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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift

zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim

am Montag, dem 02.03.2026 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler 

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta 

Beigeordneter

Hans-Peter Müller 

Die Ratsmitglieder

Max Adler 

Willi Bauer 

Alfred Feist 

Andreas Fery 

Klaus Freidel 

Margit Grub 

Günter Kullmann 

Sarah Mauerer 

Konstantinos Michailidis 

Reinhard Noll-Schreiner 

Dr. med. Rudolf Peter 

Achim Ramler 

Berthold Schmitz 

Bernd Zerbe 

Vera Zerbe 

Bernold Zimmermann 

Ute Zimmermann 

Schriftführerin

Julia Stauder 

Von der Verwaltung

Claudia Deubel 

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

1

Presse 

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller 

Die Ratsmitglieder

Emilia Maria Lotte Barbaro 

Olaf Kimmes 

Oliver Reinbott 

Andreas Schauer 

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt die Anwesenden, den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Hans Peter Müller, den Umwelt- und Artenschutzbeauftragten Jens Tauchert, die Vertreterin der Presse als auch zu TOP 2 Frau Jessica Scherer von der EWR Climate Connection GmbH und Herrn Leon Giegerich von der EWR, zu TOP 6 Frau Dr. Monika Schreiner und eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 25.02.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder ernannt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Präsentation EWR: Kommunale Wärmeplanung

3.

Bauleitplanung

3.1.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd"

a) Beschluss über die Zustimmung zum Planentwurf zur förmlichen Offenlage

b) Beschluss über die Zustimmung zum Entwurf des Durchführungsvertrages

2026/039/011

3.2.

Bebauungsplan "Gewerbegebiet L431, 2. BA, 1. Änderung"

Beschluss über die Zustimmung zum Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2026/039/019

4.

Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms

2026/039/028

5.

Jahresabschluss 2022

2026/039/031

6.

Nachweis über Verwendung der Integrationsmittel RJ 2025

2026/039/032

7.

Vergaben

7.1.

Erweiterung der Steinschlagsicherung entlang des Rothenbergweges - Vergabevollmacht

2026/039/021

7.2.

Austausch von Straßenleuchten mit Korrosionsschäden

2026/039/030

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1.

Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;

Erweiterung der Steinschlagsicherung entlang des Rothenbergweges - Vergabe Planungsleistung

2026/039/025

8.2.

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 2 zu Zimmererarbeiten Verkleidung Dachüberstände

2026/039/023

8.3.

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag zu Dachdeckerarbeiten

2026/039/033

8.4.

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Küchenzeilen Teamzimmer, Kinderküche und Gruppenraum

2026/039/034

8.5.

Außenanlage Bauhof und Parkplatz Carl-Zuckmayer-Halle Vergabe Planungsleistungen

2026/039/037

8.6.

Neubau Bauhof - Nachtrag zu Elektroarbeiten: Flutlichtstrahler und Anbindung Bauhofhalle

2026/039/043

8.7.

Neubau Bauhof - Nachtrag zu Bodenbeschichtungsarbeiten: Bleche, Hohlkehle, Fugen und Wegfall Leistungen

2026/039/044

9.

Annahme von Spenden

9.1.

Annahme einer Spende

2026/039/039

10.

Grundstücksangelegenheiten

11.

Informationen

12.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Anträge/Anfragen

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Rechtsangelegenheiten

16.

Informationen

Öffentlicher Teil:

17.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Präsentation EWR: Kommunale Wärmeplanung

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler übergibt das Wort an Frau Jessica Scherer von der EWR Climate Connection GmbH. Sodann zeigt und erläutert Frau Jessica Scherer die vorliegende Ergebnispräsentation zur kommunalen Wärmeplanung in der VG Bodenheim hier: Ortsgemeinde Nackenheim. Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, dankt Frau Jessica Scherer um 19:57 Uhr für Ihren Beitrag und bedankt sich für die Präsentation und ihren Beitrag mit einem Präsent.

Zu TOP 3:

Bauleitplanung

Zu TOP 3.1:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelwiese-Süd"

a) Beschluss über die Zustimmung zum Planentwurf zur förmlichen Offenlage

b) Beschluss über die Zustimmung zum Entwurf des Durchführungsvertrages

Vorlage: 2026/039/011

Um 19:58 Uhr nimmt das Ratsmitglied Vera Zerbe auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mittelwiese-Süd“ i.V.m. „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 4. Änderung beschlossen. In der Sitzung am 30.06.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbereiches geändert. Da dadurch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mittelwiese 1“, 3. Änderung nicht mehr betroffen bzw. in einer 4. Änderung überplant wird, wurde die Fortführung des Verfahrens unter der Bezeichnung „Mittelwiese-Süd“ beschlossen.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner hat zwischenzeitlich die Planunterlagen erstellt.

In heutiger Sitzung soll dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ zur Offenlage gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt werden.

Zudem wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde ein Entwurf des notwendigen Durchführungsvertrages erstellt. Dieser ist mit zu veröffentlichen bzw. offenzulegen, muss aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend verhandelt sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mittelwiese-Süd“ zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Beteiligungsverfahren gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

b)

dem Entwurf des Durchführungsvertrages zuzustimmen. Änderungen und Ergänzungen sind bis zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterhin möglich.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Um 20:10 Uhr nimmt das Ratsmitglied Vera Zerbe wieder am Sitzungstisch Platz und wieder an der Sitzung teil.

Zu TOP 3.2:

Bebauungsplan "Gewerbegebiet L431, 2. BA, 1. Änderung"

Beschluss über die Zustimmung zum Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Vorlage: 2026/039/019

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L431, 2. BA“ beschlossen, um die Erweiterung des Netto-Marktes zu ermöglichen. Das mit den Planungen beauftragte Planungsbüro Planwerk Häuser hat zwischenzeitlich die Vorentwurfsunterlagen erstellt. In heutiger Sitzung soll dem Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L431, 2. BA“ zur frühzeitigen Beteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L431, 2. BA“ zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Beteiligungsverfahren gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms; Vorlage: 2026/039/028

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 das Aufsetzen eines Projektes der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierenden Gutachtens zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie, falls bis zum 01.03.2026 beschlossen, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, für die in den Gemarkungen der Gebietskörperschaften liegenden Gewässer- und Grabensysteme III. Ordnung, beschlossen. Das Land RLP hat mit Schreiben vom 26.01.2026 eine erste Vorlagefrist für Pilot-Anträge zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) einschließlich der sie stützenden Ratsbeschlüsse bei der ADD auf den 15.03.2026 festgelegt. Gefördert werden modellhafte IKZ-Projekte, mit denen Kommunen tragfähige Strukturen aufbauen, Innovationen erproben und nachhaltige Lösungen entwickeln können. VG-Bürgermeister Dr. Scheurer hat mit dem Ministerium des Innern und für Sport die Eignung dieses IKZ-Antrages als Pilotantrag besprochen. Da der IKZ-Antrag derzeit der erste Antrag seiner Art in RLP ist, eignet er sich zum Pilotantrag. Die VGV Bodenheim könnte mit den gesetzlich gegebenen, unterschiedlichen Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege der natürlichen und künstlichen Gewässer III. Ordnung der fünf Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde einen eigenständigen Antrag stellen, da die Voraussetzungen von vier und mehr beteiligten Kommunen sowie vertikaler Zusammenarbeit erfüllt sind. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim müssen ihre Beteiligung an der IKZ bis zur Antragsfrist, spätestens bis zur Bewilligung, per Ratsbeschluss bekunden.

Interesse an dem Vorhaben bekundete auch die Hausspitze der Verbandsgemeinde Rhein-Selz; es bedarf allerdings auch dort noch der Entscheidungen der zuständigen Gremien.

Nach Landeswassergesetz ist die Verbandsgemeinde für Ausbau und Unterhaltung nur der natürlichen Gewässer III. Ordnung zuständig. Für künstliche Gewässer III. Ordnung sind die Eigentümer bzw. die zur Nutzung der Ufergrundstücke Berechtigten unterhaltungspflichtig.

Insbesondere beim Schutz von Ortslagen vor Starkregen und Hochwasser stellen die künstlichen Gewässer III. Ordnung auch gemarkungsübergreifend einen zentralen Bestandteil moderner Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte dar.

Zu den regelmäßigen Ansprüchen an die Sicherheit ableitender wasserführender Systeme gehören neben der reinen Gewässerinstandhaltung auch mögliche Erweiterungen des Gewässersystems um Retentionsflächen im Rahmen vermehrt auftretender Trockenperioden und berechtigte ökologische Anforderungen.

Eine ökologisch sinnvolle Bearbeitung der hydraulisch funktionsfähigen Systeme kann durchaus neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt auch erosionshemmende Funktionen übernehmen.

Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Deshalb beantragt die Verbandsgemeinde Bodenheim als federführende Gebietskörperschaft nach Absprache mit den Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Förderung eines gemeinsamen Gutachtens für ein hydraulisch-technisches und ökologisch-integrierendes Konzept zur Gewässer- und Grabenausbau/-pflege bis 15.03.2026.

Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere:

§ 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Rheinland-Pfalz

§ 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz sowie

haushaltsrechtlicher Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

Die Beschlüsse sind bis zur Antragstellung, spätestens aber bis zur Bewilligung, vorzulegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kostenverteilung und Kostenabwicklung werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Gebietskörperschaften geschlossen, die durch Ratsbeschluss ihre Beteiligung bekunden. Ein Vertragsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Der Gemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie bei Zustimmung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie verschiedener Ortsgemeinden bis 01.03.2026 zur gemeinsamen Beauftragung eines integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms in der vorliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

2.

Der Gemeinderat nimmt die Zusammenarbeit in der Beantragung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag, s. Anlage) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleichs zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

3.

Der Gemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, stellvertretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vornehmen zu können.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

4.

Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung ermächtigt der Gemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim im Rahmen dieser Kooperation die Leistung inkl. Vergabe im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Jahresabschluss 2022; Vorlage: 2026/039/031

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 576.417,94 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (2.867.034,60 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 1.101.071,00 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 16.338.434,18 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 14.326.177,39 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Nachweis über Verwendung der Integrationsmittel RJ 2025; Vorlage: 2026/039/032

Zum Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler die Vorsitzende von United Nackenheim 2.0 Frau Dr. Monika Schreiner.

Sodann verliest und erläutert der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehenden

Sachverhalt:

Mit Beschlüssen vom 26.06.2023 sowie 18.09.2023 hat die Ortsgemeinde Nackenheim die Flüchtlingsinitiative „United Nackenheim 2.0“ mit der Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Ortsgemeinde beauftragt.

Für diesen Zweck wurden der Flüchtlingsinitiative Mittel der Integrationspauschale sowie Mittel der Sonderzahlung nach § 3 a des Landesaufnahmegesetzes zur Verfügung gestellt.

Die Zurverfügungstellung erfolgte unter folgenden Bedingungen:

a)

Über die Verwendung der Mittel aus der Integrationspauschale entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag von United Nackenheim 2.0.

b)

Bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres sind dem Ortsbürgermeister / der Ortsbürgermeisterin die Nachweise über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel der Integrationspauschale von United Nackenheim 2.0 vorzulegen.

c)

Der Gemeinderat erhält von United Nackenheim 2.0 jährlich einen Jahresrechnungsbericht.

Im Monat Januar 2026 wurde der Ortsgemeinde Nackenheim der Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sowie der Jahresrechnungsbericht für 2025 vorgelegt.

Diese sollen von der Vorsitzenden der Flüchtlingsinitiative United Nackenheim 2.0, Monika Schreiner, dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert werden.

Sodann gibt Frau Dr. Monika Schreiner den Anwesenden einen Überblick über die Verwendung der Mittel sowie über die Tätigkeit von United Nackenheim 2.0.

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, weist darauf hin, dass United Nackenheim 2.0 jederzeit ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer willkommen heißt. Anschließend verabschiedet der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, Frau Dr. Monika Schreiner um 20:25 Uhr und spricht ihr seinen herzlichen Dank für ihren Beitrag als auch für die Arbeit für United Nackenheim 2.0 aus.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2025 der Flüchtlingsinitiative des Vereins United Nackenheim 2.0 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport wird in seiner nächsten Sitzung zum gefassten Beschluss informiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Erweiterung der Steinschlagsicherung entlang des Rothenbergweges – Vergabevollmacht; Vorlage: 2026/039/021

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Nach einem Steinschlagereignis am 10. Januar 2026 wurde in gemeinsamer Abstimmung mit Ortsbürgermeister René Adler sowie mit sachverständigen Vertretern des Landesamtes für Geologie und Bergbau, des Landesbetriebs Mobilität und des Planungsbüros BORAPA zunächst ein Schutzwall auf dem Rothenbergweg als Sofortmaßnahme hergestellt, um die talseitige L431 wieder für den Verkehr freizugeben.

Im selben Beteiligtenkreis wurde festgelegt, dass für die langfristige Steinschlagsicherung bei gleichzeitiger Nutzbarkeit des Rothenbergweges für die Weinbergbewirtschaftung eine Erweiterung der Steinschlagschutzeinrichtungen, z.B. mittels leichten Steinschlag-Fangnetzen, geboten ist.

Für die Planung liegt ein Angebot in Höhe von rund 30.000 € brutto vor. Die Baukosten werden auf rund 250.000 € brutto abgeschätzt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Ortsbürgermeister die Vergabevollmacht für die mit der Maßnahme verbundenen Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen zu erteilen. Über die Auftragsvergabe hat er in der jeweils folgenden Sitzung des Gemeinderates zu berichten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem Ortsbürgermeister wird Vergabevollmacht für die mit der Erweiterung der Steinschlagsicherung verbundenen Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen erteilt. Über die Auftragsvergabe hat er in der jeweils folgenden Sitzung des Gemeinderates zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Austausch von Straßenleuchten mit Korrosionsschäden; Vorlage: 2026/039/030

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Standsicherheitsprüfung der Straßenleuchten im Jahr 2025 wurden in der Ortsgemeinde Nackenheim an den Straßenleuchten

-

„Holunderweg

LP 3086-00193“

-

„Im Brühl

LP 3086-00202“

-

„Im Gehren

LP 3086-00223“

-

„In den Haferwiesen

LP 3086-00229“

gravierende Rostschäden an den Lichtmasten festgestellt, die einen zeitnahen Austausch der Lichtmasten notwendig machen. Der Verwaltung liegt ein Angebot der EWR für den Austausch dieser Lichtmasten in Höhe von 21.626,76 € brutto vor.

Beschluss:

EWR wird mit dem Austausch der Lichtmasten „Holunderweg LP 3086-00193“, „Im Brühl LP 3086-00202“, „Im Gehren LP 3086-00223“ und „In den Haferwiesen LP 3086-00229“ gemäß Angebot in Höhe von 21.626,76 € brutto beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 8.1:

Eilentscheidung gemäß § 48 GemO; Erweiterung der Steinschlagsicherung entlang des Rothenbergweges - Vergabe Planungsleistung; Vorlage: 2026/039/025

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Nach einem Steinschlagereignis am 10. Januar 2026 wurde in gemeinsamer Abstimmung mit Ortsbürgermeister René Adler sowie mit sachverständigen Vertretern des Landesamtes für Geologie und Bergbau, des Landesbetriebs Mobilität und des Planungsbüros BORAPA zunächst ein Schutzwall auf dem Rothenbergweg als Sofortmaßnahme hergestellt, um die talseitige L431 wieder für den Verkehr freizugeben.

Im selben Beteiligtenkreis wurde festgelegt, dass für die langfristige Steinschlagsicherung bei gleichzeitiger Nutzbarkeit des Rothenbergweges für die Weinbergbewirtschaftung eine Erweiterung der Steinschlagschutzeinrichtungen, z.B. mittels leichten Steinschlag-Fangnetzen, geboten ist.

Für die Planung liegt ein Angebot der Ingenieurbüros BORAPA in Höhe von 29.613,15 € brutto vor.

Das Angebot wurde durch den Fachbereich II fachtechnisch geprüft und wird zur Vergabe empfohlen. Die Fa. BORAPA hat bereits die Planungsleistungen für die vorhanden Sicherungsmaßnahmen erstellt, ist damit mit dem Projekt und den Beteiligten vertraut und kann unmittelbar mit der Leistungserbringung beginnen.

Der kurzfristige Beginn der Planung ist in Anbetracht der nach wie vor bestehenden latenten Steinschlaggefahr geboten, weshalb für die Vergabe die Eilentscheidung nach § 48 GemO angewendet wird.

Eilentscheidung:

Eilentscheidung nach § 48 GemO.

Das Benehmen mit den Beigeordneten Cossutta, Müller und Heckelsmüller wurde herbeigeführt. Die Beigeordneten haben ihr Einverständnis erklärt.

Mit den Planungsleistungen für die Erweiterung der Steinschlagsicherung sowie die örtliche Bauleitung wird die Ingenieurgesellschaft BORAPA aus Kaiserslautern entsprechend dem Angebot vom 26.01.2026 beauftragt.

Zu TOP 8.2:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 2 zu Zimmererarbeiten Verkleidung Dachüberstände; Vorlage: 2026/039/023

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma Zimmerei Bast GmbH & Co. KG aus Reckershausen mit den Zimmererarbeiten beauftragt. Im Laufe der Baumaßnahme zeigte sich, dass die Verkleidung des Dachüberstandes nicht Bestandteil des Auftrages war. Von Zimmerei Bast wurde ein Angebot vorgelegt, welches alle neuen Gebäudeteile mit der zum Bestand passenden Verkleidung des Dachüberstandes versieht. Allerdings wurde seitens des Planers davon ausgegangen, dass die Arbeiten so ausgeführt werden können wie im Bestand (ohne Hinterlüftung). Dies ist jedoch laut Aussage des Herstellers nicht mehr zulässig, da die Platten hinterlüftet und mit Insektenschutzgittern versehen werden müssen. Das Nachtragsangebot für diese aufwendigen Arbeiten endet nach Prüfung mit rund 19.300 € brutto. Im Gegenzug entfallen rund 5.500 € aus dem Ursprungsauftrag. Mit der Verwaltung wurden die Mengen reduziert auf die absolut notwendigen Sichtseiten. Dadurch reduziert sich das Nachtragsangebot auf rund 13.000 €. Durch Einsparungen an verschiedenen Stellen liegt die Endabrechnungssumme der Zimmerarbeiten vor Erteilung des Nachtrags rund 8.900 € niedriger als beauftragt. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag 2 an Firma Bast zu erteilen. Der Preis ist marktüblich und nicht zu beanstanden.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag 2 zu den Zimmererarbeiten an Firma Bast GmbH & Co. KG aus Reckershausen gemäß dem Angebot vom 10.12.2025 in der durch die Bauleitung reduzierten Form.

Zu TOP 8.3:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag zu Dachdeckerarbeiten; Vorlage: 2026/039/033

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehendes

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma Dach & Wand Tobias Schreiner GmbH & Co. KG aus Simmern mit den Dachdeckerarbeiten beauftragt. Im Laufe der Baumaßnahme zeigte sich, dass einige Detaillösungen im Bereich „Anschluss des neuen Flachdaches an das Bestandsgebäude“ andere Maßnahmen erfordern als ursprünglich geplant. Von Firma Dach & Wand wurde ein Angebot vorgelegt, welches alle diese Bauteile auflistet. Das Nachtragsangebot für diese Arbeiten endet nach Prüfung und Kürzung mit rund 5.400 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag an Firma Dach & Wand zu erteilen. Der Preis ist marktüblich und nicht zu beanstanden. Aus dem Hauptauftrag entfallen einige Massen, dies neutralisiert den Nachtrag nicht vollständig.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag zu den Dachdeckerarbeiten an Dach & Wand Tobias Schreiner GmbH & Co. KG aus Simmern gemäß dem Angebot vom 20.10.2025 in der durch die Bauleitung reduzierten Form.

Zu TOP 8.4:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Küchenzeilen Teamzimmer, Kinderküche und Gruppenraum; Vorlage: 2026/039/034

Sachverhalt:

Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die drei Küchenzeilen im Teamzimmer und neuem Gruppenraum, sowie die Kinderküche im Esszimmer eingeholt. Drei geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen zwei Angebote vor. Das Angebot der Firma Möbel Martin aus Mainz ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt nach Nachverhandlung mit 9.750 € brutto und liegt rund 32 % unter der Kostenberechnung. Bieter 2 liegt 1,62 % über der Kostenberechnung, hat jedoch die Unterkonstruktion für Podest und Treppe für die Kinderküche mit angeboten. Für diese Unterkonstruktion wurde ein gesondertes Angebot angefragt, welches durch den bereits mit den Fensterarbeiten beauftragten Schreiner Firma Schuhmacher ausgearbeitet wurde. Es endet mit 1.071 € brutto. Somit liegen die Gesamtkosten bei 10.821,00 € brutto (24,69 % unter der Kostenschätzung). Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Küchen an Firma Möbel Martin zu erteilen und den Direktauftrag an Firma Schuhmacher für die Podestkonstruktion zu erteilen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Lieferung und Montage der Küchenzeilen an Firma Möbel Martin aus Mainz gemäß dem nachverhandelten Angebot vom 30.01.2026.

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Podestkonstruktion an Firma Schuhmacher.

Zu TOP 8.5:

Außenanlage Bauhof und Parkplatz Carl-Zuckmayer-Halle Vergabe Planungsleistungen; Vorlage: 2026/039/037

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Das Gelände rund um den neu errichteten Bauhof, die alte Bauhofhalle und die Halle der Vereine soll mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt werden, es sollen mindestens 63 Stellplätze für die Carl-Zuckmayer-Halle entstehen. Baumpflanzungen sollen integriert werden, um die Parkfläche klimatisch aufzuwerten. Das Angebot für die dafür notwendigen Planungsleistungen wurde bei Ingenieurbüro Planwerk Häuser eingeholt, es schließt mit rund 24.456 € brutto. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Planwerk Häuser zu erteilen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Freianlagenplanung an das Ingenieurbüro Planwerk Häuser aus Boppard gemäß dem Angebot vom 18.02.2026.

Zu TOP 8.6:

Neubau Bauhof - Nachtrag zu Elektroarbeiten: Flutlichtstrahler und Anbindung Bauhofhalle; Vorlage: 2026/039/043

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Für den Neubau des Bauhofs ist die Firma Elektro Adam Systemtechnik GmbH aus Idar-Oberstein mit den Elektroinstallationsarbeiten beauftragt. Für die Beleuchtung des Vorplatzes des Bauhofes wurde geprüft, ob vorhandene Strahler nutzbar sind. Nachdem dies von Beleuchtungsstärke und Ausstrahlungsbereich her nicht geeignet war, erstellte Firma Adam einen Nachtrag für die benötigten Flutlichtstrahler. Während der Bauarbeiten wurden mehrfach Ausfälle der Stromversorgung der, gegenüber des neuen Bauhofs liegenden, Lagerhalle beobachtet, die auf eine Beschädigung der Zuleitung hindeuten. Eine Fehlersuche im Parkplatzbereich wurde als zu aufwendig verworfen, die Halle soll eine Zuleitung vom neuen Bauhof her erhalten. Auch diese Leistung ist Bestandteil des Nachtragsangebotes, welches nach Prüfung durch das Planungsbüro Brendel mit 4.741,86 € brutto schließt. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den oben beschriebenen Nachtrag an Firma Elektro Adam Systemtechnik GmbH zu erteilen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag „Flutlichtstrahler und Zuleitung Lagerhalle“ an Firma Elektro Adam Systemtechnik GmbH aus Idar-Oberstein gemäß dem Angebot vom 17.02.2026.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.

Zu TOP 8.7:

Neubau Bauhof - Nachtrag zu Bodenbeschichtungsarbeiten: Bleche, Hohlkehle, Fugen und Wegfall Leistungen; Vorlage: 2026/039/044

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Für den Neubau des Bauhofs wurde Firma Hallerbach Industriebeschichtungen aus Bingen mit den Bodenbeschichtungsarbeiten beauftragt. Bei der Projektierung wurde empfohlen, die Schutzwinkel an den aufgehenden Wänden beim Stahlbauer aus dem Auftrag zu nehmen und die Übergänge von Boden zu Wänden auch aus Gewährleistungsgründen durch die Beschichtungsfirma ausführen zu lassen. Für diese Arbeiten inklusive der Fugendichtungsmaßnahmen wurde ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches nach Prüfung durch das Architekturbüro mit 2.359,77 € brutto schließt. Wenn man die aus dem Auftrag des Stahlbauers entfallenden Kosten berücksichtigt, erhöht sich die beauftragte Summe der Maßnahme insgesamt nur um rund 860 € brutto. Die Stahlteile waren noch nicht bestellt durch den Stahlbauer, es entsteht kein Schaden oder Ersatzanspruch.

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag 1 an Firma Hallerbach Industriebeschichtungen zu erteilen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag 1 zu den Bodenbeschichtungsarbeiten an Firma Hallerbach Industriebeschichtungen aus Bingen gemäß dem Angebot vom 25.02.2026.

Zu TOP 9:

Annahme von Spenden

Zu TOP 9.1:

Annahme einer Spende; Vorlage: 2026/039/039

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die FWG Nackenheim e.V. möchte dem Ortsmuseum der Ortsgemeinde Nackenheim eine Spende in Höhe von 800 € zukommen lassen.

Die Spende soll der weiteren Ausgestaltung der neuen Ausstellung im Keller des Muxum „Jetzt geht’s ans Eingemachte – Konservieren wie die Großmutter“ dienen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 11:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:

Generalsanierung Unterführung Bellenäcker

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Aktuell Spritzmörtel Einbau Wände Südseite

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Anschl. Einbau UHFB Fahrbahn Bodenplatte

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Geplanter Einbau UHFB Splittmatrix Fahrbahn bis Ende Mai 2026

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Anschlussplanung Straßen wurde finalisiert, Ausschreibung in Kürze

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Arbeiten gehen derzeit zügig voran (wetterabhängig)

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Bauzeitenplan wird überarbeitet

Erweiterung KiTa Blumenwiese

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Estrich wurde fertiggestellt, Durchbrüche Innenbereiche wurden hergestellt, Verkleidung Innendecken mit Rigips, Installation neuer Küchenbereich

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Fassadenarbeiten beginnen in Kürze

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Fertigstellung ca. Anfang April 2026

Neubau Bauhof

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Fliesenarbeiten abgeschlossen

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in der kommenden Woche Beschichtung Boden

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Elektroarbeiten Fertigstellung bis Ende der Woche

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anschl. Inneneinrichtung (Sozialbereich, Teeküche, Hochregallager, Werkstattausstattung)

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Fertigstellung ca. Anfang April 2026

Sanierung Rheinradweg

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Angebote werden angefordert

Nachtragshaushalt 2026

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in Aufstellung

Ausbau Henri-Dunant-Straße und Umgestaltung Vorzone Verbandsgemeinde

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Fahrbahn wurde vor Fastnacht asphaltiert

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Pflasterarbeiten Vorzone VG bis Ende der Woche fertig

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Fertigstellung voraussichtlich Mitte März 2026

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helle Beschichtung Fahrbahnbelag im Frühjahr (15 °C Einbau-Temperatur erforderlich)

Ausbau Neugasse/Jahnstraße

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Herstellung Hausanschlüsse Strom und Telekom

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ab Mitte März Straßenaufbau, ca. Anfang April Pflastereinbau

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Fertigstellung bis Ende April

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Arbeiten gehen zügig voran

IGS-Standort

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Wir unterstützen die Forderung nach einem Standort einer weiteren IGS in der VG Bodenheim, für Nackenheim wurde ein konkreter Flächenvorschlag unterbreitet

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Synergieeffekte wurden betont (bestehende Infrastruktur, Nahwärmekonzept, IKZ-Projekt, Verkehrs- und Bahnanbindung, Lehrschwimmbecken., Sportanlagen, …)

Termin mit Ministerin Binz Carl-Zuckmayer-Geburtshaus

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am kommenden Donnerstag findet ein Termin mit Frau Ministerin Binz und Günter Beck zum Thema Carl-Zuckmayer-Geburtshaus statt

Spendenübergabe Miriam Ahr

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im Rahmen der letzten Veranstaltungen der Ortsgemeinde wurden Spenden für Miriam Ahr gesammelt. Miriam ist schwer an Post COVID erkrankt.

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Spenden in Höhe von 1324,66 € werden morgen an Miriam Ahr übergeben

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Vielen Dank an alle Spender

Tag der sauberen Gemarkung

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14.03.2026 ab 10 Uhr, Treffpunkt Marktplatz

Neue Kindergrabanlage auf dem Friedhof

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auf dem Friedhof wurde die neue Kindergrabanlage fertig gestellt

Zu TOP 12:

Einwohnerfragestunde

Der anwesende Einwohner hat keine Fragen.

Zu TOP 17:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:00 Uhr.

René Adler  —  Julia Stauder
VorsitzenderOrtsbürgermeister  —  SchriftführerinVerwaltungsangestellte