am Dienstag, dem 11.02.2025 um 19:30 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler
Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:18 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | Steffan Haub |
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| Erster Beigeordneter | Dietmar Muscheid |
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| Beigeordnete | Michaela Nagel |
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| Die Ratsmitglieder | Dr. Klaus Altenbach |
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| Ute Beye-Mundt |
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| Heribert Breivogel |
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| Torsten Erb |
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| Florian Hoppe |
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| Peter Kleinert |
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| Ralf Kranz |
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| Bruno Maria Lang |
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| Christoph Lang |
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| Gila Meierhans |
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| Eva Natzi |
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| Eric Schaefer |
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| Lisa Scheurer |
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| Thomas Zinndorf |
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| Schriftführerin | Birgit Schmidmeier |
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| Von der Verwaltung | Dr. Robert Scheurer | Bürgermeister der VG | |
| Außerdem anwesend | Ein Bürger |
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| Margit Dörr | Presse | |
| Entschuldigt fehlen: | |||
| Die Ratsmitglieder | Michael Christ |
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| Andrea Metelmann-Lotz |
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Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 03.02.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass Herr Oliver Balmes sein Mandat im Ortsgemeinderat niedergelegt hat. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 09.06.2024 rückt als nächstfolgender Bewerber des Wahlvorschlages der CDU, Herr Torsten Erb in den Ortsgemeinderat nach. Herr Erb hat sein Mandat angenommen. Namens der Ortsgemeinde Lörzweiler verpflichtet Ortsbürgermeister Steffan Haub Herrn Torsten Erb durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung). Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbreviers unter www.kommunalbrevier.de.
Anschließend erhält der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Altenbach, das Wort und verliest das folgende Schreiben von Oliver Balmes:
Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder, sehr geehrter Herr Dr. Scheurer (bzw. VertreterInnen der VG), liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mein Austritt aus dem Gemeinderat mag für den Einen oder die Andere überraschend kommen. Auch ich war mir vor der Kommunalwahl 2024 sicher, dass ich, im Falle einer Wiederwahl, eine weitere Legislaturperiode für unseren Ort da sein möchte.
Nun ist es aber manchmal im Leben so, dass man nur wenige Wochen später vor geänderten Umständen steht und bestimmte Dinge komplett neu bewerten muss. Dann muss man Schwerpunkte neu setzen und Dinge, die zuviel sind oder die man nicht so ausfüllen kann, wie man es gerne würde oder auch muss, einfach beenden.
Das "Beenden" meiner Ratsmitgliedschaft liegt also in den Entscheidungen
1. für die Familie; die Zeit ist mit 2 kleinen Kindern und einer wunderbaren Frau immer wertvoll, und auch immer wieder neu zu bewerten, je nachdem, wie groß die Kinder sind, wieviel beide Partner arbeiten und auch einen alleinstehenden Vater und Opa muss man mehr als nur im Blick behalten.
2. für die Feuerwehr; 31 Jahre Mitgliedschaft wirft man nicht einfach so weg, ein Ehrenamt, in dem ich tief verwurzelt bin und das mich geprägt hat.
3. für das Ehrenamt beim FC; die Mannschaft meines Sohnes entwickelt sich, und ich möchte an den nächsten Schritten teilhaben, als Vater und auch weiterhin als Co-Trainer.
Natürlich auch, weil es das ist, was ich gerne tue: mit Kindern im Sport arbeiten.
Nichts zu tun hat mein Ausscheiden mit der Arbeit im und für den Rat und für unseren wunderbaren Ort. Es hat mir Freude bereitet mitzudenken, mit zu überlegen, auch den einen oder andern Impuls zu geben und mich nach bestem Wissen und Gewissen einzubringen.
Nichts zu tun hat mein Ausscheiden mit den Menschen, die ich hier Partei- und Fraktionsübergreifend wiedergetroffen oder neu kennengelernt habe. Es war stets eine Bereicherung für meine Sicht auf die Dinge, für mein Herangehen an Probleme und auch für meine Wertschätzung denjenigen gegenüber, die diese so wichtigen Ämter in der Kommunalpolitik ausfüllen.
Jeden der mich fragt "Warum machst Du nicht mehr?" werde ich fragen "Warum machst
Du nicht?".
Die Frau von Thomas Barth, die ich kürzlich in der Schule traf, sagte ganz recht: "Schade, dass einer 3 Ehrenämter ausfüllen muss, dass es dafür nicht 2 oder 3 Menschen gibt."
Ja, dann wäre es bestimmter einfacher.
Ich wünsche Ihnen und Euch weiter alles Gute bei der Arbeit für unser Lörzweiler!
Herzlichst, euer Olly Balmes
Abschließend bedankt sich Dr. Altenbach im Namen der CDU-Fraktion bei Oliver Balmes für sein Engagement seit 2019 als Mitglied im Gemeinderat.
Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
Neu TO-Punkt 10. Nachwahlen in die Ausschüsse
Der TO-Punkt Informationen verschiebt sich entsprechend.
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
— Vorlage
| 1. | Haushalt 2025 | 2025/034/001 |
| 2. | Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO | 2025/034/011 |
| 3. | Anpassung von Nutzungsdauern bei Gebäuden | 2025/034/012 |
| 4. | 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2020 | 2025/034/003 |
| 5. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 5.1. | Kampfmittelvorerkundung - BHS Schlossstraße und An der Au, Wirtschaftsweg An der Kehr | 2025/034/010 |
| 5.2. | Umbau Kirchplatz - Nachtrag Betonabbruch | 2025/034/005 |
| 5.3. | Vergabe Nachtrag 3 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Ballwurfsichere Deckenplatten | 2024/034/114 |
| 6. | Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge |
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| 6.1. | BauantragRückbau des flachgeneigten Pultdaches eines Anbaus und Neubau Dachterrasse, Apfelgasse | 2025/034/004 |
| 7. | Annahme von Spenden |
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| 7.1. | Annahme von Spenden | 2025/034/002 |
| 7.2. | Annahme von Spenden | 2025/034/006 |
| 7.3. | Annahme von Spenden | 2025/034/007 |
| 7.4. | Annahme von Spenden | 2025/034/008 |
| 7.5. | Annahme von Spenden | 2025/034/009 |
| 7.6. | Annahme von Spenden | 2025/034/015 |
| 7.7. | Annahme von Spenden | 2025/034/017 |
| 8. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle |
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| 9. | Anträge/Anfragen |
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| 9.1. | Antrag der FWG Fraktion vom 06.02.2025; Hier: Initiierung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Glasfaserausbau |
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| 9.2. | Anfrage der FWG Lörzweiler vom 09.02.2025; Hier: Ausschreibung der Sanierung des Wirtschaftsweges "An der Kehr" |
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| 10. | Nachwahlen in Ausschüsse | 2025/034/016 |
| 11. | Informationen |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Haushalt 2025
Vorlage: 2025/034/001
Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2025 schließt im Ergebnishaushalt mit einem planerischen Jahresfehlbetrag von 79.791,70 €.
Hauptgrund für diesen Fehlbetrag sind erhöhte Belastungen aus der Kreisumlage.
Im Finanzhaushalt schließt der Haushaltsplanentwurf mit einem Fehlbetrag von 356.978.70 € ab.
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit und zum allgemeinen Finanzausgleich ist eine Verwendung von gemeindeeigenen liquiden Mitteln in Höhe von 527.968,70 € eingeplant. Eine Kreditaufnahme kann dadurch vermieden werden.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde bereits in zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten. Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Ortsbürgermeister Steffan Haub verliest seine Haushaltsrede.
Rede des Ortsbürgermeisters Steffan Haub im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir stehen heute vor der wichtigen Aufgabe, den Haushalt für das Jahr 2025 zu beschließen. Dieser Haushalt bildet nicht nur unsere finanzielle Situation ab, sondern zeigt auch auf, wohin sich unsere Gemeinde entwickelt und welche Schwerpunkte wir für die Zukunft setzen. Viele von Ihnen haben aufgrund der Baukostenentwicklung unserer neuen Halle mit schwindenden Spielräumen für unsere dörflichen Projekte gerechnet. Die gute Nachricht vorweg: Auch 2025 wird sich die Ortsgemeinde Lörzweiler die Umsetzung zahlreicher sinnvoller Vorhaben leisten können!
1. Finanzielle Ausgangslage
Der Haushaltsplan 2025 sieht Erträge in Höhe von 5.351.940 Euro und Aufwendungen von 5.431.732 Euro vor, was zu einem Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt von 79.792 Euro führt. Dennoch bleibt unsere finanzielle Situation stabil, da wir weiterhin in der Lage sind, unsere laufenden Verpflichtungen zu erfüllen und gezielt in wichtige Zukunftsprojekte zu investieren.
Der Finanzhaushalt weist bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen ein Plus von 151.083 Euro aus, insgesamt schließen wir hier aber mit einem rechnerischen Minus von 356.978 Euro.
2. Investitionen und Schwerpunktprojekte
Im kommenden Jahr setzen wir wieder gezielt auf Investitionen, die Lörzweiler langfristig voranbringen. Insgesamt planen wir, 931.000€ zu investieren. Besonders wichtig sind:
Ein wesentlicher Punkt ist die Tilgung der Kredite für die Mehrzweckhalle. Die hohen Investitionskosten konnten wir dank einer guten Finanzierung und einer Verteilung der Tilgungsraten so gestalten, dass wir weiterhin finanziellen Handlungsspielraum für andere notwendige Investitionen haben.
3. Notwendige Grundsteueranpassung
Ein wichtiges Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt, ist die Erhöhung der Grundsteuer B auf 405.000 Euro Gesamteinnahmen. Diese Maßnahme war leider unumgänglich, da wir gesetzlich verpflichtet sind, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben.
Die Grundsteuerreform des Bundes verfolgt das Prinzip der Aufwandsneutralität. Die Aufwandneutralität bedeutete in der Praxis aber leider nicht, dass sie für den einzelnen Steuerzahler auch kostenneutral bleibt.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Ortsgemeinde keine Möglichkeit hatte, die Hebesätze zu senken. Hätten wir das getan, wäre die Gemeinde mit Umlagen in Höhe der empfohlenen Sätze belastet worden. Das wiederum hätte zur Folge gehabt, dass unser Haushalt von der Kommunalaufsicht auf keinen Fall genehmig worden wäre. Das Geld, das oben fehlt, wird also alternativlos von unten erhoben. Der Ärger des Bürgers bleibt allerdings bei uns.
4. Dank an alle, die unsere Gemeinde am Leben halten
Ein Haushalt ist mehr als nur Zahlen – er ist das Fundament für das, was unsere Gemeinde ausmacht: Die Menschen, die sich ehrenamtlich und beruflich für Lörzweiler engagieren!
Mein herzlicher Dank gilt daher:
5. Fazit und Ausblick
Lörzweiler ist eine lebendige und aktive Gemeinde – und das soll auch so bleiben! Trotz steigender Kosten und finanzieller Herausforderungen ist es uns gelungen, einen Haushalt aufzustellen, der Investitionen ermöglicht, ohne unsere finanzielle Stabilität zu gefährden.
Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin dafür sorgen, dass unser Ort lebenswert bleibt! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Beratung.“
Anschließend erteilt der Vorsitzende das Wort an die Fraktionen. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Altenbach (CDU), der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Peter Kleinert (FWG) und der Fraktionsvorsitzende Eric Schäfer (SPD) verlesen ihre Haushaltsreden.
Rede der CDU-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Klaus Altenbach, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort):
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr verehrte Damen und Herren!
Wir beraten heute abschließend den Haushaltsplan für das begonnene Jahr 2025. In der Vergangenheit haben wir den Haushalt meist bereits in der letzten Gemeinderatssitzung des Vorjahres verabschiedet. Dieses Mal waren jedoch zu der Zeit noch einige Positionen mit größeren Unsicherheiten behaftet, so dass die Verwaltung beschlossen hat, die Beratung und Beschlussfassung in den Gremien ins neue Jahr zu verlegen, wie es auch in anderen Ortsgemeinden üblich ist. Das war aus heutiger Sicht eine gute Entscheidung, denn damit steht das Zahlenwerk nun auf einer deutlich stabileren Basis.
Schauen wir zunächst einmal auf die Einnahmenseite. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die wirtschaftliche Rezession, die nun schon das zweite Jahr in Folge anhält, hat sich das Steueraufkommen positiv entwickelt. Die Summe der Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten sowie Schlüsselzuweisungen beträgt planerisch 3.146.350 € und liegt damit 10,6% über dem Plan des Jahres 2024. Die Summe der Umlagen an die Verbandsgemeinde und den Landkreis ist um 3,7% – also weniger stark – auf insgesamt 1,8 Mio. € gestiegen, so dass per Saldo deutlich mehr als im Vorjahr in der Ortsgemeinde verbleibt und so unsere Spielräume vergrößert.
Auf der Ausgabenseite hat in den letzten Jahren unser Großprojekt „Neubau der Mehrzweckhalle“ den Haushalt dominiert. Wir mussten bekanntlich aufgrund des Ukrainekriegs und der damit verbundenen Energiepreisexplosion sowie der allgemein stark gestiegenen Baukosten mit erheblichen Mehrausgaben rechnen. Im Jahr 2023 waren wir deshalb gezwungen, in einem Nachtragshaushalt den Investitionskredit aufstocken. In 2024 brauchten wir zwar keinen neuen Investitionskredit mehr, mussten allerdings einen Liquiditätskredit aufnehmen. Aus heutiger Sicht ist das Schlimmste jedoch überstanden und wir können die schon im vergangenen Jahr begonnene Konsolidierung des Haushalts fortsetzen. Wir kommen im laufenden Haushalt ganz ohne neue Kreditaufnahme aus, was immer das oberste Ziel sein sollte. Die aus verschiedenen Nachträgen entstandenen Mehrkosten können aus den liquiden Mitteln gedeckt werden, so dass wir mit der Fertigstellung des Neubaus in diesem Jahr das Kapitel auch finanziell abschließen können. Der Haushalt 2025 hat erfreulicherweise auch noch Luft für andere Investitionen in die Zukunft, die unser Dorf voranbringen. So wird beispielsweise der neue Platz in der Königstuhlstraße in Verbindung mit der Neugestaltung des Kirchplatzes das Ortsbild moderner und schöner erscheinen lassen und bietet auch funktional einiges für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vereine. Auch in vielen anderen Bereichen, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen muss, sind Investitionsmittel in diesem Haushalt eingeplant. Der Neubau der Mehrzweckhalle hat uns also, entgegen manchen Befürchtungen, nicht so stark ausgebremst, dass keine anderen Projekte mehr angegangen werden können.
Meine Damen und Herren, ich habe vor einem Jahr an dieser Stelle die Prognose gewagt, dass der Liquiditätskredit eine einmalige Sache für 2024 sein wird und der Konsolidierungskurs begonnen hat. Die Indikatoren für die Folgejahre sahen eine stetige Verbesserung vor. Dies ist nun auch so eingetreten. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt in diesem Jahr mit 79.792 € nur bei einem Drittel des Vorjahres, wir nähern uns also dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts mit großen Schritten. Im Finanzhaushalt haben wir die sogenannte freie Finanzspitze in diesem Jahr noch knapp verfehlt, aber auch hier sehen die Prognosen für die Folgejahre wieder Werte im Plus-Bereich. Dies ist ein deutliches Anzeichen für die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde.
In der Gesamtbetrachtung ist der vorliegende Haushaltsplan aus Sicht der CDU-Fraktion sorgsam ausgewogen und wirtschaftlich vernünftig. Er trägt sowohl dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung als auch dem Streben nach stetiger Fortentwicklung unserer Gemeinde Rechnung. Wir werden dem Plan in der vorliegenden Form deshalb uneingeschränkt zustimmen.
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VG-Verwaltung bedanken, die uns wieder auf vielen verschiedenen Gebieten tatkräftig unterstützt haben. Besonders die Bauabteilung hat im vergangenen Jahr und auch bis heute durch den Hallenneubau und den neuen Dorfmittelpunkt viel Arbeit mit uns gehabt. Die gute Kooperation zwischen den ehrenamtlichen Kräften in der Ortsgemeinde und den hauptamtlichen in der VG-Verwaltung ist ein Schlüsselfaktor für erfolgreiche Projekte. Wir werden in diesem Sinne auch weiterhin mit Unterstützung der Verbandsgemeinde daran arbeiten, unsere Vorhaben voranzubringen.
Ebenso möchten wir den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Lörzweiler danken. In diesen politisch bewegten Zeiten ist viel von Unsicherheit, Zukunftsangst und Spaltung der Gesellschaft die Rede. Wir haben hier in Lörzweiler zum Glück ein stabiles Netzwerk von Vereinen und Gruppen, die sich über Parteigrenzen hinweg zum Wohle aller engagieren. Wir setzen darauf, dass in diesem Punkt unser Dorf so bleibt wie es ist: Ein Ort, an dem man sich mit Toleranz und gegenseitigem Respekt begegnet und wo die Lebensfreude nicht zu kurz kommt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“
Rede der FWG-Fraktion, vorgetragen durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Herrn Peter Kleinert, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
dem Haushalt der OG Lörzweiler wird die FWG Fraktion seine Zustimmung erteilen.
Trotz allem möchten wir einige Punkte bemerken:
Schon in unserer Haushaltsrede im vergangenen Jahr bereiteten uns die steigenden Kosten für unsere neue Gemeindehalle Sorgen. Die Steigerungen der Ausgaben im vergangenen Jahr haben sich aber nochmal drastisch erhöht und daher enorme Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Gemeinde.
Durch viele unterschiedliche Faktoren hat sich die Bauzeit weiter in die Länge gezogen. Noch ist kein Eröffnungstermin in Aussicht. Nach den Erläuterungen der Verwaltung entzogen sich die Gründe, welche hierzu beigetragen haben, offensichtlich unserem Einfluss.
Allerdings sind die unzähligen Vergaben von Nachträgen, mit denen wir in jeder Gemeinderatsitzung konfrontiert wurden, für den Bürger und häufig auch für uns, nicht immer nachzuvollziehen.
Sehr häufig ging es um Nachbesserungen der Angebote, deren Vermeidung durch eindeutigere Ausschreibungen der Arbeiten nach unserer Meinung möglich gewesen wäre.
Die Erklärungen, dass solche Nachträge bei einem solchen Projekt durchaus üblich wären, war für uns in vielen Fällen nicht plausibel.
Dass in den kommenden 3 Jahren unsere Ersparnisse von 3 Millionen € auf dem Gemeinschaftskonto der VG bis auf 700.000 € schrumpfen werden und nebenher auch noch auf lange Zeit der Kredit für die Halle von rd. 7.700.000€ abgetragen werden muss, ist für die Gemeinde eine bittere Pille.
Mit dem im Haushalt dargestellten Zahlungsplan (Seite 75 des Haushaltsplan Lörzweiler 2025, ~100.000 € pro Jahr) werden noch in Jahrzenten (in 70 Jahren) die Verbindlichkeiten abgetragen werden. Nach 50 Jahren eine neue Halle für Sport- und Veranstaltungen zu errichten ist ein lohnenswertes, richtiges und erstrebenswertes Ziel - noch Jahrzehnte nach der Nutzungsdauer dafür bezahlen verschiebt die Verantwortung auf kommende Generationen. Oder, um die Worte der FWG aus der Haushaltsrede 2024 zu wiederholden: "Da kurz- und mittelfristig keine Erhöhung der Einnahmen zu erwarten ist, fehlt uns der Ausblick, wie die im Haushaltsplan ausgewiesenen Schulden in absehbarer Zeit abgetragen werden können.
Dass die Verwaltung trotz unserer Einwände unbedingt an dem von SPD und CDU forcierten Plänen an der Erneuerung unseres Dorfplatzes in der KÖ bzw. neben dem Rathaus festgehalten hat, war auch nicht im Sinne der FWG Fraktion.
Die Kosten bis zur endgültigen Fertigstellung werden ebenfalls nicht unerheblich zu Buche schlagen – trotz aller zugewiesenen Fördermittel und erbrachter oder zu erbringender Eigenleistungen.
Aber die FWG gibt die Hoffnung nicht auf, dass bei all diesen Dorfverschönerungsmaßnahmen das für uns wichtigste Projekt, den älteren Mitbürgern/innen in unserem Dorf einen würdigen Lebensabend in bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen, nicht zum Opfer fällt. Diesem Vorhaben, welches ja von allen Fraktionen gewünscht wird, muss jetzt wirklich Priorität eingeräumt werden.
Leider werden außerhalb von in Aussicht gestellten Pläne mit Hilfe von Wohnpunkt keine weiten Optionen verfolgt, um das Ziel seniorengerechtes Wohnen zu verwirklichen. Ein Rückbau oder zumindest eine konkrete Planung des Rückbaus der Halle als Standort für eine Projektverwirklichung wird 2025 mangels finanzieller Planung nicht stattfinden.
Selbstverständlich beenden wir unsere Haushaltsrede nicht, ohne allen, denen das Wohl unseres Dorfes am Herzen liegt und die sich nach eigenen Kräften auch im Ehrenamt hierfür einsetzen zu danken.“
Rede der SPD-Fraktion, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Eric Schäfer, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler zum Haushalt 2025 (Es gilt das gesprochene Wort):
„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Haub,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die grundlegenden Zahlen des Haushaltsplanes des Jahres 2025 sind erwähnt worden. Für die SPD-Fraktion werde ich daher den Blick auf die für uns wichtigsten Aspekte und Vorhaben richten.
Zunächst wende ich, wie jedes Jahr, den Blick auf die zu leistenden Umlagen. Wir werden in Summe 1,876 Mio. Euro an VG- und Kreisumlage leisten müssen. Bei Erträgen von 3,146 Mio. Euro bedeutet das, dass wir rund 60 Prozent unserer „Einnahmen“ an Verbandsgemeinde und Kreis weiterreichen. An diesen Zahlen wird eines deutlich, in Finanzfragen beißen den letzten die Hunde – und die letzten sind die Ortsgemeinden.
Positiv hervorzuheben ist, dass wir trotz dieses Umstandes und der Belastung durch Zins und Tilgung für den Kredit unserer neuen Mehrzweckhalle auch in diesem Jahr wichtige Investitionen tätigen können. Hierauf werde ich nun im Detail eingehen.
Im Zuge des Zukunftsprozesses wurden viele Ideen entwickelt und Vorhaben umgesetzt oder angestoßen. Zurzeit entsteht ein neuer attraktiver Ortsmittelpunkt mit dem neuen Dorfplatz, vor Kurzem wurde mit der Umgestaltung des Rathausvorplatzes begonnen.
Für den Bau einer Toilettenanlage am Dorfplatz sind 140.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Das war von Anbeginn so geplant, wir glaubten aber, dass wir dies finanziell erst zu einem späteren Zeitpunkt würden stemmen können – gut, dass wir jetzt schon so weit sind! Des Weiteren sind 116.000 Euro für den Ausbau des Rathausvorplatzes veranschlagt, diese Summe wird durch einen von der Landesregierung bewilligten Zuschuss in Höhe von 75.600 Euro teilfinanziert. Für die Bepflanzung der Dorfplätze sind 15.000 Euro und für die Errichtung von Sitzgruppen 20.000 Euro vorgesehen. All das wird erheblich zur qualitativen Aufwertung – und das ist etwas völlig anderes als bloß eine Ortsverschönerung – unserer öffentlichen Plätze sorgen, ein Ziel, das die Bürgerinnen und Bürger im Zukunftsprozess deutlich artikuliert haben.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen „An der Au“ und „Kirche“. Hierfür sind insgesamt 80.000 Euro eingestellt, davon werden aber wiederum durch einen Landeszuschuss 85 Prozent teilfinanziert, sodass die Ortsgemeinde lediglich 12.000 Euro zu übernehmen hat.
Eingestellt im Haushalt sind ferner 286.500 Euro für den Ausbau des Wirtschaftsweges „An der Kehr“ – der Zustand des Wirtschaftsweges ist seit Jahren beklagenswert. Aber auch hier kam zum Ende des Jahres die gute Nachricht, dass die Maßnahme vom Land bezuschusst wird, und zwar mit 214.000 Euro. Hinzu kommen Beiträge von 63.000 Euro der Nutzer, sodass bei der Ortsgemeinde eine überschaubare Summe verbleibt. Gut, dass sich hier nun endlich die Lage zum Guten wendet.
Der Klimawandel macht vor Lörzweiler nicht halt, die Auswirkungen haben wir mit einem Starkregenereignis im Jahr 2023 schmerzlich erfahren. Wir werden in den kommenden Jahren Stück für Stück das Hochwasservorsorgekonzept der VG umsetzen. In diesem Jahr beginnen wir mit vorbereitenden Maßnahmen, zum einen sind 30.000 Euro für Grunderwerb und weitere 30.000 Euro für Planungen im Haushalt eingestellt. Die konkrete Umsetzung des Hochwasservorsorgekonzeptes wird uns dann in den Haushalten 2026 und 2027 beschäftigen. Wichtig bleibt an dieser Stelle zu betonen, dass jeder Hauseigentümer selbst Vorsorge zum Schutz seines Eigentums zu leisten hat!
Eines liegt uns als SPD besonders am Herzen: Wir möchten den Platz an der Spiel- und Freizeitanlage – dort wo die Halfpipe steht – aufwerten. Hierfür sind 10.000 Euro eingestellt. Was mit dieser Summe umgesetzt wird, soll unter direkter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen entschieden werden. Denn mit dem Zukunftsprozess geht es uns ganz grundsätzlich schon seit vier Jahren darum, nicht nur über mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu reden, sondern diese Beteiligung auch möglich zu machen, das gilt damit natürlich auch für unsere Kinder und Jugendlichen.
Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr gerne im Namen der SPD-Lörzweiler bei allen, die sich im Zukunftsprozess und auch ansonsten an unserem regen Dorfleben beteiligen, die sich aktiv einbringen.
Der vorliegende Haushaltsentwurf ist ausgewogen, haushälterisch vernünftig, er schafft in dem unserer Ortsgemeinde zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen wichtige Entwicklungschancen und stellt die richtigen Weichen. Die SPD-Fraktion wird ihm deshalb zustimmen.“
Anschließend ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO
Vorlage: 2025/034/011
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen zu Veränderungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2024.
Weitere Fragen hierzu werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Anpassung von Nutzungsdauern bei Gebäuden
Vorlage: 2025/034/012
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 02.09.2010 hatte der Gemeinderat einstimmig einer Anpassung von Nutzungsdauern bei Gebäuden beschlossen. Gemäß der AfA-Tabelle des Landes Rheinland-Pfalz können Sporthallen mit einer Abschreibungsdauer von 80 Jahren bewertet und abgeschrieben werden. So wurde die Hohberghalle auch in der Eröffnungsbilanz 2008 bewertet.
Da jedoch eine Nutzungsdauer von 80 Jahren für eine Sporthalle unrealistisch erschien, wurde auf Anraten der Verbandsgemeindeverwaltung die Nutzungsdauer mit Beschluss vom 02.09.2010 auf 40 Jahre angepasst.
Mit der heutigen Erfahrung durch die Nutzung der Hohberghalle erscheint nun eine Nutzungsdauer von 50 Jahren als möglich, sodass eine erneute Anpassung der Nutzungsdauer für Sporthallen in Betracht gezogen werden kann.
Durch die Anpassung würde sich die Belastungen durch Abschreibungen für die Ortsgemeinde etwas verbessern (ca. 45.000 €), gleichsam jedoch würde auch die Abschreibung der gewährten Zuschüsse pro Jahr verringert (ca. 10.250 €). Somit würde sich die Belastung der Ortsgemeinde um 34.750 € pro Jahr verringern.
RM Ute Beye-Mundt fragt nach, ob die Anpassung bereits in diesem Jahr angewandt und der Haushaltsplan 2025 entsprechend angepasst wird. Der Vorsitzende sagt eine Rückfrage beim Sachbearbeiter zu und wird den Gemeinderat hierüber in der nächsten Ratssitzung informieren.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsdauer bei Sporthallen wird von derzeit 40 Jahren auf 50 Jahre erhöht. Der Beschluss vom 02.09.2010 wird demnach angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 14 Enthaltung(en) 1
Zu TOP 4:
3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2020
Vorlage: 2025/034/003
Der Vorsitzende erläutert ausführlich den folgenden
Sachverhalt:
Bei der notwendigen Umsetzung der Änderungen zur 2. Änderungssatzung vom 19.02.2024 wurde bei der Detailbearbeitung der Einzelgrabstätten festgestellt, dass rund 40 % der Bestandsgräber im alten Friedhofsteil bereits voll- oder teilabgedeckt sind. Die Auswirkungen für zukünftige Sargbestattungen ist durch das bodenkundliche Gutachten der Firma Geotechnik vom 10.11.2023 eindeutig. Dennoch bleibt, bei der hohen Anzahl der durch die neuen Satzungsregelungen betroffenen Grabstätten, ein nicht auszuschließendes Risiko, dass eine/r der Nutzungsberechtigten es auf ein Klageverfahren wegen Bestandsschutz gegen die Ortsgemeinde ankommen lässt. Obwohl die Gemeinde diesen Bestandsschutz mit der neuen Satzungsregelung eingeschränkt hat, kann die Gerichtsfestigkeit nicht vorhergesagt werden. Außerdem ist das moralische Empfinden und der Aspekt der Pietät zu bewerten, mit dem sich die Gemeinde bei jeder Sargbestattung in einem betroffenen Grab, nicht zuletzt mit den direkten Angehörigen, auseinanderzusetzen hat. Daher sieht die Gemeinde korrigierend vor, in bereits teil- oder vollabgedeckten Grabstätten, nach Sargbestattung die Teil- oder Vollabdeckung wieder zuzulassen. Um dem bodenkundlichen Gutachten dennoch die notwendige Gewichtung zu geben, soll sowohl für die Friedhofssatzung, aber auch für die Grab-Nutzungsberechtigten der erwähnten Bestandsgrabstätten, eine schriftliche Empfehlung formuliert werden, bei zukünftigen Bestattungen oder Grabgestaltungen möglichst den neuen geologischen Sachstand und seine Auswirkungen für den Friedhof zu berücksichtigen.
So würden in der jetzt zu beschließenden 3. Änderungssatzung folgende Punkte eingearbeitet:
| 1. | Grabstätten in den Grabfeldern A – F, die per Definition und Grabgröße für Sargbestattungen (Körperbestattungen) vorgesehen sind und bisher teil- oder vollabgedeckt waren, dürfen weiterhin, auch nach Folgebestattungen, teil- oder vollabgedeckt bleiben. |
| 2. | Den Nutzungsberechtigten der vor dieser Satzungsänderung schon teil- oder vollabgedeckten Bestandsgrabstätten (s. Pkt. 1) wird empfohlen, zukünftig von den Grababdeckungen abzusehen. Die durch die Umlagerung beim Schließen der Grabstätte ohnehin schon zu geringe Durchlüftung des verdichteten Bodens, wird durch die Grababdeckung zusätzlich verstärkt, und hemmt bzw. verlängert den Verwesungsprozess. |
| 3. | Grundsätzlich dürfen mit Inkrafttreten der Änderungssatzung nicht abgedeckte Grabstätte weder teil- noch komplett abgedeckt werden. (Ausnahme s. Pkt. 4+5) |
| 4. | Ausnahme 1 bieten reine Urnengrabstätten. Also Grabstätten, die per Definition (Friedhofssatzung/Friedhofsgebührensatzung) als reine Urnen-Grabarten festgelegt sind, und in welche auch durch die verringerte Grabgröße nur Urnen beigesetzt werden können. Die Ausnahme begründet sich darin, dass bei Aschen kein organischer Verwesungs- oder Zersetzungsprozess mehr stattfinden muss. |
| 5. | Ausnahme 2 bieten Grabstätten in den Grabfeldern A – F, die per Definition und Grabgröße für Sargbestattungen (Körperbestattungen) vorgesehen sind und bisher nicht teil- oder vollabgedeckt waren. Diese dürfen nur dann teil- oder komplett abgedeckt werden, wenn keine Ruhefristen von vorherigen Sargbestattungen mehr andauern, und der Nutzungsberechtigte oder Antragsteller für ein Nutzungsrecht schriftlich erklärt, dass die von ihm benannte Grabstätte ausnahmslos nur, oder nur noch zur Beisetzung von Urnen genutzt wird. |
| 6. | Überträgt die verantwortliche und erklärende Person nach Punkt 5 das Nutzungsrecht schriftlich auf eine andere Person oder verstirbt sie, muss die/der Rechtsnachfolger/in über die verbindliche Erklärung der/s Vorgängers/in informiert werden. |
| 7. | In den Punkten 1-7 (Friedhofssatzung §§ 19-22 und 29) sind die überarbeiteten Auswirkungen des bodenkundlichen Berichts vom 10.11.2023 ausgefertigt. Zusätzlich dazu wurden in den §§ 6 und 14 der Friedhofssatzung Regeln und Vorschriften auf die tatsächlich vorherrschende Praxis auf dem Friedhof konkretisiert. Ebenfalls wurden im § 14 rechtliche Gebührenaspekte nach den neuen Kenntnissen angepasst. Im § 21 wird die Thematik der „erhaltenswerten Grabmale auf dem Friedhof Lörzweiler“ in die Friedhofssatzung aufgenommen. Daraus folgende Änderungen in der Friedhofssatzung wurden eingearbeitet. |
Weitere Fragen werde nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Punkten 1 – 7 und der 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 09.12.2020 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 5.1:
Kampfmittelvorerkundung - BHS Schlossstraße und An der Au, Wirtschaftsweg An der Kehr
Vorlage: 2025/034/010
Sachverhalt:
Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Schlossstraße" und "An der Au" sowie die Sanierung des Wirtschaftswegs "An der Kehr" ist ein Nachweis der Kampfmittelfreiheit nötig. Vier Angebote wurden dazu eingeholt (netto):
| 1. | Fa. Bullinger: — 1.390,00 € |
| 2. | Firma 2: — 3.569,00 € |
| 3. | Firma 3: — 7.259,00 € |
| 4. | Firma 4: — abgesagt |
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.02.2023 dem Ortsbürgermeister zu diesem Zweck die Vergabevollmacht für die Sanierung des Wirtschaftsweges "An der Kehr" erteilt und in der Sitzung vom 06.02.2024 die Vergabevollmacht für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen "Schlossstraße" und "An der Au".
Das Einholen der Angebote gilt für die Sanierung des Wirtschaftsweges „An der Kehr“ als erste Maßnahme im Rahmen der Vorgabe des Maßnahmebeginns bis 31.01.2025.
Entscheidung:
Die Fa. Bullinger erhält den Auftrag für die erforderliche Kampfmittelauswertung.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 5.2:
Umbau Kirchplatz - Nachtrag Betonabbruch
Vorlage: 2025/034/005
Sachverhalt:
Fa. Juhre ist mit den Arbeiten zum Umbau des Kirchplatzes beauftragt. Sie hat nun ein Nachtragsangebot aufgrund von Erschwernissen bei den Abbrucharbeiten vorgelegt. Zum einen sind die Betonplatten auf dem Platz unerwarteterweise doppelt bewehrt. Das ging aus den Erkundungsbohrungen Bodengutachter nicht hervor und war daher auch nicht im LV angegeben. Hierdurch erschwert sich der Abbruch enorm, da die Bewehrung transportgerecht geschnitten werden muss. Auch beträgt die Betondicke statt 22 cm tatsächlich im Mittel 25 cm.
Zum anderen ist der Mauerpfeiler am Wohnhaus wider Erwarten aus bewehrtem Beton erstellt. Die Planung ging davon aus, dass es sich um Mauerwerk handelt. Hier gilt eine ähnliche Erschwernis.
Auf den angebotenen Nachtragspreis in Höhe von brutto 6.160,82 € konnte ein Nachlass in Höhe von 5 % vereinbart werden, sodass sich die Auftragssumme für den Nachtrag um 308,04 € reduziert.
Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass er nach Rückfragen bei älteren Bürger*innen erfahren hat, dass in früheren Jahren der Kirch- bzw. Rathausvorplatz von den Linienbussen als Wendeplatz genutzt wurde und daher die stabile Bewährung verbaut wurde. Dies war nicht bekannt und auch bei den Probebohrungen nicht festgestellt worden.
Entscheidung:
Die Fa. Juhre wird mit dem im Nachtrag angebotenen zusätzlichen Angebot für den Betonabbruch mit Doppelbewehrung, abz. 5 % auf den Nachtrag, beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 5.3:
Vergabe Nachtrag 3 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Ballwurfsichere Deckenplatten
Vorlage: 2024/034/114
RM Dr. Altenbach erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Das Nachtragsangebot von Firma Abazi umfasst die ballwurfsichere Ausführung der abgehängten Gipskartondeckenplatten in der Halle. Zu diesem Zweck ist im Nachtrag eine Zulageposition zur Position des Leistungsverzeichnisses vorgesehen, die die Ballwurfsicherheit entsprechend des Prüfberichtes durch den Wechsel auf eine stabilere Gipskartonplatte sicherstellt. Gemäß VOB/B § 2.5 ergibt sich eine geänderte Leistung, für die ein neuer Preis zu vereinbaren ist. Der Nachtrag in Höhe von 5.752,46 € brutto ungeprüft wurde wirtschaftlich und rechnerisch auf Basis des Nachtragsangebotes und in Gegenüberstellung zu den Angebotspreisen der Mitbewerber geprüft. Der neue Einheitspreis liegt unter dem durchschnittlichen Angebotspreis der Mitbewerber und wird somit durch die Planer als angemessen angesehen. Die Nachtragsposition N3.2 kam nicht zur Ausführung, in den Laibungen der Lichtkuppeln wurden, wie beauftragt, GK-Platten verbaut. Der geprüfte und reduzierte Nachtrag schließt mit 2.503,76 € brutto. Es wird empfohlen, Firma Abazi den Auftrag für den Nachtrag 3 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Abazi wird mit dem Nachtrag 3 gemäß dem geprüften Angebot vom 02.12.2024 beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 6:
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge
Zu TOP 6.1:
Bauantrag
Rückbau des flachgeneigten Pultdaches eines Anbaus und Neubau Dachterrasse, Apfelgasse
Vorlage: 2025/034/004
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 13.02.2025 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken. Laut Satzung sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 40° bis 48° zulässig. Flachdächer (=Dachterrasse) sind nur an untergeordneten Bauteilen zulässig und dürfen vom Straßenraum aus nicht sichtbar sein.
Bei diesem Satz aus der Satzung handelt es sich um eine Aufzählung, beide Voraussetzungen müssen zutreffen, nämlich „untergeordnetes Bauteil“ und „vom Straßenraum aus nicht sichtbar“. Als Dachterrasse kann dieser Bereich nicht untergeordnet sein.
Aufgrund der Satzung empfehlen wir, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Wegen offener Fragen wurde der Bauantrag vom Ausschuss für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung bis zur Ratssitzung zurückgestellt. Der Erste Beigeordnete hat zwischenzeitlich mit der Sachbearbeiterin gesprochen, mit dem erneuten Ergebnis, dass die veraltete Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dringend überarbeitet werden sollte. Bei einem vor Ort Termin wurde festgestellt, dass die beantragte bauliche Änderung lediglich von einem nichtöffentlichen Weg und nicht von der Straße aus einsehbar ist. Mit dieser Begründung schlägt die Verwaltung eine Genehmigung des Bauantrages vor.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen wird verweigert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung der Verweigerung
Zu TOP 7:
Annahme von Spenden
Zu TOP 7.1:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/002
Sachverhalt:
Für die Anschaffung eines Defibrillators hat der SPD-Ortsverein Lörzweiler 200,00 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende über 200 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.2:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/006
Sachverhalt:
Für die Anschaffung eines Defibrillators hat der CDU-Ortsverband Lörzweiler 200,00 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende über 200 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.3:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/007
Sachverhalt:
Für die Anschaffung eines Defibrillators hat die FWG-Lörzweiler e.V. 1.100,00 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende über 1.100 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.4:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/008
Sachverhalt:
Im Zuge des Adventsmarktes wurden Spendenboxen für die Anschaffung eines Defibrillators aufgestellt. Hierdurch kam eine Summe von 1.218,76 EUR zusammen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der Erlöse über 1.218,76 € aus den Spendenboxen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.5:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/009
Sachverhalt:
Für die Anschaffung eines Defibrillators hat der Handarbeitskreis Lörzweiler den Erlös aus dem Verkauf auf dem Adventsmarkt in Höhe von 446,00 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende über 446,00 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.6:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/015
Sachverhalt:
Die Firma ahoigraphics aus Lörzweiler hat der Ortsgemeinde Sachzuwendungen in Form von 25 Plakaten im Wert von 97,58 € sowie 250 Kugelschreibern im Wert von 371,88 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachzuwendungen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7.7:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2025/034/017
Sachverhalt:
Der Landfrauenverein Lörzweiler hat für die Anschaffung eines Defibrillators eine Spende von 120,00 EUR getätigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende der Landfrauenverein Lörzweiler für die Anschaffung eines Defibrillators über 120,00 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet über den Stand des Baufortschrittes der neuen Mehrzweckhalle:
Die Sportgeräte in der Halle wurden geliefert und montiert:
Zu TOP 9:
Anträge/Anfragen
Zu TOP 9.1:
Antrag der FWG Fraktion vom 06.02.2025;
Hier: Initiierung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Glasfaserausbau
Auf Wunsch der FWG-Fraktion verliest der Vorsitzende den folgenden Antrag:
Betr.: Antrag der FWG Fraktion Lörzweiler zur Beratung im Gemeinderat
Hier: Initiierung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Glasfaserausbau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,
sehr geehrte Frau Beigeordnete Nagel,
sehr geehrter Herr Beigeordneter Muscheid,
Antrag:
Die FWG Lörzweiler beantragt, dass sich die Verwaltung, zwecks Initiierung einer Bürger-Informationsveranstaltung zum Thema „Glasfaserausbau in Lörzweiler“, mit dem Anbieter in Verbindung setzt.
Begründung:
In der Bevölkerung besteht sehr großes Interesse genauere Informationen zu o.g. Thema zu erhalten. Insbesondere wann, wo und wie und unter welchen Rahmenbedingungen der Glasfaserausbau in Lörzweiler stattfinden wird.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Christ
Fraktion der FWG Lörzweiler
Der Vorsitzende beantwortet den Antrag:
In der vergangenen Woche fand ein Kick-off mit dem Ortsbürgermeister von Gau-Bischofsheim, der Telekom und der Fa. Seibold, sowie Vertretern der VG-Bodenheim statt. Es sind noch offene Fragen, die schnellstmöglich geklärt werden sollen. Eine Informationsveranstaltung wird in der Hohberghalle stattfinden und es wird zusätzlich der Telekom-Info-Truck nach Lörzweiler kommen. Die Bekanntmachung hierfür erfolgt durch die OG-Verwaltung auf allen „Kanälen“. Als Zeitplan für den Baubeginn wäre evtl. noch vor Mai 2025 möglich. Der Termin für die Informationsveranstaltung soll bis Ende dieser Woche feststehen.
Abschließend fragt der Vorsitzende die FWG-Fraktion, ob der Antrag weiter bestehen bleiben soll. RM Gila Meierhans teilt mit, dass der Antrag hiermit in eine Anfrage umgewandelt wird und mit den Informationen beantwortet wurde.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.2:
Anfrage der FWG Lörzweiler vom 09.02.2025;
Hier: Ausschreibung der Sanierung des Wirtschaftsweges "An der Kehr"
Der Vorsitzende verliest die folgende Anfrage der FWG-Fraktion:
Betr.: Anfrage der FWG Lörzweiler
Hier: Ausschreibung der Sanierung des Wirtschaftsweges „An der Kehr“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haub,
sehr geehrte Frau Beigeordnete Nagel,
sehr geehrter Herr Beigeordneter Muscheid,
im Nachrichtenblatt vom 24. Januar 2025 wurde die o.g. Ausschreibung veröffentlicht. Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung wurde in diesem Zusammenhang der Stellplatz der Glascontainer schon einmal angesprochen. Von daher die Frage, ob in der Ausschreibung die Sanierung / Befestigung (in welchem Rahmen auch immer) mit berücksichtigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Christ
Fraktion der FWG Lörzweiler
Der Vorsitzende beantwortet die Frage und bestätigt, dass ein befestigter Stellplatz für die Glascontainer von Herrn Hofmann der IGW bei einem vor Ort Termin im August 2023 mit aufgenommen wurde, sagt jedoch zu, hier auch noch einmal nachzufragen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 10:
Nachwahlen in Ausschüsse
Vorlage: 2025/034/016
Der Vorsitzende verliest den folgenden
Sachverhalt:
Am 13.01.2025 hat Herr Oliver Balmes sein Mandat im Gemeinderat und in den Ausschüssen der Ortsgemeinde Lörzweiler niedergelegt.
Herr Balmes war in folgenden Ausschüssen tätig:
| - | Haupt- und Finanzausschuss | stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung | stv. Ausschussmitglied |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss | stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau | stv. Ausschussmitglied |
| - | Ausschuss für Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit | Ausschussmitglied |
Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in die vorgenannten Ausschüsse erforderlich.
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Haupt- und Finanzausschuss und des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder und Stellvertreter/innen der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen Bürgern/Bürgerinnen gewählt werden. Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt mindestens vier Mitglieder und Stellvertreter/innen.
Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in die vorgenannten Ausschüsse liegt bei der CDU-Fraktion.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Personen kann der Gemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Durchführung der Wahl in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Altenbach, schlägt Torsten Erb als Mitglied für den Ausschuss für Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit vor. Weiterhin schlägt er für den Haupt- und Finanzausschuss, die Ausschüsse Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung, sowie Landwirtschaft und Weinbau und den Rechnungsprüfungsausschuss Torsten Erb als stellvertretendes Mitglied im Stellvertreter-Pool vor.
Es folgt die Durchführung der Wahl.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Wahl in die genannten Ausschüsse wie folgt:
| - | Haupt- und Finanzausschuss als stv. Ausschussmitglied: Torsten Erb |
| - | Ausschuss für Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung als stv. Ausschussmitglied: Torsten Erb |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss als stv. Ausschussmitglied: Torsten Erb |
| - | Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau als stv. Ausschussmitglied: Torsten Erb |
| - | Ausschuss für Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit als Ausschussmitglied: Torsten Erb |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme (ohne Vorsitzender)
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende berichtet kurz über die Bürgerinformationsveranstaltung vom 28. Januar zum Thema „Fieser Stiel“, an der ca. 20 Personen teilgenommen hatten. Auf der Fahrbahn werden die Hinweise „10km/h“ und „Achtung Kinder“ aufgebracht und die Verkehrssituation bis Juni beobachtet werden. Am 05. Juni ist ein erneutes Treffen geplant. Hier könnte auch überlegt werden, eine evtl. Einbahnregelung über einen Testzeitrum einzuführen.
Am 06. Februar fand wieder ein Treffen der Elterngruppe „sichere Fußwege“ statt. Die Querungshilfe für die Rheinstraße soll bestellt und sogenannte gelbe Füße aufgebracht werden.
Am Montag, den 10. Februar wurde Hermann Haub die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.
Im Rathaus liegt bereits der dritte Defibrillator bereit, der an einem Standort Richtung Ortsausgang Mommenheim angebracht werden soll. Für eine Einführung in diese Geräte wollen die Malteser eine Informationsveranstaltung anbieten.
Im Rathaus und Gemeindezentrum wurden die Lampen durch Bewegungsmelder-Lampen ausgetauscht.
Wahltag 23.02.2025: Durch die Baustelle am Kirch- bzw. Rathausplatz wird nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter die Urnenwahl nicht im Gemeindezentrum, sondern im gegenüberliegenden katholischen Pfarrheim stattfinden. Eine öffentliche Bekanntmachung wird hierzu über alle Kanäle erfolgen.
Der diesjährige „Dreck-Weg-Tag“ findet am Samstag, den 15. März, Treffpunkt um 9:30 Uhr am Bauhof/Malteserhalle, statt.
Der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid informiert über folgende Themen:
Von WohnPunkt RLP haben wir die Zusage für die weitere Unterstützung unseres Projektes erhalten. Im Rahmen der Angebote von „Lörzweiler Aktiv“ (z.B. Taschengeldbörse) soll am 20.03.2025 um 19:00 Uhr im Epoissessaal eine Veranstaltung stattfinden.
Weiterhin soll für eine Informationsveranstaltung über Pflege mit einem Pflegedienst ein Termin vereinbart werden.
Die Möglichkeit der Gründung einer Genossenschaft wird weiter verfolgt. Es ist geplant, dass auch die Gemeinde als Mitglied teilnimmt. Wie und zu welchen Konditionen die Gemeinde ein Grundstück zur Verfügung stellen kann, ist noch in Klärung. Für eine Informationsveranstaltung wird noch ein Ansprechpartner gesucht. Ein Termin zum Thema „Gründung einer Genossenschaft“ ist noch vor Ostern geplant.
Wegen der notwendigen Vorlaufzeit für die Pflanzenbestellung für die Pflanzbeete des neuen Rathausplatzes werden die Mitglieder des Bauausschusses und interessierte Ratsmitglieder kurzfristig zu einem Treffen eingeladen.
Für die weiteren Arbeiten des Multifunktionsplatzes sucht die Fa Heckelsmüller aktuell einen Verputzer. Der Scheunenausbau soll Mitte bis Ende März beginnen. Hierfür werden Helfer für die Dacharbeiten gesucht.
In der nächsten Woche ist das Installieren der Treppe geplant.
Gestern fand ein sehr konstruktives Gespräch mit dem neuen Fachbereichsleiter der VG-Bodenheim statt.
Es ist ein Fahrbahndeckenaustausch in Richtung Mommenheim geplant. Hier wird voraussichtlich ein paar Tage eine Vollsperrung erfolgen müssen, was jedoch frühzeitig bekanntgegeben werden soll.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:18 Uhr.