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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nackenheimfür die Jahre 2023 und 2024 vom 23.03.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 27.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das für das
Jahr 2023 Jahr 2024
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge 11.630.921 € 11.173.628 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 10.755.532 € 10.636.019 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 875.389 € 537.609 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der außer- & ordentlichen Ein- und Auszahlung 1.237.099 € 917.019 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.777.262 € 7.475.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.806.050 € 2.338.450 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -3.028.788 € 5.136.800 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.791.689 € -6.053.819 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für das für das
Jahr 2023 Jahr 2024
zinslose Kredite 0 € 0 €
verzinste Kredite 2.213.269 € 0 €
zusammen 2.213.269 € 0 €

§ 3

Verpflichtungermächtigungen

(1) Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt:

für das Jahr 2023 auf 0 €
für das Jahr 2024 auf 0 €

(2) Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich:

für das Jahr 2023 auf 0 €
für das Jahr 2024 auf 0 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

für das für das
Jahr 2023 Jahr 2024
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H. 345 v.H.
b. für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H. 465 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H. 380 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalt des Gemeindegebietes gehalten werden
a. für den ersten Hund 60 € 60 €
b. für den zweiten Hund 120 € 120 €
c. für jeden weiteren Hund 180 € 180 €

Für gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird das Achtfache des jeweiligen vorstehenden Satzeserhoben.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden wie folgt festgesetzt:

1.

Die Gebühren für die Benutzung des Kindergartens sind besonders geregelt.

2.

Die Gebühren für die Benutzung des Friedhofes und der Leichenhalle sind durch besondere Satzung geregelt.

3.

Die Kosten für die Durchführung der Weinbergshut werden gemäß der bestehenden Satzung zu 100 Prozent umgelegt. Die Kosten belaufen sich pro Hektar

für das Jahr 2023 auf 31,64 €
für das Jahr 2024 auf 31,64 €

§ 6

Eigenkapital

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn Ansatzüberschreitungen von mehr als 75.000 € festgestellt werden.

Diese Festsetzung gilt für beide Haushaltsjahre.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Diese Festsetzung gilt für beide Haushaltsjahre.

Nackenheim, den 23.03.2023
Ortsgemeinde Nackenheim
(Siegel)
René Adler
Ortsbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wird hinsichtlich der Festsetzung des Gesamtbetrages der Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.213.269 € gemäß §§ 95 Abs. 4, 103 Abs. 2 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Teile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 03.04.2023 bis Donnerstag, dem 13.04.2024 im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Zimmer 247, zu den regulären Sprechzeiten nach Terminvereinbarung der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, den 31.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister