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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 27.02.2023 um 19:35 Uhrim Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 27.02.2023 um 19:35 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle; Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:  —  von 19:35 Uhr bis 21:00 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:  —  von 21:00 Uhr bis 21:15 Uhr

Öffentlicher Teil:  — von 21:15 Uhr bis 21:15 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordneter

Klaus Freidel

Die Ratsmitglieder

Eva Anna Alten

Gerald Auber

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Konstantinos Michailidis

Monika Raabe-Schöpflin

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Sven Schäfer

Berthold Schmitz

Philipp Stumm

Bernd Zerbe

Heinz-Peter Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

Presse

bis 20:15 Uhr zu TOP 3

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Birgit Groh-Peter

Claudia Hippchen

Justine Mergen

Andreas Schauer

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:35 Uhr.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.02.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Klaus Freidel, die Ratsmitglieder und auch die Anwesenden Bürger. Sodann begrüßt er Torben Schröder als Vertreter der Presse.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Sodann beruft der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eine Schweigeminute für den am 25.02.2023 verstorbenen Werner Kleinz ein.

Die Ortsgemeinde Nackenheim trauert um

Werner Kleinz

* 02.01.1956 † 25.02.2023

der im Alter von nur 67 Jahren verstorben ist.

Werner Kleinz war von 01.07.2009 bis zum 31.05.2019 Mitglied im Gemeinderat sowie in diversen Ausschüssen der Ortsgemeinde Nackenheim engagiert.

Unsere Erinnerung an ihn ist von Hochachtung und Dankbarkeit getragen.

Die Ortsgemeinde Nackenheim wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Seiner Familie und den Angehörigen sprechen wir unser tief empfundenes Mitgefühl aus.

Anschließend tagt der Gemeinderat zu folgender Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Grundsatzbeschluss und Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG

2022/039/154

3.

Doppelhaushalt 2023/24

2023/039/021

4.

Vollzug des Haushaltsplanes 2022; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

2023/039/013

5.

Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des „RheinTerrassenWegs“ von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen

2023/039/004

6.

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

2023/039/019

7.

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

2023/039/010

8.

Bauleitplanung

8.1.

Bebauungsplan "Sprunk III"
Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes

2023/039/018

9.

Baugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Entwicklung MFH-Grundstücke Gründung einer Projektgesellschaft mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft Hier: Aufhebung des Beschlusses vom 28.11.2022

2022/039/148/1

10.

Vergaben

11.

Bekanntgabe von Vergaben

11.1.

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim
- Vergabe des Nachtrags 19 an Fa. Schuler -

2023/039/020

12.

Spenden

12.1.

Arbeitskreis Stolpersteine
Umsetzung und Verlegung von Stolpersteinen

2023/039/005

12.2.

Annahme von Spenden
Geldspende Thomas Mann - Anschaffung Kleinkinderschaukel Spielplatzbereich Lakis-Freizeitanlage

2023/039/023

12.3.

Annahme von Spenden
Geldspende Firma Lang GmbH - Frühlingsfest der Ortsgemeinde Nackenheim

2023/039/027

12.4.

Annahme von Spenden
Baumspende für den Marktplatz - Firma sts Bauberatung Stefan Schneider

2023/039/029

13.

Informationen

13.1.

Satzungsänderung Rheinhessen Touristik GmbH

2023/039/017

14.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

15.

Anträge/Anfragen

16.

Rechtsangelegenheiten

17.

Grundstücksangelegenheiten

18.

Informationen

Öffentlicher Teil:

19.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Grundsatzbeschluss und Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG
Vorlage: 2022/039/154

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung die Satzung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen noch nicht zur Abstimmung gebracht werden kann. Die Gründe hierfür werden vom Vorsitzenden wie folgt erläutert:

Im Zusammenhang mit der Übersicht der Verschonungsgebiete und Verschonungszeiten war aufgefallen, dass es insbesondere bei den Verschonungszeiten noch Klärungsbedarf gibt. Auch der Zeitpunkt des Eintritts einer Verschonung benötigt noch einer eingehenden Prüfung und ggf. rechtlichen Bewertung. Die Schwierigkeit liegt hier insbesondere in der Endabrechnung bzw. Widmung von Gebieten, welche durch Erschließungsträger erschlossen wurden.

Eine Widmung kann - aus verschiedenen Sachgründen - oftmals nicht zeitnah nach der Fertigstellung einer Straßenanlage erfolgen. Bei einer Verschonungszeit von 20 Jahren kann insbesondere bei Erschließungsträgern keine Rechnung mehr nachgewiesen werden, da diese nach 10 Jahren vernichtet werden müssen bzw. für die Verwaltung nicht mehr zugänglich sind. Insbesondere in Nackenheim gab es in den vergangenen Jahren (Jahrzehnten) Erschließungen durch Erschließungsträger. Einige Straßen konnten erst deutlich nach der erfolgten Herstellung der Straße gewidmet werden.

Ob und inwiefern eine andere Regelung zum Eintritt der Verschonung gefunden werden kann, muss daher von der Verwaltung geprüft werden.

Die Erstellung der Liste der Verschonungszeiten konnte leider erst nach intensiver Recherchearbeit in den Archiven (Suche nach Rechnung und Beschlüssen des Gemeinderates) Ende der letzten Woche von der VG erstellt werden, die Dateien wurden am Freitag zur Verfügung gestellt. Was zuvor einfach erschien, war durch die verschiedenen Erschließungsmaßnahmen und Widmungszeiten deutlich aufwändiger als gedacht.

Zu den Verschonungsgebieten selbst war die Zusammenstellung der Flächen als zusätzliche Vorabinformation gedacht, um eine ungefähre Einschätzung zu den Flächenanteilen zu erhalten. Bei der Veranlagung bzw. Erhebung der Beiträge erfolgt natürlich eine eingehende Prüfung.

Aus vorgenannten Gründen empfiehlt der Vorsitzende, die Beschlussfassung zurückzustellen und das Thema erneut zur Beratung in die Ausschüsse zu geben. Die Sachfragen können dort geklärt und über die Möglichkeiten einer anderen Regelung zu den Verschonungszeiten beraten werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stellt die Herbeiführung des Beschlusses zurück und verweist die weitere Beratung zum Sachverhalt in die Ausschüsse zurück.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Zu TOP 3:

Doppelhaushalt 2023/24
Vorlage: 2023/039/021

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Zahlen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes zum Doppelhaushalt 2023/24 anhand einer Präsentation im Einzelnen vor und geht auf die wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorberatungen ein.

Sodann verliest er nachstehenden Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt 2023 ist ein Jahresüberschuss von 875.389 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 1.237.099 € reicht aus um die Tilgung von 421.580 € zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt 2024 ist ein Jahresüberschuss von 537.609 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 917.019 € reicht aus um die Tilgung von 420.520 € zu finanzieren. Der Haushaltsausgleich konnte somit in beiden Jahren im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt erreicht werden.

Es ist notwendig vorläufig einen Investitionskredit im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.213.269 € aufzunehmen. Voraussichtlich kann dieser Betrag über die Einheitskasse zwischenfinanziert werden. Nach dem Zahlungsfluss für die Grundstücksveräußerungen kann die Ortsgemeinde ihre Liquiditätskredite vollständig tilgen. Im Jahr 2024 kann außerdem voraussichtlich ein positiver Kassenbestand in Höhe von 3.420.030€ ausgewiesen werden.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2023 und 2024 liegt vor.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt der Verwaltung insbesondere Janine Stocké für die gute Zusammenarbeit und Ihr großes Engagement zur Erstellung des Doppelhaushaltes 2023/24 und verweist auf seine Haushaltsrede.

Rede zum Doppelhaushalt 2023/2024 des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nackenheim, Herr René Adler (Es gilt das gesprochene Wort):

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates Nackenheim, liebe Ratsmitglieder,

nach den Vorberatungen zum Doppelhaushalt 2023/24 kann dieser nun auf den Weg gebracht werden. Nachdem das Projekt mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft zum Bau von zwei Mehrfamilienwohnhäuser im Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“ aus wirtschaftlichen Gründen an dieser Stelle nicht umsetzbar ist, wirkt sich dies unmittelbar positiv auf den Haushalt aus.

Der Ergebnishaushalt sah für das HH-Jahr 2023 zunächst ein Minus vor, weswegen im Gemeinderat die Maßnahmen in 2023 im Detail vorgestellt wurden, welche wir um insgesamt 117.000 € gekürzt oder in das HH-Jahr 2024 verschoben hatten. Aufgrund des nunmehr positiven Ergebnisses, konnten wir dies bei einem Teil der Maßnahmen revidieren. Zusätzlich wurden jeweils 20.000 € für die Umrüstung der beiden alten Heizungsanlagen im Rathaus und im Museum eingeplant. Wie bereits im Ältestenrat und in den Ausschüssen besprochen, sind wir weiterhin bestrebt ein Projekt mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft an anderer Stelle umzusetzen, hierfür wurden entsprechende Mittel für einen möglichen Flächenankauf eingeplant. Im Haushaltsentwurf wurden die vorgenannten Maßnahmen eingeplant.

Insgesamt wurden fast 200 Einzelmaßnahmen im DHH 2023/24 berücksichtigt, welche wir im Rahmen mehrerer Präsentationen im Einzelnen vorgestellt hatten. Eine unglaubliche Arbeit und ein echter Kraftakt für alle Beteiligten.

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an den Fachbereich Finanzen der Verbandsgemeinde Bodenheim und insbesondere an unsere Haushaltssachbearbeiterin Frau Stocké!

Erläuterungen zum DHH 2023/24:

Gesamtergebnishaushalt 2023:

+ 875.389 €

Gesamtfinanzhaushalt 2023:

+/- 0 €

Gesamtergebnishaushalt 2024:

+ 537.609 €

Gesamtfinanzhaushalt 2024:

+ 5.633.999 €

Der Haushalt ist in beiden Jahren ausgeglichen!

Ich darf daran erinnern, dass auch die vorherigen Haushaltsjahre 2019-22 ausgeglichen waren bzw. nach Jahresergebnis der Ausgleich erreicht werden konnte. Dabei darf man nicht vergessen, dass die positiven Jahresergebnisse hauptsächlich dadurch erreicht werden konnten, dass die Ortsgemeinde ihre freiwilligen Leistungen auf das Mindeste reduzierte und geplante/laufende Ausgaben eingehend prüfte.

Unsere Verpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde können wir auflösen und die Liquiditätskredite (Kassenkredite) vollständig tilgen!

Aufgrund des niedrigen Standes unserer Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2020 werden wir nicht am Entschuldungsprogramm des Landes für Kommunen (PEK-RP) teilnehmen können. Auf den ersten Blick scheint es sicherlich reizvoll, dass das Land die Kommunen entschulden will und einen Teil der Liquiditätskredite übernehmen wird. Geschenkt wird den Kommunen in der Regel nichts und wer sich noch an den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) erinnert, weiß, dass die Kommunen unter besonderer Beobachtung der Kommunalaufsicht standen. Auch beim neuen Entschuldungsprogramm gehen die Kommunen vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Land ein, welche Freiräume und Gestaltungsspielräume der Gemeinden stark einschränken werden. Am Ende könnte dies zu höheren Belastungen der BürgerInnen führen, da die Kommunen oftmals die Realsteuern anheben müssen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Insofern können wir froh sein, dass wir nicht schon wieder solch harte Verpflichtungen eingehen müssen. Das Problem in Rheinland-Pfalz ist im Übrigen ein Strukturelles. Vielerorts sind es eben nicht die Kreditzinsen, die zu einem unausgeglichenen Haushalt führen, sondern vor allem Sozialausgaben und Personalkosten. Viele kommunale Ausgaben sind Leistungen geschuldet, die Bund und Land auf die Kommunen abgewälzt haben. Dafür müssen die Kommunen deutlich besser finanziell ausgestattet werden.

Aufgrund der Investitionen in diesem Jahr planen wir einen Investitionskredit in Höhe von 2.213.269 € ein, welcher aufgrund des positiven Kassenbestandes der VG voraussichtlich nicht benötigt wird, dennoch in Zahlen im HH-Jahr 2023 dargestellt werden muss. Im Jahr 2024 können wir dann sogar mit einem positiven Kassenbestand in Höhe von 3.420.030 € rechnen.

In den kommenden Jahren werden wir die langfristigen Investitionskredite weiter konsequent abbauen und somit die Auszahlungen zur Tilgung der Kredite bis 2026 um über 90.000 € pro Jahr reduzieren. Die Zinslast konnte in den letzten Jahren durch Ablösung oder Umschuldung endfälliger Kredite deutlich reduziert werden. Von den ehemals „erdrückenden“ Zinslasten haben wir uns sehr deutlich befreien können.

Das Eigenkapital erhöht sich vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2024 um rund 1,5 Mio. € auf dann 17.550.280 €.

Seit 2020 bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 werden wir Investitionen in Höhe von rund 18 Millionen Euro getätigt haben. Dem gegenüber stehen Fördermittel bzw. Fördermittelzusagen in Höhe von knapp 4 Millionen Euro. Nach einigen Jahren der Zurückhaltung wurden wichtige Investitionen und nachhaltige Zukunftsprojekte angegangen und umgesetzt. Die Ortsgemeinde hat und wird hierbei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

Insbesondere die Entwicklung der geplanten Neubaugebiete „Hinter der Lehnsweide“ und „Sprunk III“, sowie die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen“ um den zweiten und den dritten Bauabschnitt machen sich im Haushalt, sowohl bei der Ausgaben- wie aber auch auf der Einnahmenseite, bemerkbar.

Durch das entstehende Gewerbegebiet ist in Zukunft mit einem deutlichen Zuwachs der Gewerbesteuer zu rechnen. Die Entwicklungen der Neubaugebiete sorgen für hohe Erträge und somit wird der Haushaltsausgleich auch in der weiteren Planung erreicht.

Nach der verpflichtenden Einführung der Wiederkehrenden Ausbaubeiträge (WKB) durch das Land Rheinland-Pfalz, können wir das pausierte Straßenausbauprogramm fortsetzen. Für den Ausbau von Jahnstraße und Neugasse sind 250.000 € vorgesehen. Die fehlende Schlussdecke in einem Teilbereich der Straße Mittelwiese soll 2023 im Zuge der Erschließung des zweiten Bauabschnittes des Gewerbegebietes hergestellt werden.

