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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mittelwiese-Süd“

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1

Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 02. September 2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mittelwiese-Süd“ i.V.m. „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 30.06.2025 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss aufgrund einer Verkleinerung des Geltungsbereiches geändert und die Fortführung des Verfahrens unter der Bezeichnung „Mittelwiese-Süd“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mittelwiese-Süd“ ist die Errichtung eines Neubaus für Seniorenwohnen/ betreutes Wohnen. Hierzu müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung

ab sofort bis einschließlich Freitag, dem 17. April 2026

äußern kann. Hierzu wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und den vorhandenen Gutachten ab sofort im Internet veröffentlicht und liegt außerdem in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Anschließend wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und den vorhandenen Gutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, dem 20. April 2026 bis einschließlich Freitag, dem 22. Mai 2026

zu jedermanns Einsichtnahme auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles – Ortsgemeinden – Nackenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung gestellt. Eine Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen der Offenlage im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de/article/Offenlagen_suchen/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.

Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720

oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern

Menschen

Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt

Boden/ Fläche

Wasser

Klima / Luft

Landschaft

Kultur- und sonstige Sachgüter

Artenschutzgutachten

Schalltechnisches Gutachten

Bodengutachten

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des §13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Nackenheim, den 01.04.2026
René Adler
Ortsbürgermeister