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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheimfür die Jahre 2023 und 2024vom 14.02.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 14.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für das Jahr 2023

für das Jahr 2024

zinslose Kredite

0 €

0 €

verzinste Kredite

0 €

0 €

zusammen

0 €

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

(1) Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt:

für das Jahr 2023 auf

0 €

für das Jahr 2024 auf

0 €

(2) Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich:

für das Jahr 2023 auf

0 €

für das Jahr 2024 auf

0 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

für das Jahr 2023

für das Jahr 2024

1. Grundsteuer

a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v.H.

345 v.H.

b. für Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v.H.

465 v.H.

2. Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a. für den ersten Hund

60 €

60 €

b. für den zweiten Hund

80 €

80 €

c. für jeden weiteren Hund

100 €

100 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich

12.572.787 €

Der vorraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

12.166.857 €

und zum 31.12.2023

12.278.238 €

bzw. zum 31.12.2024

12.193.672 €

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn Ansatzüberschreitungen von mehr als 50.000 € festgestellt werden. Diese Festsetzung gilt für beide Haushaltsjahre.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Diese Festsetzung gilt für beide Haushaltsjahre.

Gau-Bischofsheim, den 14.02.2023
Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim
Patric Müller
Ortsbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 03.04.2023 bis Mittwoch, dem 12.04.2023 im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Zimmer 251, nach Terminvereinbarung öffentlich aus.

Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, den 31.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Dr. Robert Scheurer