Im Nachrichtenblatt Nr. 11/2023 wurde die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan bekanntgemacht. Der Auslegungszeitraum beginnt danach am Montag, den 27.03.2023 und endet am Freitag, den 28. April 2023.
Ergänzend zu dem in der vorgenannten Bekanntmachung enthaltenen Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB, dass Stellungnahmen während er Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, wird hiermit gemäß § 4 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.