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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Information des Ordnungsamtesüber die Möglichkeit des Verbringens von Fundtieren

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim verfügt seit vielen Jahren über einen Vertrag mit dem Tierheim Mainz. Dort können die innerhalb der VG-Grenzen aufgefundenen Tiere (grundsätzlich auch verletzte Wildtiere - weitere Infos unter

http://www.tierheim-mainz.de/html/body_wildtiere.html) zur Verwahrung bzw. zur Behandlung kostenlos abgegeben werden.

Informationen erhalten Sie beim VG-Ordnungsamt unter der Nummer 06135/72-0 oder direkt beim Tierheim in Mainz.

Kontakt:

Tierschutzverein Mainz u.U. e.V.

Zwerchallee 13-15

55120 Mainz

Telefon: 06131/687066

Telefax: 06131/625979

E-Mail: info@thmainz.de

Homepage: www.tierheim-mainz.de

Aufgefundene Haustiere können zudem unter der o.g. Rufnummer der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim gemeldet werden. Die Tiere werden durch den Kommunalen Vollzugsdienst ins Tierheim nach Mainz verbracht.

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten besteht ferner die Möglichkeit die Polizeiinspektion Oppenheim (Tel. 06133 933-0) über gefundene Haustiere zu informieren. Die veranlasst, je nach Verfügbarkeit und Erfordernis, eine Überstellung an das Tierheim.

Verletzte Haustiere können auf selbigem Weg gemeldet werden. Diese werden anschließend prinzipiell dem Tierheim in Mainz zur Behandlung übergeben. Eilige Behandlungen sind auch beim nächsten prakt. Tierarzt möglich. Die Kosten werden von der Fundbehörde übernommen.

Zweifelsfrei den Wildtieren zuzuordnende Spezies sind stets als herrenlose Tiere anzusehen. Sie sind generell nicht als Fundtiere, wie vorstehend beschrieben, zu behandeln. Diese werden behördlicherseits nicht ins Tierheim verbracht, da es gemäß Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nicht zulässig ist!

Werden Wildtiere verletzt aufgefunden, sollte unbedingt vorab der Jagdpächter über die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei eingebunden werden. Dieser entscheidet erforderlichenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Tierschutzbehörde über das weitere Vorgehen.