des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Montag, dem 05.02.2024 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim
Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 22:25 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:26 Uhr bis 22:31 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:31 Uhr bis 22:31 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Thomas Becker-Theilig
Erster Beigeordneter
Thomas Glück
Beigeordnete
Andreas Kappel
Jens Mutzke
Die Ratsmitglieder
Martin Acker
Peter Acker
Ellen Arnold
Stefan Both
Uwe Breivogel
Harald Feck
Michelle Glück
Heike Hermes
Michael Kasper
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Peter Kirchner
Jan Kissau
Michael Leber
Markus Liebig
Hans Löffert
Agnes Meller
Peter Ranzenberger
Heidi Veit-Gönner
Christa Werner
Schriftführerin
Heike Jennewein
Außerdem anwesend
Julia Biwer zu TOP 2
| René Nauheimer | 1. Beigeordneter derVG Bodenheim |
| Sabine Sigmund | zu TOP 3 |
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Sara Janina Gardt
Annette Marbs
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 29.01.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Jennewein bestimmt.
Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen/Ergänzungen der Tagesordnung bekannt:
TOP 4.1. wird vorgezogen als TOP 2. Der ursprüngliche TOP 2 wird als TOP 4 behandelt. Ergänzt wird unter TOP 14.2. Überplanung und Umgestaltung des Dollesparks; Vergabevollmacht. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| — Vorlage | ||
| 1. | Einwohnerfragestunde |
|
| 2. | Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung |
|
| a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen |
|
| b) Satzungsbeschluss | 2023/006/297 |
| 3. | Bericht aus der Bodenheimer KiTa-Sozialarbeit |
|
| 4. | Baugebiet "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung - Änderung der städtebaulichen Verträge | 2023/006/309 |
| 5. | Bauleitplanung |
|
| 5.1. Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung |
|
| hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | 2024/006/002 |
| 5.2. Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderunghier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | 2024/006/003 |
| 6. | Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"; verkehrsgerechter Umbau der Ortskernstraßen; 3. Bauabschnitt "Gaustraße" |
|
| hier: Vergabeermächtigung | 2024/006/016 |
| 7. | Grundhafter Ausbau der L 413/L 431 in der OD Bodenheim |
|
| hier: Zustimmung zur Vorentwurfsplanung des LBM | 2024/006/018 |
| 8. | Kita Spatzennest - Bauliche Erweiterung (Frischküche, Personalraum) sowie Teilsanierung |
|
| a) Zustimmung zum Baukonzept |
|
| b) Verwaltungsermächtigung zur Ausschreibung und zur Vergabe | 2024/006/036 |
| 9. | Errichtung des Sportfunktionsgebäudes am Sportzentrum "Guckenberg" |
|
| a) Zustimmung zum Gebäudekonzept |
|
| b) Beschlussfassung zur Namensgebung | 2024/006/023 |
| 10. | Günter-Achatz-Gedenkplatz am Eingangsbereich der Turn- und Festhalle am "Sport- und Kulturzentrum Bürgel" |
|
| a) Zustimmung zum Gestaltungsvorschlag |
|
| b) Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Gewerksausschreibungen sowie zur Beauftragung des wirtschaftlich Günstigsten | 2024/006/024 |
| 11. | Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung" |
|
| hier: Verlängerung des Vertrages über städtebauliche Beratungsleistungen mit dem Büro BBP, Kaiserslautern | 2024/006/011 |
| 12. | Breitbandversorgung durch Telekom / GlasfaserPlus - Memorandum of Understanding | 2024/006/015 |
| 13. | Kommunale Gesundheitsförderung; Zustimmung zur Teilnahme am Landes-Projekt "BedikK" | 2024/006/035 |
| 14. | Vergaben |
|
| 14.1. Neubau einer Vereinslagerhalle im Bürgel; Architektenleistung | 2024/006/010 |
| 14.2. Überplanung und Umgestaltung des Dollesparks; Vergabevollmacht | 2024/006/033 |
| 15. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 15.1. Vergabe Nachtrag zu Außenanlagenarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Anschluss Grundleitung | 2024/006/012 |
| 15.2. Nachtrag 14 Bepflanzung, 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim | 2023/006/301 |
| 15.3. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Gaustraße" - Vergabe der Planungsleistungen | 2023/006/311 |
| 15.4. Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Baumnachpflanzungen 2023/24 | 2023/006/308 |
| 16. | Annahme von Spenden | 2024/006/026 |
| 17. | Informationen |
|
| 17.1. Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts | 2024/006/027 |
| 17.2. Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts | 2024/006/028 |
| 18. | Anträge/Anfragen |
|
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 19. | Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung | 2024/006/013 |
| 20. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 21. | Annahme von Spenden | 2024/006/025 |
| 22. | Informationen |
|
| 23. | Anträge/Anfragen |
|
| Öffentlicher Teil: | ||
| 24. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Seitens der anwesenden Bürger erfolgen keine Bürgeranfragen oder -eingaben.
Zu TOP 2:
Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2023/006/297
Vor Eintritt in die Beratung rücken die beiden Ratsmitglieder Martin Acker und Peter Acker wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab und wirken damit weder beratend noch entscheidend an dem Tagesordnungspunkt mit.
Sachverhalt:
Die zweite erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung erfolgte in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 04.12.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Dokumenten aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Unterlagen formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Abstimmungen zu Einzelabwägungen:
Stellungnahme 1 - Öffentlichkeit:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 17 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen)
Stellungnahme Kreisverwaltung:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 17 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen)
Stellungnahme SGD:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 17 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen)
Stellungnahme Umwelt- Landespflege:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 17 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen)
Stellungnahme WVR:
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 17 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 17; Nein-Stimmen 4
b) Der Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 17; Nein-Stimmen 4
Die Ratsmitglieder Martin und Peter Acker rücken wieder an den Sitzungstisch heran und nehmen wieder am Sitzungsgeschehen teil.
Zu TOP 3:
Bericht aus der Bodenheimer KiTa-Sozialarbeit
Frau Sigmund stellt per digital-visueller Präsentation die Kita-Sozialarbeit mit Berichterstattung zur zurückliegenden Arbeit seit September 2023 und der Darstellung der noch geplanten Sozialarbeit vor. Die Kita-Sozialarbeit fungiert als zentraler Anlaufpunkt für Familien. Neben Unterstützung, Begleitung und Beratung bietet sie eine Vielzahl von praktischen Angeboten. Durch gezielten Austausch und Netzwerkarbeit soll eine unterstützende Umgebung für Familien entstehen und damit einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung für die Gemeinschaft beitragen.
