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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim am Mittwoch, dem 22.03.2023 um 19:30 Uhrim großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:30 Uhr bis 22:05 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:05 Uhr bis 22:05 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erster Beigeordneter

Klaus-Werner Fritzsch

Beigeordnete

Heike Decker-Schneider

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

ab 19:33 Uhr, zu TOP 1

Thomas Adamek

Wolfgang Brieske

Rita Drescher

Manuel Höferlin

Stefan Köthe

Dieter Kühnast-Krebühl

Alexander Reis

Anke Renker

Tanja Reßler

Maximilian Wolf

Ass. Jur. Philipp Wolf

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Von der Verwaltung

Laura Weber

zu TOP 1 und 2

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

Claudia Deubel

Beigeordnete der VG Bodenheim

Frau Boderas-Schwarz

Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Thomas Schwab

Das Ratsmitglied

Monika Gengelbach

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 13.03.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt. Änderungen zur Tagesordnung ergehen nicht.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

hier: Beschlussfassung

2023/026/014

2.

Vollzug des Haushaltsplanes 2022; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

2023/026/020

3.

Neufassung der Hauptsatzung

2022/026/107/3

4.

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

2023/026/004

5.

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

2023/026/010

6.

Vergaben

7.

Ehrensatzung; hier: Beschlussfassung

8.

Anträge/Anfragen

9.

Informationen

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Grundstücksangelegenheiten

11.

Rechtsangelegenheiten

12.

Anträge/Anfragen

13.

Informationen

Öffentlicher Teil:

14.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

hier: Beschlussfassung

Vorlage: 2023/026/014

Der Vorsitzende gibt das Wort an Frau Weber. Frau Weber erläutert die Nachmeldungen sowie einzelne Punkte des Haushalts.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 22.01.2023 zugeleitet. Im Entwurf konnte der Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt nicht erreicht werden. Das Jahresergebnis beläuft sich planmäßig auf -398.640 €. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von -149.440 € reicht nicht aus um die planmäßige Tilgung in Höhe von 112.230 € zu decken.

Der Beschlussvorlage liegt eine Nachmeldeliste mit Änderungen bei, die sich aus der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ergeben haben.

Entsprechend dieser Änderungen würde sich das Jahresergebnis um 56.350 € verbessern und beträgt anschließend noch -342.290 €.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit würde sich um 19.000 € verbessern, sodass sich der Investitionskreditbedarf um diesen Betrag verringern würde.

Weiterhin soll der Stellenplan um 0,263 Stellen im Rahmen des Sozialraumbudgets ergänzt werden.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung zur Anschaffung eines mobilen oder eines festinstallierten Klimagerätes für den Kindergarten:

Für die Anschaffung eines mobilen Klimagerätes:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 9; Nein-Stimme(n) 5; Enthaltung(en) 2

Für die Anschaffung eines fest installierten Klimagerätes:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 5; Nein-Stimme(n) 9; Enthaltung(en) 2

Somit wird ein mobiles Klimagerät angeschafft und die entsprechenden Kosten in den Haushalt eingestellt.

Der Vorsitzende trägt nachfolgende Haushaltsrede vor:

Haushaltsrede für das Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie in den letzten Jahren, wollen wir wieder einen Haushalt für das kommende Haushaltsjahr 2023 beschließen.

Bedingt durch eine Vielzahl von Investitionen der Ortsgemeinde, und dem Wissen, das auch langfristige Planungen im Raum stehen, sehe ich es als nicht sinnvoll einen Doppelhaushalt zu beschließen, da dieser durch ständige Korrekturen in Nachtragshaushalten auf den aktuellen Stand gebracht werden müssten.

In diesem Haushaltsjahr kann aufgrund der unterschiedlichsten Investitionen in der Gemeinde der Haushalt nicht ausgeglichen werden, sofern die Maßnahmen auch alle zum Tragen kommen. Natürlich hat man als Rat und Verwaltung in seiner Haushaltsplanung die Möglichkeit immer einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, aber das heißt auch, dass Investitionen innerhalb der Ortsgemeinde zu kurz kommen. Mir persönlich stellt sich die Frage, ob dies sinnvoll ist, zudem wir auf den Großteil der Kosten keinen Einfluss nehmen können. Ich wundere mich schon darüber das eine Kreisverwaltung ihre Umlage einfach erhöhen kann, weil sie mit den Ausgaben nicht hinkommen. Wir müssen als Ortsgemeinde mit dem Geld auskommen, was wir einnehmen, und haben nicht die Möglichkeit unsere Einnahmen per Umlage zu erhöhen. Was mich noch mehr dann wundert ist, dass in diesem Jahr die Ehrenamtsförderung für die Vereine ganz entfällt, was ein ganz großer Fehler ist, da sie den Vereinen, die durch die höheren Energiekosten eh schon gebeutelt sind, auch die Mitfinanzierungsmöglichkeiten durch Zuschüsse über die Ehrenamtsförderungen genommen wird. Damit aber nicht genug, die Sportstättenförderung und die Kitaförderungen werden auch gekürzt, was dann auch zu Lasten der Ortsgemeinden geht, da diese dann auch wieder höhere Ausgaben haben, um die notwendigen Vorhaben umzusetzen. Kurzum, wir bezahlen für weniger Leistung mehr Geld. Es kann sich Jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wie das in Zukunft weiter gehen soll.

Aber kommen wir mal zu den wichtigsten Vorhaben der Ortsgemeinde.

Die nun fällige Neugestaltung des Messigny-Platz ist mit 20.000 € eingestellt. Die Maßnahme musste durch die Erneuerung der Ortsdurchfahrt ständig verschoben werden.

