Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:31 Uhr bis 20:31 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Dietmar Muscheid
Beigeordnete
Michaela Nagel
Die Ratsmitglieder
Dr. Klaus Altenbach
Ute Beye-Mundt
Heribert Breivogel
Michael Christ
Torsten Erb
Florian Hoppe
Ralf Kranz
Bruno Maria Lang
Christoph Lang
Gila Meierhans
Andrea Metelmann-Lotz
Eva Natzi
Eric Schaefer
Lisa Scheurer
Thomas Zinndorf
Schriftführerin
Birgit Schmidmeier
Von der Verwaltung
René Nauheimer, Erster Beigeordneter
Außerdem anwesend
eine Bürgerin/ein Bürger
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister
Steffan Haub
Das Ratsmitglied
Peter Kleinert
Der Vorsitzende, Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid, eröffnet um 19:31 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 16.03.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnung wie folgt ergänzt, bzw. geändert wurde:
| TO-Punkt 2.1. | Wirtschaftsweg „An der Kehr“ Vergabevollmacht verschiebt sich auf TO-Punkt 2.2 |
| Neuer TO-Punkt 2.1. | Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Sanierung Wirtschaftsweg „An der Kehr“ |
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Vergaben |
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| 2.1. | Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Sanierung Wirtschaftsweg "An der Kehr" | 2025/034/028 |
| 2.2. | Wirtschaftsweg "An der Kehr" Vergabevollmacht | 2023/034/002/1 |
| 3. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 3.1. | Dorferneuerung - Königstuhlstraße 2 Vergabe des Nachtrags Regenrückhaltung | 2025/034/013 |
| 4. | 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028; Teilnahme und Abnahmeart | 2025/034/022 |
| 5. | 4. Bündelausschreibung Erdgas 2026 - 2028 | 2025/034/023 |
| 6. | Bauanträge, Bauanfragen, Befreiungsanträge |
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| 6.1. | Bauantrag Errichtung von 2 Zwerchhäusern, Bahnhofstraße | 2025/034/018 |
| 7. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle |
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| 8. | Elektronische Einladung zu Gremiensitzungen | 2025/034/026 |
| 9. | Annahme von Spenden |
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| 10. | Anträge/Anfragen |
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| 11. | Informationen |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende befragt die anwesende Bürgerschaft, ob Fragen ihrerseits vorliegen.
Der Anwesende Bürger meldet sich daraufhin zu Wort und fragt nach, ob aufgrund der neuen Vorgaben die Ortsgemeinde einen Container für nicht mehr verwertbare Alttextilien aufstellen kann.
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass dies keine Aufgabe der Kommunen ist. Es sind hier die öffentlichen Entsorger gefragt, Angebote zu schaffen, mit denen Textilien getrennt gesammelt werden können.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Zu TOP 2:
Vergaben
Zu TOP 2.1:
Vergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Sanierung Wirtschaftsweg "An der Kehr"
Vorlage: 2025/034/028
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Für Straßenbauarbeiten im Rahmen der Sanierung des Wirtschaftsweges "An der Kehr" fand am 12.03.2025 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 10 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Weiland GmbH aus Zornheim.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma STRABAG AG aus Sprendlingen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Firma STRABAG AG mit Straßenbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.2:
Wirtschaftsweg "An der Kehr"
Vergabevollmacht
Vorlage: 2023/034/002/1
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Es ist dringend erforderlich den Wirtschaftsweg „An der Kehr“ zu sanieren. Hierzu hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.02.2023 über eine Beschlussvorlage zur Erteilung einer Vollmacht zur Vergabe der erforderlichen Aufträge beraten und die Entscheidung darüber zurückgestellt, da noch keine Kostenaufstellung vorlag.
Nach erster Ermittlung der Kosten wurde mit Schreiben vom 08.07.2024 ein Förderantrag auf der Basis von 286.500 € gestellt, für den die ADD mit Schreiben vom 29.11.2024 Fördermittel in Höhe von 214.875,00 € (75%) reserviert und den vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn genehmigt hat.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist erfolgt, die Submission erfolgt am 12.03.2025. Die Vergabestelle hat eine gesonderte Beschlussvorlage zur Vergabe des Auftrages für die Wegebauarbeiten vorgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Ortsbürgermeister für eventuell weitere, mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängende Aufträge für Bau-, Liefer- und sonstige Dienstleistungen eine Vergabevollmacht zu erteilen, damit die Baumaßnahme ohne zeitliche Verzögerungen zwischen Mitte April und Mitte Juli ausgeführt werden kann. Der Ortsgemeinderat ist in seiner jeweils nächsten Sitzung über die Vergaben zu informieren.
Aufgrund der offenen Frage aus der Ausschusssitzung teilt der Vorsitzende mit, dass der Ortsbürgermeister im Rahmen des Betrages, welcher im Haushalt festgelegt wurde, entscheiden darf. Beträge darüber hinaus müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.
Weitere Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht zur Vergabe eventuell weiterer Aufträge für mit der Sanierung des Wirtschaftsweges „An der Kehr“ zusammenhängende Bau-, Liefer- und sonstige Dienstleistungen erteilt. Der Ortsbürgermeister hat den Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung über die erteilten Aufträge zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 3.1:
Dorferneuerung - Königstuhlstraße 2
Vergabe des Nachtrags Regenrückhaltung
Vorlage: 2025/034/013
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Lörzweiler beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung, auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2, die Errichtung eines innerörtlichen multifunktionalen Dorfplatzes für Dorffeste mit einer täglichen Alltagsnutzung.
Firma Planbau Heckelsmüller aus Nackenheim ist mit der Herstellung des Platzes beauftragt. Aus den technischen Vorgaben zur Regenrückhaltung ergab sich, dass ein etwas kleinerer Regenwasserspeicher mit einer Nebenschlussdrossel verbaut werden konnte. Das Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit minus 444,82 € brutto.
Die Verwaltung empfiehlt, Firma Planbau Heckelsmüller aus Nackenheim, den Auftrag für Nachtrag 1 vom 25.09.2024 zu erteilen.
Der Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2023 bevollmächtigt, die notwendigen Aufträge für die Planung und den Bau der Platzgestaltung sowie den Rück- und Ausbau der Scheune, zu erteilen.
Entscheidung:
Firma Planbau Heckelsmüller, Nackenheim, erhält den Auftrag für Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 25.09.2024.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4:
6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028; Teilnahme und Abnahmeart
Vorlage: 2025/034/022
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Zum 31.12.2025 endet die Laufzeit des bestehenden Stromliefervertrages mit der EWR nach Ablauf von drei Jahren.
Mit der Bündelausschreibung Strom sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens optimiert, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und ggf. bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.
Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt für eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Ortsgemeinde Lörzweiler hat bereits an den vorherigen Bündelausschreibungen Strom teilgenommen. Die letzte Bündelausschreibung fiel zeitlich mit dem Beginn des Russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zusammen, weshalb das Preisniveau leider hoch ausfiel. Zudem konnte kein Ökostrom bezogen werden, da dieser aufgrund der allgemeinen Versorgungssituation nicht verfügbar war.
Wie ursprünglich auch bei der letzten Bündelausschreibung, sind diesmal bei der Auswahl des Stroms vier Varianten möglich:
| - | 100 % Normalstrom, hier keine Anforderungen an die Erzeugungsart. |
| - | 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Es gibt keine Anforderung an die produzierenden Anlagen bezüglich des Alters. |
| - | 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33%), hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Mindestens 33 % des Ökostroms muss aus Neuanlagen entstehen. |
| - | 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit einer Neuanlagenquote von 100 %; Beschaffung nach dem Händlermodell. Sämtlicher Strom muss aus Neuanlagen entstehen. |
Als Neuanlagen gelten solche Stromanlagen, die entweder bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse oder solare Strahlungsenergie bis zu vier Jahre vor dem 01. Januar des Kalenderjahres ab dem die Stromlieferung beginnt, in Betrieb genommen wurden oder bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie bis zu sechs Jahre vor dem 01. Januar des Kalenderjahres ab dem die Stromlieferung beginnt, in Betrieb genommen wurden.
Das sog. Händlermodell verpflichtet den künftigen Stromlieferant für die von ihm vermarkteten Strommengen eine ununterbrochene Lieferkette vorweisen zu können, die von ihm bis zum Ersterzeuger des erneuerbaren Stroms durchgängig und lückenlos ist.
Im Vergleich zu 100% Normalstrom belaufen sich die zu erwartenden Mehrkosten bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote auf in etwa 0,2 ct/kWh netto. Je nach Neuanlagenquote können die Mehrkosten auf bis zu 1 ct/kWh netto steigen.
Es ist zu beachten, dass Strom stets über ein Stromnetz transportiert wird, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind und somit immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus Anlagen mit erneuerbaren Energien verteilt wird. Der ökologische Unterschied liegt nicht im Produkt, sondern in der Produktionsart. Der größte Anteil an dem jeweiligen Strom entstammt einem nahen Zufluss, also den nächstgelegenen Stromerzeugern. In unserem Falle sind dies insbes. die Windräder der Region.