Zu TOP 4:
Baugebiet "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung - Änderung der städtebaulichen Verträge
Vorlage: 2023/006/309
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die drei städtebaulichen Verträge, nämlich Kostenübernahmevertrag, Planverwirklichungsvertrag und Erschließungsvertrag mit dem Investor WM-Projektgesellschaft mbH beschlossen. Darin war jeweils in § 2 Absätze 2 und 5 geregelt, dass die notarielle Beurkundung der Grundstückskaufverträge zeitnah nach dem Abschluss der vorgenannten Verträge erfolgen soll.
Im Rahmen der weiteren geführten Gespräche und der Bemühungen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens hat der Investor darum gebeten, den Zeitpunkt der Beurkundung der Grundstückskaufverträge, welche insbesondere den Erwerb der für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen umfasst, soweit sich diese weder im Eigentum der Ortsgemeinde noch des Investors befinden, auf einen Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB festzulegen. Danach tritt der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Die Verwaltung unterstützt diese geringfügige Änderung, denn es verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand bei allen Beteiligten, bereits beurkundete Grundstückskaufverträge rückabwickeln zu müssen, sollte der Bebauungsplan nicht rechtswirksam zu Stande kommen. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind die drei städtebaulichen Verträge aus Sicht aller Beteiligten beurkundungsreif und können sehr bald nach der Beschlussfassung beurkundet werden.
Die weiteren in den vorliegenden Dokumenten markierten Änderungen (§ 6 Abs. 3 im Kostenübernahmevertrag, § 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 3 im Planverwirklichungsvertrag, § 5 Abs. 3 im Erstattungsvertrag) sind rein redaktionell und verändern nicht das ursprünglich beschlossene Vertragswerk.
Vertreter der FWG-Fraktion, CDU-Fraktion sowie der Ortsbürgermeister verlesen persönliche Stellungnahmen. Diese liegen in schriftlicher Form vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Zeitpunkt der notariell zu beurkundenden Grundstückskaufverträge wird im jeweiligen § 2 Abs. 2 und 5 der drei städtebaulichen Verträge geändert auf „zeitnah nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung einschließlich „Eichweg-Süd“, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 15; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 2
Zu TOP 5:
Bauleitplanung
Zu TOP 5.1:
Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Vorlage: 2024/006/002
Vor Eintritt in die Beratung rückt das Ratsmitglied Stefan Both wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab und wirkt damit weder beratend noch entscheidend an dem Tagesordnungspunkt mit.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leidhecke“, 3. Änderung beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll künftig die Errichtung von Pool-Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ermöglicht werden und die bereits bestehenden Pool-Anlagen in rechtlichen Einklang gebracht werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 24. November 2023. Von Seiten der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein. Die Auswertung der gesamten Stellungnahmen erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner, Engelstadt.
Die Ergebnisse aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Abstimmung zu den Einzelabwägungen:
Stellungnahme 1 - Öffentlichkeit:
Ö1: Kein Beschluss notwendig
Stellungnahme Kreisverwaltung:
zu 1.: kein Beschluss notwendig
zu 2.: kein Beschluss notwendig
zu 3.: kein Beschluss notwendig
zu 4.: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Stellungnahme SGD Süd:
zu 1.: kein Beschluss notwendig
zu 2.: kein Beschluss notwendig
Stellungnahme VG Bodenheim:
zu 1.: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Ratsmitglied Both rückt wieder an den Sitzungstisch heran und nimmt ab sofort wieder am Sitzungsgeschehen teil.
Zu TOP 5.2:
Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderung
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Vorlage: 2024/006/003
Vor Eintritt in die Beratung rücken das Ratsmitglied Stefan Both und der abstimmungsberechtigte Beigeordnete Jens Mutzke wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab und wirken damit weder beratend noch entscheidend an dem Tagesordnungspunkt mit.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapelle“, 5. Änderung beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll künftig die Errichtung von Pool-Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ermöglicht werden und die bereits bestehenden Pool-Anlagen in rechtlichen Einklang gebracht werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 24. November 2023. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen vier Stellungnahmen ein. Die Auswertung der gesamten Stellungnahmen erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner, Engelstadt.
Die Ergebnisse aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Abstimmung zu den Einzelabwägungen:
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Ö1: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Ö2: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Ö3: kein Beschluss notwendig
Ö4: kein Beschluss notwendig
Stellungnahme Kreisverwaltung:
zu 1.: kein Beschluss notwendig
zu 2.: kein Beschluss notwendig
zu 3.: kein Beschluss notwendig
zu 4.: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Stellungnahme SGD Süd:
zu 1.: kein Beschluss notwendig
zu 2.: kein Beschluss notwendig
Stellungnahme VG Bodenheim:
zu 1.: Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 4 Enthaltungen
Die Ratsmitglieder Both und Mutzke rücken wieder an den Sitzungstisch heran und nehmen wieder am Sitzungsgeschehen teil.
Zu TOP 6:
Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"; verkehrsgerechter Umbau der Ortskernstraßen; 3. Bauabschnitt "Gaustraße"; hier: Vergabeermächtigung
Vorlage: 2024/006/016
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bodenheim plant im Sanierungsgebiet Bodenheim im Rahmen des verkehrsberuhigten Umbaus der innerörtlichen Verkehrsachsen als dritten Bauabschnitt den Ausbau der Gaustraße (ab Einmündung Obergasse bis Einmündung Langgasse). Der durch das Ingenieurbüro SIA erstellten Ausführungsplanung hat der Gemeinderat am 09.05.2023 unter TOP 14 (BV 2023/006/107) zugestimmt.
Die Kostenschätzung (Stand 01/2024) weist Baukosten in Höhe von brutto 1.347.550,65 € aus. Die Finanzierung erfolgt über wiederkehrende Beiträge bei einem Gemeindeanteil von 35 % und einem Eigentümeranteil von 65 %.
Auf der Grundlage der beschlossenen Ausführungsplanung sind zur Umsetzung der Maßnahme folgende weitere Arbeitsschritte erforderlich:
| 1. | Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen |
| 2. | öffentliche Ausschreibung |
| 3. | Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter |
| 4. | Beauftragung von Nebenleistungen, z. B. Beweissicherung der Gebäude |
Es wird vorgeschlagen, die aufgeführten Arbeitsschritte durchzuführen und dem Ortsbürgermeister für die unter den Punkten 3 und 4 aufgeführten Leistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des wirtschaftlichen Bieters zu erteilen.
