Auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim folgende Ehrenordnung als Satzung beschlossen:
§ 1
Arten der Ehrungen
Die Ortsgemeinde Harxheim verleiht in Anerkennung und Würdigung von besonderen Leistungen und Verdiensten die Ehrenplakette der Ortsgemeinde Harxheim mit Ehrenbrief.
§ 2
Ehrenplakette mit Ehrenbrief
Die Ehrenplakette der Ortsgemeinde Harxheim mit Ehrenbrief kann verliehen werden an Persönlichkeiten, die sich durch besondere Verdienste auf politischem, ehrenamtlichem, kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, sportlichem oder vergleichbarem Gebiet zum Wohle der Ortsgemeinde Harxheim verdient gemacht haben.
| 1) | Die Ehrenplakette zeigt das Wappen der Ortsgemeinde Harxheim und ist mit folgender Gravur versehen: |
| Ehrenplakette | |
| der Ortsgemeinde Harxheim | |
| Für besondere Verdienste | |
| verliehen an | |
| Vorname Nachname | |
| Harxheim, den tt.mm.jjjj | |
| 2) | Die Verleihung der Ehrenplakette beinhaltet auch eine kleine Anstecknadel ohne Aufschrift mit dem Wappen der Ortsgemeinde Harxheim. |
| 3) | Im Ehrenbrief werden die Verdienste, die zur Verleihung geführt haben, ausführlich gewürdigt. |
§ 3
Persönliche und sachliche Voraussetzungen
Eine Ehrung nach § 1 dieser Satzung ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten und kann nur zu Lebzeiten der zu ehrenden Persönlichkeit erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass die zu ehrende Persönlichkeit Bürger/in oder Einwohner/in der Ortsgemeinde Harxheim ist, oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
§ 4
Form und Verfahren
| 1) | Die Verleihung der Ehrung kann vom Ortsbürgermeister/von der Ortsbürgermeisterin oder einer im Gemeinderat vertretenen Fraktion schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist unter Angabe der Verdienste der zu ehrenden Persönlichkeit eingehend zu begründen. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Harxheim. |
| 2) | Zur Dokumentation des hohen Wertes einer Auszeichnung sind bei der Bewertung der Verdienste der zu ehrenden Persönlichkeit strenge Maßstäbe anzulegen. |
| 3) | Auf der Grundlage der Antragstellung übernimmt der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales die Vorprüfung nach neutralen Kriterien in nichtöffentlicher Sitzung und schlägt dem Ortsgemeinderat mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder die zu ehrende Persönlichkeit mit einer entsprechenden Begründung zur finalen Entscheidung vor. |
| 4) | Die Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. |
| 5) | Die Verleihung der Ehrenplakette mit Ehrenbrief erfolgt in feierlicher Form durch den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates oder einer der Ehrung angemessenen Veranstaltung der Ortsgemeinde (z.B. Einwohnerversammlung, Neujahrsempfang o.ä.). Alle Ehrungen werden vor der Verleihung im Nachrichtenblatt der VG Bodenheim bekannt gegeben. |
| 6) | Verliehene Auszeichnungen sind in einem „Verzeichnis über Ehrungen und Auszeichnungen der Ortsgemeinde Harxheim“ zu registrieren. Die Auszeichnung geht mit Überreichung in das Eigentum der geehrten Persönlichkeit über. Eine Geldleistung oder Steuerbefreiung ist mit ihr nicht verbunden. |
§ 5
Benennung von Straßen, Wegen oder Plätzen
| 1) | Die Ortsgemeinde kann Straßen, Wege oder Plätze nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten benennen, die sich außerordentliche Verdienste um die Ortsgemeinden Harxheim erworben haben. Eine Benennung von Straßen ist nur für neu zu benennende Straßen vorgesehen; Wege oder Plätze können nur nach Persönlichkeiten benannt bzw. umbenannt werden, sofern die Benennung keine postalischen Änderungen für die Anwohner mit sich bringt. |
| 2) | Für eine Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen übernimmt der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales eine Vorprüfung nach neutralen Kriterien und schlägt, nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder, dem Ortsgemeinderat die Benennung zur finalen Entscheidung vor. |
| 3) | Die Beschlussfassung über die Benennung von Straßen, Wegen oder Plätzen erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. |
§ 6
Entzug der Ehrung
Erweist sich die mit der Ehrung bedachte Persönlichkeit durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein derartiges Verhalten nachträglich bekannt, so kann die nach § 1 dieser Satzung verliehene Ehrung formell entzogen und die äußeren Zeichen der Ehrung zurückgefordert werden. Der Beschluss über den Entzug der Ehrung bedarf einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates in nichtöffentlicher Sitzung. Der Entzug einer Ehrung ist im „Verzeichnis über Ehrungen und Auszeichnungen der Ortsgemeinde Harxheim“ zu vermerken.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.