Durch den immer größer werdenden Aufgabenbereich im Bereich Grünschnitt- und Grünpflege ist aus Sicht der Verwaltung die Beschaffung einer Mulchraupe im Wert von 35.000 € notwendig. Ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich Geld einsparen, wenn wir diese Investition bleiben lassen, da gerade für die Grabenpflegearbeiten Fremdfirmen beauftragt werden müssen, welche mit Sicherheit nicht ohne Kostenberechnung diese Arbeiten ausführen.

Der alte Bauhof in der Obergasse ist als solcher nicht mehr nutzbar. Dort werden nur noch Gegenstände gelagert, welche keinen großen Wert haben, da wir wirklich Angst haben, das er zusammenfällt. Momentan sind unsere Gerätschaften an verschieden Orten untergebracht. Hier mein Dank an den Bauern- und Winzerverein, dessen Halle wir teilweise nutzen dürfen. Mein Dank geht auch an den Abwasserwirtschaftsbetrieb der Stadt Mainz, denn dort haben wir auf dem Freigelände diverse Anhänger und Fahrzeuge stehen.

Somit ist ein neuer Bauhof unumgänglich. Der neue Bauhof wird auf einem der Gemeinde gehörenden Grundstück am Ende der Gerbstedterstraße entstehen. Der Bauhof ist mit 550.000 € eingestellt und wird mit einem Zuschuss von 300.000 € gefördert.

Zur Durchführung der noch anstehenden Ausgleichsmaßnahme am Harxheimer Graben sind 31.000 € eingeplant. Die Baukosten der Maßnahme, welche laut Ratsbeschluss nun auf dem Spielplatzgelände in der Oderstraße stattfinden wird, betragen insgesamt 200.000 €; die übrigen Mittel stehen aus Haushaltsausgabenresten zur Verfügung.

Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme „Harxheimer Graben“ wird es notwendig sein, den in die Jahre gekommenen Spielplatz in der Oderstraße komplett zu erneuern. Hierfür sind 94.000 € veranschlagt.

Die Erweiterung der Küche im Kindergarten, welche sich ja nun schon über einen längeren Zeitraum zieht, wird voraussichtlich 500.000 € kosten. Hiervon sind 388.000 € im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Die übrigen Mittel werden über Haushaltsausgabereste finanziert. Dem gegenüber steht außerdem ein Zuschuss in Höhe von 95.000 €.

Es hat sich vor längerer Zeit eine Bürgerinitiative mit dem Namen BI-Bolzplatz gegründet. Ihre Zielsetzung ist ein Mehrgenerationenplatz auf dem Gelände des Bolzplatzes zu errichten. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Rasenplatz für den 1. Teilbereich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 65.000 €. Die Mittel hierfür stehen bereits zur Verfügung, da die BI-Bolzplatz durch mehrere Aktionen eine Summe von 15.000 € zusteuert. Die Gemeinde unterstützt diese Maßnahme mit 10.000 € aus dem Vermächtnis Gebracht, und es wurde ein Zuschuss in Höhe von 40.500 € gewährt.

An dieser Stelle nochmal meinen herzlichsten Dank an die Bürgerinitiative und ihre Initiatoren und Helfer.

Aber der Platz muss/sollte ja fertig gestaltet werden. Hier werden noch 135.000 € benötigt, welche auch in diesem Haushalt veranschlagt sind. Natürlich werden noch die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten wie „Land in Bewegung“ und die „Sportstättenförderung“ geklärt.

Wie so vieles in unserer Gemeinde wächst, muss auch unser Friedhof wachsen. Aufgrund der Änderungen der Bestattungsarten ist ein Geländeankauf zur Erweiterung nicht notwendig. Alle Maßnahmen finden auf dem jetzigen zur Verfügung stehenden Gelände statt. Es kommen die heute gängigen Bestattungsarten zur Anwendung. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 130.000 €. Auf Nachfrage wurde bei der Zuschussstelle wurde bestätigt, dass auch diese Maßnahme Förderfähig ist, sofern sie nicht die setzungsfreien Tiefengräber betrifft.

Im Baugebiet Über Rück I und II wird noch eine Straßenbeleuchtung mit „konventionellen Leuchtmittel“ betrieben. Hier ist eine Umrüstung auf LED geplant. Kostenpunkt geschätzt 33.000 €. Auch hier könnte eine Förderung, z.B. KIPKI greifen.

Es gibt auch noch viele kleinere Maßnahmen, darunter z.B.: die Anschaffung 50 Outdoorstühlen damit wir bei den verschiedenen Festen auf dem Dorfplatz Sitzgelegenheiten für die Besucher oder Musikvereine schaffen können. Hierfür sind für 5.000 € vorgesehen.

Auf dem Friedhof begleitet die Verwaltung immer noch die Sorge, dass ein Auto, durch versehentliche Fehlbedienung, auf die L425 stürzen kann. Hier sind massive Steinquader als Sperre im Wert von 8000 € vorgesehen.

Natürlich summieren sich die Einzelanschaffungen in der Kita auch. Digitalkameras für die 10 Gruppen. Die Möbel für zwei Gruppen müssen erneuert werden, der Bauwagen muss abgebaut und entsorgt werden. Es fehlen zwei Gerätehäuser zum Aufbewahren der diversen Spielfahrzeuge. Dies summiert sich auf 46.000 €, dem Gegenüber steht aber noch ein Haushaltsausgaberest von ca.13.000 € gegenüber.

