe von 40.526,00 € aus der Landessportstättenförderung, sowie in Höhe von 15.000,00 € durch die Bürgerinitiative Bolzplatz. Die restlichen Kosten in Höhe von maximal 10.000,00 € trägt die Ortsgemeinde. Bei Auftragserteilung an die Firma Brugger-Soccer-Systems in Verbindung mit dem Auftrag an die Firma Braun für die Tiefbauarbeiten liegen die Kosten für das Kunstrasenspielfeld bei insgesamt 61.887,62 €, womit die beabsichtigte Obergrenze eingehalten wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung und des Einbaus des Kunstrasenspielfeldes an die Firma Brugger-Soccer-Systems zum angebotenen Preis in Höhe von 45.755,50 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5: Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 6: Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1: Sporthalle Harxheim, Mängelbeseitigung Blitzschutzanlage Vorlage: 2022/026/100

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung der Blitzschutzanlage der Sporthalle wurden kleinere Mängel festgestellt. Die Fa. Lachenmaier Blitzschutztechnik aus Rheinböllen hat für die Beseitigung der Mängel ein Angebot vorgelegt, welches mit brutto 1.188,27 € endet.

Entscheidung:

Die Fa. Lachenmaier Blitzschutz aus Rheinböllen wird mit der Mängelbeseitigung an der Blitzschutzanlage der Sporthalle gem. vorliegendem Angebot über 1.188,27 € brutto beauftragt.

Zu TOP 7: Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Zu TOP 7.1: Brandschutzertüchtigung Sporthalle Harxheim; Auftragsvergabe Erneuerung Brandwarnanlage (BWA) Vorlage: 2023/026/008

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Um die Sporthalle für die kommenden Fastnachtsveranstaltungen im Jahr 2023 sowie für die weiteren verschiedenen Veranstaltungen in den Folgejahren weiterhin nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle brandschutztechnisch zu ertüchtigen.

Die Kreisverwaltung sieht es hier als unabdingbar an, dass eine flächendeckende Brandwarnanlage (BWA) gemäß DIN VDE 0826-2 installiert ist. Die bestehende Brandwarnanlage ist inzwischen über 11 Jahre alt und müsste grundlegend saniert werden. Sämtliche Rauchmelder müssen getauscht werden, um die Anlage wieder funktionstüchtig zu bekommen. Leider sind diese Rauchmelder zurzeit nicht lieferbar. Weiterhin würde die Anlage nach der Sanierung nicht nach DIN VDE 0826-2 zertifiziert werden und somit nicht den Vorgaben der Kreisverwaltung entsprechen.

Die Verwaltung hat zur Problemlösung verschiedene Lösungsansätze überprüft. Es besteht die Möglichkeit eine mobile BWA für die Zeit der Fastnachtsveranstaltungen zu mieten. Die Kosten für eine Mietanlage inklusive Auf- und Abbau würden sich auf ca. 5.000 € brutto belaufen. Nach der Fastnacht bestünde dann aber noch immer das Problem, dass die bestehende Anlage keine DIN-Zertifizierung besitzt. Die zweite Möglichkeit besteht in der Erneuerung der kompletten Anlage mit auf dem Markt verfügbaren Rauchmeldern und den Einbau durch eine DIN-zertifizierte Fachfirma. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit hat sich lediglich die Fa. Elektro Ries Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Mainz bereit erklärt, die Erneuerung der Anlage vorzunehmen. Das Angebot der Fa. Ries endet mit brutto 13.988,21 €.

Eilentscheidung:

Der Ortsbürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten, die Fa. Elektro Ries Systemtechnik GmbH & Co. KG aus Mainz mit der Erneuerung der Brandwarnanlage gem. vorliegendem Angebot über 13.988,21 € brutto zu beauftragen.

Zu TOP 8: Anträge/Anfragen

Ratsmitglied Reis verliest nachfolgende Anfrage für die FDP-Fraktion, mit der Bitte um mündliche Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates.

„Anfrage an die Ortsgemeinde Harxheim zur mündlichen Beantwortung in der Sitzung des Gemeinderates

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Hofreuter!

Für die Menschen, die in der Ortsgemeinde Harxheim leben, wird die Verkehrssituation entlang der L425 zunehmend unerträglich. Es erreichen uns als Mitglieder des Gemeinderates immer wieder Anfragen und Schilderungen dazu.

