Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Dr. Robert Scheurer
Erster Beigeordneter
René Nauheimer
Beigeordneter
Wolfgang Böttger
Die Ratsmitglieder
Daniela Bernhard
Nicole Dittmann
Rita Drescher
Toni Escher
Alfred Feist
Michelle Glück
Thomas Glück
Manuel Höferlin
Andreas Hofreuter
Marita Jäger
Michael Kasper
Kai Krames
Günther Kuhn
Arno Leber
Markus Liebig
Sabine Longerich
Andrea Metelmann-Lotz
Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck
Jens Mutzke ab 19:35 Uhr
Michaela Nagel
Volker Pietzsch
Anke Renker
Dr. med. Matthias Schäfer
Andreas Scherer
Maximilian Wolf
Schriftführer
Stefan Kern
Von der Verwaltung
Matthias Frey
Außerdem anwesend
Peter Reuter - Beratungszentrum Regionale Diakonie Rheinhessen zu TOP 1
Frau Scherer, Herr Bein - EWR Climate Connection GmbH zu TOP 2
Entschuldigt fehlen:
Beigeordnete
Claudia Deubel
Die Ratsmitglieder
René Adler
Uwe Breivogel
Michael Christ
Dr. Sarah Frey-Gruber
Margit Grub
Steffan Haub
Wolfgang Kirch
Patric Müller
Armin Sambale
Andreas Schauer
Heinz-Peter Zimmermann
Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 10.02.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgte im Nachrichtenblatt am 14.02.2025. Er begrüßt alle Anwesenden und bittet um Zustimmung zur Ergänzung der Tagesordnung um Top 2 - Kommunale Wärmeplanung - und TOP 5.2 - Installation eines Wärmespeichers. Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden nicht vorgetragen. Die Ratsmitglieder sind einstimmig mit der vorgeschlagenen Ergänzung einverstanden.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil: — Vorlage
| 1. | Bericht der Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstelle 2024 | |
| 2. | Vorstellung Kommunale Wärmeplanung durch EWR Climate Connection GmbH | 2025/950/028 |
| 3. | Einwohnerfragestunde | |
| 4. | Spenden | |
| 4.1. | Annahme von Spenden | 2025/950/005 |
| 5. | Vergaben | |
| 5.1. Ertüchtigung Funk / IT Anlage Einsatzleitwagen der Feuerwehr | 2025/950/017 | |
| 5.2. Installation eines Batteriespeichers | 2024/950/190/2 | |
| 6. | Bekanntgabe von Vergaben | 2025/950/020 |
| Vergabe der Trockenbauarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2024/950/228 | |
| Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2024/950/229 | |
| Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der Grundschule Gau-Bischofsheim | 2024/950/230 | |
| Vergabe der Beschaffung einer anbaufähigen Funkraupe mit Schlegelmulchkopf im Rahmen der Pflege und Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung | 2025/950/003 | |
| Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim | 2025/950/007 | |
| Vergabe der Fliesenarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim | 2025/950/008 | |
| Vergabe der Malerarbeiten/Innenputzarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim | 2025/950/010 | |
| Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung (Aufstockung) der GS Gau-Bischofsheim | 2025/950/011 | |
| Baumnachpflanzungen 2024/25 - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten | 2025/950/012 | |
| 7. | Anträge/Anfragen | |
| 8. | Informationen | |
| 8.1. Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2025 | 2025/950/018 | |
| 8.2. Inhaltliche Ergänzung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 | 2025/950/006 |
TOP 1: Bericht der Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstelle 2024
Herr Reuter, Regionale Diakonie Rheinhessen, stellt den Jahresbericht der Suchtberatungsstelle vor. Ein Schwerpunkt der Beratung Ratsuchender liegt auf dem Missbrauch bzw. übermäßigen Konsum von Alkohol und Cannabis. Neben der Beratung ist die Suchtberatungsstelle präventiv tätig und informiert auch auf Social Media über ihre Aktivitäten. Auf Nachfrage von Ratsmitgliedern (RM) erläutert Herr Reuter, dass Medikamentenmissbrauch vermehrt im Bereich von Arzneimitteln, die zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) entwickelt wurden, auftrete. Die Feststellung eines RM, dass die Beratung gegenüber der Prävention zurückgegangen ist, sei auch mit der Kürzung des Stellenanteils um 20% zu begründen. Er bedankt sich daher ausdrücklich für die jahrelange, zuverlässige Zusammenarbeit und jährliche Wiederbeauftragung durch die Verbandsgemeinde Bodenheim.
Es wurde auch ein potenzieller Beratungsbedarf bei Flüchtlingen erörtert und eine Unterstützung durch die Suchtberatungsstelle der Diakonie angefragt. Herr Reuter steht hierfür zur Verfügung und kommt zur Beratung auch in die Verbandsgemeinde Bodenheim, wenn ein Raum für Gespräche zur Verfügung gestellt wird.
TOP 2: Vorstellung Kommunale Wärmeplanung durch EWR Climate Connection GmbH
Vorlage: 2025/950/028
Der Verbandsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 12.12.2024, die Firma EWR Climate Connection GmbH mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.
Herr Bein und Frau Scherer stellen das Projekt Kommunale Wärmeplanung der EWR Climate Connection dem Verbandsgemeinderat vor. Die Ermittlung der Zahlen und Datenerhebung im Rahmen der Bestandsanalyse ist bereits von einer hohen Qualität und wird durch Beteiligung der Energieversorger, Schornsteinfeger und Gewerbetreibenden fortlaufend verbessert. Von Anfang an eingebunden sind zudem die Netzbetreiber.
Das Projekt hat eine Dauer von neun Monaten; die Fraktionen des Verbandsgemeinderates werden gebeten, sich mit jeweils zwei Personen, die als orts- oder fachkundige Personen nicht zwangsweise aus der Mitte des Rates stammen müssen, an den Workshops zu beteiligen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde wird in zwei Cluster, die Berggemeinden Gau-Bischofsheim, Harxheim und Lörzweiler sowie die Rheintalgemeinden Nackenheim und Bodenheim, aufgeteilt werden.
Die Kommunikationsstrategie mit den Bürgerinnen und Bürgern wird zusammen mit dem Bürgermeister festgelegt. Die Hauseigentümer werden die Möglichkeit haben, sich digital über Ausbaupläne informieren zu können und über das Dienstprogramm “Heatfind“, ein digitaler Sanierungsmanager auf Basis einer Internetanwendung, vorab eine grobe Berechnung der Kosten, aber auch mögliche Einsparungen und Fördersummen bei Sanierungen einsehen können. Die Informationsabfragen sind für die Bürger unverbindlich. Die Kommunale Wärmeplanung durchläuft klassisch vier Phasen und wiederholt sich anschließend alle fünf Jahre komplett. Nach der Bestandsanalyse folgt eine Potenzialanalyse, in der neben lokalen Gewinnungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien aus Solar-, Geothermie, Biomasse, Abwasser oder Gewerbeabwärme auch Energieeinsparungspotenziale aufgezeigt werden. Das Zielszenario bietet zudem privaten Hausbesitzern Orientierung und kann auch für mögliche Investoren von Interesse sein.
TOP 3: Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.
TOP 4: Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/950/005
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Sachspende der Firma Reinhold Bisch Hausmeister- und Montageservice in Form einer Stanzmaschine inkl. Zubehör im Wert von 308,96 € an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 5: Vergaben
5.1: Ertüchtigung Funk / IT Anlage Einsatzleitwagen der Feuerwehr; Vorlage: 2025/950/017
Sachverhalt:
Funk- und Softwaretechnik in dem 2014 in-dienst-gestellten Einsatzleitwagen (ELW) bedarf nun nach elf Jahren einer umfangreichen Erneuerung. Neben einem teilweisen Austausch der Funkgeräte, einem Upgrade des Betriebssystems müssen auch Regale, Racks und weitere Einbauten angepasst werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat im Juli 2024 für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Rheinland-Pfalz einen verbindlichen Rahmenvertrag über die Ersatz- und Ergänzungslieferung digitaler Endgeräte mit der Fa. Selectric, Münster, abgeschlossen. In diesem Vertrag sind alle Instandhaltungs- und Schulungsleistungen, der Erwerb einer Konfigurationslösung einschließlich eines Softwarepflegevertrages mit Wartungs- und Entwicklungsleistungen enthalten.
