Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:50 Uhr bis 20:50 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
René Adler
Erster Beigeordneter
Jean-Christophe Cossutta
Beigeordneter
Klaus Freidel
Die Ratsmitglieder
Eva Anna Alten
Gerald Auber
Willi Bauer
Alfred Feist
Andreas Fery
Olaf Kimmes
Jan-Peter Koopmann
Günter Kullmann
Hans-Peter Müller
Monika Raabe-Schöpflin
Achim Ramler
Oliver Reinbott
Andreas Schauer
Berthold Schmitz
Bernd Zerbe
Heinz-Peter Zimmermann
Schriftführerin
Julia Stauder
Außerdem anwesend
Jorge Cortes, United Nackenheim 2.0, zu TOP 2
Bürgerinnen und Bürger, 2
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Jan Heckelsmüller
Die Ratsmitglieder
Birgit Groh-Peter
Margit Grub
Justine Mergen
Konstantinos Michailidis
Dr. med. Rudolf Peter
Außerdem
Presse
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr.
Er begrüßt Herrn Jorge Cortes, Vorsitzender von United Nackenheim 2.0, zu TOP 2, Beschlussvorlage 2023/039/172 - Nachweis über die Verwendung der Integrationsmittel, den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Klaus Freidel als auch die anwesenden Bürger.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 21.02.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, den TOP 3, BV 2023/039/172 - Nachweis über die Verwendung der Integrationsmittel unter TOP 2 zu behandeln und weiterhin, die Tagesordnung um
TOP 8 - BV 2024/039/027 - Zuschuss der Ortsgemeinde Nackenheim für Jugendprojekte
TOP 5 um den TOP 5.2. - BV 2024/039/030 Radverkehrlicher Ausbau Nackenheimer Mühlarm TOP 7 um den TOP 7.1. - BV 2024/039/028 Baugebiet „Hinter der Lehnsweide“ – Zweite Zuteilungsphase Konzeptvergabe WA 3 und WA 5 Hier: Vergabe
zu erweitern.
Die Erweiterung der Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Somit verschieben sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte entsprechend und der Gemeinderat tagt zu folgender
| Tagesordnung | ||
| Öffentlicher Teil: | ||
| — Vorlage | ||
| 1. | Anträge/Anfragen |
|
| 2. | Nachweis über Verwendung der Integrationsmittel | 2023/039/172 |
| 3. | Bauleitplanung |
|
| 3.1. | Bebauungsplan "Alte Weide", 1. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss | 2024/039/016 |
| 4. | Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO | 2024/039/019 |
| 5. | Vergaben |
|
| 5.1. | Barrierefreier Ausbau der BHS Im Brühl Vergabe der Ingenieurleistungen, Vergabevollmacht für die Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen | 2024/039/012 |
| 5.2. | Radverkehrlicher Ausbau Nackenheimer Mühlarm - Zustimmung zur Entwurfsplanung - Vergabevollmacht zur Vergabe der Bauleistungen | 2024/039/030 |
| 6. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 6.1. | Erschließung Gewerbegebiet "Am Wäldchen", 2. BA; Vergabe der Ingenieurleistungen "Verkehrsanlagen" | 2024/039/018 |
| 7. | Grundstücksangelegenheiten |
|
| 7.1. | Baugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Zweite Zuteilungsphase Konzeptvergabe WA 3 und WA 5; Hier: Vergabe | 2024/039/028 |
| 8. | Zuschuss der Ortsgemeinde Nackenheim für Jugendprojekte | 2024/039/027 |
| 9. | Spenden |
|
| 9.1. | Annahme von Spenden | 2024/039/026 |
| 10. | Informationen |
|
| 10.1. | Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts | 2024/039/015 |
| 10.2. | Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts | 2024/039/013 |
| 11. | Einwohnerfragestunde |
|
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 12. | Anträge/Anfragen |
|
| 13. | Grundstückangelegenheiten |
|
| 14. | Rechtsangelegenheiten |
|
| 15. | Informationen |
|
| Öffentlicher Teil: | ||
| 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 2:
Nachweis über Verwendung der Integrationsmittel
Vorlage: 2023/039/172
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Mit Beschlüssen vom 26.06.2023 sowie 18.09.2023 hat die Ortsgemeinde Nackenheim die Flüchtlingsinitiative „United Nackenheim 2.0“ mit der Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Ortsgemeinde beauftragt.
Für diesen Zweck wurden der Flüchtlingsinitiative die verbliebene Integrationspauschale in Höhe von 10.304,32 € sowie die Sonderzahlung nach § 3 a des Landesaufnahmegesetzes für 2022 in Höhe von 13.838,61 € zur Verfügung gestellt.
Die Zurverfügungstellung erfolgte unter folgenden Bedingungen:
| a) | Über die Verwendung der Mittel aus der Integrationspauschale entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag von United Nackenheim 2.0. |
| b) | Bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres sind dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin die Nachweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel der Integrationspauschale von United Nackenheim 2.0 vorzulegen. |
| c) | Der Gemeinderat erhält von United Nackenheim 2.0 jährlich einen Jahresrechnungsbericht. |
Im Monat Dezember 2023 wurde der Ortsgemeinde Nackenheim der Nachweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sowie der Jahresrechnungsbericht für 2023 vorgelegt.
Sodann übergibt der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler das Wort an Herrn Cortes, dem Vorsitzenden der Flüchtlingsinitiative United Nackenheim 2.0, der dem Gemeinderat die Verwendung der Mittel und die Arbeit von United 2.0 vorstellt und erläutert.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt Herrn Cortes für seinen Vortrag und ganz besonders dafür, dass sich Menschen gefunden haben, welche bereit waren die Arbeit der Flüchtlingsinitiative weiterzuführen.
10 freiwillige Unterstützerinnen und Unterstützer sind aktuell bei United Nackenheim 2.0 aktiv. Die Ortsgemeinde Nackenheim wird im Nachrichtenblatt einen Aufruf veröffentlichen und um
weitere Unterstützung durch Interessierte bitten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2023 der Flüchtlingsinitiative des Vereins United Nackenheim 2.0 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Um 19:45 Uhr verabschiedet der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler den Vorsitzenden von United Nackenheim 2.0 Herrn Jorge Cortes und bedankt sich mit einem Weinpräsent.
Zu TOP 3:
Bauleitplanung
Zu TOP 3.1:
Bebauungsplan "Alte Weide", 1. Änderung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/039/016
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden Sachverhalt und die dazugehörigen Stellungnahmen und Abwägungen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Weide“, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Bike Parks für Kinder und Jugendliche.
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.01.2023 bis 17.02.2023. Aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergab sich neben redaktionellen Änderungen auch eine Änderung und Ergänzung bezüglich der „Vorhaltezone Hochwasserdamm“ und „Schutzzone Hochwasserdamm“, die eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machte. Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Dokumenten aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Beratungsgesellschaft NATUR dbR hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Unterlagen formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Aus der Abwägung aller Stellungnahmen ergibt sich außer redaktionellen Änderungen kein weiterer Änderungsbedarf, der eine nochmalige erneute Offenlage begründen wurde. Somit kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| b) | Der Bebauungsplan „Alte Weide“, 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO
Vorlage: 2024/039/019
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zu Überschneidungen zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2023.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Vergaben
Zu TOP 5.1:
Barrierefreier Ausbau der BHS Im Brühl
Vergabe der Ingenieurleistungen, Vergabevollmacht für die Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen
Vorlage: 2024/039/012
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 01.03.2021 hatte der Gemeinderat die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 3) zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Im Brühl“ an Planwerk Häuser aus Boppard vergeben. Die Planung wurde fertiggestellt und es wurden die Stellungnahmen der ÖPNV-Stelle sowie der Behindertenbeauftragten bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingeholt. Aufgrund der aktuellen Kostenschätzung ist mit Herstellungskosten in Höhe von rund 59.000 € brutto zuzüglich der Baunebenkosten für Planung und örtliche Bauüberwachung zu rechnen. Der Förderantrag über 85 % der Baukosten liegt dem LBM Worms zur Bewilligung vor.
Damit nach der Erteilung des Förderbescheids die Maßnahme weitergeführt werden kann, ist es erforderlich, die weiteren Ingenieurleistungen für die Durchführung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung und Dokumentation) zu beauftragen. Hierzu liegt der Verwaltung ein Angebot von Planwerk Häuser über 6.115,61 € einschließlich örtlicher Bauüberwachung vor. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag dafür zu erteilen.
Darüber hinaus werden nach Erteilung des Bewilligungsbescheids die Bauleistungen ausgeschrieben. Hierzu empfiehlt die Verwaltung, dem Ortsbürgermeister Vollmacht zur Vergabe von Aufträgen für die erforderlichen Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen zu erteilen. Der Ortsbürgermeister hat in der jeweils nächsten Sitzung dem Gemeinderat über die erteilten Aufträge zu berichten.
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt | |
| a) | die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Durchführung der Leistungsphasen 5 bis 9 an Planwerk Häuser aus Boppard |
| b) | dem Ortsbürgermeister Vollmacht zur Vergabe von Aufträgen für die erforderlichen Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen zu erteilen. Der Ortsbürgermeister hat in der jeweils nächsten Sitzung dem Gemeinderat über die erteilten Aufträge zu berichten. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5.2:
Radverkehrlicher Ausbau Nackenheimer Mühlarm
- Zustimmung zur Entwurfsplanung
- Vergabevollmacht zur Vergabe der Bauleistungen
Vorlage: 2024/039/030
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Der Leinpfad am Rhein (bundeseigener Betriebsweg) soll im Bereich des Mühlarms (Nackenheimer Nebenarm) zwischen Rhein-Km 487,3+20 und Rhein-Km 487,8+90, linkes Ufer, zwischen Grillplatz und Sportboothafen, auf ca. 530 m radverkehrstauglich ertüchtigt werden.
Hierzu liegt mittlerweile die Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Weiland (igw), Zornheim vor.
Die Kostenschätzung (Stand 11/2023) weist Baukosten in Höhe von 447.000,00 € (einschl. Baunebenkosten, Planungskosten und Bauleitung) aus. Die Finanzierung erfolgt zu 90 % durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei einem Gemeindeanteil von 10 %. Gemäß Beschluss des VG-Rates vom 15.02.2024 wird der Gemeindeanteil zu 100 % aus dem Radwegefond der VG bezuschusst, so dass letztlich der Ortsgemeinde keine Kosten entstehen.
Es wird vorgeschlagen, die vorliegende Entwurfsplanung umzusetzen.
Als nächste Schritte zur Umsetzung der Maßnahme sind erforderlich:
| 1. | Vorbereiten der Ausführungsplanung und Ausschreibung als Grundlage für die nachfolgende Vergabe der Bauleistungen |
| 2. | Vergabe der Bauleistungen |
Es wird vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister für die unter Punkt 2 aufgeführten Leistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| 1. | Die Umsetzung der vorliegenden Entwurfsplanung. |
| 2. | Dem Ortsbürgermeister wird eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Bau- und Planungsausschuss als auch der Haupt- und Finanzausschuss werden in den Sitzungen am 04.03.2024 zur erfolgten Vergabe informiert.
Zu TOP 6:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 6.1:
Erschließung Gewerbegebiet "Am Wäldchen", 2. BA
Vergabe der Ingenieurleistungen "Verkehrsanlagen"
Vorlage: 2024/039/018
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Im Rahmen der weiteren Entwicklung des 2. Bauabschnitts des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ steht nun die Baugebietserschließung mit der Niederschlagswasserbewirtschaftung an.
Die Leistungsphasen 1 und 2 zur Erstellung der Vorplanung wurden bereits im Juli 2022 an das Planungsbüro Dörhöfer & Partner beauftragt. Nun muss die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Entwurfsplanung und die mit der Bauleitung verbundenen Aufgaben erfolgen.
Das Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat hierzu nach Aufforderung durch die Verwaltung ein Angebot über brutto 68.698,44 € abgegeben. Aufgrund der Synergieeffekte durch die bereits erstellten Vorplanungen und die Betreuung des 1. Bauabschnitts ist kein wirtschaftlich günstigeres Angebot zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt den Auftrag in Höhe von brutto 68.698,44 € zu erteilen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.2024 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt. Der Gemeinderat wird über die erfolgte Vergabe informiert.
Entscheidung:
Das Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt wird mit den Ingenieurleistungen zur Erschließung des 2. Bauabschnittes des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 68.698,44 € beauftragt.
Zu TOP 7:
Grundstücksangelegenheiten
Zu TOP 7.1:
Baugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Zweite Zuteilungsphase Konzeptvergabe WA 3 und WA 5; Hier: Vergabe
Vorlage: 2024/039/028
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Nach Abschluss der zweiten Zuteilungsphase im Bereich der Konzeptvergabe WA 3 und WA 5 wurden durch die verbliebenen zwei Bewerber je ein Konzept auf das Grundstück 561 durch den einen Bewerber und auf das Grundstück 595 durch den anderen Bewerber vorgelegt. Die Auswertung der beiden Konzepte erfolgte im Umlaufverfahren durch die Fachjury. Von Seiten der Fachjury wird einstimmig die Vergabe der beiden Grundstücke an den jeweiligen Bewerber empfohlen.
Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens stehen im Bereich WA 3 und WA 5 noch die Grundstücke 531, 580 und 610 zum Verkauf. Analog zu den verbliebenen Grundstücken in den Bereichen WA 1 und WA 2 schlagen wir vor auch diese im Rahmen des Gebotsverfahrens zum Kauf anzubieten. Das Mindestgebot wird auf 730,00 €/m² festgesetzt zzgl. des Folgekostenbeitrages in Höhe von 23,93 €/m².
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim folgt der Vergabeempfehlung der Fachjury. Die Verwaltung wird ermächtigt mit den Bewerbern das Verfahren beurkundungsreif zum Abschluss zu bringen.
Die im Eigentum verbliebenen Grundstücke 531, 580 und 610 im Bereich WA 3 und WA 5 werden im Gebotsverfahrens zu einem Mindestgebot von 730,00 €/m² zzgl. des Folgekostenbeitrages in Höhe von 23,93 €/m² ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Zuschuss der Ortsgemeinde Nackenheim für Jugendprojekte
Vorlage: 2024/039/027
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Auf Beschluss des Gemeinderates stellt die Ortsgemeinde Nackenheim bis zu 2.000,00 € pro Jahr für Jugendprojekte zur Verfügung.
Insbesondere sollen Projekte zur Förderung und Stärkung der Jugendarbeit und der Angebotserweiterung für Jugendliche unterstützt werden. Denkbar sind aber auch soziale Projekte und offene Jugendarbeit.
Die Vereine wurden über den Beschluss des Gemeinderates informiert und zu Jahresbeginn nochmals erinnert und gebeten, Projekte zu benennen. Es gilt das Windhundprinzip. Liegen mehrere Anträge vor, wird der Betrag von 2.000 € unter den Antragstellern aufgeteilt.
Es liegen drei Anträge auf Förderung vor. Es wird vorgeschlagen, den Betrag wie folgt aufzuteilen:
| 1. | 1.FC Nackenheim | 1.500 € für 12 Stück Minifußballtore |
| 2. | DLRG Nackenheim | 250 € Zuschuss Jugendtreffen Hilfsorganisationen |
| 3. | Jugendfeuerwehr | 250 € Zuschuss Selbstverteidigungs- und Sicherheitstraining |
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Unterstützung der drei vorgenannten Jugendprojekte mit insgesamt 2.000 €, die Mittel sollen wie o.a. zwischen den Antragstellern aufgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Spenden
Zu TOP 9.1:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2024/039/026
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die Freie Wählergruppe (FWG) e.V. Nackenheim hat im Rahmen des Adventsfensters am 15.12.2023 eine Spendenbox für eine Outdoor-Tischtennisplatte auf der Lakis Freizeitanlage aufgestellt. Diese gesammelten Spenden wurden um etwa ein dreifaches durch die FWG aufgestockt. Dies ergibt einen Spendenbetrag in Höhe von 2.500 €.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 2.500 € durch die Freie Wählergruppe (FWG) e. V. Nackenheim für eine Outdoor-Tischtennisplatte auf der Lakis Freizeitanlage zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Informationen
Zu TOP 10.1:
Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts
Vorlage: 2024/039/015
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehende
Information:
Das gegenüber dem Planungsbüro SWECO beauftragte Radwegekonzept, dessen Annahme der VG-Rat am 05.10.2023 beschlossen hat, liegt nun vor.
Dieses steht, wie bereits im Nachrichtenblatt veröffentlicht, auf der Internetseite der VG Bodenheim, unter https://www.vg-bodenheim.de/wirtschaft-verkehr/radwegekonzept-fuer-die-vg-bodenheim/, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Eine Umsetzung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen, wird schrittweise im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der Fachbereiche 2 und 3, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Land, Kreis und Ortsgemeinden) geprüft. Erste sich aus dem Konzept ergebende Schritte, wie u.a. die Beleuchtung der Querungsstelle L 413 am B 9-Zubringer oder die Verbesserung der Querungssituation im Bereich Amiche-Radweg/K 46 Harxheim, befinden sich bereits in Umsetzung.
Der Gemeinderat nimmt die vorstehende Information zur Kenntnis.
Zu TOP 10.2:
Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts
Vorlage: 2024/039/013
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehende
Information:
Das seitens der Verbandsgemeinde Bodenheim gegenüber der Dr. Pecher AG beauftragte Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept liegt nun vollständig vor.
Dieses steht, wie bereits im Nachrichtenblatt publiziert, auf der Internetseite der VG Bodenheim, unter https://www.vg-bodenheim.de/wohnen-leben/notdienste/hochwasserschutz/hochwasser-und-starkregenvorsorgekonzept/, nebst Anlagen, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Im nächsten Schritt steht die perspektivische Planung und Umsetzung der Maßnahmen, zwecks Beseitigung der offengelegten Mängel, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde) an. Erste sich aus dem Konzept ergebende Projekte, wie u.a. das Starkregenfrühwarnsystem im Umfeld des RHB Eichelsbach Nackenheim, die Verbesserung der Regenentwässerung oberhalb des Baugebiets Leidhecke in Bodenheim sowie die Straßenentwässerung der L 413, im Bereich des Ortsein- bzw. -ausgangs Gau-Bischofsheim, wurden bereits angestoßen.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
Zu TOP 11:
Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die anwesenden Einwohner, ob Fragen oder Wortmeldungen vorliegen. Das ist nicht der Fall.
Zu TOP 16:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:50 Uhr.
René Adler | Julia Stauder |
VorsitzenderOrtsbürgermeister | SchriftführerinVerwaltungsangestellte |