Abgabebescheide der Zwerchgasse und des Fichtenwegs und nicht sanierungsbedürftigen Straßenausbaus werden diskutiert. Außerdem das geplante Verwaltungsgebäude im alten Feuerwehrhaus.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der nächsten Arbeitsschritte:
| 1. | Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen |
| 2. | öffentliche Ausschreibung |
| 3. | Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter |
| 4. | Beauftragung von Nebenleistungen, z.B. Beweissicherung der Gebäude sowie |
| 5. | Erteilen einer Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister für die unter den Punkten 3 und 4 aufgeführten Leistungen zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 13; Nein-Stimmen 10
Zu TOP 7:
Grundhafter Ausbau der L 413/L 431 in der OD Bodenheim
hier: Zustimmung zur Vorentwurfsplanung des LBM
Vorlage: 2024/006/018
Sachverhalt:
Der Straßenzustand der L 413/L 431 in der Ortslage Bodenheim im Bereich zwischen der Kreisverkehrsanlage Süd (Bereich Wertstoffhof) und der Kreisverkehrsanlage Nord (Tankstelle) befindet sich seit Jahren in einem stark sanierungsbedürftigen und teilweise verkehrsgefährdenden Zustand. Der Bereich umfasst die Wormser Straße, Bahnhofsplatz sowie Laubenheimer Straße auf einer Länge von 1.600 Meter.
Die Bodenheimer Gemeindeverwaltung bemühte sich seit Jahren beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit dem Ziel einer grundhaften Sanierung des Straßenabschnitts um die Aufnahme dieses Straßenabschnitts in das Landesstraßeninvestitionsprogramm.
Am 8.9.2020 fand mit der zuständigen LBM-Referatsleiterin eine gemeinsame Ortsbegehung des betreffenden Straßenabschnitts statt. Im Nachgang dazu wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der LBM beabsichtige diesen Straßenabschnitt in das fünfjährige Landesinvestitionsprogramm 2025-2030 aufzunehmen und zu gegebener Zeit der Gemeinde eine Planung zur Zustimmung vorzulegen. Die Gemeinde wurde gebeten, wünschenswerte Ausbau-, Gestaltungs- und Anforderungskriterien im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu formulieren und diese dem LBM zeitnah zu übermitteln. Hierzu befasste sich die Gemeinde in verschiedenen Fachausschüssen. Die beschlossenen Beratungsergebnisse zu Sachverhalten u.a. der Rad- und Gehwegführung, Parkraum- und Grünanlagengestaltung wurden abschließend dem LBM übermittelt.
Mit Datum vom 8.9.2023 wurde der örtlichen Verwaltung eine Präsentation mitsamt mehreren Ausbau- und Detailplänen mit der Bitte um Prüfung, Beratung und Zustimmung als Vorentwurfsplanung übermittelt. Siehe hierzu die vorliegenden insgesamt 7 Bereichspläne sowie die vorliegende Präsentation.
Der zuständige Sanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss befasste sich damit in seinen Sitzungen vom 21.9.2023, 13.11.2023 sowie am 22.1.2024. Ein eigens dafür eingerichteter Arbeitskreis beriet hierüber am 11.1.2024.
Grundsätzlich konnte der vorgelegten LBM-Vorentwurfsplanung von Anfang zugestimmt werden. Jedoch gab es Anlass für Kritik und den Wunsch für Nachbesserung für die vorgesehene Einrichtung von Rad-Schutzstreifen im Bereich des nördlichen Ausbauabschnitts zwischen dem Kreuzungspunkt Rheinallee bis zur Seurre-Allee. Hier wurde die vorgesehene beidseitige Einrichtung der markierten Schutzstreifen für den Radverkehr als unzureichend beurteilt und darauf hingewiesen, dass diese nur eine Scheinsicherheit darstelle. Insbesondere stelle dies für Kinder, Jugendlichen und Senioren, die eine gefahrlose innerörtliche und steigungsfreie Radwegeführung zwischen Ortskern und dem nördlichen Ortsende (u.a. Sporthalle/Sportplatz „Am Guckenberg“) benötigen, keine befriedigende Lösung dar.
Die daraufhin vom Fachausschuss angeregte Alternativlösung zur Errichtung einer verbreiterten einseitigen Gehwegführung unter Duldung des Radverkehrs (untergeordnete Radnutzung) musste vom LBM aus mehreren Gründen unter Hinweis auf damit entstehende unauflösbare Konfliktstellen im Trassenverlauf für den Radverkehr abgelehnt werden.
Nach verwaltungsinterner Prüfung der Alternativführung (Polizei-Sicherheitsbeauftragter, VG-Straßenbehörde, OBgm.) mussten weitere gravierende Konfliktstellen insbesondere in den Übergangs-, Einschleusungs- und Querungsbereichen festgestellt werden. Diese Konfliktstellen wiesen derart große Mängel hinsichtlich der Radverkehrssicherheit, der Radwegeakzeptanz bei den Nutzern und bei der baulichen Realisierung (notwendige Gehölzfällungen) auf, dass eine Befürwortung der Alternativlösung ausschied. Diesem Arbeitsergebnis musste sich der Arbeitskreis bestehend aus den Fraktionsvertretern in seiner Sitzung vom 11.1.2024 ebenso anschließen. Im Rahmen der fortgesetzten Beratungen konnte jedoch in Form eines Werkstattgesprächs eine völlig neue innerörtliche Rad- und Gehwegführung aufgezeigt werden, die eine gefahren- und steigungsfreie Wegetrasse bei gleichzeitiger gemeindlicher Flächenverfügbarkeit ermöglichen würde. Diese Beschlussempfehlung wurde dem zuständigen Fachausschuss für Ortssanierung-, Verkehr- und Friedhof übermittelt. Dieser Empfehlung wiederum stimmte der vorgenannte Fachausschuss in seiner Sitzung vom 22.1.2024 einstimmig zu.
Hierbei handelt es sich um eine künftig mögliche Geh- und Radwegeführung entlang des westlichen Sportplatzverlaufes. Mit der künftigen Entwicklung dieser völlig neuen Wegeverbindung könnte eine durchgehende innerörtliche Wegeverbindung vom südlichen Ortsrand (Spatzenmühle/Kapellenstraße) bis zum nördlichen Ortsrand (Tankstelle/Mainzer Straße) geschaffen werden.
Der notwendige südliche Zu-/Ausfahrtsbereich soll über die künftige Zufahrt der Ölmühlstraße (heute Haus-Nr. 7) auf den künftigen Quartierparkplatz bzw. über die bereits heute bestehende Ausfahrt über die Mainzer Straße am heutigen VfB-Sportheim geführt werden.
Der gemeinsame nördliche Aus- und Einfahrtsbereich soll am südlichen Ende der Straße „Am Guckenberg“ liegen.
Die aufgezeigte Wegeverbindung ist der vorliegenden Dokumentation zu entnehmen.
Angesichts einer scheinbar künftig möglichen gefahrlosen innerörtlichen Rad- und Gehwegführung abseits der Straßenführung von L 413/L 431 soll nunmehr der vom LBM vorgelegten Vorentwurfsplanung einschließlich der Rad-Schutzstreifen im nördlichen Ausbauabschnitt zugestimmt werden.
Dies wird folgendermaßen begründet:
Die Realisierung eines beidseitig selbstständigen (höhenmäßig abgesetzten) Radweges im Nordbereich des geplanten Radweges ist nicht möglich. Die zu geringen Querschnittsbreiten ergeben sich infolge des umfangreichen Bestandes von Großgehölzen sowie durch den Bestand einer Schrebergartenanreihung auf der östlichen Straßenseite. Diese befinden sich in privatem Eigentum.
Die Realisierung einer wünschenswerten Radwegeführung als selbständiger Radweg entlang der L 413/L 431 wäre nur realisierbar bei Entfernung eines Großteils der straßenbegleitenden Großgehölze sowie des durchgängigen Flächenerwerbs der Schrebergartengrundstücke zwischen der L 431 und der DB-Trasse.
Die Herstellung der notwendigen Querschnittsbreiten durch Beseitigung des Großgehölzbestandes scheidet mit Blick auf die damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt aus. Zudem befinden sich in diesem Bereich Schrebergärten in privatem Flächeneigentum mehrerer Eigentümer. Ein kurzfristiger Erwerb der benötigten Grundstücke bzw. eine positive Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erscheint zudem unwahrscheinlich, weshalb davon Abstand genommen werden soll.
Es gab verschiedene Wortmeldungen zur Sicherheit der Schutzstreifen.
Hieraus ergibt sich folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
A: Dem vorgelegten Straßenentwurfsplan des LBM wird seitens des Gemeinderates nach kritischer Begleitung, insbesondere mit kritischer Bewertung der Rad-Schutzstreifen im Bereich zwischen Kreuzungspunkt Rheinallee bis Seurre-Allee (trügerische Verkehrssicherheit für Radfahrer), angesichts mangelnder Alternativen zugestimmt.
B: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlung des einberufenen Arbeitskreises bzw. der Empfehlung des Sanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschusses, eine durchgehende Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs über die an der westlichen gemeindeeigenen Sportplatz-Bestandsfläche möglichst zeitnah zu prüfen und zu realisieren. Hierbei ist diese Wegeführung mit einer ausreichend hohen Einfriedung gegenüber der Sportplatznutzung zu sichern.
Der südlich liegende Zu-/Abfahrtsbereich dieser Wegeführung soll über die künftige Zufahrt des Quartiersparkplatzes über die Ölmühlstraße (heute Haus-Nr. 7) bzw. über die bereits heute bestehende Ausfahrt über die Mainzer Straße am heutigen VfB-Sportheim vorbei, erfolgen.
Der gemeinsame Aus- und Einfahrtsbereich der neuen Wegeverbindung soll am südlichen Ende der Straße „Am Gukenberg“ liegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Kita Spatzennest - Bauliche Erweiterung (Frischküche, Personalraum) sowie Teilsanierung
a) Zustimmung zum Baukonzept
b) Verwaltungsermächtigung zur Ausschreibung und zur Vergabe
Vorlage: 2024/006/036
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 15.02.2017 beschloss der Jugend- und Sozialausschuss eine mittelfristige Standort-Konzeption zur dauerhaften Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung durch die Gemeinde Bodenheim. Zwischenzeitlich sind bis auf eine Maßnahme alle Teilmaßnahmen, wie die Erweiterung der KiTa Schatzkiste, Sanierung und Erweiterung der KiTa Wühlmäuse und Neubau der KiTa Mühlbachstörche und der KiTa Abenteuerwiese umgesetzt. Teil des Standort-Konzeptes aus dem Jahr 2017 war u.a. der Umbau aller Kindertagesstätten für die Ganztagsbetreuung. Dies setzt u.a. auch eine Frischküche mit Mensa voraus.
Im Jahr 2024 soll die letzte Maßnahme, nämlich der Bau einer Frischküche und einer Mensa in der KiTa Spatzennest, umgesetzt werden. Hierzu ist vorgesehen, das bestehende Gebäude im Westen durch einen weiteren Anbau zu erweitern. Durch Umstrukturierung der bestehenden Betreuungs- und Sozialräume und Integration des neuen Anbaus werden eine Frischküche und eine Mensa neu geschaffen. Die Sozialräume für die Mitarbeiter*innen werden verlegt. Das Büro der KiTa-Leitung wird vergrößert sowie das Foyer um die bisherige Andienküche erweitert. Gemeinsam mit den Erweiterungs- und Umbauarbeiten sollen die beiden Sanitärblöcke grundhaft saniert werden sowie für den ehemalige Heizöllagerraum eine Außentreppe zur Einlagerung von Außenspielgeräten gebaut werden. Die Ausführungsdetails sind der vorliegenden Plandatei zu entnehmen.
Mit Entscheidung vom Juli 2023 wurde Herr Architekt Gerold Lang, Bodenheim, durch den Ortsbürgermeister mit einer Machbarkeitsstudie für die Erweiterung/Umbau der KiTa Spatzennest beauftragt (Anm. Mitteilung an den Gemeinderat am 17.07.2023, TOP 7.10).
Eine vom November vergangenen Jahres vorliegende Machbarkeitsstudie geht von 990 Tsd. Euro Baukosten für die Erweiterung und den Umbau sowie der Sanierung eines Toilettenblocks und Einbau einer Außentreppe aus. Siehe hierzu die vorliegende Kostenschätzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim stimmt der vorliegenden Machbarkeitsstudie einschließlich der Kostenschätzung zur Erweiterung und des Umbaus zur Schaffung von Räumlichkeiten für eine Frischeküche und einer Mensa der KiTa Spatzennest zu. Die Verwaltung wird ermächtigt für das Erweiterung-/Umbauvorhaben eine Baugenehmigung zu erwirken sowie die Bauarbeiten öffentlich auszuschreiben und die Bau- und Ausstattungsgewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Errichtung des Sportfunktionsgebäudes am Sportzentrum "Guckenberg"
a) Zustimmung zum Gebäudekonzept
b) Beschlussfassung zur Namensgebung
Vorlage: 2024/006/023
Sachverhalt:
Für das von der Gemeinde geplante Sportfunktionsgebäude am Sportplatz „Guckenberg“ (Umkleiden, Duschen, Sanitär, öffentliche Toilette und Versammlungsraum) bedarf es noch der Stellung eines Bauantrages.
Hierzu bedarf es des formalen Beschlusses des Gemeinderates mit der formalen Zustimmung zum Gebäude- und Raumkonzept.
Das Raumnutzungskonzept wurde in mehreren zurückliegenden Gesprächen detailliert mit den künftigen Hauptnutzern erarbeitet und eng abgestimmt (VfB 09, Vereinsring).
Im zuständigen Fachausschuss (Bau- und Planungsausschuss) wurde am 15.01.2024 über das Raumnutzungskonzept vorberaten. Hierbei wurde angeregt, auf die in der bisherigen Gebäudeplanung unter dem geständerten östlich liegenden Gebäudekörper drei offenen Pkw-Stellplätze zugunsten von geschlossenen Kaltlageräume zu verzichten. Anmerkung: Das Bauvorhaben wird auf der heutigen Parkplatzfläche „Guckenberg“ errichtet. Da dies mit Parkplatzverlust verbunden ist, wurde in der bisherigen Planung gerade auf Anregung der FWG-Fraktion Wert auf eine möglichst Stellplatz-verlustfreie Bauweise geachtet.
Mit Hinweis auf die bereits erfolgte Schaffung weiterer öffentlicher Parkplätze in unmittelbarer fußläufiger Nähe (Am Sportfeld) und damit sichergestellter Ersatzherstellung von Parkplätzen, einigte man sich in besagter Ausschusssitzung im Bereich der bislang geständerten Stellplatzplanung auf die Herstellung einer geschlossenen Kaltlagerfläche. Begründet wird dies vor allem mit dem grundsätzlich hohen Bedarf an Lagerraum durch die Gemeinde und durch die örtlichen Vereine.
Ortsbürgermeister Becker-Theilig sagte vor der finalen Beschlussfassung im Rat die Prüfung ggf. bestehender förderrechtlicher Bedenken zu. Nach inzwischen erfolgter Abstimmung mit den zuständigen VG-Stellen und der Förderstelle (Aufsichts- und Dienstdirektion Neustadt a.d.W. – ADD) wird die geänderte Planung, die als geringfügige Änderung eingestuft wurde, als nicht förderschädlich eingestuft.
Somit erfolgt die Beschlussempfehlung der Verwaltung dem vorliegenden Bau-, Raumnutzungskonzept unter der veränderten Planung einer umbauten Kaltraumlagerfläche anstatt der bislang vorgesehenen geständerten Stellplatznutzung. Die planzeichnerischen Änderungen wurden bereits in den beigefügten Plänen vorgenommen.
Beschluss:
Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Sportfunktionsbaus am Sportplatz „Guckenberg“ zur Schaffung von Umkleiden, Duschen, Sanitärräume, einer öffentlicher Toilettenanlage sowie eines Versammlungsraumes beschließt der Gemeinderat:
a) dem vorgelegten Bau- und Raumnutzungskonzept zuzustimmen. Im Bereich der bislang vorgesehenen geständerten offenen Stellplatznutzung sieht die geänderte Planung dort stattdessen eine geschlossene/umbaute Kaltlagerfläche vor.
b) den künftigen Sportfunktionsbau Sportzentrum „Guckenberg“ -in Anlehnung an das benachbarte ‚Haus der Vereine‘- nunmehr ‚Haus des Sports‘ zu nennen.
Mit dem erfolgten Beschluss zu a) erfolgt seitens des beauftragten Planungsbüros die Erstellung bzw. Einreichung des notwendigen Bauantrages bei der Unteren Baubehörde der Kreisverwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Günter-Achatz-Gedenkplatz am Eingangsbereich der Turn- und Festhalle am "Sport- und Kulturzentrum Bürgel"
a) Zustimmung zum Gestaltungsvorschlag
b) Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Gewerksausschreibungen sowie zur Beauftragung des wirtschaftlich Günstigsten
Vorlage: 2024/006/024
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.4.2022 wurde beschlossen im Gedenken an den verstorbenen und langjährigen TVB-Vorsitzenden Günter Achatz und dessen Verdienste insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der Turn- und Gymnastikhalle „Bürgel“ im Bereich des Vorplatzes vor dem Turnhallen-Eingang ein Ehren- und Gedenkplatz mit dessen Namensgebung zu errichten. Bei der konkreten Ausgestaltung sollten sowohl dessen Angehörige sowie die Vereinsvertreter des TVB eingebunden werden.
Im Rahmen der genaueren Ausgestaltung konnte die angehende Architekturanwärterin Jelena Lang für die Erarbeitung eines anspruchsvolleren Gestaltungskonzeptes und für die weitere Ausführungs- und Regie-Betreuung gewonnen werden. Es erfolgte die gemeinsame Vereinbarung die hierfür anfallenden Honorarleistungen nach tatsächlich anfallendem Honoraraufwand im Rahmen eines niedrigschwelligen zu beziffernden Honoraraufwandes abzurechnen.
Nach wenigen Wochen konnte bereits ein erstes gemeinsames Gestaltungskonzept erstellt werden, das anschließend mit der Witwe von Günter Achatz und dem geschäftsführenden TVB-Vorstand verfeinert wurde. Das erarbeitete Gestaltungskonzept -siehe hierzu die vorliegende Gestaltungsbeschreibung, die zeichnerischen Darstellungen sowie das erstellte Modell- erhebt den Anspruch im vorgesehenen Aufstellungsbereich eine dem Gedenken des zu ehrenden Günter Achatz hochwertige Informations-Ausstattung zu errichten, das die täglichen Turnhallenbesucher mit dort geplanten beschatteten Sitzgelegenheiten auch zum Verweilen animiert und das gleichermaßen unter Verwendung hochwertiger Ausstattungsmaterialien künstlerischen Ansprüchen gerecht werden soll. Die bislang noch sehr offene und ausstattungsfreie und somit nüchterne Vorplatzsituation erfährt damit eine sinnvolle und gestalterische Aufwertung.
Infolge des anspruchsvollen Gestaltungskonzeptes (künstlerische Verbindung zum Gesamtbauwerk) kann das vorgenannte Vorhaben als Teil des ohnehin notwendigen Kunstbeitrages „Kunst am Bau“ im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme gewertet werden und finanziell aus dem Bautitel bestritten werden. Es wird einschließlich Honorarkosten mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 37.000 € gerechnet.
Das Gestaltungskonzept wurde dem Bau- und Planungsausschuss in dessen Sitzung am 15.1.2024 vorgestellt. Hierbei wurde angeregt nochmals die Materialbeschaffenheiten insbesondere der metallenen Stützstangen für die Beschattungselemente hinsichtlich der Vandalismussicherheit zu klären. Hier konnte inzwischen geklärt werden, dass die Planung vorsieht, die Metallstangenelemente durch massive Verankerung (armierte Punktfundamente) im bestehenden Unterbau der Platzfläche zu sichern. Zudem weisen die Metallstangen durch entsprechend starke Metallwandungen eine hinreichende Metallstabilität gegenüber massiver körperlicher Gewalteinwirkung auf.
Die geforderte -bislang fehlende- Relationsdarstellung des Gestaltungsobjektes gegenüber dem Gesamtbaukörper der Turnhalle wurde inzwischen nachgeliefert und liegt vor.
Weiterhin wurde in der Sitzung angeregt, weitere infrage kommende Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
Der Ortsbürgermeister hat diese Anregung der Witwe Günter Achatz‘ als auch dem Vorsitzenden des TVB vorgetragen. Beide haben ausdrücklich geäußert, dass das vorliegende Ausführungskonzept gemeinsam mit Ihnen entwickelt wurde, ihren Vorstellungen weiterhin entspräche, dass sie auf die Erarbeitung weiterer Gestaltungsvorschläge verzichten und sich nunmehr eine zeitnahe Realisierung des Vorhabens wünschen würden.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Gemeinderates erhalten im Zusammenhang mit der Umsetzung des geplanten Ehrenplatzes für Günter Achatz mit dieser Beschlussvorlage die Möglichkeit zur optionalen Abstimmung:
A: Zustimmung zum vorgelegten Gestaltungskonzept mit der Realisierung einer wertigen/anspruchsvollen beschatteten Sitzecke mitsamt glastransparenter Gedenk- und Informations-Stele
B: Vertagung der Entscheidung bzw. Beauftragung der Verwaltung mit der Erarbeitung weiterer Gestaltungsvorschläge
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem gefassten Beschluss vom 26.4.2022 im Gedenken an den verstorbenen und langjährigen TVB-Vorsitzenden Günter Achatz und dessen Verdienste insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der Turn- und Gymnastikhalle „Bürgel“ im Bereich des Vorplatzes vor dem Turnhallen-Eingang ein Ehren- und Gedenkplatz zu erstellen, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss / beschließt der Gemeinderat:
A: dem vorgelegten Gestaltungskonzept mit der Realisierung einer wertigen/anspruchsvollen beschatteten Sitzecke mitsamt einer glastransparenter Gedenk- und Informations-Stele zuzustimmen
oder
B: die Entscheidung zu vertagen und die Verwaltung mit der Erarbeitung weiterer Gestaltungsvorschläge zu beauftragen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme zu Entscheidungsoption A
Damit ist Option B einstimmig abgelehnt
Zu TOP 11:
Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"; hier: Verlängerung des Vertrages über städtebauliche Beratungsleistungen mit dem Büro BBP, Kaiserslautern
Vorlage: 2024/006/011
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 10.12.2019 hat der Gemeinderat die Vergabe der fachlichen Beratung im Sanierungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung an das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB aus Kaiserslautern beschlossen. Der Vertrag ist mit Datum 01.12.2019 in Kraft getreten.
Inhalt des Vertrages ist insbesondere die Beratung vor Ort von Eigentümern im Sanierungsgebiet und die Erstellung von Stellungnahmen anhand von Planunterlagen sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet.
Gemäß § 6 des Vertrages vom Dezember 2019 beträgt die Laufzeit vier Jahre. Somit ist der Vertrag Ende 2023 ausgelaufen. Für die Restlaufzeit der Städtebauförderung von zwei Jahren empfiehlt die Verwaltung den Vertrag somit bis zum 31.12.2025 mit dem bisherigen Beratungsbüro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB, Kaiserslautern, zu den im bisherigen Vertrag festgesetzten Konditionen zu verlängern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung und im Rahmen der Städtebauförderung den Beratungsvertrag mit dem Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung PartGmbB, Kaiserslautern, um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 12:
Breitbandversorgung durch Telekom / GlasfaserPlus - Memorandum of Understanding
Vorlage: 2024/006/015
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 21.12.2021 beschloss der Verbandsgemeinderat zur Versorgung der Verbandsgemeinde Bodenheim mit Glasfaser eine Zusammenarbeit mit „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) und den Abschluss einer entsprechenden Absichtserklärung in Form eines Memorandum of Understanding (MoU). Diese wurde unter dem 04.02.2022 unterzeichnet.
Nach schwerfälligem Start sowie wiederholt mangelhafter Ausführung von Bauarbeiten hat die Verwaltung der UGG mitgeteilt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr erwünscht ist. Die Ortsgemeinden unterstützen die Aufkündigung, da bisher lediglich in den Wirtschaftswegen zwischen den Gemeinden (Backbone-Leitungen) sowie in einer Straße in der Ortsgemeinde Bodenheim entsprechende Bauarbeiten stattgefunden haben und eine ordnungsgemäße Wiederherstellung der festgestellten Mängel nicht erfolgt ist.
Zwischenzeitlich hat sich die Deutsche Telekom AG bereit erklärt, mit der GlasfaserPlus GmbH die Glasfaserversorgung in der Verbandsgemeinde Bodenheim auszubauen. Nach gemeinsamer Ausarbeitung eines MoU mit GlasfaserPlus unter Beteiligung der Ortsgemeinden hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2023 dem Entwurf zugestimmt. Nun bittet die Verwaltung um entsprechende Beschlussfassung in den Ortsgemeinden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der vorliegenden Absichtserklärung in Form eines Memorandum of Understanding mit der GlasfaserPlus GmbH wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 13:
Kommunale Gesundheitsförderung; Zustimmung zur Teilnahme am Landes-Projekt "BedikK"
Vorlage: 2024/006/035
Der Vorsitzende übergibt dem zuständigen Beigeordneten Mutzke das Wort. Dieser erläutert die Thematik und führt gemäß nachfolgendem Sachverhalt aus.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde plant, am Projekt "BedikK RLP" („Bedarfsworkshops in kleinen Kommunen“) der Landeszentrale für Gesundheit teilzunehmen. Die LZG unterstützt mit diesem Projekt Kommunen dabei, zukunftsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Gesundheitsförderung für ihre Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet zu steuern, zu gestalten und zu sichern.
Angesichts des demografischen Wandels gewinnen kommunale Planungsprozesse zur Pflegestruktur und Sozialraumentwicklung anzunehmender Relevanz. Diese Prozesse sind entscheidend für die Lebensqualität unserer älter werdenden Bevölkerung. Durch das vorhandene "Generationen-Netzwerk Bodenheim" haben wir bereits eine Grundlage, um mit Frau Thieme-Jäger aktiv an der Gesundheitsprävention und an der zukunftsfesten Entwicklung unserer Kommune teilzunehmen.
Projektbausteine:
• Wissensvermittlung: Bürgerinnen und Bürger werden über das Vorhaben informiert.
• Beratung durch externe (Dorf-)Beratende:
• Bedarfsworkshop (z.B. in Form einer Zukunftswerkstatt): Gemeinsam erörtern wir, welche Bedarfe zum Thema Gesundheit bestehen. Welche Strukturen sind vorhanden, welche fehlen?
• Fokusgruppen: Im Bedarfsworkshop wurden Themenschwerpunkte gesetzt, in den Fokusgruppen wird an den Ideen und nächsten Schritten gearbeitet.
• Schulungen: Begleitende Schulungen geben kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern Handwerkszeug für den eigenen Gesundheitsförderungsprozess in der Kommune.
• Projektdauer: Die Projektdauer pro Kommune beträgt ca. neun Monate.
Was ist das Ziel von BedikK?
Durch Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Verwaltung sollen Bedarfe zur Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort ermittelt und analysiert werden. Ziel ist es, die Kommunen bei der Umsetzung eines Gesundheitsförderungsprozesses zu unterstützen und zu begleiten. Bürgerbeteiligung ermöglicht das Einbringen vieler Erfahrungen und Vorstellungen sowie den Austausch aller Menschen aus der Lebenswelt Kommune. Die ermittelten Bedarfe sollen als langfristige Aufgaben in die kommunalen Strukturen eingebunden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, an dem Projekt "BedikK RLP" („Bedarfsworkshops in kleinen Kommunen“) der Landeszentrale für Gesundheit teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 14:
Vergaben
Zu TOP 14.1:
Neubau einer Vereinslagerhalle im Bürgel; Architektenleistung
Vorlage: 2024/006/010
Vor Eintritt in die Beratung rückt das Ratsmitglied Stefan Both wegen Sonderinteresses in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Vereinsringes gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab und wirkt damit weder beratend noch entscheidend an dem Tagesordnungspunkt mit.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bodenheim plant einen Neubau einer Vereinslagerhalle als Kalthalle am Uwe-Zeidler-Ring. Dies soll dem gestiegenen Platzbedarf der Bodenheimer Vereine entgegenkommen. Hierzu wird ein Architekt benötigt. Da das voraussichtliche Honorar des Architekten über 25.000,- € netto liegt, wurde ein freihändiges Verfahren erforderlich. In diesem Verfahren wurden mehrere Architekten angefragt. Insgesamt wurden 5 Angebote abgegeben. Da eines nach der angegebenen Angebotsabgabefrist eingereicht wurde, konnte dies nicht gewertet werden. Die Angebote gliedern sich nach Prüfung in Brutto wie folgt:
| Gerold Lang | 44.469,99 € |
| 2. Anbieter | 44.639,14 € |
| 3. Anbieter | 47.714,84 € |
| 4. Anbieter | 50.604,75 € |
| 5. Anbieter | 51.868,51 € (nicht zu werten, da nicht in der Frist abgegeben) |
Die Verwaltung empfiehlt den Architekten Gerold Lang, auf Grundlage seines Angebotes vom 10.01.2024 zu beauftragen. Das Angebot schließt nach Prüfung mit 44.469,99 € brutto ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Architekten Gerold Lang aus Bodenheim gem. vorliegendem Angebot vom 10.01.2024 über brutto 44.469,99 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Ratsmitglied Both rückt wieder an den Sitzungstisch heran und nimmt wieder am Sitzungsgeschehen teil.
Zu TOP 14.2:
Überplanung und Umgestaltung des Dollesparks; Vergabevollmacht
Vorlage: 2024/006/033
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Bodenheim plant den Dollespark neu zu gestalten, um ihn für die Bevölkerung attraktiver zu machen. Für diese Maßnahme wurde bereits ein Fördermittelantrag im Rahmen der I-Stock-Förderung gestellt.
Als erster Bauabschnitt soll der Bereich rund um das Spielgerät im westlichen Teil des Parks neugestaltet werden. Es ist geplant, das baufällige Kombispielgerät durch ein vielfältig nutzbares Kletter-Kombigerät zu ersetzen und zusätzlich eine Sandbaustelle zu errichten. Weiterhin sollen mehrere Bäume gepflanzt und der Weg entlang des Kindergartens erneuert werden. Um die hierfür erforderlichen Bau- und Lieferleistungen zeitnah nach Submission der Angebote beauftragen zu können, soll der Verwaltung eine Vergabevollmacht erteilt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung eine Vergabevollmacht zur Beauftragung der erforderlichen Bau- und Lieferleistungen für die Neugestaltung des Dollesparks zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 15:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 15.1:
Vergabe Nachtrag zu Außenanlagenarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Anschluss Grundleitung
Vorlage: 2024/006/012
Entscheidung:
Firma Gramenz Die Garten GmbH wird mit dem Nachtrag gemäß Angebot vom 17.01.2024 beauftragt. Die Mehrkosten werden ermittelt und dem noch zu ermittelnden Verursacher in Rechnung gestellt.
Zu TOP 15.2:
Nachtrag 14 Bepflanzung, 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim
Vorlage: 2023/006/301
Entscheidung:
Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH aus Alzey mit der Durchführung des Gewerks Außenanlagenarbeiten beauftragt.
In der Ausschreibung wurden andere Bäume ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung war noch nicht bekannt, dass die Parkplatzflächen mit Solardächern überdacht werden sollen. Dies machte eine Umplanung der Außenanlagen im Bereich der Bepflanzung notwendig. Durch die Umplanung u.a. der Standorte der Bäume, wurden auch die Baumarten den neuen Standorten entsprechend angepasst. Die nicht gepflanzten Bäume werden aus den Haupt-LV herausgestrichen. Weiterhin wurden bedingt durch die Umplanung auch noch weitere Pflanzen notwendig. Unter anderem wurden auch noch 3 Bäume im 1. BA, die abgestorben waren, durch die Firma Eiffage ersetzt. Diese Änderungen müssen gem. § 2 (6) VOB/B als zusätzliche Leistung beauftragt werden. Die Vorgehensweise wurde vor Ort zwischen Firma Eiffage, Herrn Glück und den Planern abgestimmt, das Angebot ist angemessen und der Preis ist marktüblich. Das Nachtragsangebot der Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH wurde durch das Büro Enviro-Plan und den Fachbereich 2 sachlich und rechnerisch geprüft. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 26.665,32 € brutto ab.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.
Zu TOP 15.3:
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Gaustraße" - Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage: 2023/006/311
Entscheidung:
Das Ingenieurbüro Seiler Ingenieure & Architekten GmbH aus Alzey wird mit den Ingenieurleistungen zur Planung und Bauleitung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Gaustraße“ beauftragt.
Zu TOP 15.4:
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Baumnachpflanzungen 2023/24
Vorlage: 2023/006/308
Entscheidung:
Die Firma Hahn & Singer Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Landschaftsbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 23.888,06 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
Zu TOP 16:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2024/006/026
Sachverhalt:
Frau Ingrid Kerz hat eine Spende in Höhe von 150,00 € zugunsten der Kita Wühlmäuse getätigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 17:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über:
| 1) | die Bestattungsstatistik des Jahres 2023 |
| 2) | den Sachstand zum Abriss des ehemaligen Gemeindehauses Untergäßchen 7 |
| 3) | die Beseitigung gravierender Straßenschäden im Verlauf der Hilgestraße. Die sich schnell entwickelten schlaglochartigen Schäden seien Folge der zurückliegenden extremen Frostwitterung |
| 4) | die zurückliegenden erfolgreichen Fastnachtsveranstaltungen. Weiterhin ruft er zur Teilnahme zu den noch ausstehenden Fastnachts-Veranstaltungen auf |
| a) zur zurückliegenden erfolgreichen BCV-Kostümsitzung vom 03.02. in der neuen Bürgel-Kultur-Halle |
| b) er ruft zur Unterstützung bzw. zur Teilnahme an der von der Gemeinde ausgerichteten Seniorenfastnacht am Mittwoch, den 07.02. im Hermann-Weber-Saal im Bürgerhaus Dolles auf |
| c) er ruft zur Teilnahme am bevorstehenden Altweiberball am Donnerstag, 08.02 in der neuen Bürgel-Kultur-Halle auf |
| d) er ruft zur Teilnahme am Fastnachtumzug am Samstag, den 10.02. auf |
| e) er ruft zur Teilnahme an der Kneipenfastnacht am Dienstag, den 13.02. auf |
| 5) | Der Vorsitzende verweist auf die zurückliegende gestrige Kundgebung von Sonntag, den 04.02.2024 für Demokratie und Vielfalt. Er verweist auf die große Teilnahme-Resonanz durch die Bürgerschaft mit schätzungsweise ca. 1.000 Teilnehmern. Die Organisation lag bei der Initiatorin Heidi Veith-Gönner und der Gemeinde unter Mitwirkung des Bauhofes. Er bedankt sich ausdrücklich bei Heidi Veith-Gönner für die Initiative und deren Engagement. |
Zu TOP 17.1:
Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts
Vorlage: 2024/006/027
Information:
Das seitens der Verbandsgemeinde Bodenheim gegenüber der Dr. Pecher AG beauftragte Hochwasser- und Starkregenkonzept liegt nun vollständig vor.
Dieses steht, wie bereits im Nachrichtenblatt publiziert, auf der Internetseite der VG Bodenheim, unter dem Link https://www.vg-bodenheim.de/wohnen-leben/notdienste/hochwasserschutz/hochwasser-und-starkregenvorsorgekonzept/, nebst Anlagen, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Im nächsten Schritt steht die perspektivische Planung und Umsetzung der Maßnahmen, zwecks Beseitigung der offengelegten Mängel, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde) an. Erste sich aus dem Konzept ergebende Projekte, wie u.a. das Starkregenfrühwarnsystem im Umfeld des RHB Eichelsbach Nackenheim, die Verbesserung der Regenentwässerung oberhalb des Baugebiets Leidhecke in Bodenheim sowie die Straßenentwässerung der L 413, im Bereich des Ortsein- bzw. -ausgangs Gau-Bischofsheim, wurden bereits angestoßen.
Zu TOP 17.2:
Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts
Vorlage: 2024/006/028
Information:
Das gegenüber dem Planungsbüro SWECO beauftragte Radwegekonzept, dessen Annahme der VG-Rat am 05.10.2023 beschlossen hat, liegt nun vor.
Dieses steht, wie bereits im Nachrichtenblatt veröffentlicht, auf der Internetseite der VG Bodenheim, unter https://www.vg-bodenheim.de/wirtschaft-verkehr/radwegekonzept-fuer-die-vg-bodenheim/, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Eine Umsetzung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen, wird schrittweise im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der Fachbereiche 2 und 3, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Land, Kreis und Ortsgemeinden) geprüft. Erste sich aus dem Konzept ergebende Schritte, wie u.a. die Beleuchtung der Querungsstelle L 413 am B 9-Zubringer oder die Verbesserung der Querungssituation im Bereich Amiche-Radweg/K 46 Harxheim, befinden sich bereits in Umsetzung.
Zu TOP 18:
Anträge/Anfragen
Es erfolgt eine Anfrage an die Verwaltung bezüglich des Sachstandes zur Sanierung der beschädigten Grabmal-Inschriften auf dem jüdischen Friedhof unter Verwendung der zugegangenen Geldspenden des Bürgers Horst Kasper.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass er sich vor wenigen Tagen alle benötigten Unterlagen hat aushändigen lassen und er sich nunmehr persönlich um den Fortgang bzw. um Erledigung des Vorgangs kümmern werde.
Zu TOP 24:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse zu einer Zuschussgewährung für private Modernisierungsmaßnahmen im Ortskern im Rahmen der staatlichen Städtebauförderung, zu Änderungen an bestehenden Pachtverträgen mit örtlichen Vereinen und zur Annahme von Spenden zugunsten der örtlichen Flüchtlingshilfe getroffen wurden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:31Uhr.