Ihr Jubiläum (Silberne Hochzeit, Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit etc.) sowie Ihre Geburtstage (ab 70.) veröffentlichen wir gerne auf Ihren Wunsch im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde, wenn Sie uns Ihr Einverständnis schriftlich erklären. Sie können das Formular auch unter https://www.vg-bodenheim.de/aktuelles/verbandsgemeinde/veroeffentlichung-von-ehe-und-altersjubilaeen/ herunterladen.
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Gerne nehmen wir Ihren Veröffentlichungswunsch - nach vorheriger Terminvereinbarung - während der Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 – 19:00 Uhr) entgegen.
Kontakt: Bürgerbüro, 1. Stock. Tel.: 06135/72-100, Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de.
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Die Gratulation im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde erfolgt kostenlos.
Eine schriftliche Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung an die Jubilare ergeht nicht.
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An die
Verbandsgemeindeverwaltung
Bodenheim
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
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Betr.: Ehe- und Altersjubiläen
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Ich bin mit einer Gratulation
im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde einverstanden. O ja O nein
Hinweis: Das Nachrichtenblatt kann auch im Internet gelesen werden!
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DIAMANTENE HOCHZEIT am:
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______. Geburtstag am________________
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Mit einer Veröffentlichung künftiger Geburtstage bin ich einverstanden nicht einverstanden
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Name:
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Straße:
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Ortsgemeinde:
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Mit der Veröffentlichung meiner Adresse bin ich einverstanden nicht einverstanden
Die Angaben meiner Daten erfolgen auf freiwilliger Basis.
Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet, genutzt und übermittelt.
Ich nehme hier zur Kenntnis, dass ich gem. Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt bin, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung eine Auskunftserteilung über meine gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen kann. Weiter besteht die Möglichkeit gem. Artikel 16-18 DSGVO, die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
Ich kann jederzeit ohne Angaben von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Die Widerrufserklärung kann postalisch, per Fax oder E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt werden. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten gelöscht.