Die Ortsgemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Auf der Heyer“ (ehemals „Burgweg“) auf. Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Burgweg“ erfolgte in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 09. Februar 2024. Aufgrund der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und der daraus erforderlichen Reduzierung des Geltungsbereiches hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.03.2024 beschlossen, eine erneute Offenlage gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen. Ferner soll der Bebauungsplan unter der Bezeichnung „Auf der Heyer“ weitergeführt werden.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heyer“ ist die Ausweisung eines Reisemobilstellplatzes sowie die planungsrechtliche Sicherung des Grillplatzes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Grillplatz“.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen.
Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite https://www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von
Montag, dem 15. April 2024 bis einschließlich Montag, dem 29. April 2024.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von zwei Wochen verkürzt wird und die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Während der Dauer der verkürzten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch an die Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim) abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.