Der ELW ist ebenso wie die gesamte Feuerwehr-Funktechnik innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim mit Systemen der Fa. Seletric ausgestattet, so dass die Ertüchtigung des ELW ausschließlich über diese Firma durchzuführen ist.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur notwendigen Ertüchtigung des vorhandenen Einsatzleitwagens sollen der Austausch der Funkgeräte, das Upgrade des Betriebssystems sowie die Anpassung der Einbauten durch die Fa. Selectric zum Gesamtpreis von 33.819,34 € vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
5.2: Installation eines Batteriespeichers; Vorlage: 2024/950/190/2
Sachverhalt:
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) fördert das Land Klimaschutzmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen. KIPKI beinhaltet projektbezogene Pauschalförderungen an Verbandsgemeinden mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie für Städte und Landkreise. Der Verbandsgemeinde Bodenheim einschließlich der Ortsgemeinden stehen KIPKI-Mittel in Höhe von 596.334,82 € zur Verfügung. Der Verbandsgemeinderat stimmte am 29.03.2023 der Beantragung von KIPKI-Mitteln mit dem Schwerpunkt von Photovoltaik-Ausstattungen an den vier Grundschulgebäuden der VG Bodenheim sowie weiterer Projekte der Verbands- und Ortsgemeinden zu und stellte die Projekte am 15.05.2024 der Öffentlichkeit vor.
Im Teilprojekt 2 ‚Batteriespeicher VG-Liegenschaften‘ sind insgesamt 211.400,00 € eingeplant. In dem Teilprojekt wurde für die Grundschule Bodenheim unter Berücksichtigung innovativer wie brandschutztechnischer Aspekte ein Vanadium-Flussbatterie-Speicher für 65.932,53 € vorgeschlagen. In der Sitzung am 12.12.2024 beschloss der Verbandsgemeinderat unter Beachtung brandschutztechnischer Gesichtspunkte die Beschaffung einer Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LiFePO4) mitsamt Montage im Außenbereich. Dieser Batterietyp stellte mit einem finanziellen Ansatz in Höhe von rund 33.000 € eine kostengünstigere Variante gegenüber anderen Batteriespeichern dar. Aktuell wurde der Verbandsgemeindeverwaltung eine LiFePO4-Batterie mit einem fünffachen Brandschutz angeboten, die gefahrlos auch im vorhandenen Batterieraum im Gebäude montiert werden kann. Mit dieser Montagevariante können zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € eingespart werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Montage der Batterie für ca. 23.000 € innerhalb der Schule in dem bereits errichteten Batterieraum und erteilt dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über die Vergabe berichtet der Bürgermeister dem Verbandsgemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 6: Bekanntgabe von Vergaben; Vorlage: 2025/950/020
Der Vorsitzende gibt die nachfolgend aufgeführten Vergaben zur Kenntnis.
TOP 7: Anträge/Anfragen
Ratsmitglied Metelmann-Lotz verliest einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Verbesserung des Schulessens.
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN beantragt, dass der Schulträgerausschuss empfiehlt und der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt:
1) Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, bei den Caterern der vier Grundschulen anzufragen, ob es möglich ist,
| a) | den Eltern und Kindern im Voraus einen Essensplan zur Verfügung zu stellen, |
| b) | im Voraus den Eltern und Kindern eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei Essen zu ermöglichen, |
| c) | das Essen nach den Kriterien gesund (DGE-Richtlinien), überwiegend regional und saisonal zuzubereiten. |
2) Wir bitten ggfs. um Begründung der Ablehnung von Seiten der Caterer. Die in Punkt 1) genannten Kriterien sollen bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Grundschülerinnen und Grundschüler sehen momentan erst bei der Essensausgabe, was sie mittags erwartet. Außerdem gibt es nur bei Erstanmeldung die Möglichkeit, rein vegetarisches Essen für das Kind zu wählen. Wenn Essen angeboten wird, das den Kindern nicht schmeckt, essen sie ggfs. nur einzelne Bestandteile des Angebots (entweder nur Vorspeise, nur Hauptspeise, nur Beilage oder Nachtisch).
Diese Auswahl ist regelmäßig weder gesund noch nachhaltig: Nicht gesund, weil nur die vollständige Mahlzeit alle notwendigen Ernährungsbestandteile enthält. Nicht nachhaltig, weil die liegengelassenen Essensbestandteile entsorgt werden müssen. Mit einem im Voraus zur Verfügung gestellten Essensplan und der Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Essen kann man diese Konsequenzen leicht vermeiden.
Da sowieso immer zwei Essensalternativen zubereitet werden (eine vegetarische und eine andere), dürfte die Umstellung auf rechtzeitige Bekanntgabe des Essensplans für die Caterer nicht allzu schwierig sein.
Darüber hinaus hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ihre Richtlinien 2024 angepasst. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Kriterien bei der Essensauswahl berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ratsmitglied Dr. Schäfer beantragt, den Antrag in den Schulträgerausschuss zu verweisen.
Dem Antrag zum Verweis in den Schulträgerausschuss wird einstimmig zugestimmt.
Ratsmitglied Metelmann-Lotz verliest eine Anfrage zu dem Thema Ganztagsanspruch 2026.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Scheurer,
mit dem Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen ab August 2026 sind für die Verbandsgemeinde Bodenheim große Herausforderungen verbunden. Das betrifft vor allem die räumliche, personelle und organisatorische Ausgestaltung, die rechtzeitig geschaffen werden muss.
Unsere Fragen an die Verwaltung:
| 1. | Wie ist insgesamt der derzeitige Sachstand bzgl. der Umsetzung des Ganztagsanspruchs ab August 2026? |
| 2. | Gibt es eine Abschätzung, welche Kosten bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Verbandsgemeinde Bodenheim insgesamt entstehen? Falls ja, wie hoch sind diese? Falls nein, warum gibt es keine Abschätzung? |
| 3. | Welchen finanziellen Beitrag leisten Bund bzw. Land für die konkrete Umsetzung in der Verbandsgemeinde Bodenheim, wenn Bundesmittel von 3,5 Milliarden € zur Verfügung stehen? |
| 4. | Welche Schulen in der Verbandsgemeinde sind personell und räumlich bereits so ausgestattet, dass die Ganztagsbetreuung 2026 starten kann? |
| 5. | Welche Personal- und Raumressourcen werden für die Umsetzung benötigt und welche sind bereits vorhanden? Bitte einzeln nach Schule aufschlüsseln. |
| 6. | Mit welchen Maßnahmen soll fehlendes (ggfs. qualifiziertes) Personal gewonnen werden? |
| 7. | Wie soll der Bedarf bzg. des Ganztagsanspruchs ermittelt werden? Ist eine Umfrage bei den Eltern der zukünftigen Grundschüler geplant? |
| 8. | Wurde über die Möglichkeit beraten, die Ganztagsschule in Angebotsform zusätzlich zur Betreuenden Grundschule (BGS) einzuführen? (Hinweise: An einigen Grundschulen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz finden beide Angebote parallel statt. Die Antragsfrist bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für das Schuljahr 2026/2027 zur Einführung der Ganztagsschule in Angebotsform endet am 31.03.2025). |
| 9. | Wird es ab August 2026 eine für die Eltern kostenlose Ganztagsbetreuung geben? |
| 10. | Wie sehen die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen bezüglich der Ganztagsversorgung aus? Gibt es bereits entsprechende Verträge? Falls ja, bitte einzeln nach Verein bzw. Verband aufschlüsseln |
Wir bitten um eine zusammenfassende mündliche Antwort in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats (April 2025) sowie um die schriftliche Beantwortung der einzelnen Fragen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII regelt, dass diese Aufgabe dem Landkreis zugewiesen ist. Eine Weisungsaufgabe im Sinne des § 2 Absatz 2 Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde liegt nicht vor. Auch handelt es sich nicht um eine Selbstverwaltungsaufgabe im Sinne des § 32 GemO i.V.m. § 2 Absatz 1 GemO. Eine Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters im Sinne des § 33 GemO besteht somit nicht, da die Zuständigkeit beim Kreis Mainz-Bingen liegt. Der Bürgermeister kann daher die Anfrage nicht annehmen.
TOP 8: Informationen
8.1: Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2025; Vorlage: 2025/950/018
Information:
Die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde zu Haushaltssatzung und -plan für das Jahr 2025 der Verbandsgemeinde Bodenheim ist mit Datum vom 13.01.2025 eingegangen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde hinsichtlich aller genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Die Haushaltsverfügung enthält zu den geplanten Maßnahmen keine Beanstandungen. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.
Die Kommunalaufsicht weist unter II. darauf hin, dass im Hinblick auf die derzeit defizitären Planjahre 2027 und 2028 darüber zu beraten sei, eine Perspektive zu entwickeln, um den Haushaltsausgleich zu erreichen und eine weiter ansteigende Verschuldung abzuwenden. Da die Einnahmensituation der Verbandsgemeinde nahezu ausschließlich von der Steuerentwicklung der Ortsgemeinden abhängt, kann die Planung der Haushaltsfolgejahre lediglich eine grobe Schätzung abbilden. Sollte es auf einen unausgeglichenen Haushalt hinauslaufen, sind alle Ausgaben der Verbandsgemeinde auf den Prüfstand zu stellen. Gleichwohl bleibt es der Verbandsgemeinde auch vorbehalten, den Hebesatz der Verbandsgemeindeumlage bedarfsorientiert anzupassen. Die geringfügigen Anmerkungen zum Stellenplan haben auf die Genehmigung des Haushaltes 2025 keine weiteren Auswirkungen. Die Bearbeitungsrückstände hinsichtlich der Jahresabschlüsse sind bekannt und werden derzeit abgearbeitet.
8.2: Inhaltliche Ergänzung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Vorlage: 2025/950/006
Information:
Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 07.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 gefasst.
Zwischenzeitlich wurde der Antrag auf Erteilung einer landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht. Die Kreisverwaltung hat mit E-Mail vom 15.01.2025 mitgeteilt, dass gemäß Rücksprache mit der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe auf die Erteilung einer landesplanerischen Stellungnahme verzichtet werden kann, da die geplanten Flächenausweisungen aus raumordnerischer Sicht unkritisch sind.
Durch eine Anfrage zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein privates Grundstück fiel auf, dass die bereits mit Wohnhäusern bebauten Parzellen, Flur 4 mit den Nrn. 51/4 und 51/6 als Grünflächen ausgewiesen wurden. Dies entspricht nicht der Realität und wird im Zuge der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 redaktionell angepasst werden. Ferner liegt der Antrag eines Winzers zur Aufnahme der Signatur „Kelch“ für sein Weingut vor, welcher ebenfalls im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 redaktionell ergänzt und aufgenommen wird.
Das mit den Ingenieurleistungen beauftragte Büro BBP aus Kaiserslautern bereitet derzeit die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, so dass das Verfahren zur 1.Änderung des Flächennutzungsplans zeitnah fortgeführt werden kann.
Ferner soll das Hochwasserschutz- und Starkregenkonzept dem Flächennutzungsplan als Anlage hinzugefügt werden. Herr Frey, Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, wird gebeten, zu prüfen, ob der sogenannte „Liebespfad“ in Gau-Bischofsheim als Starkregenentwässerung vorgesehen ist, wie im Aushang eines Grundstückseigentümers dargestellt.
Weiterhin informiert Herr Frey über die erneute Offenlage der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe zur Ausweisung von Potenzialflächen für die Windenergie. Die darin aufgeführten Änderungen zur vorherigen Fassung sind für die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht relevant. Im Rahmen der Stellungnahme dazu soll die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe gebeten werden, eine ca. 48,5 ha große Eignungsfläche im nördlichen Bereich der Bodenheimer Gemarkung als Potenzialfläche in die bisherige Gebietskulisse aufzunehmen.
8.3: Sachstand zur Gymnastikhalle der Nackenheimer Grundschule:
Im Rahmen der KIPKI-Förderung ist neben der Dacherneuerung die Installation einer PV-Anlage geplant. Die Kreisverwaltung hat dieses Vorhaben bislang wegen fehlender Abstandsflächen- und Brandwand-Baulasten nicht erteilt. Der Bürgermeister wird bei der Verwaltungsspitze des Kreises wegen der Erteilung der Baugenehmigung nachfragen, um die erforderlichen Voraussetzungen erledigen zu können.
8.4: Sachstand Erweiterung Rathaus der Verbandsgemeinde:
Die ADD Süd hat auf Nachfrage des Bürgermeisters mitgeteilt, dass sie das Bauvorhaben befürwortet und die Stellungnahme der SGD Süd erwartet. Nach dessen Eingang könne über die Förderung beschlossen werden.
8.5: Der Vorsitzende kündigt für die kommende Sitzungsrunde die Vorstellung der Machbarkeitsstudie Schwimmbad an. Favorisiert wird die Realisierung eines Lehrschwimmbeckens mit einer Fläche von ca. 16,66 m x 8 m.
8.6: Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern für den Feuerwehrstandort am sogenannten Dreiländereck Lörzweiler / Harxheim / Gau-Bischofsheim konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
8.7: Die Studie zur Windenergie ist abgeschlossen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:40 Uhr.