Die Planung für einen neuen Bauhof hat im Jahr 2020 begonnen. Der Neubau soll 2023 umgesetzt werden, es werden Fördermittel in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten über den I-Stock des Landes erwartet. Inklusive technischer Gebäudeausstattung und PV-Anlage investieren wir hier fast eine Millionen Euro.

Auch in unsere Kitas investieren wir kräftig. Neben dem Ausbau der KiTa Blumenwiese ca. 1,3 Mo. €, werden wir Einzelmaßnahmen i.H.v. von rund 180.000 € umsetzen, darunter die Umgestaltung des Außenbereichs der KiTa Frankenstraße und eine Machbarkeitsstudie zum Anbau der KiTa Frankenstraße.

Über 510.000 € fallen für Maßnahmen im Bereich Umwelt-/ Klima- und Starkregenschutz an. Hier sind u.a. die vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und die Ziel- und Entwicklungspflege unserer Ausgleichsflächen zu nennen. In neue Heizungstechnik unsere Liegenschaften investieren wir 120.000 €, Förderzusagen liegen bereits vor. Das Integrierte Quartierskonzept wird 2023 für 61.000 € umgesetzt, da die 90%-Förderung wieder aktiviert wurde. Für die Aufforstung einer Öko-Konto-Fläche im Unterfeld zusammen mit der Stiftung „Wald zum Leben“ im Jahr 2023 inklusive Neupflanzungen und 10-Jahres-Pflegevertrag, fallen 25.000 € an.

Im Bereich Tourismus, Museum, Heimat- und Kulturpflege und Spielplätze planen wir mit Ausgaben in Höhe von fast 200.000 € bis 2024. Das Ortsmuseum soll nach Auszug des Bauhofs aus der alten Scheune erweitert werden, hierfür soll im Jahr 2024 ein Antrag auf Förderung über LEADER gestellt werden.

Für die grundhafte Modernisierung der Unterführung Bellenäcker sind Mittel in Höhe von 1,8 Mio. € eingeplant, welche aus dem HH-Jahr 2022 in das laufende Haushaltsjahr übertragen werden sollen, es wird mit einer 80 %-igen Förderung durch den LBM gerechnet. Für den Ausbau des unbefestigten Leinpfades am Rheinufer zwischen Grillplatz und Sportboothafen werden 400.000 € aus dem HH-jahr 2022 übertragen, die Förderquote beträgt 90%, der Eigenanteil der Ortsgemeinde wird über den Radwegefonds der Verbandsgemeinde finanziert.

Trotz der schwierigen allgemeinen Lage, ist es uns dennoch gelungen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. In diesen Zeiten keine Selbstverständlichkeit und ein großer Erfolg für unsere Ortsgemeinde!

Zumal die Umlagen an den Kreis (+ 294.180 € auf nunmehr 2.160.800 €) und die VG (+ 221.550 € auf nunmehr 2.161.200 €) deutlich gegenüber 2022 gestiegen sind. Die Verdopplung der Energiekosten schlägt mit 125.000 € Mehraufwand pro Jahr zu Buche, die Personalkosten werden aufgrund der Tariferhöhungen deutlich steigen, hierfür wurden zusätzliche 280.000 € eingeplant. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 bedeutet dies Mehraufwendungen von sage und schreibe 978.696 €.

Das positive Haushaltsergebnis spiegelt unsere nachhaltige Sach- und Finanzpolitik wieder. Für die stets gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit danke ich allen Fraktionen!

Nackenheim, 26.02.2023

René Adler

Ortsbürgermeister“

Der Ortsbürgermeister René Adler übergibt anschließend das Wort an die Fraktionsvorsitzenden Andreas Fery von der CDU Fraktion, Bernd Zerbe von der FWG Fraktion, Eva Anna Alten von der FDP Fraktion und den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gerald Auber von der SPD Fraktion. Die Fraktionen erklären ihre Zustimmung zum Doppelhaushalt 2023/24. Die Haushaltsreden zum Doppelhaushalt 2023/2024 im Einzelnen:

Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Herr Andreas Fery, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Es gilt das gesprochene Wort):

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Ratskolleginnen und -kollegen, sehr geehrte Anwesende,

zunächst einmal möchten wir allen Beteiligten der Verwaltung, Herrn Ortsbürgermeister Adler, den Beigeordneten Cossutta, Freidel und Heckelsmüller sowie der VG-Verwaltung, insbesondere Frau Stocke, ganz herzlich für die intensive Vorbereitung, das Zusammentragen und Zusammenstellen der Ideen und Möglichkeiten aus den Gremien und der Bevölkerung sowie die letztendliche Aufstellung des Haushaltsentwurfs danken. Bei der Gesamtbetrachtung kann jeder sehen, welch intensive Bemühungen und Abstimmungen hierfür in der Verwaltung und den Gremien notwendig waren, wieviel Zeit aufgewandt wurde. Die beiden Planhaushalte 2023 und 2024 werden ausgeglichen und auch positiv im Ergebnis abschließen. Finanzmittel für unsere Zukunftsinvestitionen sind vorhanden und können genutzt werden. Wir sind als Ortsgemeinde nun finanziell wieder so aufgestellt, dass wir uns auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorbereiten und uns diesen stellen können.

Unsere Einnahmensituation aus Steuer- und Ausgleichszuweisungen etc. wird sich weiter verbessern; die nochmals stärker gestiegenen Abgaben an den Landkreis und die Verbandsgemeinde belasten unseren Haushalt immer mehr. Wir sind als Ortsgemeinde, als Kommune kein Wirtschaftsbetrieb, der über einen Mehrverkauf von Produkten ein Mehr an Umsatz und Gewinn produzieren kann. Wir sind hierbei auf unsere Nackenheimer Bürger und Betriebe als Steuerzahler angewiesen, Nackenheimer, die hier gerne, zufrieden und aktiv leben und arbeiten und das auch in Zukunft.

Und dafür investieren wir in den nächsten beiden Jahren. Investitionen für unsere Zukunft hier vor Ort: Investitionen in unsere Kindergärten, Investitionen in neue Wohngebiete wie Hinter der Lehnweide und Sprunk III und unser Gewerbegebiet Am Wäldchen, Investitionen in den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Infrastruktur, sei es im Straßenbau, in der Energieversorgung oder in der Reduzierung von Energieverbräuchen, Investitionen in breit aufgestellte Mobilitätskonzepte von Fahrrad über Carsharing hin zu ÖPNV, Investitionen in einen effektiven Bauhof, Investitionen in Erhaltung und Verbesserung von Naturschutz, Kultur und Tourismus vor Ort uvm.

Mit den bisherigen, teilweise über viele Jahre vorbereiteten Maßnahmen, und den hier im Doppelhaushaltsentwurf 2023/2024 geplanten Maßnahmen und Investitionen stellen wir die Weichen für ein Nackenheim, im dem wir uns alle beheimatet fühlen und beheimatet sind.

Wir haben mit dem Haushaltsentwurf 2023/2024 eine gute und tragfähige finanzielle Plattform erarbeitet, der wir als CDU-Fraktion gerne zustimmen werden.

Abschließend möchte ich dennoch wie vor 2 Jahren darauf hinweisen: All unser Planen und Tun sollte stets von „Maß und Ziel“ bestimmt werden. Nur weil 5 Euro im Geldsäckel übrig sind, müssen diese nicht sinnlos ausgegeben werden. Um das richtige Maß und die richtigen Ziele festzulegen, sind viele Ideen, Meinungen, Argumente und viel Wissen und Erfahrungen notwendig. Letztendlich auch der Mut, neu zu denken, Neues zu wagen, sehr viel Engagement und ein langer Atem.

Vielen Dank.

Andreas Fery

Fraktionsvorsitzender“

Rede des Fraktionsvorsitzenden der FWG-Fraktion, Herr Bernd Zerbe, im Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Es gilt das gesprochene Wort):

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Adler, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/24 ist in einer Zeit gewaltiger Veränderung ein signifikanter Prüfstein. Mehr denn je zuvor ist es für die Fortentwicklung unserer Gemeinde wichtig, dass Entscheidungsparameter sehr überlegt eingestellt und klar definierte Anforderungen erfüllt werden.

Die messbaren Kriterien sind ein ausgeglichener Haushalt in der Ergebnis- und Finanzbetrachtung, Robustheit gegenüber Einflüssen die wir nicht beeinflussen können sowie Nachhaltigkeit von geplanten Ausgaben und Investitionen. Der Plan soll vor allem das Ergebnis aktiver Auseinandersetzung und Optimierung von komplexen Haushaltsvarianten sein und nicht die Verwaltung und Niederschrift gegebener Parameter.

Die FWG-Fraktion stimmt dem Doppelhaushalt 2023/24 zu, weil er alle genannten Kriterien erfüllt.

Zu den vier Hauptkriterien.

Ausgeglichener Haushalt und Effizienz:

Der Haushaltsplan schließt den Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss von ca. 0.875 Mio. € in 2023 und ca. 0.537 Mio. € in 2024 positiv ab.

Auch in der Finanzhaushaltsbetrachtung, in der Investitionen berücksichtigt und Liquidität beurteilt wird, sind beide Haushaltsjahre ausgeglichen. Die Salden von ca. 1.24 Mio. € in 2023 und ca. 0.917 Mio. € in 2024 decken notwendige Tilgungen vollständig ab. Im Jahr 2024 dürfen wir mit einem Kassenüberschuss von 3.4 Mio. € rechnen.

Liquiditätskredite sind bis 2024 vollständig getilgt. Ein temporärer Kredit für die Zwischenfinanzierung von Erschließungsmaßnahmen kann sehr wahrscheinlich über die Einheitskasse der VG getätigt werden.

Auch die längerfristig angelegten Investitionskredite werden von fast 10 Mio. Euro im Jahr 2009 auf ca. 6.3 Mio. € reduziert und die jährliche Tilgungsbelastung weiter deutlich verringert.

Der Grundstein für das positive Ergebnis wurde in den letzten Jahren durch Einsparungen im Bereich freiwilliger Leistungen, vor allem aber durch die Beschaffung von finanziellen Fördermitteln erreicht. Diese summieren sich in den letzten beiden Jahren auf ca. 4 Millionen Euro! Fördermittel sind keine Gießkannengeschenke des Himmels, sondern das Ergebnis unermüdlicher Suche, Beantragung und termingerechter Verwendung in vielen Projekten die Nackenheim deutlich sichtbar attraktiver gemacht haben. Mit René Adler haben wir einen Bürgermeister, der sich um jede mögliche und noch so kleine Förderquelle kümmert. Fördermittel sind leider keine Zugabe, sondern für unsere Haushaltssituation essenziell, wenn man sich die Abgaben im Haushaltsplan ansieht:

in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 müssen wir jährlich ca. 4.3 Mio. € Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde ansetzen. Es wird sehr deutlich, wie es Kommunen ergeht, denen die Erschließung von Fördermitteln in dieser Größenordnung nicht gelingt. Mit diesen erdrückenden Belastungen wird eine Landespolitik fortgeführt, in der Kommunen für Regelungen zahlen über die sie nicht selbst entscheiden oder deren Nutzen, den es hoffentlich irgendwo gibt, außerhalb unserer Gemeindegrenze liegt.

Das positive Haushaltsergebnis wird nicht durch unverhältnismäßige Erhöhung der Steuerlast bewirkt. Die Erhöhung der Steuersätze um einstellige %-Werte für Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer fallen für unsere Gemeinde relativ moderat aus. Das kann sich allerdings ändern: es droht eine erneute Erhöhung der Nivellierungssätze die unsere Bürger und Gewerbetreibende zusätzlich belasten werden. Wir können angepasste Hebesätze nicht ablehnen, weil uns gravierende Nachteile wie nicht genehmigungsfähige Fördermittel entstehen würden.

Robustheit und Resilienz:

Die Haushaltsplanung wird realen Veränderungen ausgesetzt, die wir nicht beeinflussen können. Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Ukrainekrieg und gewaltige Transformationsprozesse in der Wirtschaft zur Erreichung von Klimazielen haben unmittelbare Auswirkungen auf Steuereinnahmen, Zinsniveau und Investitionsbereitschaft. Wir möchten den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen, besonders in Krisenzeiten nachhaltig zu investieren. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass die Haushaltsplanung auch ungünstige Entwicklungen von Schlüsselparametern verkraftet.

Hierfür waren auch signifikante Änderungen bereits gefasster Beschlüsse notwendig. Ein geplantes Wohnbauprojekt für sozial geförderten Wohnraum im Neubaugebiet hinter der Lehnsweide konnte im Haushaltsplan noch nicht abgebildet werden. Trotz politischem Willen können an dieser Stelle Marktgesetze, Haushaltsvorschriften und das Ziel „Robustheit“ nicht ausgehebelt werden. Das Ziel „bezahlbarer Wohnraum für alle“ wird damit nicht aufgegeben. Alternative Lösungen werden aktuell angedacht.

Die Haushaltsplanung 2023/24 ist nach wie vor von Spardisziplin geprägt. Hinter vielen freiwilligen Ausgaben im Haushaltsplan die in Zeiten knapper Mittel luxuriös erscheinen, stehen teilweise große Fördermittelanteile von bis zu 95%. Es wurde darauf geachtet, dass Investitionen nachhaltig im Hinblick auf Umwelt- oder Klimaschutz getätigt werden.

Da keine langfristigen Kredite notwendig werden und bestehende Kredite vom niedrigen Zinsniveau der letzten Jahre profitieren, drohen an dieser Stelle keine Überraschungen.

Langfristige Kredite werden kontinuierlich abgebaut und senken die ehemals gewaltige Zinslast.

Eingeplant wurde eine notwendige Aufstockung im Stellenplan für die KiTas und eine Erhöhung der Gehälter, die mit der aktuellen Tarifrunde zu erwarten sind.

Problematisch ist die Entwicklung im Energiebereich. An dieser Stelle hilft nur Energiesparen und gezielte Investition in alternative und/oder effizientere Technik. Beides ist im Doppelhaushalt berücksichtigt.

Investitionen sind nachhaltig:

Die beiden großen Finanzprojekte sind das Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ und das Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“.

Für das Gewerbegebiet sind die Erschließungsmaßnahmen und Geldrückläufe durch Verkauf von Grundstücken im Plan. Mit Hilfe eines Kriterienkatalogs wurde die Struktur der Gewerbeansiedlung präzise gesteuert und darauf geachtet, dass die zukünftigen Unternehmen das leisten was gewünscht ist: hochwertige Arbeitsplätze, Umweltverträglichkeit, hochwertige Produkte, Innovation und Nachhaltigkeit. Die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ermöglichen den beschleunigten Abbau von Investitionskrediten und finanzielle Freiheitsgrade für dringende Themen wie Klimaschutz, Verkehrsentlastung und neue Wohnraummodelle.

Das Neubaugebiet hinter der Lehnsweide schafft dringend benötigten Wohnraum. Mit der Maßnahme wird die Verkehrsbelastung am Schulzentrum nachhaltig entschärft. In der Balancierung zwischen robuster Haushaltsplanung und möglichst attraktiven Grundstückspreisen wurde ein Mittelweg beschritten. Mit einer Mischung aus verschiedenen Vergabemodellen und Gebäudegrößen werden Kriterien wie „bezahlbar“, „nachhaltig“ und „einheimisch“ erfüllt. Über Marktgesetze und extrem hohe Preise können wir uns nicht hinwegsetzen. Die Gemeinde kann und darf keine Geschenke zu Lasten der Steuerzahler machen. Sie hat aber Wohnraum so bezahlbar gemacht wie es maximal vertretbar ist. Ein Konzept für sozial geförderten Wohnungsbau musste kurzfristig zurückgestellt werden. Über eine schnelle, alternative Ersatzlösung wird intensiv beraten.

Der Marktplatz soll mit dem in Kürze nutzbaren Weinpavillon nicht nur ein neuer kultureller Mittelpunkt unsere Gemeinde werden, sondern auch ein Zentrum für nachhaltige Mobilität. Der weitere Ausbau von E-Bike und E-Car-Sharing, E-Ladesäulen und WLAN stehen größtenteils gefördert im Haushaltsplan. Mit sicheren Parkplätzen, Bus- und Bahnanschluss sind die Weichen für umweltschonende Verkehrsströme gestellt.

Im Haushaltsplan stehen diverse klimaschützende Maßnahmen, die nachhaltige Schritte hin zu mehr Energieunabhängigkeit darstellen. Die Straßenbeleuchtung wird für 137.000€ komplett auf LED umgestellt. Die Stromeinsparungen und Amortisierungszeit sind mit den Ergebnissen der Teilumrüstung vor 4 Jahren nachweisbar. Mit LED-Technologie eröffnen sich zusätzliche Einsparpotenziale durch erweiterte Steuerungsmöglichkeit der elektrischen Leistung.

Mit einer finanziell geförderten Pelletheizung (80.000€) wird die Beheizung der Carl-Zuckmayer-Halle und des neuen Bauhofs um eine Energievariante erweitert. Mit dem Erwerb eines Schredders verschenken wir kein Schreddergut wie bei der Fremdvergabe aktuell. Wir verwenden kostbare Biomasse für die eigene Pellet- und Hackgutheizung.

Der neue Bauhof zentralisiert die wesentlichen Abläufe unseres Bauhofs. Dadurch wird die Arbeitssicherheit für unsere Bauhofmitarbeiter verbessert und energetische Optimierungen einfacher. Der Bauhof wird zudem mit einer förderfähigen PV-Anlage ausgerüstet, was ein wesentlicher Schritt hin zu lokaler Klimaneutralität darstellt.

Kinder sind unsere Zukunft. Die kontinuierliche Pflege und der Ausbau unserer KiTas mit umweltrelevanten Einrichtungen wie Regenwasserzisternen und die Modernisierung von temperatursensitiven Bauteilen wie Türen und Fenster sind im Haushalt berücksichtigt, teilweise mit erheblichen Fördermitteln.

Trotz Sparkurs werden auch Kultur, Freizeit und Tourismus gefördert um das zu beleben wonach wir uns alle sehnen: Räume zur Entspannung, Freude und sozialem Miteinander.

Aktive Haushaltsplanung:

Der Haushaltsplan muss rational Chancen und Risiken bewerten. „schönrechnen“ ist ebenso wenig angebracht, wie die Annahme des „worst case“. Wichtig war eine konsequente und intensive Auseinandersetzung mit Planungsvarianten, deren Optimierung und auch dem Mut bereits eingeschlagene Wege und Beschlüsse rechtzeitig zu ändern.

René Adler und sein Team haben genau dieses geleistet.

Deshalb stimmen wir dem Haushaltsplan 2023/24 zu.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei ihm, den bei der Haushaltserstellung beteiligten Fraktionen die schnell und sachlich agiert haben und bei Frau Stocké die uns seitens der Verwaltung vorbildlich unterstützt hat.

Mit freundlichen Grüßen

für die FWG Fraktion Nackenheim

(gez.) Bernd Zerbe (gez.) Oliver Reinbott“

Für die SPD-Fraktion trägt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Herr Gerald Auber, einige Punkte zum Doppelhaushalt 2023/2024 im Gemeinderat Nackenheim mündlich vor. (Es gilt das gesprochene Wort):

„Der vorgelegte Haushalt der Gemeinde Nackenheim zeigt, was hier in den letzten Jahren gemeinsam geleistet wurde. Von einer einst hoch verschuldeten Gemeinde ist es trotz Corona gelungen inzwischen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Zudem wurde viel Neues geschaffen:

Errichtung eines neuen Gewerbegebietes

Bau des neuen Marktplatzes als neues Ortszentrum

Das neue Baugebiet hinter der Lehensweide

Dies ist sowohl einem engagierten und einfallsreichen Ortsbürgermeister zu verdanken, als auch der Tatsache, dass die Fraktionen meist gemeinsam an einem Strang gezogen haben, um Nackenheim weiter zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Auber“

Für die FDP-Fraktion trägt die Fraktionsvorsitzende, Frau Eva Anna Alten, die Haushaltsrede im Gemeinderat Nackenheim zum Doppelhaushalt 2023/2024 mündlich vor. (Es gilt das gesprochene Wort)

Der Ortsbürgermeister René Adler dankt den Vorsitzenden für die lobenden Worte zum Haushalt und den guten und partnerschaftlichen Austausch untereinander.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Doppelhaushalt 2023/24 und seine Anlagen in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Vollzug des Haushaltsplanes 2022; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO
Vorlage: 2023/039/013

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zu Überschneidungen zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2022.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des „RheinTerrassenWegs“ von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen

Vorlage: 2023/039/004

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Nach einer mehrjährigen Konzeptions- / Planungsphase wurde der „RheinTerrassenWeg“ von Worms nach Mainz im April 2014 eröffnet. Der nicht zertifizierte Streckenwanderweg verläuft auf 6 Etappen von Worms nach Mainz. Insgesamt hat dieser Abschnitt des Hauptweges inkl. aller Zuwege und Erlebnisschleifen eine Länge von z.Z. 100 KM.

Die Wanderwege wurden mit einem vollständigen Wanderleitsystem ausgestattet. Neben der durchgängigen Basismarkierung weisen Schilderstandorte sowie Markierungspfosten den Wanderern den Weg. Zahlreiche Infotafeln entlang des Weges informieren über touristischen Highlights. Die Umsetzung des Projekts wurde dabei finanziert über ein LEADER-Projekt.

Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt den Streckenwanderweg in Kooperation mit den Städten und Gemeinden um den Abschnitt von Mainz nach Bingen zu verlängern. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind dies rd. 60 KM für den Hauptweg inkl. aller Zuwege. Der Fernwanderweg wird hierdurch um insgesamt drei Etappen erweitert. Die Übernahme der Konzeptions- und Planungskosten für diesen neuen nördlichen Abschnitt wurden finanziert vom Landkreis Mainz-Bingen.

Die Finanzierung der Infrastrukturkosten gilt es bezugnehmend auf die Erstausstattung sowie auch der späteren Unterhaltung und Pflege der wegweisenden Beschilderung, Infotafeln und Möblierung entlang des RheinTerrassenWegs sind von den projektbeteiligten Kommunen sicherzustellen.

Es ist ein zentrales Anliegen der projektbeteiligten Kommunen, den einmal installierten hohen Qualitätsstandard des RheinTerrassenWegs auch über die Erstinstallation hinaus weiterhin beizubehalten sowie das touristisch attraktive Fernwanderprodukt überregional zu vermarkten.

Um das touristisch für die Destination wichtigste Fernwanderprodukt auch im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren, regelt die Kommunale Absichtserklärung ebenfalls die Finanzierung des überregionalen Marketings über die Rheinhessen-Touristik GmbH.

Am 12.10.2022 wurden die projektbeteiligten Kommunen in einer Marketingsitzung RheinTerrassenWeg u.a. über die geplante Erweiterung seitens der Rheinhessen Touristik GmbH informiert. In gleicher Sitzung wurde vom Projektbüro die künftige Kommunale Absichtserklärung ab 2024 mit Kostentabellen vorgestellt.

Mit Beschluss vom 20.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschlossen, die dort aufgeführten, einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 9.495,01 € für Schilder- und Infotafelaustausch in den, den Ortsgemeinden der VG Bodenheim zuzuordnenden Teilabschnitten des RheinTerrassenWegs zu übernehmen.

Ab 2024 sollen für Wegemanagement 130 €/km (vorher 50 €/km) und für Marketing 120 €/km (vorher 150 €/km), in Summe= 250 €/km (statt 200 €/km) auf die laufenden Kosten entfallen („jährliche Folgekosten der Kommunen“ 2024 - 2028).

Demnach ergeben sich nachfolgende Kosten in den beteiligten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim:

(Hinweis: In Klammer stehen die jährlichen Beträge bis 2023)

Zwischenzeitlich wurde Anfang Dezember seitens des Projektbüros informiert, dass der Landkreis Mainz-Bingen als Impulsgeber des „Erweiterungsprojekts“ das in 2023 anstehende Projektvorhaben anteilig für die notwendigen Maßnahmen im Landkreis Mainz-Bingen finanziell unterstützt. Dafür könnten nach interner Prüfung vom Landkreis dem Projektträger des RTW evtl. 25 T€ zur Verfügung gestellt werden. Somit könnten sich die angegeben Kosten nochmals reduzieren.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Kosternübernahme auf der Grundlage der in der Kommunalen Absichtserklärung dargestellten einmaligen Infrastrukturkosten im Jahr 2023 sowie den jährlichen Folgekosten (Marketing und Wegemanagement) im Zeitraum 2024 bis 2028. Die Kosten könnten sich vorbehaltlich einer evtl. Bezuschussung der KV Mainz-Bingen reduzieren.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die einmaligen Kosten, wie im Sachverhalt erwähnt, von der Verbandsgemeinde Bodenheim übernommen werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 14; Enthaltung 1

Zu TOP 6:

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP
Vorlage: 2023/039/019

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden - und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage).

3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

4. Bisherige Aktivitäten

Die Ortsgemeinde Nackenheim hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere

  • Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung)

  • Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik)

  • Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen und Wärmepumpen mit Geothermie (Kita Blumenwiese)

  • Renaturierung von Gewässern, Herstellen von Versickerungsflächen, Aufforstungsmaßnahmen, Ziel- und Entwicklungspflege von Ausgleichs- und Öko-Konto-Flächen

  • Verbesserung des Mikroklimas durch Anpflanzung und Begrünung

5. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.

Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:

-

Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften

o

Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

o

Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.)

o

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

-

Optimierung eines systematischen Energiemanagements

o

Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring

-

Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

o

Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen;

o

Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet;

o

Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft;

-

Klimafreundliche Bauleitplanung

o

Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz;

o

Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.);

o

Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge;

-

Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

o

Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.);

o

Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten;

o

Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze);

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Die Ortsgemeinde Nackenheim tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Energetische Sanierung bzw. Optimierung

  • Optimierung eines systematischen Energiemanagements

  • Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

  • Klimafreundliche Bauleitplanung

  • Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2023/039/010

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Der bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehende Vertrag über die Nutzung der Anlagen der EWR Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung (sogenannte gemeinsam genutzte Anlagen) muss angepasst werden. Zum einen sind konkrete Regelungen bezüglich des Zuganges erforderlich, zum anderen müssen bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen separate Verträge abgeschlossen werden. Im Wesentlichen wurde folgendes angepasst:

  • Aktualisierung der Präambel
  • zukünftig werden für die gemeinsam genutzten Anlagen keine laufenden Nutzungskosten mehr angefordert; EWR stellt die Anlagen zukünftig kostenfrei zur Verfügung; Anpassungen der Regelungen in den §§ 3 und 4 sowie den Anlagen
  • Anpassung der Zutrittsregelungen in § 5
  • Anpassung der Laufzeit in § 7; der Vertrag ist zukünftig abhängig davon, ob die EWR Netz GmbH Netzbetreiber ist (solange EWR Konzessionsinhaber ist); das war bisher bereits so vereinbart, aber nicht deutlich formuliert
  • Regelung zum Schlüsselverlust; entsprechende Regelung in § 9 des Vertrages;
  • Regelung für Freileitungen nach § 10; diese Regelung erfolgt nur noch in den Gemeinden, bei den noch Freileitungen bestehen
  • eigenständiger Vertrag bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtung inkl. Kostenregelung (§ 2 Abs. 2 alt) Die Anlagen der Schaltung sind nicht Bestandteil der Anlagen, die über den Stromkonzessionsvertrag geregelt sind. Vielmehr sind und bleiben diese Anlagen im Eigentum von EWR - unabhängig von der Stromkonzession. Zudem kann die Schaltung Bestandteil der Betriebsführung sein. Diese wird in der Regel ausgeschrieben.

Grundsätzlich soll mit dem neuen Vertrag eine Konkretisierung der Regelungen erfolgen, was jedoch keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise bedeutet. Zudem verzichtet EWR aufgrund der bereits bisherigen langen Zusammenarbeit zukünftig auf eine Kostenanforderung für die Nutzung der gemeinsam genutzten Anlagen.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der seitens der EWR Netz GmbH vorgeschlagenen Neufassung des Vertrages über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie der Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bauleitplanung

Zu TOP 8.1:

Bebauungsplan "Sprunk III"

Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes

Vorlage: 2023/039/018

Der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cossutta als auch die Ratsmitglieder Sven Schäfer und Heinz-Peter Zimmermann nehmen um 20:20 Uhr auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung 21.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ beschlossen. Mit Beschluss vom 19.12.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklung der Planvariante erweitert.

Das beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern hat den Vorentwurf des Bebauungsplanes inklusive der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Sitzung des Arbeitskreises „Neubaugebiete“ am 25.01.2023 vorgestellt. Nach eingehenden Beratungen empfiehlt der Arbeitskreis den Gremien den Vorentwurf sowie die textlichen Festsetzungen und der Begründung wie vorliegend zu beschließen.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sprunk III“ gemäß dem vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20:25 Uhr nehmen der Erste Beigeordnete Jean-Christophe Cosutta und die Ratsmitglieder Sven Schäfer und Heinz-Peter Zimmermann wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 9:

Baugebiet "Hinter der Lehnsweide" - Entwicklung MFH-Grundstücke

Gründung einer Projektgesellschaft mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft

Hier: Aufhebung des Beschlusses vom 28.11.2022

Vorlage: 2022/039/148/1

Zum Tagesordnungspunkt nehmen auf Grund von Sonderinteresse die Ratsmitglieder Sven Schäfer und Heinz-Peter Zimmermann im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat beschloss am 28.11.2022 die Umsetzung der Bebauung der Mehrfamiliengrundstücke Nr. 591 und 592 im Baugebiet „An der Lehnsweide“ mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft als Projektgesellschaft. Es sollte dementsprechend ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 wurde nochmals eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt.

Hierbei wurde festgestellt, dass die Umsetzung dieses Projektes für die Ortsgemeinde wirtschaftlich unrentabel ist. Durch die hohen Anschaffungskosten der beiden Grundstücke (ca. 900.000 € für Ankauf, Entwicklung und Erschließung) und gleichzeitigem Verzicht die Grundstücke gewinnbringend zu verkaufen, kostet dieses Projekt die Ortsgemeinde ca. 1,324 Mio. €.

Mit Einnahmen aus der Vermietung der beiden Mehrfamilienhäuser ist in den ersten 20 Jahren nicht zu rechnen, sodass auch hier kein Rückfluss der Investitionskosten auf längere Sicht zu erwarten ist.

Gleichzeitig besteht derzeit durch die Zinsentwicklung und die hohen Baupreise insgesamt ein höheres Vermarktungsrisiko, weshalb der Verkauf der Mehrfamiliengrundstücke für die Ortsgemeinde eine wichtige Absicherung darstellt, alle entstandenen Kosten des Baugebietes decken zu können.

Aus diesen Gründen muss die Ortsgemeinde von dem Projekt mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft Abstand nehmen und den Beschluss vom 28.11.2022 aufheben.

Das Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll auf anderem Wege erreicht werden.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 28.11.2022 (Vorlage 2022/039/148) auf. Die Ortsgemeinde nimmt aus wirtschaftlichen Gründen Abstand von einem gemeinsamen Projekt mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft im Baugebiet „Hinter der Lehnsweide“ Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die Grundstücke werden im Rahmen eines noch zu bestimmenden Vergabeverfahrens verkauft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20:35 Uhr nehmen die Ratsmitglieder Sven Schäfer und Heinz-Peter Zimmermann wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.Zu TOP 10:

Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 11:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 11.1:

Umgestaltung Marktplatz Nackenheim

- Vergabe des Nachtrags 19 an Fa. Schuler -

Vorlage: 2023/039/020

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Im Zuge der Baumaßnahme Umgestaltung Marktplatz hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Baumaßnahmen ergeben. Diese sind von der bauausführenden Firma Schuler im Nachtrag 19 angeboten. Die Nachträge 01 bis 18 sind bereits beauftragt. Das Angebot zum Nachtrag 19 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Planwerk Häuser geprüft.

Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten Bauleistungen ist erforderlich. Zugrunde gelegt wird das geprüfte Nachtragsangebot 19 der Fa. Schuler.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV inkl. Nachträge 09 - 18:

00

Auftragsstand Fa. Schuler, Hauptleistungsverzeichnis

1.404.006,94 €

einschließlich Nachträge 01 bis 18 und Nachlass der Fa. Schuler zu Nachtrag Nr. 03

01

Nachtrag Nr. 19 Stundenverrechnungssätze

5.188,32 €

Gesamtauftragssumme Fa. Schuler unter Berücksichtigung des Nachlasses

1.409.195,26 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.2021 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zur Umgestaltung des Marktplatzes erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. Schuler, Klein-Winternheim wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Marktplatzes mit der Durchführung der in Nachtragsangebot 019 angebotenen Bauleistungen zu folgenden geprüften Bruttosummen beauftragt:

00

Auftragsstand Fa. Schuler, Hauptleistungsverzeichnis

1.404.006,94 €

einschließlich Nachträge 01 bis 18 und Nachlass der Fa. Schuler zu Nachtrag Nr. 03

01

Nachtrag Nr. 19 Stundenverrechnungssätze

5.188,32 €

Gesamtauftragssumme Fa. Schuler unter Berücksichtigung des Nachlasses

1.409.195,26 €

Zu TOP 12:

Spenden

Zu TOP 12.1:

Arbeitskreis Stolpersteine

Umsetzung und Verlegung von Stolpersteinen

Vorlage: 2023/039/005

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2021 wurde der Arbeitskreis Stolpersteine gegründet.

Mit der Beschlussvorlage 2022/039/031 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2022 nachstehender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung hinsichtlich Finanzierung, Genehmigungen und Verlegungen zu prüfen.

Nach erfolgter Prüfung der o.g. Voraussetzungen soll das Ergebnis im Gemeinderat vorgestellt und der Beschluss zur Umsetzung herbeigeführt werden.

Nach Bewertung der eingereichten Vorschläge des Arbeitskreises „Stolpersteine“ durch das Team des Kölner Künstlers Gunter Demnig, können 19 Stolpersteine in Nackenheim verlegt werden. In einem ersten Schritt soll in diesem Jahr die Verlegung von zunächst 12 Stolpersteinen erfolgen. Die Anwohner wurden bereits informiert, die Voraussetzungen für die Verlegung sind gegeben.

Am 10. Mai 2023, um 14:30 Uhr sollen auf den Gehwegen vor den Häusern der Mainzer Straßen 6 sowie 15-19 zwölf Stolpersteine verlegt werden. Die Verlegung von weiteren sieben Stolpersteinen wird danach terminiert und bekannt gegeben.

Sodann ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Verlegung der Stolpersteine wie zuvor erläutert zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12.2:

Annahme von Spenden

Geldspende Thomas Mann - Anschaffung Kleinkinderschaukel Spielplatzbereich Lakis-Freizeitanlage

Vorlage: 2023/039/023

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Herr Thomas Mann hat der Ortsgemeinde einer Geldspende in Höhe von 750,00 € für die Anschaffung einer Kleinkinderschaukel im Spielplatzbereich der Lakis-Freizeitanlage angeboten.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 750,00 € von Herrn Thomas Mann für die Anschaffung einer Kleinkinderschaukel im Spielplatzbereich der Lakis-Freizeitanlage zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12.3:

Annahme von Spenden

Geldspende Firma Lang GmbH - Frühlingsfest der Ortsgemeinde Nackenheim

Vorlage: 2023/039/027

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden Sachverhalt:

Die Firma Lang hat der Ortsgemeinde eine Geldspende in Höhe von 500,00 € für das Frühlingsfest der Ortsgemeinde angeboten.

Sodann ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 500,00 € von der Firma Lang GmbH für das Frühlingsfest der Ortsgemeinde zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12.4:

Annahme von Spenden

Baumspende für den Marktplatz - Firma sts Bauberatung Stefan Schneider

Vorlage: 2023/039/029

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Die Firma sts Bauberatung aus Nackenheim, Herr Stefan Schneider, hat der Ortsgemeinde den Gegenwert einer Kupferfelsenbirne auf dem neuen Marktplatz in Höhe von 349,86 € als Geldspende angeboten.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe des Gegenwertes von 294 € (349,86 € brutto) für eine Kupferfelsenbirne auf dem neuen Marktplatz zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:

Neuer Marktplatz

- die Rohbauarbeiten für den Weinpavillon sind weitestgehend abgeschlossen

Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide

- Ausschreibung der Erschließung ist erfolgt, Submission findet am 01.03.2023 statt

- Baubeginn ca. Ende März/Anfang April 2023

- zur ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigung fand ein Telefongespräch mit dem Präsidenten der SGD Süd, Herrn Kopf statt

Modernisierung der Bellenäcker Unterführung

- Zustimmung im Einzelfall wird zeitnah seitens der Unteren Straßenbaubehörde (VGV) erteilt

- letzte Abstimmungen zur Ausschreibung sind erfolgt

- nach Vorliegen des Förderbescheids wird die Maßnahme ausgeschrieben

Gewerbegebiet Am Wäldchen

- die Erschließung ist bis Anfang April 2023 abgeschlossen

- Gehwegbau hat begonnen

- alle Versorgungsleitungen liegen und wurden an das Netz angeschlossen

- die Trafostation des EWR wurde aufgebaut

- Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange für den 2. Bauabschnitt liegen vor

E-Car-Sharing

- der Gestattungsvertrag der DEER GmbH für den E-Car-Sharing-Standort am Marktplatz wurde unterzeichnet

Koppelweg Rothenberg

- Fachfirma wurde beauftragt

- Kosten knapp 3.000 €

- Arbeiten können erst erfolgen, sobald der Bereich komplett abgetrocknet ist

- Steine werden beräumt und gelagert

Notstromeinspeisung Rathaus

- Rathaus hat eine Notstromeinspeisung

Stiftung Wald zum Leben

- Pflanzaktion am 11.02. mit ca. 25 Helferinnen und Helfern

- angelegt wurde eine Wildobst-Wiese mit 25 Hochstämmen und versch. Sträuchern

Radverkehrstauglicher Ausbau des Leinpfads am Rhein

- Fällung der elf Pappeln ist erfolgt, Ersatzpflanzungen werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durchgeführt

- Nach Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung durch die WSV, kann die Planung erfolgen

Spendenaufruf Verein(t)

- Spenden für die Erweiterung der Skate-Anlage werden gesammelt

- Skate- Element „Quarter-Ramp“ wurde von der Initiative „Verein(t)“ bestellt (9.584,26 €)

- es erfolgt ein erneuter Spendenaufruf im Nachrichtenblatt

Ausschreibung Konzeptvergabe Eckgrundstück Marktplatz

- erneute Ausschreibung wird am 06.03.2023 veröffentlicht

Glasfaserausbau zusätzliches Ausbauangebot der GlasfaserPlus

- die Ausbauentscheidung ist getroffen. GlasfaserPlus (Telekom) baut Nackenheim mit Glasfaser aus

- Nachdem die Deutsche Telekom entschieden hat, das neue Gewerbegebiet „Am Wäldchen“ mit Glasfaser auszubauen, ist seitens der Telekom geplant auch das Neubaugebiet „Hinter der Lehnsweide“ mit Glasfaser zu versorgen.

In diesem Zusammenhang wurde seitens der GlasfaserPlus auch der Wunsch nach einem Ausbau im Bereich der Ortsgemeinde Nackenheim geäußert. GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Telekom und IFM Investors. Der Ausbau soll eigenwirtschaftlich und ohne Vorvermarktungsquote erfolgen.

Der Ausbauwunsch wurde aus eigenem Antrieb der GlasfaserPlus unterbreitet und ist unabhängig vom aktuell geplanten Ausbau der UGG (Unsere Grünen Glasfaser) in er Verbandsgemeinde Bodenheim. Der Ausbau erfolgt mit eigenen Leitungen und Verteilern der GlasfaserPlus.

Gemäß Telekommunikationsgesetz sind die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien berechtigt, öffentliche Wege für den Glasfaserausbau zu nutzen. Der Ausbau kann nicht versagt werden, auch wenn ein anderer Betreiber ebenfalls den Breitbandausbau mit Glasfaser plant bzw. aktuell durchführt.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat den Ausbauwunsch zur Kenntnis genommen, Verwaltung und Ortsbürgermeister wurden gebeten, den Ausbauwunsch der GlasfaserPlus zu prüfen und den Ausbau durch die GlasfaserPlus nach TKG zu ermöglichen.

Tag der sauberen Gemarkung

- 18.03.202

- die Fraktionen und Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen an der Aktion teilzunehmen

Zu TOP 13.1:

Satzungsänderung Rheinhessen Touristik GmbH

Vorlage: 2023/039/017

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt:

Information:

Die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2022 eine Änderung ihrer Satzung sowie der Beitragsordnung für das Jahr 2023 beschlossen.

Konkret wurde die bisherige Satzung unter § 5 (1) redaktionell angepasst. Weiterhin wurde der § 5 (2) dahingehend geändert, dass der Passus herausgenommen wurde, der die vollständige Übernahme der Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei kommunalen Fusionen, Zusammenschlüssen oder Eingliederungen vorsah. Dadurch konnte es zu Doppelbelastungen einzelner Gesellschafter kommen.

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 gemäß § 92 Abs. 2 S.1 Nr. 4 GemO der Satzungsänderung als Gesellschafter zugestimmt.

Die Beurkundung der Satzung erfolgt am 01.12.2022.

Ortsbürgermeister Adler hat durch Genehmigungserklärung am 05.01.2023 der Änderung zugestimmt.

Der Gemeinderat wurde hiermit entsprechend informiert und der ADD ist Vollzug zu melden.

Zu TOP 14:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler stellt die Frage an die Anwesenden Bürgerinnen und Bürger, ob eine Wortmeldung gewünscht ist.

Für einen anwesenden Bürger stellt sich die Frage, warum es in den älteren Baugebieten immer noch Baulücken gibt. Dies sei kaum verständlich, da der Bedarf sehr groß sei.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler weist darauf hin, dass die Ortsgemeinde nunmehr bei den Neubau- und Gewerbegebieten ein Baugebot vorschreibt, um zu verhindern, dass Flächen über viele Jahre unbebaut bleiben. Aufgrund des großen Bedarfs und der knappen Flächenressourcen, ist dies ein wichtiges Steuerelement zur Vermeidung solcher Baulücken, welche auf viel Unverständnis stoßen. Bei den älteren Baugebieten wurde diese Regelung damals leider nicht umgesetzt.

Zu TOP 19:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt:

Beschlussvorlage: 2023/039/026 - Grundstücksangelegenheit - Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:15 Uhr.

René Adler

Julia Stauder

Vorsitzender, Ortsbürgermeister

Schriftführerin, Verwaltungsangestellte