Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:15 Uhr bis 20:15 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
René Adler
Erster Beigeordneter
Jean-Christophe Cossutta
Beigeordneter
Hans-Peter Müller
Die Ratsmitglieder
Emilia Maria Lotte Barbaro
Willi Bauer
Alfred Feist
Andreas Fery
Klaus Freidel
Margit Grub
Olaf Kimmes
Günter Kullmann
Sarah Mauerer
Reinhard Noll-Schreiner
Dr. med. Rudolf Peter
Oliver Reinbott
Berthold Schmitz
Bernd Zerbe
Vera Zerbe
Schriftführerin
Julia Stauder
Von der Verwaltung
René Nauheimer
Außerdem anwesend
Jens Tauchert
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Jan Heckelsmüller
Die Ratsmitglieder
Max Adler
Konstantinos Michailidis
Achim Ramler
Andreas Schauer
Bernold Zimmermann
Ute Zimmermann
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 21.01.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende diese wie nachstehend zu ändern. Unter TOP 2 soll die BV 2026/039/005 Vollzug des Haushaltsplanes, unter TOP 4 Befreiungsanträge, TOP 4.1 soll die Beschlussvorlage 2026/039/014, TOP 4.2. die Beschlussvorlage 2026/039/015, TOP 4.3. die Beschlussvorlage 2026/039/016 zur Abstimmung gebracht werden. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dadurch nach unten. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| — Vorlage | ||
| 1. | Anträge/Anfragen |
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| 2. | Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO | 2026/039/005 |
| 3. | Bauleitplanung |
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| 4. | Befreiungsanträge |
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| 4.1. Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von gefordertem Rücksprung bei Staffelgeschoss | 2026/039/014 |
| 4.2. Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von Mindestprozentsatz Dachbegrünung | 2026/039/015 |
| 4.3. Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von Material zur Dacheindeckung | 2026/039/016 |
| 5. | Vergaben |
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| 6. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 6.1. Neubau Bauhof - Vergabe der Bodenbeschichtungsarbeiten | 2026/039/006 |
| 6.2. Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Innentreppe Teamzimmer | 2026/039/008 |
| 6.3. Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der WC Trennwände | 2026/039/009 |
| 6.4. Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 2. BauabschnittVergabe der Ingenieurleistungen | 2026/039/010 |
| 7. | Annahme von Spenden |
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| 7.1. Annahme von Spenden | 2026/039/003 |
| 7.2. Annahme von Spenden | 2026/039/004 |
| 8. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 9. | Informationen |
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| 9.1. Nachbewilligung von Kreiszuwendung zur Erweiterung der Kita Blumenwiese | 2025/039/196 |
| 10. | Einwohnerfragestunde |
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| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 11. | Anträge/Anfragen |
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| 12. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 13. | Rechtsangelegenheiten |
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| 14. | Informationen |
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| Öffentlicher Teil: | ||
| 15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2026/039/005
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zu Überschneidungen zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2025.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 4:
Befreiungsanträge
Zu TOP 4.1:
Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von gefordertem Rücksprung bei Staffelgeschoss; Vorlage: 2026/039/014
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 17.02.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hinter der Lehnsweide“.
Es bestehen bauplanungsrechtliche Bedenken. Laut Bebauungsplan müssen bei Ausbildung eines Staffelgeschosses die Wände dieses Staffelgeschosses um mindestens 2,00 m von der darunter liegenden Außenwand zurücktreten. Hier wird dieser Rücksprung nur an einer Seite eingehalten, zu drei anderen Außenwänden beträgt der Rücksprung nur 1,00 m. Dies ist planungsrechtlich nicht gewünscht. Auch wird die Geschossflächenzahl nicht korrekt ermittelt. Die Aufenthaltsräume im Staffelgeschoss sind laut Bebauungsplan mit einzuberechnen.
Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Bauherrnschaft sollte umplanen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird verweigert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.2:
Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von Mindestprozentsatz Dachbegrünung; Vorlage: 2026/039/015
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 17.02.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hinter der Lehnsweide“.
Der Bebauungsplan enthält Vorgaben zu Dachneigung. Ein Flachdach bis 7° ist nur zulässig, wenn es zu 80 % begrünt wird. Dieser Forderung wird auf dem Hauptgebäude nicht nachgekommen.
Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Der Gemeinderat hat in der Begründung zum Bebauungsplan klar dargelegt, warum eine Begrünung zu 80 % gefordert wird.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird verweigert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4.3:
Befreiungsantrag; In den Stromtalwiesen, Befreiung von Material zur Dacheindeckung; Vorlage: 2026/039/016
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 17.02.2026 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hinter der Lehnsweide“. Der Bebauungsplan macht klare Vorhaben zum Material der Dacheindeckung und benennt Metalldächer als nicht zulässig und begründet dies auch. Überdies fehlt dem Befreiungsantrag eine Begründung.
Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird verweigert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 6:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 6.1:
Neubau Bauhof - Vergabe der Bodenbeschichtungsarbeiten; Vorlage: 2026/039/006
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Für den Neubau des Bauhofs wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für Bodenbeschichtungsarbeiten eingeholt. Zur Submission lagen drei Angebote vor. Das Angebot der Firma Hallerbach Industriebeschichtungen aus Bingen schließt mit 21.329,26 € brutto und liegt rund 5,36 % unter der Kostenberechnung. Die beiden weiteren Angebote liegen oberhalb der Kostenberechnung.
| Bieter A | 22.858,12 € | + 1,43 % |
| Bieter C | 25.048,67 € | + 11,15 % |
Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Hallerbach Industriebeschichtungen zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Bodenbeschichtungsarbeiten an Firma Hallerbach Industriebeschichtungen aus Bingen gemäß dem Angebot vom 08.12.2025.
Zu TOP 6.2:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Innentreppe Teamzimmer; Vorlage: 2026/039/008
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Innentreppe im Teamzimmer eingeholt. Fünf geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen drei Angebote vor. Das Angebot der Firma Vollholz GmbH aus Pfaffen-Schwabenheim ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt nach Nachverhandlung mit 5.599,81 € brutto und liegt rund 44 % unter der Kostenberechnung. Bieter 2 liegt 26,82 % unter der Kostenberechnung, Bieter 3 liegt 10,11 % unter der Kostenberechnung. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Vollholz GmbH zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Treppenbauarbeiten an Firma Vollholz GmbH aus Pfaffen-Schwabenheim gemäß dem Angebot vom 31.12.2025.
Zu TOP 6.3:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der WC Trennwände; Vorlage: 2026/039/009
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer Abfrage für einen Direktauftrag Angebote für die WC Trennwände in der Erweiterung eingeholt. Zwei geeignete Firmen wurden angefragt. Das Angebot der Firma meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG aus Rengsdorf ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt mit 3.051,83 € brutto und liegt rund 35 % über der Kostenberechnung. Bieter 2 liegt rund 50 % über der Kostenberechnung. Die Angebote wurden vom Objektplaner geprüft, die Firma ist bekannt. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Treppenbauarbeiten an Firma meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG aus Rengsdorf gemäß dem Angebot vom 27.11.2025.
Zu TOP 6.4:
Bebauungsplan "Hinter der Lehnsweide", 2. Bauabschnitt; Vergabe der Ingenieurleistungen; Vorlage: 2026/039/010
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.10.2025 hat die Ortsgemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnweide“, 2. Bauabschnitt beschlossen. Zur Durchführung der notwendigen Ingenieurleistungen hat das Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt ein Angebot abgegeben, welches mit einem Honorar in Höhe von 24.961,55 € Brutto abschließt. Das Planungsbüro Dörhöfer hat bereits die Planung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“ durchgeführt, weshalb das Büro mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und über die Thematik bestens informiert ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt den Auftrag für die Durchführung der Ingenieurleistungen zu vergeben.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.10.2025 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt.
Entscheidung:
Das Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt erhält den Auftrag zur Durchführung der mit dem 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“ verbundenen Ingenieurleistungen in Höhe von 24.961,55 € Brutto.
Zu TOP 7:
Annahme von Spenden
Zu TOP 7.1:
Annahme von Spenden; Vorlage: 2026/039/003
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die Spendeneinnahmen von dem privaten Adventsfenster von Katja und Dennis Hassemer, in Höhe von 250 €, sollen für den Spielplatz in der Weinbergstraße (Spielsand Sandkasten) gespendet werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 250 € durch die Familie Hassemer für den Spielplatz Weinbergstraße zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich ganz herzlich bei der Familie Hassemer für diese großzügige Spende.
Zu TOP 7.2:
Annahme von Spenden; Vorlage: 2026/039/004
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die Spendeneinnahmen von dem Adventsfenster des Weinguts Sans-Lorch, in Höhe von 600 €, sollen für neue Spielgeräte der Gemeindekindergärten Nackenheim (200 € pro Kindertagesstätte) gespendet werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 600 € durch das Weingut Sans-Lorch für neue Spielgeräte der Gemeindekindergärten Nackenheim (200 € pro Kindertagesstätte) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich ganz herzlich bei dem Weingut Sans-Lorch für diese großzügige Spende.
Zu TOP 8:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:
| Generalsanierung Unterführung Bellenäcker | |
| - | UHFB-Einbau Wände abgeschlossen |
| - | Aktuell Spritzmörtel Einbau Wände und Geländer-Demontage |
| - | Ab Februar Einbau UHFB Fahrbahn (je nach Wetter) |
| Erweiterung KiTa Blumenwiese | |
| - | nnenausbau läuft, Heizung bereits in Betrieb |
| - | Fertigstellung ca. Mitte März 2026 |
| Ausbau Henri-Dunant-Straße und Umgestaltung Vorzone Verbandsgemeinde | |
| - | Einbau der Rinnenplatten und Vorbereitung Straßenbau |
| - | Fertigstellung voraussichtlich bis Ende Februar 2026 (je nach Wetter) |
| - | helle Beschichtung Fahrbahnbelag im Frühjahr |
| Ausbau Neugasse/Jahnstraße | |
| - | Aktuell Restarbeiten Neugasse (u.a. Verkehrsschilder) |
| - | Tiefbau Jahnstraße hat begonnen, |
| - | seit heute wieder Baustellenbetrieb |
| Neubau Bauhof | |
| - | Innenausbau läuft (Heizung, Sanitär, Lüftung, Druckluft, Elektro) |
| - | Fertigstellung März 2026 |
| Wohn- und Geschäftsgebäude Marktplatz | |
| - | Fenster und Glasfassade zum großen Teil eingebaut |
| Neue Ladesäule Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide | |
| - | Ladesäule ist montiert, Inbetriebnahme in Kürze |
| Tiefbaumaßnahme St.-Gereon-Straße | |
| - | private Maßnahme im Auftrag der EWR |
| Schulstandort weitere IGS im Landkreis | |
| - | Standort einer weiteren IGS im Landkreis wird derzeit geprüft, auch der Standort VG Bodenheim |
| - | persönlicher Kontakt des OrtsBgm zur Initiative und zu Landrat Barth |
| Steinschlag Rothenberg | |
| - | siehe Pressemitteilungen |
| Samstagabend, 10.01.: | |
| - | Gesteinsbrocken hat sich aus dem Rothenberghang gelöst und war über eine Grünfläche bis zur Landesstraße L431 abgerutscht. Dabei zerbrach der Steinblock in zwei Teile, welche auf der Fahrbahn zu liegen kamen. |
| - | Feuerwehr, Polizei, LBM und Gemeinde Nackenheim im Einsatz |
| Sonntag, 11.01: | |
| - | 10 Uhr Vor-Ort-Termin Vertreter Ortsgemeinde (OrtsBgm Adler, Beigeordneter Müller, Umwelt- und Artenschutzbeauftragter Jens Tauchert, VG Beigeordneter Nauheimer), Drohnenbefliegung und Kontrolle des gesamten Bereichs |
| - | Pressemeldung, Koordination weiterer Maßnahmen, Interview SWR Fernsehen, Presseanfragen, Abstimmung mit LBM |
| Montag, 12.01.: | |
| - | 9 Uhr, Beauftragung und Einweisung Fa. Seip vor Ort, |
| - | 11:30 Uhr: Vor-Ort-Termin mit Behörden, Bestätigung der Sofortmaßnahme „Erdwall“ und Feststellung „keine akute Gefahr“ |
| - | Pressemeldung, Presseanfragen, Beauftragung Ingenieurbüro BORAPA, Terminabstimmung, Information und Abstimmung mit Naturschutzbehörde, Deutsche Bahn, LBM, Polizei. |
| Dienstag, 13.01.: | |
| - | Koordination weiterer Maßnahmen, Dokumentation |
| Mittwoch, 14.01.: | |
| - | 11:30 Uhr Vor-Ort-Termin mit Ingenieurbüro BORAPA Herr Schliwa zusammen mit FBL Bauen Herrn Essner, Dokumentation weiterer Sicherungsmaßnahmen |
| - | Abstimmung weitere Maßnahmen und Planung, Koordination Sofortmaßnahme und Absprache mit bauausführender Firma, Terminkoordination Videokonferenz |
| Donnerstag, 15.01.: | |
| - | Vor-Ort-Termin Kontrolle und Sachstand Sofortmaßnahme, Dokumentation, Terminkoordination und Sachstandmitteilung an Behörden |
| Freitag, 16.01.: | |
| - | Vor-Ort-Termin Kontrolle und Sachstand Sofortmaßnahme, Dokumentation der umgesetzten Schutzmaßnahme, Information an Behörden und Polizei, |
| - | Videokonferenz mit Behörden und Fachplaner zu weiterführenden Maßnahmen, Verkehrsfreigabe und Pressemitteilung. |
| Weiteres Vorgehen: | |
| - | Empfehlungen des Landesamtes für Geologie und des Geologen des LBM sollen auf technische Umsetzbarkeit geprüft werden |
| - | Prüfung techn. Planung durch Fachbüro BORAPA |
| - | Prüfung Kostenteilung OG/LBM/DB |
| - | techn. Ausführung und Beauftragung sodann |
Zu TOP 9.1:
Nachbewilligung von Kreiszuwendung zur Erweiterung der Kita Blumenwiese; Vorlage: 2025/039/196
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehende
Information:
Nach einem Urteil des OVG Koblenz wurde die Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder des LK Mainz-Bingen rückwirkend geändert. Dem Antrag auf Nachbewilligung wurde entsprochen, es wurde eine weitere Förderung in Höhe von 306.026,86 € bewilligt.
Zu TOP 10:
Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
Zu TOP 15:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:15 Uhr.
zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates