Auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bodenheim folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - Höhe der Beiträge - wird wie folgt geändert:
Die Beiträge für die Betreuende Grundschule werden ab dem Schuljahr 2026/2027 auf monatlich 140 € festgesetzt.
Wird ausschließlich die Frühbetreuung in Anspruch genommen, fällt dafür abweichend ein monatlicher Beitrag von 65 € an.
§ 3 Abs. 2 - Höhe der Beiträge - wird wie folgt geändert:
Für die Ferienbetreuung werden die Beiträge wie folgt festgelegt:
| 1. Kind | jedes weitere Kind | |
| je Woche | 110 € | 100 € |
| jeder weitere Tag | 22 € | 20 € |
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung auf das Schuljahr 2026/2027.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.