Der Unterschied zwischen sog. Normal- und Ökostrom ist also nur bilanziell zu sehen. Ein Stromlieferant muss die Menge an Ökostrom produzieren bzw. einkaufen, die er seinen Kunden verkauft.
Diese Bilanz hat im Rahmen des Klimaschutzkonzepts zum einen Folgen bei der CO2-Berechnung und trägt somit bilanziell zur CO2-Einsparung der Verbandsgemeinde bei. Zudem fördert höhere Nachfrage an Ökostrom auch den Ausbau erneuerbarer Energien.
Da derzeit nur etwa 45% des Strombedarfs durch Ökostrom gedeckt werden können, ist ein gesamter Umstieg auf Ökostrom in Deutschland nicht möglich. Durch die Wahl von Ökostrom mit Neuanlagenquote würde die Ortsgemeinde auch den Bau neuer Anlagen, z.B. Windkraft (aufgrund der Herkunftsanforderungen), indirekt fördern.
Die Zahlung eines Mehrpreises für eine Neuanlagenquote wird gleichwohl nicht empfohlen. Die Mehrkosten sollten in die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien fließen, um sowohl einen regionalen Mehrwert zu schaffen als auch die dezentrale Energieversorgung voranzutreiben.
Wenngleich haushalterische Gründe für die Wahl der kostengünstigsten Variante, 100% Normalstrom, sprächen, empfiehlt die Verwaltung unter Bezugnahme auf die im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim eingegangenen Selbstverpflichtungen den Bezug von Ökostrom ohne Neuanlagenquote.
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz bietet erstmals die Auswahl aus drei verschiedenen Beschaffungsmodellen an, wovon nur die erste Variante für die Ortsgemeinde Anwendung findet.
1. Strukturierte Beschaffung
2. Spotmarktmodell
3. Bilanzkreismodell
Die strukturierte Beschaffung entspricht überwiegend der bisherigen Bezugsart. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr entwickelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026), bzw. zwölf (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen (siehe Situation 2022 „Ukraine“). Vorteil für die Planung ist, dass der Lieferpreis für das Folgejahr im Dezember feststeht und somit im jeweiligen Haushalt besser taxiert werden kann.
Beim Spotmarktmodell handelt es sich um ein Mischmodell, bei dem 70 % der prognostizierten Verbrauchsmenge nach dem Beschaffungsmodell 1 und die Restmenge am Spotmarkt zum für diesen Tag ermittelten Börsenpreis berechnet wird. Gilt aber nur für Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung (was auf die Ortsgemeinde nicht zutrifft).
Das Bilanzkreismodell richtet sich ausschließlich an Kommunen, die selbst Strom produzieren und einspeisen. Dies ist auch vorliegend nicht der Fall.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Eine ausführliche Beratung erfolgte bereits in der Ausschusssitzung. Weitere Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
1. Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Weiterhin überträgt der Gemeinderat die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium. Ebenso verpflichtet sich die Ortsgemeinde, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
2. Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell, im Rahmen der sechsten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen
Zu TOP 5:
4. Bündelausschreibung Erdgas 2026 - 2028
Vorlage: 2025/034/023
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Wie in den Vorjahren wird auch diesmal eine Bündelausschreibung für die Beschaffung von Erdgas durchgeführt. Die Federführung für die Durchführung der Bündelausschreibung wechselt jedoch vom Gemeinde- und Städtebund Baden-Württemberg zur Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.
Mit der Bündelausschreibung sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens optimiert, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und gegebenenfalls bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.
Die Gemeinde muss ihre Teilnahme bis zum 04.04.2025 per Beschluss mitgeteilt haben. Die Bündelausschreibung gilt für die Lieferjahre 2026 – 2028.
Zusätzlich hat zur Entscheidung der Bündelausschreibung beizutreten, hat der Gemeinderat die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Erdgas.
Ausgeschrieben werden reines Erdgas ohne Biogasanteil sowie Erdgas mit einem Biogasanteil von mindestens 10 % (sog. Biogas). Die Mehrkosten für die Biogasvariante belaufen sich dabei auf in etwa 0,5 ct/kWh. Trotz dieser Mehrkosten empfiehlt die Verwaltung im Einklang mit dem Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim die Ausschreibung von Biogas, um am Gasmarkt eine Nachfrage nach Biogas zu schaffen und somit einen Beitrag auf dem Weg fort von rein fossilem Erdgas zu leisten.
Eine ausführliche Beratung erfolgte bereits in der Ausschusssitzung. Weitere Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
| 1. | Die Ortsgemeinde Lörzweiler stimmt der Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026 – 2028 zu. Hierzu wird die Verwaltung bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferungen der Gemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 2. | Der Gemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. Weiterhin verpflichtet sich die Ortsgemeinde das Ergebnis der Bündelausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 3. | Die Ortsgemeinde Lörzweiler entscheidet sich für die Ausschreibung von Erdgas mit einem Biogasanteil von mindestens 10 %. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Bauanträge, Bauanfragen, Befreiungsanträge
Zu TOP 6.1:
Bauantrag
Errichtung von 2 Zwerchhäusern, Bahnhofstraße
Vorlage: 2025/034/018
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 09.04.2025 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Es bestehen folgende bauplanungsrechtlichen Bedenken. Laut Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sind stehende Fensterformate (Hochrechteckformat) zu wählen. Hier wurden die beiden Zwerchhäuser schon eingebaut und weisen Fenster in liegendem Format auf. Wir empfehlen, ausdrücklich eine Ausnahme zuzulassen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die beiden Zimmer stellen laut Plan keine eigenständige Wohneinheit dar, da Bad und Küche fehlen. Es muss sich somit um Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit handeln, somit können keine zusätzlichen Pkw-Stellplätze gefordert werden.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Nach ausführlicher Beratung im Bauausschuss wurde zwecks offener Fragen eine Entscheidung bis zur Gemeinderatssitzung zurückgestellt. Von der Sachbearbeiterin der VG wurde bestätigt, dass die beantragten zwei Zwerchhäuser bereits eingebaut sind. Eine Rückfrage bei der Kreisverwaltung konnte krankheitsbedingt bisher nicht erfolgen. Daher schlägt die Verwaltung der OG vor, den Bauantrag abzulehnen.
Nach einer weiteren Beratung wird vorgeschlagen, im Mitteilungsblatt darauf hinzuweisen, sich bei geplanten Umbauten vorher zu informieren, ob ein Bauantrag notwendig ist und auf die Konsequenzen bei Nichtbeachtung hinzuweisen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung
Zu TOP 7:
Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet ausführlich über den Baufortschritt:
| • | Erneuter Wasserschaden durch eine länger anhaltende Tropfleckage im Bereich der Duschen und WCs. | |
|
| o | Vorläufige Begutachtung ergab, dass die Bodenplatte in einem größeren Bereich durchfeuchtet ist. |
|
| o | Weitgehende Untersuchungen wurden beauftragt, um das genaue Schadensausmaß zu ermitteln und einen Sanierungsplan aufzustellen. |
|
| o | Voraussichtlich mehrmonatige Verzögerung der Fertigstellung. |
| • | Trocknung des ersten Wasserschadens wurde abgeschlossen, die betroffenen Gipskartonwände wurden ausgetauscht. | |
| • | Restarbeiten an der Prallwand in der Sporthalle sind im Gange. | |
| • | Bodenbelagsarbeiten in den Fluren und im Bühnennebenraum haben begonnen. | |
| • | Außenbereich: Pflasterarbeiten an der Ostfassade (Eingangsbereich) und an den Notausgängen wurden abgeschlossen. | |
| • | Tische und Stühle wurden geliefert. | |
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 8:
Elektronische Einladung zu Gremiensitzungen
Vorlage: 2025/034/026
Sachverhalt:
Im Rahmen der Digitalisierung sollen die Einladungen zu Gremiensitzungen (Gemeinderat, Ausschüsse, Beiräte etc.) zukünftig elektronisch (per Email) versendet werden.
Dazu ist es notwendig, dass jeder Mandatsträger eine entsprechende Email-Adresse benennt, die zur Bereitstellung der elektronischen Einladungen verwendet werden soll. Hierzu kann auch das der Beschlussvorlage beigefügte Formular verwendet werden.
Mit dieser Umstellung sollen Kosten und Zeit eingespart werden. Darüber hinaus stehen den Mandatsträgern die Einladungen und Sitzungsunterlagen früher zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Einladungen zu allen Gremiensitzungen künftig, wie oben beschrieben, auf elektronischem Wege zu versenden.
Gremienmitglieder, die diesem Beschluss nicht zustimmen, erhalten Ihre Einladungen weiterhin postalisch.
Eine entsprechende Email-Adresse wird von den Mandatsträgern genannt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Annahme von Spenden
Es sind keine Spenden eingegangen.
Zu TOP 10:
Anträge/Anfragen
Es liegen keine Anträge/Anfragen vor.
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über die folgenden Themen:
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:31Uhr.
Dietmar MuscheidErster Beigeordneter | Birgit SchmidmeierVerwaltungsangestellte |
Vorsitzender | Schriftführerin |