Mit Beginn des einsetzenden Berufsverkehrs vor 06:00 Uhr morgens, insbesondere durch den Schwerlastverkehr der Unternehmen aus der VG Rhein-Selz entsteht in der gesamten Ortsdurchfahrt an bis zu 6 Tagen unerträglicher Verkehrslärm. Die Nachtruhe ist bei geöffnetem Fenster gerade im Hochsommer beendet. Teilweise schlafen Anwohner nur einige Meter „neben“ der Straße. Im Teilbereich an der Kirchenmauer ist durch die sehr enge Bebauung die Geräuschemission extrem laut. Anfallende Schallpegel werden nicht absorbiert und durch die schallharte Bebauung ständig reflektiert. Es entstehen extreme Geräuschentwicklungen durch Berganfahren nach Beendigung der 30er Zone am Wickgarten in Fahrtrichtung Mainz und Bremsvorgänge durch Schwerverkehr ab der Fußgängerampel in Fahrtrichtung Mommenheim.

Auch die Beschaffenheit der Straße leidet erneut. Es ist leider schon wieder zu beobachten, dass sich die Kanaleinlässe durch den starken Verkehr bereits unter das Niveau der Fahrbahn Oberdecke gedrückt haben. Hierdurch entstehen zusätzliche starke Geräuschemissionen der durchfahrenden Fahrzeuge, besonders durch leere LKW, Traktoren mit Anhängern oder Kraftfahrzeuge mit Anhängern, wie dies vor dem Ausbau der L425 bereits auftrat. Weiter ist zu beobachten, dass Randsteine noch nicht einmal nach 4 Jahren Betrieb der Straße bereits kaputt sind.

Zunehmender Verkehr aus den Gemeinden der VG Rhein-Selz

Am 27.12.2022 wurde in der Allgemeinen Zeitung aus dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim berichtet, dass das 3. Großprojekt „Erweiterung des Gewerbegebiets“ im Jahre 2023 in die Realisierungsphase geht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Wurde die Gemeinde Harxheim oder die VG Bodenheim um Stellungnahme hinsichtlich der Erweiterung gegeben?

  • Wenn ja, mit welcher Antwort? Wenn nein, ist bekannt, warum nicht?

  • Die Gemeinde Harxheim durfte nicht mit Gau-Bischofsheim und Lörzweiler im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein Gewerbegebiet entwickeln.

  • Worin besteht der Unterschied zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Mommenheim?

  • Wurde seitens der VG Bodenheim geprüft, mit welcher weiteren Verkehrszunahme durch die Erweiterung zu rechnen ist oder wurden entsprechende Zahlen zur Verfügung gestellt?

Die Gemeinde Mommenheim erschließt derzeit ein Neubaugebiet „Am Lazarienpfad“ und eine Wohnanlage „Am Kirchpfalter“. Dadurch ist mit weiterer Verkehrszunahme zu rechnen. Bereits jetzt nimmt der Verkehr durch Baustellenfahrzeuge und Lieferverkehr zu.

Die Gemeinde Hahnheim plant zum bereits bestehenden Gewerbegebiet eine Erschließung von ca. 14.000 m². Hier möchte sich ein Logistiker für Solarpanel ansiedeln. Der Schwerverkehr wird durch die L425 an die Autobahn angebunden.

Auch hierdurch ist mit weiterem Durchgangsverkehr zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Ist dies der Gemeinde Harxheim und der VG Bodenheim bekannt?

  • Wenn ja, wie stellt sich die Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde hierzu auf?

Wenn nein, bitten wir um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt!

  • Wurden die Orts- oder Verbandsgemeinde bei den Vorhaben zur Stellungnahme aufgefordert?

  • Falls ja, wurde eine Stellungnahme abgegeben und wie lautet diese?

Ansässige Firmen in den Gemeinden der VG Rhein-Selz, insbesondere in Mommenheim, Selzen und Hahnheim, erzeugen bereits jetzt schon erheblichen Schwerlastverkehr, der zu und von der Autobahn bzw. Mainz durch Harxheim fährt.

Beispielhaft sind hier die Firmen Schott, Grub Schwertransporte, Grub Containerdienste, Grub Bauunternehmen, der Golfplatz, das in Mommenheim neu gebaute Hotel, die Fa. Sokolis Abbruchunternehmen Baggerbetrieb und die Firma Held Getränkedienst genannt. Die Unternehmen erweitern teilweise ihre Kapazitäten, so dass mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Inwieweit ist es für Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt Harxheim der L425 noch zumutbar, den weiter zunehmenden Verkehr aus und in Richtung der VG Rhein-Selz zu ertragen?

Sperrung für Fahrzeuge über 12m Länge in Gau-Bischofsheim

Am 28.04.2021 gab es eine verkehrsrechtliche Anordnung, dass LKW länger als 12m nicht mehr einfach durch Gau-Bischofsheim durchfahren dürfen. Es wurde angeordnet, dass zunächst nur in Bergabrichtung (ab Knotenpunkt L425) mit einem Fahrzeug mit einer Länge über 12m die L413 in der OD Gau-Bischofsheim nicht befahren dürfen. Dies wurde mit den am Verfahren beteiligten Behörden abgestimmt.

Weiter ist zu beobachten, dass immer mehr Mautpreller durch die Ortsgemeinde Harxheim fahren, um eine Maut auf der Autobahn zu entgehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Ist die Ortsgemeinde der Meinung, dass dies für die Ortsgemeinde Harxheim bedeutet, dass mit weiterem Schwerlastverkehr über die L425 und K44 Bahnhofstraße zu rechnen ist?

  • Ist es möglich, die Befahrung der K44 und der L425 in Harxheim nur noch für Zielverkehr zu erlauben und, wie in Gau-Bischofsheim, Schwerlastverkehr zu begrenzen?

    • Falls ja, wie?

    • Falls nein, warum nicht?

  • Wie kann verhindert werden, dass grade aus Gründen der Mautumgehung die Ortsdurchfahrt L425 genutzt wird?

Geschwindigkeitsmessungen L425 und K46

Aufgrund von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen und Gefährdungen auf den genannten Straßen wurden inzwischen auch Messungen durchgeführt.

In der 30-er Zone vor dem Anwesen Bahnhofstraße 9 wurden im zweiten Halbjahr 2022 drei und 2023 bereits zweimal Geschwindigkeitsmessungen durch die KV durchgeführt.

Wir fragen hierzu:

  • Wie sind die Messergebnisse?

  • Wie viele Fahrzeuge wurden gemessen?

  • Wie viele fuhren zu schnell?

  • Wie hoch waren die Höchstgeschwindigkeiten?

In der 30-er Zone vor der Gemeindeverwaltung wurden am 10.01.2023 Geschwindigkeitsmessungen durch die Kreisverwaltung durchgeführt.

Wir fragen hierzu:

  • Wie sind die Messergebnisse?

  • Wie viele Fahrzeuge wurden gemessen?

  • Wie viele fuhren zu schnell?

  • Wie hoch waren die Höchstgeschwindigkeiten?

Ortsumgehung Harxheim

Das Projekt Ortsumgehung Harxheim ist im Jahr 2017 vom damaligen Verkehrsminister Dr. Wissing auf die Liste vordringlicher Projekte gesetzt worden.

Wir fragen hierzu:

  • Wie weit ist der Stand für die Planung der Ortsumgehung?

  • Wurden seitens der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde mit dem LBM Gespräche hierzu geführt?“

Die mündliche Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung.

Ratsmitglied Renker fragt nach der Beantwortung ihrer Anfrage auf der Sitzung vom 16.11.2022.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Planungskosten in den vergangenen Protokollen einzusehen und nachzuvollziehen sind.

Es stellt sich die Frage, ob die Planungskosten einfach über die Finanzabteilung zusammengestellt werden können.

Ratsmitglied M. Wolf fragt nach dem Sachstand bezüglich der Schnellladestationen.

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand.

Zu TOP 9: Informationen

Zu TOP 9.1: Brandschutzertüchtigung Sporthalle Harxheim; Auftragsvergabe Umrüstung Rauch- und Wärme-Abzüge (RWA) Vorlage: 2023/026/006

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Um die Sporthalle für Fastnachtsveranstaltungen auch künftig nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle brandschutztechnisch zu ertüchtigen.

Hierzu zählt auch die notwendige Installation von Rauch- und Wärme-Abzügen (RWA). Es ist geplant im Bereich der Oberlichter die kippbaren Fensterflügel mittels motorbetriebenem Kettenantrieb zur RWA umzurüsten. Im Brandfall öffnen sich die Kippflügel automatisch, so dass Rauch und Wärme aus der Halle geleitet werden können. Die Firma Brandschutztechnik Kehl aus Oppenheim wurde mit der Ausführung der notwendigen Arbeiten gem. Angebot über 6.319,14 € beauftragt. Die Fa. Brandschutztechnik Kehl hat eine solche Umrüstung von Kippflügeln bereits erfolgreich in der Grundschule Bodenheim umgesetzt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.06.2021, TOP 3 beschlossen, alle Maßnahmen, die für einen sicheren Betrieb der Halle notwendig sind, umzusetzen.

Zu TOP 13: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden sind.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:46 Uhr.

Andreas Hofreuter
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin