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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim am Donnerstag, dem 23.02.2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordneter

Wolfgang Böttger

Die Ratsmitglieder

Thomas Becker-Theilig

(ab 19:43 Uhr, während Top 1)

Mathias Böhm

Michael Christ

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Thomas Glück

Margit Grub

Manuel Höferlin

Andreas Kappel

Wolfgang Kirch

Günther Kuhn

Arno Leber

Patric Müller

Jens Mutzke

Karola Orth

Anke Renker

Armin Sambale

Dr. Matthias Schäfer

Andreas Scherer

Dr. Birgit Straubinger

Schriftführer

Matthias Frey

Von der Verwaltung

Jürgen Kehr

Stefan Kern

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Daniela Bernhard

Ute Beye-Mundt

Michelle Glück

Christina Göth

Steffan Haub

Andreas Hofreuter

Dr. Willi Kiesewetter

Olaf Kimmes

Bruno Maria Lang

Moritz Mergen

Andrea Metelmann-Lotz

Kira Straubinger

Philipp Stumm

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 13.02.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Matthias Frey bestimmt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

2.

3.

4.

5.

6.

6.1.

6.2.

7.

7.1.

7.2.

7.3.

7.4.

8.

9.

9.1.

9.2.

9.3.

9.4.

9.5.

9.6.

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Windenergiepotentiale in der Verbandsgemeinde Bodenheim - Informationen der ABO Wind AG

Dr. Scheurer begrüßt Frau Hummel und Herrn Irlweck von der ABO Wind AG aus Wiesbaden, die anhand einer Präsentation die Grundstücksakquise im Rahmen ihrer Planung eines Windparks Bodenheim/Harxheim östlich der alten Militärstraße vorstellen. Die Grobplanung sieht vor, bis zu sechs Windenergieanlagen zu errichten.

Zum Kerngeschäft der ABO Wind gehören neben dem Errichten von Windenergieanlagen bzw. Windparks auch Solarparks sowie Speicheranlagen. Die Anlagen werden anschließend veräußert, da ein eigener Betrieb grundsätzlich nicht vorgesehen sei. Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell an den Anlagen beteiligen, beispielsweise im Rahmen festverzinslicher Anleihen. Grundsätzlich werde den Bürgerinnen und Bürgern auch ein grüner Ökostrom-Tarif angeboten, welcher unter dem Preis der örtlichen Grundversorgung liege.

Im Rahmen der von den Ratsmitgliedern gestellten Fragen teilen die Vertreter der ABO Wind mit, dass die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bei Interesse gerne angeboten werde. Allerdings sei eine Realisierung in Rheinhessen schwierig, da die Bodengüte im Durchschnitt sehr hochwertig sei und der Regionale Raumordnungsplan sehr viele Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausweise, in denen eine solche Anlage grundsätzlich nicht zulässig ist.

Generell offen zeigt sich die ABO Wind, ihre Wind- bzw. Solarparks oder einzelne Anlagen daraus an eine Energiegenossenschaft zu verkaufen, was in verschiedenen Modellen möglich sei. Ein Investor / Käufer / Betreiber finde sich während der Durchführung bzw. am Ende des Genehmigungsverfahrens.

Hinsichtlich der Wasserschutzzone und der Erdbebenmessstation wird ABO Wind Kontakt zu den Fachbehörden aufnehmen. Da sowohl das neue EEG als auch das Wind-an-Land-Gesetz das öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie gegenüber anderen öffentlichen Belangen höherstellten, sei ohnehin stets eine Abwägung aller Belange erforderlich.

ABO Wind sei auch an neueren Technologien, beispielsweise an sog. integrierten Anlagen mit Elektrolyseuren, interessiert. Aufgrund der sehr hohen Kosten könne diese Möglichkeit jedoch nur bei wirtschaftlicher Betrachtung verfolgt werden.

TOP 2: Vorstellung Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept Verbandsgemeinde Bodenheim - Ing. Büro Dr. Pecher

Bürgermeister Dr. Scheurer begrüßt Frau Dr. Baron und Herrn Webler von Dr. Pecher AG. Die Arbeiten zur Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HSVK) sind nahezu abgeschlossen. Mit diesem Konzept sollen insbesondere

  • das Bewusstsein bei den Betroffenen für die Hochwassergefahr geschaffen,
  • Alternativen zu technischen Maßnahmen aufgezeigt,
  • Eigeninitiative und -verantwortlichkeit eines jeden Grundstückseigentümers für die private Hochwasservorsorge gefördert,
  • Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Vorsorge eröffnet und
  • individuelle Maßnahmenpakete für ortsspezifische Lösungen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge erstellt werden.

Im Rahmen einer Präsentation werden allgemeine Hinweise zu Problemen bei Starkregen und Hochwasser aufgezeigt und Pflegemaßnahmen an den Entwässerungsanlagen beleuchtet. Anschließend werden ausgewählte bauliche Maßnahmen in den Gemeinden vorgestellt. Das HSVK wird nun zeitnah fertiggestellt und dem Verbandsgemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden.

TOP 3: Vollzug des Haushaltsplanes 2022; Mittelübertragung nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2023/950/020

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in den Anlagen aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2022.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Anlage:

Verbandsgemeinde Bodenheim

Vollzug des Haushaltsplanes 2022

hier: Übersicht Mittelübertragungen nach § 17 GemHVO

1. Ergebnishaushalt

Buchungsstelle/

Budget

1117-561200

1120-561400

1120-563510

1144-529200

1144-561200

1144-562440

1145-529200

1161-562500

5111-562500

5111-541430

5114-562500

5212-562500

2110-561200

2111-523800

2111-525430

2111-562500

2112-523800

2112-525430

2112-562500

2113-525430

2113-562500

2114-523800

2114-562500

4210-541430

1260-523510

1260-523800

1260-561200

1281-523800

Budget 18 -

Produkt 5520

Budget 20

Summe

Gegenstand der Mittelübertragung im Ergebnishaushalt ist gleichzeitig die entsprechende Übertragung der Auszahlungsermächtigung.

2. Finanzhaushalt - Investitionen

Maßnahme

2

3

5

6

55

8

9

27

28

31

47

48

49

52

56

Summe

3. Auswirkungen

a) Ergebnishaushalt

Das geplante Jahresergebnis 2022 wird sich um die nicht ausgeschöpfte Summe zu 1) verbessern. Gleichzeitig wird sich das geplante Jahresergebnis 2023 entsprechend verschlechtern.

b) Finanzhaushalt

Die Gesamtsumme der geplanten Auszahlungen des Jahres 2022 wird sich um die Summe der nicht ausgeschöpften Ermächtigungen zu 1) und 2) verbessern. Gleichzeitig wird sich Summe der geplanten Auszahlungen 2023 entsprechend verschlechtern.

TOP 4: Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP; Vorlage: 2023/950/010

Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden - und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage).

Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Bisherige Aktivitäten

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere:

-

Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung)

-

Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen, Pelletheizung für die Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim)

-

Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers

Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.

Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:

Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften

Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.)

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

Optimierung eines systematischen Energiemanagements

Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring

Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen;

Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet;

Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft;

Klimafreundliche Bauleitplanung

Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz;

Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.);

Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge;

Verstärkte Innenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten;

Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.);

Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten;

Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze);

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Ratsmitglied Müller bittet um Erläuterung, ob die Ortsgemeinden von Seiten der Verbandsgemeinde hinsichtlich der Teilnahme am KKP an das Ministerium gemeldet werden. Dies bejaht Bürgermeister Dr. Scheurer.

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Bodenheim tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

Optimierung eines systematischen Energiemanagements

Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

Klimafreundliche Bauleitplanung

Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 5: Renaturierung des Spatzenbachs im Bereich der alten Kläranlage Gau-Bischofsheim Grundsatzbeschluss und Vergabevollmacht; Vorlage: 2023/950/015/1

Der Graben G3 stellt vom Sportplatz Gau-Bischofsheim bis zur Gemarkungsgrenze Bodenheim einen Abschnitt des Spatzenbachs dar. Ein Teil davon verläuft parallel zum neuen Radweg (Kanaltrasse), der Risse im Asphalt aufweist. In den Graben G3 mündet der Regenüberlauf aus der alten Kläranlage in Gau-Bischofsheim, was in Teilen zu Auskolkungen der Grabenböschung geführt hat. Um weitere Schäden zu vermeiden, muss die Grabenböschung muss stabilisiert werden. Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz fand im Dezember 2022 statt. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Wirtschaftsbetrieb den Auslass umbaut, sollte eine Renaturierung des Spatzenbachs in diesem Abschnitt erfolgen. Weitere Schäden am Grabenbett und am Radweg könnten somit vermieden werden. Im Zuge eines Umbaus des Auslasses und einer Renaturierung könnten auch die Schäden am Radweg behoben werden, was jedoch zu Lasten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ginge.

Auf Nachfrage haben die Eigentümer zweier angrenzender Grundstücke Verkaufsbereitschaft für einen 28 m breiten Streifen entlang der jetzigen Grabenparzelle signalisiert. Damit könnte eine Verlegung und Renaturierung des Grabenabschnitts auf ca. 400 m Länge erfolgen. Ankauf von Flächen sowie Renaturierungsmaßnahmen werden über die Aktion Blau Plus mit bis zu 90% gefördert. Die SGD-Süd begrüßte in einem Vorgespräch eine Renaturierung und teilte mit, dass die verbleibenden 10% der Kosten als wasserrechtlicher Ausgleich für andere Projekte herangezogen werden könnten.

Die Verwaltung schlägt somit vor, den Spatzenbach vom Grabenabschnitt G3 ab der alten Kläranlage Gau-Bischofsheim bis zum Zusammenfluss mit dem Graben G5 (ca. 400 m) zu renaturieren. Hierfür soll ein Förderantrag zum Ankauf der Grundstücke über die Aktion Blau Plus gestellt werden. Hierzu fallen noch keine Planungskosten an, da dieser Antrag mittels grober Skizze und Beschreibung vom Fachbereich 2 erstellt werden kann.

Nach Eingang eines Förderbescheids für den Grundstücksankauf könnten die Kaufbedingungen mit den Grundstückseigentümern noch im Jahr 2023 geklärt und die notariellen Verträge vorbereitet werden. Die Haushaltsmittel für den Grunderwerb sollten im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag auf die wasserrechtliche Genehmigung sowie der Förderantrag zur Renaturierung des Grabenabschnitts können ebenfalls nach einer Förderzusage für den Grunderwerb gestellt werden. Hierzu ist ein Planungsbüro mit den dafür erforderlichen Ingenieurleistungen zu beauftragen. Die notwendigen Haushaltsmittel (ca. 30.000 € für die Leistungsphasen 1 bis 4 bei geschätzten, anrechenbaren (Bau-)Kosten in Höhe von 400.000 € netto) müssten ebenfalls im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt werden. Die Maßnahme selbst könnte im Jahr 2025 realisiert werden.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss für die Durchführung der dargestellten Renaturierungsmaßnahme zu fassen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Der Spatzenbach soll im Bereich des Grabens G3 ab der ehemaligen Kläranlage Gau-Bischofsheim auf einer Länge von ca. 400 m bis zum Zusammenfluss mit dem Graben G5 renaturiert werden. Für den Ankauf der dafür benötigten Grundstücke soll ein Förderantrag aus dem Förderprogramm Aktion Blau Plus gestellt werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Zusage der Förderung des Grunderwerbs durch die obere Wasserbehörde Angebote für Ingenieurleistungen zur Erarbeitung des Förderantrags für die Renaturierung sowie des Antrags zur wasserrechtlichen Genehmigung einzuholen und diese an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6: Vergaben

TOP 6.1: Vergabe Baugrundverstärkung mit baugrundverträglicher Fundamentanhebung Grundschule Gau-Bischofsheim; Vorlage: 2023/950/009

Während des Sommers 2022 zeigten sich verstärkt Risse im Verputz der Räume der Betreuenden Grundschule im Untergeschoss der Astrid-Lindgren-Schule Gau-Bischofsheim. Als eine Steinfensterbank ebenfalls Risse zeigte, wurde das Ingenieurbüro Verheyen hinzugezogen, um die Ursache zu ergründen. Zur Abklärung, ob eine Austrocknung des Baugrundes Ursache für die Abwärtsbewegung der Stütze sein könnte, wurden unterhalb der Bodenplatte Rammkernsondierungen vorgenommen und zudem die Schrumpfgrenze des Baugrundes neben dem Fundament bestimmt.

Um den Baugrund zu stabilisieren, empfahl der Bodengutachter, gemeinsam mit einer Fachfirma und dem Tragwerksplaner Maßnahmen zur Unterfangung festzulegen. Es sollte festgestellt werden, ob das aktuell betroffene Einzelfundament oder die gesamte Südseite stabilisiert werden müssten. Für die Beurteilung der Rissbildungen an der parkplatzseitigen Fassade der Grundschule und die tragwerksplanerische Begutachtung wurde das Ingenieurbüro Verheyen beauftragt. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Untergrundes wurde die Firma Uretek als Fachfirma hinzugezogen. Sie gab ein Angebot zur Baugrundverstärkung ab, welches nach Prüfung mit 32.011,00 € brutto schließt. Es wurde als ausreichend befunden, den Baugrund auf einer Gesamtlänge von 16 Metern zu unterfangen, was der östlichen Hälfte der Südfassade entspricht.

Unter die Fundamente werden im Abstand von ca. 80 bis 120 Zentimetern mit Spezialbohrern Löcher mit einem Durchmesser von 16 Millimetern gesetzt. Die Arbeiten erfolgen minimal-invasiv, schnell und zerstörungsfrei: Aufgrabungsarbeiten sind nicht notwendig. Injektionslanzen werden in die Bohrlöcher eingesetzt. Mit speziellen Injektionspistolen wird ein Zweikomponenten-Expansionsharz mit kontrolliertem Druck zielgerichtet in die zu verstärkenden Schichten injiziert. Das Expansionsharz reagiert sekundenschnell im Untergrund, füllt Hohlräume auf, verdichtet und verstärkt den Boden, bis eine kontrollierte Hebewirkung auftritt. Die millimetergenaue Anhebung wird per Lasertechnik überwacht. Sobald die Hebung des Fundamentes abgeschlossen ist, werden die Abstützungen im Raum entfernt werden können.

Es werden keine Tiefbauarbeiten notwendig; die Arbeiten können geschätzt innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird ausschließlich von der Firma Uretek angeboten; es wird seit 1996 angewandt und eine Dauerhaftigkeit von 30 Jahren wird für das Injektionsmaterial bescheinigt. Der Vorsitzende beantwortet eine Rückfrage aus der Ausschusssitzung, ob sich anstehender Ton nach Wiederbefeuchtung so ausdehnen könne, dass der quellende Ton selbst Absendunken ausgleiche. Dies hat der Bodengutachter auf Rückfrage verneint. Die Bodenpressung durch die Gebäudelast könne der bis zur Schrumpfungsgrenze ausgetrocknete Ton nicht überwinden.

Beschluss:

Firma Uretek wird mit der Baugrundverbesserung an der Südfassade der Astrid-Lindgren-Grundschule Gau-Bischofsheim gemäß Angebot in Höhe von 32.011,00 € brutto vom 25.01.2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6.2: Vergabe der Lieferung und Aufbau eines digitalen Sirenenwarnsystems; Vorlage: 2023/950/021

Für die Lieferung und den Aufbau eines digitalen Sirenenwarnsystems fand am 08.02.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) statt. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Planungsbüro SiQ GmbH aus Hattersheim und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Ordnung.

Wirtschaftlichster Bieter: Firma SAFUS GmbH aus Pfarrkirchen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat entscheidet, dass die Firma SAFUS GmbH mit der Lieferung und dem Aufbau eines digitalen Sirenenwarnsystems gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung in Höhe von 205.773,50 € beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 7: Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende gibt die Vergabe folgender Aufträge bekannt:

7.1: Abrissarbeiten Holzhütte Bauhof; Vorlage: 2023/950/002 an die Fa. Korz Baggerbetrieb GmbH aus Enkenbach-Alsenborn in Höhe von 5.552,91 €.

7.2: Erneuerung der Heizungssteuerung in der Grundschule Nackenheim; Vorlage: 2022/ 950/236an die Fa. Kieback & Peter aus Rüsselsheim in Höhe von 36.789,04 € (zu 80 % förderfähig).

7.3: Energieberater für die Wärmebildkarawane; Vorlage: 2023/950/003 an Herrn Peter Ranzenberger aus Bodenheim in Höhe von 1.927,80 € und an Herrn Markus Forschner aus Nackenheim in Höhe von 280,00 € für Versicherung/Ausleihe der Wärmebildkamera.

7.4: Grundschule Gau-Bischofsheim, Installation Trinkwasserspender; Vorlage: 2023/ 950/022 an die Fa. Waterlogic GmbH aus Bietigheim-Bissingen in Höhe von 3.959,13 €.

TOP 8: Anfragen/Anträge

Ratsmitglied Glück erkundigt sich nach dem Termin für die förmliche Offenlage des Flächennutzungsplans 2035 mit integriertem Landschaftsplan. Diese soll Mitte März 2023 im Nachrichtenblatt veröffentlicht werden. Der Zeitraum, in dem die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben kann, läuft vom 27.03. bis 28.04.2023.

TOP 9: Informationen

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

9.1: Erweiterung Rathaus Bodenheim, Kaltes Nahwärmenetz; Vorlage: 2023/950/011

Aktuell besitzt das Rathaus der Verbandsgemeinde ein Blockheizkraftwerk mit zwei Brennwertkesseln für die Spitzenlast; diese Anlage gehört der Energie-Dienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) und könnte auch den Erweiterungsbau des Rathauses (Heizlast 16 kW) mit Wärme versorgen. Im Zuge weiterer Überlegungen zur Reduzierung des Gasverbrauchs durch den Einsatz alternativer Energien wird insbesondere geprüft, in welcher Weise Geothermie eingesetzt werden kann.

Die Caritas Mainz hat Interesse an Geothermie-Bohrungen für das Gebäude des Pflegestützpunktes Bodenheim und der Sozialstation St. Alban angemeldet, weshalb die VG Bodenheim Kontakt zur Herstellung eines gemeinsamen Sondenfeldes mit einem (kalten) Nahwärmenetz aufgenommen hat. Auch die nahegelegene Kita Wühlmäuse und das Bürgerhaus Dolles könnten eingebunden werden, sind aber nach Einschätzung durch die EDG weniger geeignet.

Um die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze in Anspruch nehmen zu können, muss vor der Umsetzung eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Förderquote beträgt 40 %. Die EDG hat diese Machbarkeitsstudie bei der Transferstelle Mainz-Bingen angefragt und wird als Antragsteller fungieren. Die Ergebnisse sollen im April / Mai 2023 vorliegen und bilden die Grundlage für eine erste Kostenermittlung. Die Dauer bis zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Tiefenbohrungen liegt derzeit bei acht bis zehn Monaten, sodass jetzt keine Zeit mehr zu verlieren ist, wenn der Rathausneubau und das (kalte) Nahwärmenetz gleichzeitig fertig werden sollen.

Nach ersten Einschätzungen der EDG wären für das geplante Netz rund 50 Tiefenbohrungen (max. 100 m) im Bereich des Dollesparks sowie auf weiteren angrenzenden Flächen notwendig, wobei noch geprüft wird, ob die Anzahl durch tieferes Bohren reduziert werden kann. Eine Wärmepumpe im Rathausneubau könnte auch den Altbau des Rathauses (60 kW) versorgen, die Büroräume im Neubau würden an warmen Tagen sogar in einem begrenzten Maß über die Fußbodenheizung temperiert werden können. Von Seiten der EDG würden Wärmepumpe, Pufferspeicher und Verteiler für Kälte und Wärme gestellt werden, seitens der VG wäre die Signalgebung für benötigte Wärme oder Kühle einzubauen. Hierzu ist das mit der Gebäudetechnik beauftragte Ingenieurbüro Falley befasst. Sobald aufgrund der Machbarkeitsstudie das Konzept einschließlich einer Kostenermittlung erstellt ist, soll der Verbandsgemeinderat dessen Umsetzung beschließen.

Ratsmitglied Becker-Theilig teilt mit, dass die Ortsgemeinde Bodenheim beabsichtigt, zeitnah den Dollespark umzugestalten. Es sei daher dringend erforderlich, vor dieser Maßnahme gemeinsam die möglichen Auswirkungen der Geothermie-Bohrungen mit den Vorstellungen der Ortsgemeinde zur Umgestaltung zu koordinieren. Dem stimmt Bürgermeister Dr. Scheurer zu; zudem teilt er mit, dass dieses Projekt auch im Rahmen der Energiegenossenschaft oder des Kommunalen Klimapaktes möglich sei.

9.2: Satzungsänderung Rheinhessen Touristik GmbH; Vorlage: 2023/950/007

Die Beurkundung der Satzung erfolgte am 01.12.2022. Bürgermeister Dr. Scheurer hatte aufgrund des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 06.10.2022 zur Änderung der Satzung und Beitragsordnung der Rheinhessen-Touristik GmbH durch Genehmigungserklärung am 06.01.2023 der Änderung zugestimmt.

9.3: Schulsozialarbeit; Vorlage: 2023/950/019

Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung von Schulsozialarbeit an unseren Grundschulen wurden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen überarbeitet. Die Überarbeitung war notwendig, wegen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der SGB VIII-Reform, der Veränderung von Stellenanteilen und der inhaltlichen Ergänzung zur Krisenintervention und der Mitwirkung im Kontext Kinderschutz. Dadurch erhalten die beiden Grundschulen Gau-Bischofsheim und Lörzweiler anstelle bisher 0,125 nun 0,25 Anteile, bei den beiden Grundschulen Bodenheim (0,5) und Nackenheim (0,25) ändern sich die Anteile nicht.

9.4: Ersatznetz für das Seilspielgerät der GS Nackenheim; Vorlage: 2023/950/018

Für den Austausch des Netzes des Seilspielgerätes der Grundschule Nackenheim wurde der Auftrag für ein Ersatznetz an die Fa. Kompan erteilt.

9.5: Grundschule Bodenheim: Aufbau Gymnastikhalle

Bürgermeister Dr. Scheurer zeigt dem Verbandsgemeinderat anhand einer Fotocollage auf, wie sich das Stahlgestell auf der Gymnastikhalle der Grundschule Bodenheim in die vorhandenen Sichtbeziehungen einfügen könnte. Seitens der katholischen Kirchengemeinde Bodenheim wurde bereits Zustimmung signalisiert; das Bischöfliche Ordinariat müsse dies noch prüfen.

9.6: Haushalt 2023

Der Haushalt 2023 der Verbandsgemeinde wurde von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen genehmigt und im Nachrichtenblatt am 27.01.2023 bekannt gemacht.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:35 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Matthias Frey
Vorsitzender
Schriftführer