Frage: Ich habe die Wahlbenachrichtigung nicht mehr
Antwort: Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich; es genügt ein amtliches Dokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass, Schwerbehindertenausweis, Führerschein).
Der Stimmbezirk ist identisch mit dem Stimmbezirk der Hauptwahl. Wenn Sie nicht mehr sicher sind in welchem Stimmbezirk Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie das telefonisch beim Wahlbüro erfragen (Tel.: 06135 72-224 oder 72-124).
Frage: Ich habe Briefwahl beantragt. Bekomme ich automatisch auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen?
Antwort: Das kommt darauf an, ob Sie bei der ersten Beantragung die Unterlagen für die Stichwahl direkt mit beantragt haben.
Auch hier können Sie gerne beim Wahlbüro nachfragen, wenn Sie es nicht mehr wissen.
Frage: Wann werden die Unterlagen versendet?
Antwort: Der Druck der Stimmzettel wurde umgehend beauftragt; sie werden voraussichtlich am Freitag, 27.03.2026 geliefert. Die Unterlagen könnten dann ab Montag, 30.03.2026 versendet werden.
Grundsätzlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch per Email (wahlbuero@vg-bodenheim.de) beantragen. Bitte geben Sie hierfür Ihren Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie die Unterlagen auch postalisch oder online mit dem QR-Code beantragen.
Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, 2. OG Sitzungssaal, abholen oder direkt dort wählen.
Eine telefonische Beantragung ist, wie bei allen Wahlen, nicht möglich.