Das Sportgelände braucht eine Reparatur bzw. einen neuen Ballfangzaun mit Kosten von ca. 5.000 €

Auch ein Thema, was uns auch in diesem Jahr begleiten wird, ist Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Bauleitplanung und Verkehrsplanung mit den diversen dazu notwendigen Studien und Gutachten. Die Kosten hierfür sind in diesem Jahr mit 46.000 € im Haushalt abgebildet. Hierzu gehören auch Studien für das neue Baugebiet „Über Rück III und IV“.

Größtes Vorhaben ist der Neubau einer Sport- und Kulturhalle, da wir auf die Zukunft gesehen, die vorhandene Halle nicht mehr nutzen können. Planungskosten für die neue Sport- und Kulturhalle sind mit 35.000 € berücksichtigt.

So viel zu den „sichtbaren Dingen“

Natürlich spielen in diesem Jahr auch wieder die Personalkosten eine große Rolle. Die Personalaufwendungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplan um 359.500 € an. Die Personalkostensteigerung werden einerseits verursacht durch Tariferhöhungen des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst sowie Stufensteigerungen.

Andererseits werden 2023 insgesamt 3,705 Stellen mehr ausgewiesen. Folgende Bereiche sind hiervon betroffen: 1 Stelle Bauhof, fast 2 Stellen im Kindergarten durch die erhöhte Betriebserlaubnis. 0,154 Stellen für Seniorenarbeit und 0,538 Stellen in der Kita Küche und 0,051 Stellen für einen Bestattungsbeauftragten.

Auf die nichtbeeinflussbaren Kosten gehe ich nicht besonders ein, da diese sich immer wieder in den Haushalten wiederholen. Es ist aber der Größte Posten in der Haushaltsplanung.

Im Endergebnis heißt das. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist 2023 einen negativen Wert von 945.500 € aus. Die Ortsgemeinde wird voraussichtlich in dieser Höhe einen Investitionskredit zur Finanzierung der Maßnahmen aufnehmen müssen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -93.090 €, Tilgungen fallen i.H.v. 112.230 € an. Zur Finanzierung der Tilgung und des negativen Saldos aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen benötigt die Ortsgemeinde eventuell einen Liquiditätskredit in Höhe von 205.320 €.

Bemerken möchte ich noch, dass die Ortsgemeinde Harxheim am 31-12-2022 einen Kassenbestand von 1.480.000 € hatte. Im letzten Haushalt 2022 war schon ein Kredit eingeplant von knapp 1,8 Mio. €, welche aber nicht zum Tragen kam. Selbst wenn wir nun die im Haushalt 22 beschlossene Ausgleichsfläche im Jahr 2023 ankaufen, muss hierfür keine Kreditaufnahme erfolgen.

Zu den Jahresabschlüssen 2021 und 2022 wäre noch zu erwähnen, dass diese nur Aufgrund von Planzahlen negativ sind. Bei den Abschlüssen mit den tatsächlichen Zahlen wird sich das Ergebnis eventuell noch in positive Zahlen drehen, bzw. einen minderen Negativbetrag auswerfen.

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

Andreas Hofreuter - Ortsbürgermeister Harxheim / Harxheim den 15-02-2023“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Adamek, der nachfolgende Haushaltsrede der CDU-Fraktion vorträgt.

Haushaltsrede für den Haushalt 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Anwesende

der Haushalt 2023 ist vorgestellt und setzt, nach unserer Auffassung konsequent den eingeschlagenen Kurs der Verwaltung zur nachhaltigen Entwicklung unserer Ortsgemeinde fort.

In einer wirtschaftlich schweren Zeit mit hoher Inflation, steigenden Kreditzinsen und Preisen ist ein Handeln mit Augenmaß erforderlich. Ein Beispiel für mangelndes Augenmaß in der heutigen Zeit ist der Wegfall der Ehrenamtsförderung durch den Kreis. Wirklich ein Ding der Unmöglichkeit!! Jede Gemeinde ist auf seine engagierten Bürger angewiesen, um ein gutes Miteinander und einen guten Zusammenhalt im Ort zu schaffen. Der Wegfall der Ehrenamtsförderung ist ein großer Fehler, da den Bürgern in den Vereinen eine wesentliche Grundlage des Engagements entzogen wird.

In den nächsten Jahren stehen in der Gemeinde große Projekte an, die in Angriff genommen werden müssen. Als Wichtigstes sei hier eine neue Sporthalle genannt.

Außerdem steht in diesem Jahr der Bau der Fahrzeughalle für den Gemeindefuhrpark und die wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahme am Spielplatz in der Oderstraße an. Des Weiteren bedarf es einer Erweiterung der Kindergartenküche zur Verpflegung der ca. 220 Kinder.

Diese und noch viele andere Punkte wurde im Haushalt 2023 berücksichtigt, sind nötig und wurden im Haupt und Finanzausschuss und dem Gemeinderat mit Sachlichkeit, zielorientiert, hart und fair über alle Parteien hinweg beraten. Unser Dank geht auch an Frau Weber von der VG, die uns bei der Erstellung des Haushalts 2023 tatkräftig unterstützt hat.

Wie auch in den vergangenen Jahren vertrauen wir auf die gute Finanzführung der Gemeindeverwaltung und sind zuversichtlich, dass trotz eines Jahres, dass durch eine schlechte Wirtschaftsprognose geprägt ist, am Ende ein positives Jahresergebnis stehen wird.

All dies führt dazu, dass wir als CDU-Fraktion dem Haushalt, zustimmen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Thomas Adamek, Fraktionssprecher“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied M. Wolf, der nachfolgende Haushaltsrede der SPD-Fraktion vorträgt.

Haushaltsrede SPD 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Sehr geehrte Verwaltung, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

Ich habe mir ernsthaft überlegt, ob ich meine Haushaltsrede von 2022 einfach kopiere. Vieles in diesem Haushalt ist wiederkehrend. Seien es die trüben Wirtschafts-Prognosen. Seien es Maßnahmen, die schon bald ihr rundes Jubiläum feiern können. Die wiederkehrenden Beiträge begleiten uns seit bald 3 Jahren, die Ausgleichsmaßnahme am Harxheimer Graben schon immerhin 9 Jahre.

Wo man bei Letzteren noch mit Abwägungen, Gutachten und Prognosen und Schriftverkehr die Verzögerung verstehen kann, fragt man sich bei den wiederkehrenden Beiträgen ja als Mitbürger: „Ob wir wirklich die erste Gemeinde sind, die Straßenausbaubeiträge in dieser Form einzieht? Kann das solch ein Problem sein?“ Antwort: Leider ja, das war ja auch eine Geschichte voller IT-Probleme mit und später auch ohne externen Dienstleister.

Besonders herausstellen beim Thema Verzögerung wollen wir das Neubaugebiet Über Rück 3+4 (welches auch schon zum 3. Mal in genau dieser Form im Haushalt erscheint). Dies wurde von Seiten der Verwaltung quasi vergessen und erst durch unsere Anfrage wieder, wortwörtlich, auf die Tagesordnung gesetzt. Es wäre schön, wenn im Hinblick auf knappen Wohnraum auch dieses Projekt zügig umgesetzt wird. Klar ist die Situation im Häuserbau momentan kompliziert, aber bis das Baugebiet erschließungsbereit ist, wird sich das geordnet haben.

So viel zum Thema Zeithaushalt. Zum eigentlichen Haushalt wollen wir gerne einige der neueren Maßnahmen näher beleuchten.

Bei den im Haushalt vorhandenen neuen Projekten, handelt es sich aus unserer Sicht, um notwendige Maßnahmen für die Infrastruktur der Gemeinde. Seien es die 5.000 €uro für Outdoor-Stühle, die Möbel und Klimaanlage für die Kita im Wert von 14.000 €uro, die LED-Beleuchtung für 33.000 €uro und vor allem die dringend nötige Umgestaltung und Erweiterung des Friedhofs für 133.000 €uro. Alles Maßnahmen die wir sehr begrüßen.

Andere Projekte, namentlich die Mulchraupe für 35.000 €uro, die Erweiterung der Kita-Küche für 500.000 €uro und die Neugestaltung des Bolzplatzes für 188.000 €uro sehen wir prinzipiell positiv. Im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde und die Projekte die noch kommen aber durchaus mit gemischten Gefühlen. In diesem Sinne sehen wir die Gelder für die Mulchraupe nur zur Bewilligung, wenn sie im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit angeschafft wird. Allein für uns scheint sie doch überdimensioniert.

Ähnlich bei der Erweiterung der Kita-Küche, welche einen Kostenrahmen angenommen hat, den man nur schwierig rechtfertigen kann. Wir haben die Maßnahme zwar mit im Haushalt abgestimmt, aber sehen auch hier durchaus die Möglichkeit, den Posten nicht abzurufen um eine Alternative in Betracht zu ziehen.

Beim Bolzplatzmöchte ich mir gerne die Zeit nehmen und den Mitgliedern der Bürgerinitiative danken. Ich denke, da spreche ich nicht nur für meine Fraktion, sondern auch für andere Mitglieder des Gemeinderates, das wir nachhaltig beeindruckt sind, mit wie viel Engagement und Geschwindigkeit sie den Bolzplatz vorangetrieben haben. Trotz Corona haben sie viele Spenden gesammelt, die Pläne ausgearbeitet, die Förderungen eingeholt und die 1. Phase bald vollendet. Daher unseren tiefen Dank für diese Engagement an die Bürgerinitiative und alle die sie unterstützt haben.

Gerne unterstützen wir im Rahmen des Gemeinderates den Bolzplatz weiterhin. In welchem Rahmen dies jedoch geschehen kann, muss gut geprüft werden. Insbesondere vor den Hintergrund negativen Einnahme Prognosen, den gerechtfertigten Kostensteigerungen beim Personal und im Hinblick auf den Bau einer neuen Sport- und Versammlungshalle um nur die offensichtlichen Punkte zu nennen.

Daher sehen wir als Fraktion auch nach Beschluss des Haushalts 2023 noch viele Diskussionen und Abwägungen auf uns zukommen.

Ich bedanke mich vielmals

Für die SPD-Fraktion

Maximilian Wolf“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Höferlin, der nachfolgende Haushaltsrede der FDP-Fraktion vorträgt.

Rede der FDP-Fraktion zum Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Harxheim

Meine Damen, meine Herren.

Die Möglichkeiten wirklich zu gestalten, werden bei Haushaltberatungen auf kommunaler Ebene immer geringer. Dennoch liegt uns heute ein Haushalt 2023 vor, der - im Rahmen der Möglichkeiten - Akzente setzt. Die Entwicklung des Ortes wird weiter vorbereitet, die notwendigen und wichtigen Infrastrukturen werden fortentwickelt und dennoch schaffen wir es, in schwierigen Zeiten darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

Unsere Vorstellungen, wie Harxheim sich entwickeln könnte, scheitert oftmals nicht am Geld, sondern daran, dass eine Wohngemeinde wie Harxheim sich nach übergeordneten Entwicklungsplänen nicht so entwickeln soll. Ein Beispiel dafür ist unser Wunsch ein Gewerbegebiet im Norden entstehen zu lassen; am liebsten in direkter Nachbarschaft zum bereits vorhandenen Gebiet der Stadt Mainz. Dieser Plan wird immer wieder - mit für mich merkwürdigen Begründungen - durchkreuzt.

Um so wichtiger ist es, dass wir die innerörtliche Entwicklung vorantreiben, vorhandene Flächen nutzen, damit dort auch Wohnraum geschaffen werden kann, wie er gebraucht wird. Das ist dann immer häufiger eine Wohnung, statt eines Einfamilienhauses. Genau so entscheidend ist aber auch, dass wir die Vorarbeiten zu einem neuen Baugebiet vorantreiben, wofür auch in diesem Haushalt die notwendigen Gelder zur Planung eingestellt sind.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass die eingestellten Kosten für den dringend benötigten Bauhof und die Planung einer neuen Sporthalle bereits im letzten Haushalt standen. Wir sollten hier im Gemeinderat in diesem Jahr bei beiden Projekten endlich weiterkommen!

Die Entwicklung der Kita bleibt weiterhin eine Daueraufgabe. Auch dieses Mal haben wir erhebliche Mittel für die Fortentwicklung dieser so wichtigen Infrastruktur für die Familien Harxheims eingestellt.

Ich will hier noch einmal die Kosten für die neue Küche, aber auch Möbel, Inventar und Neugestaltungen im Außenbereich nennen. Und wie jedes Jahr sage ich: Dieses Geld ist gut investiert. Die Eltern, aber auch die Einwohner in Harxheim insgesamt profitieren von der Betreuungssituation.

Wir könnten diese Gelder nicht im Haushalt einstellen, wenn in Harxheim nicht so viele fleißige Menschen leben und arbeiten würden. Ihnen verdanken wir auch die Möglichkeiten, die wir hier im Rat für sie treffen können und Ihnen hierfür von dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank!

Der Haushalt orientiert sich also insgesamt an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem auch an einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes.

Und ich will auch an der Stelle - wie immer - den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den vielen Vereinen und Ehrenamtlichen danken, die das was wir mit Geld der Gemeinde möglich machen, am Ende tagtäglich mit Leben füllen, mit ihrem Engagement. Ohne dies würden wir hier nur ein Zahlenwerk aufstellen.

Die Fraktion der Freien Demokraten stimmt sehr gerne dem Entwurf des Haushalts zu und bedankt sich ebenfalls bei allen, die an der Erstellung mitgewirkt haben, insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung.

Vielen Dank

Manuel Höferlin - für die FDP-Fraktion im Gemeinderat Harxheim

- Es gilt das gesprochene Wort -“

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Renker, die nachfolgende persönliche Erklärung vorträgt.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

dem Haushalt 2023 kann ich leider so nicht zustimmen. Wir planen 2023 wieder mit einem Minus und da ist noch nicht der Mittelübertrag von 1,5 Mio. € enthalten.

Meiner Ansicht sind hier einige Ausgaben ausgewiesen, die nicht unserer Haushaltslage entsprechen.

Beispielhaft möchte ich nur drei wesentliche Punkte nennen.

So ist eine Mähraupe für 35.000 € eine meiner Ansicht nach nicht notwendige Ausgabe, gerade vor dem Hintergrund, dass wir nicht wissen, wo wir sie im Jahr 2023 unterstellen sollen.

Auch die Kosten für eine Küche und hier wirklich nur eine Küche - kein Gebäude - von 500.000 € sind extrem hoch und müsste dringend überdacht werden. Dieser Betrag würde keiner im privaten Bereich bezahlen, aber hier scheint der Gedanke vorzuherrschen, es ist ja nicht mein Geld. Doch leider schon, es ist unser Steuergeld.

Auch der Bolzplatz in Höhe von zusätzlich 154.000 € ist viel Geld. Es ist ein schöner Platz, aber im Zuge eines Haushaltsminuses müssen wir schon überlegen, was wir wollen und ob wir uns das wirklich in diesem Jahr leisten können.

Dies sind für mich gravierende Gründe, einem solchen negativen Haushalt nicht zuzustimmen.

Vielen Dank.

Anke Renker, Mitglied Gemeinderat“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen inkl. der Nachmeldungen. Der Haushaltsplan wird entsprechend der Nachmeldungen angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 11; Nein-Stimme(n) 4

Zu TOP 2:

Vollzug des Haushaltsplanes 2022; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

Vorlage: 2023/026/020

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2022.

Ratsmitglied Reis weist auf einen Fehler in der vorliegenden Anlage hin, es handelt sich nicht um die Rathausstraße sondern um die Mainzer Straße.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Neufassung der Hauptsatzung

Vorlage: 2022/026/107/3

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Entscheidung über das Einvernehmen bei Baugenehmigungsverfahren, im Falle von etwaigem Fristablauf, an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss zu übertragen.

Hierzu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung (8. Änderungssatzung).

Die Verwaltung empfiehlt die Satzung komplett zu aktualisieren und eine „neue“ Hauptsatzung zu beschließen, welche sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

Die wesentlichen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert. Diese beziehen sich u.a. auf folgende Punkte der Satzung:

„alte“ Satzung:

§ 7 Wahl der Ausschüsse:

Entfällt, da in § 45 GemO abschließend geregelt.

§ 12 Entschädigung der Feldgeschworenen

Entfällt, da diese hier nicht mehr im Einsatz sind.

„neue“ Satzung:

§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachungen:

Abs. 4: Erweiterung um dringende öffentliche Bekanntmachungen sowie Bestimmung der Allgemeinen Zeitung Ausgabe Rheinhessen als Bekanntmachungsform

Abs. 5: Erläuterung öffentlicher Ausruf

§ 6 Aufgaben der Ausschüsse mit abschließender Entscheidung

Abs. 3: Erhöhung der Wertgrenze von 10.000,00 € auf 15.000,00 € exkl. Mehrwertsteuer

Abs. 4: Neue Aufgabenübertragung an den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

§ 7 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister

Erhöhung der Wertgrenze von 5.000,00 € auf 7.500,00 € exkl. Mehrwertsteuer

§ 9 Aufwandsentschädigung der Rats- und Ausschussmitglieder:

Abs. 3: Erhöhung des Sitzungsgeldes

§ 10 Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters

Abs. 1: Erweiterung um Satz 2

Ansonsten - Anpassung an die Mustersatzung

§ 11 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten:

Anpassung an die Mustersatzung

Ansonsten erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung und Vereinheitlichung von Bezeichnungen in der gesamten Satzung.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Harxheim in der vorgelegten Form. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 16. August 1999, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. Juni 2019 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 2; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 4:

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2023/026/004

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Der bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehende Vertrag über die Nutzung der Anlagen der EWR Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung (sogenannte gemeinsam genutzte Anlagen) muss angepasst werden. Zum einen sind konkrete Regelungen bezüglich des Zuganges erforderlich, zum anderen müssen bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen separate Verträge abgeschlossen werden. Im Wesentlichen wurde folgendes angepasst:

  • Aktualisierung der Präambel
  • zukünftig werden für die gemeinsam genutzten Anlagen keine laufenden Nutzungskosten mehr angefordert; EWR stellt die Anlagen zukünftig kostenfrei zur Verfügung; Anpassungen der Regelungen in den §§ 3 und 4 sowie den Anlagen
  • Anpassung der Zutrittsregelungen in § 5
  • Anpassung der Laufzeit in § 7; der Vertrag ist zukünftig abhängig davon, ob die EWR Netz GmbH Netzbetreiber ist (solange EWR Konzessionsinhaber ist); das war bisher bereits so vereinbart, aber nicht deutlich formuliert
  • Regelung zum Schlüsselverlust; entsprechende Regelung in § 9 des Vertrages;
  • Regelung für Freileitungen nach § 10; diese Regelung erfolgt nur noch in den Gemeinden, bei den noch Freileitungen bestehen
  • eigenständiger Vertrag bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtung inkl. Kostenregelung (§ 2 Abs. 2 alt) Die Anlagen der Schaltung sind nicht Bestandteil der Anlagen, die über den Stromkonzessionsvertrag geregelt sind. Vielmehr sind und bleiben diese Anlagen im Eigentum von EWR - unabhängig von der Stromkonzession. Zudem kann die Schaltung Bestandteil der Betriebsführung sein. Diese wird in der Regel ausgeschrieben.

Grundsätzlich soll mit dem neuen Vertrag eine Konkretisierung der Regelungen erfolgen, was jedoch keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise bedeutet. Zudem verzichtet EWR aufgrund der bereits bisherigen langen Zusammenarbeit zukünftig auf eine Kostenanforderung für die Nutzung der gemeinsam genutzten Anlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der seitens der EWR Netz GmbH vorgeschlagenen Neufassung des Vertrages über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie der Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

Vorlage: 2023/026/010

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden - und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.

3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

4. Bisherige Aktivitäten

Die Ortsgemeinde Harxheim hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere

- Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung, LED Straßenbeleuchtung)

- Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen und Pelletheizung für Das Nahwärmenetz Kita und Multifunktionsgebäude mit Hort)

5. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.

Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:

- Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften

o Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

o Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.)

o Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

- Optimierung eines systematischen Energiemanagements

o Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring

- Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

o Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen;

o Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet;

o Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft;

- Klimafreundliche Bauleitplanung

o Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz;

o Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.);

o Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge;

o Verstärkte Innenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten;

- Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

o Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.);

o Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten;

o Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze);

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Harxheim tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

- Energetische Sanierung bzw. Optimierung

- Optimierung eines systematischen Energiemanagements

- Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

- Klimafreundliche Bauleitplanung

- Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

- die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

- zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 7:

Ehrensatzung; hier: Beschlussfassung

Der Vorsitzende gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Fritzsch. Herr Fritzsch erläutert kurz die wesentlichen Punkte.

Ratsmitglied M. Wolf bittet um zwei redaktionelle Änderungen und Seite 4 zu entfernen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Ehrenordnung mit den besprochenen Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Anträge/Anfragen

Der Vorsitzende verliest nachfolgende Stellungnahme des Fachbereichs 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim.

„Stellungnahme zur Anfrage FDP Harxheim vom 15.02.2023

Die einzelnen Anfragen können seitens des Fachbereichs 2 leider nicht vollständig beantwortet werden, weshalb die Anfrage insgesamt auch an die Sachgebiete Straßenverkehr und Ordnung weitergeleitet wurde. Die Antworten des Fachbereichs 2 sind im weiteren Textverlauf kursiv formatiert.

Zunehmender Verkehr aus den Gemeinden der VG Rhein-Selz

Am 27.12.2022 wurde in der Allgemeinen Zeitung aus dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim berichtet, dass das 3. Großprojekt „Erweiterung des Gewerbegebiets“ im Jahre 2023 in die Realisierungsphase geht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

• Wurde die Gemeinde Harxheim oder die VG Bodenheim um Stellungnahme hinsichtlich der Erweiterung gebeten?

Die Verbandsgemeinde Bodenheim wurde mit Schreiben der Verbandsgemeinde Rhein-Selz vom 02.06.2022 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beteiligt. Eine telefonische Rückfrage mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch bereits erfolgt, aber das Abwägungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ein Schreiben hierzu wurde uns auch nicht zugestellt. Wir werden bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eine Fristverlängerung aufgrund der Nichtzustellung um 30 Tage beantragen und die Ortsgemeinde Harxheim nach Überlassung der Unterlagen bitten, eine Stellungnahme über unseren Fachbereich abzugeben.

• Wenn ja, mit welcher Antwort? Wenn nein, ist bekannt, warum nicht?

Die Verbandsgemeinde Bodenheim hat im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Trägerbeteiligung) Fehlanzeige erstattet, da hier u.E. keine Belange der VG bzw. der Ortsgemeinde berührt sind. Die Ortsgemeinde Mommenheim plant die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am nördlichen Ende der Gemeinde. Die Verkehrssteigerung und die daraus entstehenden Auswirkungen sind u.E. zumutbar.

Die FDP-Fraktion fragt nach, wie die Ortsgemeinde das sieht.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde hierzu nicht gefragt wurde.

• Die Gemeinde Harxheim durfte nicht mit Gau-Bischofsheim und Lörzweiler im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein Gewerbegebiet entwickeln.

• Worin besteht der Unterschied zur Erweiterung des Gewerbegebietes Mommenheim?

Diese Frage kann seitens der VG leider nicht beantwortet werden, hierfür sind die Behörden der Landesplanung zuständig. Bitte nehmen Sie dazu mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen oder der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe Kontakt auf.

Es wird um Weiterleitung durch die Verbandsgemeinde gebeten.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) beschlossen, das interkommunale Gewerbegebiet aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes herauszulösen, um den Verfahrensablauf nicht weiter zu beeinträchtigen. Für das Gebiet muss neben umfangreichen Untersuchungen ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden.

• Wurde seitens der VG Bodenheim geprüft, mit welcher weiteren Verkehrszunahme durch die Erweiterung zu rechnen ist oder wurden entsprechende Zahlen zur Verfügung gestellt?

Im frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben wir das nicht überprüft, da Angaben hierzu nicht ersichtlich waren. Da das Schreiben zur Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wie oben bereits ausgeführt noch nicht bei uns eingetroffen ist und wir somit nicht über die Offenlage informiert waren, konnten wir auch die entsprechenden Gutachten nicht einsehen.

Wir haben allerdings auch nicht zu prüfen, welche konkrete Verkehrsbelastung sich aus der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden ergibt. Dies ist Aufgabe der plangebenden Gemeinde. Soweit die Ortsgemeinde uns hier textlich unterstützt, können wir im Rahmen der noch möglichen Stellungnahme entsprechend einwenden.

Die Gemeinde Mommenheim erschließt derzeit ein Neubaugebiet „Am Lazarienpfad“ und eine Wohnanlage „Am Kirchpfalter“. Dadurch ist mit weiterer Verkehrszunahme zu rechnen. Bereits jetzt nimmt der Verkehr durch Baustellenfahrzeuge und Lieferverkehr zu.

Die Gemeinde Hahnheim plant zum bereits bestehenden Gewerbegebiet eine Erschließung von ca. 14.000 m². Hier möchte sich ein Logistiker für Solarpanel ansiedeln. Der Schwerverkehr wird durch die L425 an die Autobahn angebunden. Auch hierdurch ist mit weiterem Durchgangsverkehr zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

• Ist dies der Gemeinde Harxheim und der VG Bodenheim bekannt?

Für den Bebauungsplan „Am Kirchfalter“ sowie „Am Lazarienpfad“ fand eine Beteiligung der Verbandsgemeinde Bodenheim statt. Bezüglich des Bauvorhabens in Hahnheim wurde bislang keine Beteiligung durchgeführt.

Die FDP-Fraktion fragt nach, ob dies der Ortsgemeinde bekannt ist.

Der Vorsitzende teilt mit, dass dies der Ortsgemeinde nicht bekannt ist.

• Wenn ja, wie stellt sich die Ortsgemeinde/ Verbandsgemeinde hierzu auf?

Der Bebauungsplan „Am Kirchfalter“ umfasst die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Seniorenzentrum sowie eines Allgemeinen Wohngebietes, in dem nach objektiver Betrachtung nur sehr wenige Bauplätze entstehen können. Der Bereich des Allgemeinen Wohngebietes nimmt im Geltungsbereich nur einen untergeordneten Flächenanteil ein. Eine für Harxheim unzumutbare Verkehrszunahme können wir hier nicht sehen.

Der Bebauungsplan „Am Lazarienpfad“ liegt im südlichen Bereich der Ortsgemeinde Mommenheim Richtung der Gemeinde Selzen. Hier wurde kein Verkehrsgutachten seitens der VG Rhein-Selz erstellt.

• Wurden die Orts- oder Verbandsgemeinde bei den Vorhaben zur Stellungnahme aufgefordert?

Die Verbandsgemeinde Bodenheim wurde mit Schreiben vom 13.01.2020 sowie 18.12.2020 zum Bebauungsplan „Am Kirchfalter“ beteiligt; mit Schreiben vom 02.06.2020 am Bebauungsplanverfahren „Am Lazarienpfad“.

• Falls ja, wurde eine Stellungnahme abgegeben und wie lautet diese?

Es wurde jeweils Fehlanzeige erstattet, da die Belange der VG Bodenheim sowie der Ortsgemeinden u.E. nicht berührt werden. Hinsichtlich des Baugebiets „Am Lazarienpfad“ sehen wir ebenfalls keine unzumutbare Verkehrsbeeinträchtigung, da sich der überörtliche Ziel- und Quellverkehr dieses Wohngebiets auf die umliegenden klassifizierten Straßen verteilen wird.

Wir werden auf Grund dieser Anfrage die Unterlagen zum Gewerbegebiet in Hahnheim der Ortsgemeinde Harxheim zur Stellungnahme über den Fachbereich 2 zur Verfügung stellen, sobald die VG Rhein-Selz uns nach § 2 Abs. 2 BauGB an dieser Planung um bauplanungsrechtliche Stellungnahme bittet. Dies wird voraussichtlich jedoch nicht der Fall sein, da Hahnheim keine benachbarte Gemeinde ist.

Die FDP-Fraktion fragt nach, ob die Ortsgemeinde das auch so sieht.

Der Vorsitzende verneint dies.

Ansässige Firmen in den Gemeinden der VG Rhein-Selz, insbesondere in Mommenheim, Selzen und Hahnheim, erzeugen bereits jetzt schon erheblichen Schwerlastverkehr, der zu und von der Autobahn bzw. Mainz durch Harxheim fährt. Beispielhaft sind hier die Firmen Schott, Grub Schwertransporte, Grub Containerdienste, Grub Bauunternehmen, der Golfplatz, das in Mommenheim neu gebaute Hotel, die Fa. Sokolis Abbruchunternehmen Baggerbetrieb und die Firma Held Getränkedienst genannt. Die Unternehmen erweitern teilweise ihre Kapazitäten, sodass mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Inwieweit ist es für Anwohnerinnern und Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt Harxheim der L425 noch zumutbar, den weiter zunehmenden Verkehr aus und in Richtung der VG Rhein-Selz zu ertragen?

Hierzu können wir leider keine befriedigende und fachlich versierte Auskunft geben. Wie Hahnheim ist auch die Gemarkung Selzen kein direkter Nachbar einer Gemeinde der Verbandsgemeinde Bodenheim. Natürlich bleibt es der Ortsgemeinde Harxheim unbenommen, dennoch im Rahmen der Beteiligungen zu Bebauungsplänen Stellung zu nehmen, allerdings nicht als benachbarte Gemeinde sondern als „Jedermann“ im Sinne der Bürgerbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.

Die Ortsgemeinden sind untereinander mit einem regionalen und überregionalen Straßenverkehrsnetz verbunden, für das wir in der VG nach dem LStrG nicht zuständig sind. Daher empfehlen wir, die Anfrage an die zuständigen Stellen zu stellen.“

Die Weiterleitung soll bitte ebenfalls durch die Verbandsgemeinde erfolgen.

Des Weiteren bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung der noch offenen Fragen in der nächsten Ratssitzung.

Zur Beantwortung der noch offenen Frage von Ratsmitglied Renker bezüglich der Planungskosten, verteilt er eine Aufstellung an die Ratsmitglieder und verliest diese.

Ratsmitglied M. Wolf fragt nach dem Sachstand bezüglich Glasfaser.

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand.

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Adamek. Herr Adamek trägt nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vor.

„Antrag für die Einleitung eines Zielabweichungsverfahren bei der Ablehnung des benötigten Gewerbegebiets an der Ebersheimer Kreuzung/L425

Sehr geehrter Herr Hofreuter,

Die CDU-Fraktion beantragt die nötigen Schritte für ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten, um gegen die Ablehnung des benötigten Gewerbegebiets vorzugehen. Die Notwendigkeit eines Gewerbegebiets ergibt sich bereits aus dem Eigenbedarf unseres Ortes. In der Ablehnung durch die Kreisverwaltung sehen wir eine deutliche Ungleichbehandlung unseres Ortes zu Mainz.

Bereits wurde vor mehreren Jahren ein Gewerbegebiet auf der anderen Seite der Ebersheimer Kreuzung an der L425 auf „Mainzer“ Grund genehmigt. In diesem befindet sich u.a. eine Tankstelle und das in unmittelbarer Nähe zum Wasserschutzgebiet.

Eine Ablehnung unseres geplanten Gewerbegebiets mit der Begründung, dies sei mitten in der Frischluftschneise von Mainz ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn dort in ca. 50 Meter Nähe eine große Total Tankstelle genehmigt werden kann, die bestimmt mit den Benzindämpfen sehr viel mehr Einfluss auf die Frischluft in Mainz hat, so ist dies einfach haltlos und entspricht überhaupt nicht der Gleichbehandlung zweier Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Adamek
(CDU Fraktionsvorsitzender)“

Ratsmitglied Höferlin beantragt, den Antrag der CDU-Fraktion in den Ausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Verweisung in den Ausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Informationen

Der Vorsitzende gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Fritzsch. Herr Fritzsch informiert über nachfolgendes:

-

Nachlass Edgar Dechent

-

Röhrbrunnen läuft nicht richtig

-

Bauarbeiten An der Mahlsteig

Der Vorsitzende gibt das Wort an Beigeordnete Decker-Schneider. Frau Decker-Schneider informiert, dass die Krippe derzeit nur mit 2 Kindern besetzt ist. Die nicht besetzten Plätze sollen in der Verbandsgemeinde angeboten werden.

Zu TOP 14:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zwei Grundstücksangelegenheiten und einem Antrag zum Thema „besonderes Vorkaufsrecht“ zugestimmt worden ist.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:05 Uhr.

Andreas Hofreuter
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin