| Sitzungszeiten | |
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 22:28 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:28 Uhr bis 22:37 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:37 Uhr bis 22:38 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Jens Mutzke
Erster Beigeordneter
Martin Acker, Vorsitzender zu TOP 9.1
Beigeordnete
Heidi Veit-Gönner
Diana Vogler
Die Ratsmitglieder
Martina Biennek
Uwe Breivogel
Nicole Dittmann
Jonas Gauer
Thomas Glück
Daniel Göttert
Heike Hermes
Michael Jo
Sara Jamina Kamp
Michael Kasper
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Jan Kissau
Björn Leber
Michael Leber
Hans Löffert
Roland Martinez
Jonathan Maskos
Jens Richterich
Mareike Birgit Strampe
Andrea Sucker
Marco Vollrath
Schriftführerin
Vanessa Taner
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger: 5
René Nauheimer, Erster Beigeordneter der VG
Kerstin Thieme Jäger, zu TOP 8
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Peter Acker
Stefan Both
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 16.09.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Vanessa Taner bestimmt. Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen / Ergänzungen der Tagesordnung bekannt: TOP 5 und TOP 12.13 werden ergänzt. Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend. Die Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden einstimmig angenommen.
| Tagesordnung | ||
| Öffentlicher Teil: | ||
|
| Vorlage |
| 1. | Verpflichtung von Ratsmitgliedern | 2024/006/167 |
| 2. | Aushändigung der Geschäftsordnung | 2024/006/195 |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
|
| 4. | Änderung der Hauptsatzung | 2024/006/085 |
| 5. | Wahl der Ausschussmitglieder a) Rechnungs- und Prüfungsausschuss b) Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss c) Sozial-, KiTas- und Jugendauschuss d) Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss e) Klima-, Umwelt- und Naturschutzausschuss | 2024/006/087 |
| 6. | Nachwahlen in Ausschüsse a) Haupt- und Finanzausschuss b) Bau- und Planungsausschuss c) Ortssanierung-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss | 2024/006/219 |
| 7. | Wahl des Umlegungsausschusses | 2024/006/164 |
| 8. | Ergebnisse der Seniorenumfrage des Generationen-Netzwerk |
|
| 9. | Bauleitplanung |
|
| 9.1. | Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss | 2024/006/189 |
| 9.2. | Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss | 2024/006/188 |
| 9.3. | Bebauungsplan "Leidhecke" - Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes | 2024/006/190/1 |
| 9.4. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hilgestraße -Nord", 5. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss über den Durchführungsvertrag c) Satzungsbeschluss | 2024/006/186 |
| 9.5. | 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung" | 2024/006/175 |
| 9.6. | Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme | 2024/006/194 |
| 9.7. | Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme | 2024/006/179 |
| 10. | Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage | 2024/006/215 |
| 11. | Vergaben |
|
| 11.1. | E-Carsharing für die OG Bodenheim | 2024/006/207 |
| 11.2. | Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Lange Ruthe" - Vergabe der weiteren Ingenieurleistungen und Vergabevollmacht | 2024/006/206 |
| 11.3. | Vergabe des Ausbaus eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußweges zu einem Radweg im Rahmen Radweg unterhalb der Ortsrandstraße | 2024/006/216 |
| 12. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 12.1. | Reparatur bzw. Instandsetzung der Straßenleuchte in der Laubenheimer Straße LP-Nr. 524 | 2024/006/125 |
| 12.2. | Nachrüstung Blendschutz an einer Straßenleuchte in der Langgasse 9 LPNr. 505 | 2024/006/128 |
| 12.3. | Nächtliche Blendung durch eine Straßenbeleuchtung Danziger Weg 19 LP-Nr. 621 | 2024/006/134 |
| 12.4. | Reinigung der PV Anlage auf der KITA Mühlbachstörche und dem Sport & Kulturzentrum Bürgel | 2024/006/135 |
| 12.5. | Vergabe Nachtrag zu Außenanlagenarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Toranlage, Zaunumbau | 2024/006/139 |
| 12.6. | Quartiersparkplatz Ölmühlstraße - Abrissarbeiten Ölmühlstraße 7 hier: Vergabe der Begutachtung auf Gebäudeschadstoffe | 2024/006/149 |
| 12.7. | Vergabe Nachtrag 3 zu Raumlufttechnische Anlagen für den Neubau Kita Leidheckenweg Durchgangsventil für Heizungsbauer | 2024/006/181 |
| 12.8. | Vergabe Nachtrag 7 zu Sanitärinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg Mehr- und Minderkosten | 2024/006/182 |
| 12.9. | Vergabe Nachtrag 8 zu Heizungsinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg Mehr- und Minderkosten Heizzentrale | 2024/006/183 |
| 12.10. | Vergabe Nachtrag 9 zu Heizungsinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg aus Auflagen Bohrgenehmigung | 2024/006/192 |
| 12.11. | Kita Abenteuerwiese Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze | 2024/006/185 |
| 12.12. | Sanierungsgebiet 3. BA (Zwerchgasse & Gaustraße) - Straßenbauarbeiten- Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Gerharz - | 2024/006/205 |
| 12.13. | Entschärfung der Hochwasserproblematik im Bereich Rheinstraße/Wormser Straße - Ingenieurleistungen | 2024/006/220 |
| 13. | Anträge der Ratsfraktionen |
|
| 13.1. | Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“; SPD-Antrag vom 26.08.2024 |
|
| 13.2. | Antrag zur Umsetzung des Förderprogramms NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024 |
|
| 13.3. | Antrag zur Verbesserung der ökologischen Gestaltung und des Mikroklimas im Rahmen der Ortskernsanierung; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024 |
|
| 13.4. | Antrag zur gemeinsamen Selbstverpflichtung für Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024 |
|
| 13.5. | Antrag zur Aufwertung der Gemeinde als Wander- und Naherholungsmöglichkeit; FWG-Antrag vom 11.09.2024 |
|
| 14. | Anträge/Anfragen |
|
| 14.1. | Antrag auf Ablösung eines Pkw-Stellplatzes gemäß Satzung Bauvorhaben Kanalgasse | 2024/006/197 |
| 14.2. | Befreiungsantrag Nutzungsänderung in Fitnessstudio, Am Kuemmerling | 2024/006/214 |
| 15. | Informationen |
|
| 15.1. | Vollzug der GemHVO; Berichterstattung | 2024/006/163 |
| 15.2. | Sachstand und Beschlussfassung Bike and Ride Anlage | 2024/006/209 |
| 16. | Annahme von Spenden |
|
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 17. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 18. | Rechtsangelegenheiten | |
| 19. | Anträge/Anfragen | |
| 20. | Informationen | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Verpflichtung von Ratsmitgliedern; Vorlage: 2024/006/167
Sachverhalt:
Namens der Ortsgemeinde Bodenheim verpflichtet Ortsbürgermeister Jens Mutzke Frau Martina Biennek und Frau Andrea Sucker durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).
Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.
Zu TOP 2:
Aushändigung der Geschäftsordnung; Vorlage: 2024/006/195
Information:
Gemäß § 33 GeschO wird allen Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse die Geschäftsordnung ausgehändigt.
Zu TOP 3:
Einwohnerfragestunde
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 4:
Änderung der Hauptsatzung; Vorlage: 2024/006/085
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen enthält, z.B. hinsichtlich der Anzahl der Beigeordneten oder über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen (§ 44 Abs. 2 GemO). Sofern mit der Änderung der Hauptsatzung eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten oder der Mitglieder in Ausschüssen verbunden ist, kann die Wahl der zusätzlichen Personen erst erfolgen, wenn die Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen nach § 25 Abs. 2 GemO jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates. Auf der Grundlage der von der Verwaltung vorgetragenen Änderungswünsche wurden die 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung im Entwurf erstellt und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.09.2024, wurde beabsichtigt, Ausschüsse zusammenzufassen. Dementsprechend sind einige Änderungen vorzunehmen. Die Änderungen können dem Hauptsatzungsentwurf entnommen werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt die Vergabeermächtigung über die Entscheidungen von Vergaben von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erhöhen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
In § 4 Nr. 2 wird diese für den Ortsbürgermeister von 5.000,00 € auf 10.000,00 € erhöht.
Es wird auf einen Schreibfehler im § 1 hingewiesen. Unter 6. Soll es Sozial-, Kita-, Jugend- und Seniorenausschuss heißen.
Ratsmitglied Andrea Sucker von der CDU-Fraktion stellt den Antrag die Ausschüsse auf die ursprüngliche Anzahl von 10 Mitgliedern zu verschlanken.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 31. August 1994 der Ortsgemeinde Bodenheim in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Beschluss 2:
Der Gemeinderat stimmt dem gestellten Antrag von Andrea Sucker, seitens der CDU-Fraktion, die Ausschüsse auf eine Mitgliederzahl von 10 zu verschlanken, zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen 6; Nein-Stimmen 11; Enthaltungen 5
Zu TOP 5:
Wahl der Ausschussmitglieder
a) Rechnungs- und Prüfungsausschuss
b) Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss
c) Sozial-, Kita-, Jugend- und Seniorenausschuss
d) Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss
e) Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss
Vorlage: 2024/006/087
Sachverhalt:
Vorbehaltlich des Beschlusses unter TOP 4, der Zustimmung der Änderung der Hauptsatzung, werden die unten durchgeführten Wahlen des Sozial-, KiTa-, Jugend und Seniorenausschuss sowie des Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss erst nach In Kraft treten der 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wirksam.
Die vom Ortsgemeinderat gebildeten Ausschüsse bestehen aus je zehn Mitgliedern und Stellvertretern.
Abweichend haben der Bau- und Planungsausschuss, der Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss sowie der Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss 13 Mitglieder. Für jedes Mitglied können Stellvertreter / innen gewählt werden.
Dem Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss gehören zusätzlich mit beratender Stimme ein Mitglied des Vorstandes des Verkehrsvereins, des Vereinsrings, die Vorsitzenden der Partnerschaftsausschüsse sowie der / die Beauftragte für Wirtschaftsförderung an.
Dem Sozial-, KiTa-, Jugend- und Seniorenausschuss gehören zusätzlich mit beratender Stimme die Mitarbeitenden der Kitasozialarbeit, des Generationenbüros und der / die Jugendbetreuer*in sowie ein Mitglied des Jungendrates der Ortsgemeinde Bodenheim an.
Dem Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss gehören zusätzlich mit beratender Stimme ein Mitglied des Vorstandes des örtlichen Bauern- und Winzervereins sowie der / die Naturschutzbeauftragte an.
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des folgenden Ausschusses werden gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt:
a) Rechnungs- und Prüfungsausschuss
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen folgender Ausschüsse können § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Hauptsatzung aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden:
b) Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss
c) Sozial-, KiTa-, Jugend- und Seniorenausschuss
d) Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GemO Ratsmitglied sein.
Hinsichtlich der Durchführung der Wahl der Ausschussmitglieder kann der Ortsgemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Hs GemO beschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung. Dies gilt auch für die Wahlen in kommenden Tagesordnungspunkten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Es folgt die Durchführung der Wahl.
Zur Wahl in die o.g. Ausschüsse wird wie folgt vorgeschlagen:
a) Rechnungs- und Prüfungsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Vertreter*innen werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Wolfgang Kirch | Heike Hermes |
| Stefan Both | Peter Acker |
| Jonathan Maskos | |
| Andrea Sucker | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Nicole Dittmann | Roland Martinez |
| Jan Kissau | Sara Kamp |
| Markus Kirch | Hans Löffert |
| Daniel Göttert | |
| Von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Michael Jo | Martina Biennek |
| Mareike Strampe | Jens Richterich |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Michael Leber | Michael Kasper |
| Björn Leber | |
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
b) Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss
Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Vertreter*innen werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Heike Hermes | Andrea Sucker |
| Jonathan Maskos | Marita Jäger |
| Jonas Gauer | Alexandra Schäfers-Vogel |
| Stefan Both | Markus Maß |
| Verena Braun | |
| Dirk Nagel | |
| Annika Gill | |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Ingo Heers | Nicole Dittmann |
| Roland Martinez | Sara Kamp |
| Michelle Glück | Sebastian Riebel |
| Ralf Werner | |
| Jan Kissau | |
| Von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Sabine Longerich | Andreas Frings |
| Mareike Strampe | Jens Richterich |
| Eberhard Wolf | |
| Johannes Kaufmann | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Katharina Acker | Michael Kasper |
| Björn Leber | |
| Simone Leber | |
| Markus Liebig | |
| Nadine Keusgen | |
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
c) Sozial-, KiTa-, Jugend- und Seniorenausschuss
Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Vertreter*innen werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
| Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Uwe Breivogel | Andrea Sucker |
| Jonathan Maskos | Susanne Sinémus |
| Markus Maß | Alexandra Schäfers-Vogel |
| Marita Jäger | Stefan Gardt l |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Nicole Dittmann | Gabriele Schuster |
| Angelika Götz-Winkler | Jan Kissau |
| Sara Kamp | Christa Werner |
| Markus Kirch | |
| Jeanine Bernhardt | |
| Von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Eberhard Wolf | Andreas Frings |
| Mareike Strampe | Jens Richterich |
| Elisabeth Henn | |
| Michael Jo | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Katharina Acker | Wolfgang Kerz |
| Michael Kasper | |
| Björn Leber | |
| Michael Leber | |
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
d) Umwelt-, Naturschutz-, Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Vertreter*innen werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
| Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Jonathan Maskos | Marita Jäger |
| Jonas Gauer | Markus Maß |
| Uwe Breivogel | Verena Braun |
| Marco Vollrath | Patrick Gauer |
| Patrick Sauer | Hans-Christoph Gill |
| Von der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Thomas Glück | Nicole Dittmann |
| Michelle Glück | Markus Kirch |
| Jeanine Bernhardt | Ingo Heers |
| Harald Feck | Dirk Müller |
| Robin Steinkrüger | |
| Peter Kirchner | |
| Von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Martina Biennek | Cornelia Frings |
| Thorsten Jäger | Peter Winhart |
| Thomas Metz | |
| Andreas Frings | |
| Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Mitglieder: | Vertreter*innenpool: |
| Björn Leber | Michael Kasper |
| Thilo Acker | Michael Leber |
| Wolfgang Kerz | |
| Achim Hammer | |
| Markus Liebig | |
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Nachwahlen in Ausschüsse
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau- und Planungsausschuss
c) Ortssanierung-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss
Vorlage: 2024/006/219
Sachverhalt:
Am 08.07.2024 hat der Gemeinderat Mitglieder in folgende Ausschüsse gewählt:
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau- und Planungsausschuss
c) Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss
In der o.g. Sitzung konnten jedoch nicht alle Ausschussmitglieder bzw. alle stellvertretenden Ausschussmitglieder gewählt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in den o.g. Ausschüssen erforderlich:
Nach § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder des Rechnungs- und Prüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die übrigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder nach Satz 2 soll Mitglied des Gemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
Gemäß einstimmigem Beschluss unter TOP 5 findet die Wahl in offener Abstimmung statt.
Zur Nachwahl in die o.g. Ausschüsse wird wie folgt vorgeschlagen:
Haupt- und Finanzausschuss
Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Andrea Sucker
2. Günther Kuhn
3. Markus Maß
4. Marita Jäger
5. Karl-Heinz Wrede
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – OG Bodenheim werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Jens Richterich
2. Michael Jo
3. Luca Rigoni
4. Eberhard Wolf
Ausschussmitglied Heidi Veit-Gönner scheidet als ordentliches Mitglied aus und wird durch Martina Biennek ersetzt.
Von der SPD-Fraktion wird noch zusätzlich Markus Kirch als Stellvertreter ergänzt.
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
Bau- und Planungsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Jonathan Maskos
2. Wolfgang Kirch
3. Jonas Gauer
4. Marita Jäger
5. Karl-Heinz Wrede
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – OG Bodenheim werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Philipp Schultz
2. Daniel Kopp
3. Mattias Leber
4. Jens Richterich
Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Wolfgang Kerz
2. Björn Leber
3. Ronald Schenk
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss
Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern (§ 2 Abs. 2 Hauptsatzung), die Mitglieder und Stellvertreter können aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen Bürgern gewählt werden; mindestens die Hälfte der Mitglieder sollen jedoch Ratsmitglied sein (§ 2 Abs. 3 Hauptsatzung).
| Von der CDU-Fraktion werden vorgeschlagen: | |
| Ausschussmitglieder: | Stellvertreter: |
| 1. Wolfgang Kirch | Jonathan Maskos |
| 2. Marco Vollrath | Jan Gauer |
| 3. Günther Kuhn | Dr. Stefan Kern |
| 4. Marita Jäger | Markus Maß |
| 5. Andrea Sucker | |
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – OG Bodenheim werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Daniel Kopp
2. Andreas Frings
3. Johannes Kaufmann
4. Eberhard Wolf
Von der FWG-Fraktion werden vorgeschlagen:
Stellvertretende Ausschussmitglieder:
1. Achim Hammer
2. Ronald Schenk
Abstimmung:
Die Vorschläge werden mit folgendem Stimmenergebnis angenommen:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Wahl des Umlegungsausschusses; Vorlage: 2024/006/164
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung ist die Neuordnung des Grundstückszuschnitts erforderlich. Hierzu wurde bereits mit Beschluss vom 10.10.2022 ein Umlegungsverfahren nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
Aufgrund der Kommunalwahl am 09.06.2024 muss der Umlegungsausschuss nach den Vorschriften der Umlegungsausschussverordnung vom 27.06.2007 von der Gemeinde als gemeindlicher Ausschuss neu gewählt werden.
Zur Wahl werden daher vorgeschlagen:
Vorsitzender
Herr Obervermessungsdirektor Udo Baumann
Leiter der Abteilung Bodenmanagement beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey
Stellvertretender Vorsitzender
Herr Vermessungsrat Julien Denis
Leiter der Fachgruppe Wertermittlung und Bodenordnung beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey
Person mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst
Dr. Ulrich Müller, wohnhaft in Bodenheim
Stellvertretende Person mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst
Frau Sarah Frey Gruber (Volljuristin), wohnhaft in Bodenheim
Person mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken
Herr Dominic Leber, wohnhaft in Bodenheim
Stellvertretende Person mit Erfahrung in der Bewertung von Grundstücken
Herr Johannes May, wohnhaft in Bodenheim
Ehrenamtliches, zum Gemeinderat wählbares Mitglied oder Ratsmitglied
Herr Stefan Ehses, wohnhaft in Bodenheim
Stellvertretendes ehrenamtliches, zum Gemeinderat wählbares Mitglied oder Ratsmitglied
Herr Roland Martinez, wohnhaft in Bodenheim
Weiteres ehrenamtliches, zum Gemeinderat wählbares Mitglied oder Ratsmitglied
Herr Wolfgang Kirch, wohnhaft in Bodenheim
Stellvertretendes weiteres ehrenamtliches, zum Gemeinderat wählbares Mitglied oder Ratsmitglied
Herr Günther Kuhn, wohnhaft in Bodenheim
Da es sich um eine Wahl handelt, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden (§ 36 Abs. 3 GemO).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Wahl zum Umlegungsausschuss wie oben vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Ergebnisse der Seniorenumfrage des Generationen-Netzwerk
Sachverhalt:
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Thieme-Jäger.
Frau Thieme-Jäger stellt die Seniorenumfrage und deren Ergebnisse vor.
Zu TOP 9:
Bauleitplanung
Zu TOP 9.1:
Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/006/189
Sachverhalt:
Aufgrund des Sonderinteresses als Betroffener übergibt der Vorsitzende kurzzeitig für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Martin Acker ab.
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Kapelle“, 5. Änderung erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| a) | Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| b) | Der Bebauungsplan „Kapelle“, 5. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 3; Sonderinteresse 1
Zu TOP 9.2:
Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/006/188
Sachverhalt:
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung erfolgte in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Beschluss auf Seite 3 Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung OG Bodenheim:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die erbetenen textlichen Festsetzungen werden aus den genannten Gründen nicht ergänzt. Sonstiger Entscheidungsbedarf im Rahmen der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans ist nicht gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 4;
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschluss auf Seite 5 Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung OG Bodenheim:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die erbetenen textlichen Festsetzungen werden aus den genannten Gründen nicht ergänzt. Sonstiger Entscheidungsbedarf im Rahmen der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans ist nicht gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss auf Seite 6 Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung OG Bodenheim:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die erbetenen textlichen Festsetzungen werden aus den genannten Gründen nicht ergänzt. Sonstiger Entscheidungsbedarf im Rahmen der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans ist nicht gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss auf Seite 7 Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung OG Bodenheim:
Kein Beschluss notwendig (keine Anregung zu Abwägungsinhalten der Bauleitplanung)
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| a) | Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| b) | Der Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 4
Zu TOP 9.3:
Bebauungsplan "Leidhecke" - Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes;
Vorlage: 2024/006/190/1
Sachverhalt:
Im Rahmen der förmlichen Offenlage zum Bebauungsplan „Leidhecke“, 3. Änderung gingen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes ein. Da diese Anträge sachfremd zu dem Ziel der Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes sind, sollen diese gesondert beraten werden. Die Anträge liegen vor.
Der erste Antrag umfasst den Wunsch auf Anpassung der Festsetzungen zu Einfriedungen hinsichtlich der Höhe und Ausführung. Im Bebauungsplan ist folgendes geregelt:
„Als Einfriedungen zu den öffentlichen Flächen wie Straßen, Wegen und Grünflächen sind Hecken, in Hecken geführte Maschendrahtzäune und hauszugewandte Holzlattenzäune in Verbindung mit einer Heckenpflanzung aus Laubgehölzen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Für Einfriedungen zu benachbarten Wohngrundstücken sind Hecken oder in Hecken integrierte Maschendrahtzäune oder Metallzäune bis 1,20 m Höhe zulässig; hierbei ist am Boden ein Freiraum von 10 cm freizulassen. Maschendraht und Metallzäune sind ohne Sockel auszubilden. Bei den Hausgruppen und Hauszeilen sind zu den benachbarten Wohngrundstücken im direkten Anschluss an das Haus Mauerscheiben bis zu einer Länge von 2,50 m und bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.“
Der zweite Antrag umfasst die Erhöhung der max. Grundflächenzahl im Bereich B des Bebauungsplanes sowie eine Klarstellung bezüglich der zugelassenen Bodenbeläge für die Versiegelung von Flächen. Im Bebauungsplan ist folgendes geregelt:
„In den mit „B“ gekennzeichneten Baugebieten ist eine maximale Grundfläche – für die Hauptnutzung incl. Garage – bei Einzelhäusern von 120 qm, bei Doppelhaushälften von 100 qm zulässig.“
Diese darf gemäß den textlichen Festsetzungen u.a. durch die Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bei Einzelhäusern und max. 60 qm und bei Doppelhaushälften um max. 50 qm überschritten werden (sog. „GRZ II“). Der Antragsteller bittet um Erhöhung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich „B“ gemäß den Vorgaben zu den Baugebieten „D“; für welche 120 qm Hauptnutzfläche (GRZ I) sowie 60 qm (GRZ II) festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan „Leidhecke“ basiert, wie der Bebauungsplan „Kapelle“, auf einem städtebaulichen Ideenwettbewerb aus dem Jahr 1990, welcher die Entwicklung neuer Wohnquartiere im südlichen Ortsgebiet zum Ziel hatte. Aufgabe des Wettbewerbes war es, die langfristige Entwicklung der Wohngebiete zu planen und eine Realisierung in drei Abschnitten zu konzipieren. In seiner Sitzung am 19.02.1992 hat der Gemeinderat beschlossen, das Architekturbüro Laubscher als Sieger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung zur Bebauung der Gebiete Kapelle – Leidhecke – Ahlen zu beauftragen. Das Konzept des Büros umfasst eine äußerst zurückhaltende und sparsame Architektur der Wohnbebauung, welche in einer lockeren Bebauungsstruktur (vgl. „Obstbaumwiese“) zur Umsetzung gebracht werden soll. Auch sah das Konzept vor, jegliche Umfriedungen nicht zuzulassen, um den angestrebten großzügigen und landschaftlich geprägten Charakter der Bepflanzung nicht zu stören. Ein Auszug aus dem Erläuterungsbericht zum Struktur- und Rahmenplan (Januar 1993) ist dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Aufgrund dieses Konzeptes wurden im Bebauungsplan „Kapelle“ und auch im nachfolgenden Bebauungsplan „Leidhecke“ keine konkreten Baufenster festgesetzt, um in den nördlichen Baugebieten „A“ und „B“ ein locker bebautes Wohngebiet zu erreichen. Um bei den Gebäudegrößen dennoch eine Einheitlichkeit zu gewährleisten, wurden die Grundflächen begrenzt. Im Baugebiet „D“ wurde die max. Grundfläche aufgrund des größeren Grundstückszuschnittes größer festgesetzt als im Baugebiet „B“. Zudem wurden die Festsetzungen zu Einfriedungen sehr offen und naturnah festgelegt.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in sich in seiner Sitzung am 03.09.2024 bereits mit der Thematik befasst und dem Gemeinderat empfohlen, die beiden Anträge abzulehnen. Begründet wird die Ablehnung damit, dass an den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, welche aus dem Strukturkonzept bzw. dem Ideenwettbewerb entstanden sind, festgehalten werden soll.
Um die gleichartige Bebauung des Gebietes beibehalten zu können wird - sollte sich der Gemeinderat entgegen der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses dafür aussprechen, den Anträgen zu folgen - empfohlen, parallel zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Leidhecke“ die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Kapelle“ durchzuführen.
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt, | |
| a) | den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Leidhecke“ bezüglich der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen abzulehnen. |
| b) | den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Leidhecke“ bezüglich der textlichen Festsetzungen zur Grundflächenzahl abzulehnen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9.4:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hilgestraße -Nord", 5. Änderung
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über den Durchführungsvertrag
c) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/006/186
Sachverhalt:
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hilgestraße-Nord“, 5. Änderung erfolgte in der Zeit vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Der Durchführungsvertrag wurde bereits mit Datum 25.04.2024 und 10.05.2024 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Hierzu muss lediglich noch die förmliche Beschlussfassung durch den Gemeinderat nach der Abwägung und vor dem Satzungsbeschluss erfolgen.
Nach Beschluss über den Durchführungsvertrag kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Auswertung der förmlichen Behördenbeteiligung und der Offenlage
1 Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein
1.1 Anregungen: (Denkmalschutz)
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum Thema Denkmalschutz keine Anregungen vorgetragen wurden.
1.2 Weitere Anregungen: (Landesplanung)
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum Thema Landesplanung keine Anregungen vorgetragen wurden.
1.3 Weitere Anregungen: (Naturschutz)
Beschluss:
Die Vermeidungsmaßnahmen sind im Anhang der Textfestsetzungen aufgeführt. Durch einen parallelen Vertrag wird die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sichergestellt. Planänderungen oder –ergänzungen sind nicht erforderlich.
1.4 Weitere Anregungen: (Wasserwirtschaft)
Beschluss:
Die Bestätigung der vorhandenen Ausführungen zu einer bauzeitlichen Wasserhaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um Hinweise zu einer möglichen Grundwasserbelastung ergänzt. In der Begründung wird die Aussage zur Lage des Geltungsbereichs außerhalb des Wasserschutzgebietes aktualisiert. Die Planung wird gemäß Kommentierung um die Hinweise zur Bauausführung ergänzt. Sofern erforderlich werden Aktualisierungen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
1.5 Weitere Anregungen: (Brandschutz und allgemeines)
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die Rechtsgrundlagen werden nach Erfordernis aktualisiert.
2 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mainz
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung befürwortet wird und die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des Regionalplanes nicht entgegenstehen.
3 Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie, Mainz
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine archäologische Fundstelle im Plangebiet verzeichnet ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
4 Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz
4.1 Anregungen: Bergbau/ Altbergbau
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Plangebiet kein Altbergbau dokumentiert ist und aktuell kein Bergbau unter Bergaufsicht erfolgt. Konflikte in Bezug auf die Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme werden nicht erwartet. Sollte jedoch in den Bereich der Aufsuchungserlaubnis eingegriffen werden, wird sich mit der Inhaberin in Verbindung gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
4.2 Weitere Anregungen: Boden und Baugrund
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die vorhandenen Hinweise zum Bodenschutz und Baugrund fachlich bestätigt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus rohstoffgeologischer Sicht keine Bedenken bestehen Die Begründung wird um entsprechende Hinweise auf die im Zusammenhang mit dem Geologiedatengesetz vorgebrachten Anregungen ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
5 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz
5.1 Anregungen: Allgemeine Wasserwirtschaft – Gewässer/Hochwasserschutz
Beschluss:
Die Begründung wird um die Hinweise zum Hochwasserschutz ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
5.2 Weitere Anregungen: Bodenschutz
Beschluss:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Das angegebene Regelwerk wird ergänzt bzw. aktualisiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
6 EWR Netz GmbH, Alzey
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung vorliegen. Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen im Plangebiet und die geeigneten Maßnahmen auf der der Umsetzungsebene ergänzt. Für die Ebene der Bebauungsplanung stellen die Leitungen kein Hindernis dar. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Kommentierung eingeordnet. Planänderungen oder –ergänzungen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
7 PYUR, Tele Columbus Betriebs GmbH, Unterföhring
Beschluss:
Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen im Plangebiet und die geeigneten Maßnahmen auf der der Umsetzungsebene ergänzt. Für die Ebene der Bebauungsplanung stellen die Leitungen kein Hindernis dar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
8 Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach
Beschluss:
Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen im Plangebiet und die geeigneten Maßnahmen auf der der Umsetzungsebene ergänzt. Für die Ebene der Bebauungsplanung stellen die Leitungen kein Hindernis dar. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Kommentierung eingeordnet. Planänderungen oder –ergänzungen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
9 Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim
Beschluss:
Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen im Plangebiet und die geeigneten Maßnahmen auf der der Umsetzungsebene ergänzt. Für die Ebene der Bebauungsplanung stellen die Leitungen kein Hindernis dar. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Kommentierung eingeordnet. Planänderungen oder –ergänzungen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss:
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| a) | Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| b) | Der bereits durch beide Vertragsparteien unterzeichnete Durchführungsvertrag wird gemäß der Fassung der beigefügten Anlage beschlossen. |
| c) | Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hilgestraße-Nord“, 5. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9.5:
1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"; Vorlage: 2024/006/175
Sachverhalt:
Am 14.02.2024 und am 15.02.2024 wurde der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ von den Vertragsparteien unterzeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ ist mit Bekanntmachung im Nachrichtenblatt 14/2024 am 05.04.2024 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestand seitens des Vorhabenträgers die Verpflichtung, gemäß § 3 Abs. 2 des Durchführungsvertrages innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes einen Architekten mit der Erstellung eines vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrages zu beauftragen.
Der Vorhabenträger beantragt nun eine Fristverlängerung von drei Jahren zur Umsetzung der im Durchführungsvertrag festgesetzten Verpflichtungen. Begründet wird dies mit der Verschlechterung der Lage auf dem Immobilienmarkt für Investoren, sodass eine auskömmliche und verlässliche Kalkulation von Investitionen im Wohnungsbau mit den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich ist. Näheres ist dem vorliegenden Schreiben mit Anlagen des Vorhabenträgers zu entnehmen.
Aufgrund der Fragestellung im Bau- und Planungsausschuss am 03.09.2024 weist die Verwaltung ergänzend darauf hin, dass bei Nichtverlängerung der Frist § 12 Abs. 6 Baugesetzbuch zum Tragen kommt. Gemäß diesem soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist durchgeführt wird. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Aufhebung eines Bebauungsplanes ebenfalls ein Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches umfasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ gemäß den vorliegenden Unterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 4
Zu TOP 9.6:
Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung - Stellungnahme
Vorlage: 2024/006/194
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 16.08.2024 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zur Stellungnahme im Rahmen der Anhörung und erneuten öffentlichen Auslegung nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert.
Die dritte Teilfortschreibung befasst sich, soweit es die Belange der Verbandsgemeinde Bodenheim betrifft, mit einem regionalen Gewerbeflächenkonzept, in dem Wirtschaftsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung definiert werden. Obwohl sehr verkehrsgünstig an der Wirtschaftsachse B 9 zwischen Mainz und Worms gelegen, wurde eine Ausweisung entsprechender Flächen am sog. B 9 – Zubringer im Flächennutzungsplan 2035 abgelehnt. Ebenfalls wurde die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der L 425 aus regionalplanerischen Gründen abgelehnt.
Hieran ändert auch nicht, dass gewerblich nutzbare Flächen für große Rechenzentren gesucht werden, welche nach Auffassung der Verbandsgemeinde im Zusammenwirken mit der Errichtung und dem Betrieb eines kleinen Schwimmbades an beiden vorgenannten Standorten möglich wäre.
Hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist die Verbandsgemeinde Bodenheim nicht betroffen. Es wurde darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde eine Fläche kartiert ist, welche nach Mitteilung der PG auf der Ebene der Bauleitplanung zu steuern ist.
In den weiteren Sachgebieten Freiraumstruktur, Landwirtschaft, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung ist die Verbandsgemeinde Bodenheim ebenfalls nicht betroffen.
Nach informativer Übersendung der Stellungnahme zum Vorentwurf der dritten Teilfortschreibung an die Ortsgemeinden konnte eine Beteiligung der Gemeinderäte im zweiten Anhörungsverfahren zum Entwurf aus terminlichen Gründen nicht erfolgen. Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde vom 20.03.2024 ist aus der Anlage ersichtlich. Hierzu hat die PG abgewogen, dass die Planungen zu den Gewerbegebieten auch weiterhin auf der Ebene der Bauleitplanung fortgeführt werden können. Im Rahmen der dritten, aktuell laufenden, Anhörung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme kurz zu fassen:
Unsere Stellungnahmen vom 11.09.2023 und 20.03.2024 halten wir weiterhin aufrecht. Ihr Verweis im Rahmen Ihrer Abwägungsentscheidung auf die Ebene der kommunalen Bauleitplanung zeigt allerdings auf, dass unsere Planungsabsichten weiterverfolgt werden können, diese aber durch die landesplanerischen Schutzschilde der Zielabweichung hohe Hürden überwinden müssen. Wir sehen deshalb in der Ausweisung der in unseren Stellungnahmen angesprochenen Bereiche an der L 425 und an der L 413 als Vorranggebiete für Gewerbe eine reelle Chance, die Planungsabsichten mittelfristig umsetzen zu können und bedauern Ihre ablehnende Haltung.
Für Ihre Mitteilung, die G-Funktion für die Ortsgemeinde Nackenheim im Rahmen einer künftigen Fortschreibung des Kapitels Gemeindefunktionen zu prüfen, bedanken wir uns. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Punkt bei Ihrer nächsten Fortschreibung berücksichtigen und kein gesonderter Antrag erforderlich ist.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.
Der Vorsitzende verliest den von AM Thomas Glück gestellten Antrag zur Änderung bzw. Ergänzung der Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes:
Gemäß dem Grundsatz Nr. 168 des Landesentwicklungsprogramms sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bevorzugt entlang linienförmigen Infrastrukturtrassen ausgewiesen werden. Im Gegensatz zu Windkraftanlagen sind Photovoltaikanlagen auch im Regionalen Grünzug möglich. Die Ortsgemeinde Bodenheim beantragt daher entlang der Bahnlinie Mainz-Worms zwischen der Gemeinde Bodenheim und dem Ortsteil Mainz-Laubenheim der Stadt Mainz sowie zwischen den Gemeinden Bodenheim und Nackenheim die Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für Freiflächen-Photovoltaik. Hier sind Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ohne große Eingriffe in die Natur und Landschaft möglich. Beide Flächen würden einen nicht unerheblichen Beitrag an der Energiewende (regenerative Stromerzeugung) für die beiden Gemeinden bringen.
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen stellen den Antrag gegen ein interkommunales Gewerbegebiet im Vorrangsgebiet zu stimmen.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Dem Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen gegen ein interkommunales Gewerbegebiet im Vorrangsgebiet zuzustimmen |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen 7; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 7
| 2. | Die Stellungnahme mit dem Antrag von AM Thomas Glück zu ergänzen. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 21; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 1
| 3. | Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird mit dem Ergänzungsantrag von AM Thomas Glück zugestimmt. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmung 13; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 9
Zu TOP 9.7:
Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Stellungnahme
Vorlage: 2024/006/179
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 04.06.2024 wurden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen seitens der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (PG) zur Stellungnahme zur vierten Teilfortschreibung im Rahmen der Anhörung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) aufgefordert. Die Frist, innerhalb derer die Stellungnahmen abgegeben werden können, wurde auf den 20.08.2024 festgelegt. Daher hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme verfasst und fristgerecht an den Planungsträger übersandt, jedoch nicht ohne gerügt zu haben, dass die Frist in einen Zeitraum fällt, in dem sich die Gemeinderäte aufgrund der Kommunalwahl im Juni 2024 zunächst konstituieren mussten und in dem größtenteils die Sommerferien liegen.
Die PG hat von sich aus Fristverlängerung angeboten, welche die Verwaltung angenommen hat. Somit ist es möglich, die Gemeinden im Rahmen ihrer jeweils ersten Sitzungsrunde an der Stellungnahme zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Stellungnahme zu geben.
Mit der vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes sollen die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zur Ausweisung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ umgesetzt werden. Hierzu lautet die Stellungnahme der Verwaltung:
Das mit dieser Teilfortschreibung vorgelegte regionale Energiekonzept – Baustein Windenergie ist nachvollziehbar und die Erläuterungen zu Z 163 unterstützen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir die Rotor-außerhalb-Regelung in Z 164 a, da sie insbesondere flächensparend wirkt.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Sie hinsichtlich unserer Stellungnahme vom 18.09.2023 die Mindestabstände von Vorranggebieten zu Außenbereichsnutzungen bzw. landwirtschaftlichen Aussiedlerhöfen von bisher 300 m auf nunmehr 400 m ausweiten wollen. In Ihrem Abwägungsvorschlag zu Nr. 62 (Seite 87) legen Sie dazu eine doppelte Gesamthöhe der Windanlagen von 200 m zugrunde und verweisen gleichzeitig darauf, dass auch deutlich höhere Anlagen errichtet werden. Darauf haben wir in unserer Stellungnahme bereits hingewiesen:
„In dem bestehenden Vorranggebiet bzw. Potenzialfläche 1 (Mainz/Klein-Winternheim) werden Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bereits 150 m bis 160 m errichtet, womit die in diesem Gebiet anzunehmende Durchschnittshöhe auf ca. 230 m bis 240 m und höher anzunehmen wäre. Dadurch müsste ein Abstand zu den Nutzungen im Außenbereich auf 500 m festgelegt werden.“
Wir plädieren daher erneut dafür, den Mindestabstand zu Aussiedlerhöfen auf mindestens 500 m festzulegen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Windenergie vom September 2020. Hierin heißt es auf Seite 10:
„Die aktuelle Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zum Thema Erneuerbare Energien trifft bezüglich des Abstands zu Wohngebäuden im Außenbereich keine Aussagen. Gemäß dem Rundschreiben der Ministerien von 2013 wäre ein Abstand von 500 m vorzusehen. Allerdings ist diesbezüglich auch die derzeitige Rechtsprechung zu berücksichtigen, welche das Schutzniveau von Wohngebäuden im Außenbereich (Aussiedler) mit dem von Mischgebieten im Innenbereich gleichgesetzt. Das OVG Münster (7 A 2127/00 v. 18.11.2002 - BRS 65 Nr. 182) hat in seinem Beschluss vom 18. November 2002 entschieden, dass den „Bewohnern im Außenbereich (…) der Schutzmaßstab zuzugestehen [ist], der für gemischt nutzbare Bereiche einschlägig ist.“ Dies bestätigt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Juli 2015 (1MB 14/15 v. 31.07.2025): „Angesichts der Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten […].“ Daher wird analog zu den Mischbauflächen im Innenbereich zwischen Wohngebäuden im Außenbereich und potenziellen Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m angenommen.“
Diesen Abstand von 1.000 m werden wir im Rahmen der demnächst zu beauftragenden generellen Überarbeitung unserer Studie zur Windenergie entsprechend dem aktuellen Stand aus dem LEP IV bzw. dem ZN 165 a des Regionalen Raumordnungsplanes auf 900 m verringern, was voraussichtlich auch für die Schutzabstände zu Wohngebäuden im Außenbereich gelten wird. Wir regen an, die Auswirkungen der beiden in der Studie zitierten obergerichtlichen Urteile auf den vorgesehenen Mindestabstand von 400 m zu überprüfen. Ihr Verweis auf die Festlegung des endgültig einzuhaltenden Abstands im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG geht unserer Auffassung nach fehl, da die Ausweisung eines Vorranggebiets mit 400 m Abstand zu einer zulässigen Wohnnutzung im Außenbereich unter Berücksichtigung der Rotor-außerhalb-Regelung zu Diskrepanzen zwischen Planung und Realität führt, weil die Vorrangflächen viel größer ausgewiesen werden, als sie flächenmäßig tatsächlich genutzt werden können.
Ihren Abwägungsvorschlag zu unserer Anregung, die in der Gemarkung Lörzweiler liegende Potenzialfläche Windenergie mit der Weißfläche „E“ auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zu einer gemeinsamen Vorrangfläche auszuweisen, können wir nachvollziehen, wobei eine Überfrachtung des Raums in der Verbandsgemeinde Bodenheim sicherlich nicht zu befürchten war.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Stellungnahme bzw. um Mitteilung eines eventuellen Änderungs- oder Ergänzungsbedarfs.
Der Vorsitzende verliest den von AM Thomas Glück gestellten Antrag zur Änderung bzw. Ergänzung der Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes:
In den vergangenen vier Jahren wurden durch fünf Projektgesellschaften Untersuchungen bzw. Vorplanungen für Windkraftanlagen nord-westlich und westlich der Bebauung der Gemeinde Bodenheim durchgeführt. Alle fünf Untersuchungen haben zum Ergebnis, dass auf dieser Fläche mehrere Windkraftanlagen gemäß den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsprogrammes möglich sind. Daher ist die Gemeinde Bodenheim von der Regionalen Raumordnungsplanung enttäuscht, dort keine Vorrangfläche ausgewiesen zu bekommen.
Die Gemeinde Bodenheim beantragt daher die Ausweisung einer Vorrangfläche oberhalb der Gewann „Bodenheimer Hoch“ von der nördlichen Gemarkungsgrenze bis zur Landesstraße L 425 beidseits der alten Militärstraße. Diese Fläche umfasst ca. 200 ha und könnte gemeinsam mit der Stadt Mainz und den Gemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim für Windkraftanlagen erschlossen werden.
Mit der Ausweisung dieser Vorrangfläche für Windkraftanlagen und dem beabsichtigten Repowering am Standort Lörzweiler könnte der gesamte Strombedarf der Verbandsgemeinde Bodenheim durch regenerative Energieerzeugung sichergestellt werden. Damit würde das von der Landesregierung für 2030 vorgegebene Ziel der Energiewende erfüllt werden können.
Der Vorsitzende verliest den von AM Thomas Glück gestellten Antrag zur Änderung bzw. Ergänzung der Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes:
In den vergangenen vier Jahren wurden durch fünf Projektgesellschaften Untersuchungen bzw. Vorplanungen für Windkraftanlagen nord-westlich und westlich der Bebauung der Gemeinde Bodenheim durchgeführt. Alle fünf Untersuchungen haben zum Ergebnis, dass auf dieser Fläche mehrere Windkraftanlagen gemäß den Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsprogrammes möglich sind. Daher ist die Gemeinde Bodenheim von der Regionalen Raumordnungsplanung enttäuscht, dort keine Vorrangfläche ausgewiesen zu bekommen.
Die Gemeinde Bodenheim beantragt daher die Ausweisung einer Vorrangfläche oberhalb der Gewann „Bodenheimer Hoch“ von der nördlichen Gemarkungsgrenze bis zur Landesstraße L 425 beidseits der alten Militärstraße. Diese Fläche umfasst ca. 200 ha und könnte gemeinsam mit der Stadt Mainz und den Gemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim für Windkraftanlagen erschlossen werden.
Mit der Ausweisung dieser Vorrangfläche für Windkraftanlagen und dem beabsichtigten Repowering am Standort Lörzweiler könnte der gesamte Strombedarf der Verbandsgemeinde Bodenheim durch regenerative Energieerzeugung sichergestellt werden. Damit würde das von der Landesregierung für 2030 vorgegebene Ziel der Energiewende erfüllt werden können.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
1. | Die Stellungnahme seitens der Verbandsgemeinde um den Antrag von AM Thomas Glück zu ergänzen. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 7; Enthaltungen 3
2. | Der Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes wird zugestimmt. |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen 9; Nein-Stimmen 10; Enthaltungen 3
Zu TOP 10:
Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage; Vorlage: 2024/006/215
Sachverhalt:
Mit Datum vom 16.08.2024 wurde die Kreisumlage für das Jahr 2024 vom Landkreis Mainz-Bingen für die Ortsgemeinde festgesetzt. Der Hebesatz der Kreisumlage erhöht sich um Vergleich zum Vorjahr um 1,75 % und steigt somit auf 35,50% an.
Bereits im Vorjahr fand eine Anhebung des Hebesatzes von 32,5% auf 33,75% statt. Weiterhin ist mit einer erneuten Erhöhung für das Umlagejahr 2025 zu rechnen.
Der finanzielle Handlungsspielraum der Ortsgemeinde wird für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben durch diese Mehrbelastung geringer. Es ist absehbar, dass ein Haushaltausgleich in den kommenden Jahren kaum noch erreicht werden kann.
Es ist daher anzuzweifeln, ob die Kreisverwaltung bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Kreisumlage ausreichend Rücksicht auf die finanzielle Lage der Ortsgemeinde nimmt.
Um die Widerspruchsfrist zu wahren, hat die Verwaltung den Widerspruch bereits schriftlich eingereicht.
Da es sich hierbei jedoch nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, hat der Gemeinderat dies noch nachträglich zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2024 einzulegen. Außerdem wird dem Ortsbürgermeister die Vollmacht erteilt rechtliche Beratung hinzuzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 11:
Vergaben
Zu TOP 11.1:
E-Carsharing für die OG Bodenheim; Vorlage: 2024/006/207
Sachverhalt:
Im Rahmen des Ausbaues des E-Carsharing in der gesamten Region Rheinhessen-Nahe und dem Wunsch der alten Ortsgemeindeverwaltung nach dem Ausbau der Ladeinfrastruktur am Standort Liebrechtscher Garten (Parkplatz am Trafohäuschen) entstand die Idee der Einrichtung eines E-Carsharingstandortes der Ortsgemeinde Bodenheim, welcher sich dann auch in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof befindet.
Eine Voranfrage für diesen Standort beim EWR ergab, dass diese uns die notwendigen Anschlussleistungen zur Verfügung stellen können.
Der Ortsgemeinde liegt bereits ein Angebot zum Anschluss an den bestehenden E-Carsharing-Verbund inklusive der Errichtung von E-Ladestationen vor. Aufgrund der Teilnahme mehrerer Kommunen am Ausbau des Netzes wird der Ortsgemeinde hier ein reduziertes Bündelangebot unterbreitet.
Das Angebot beinhaltet die Errichtung einer Ladestation mit 2x22 kW auf zwei öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Es umfasst hierbei die Errichtung und Installation der Ladestation mit allen notwendigen Arbeiten: Tiefbau, Netzanschluss, Terminkoordination, Anmeldung beim Energieversorger, notwendige Markierungsarbeiten, Abrechnung, Wartung und die Bereitstellung der Station im Ladeverband.
An diesem Standort wird der Bevölkerung ebenfalls, wie bereits am Dollesplatz, ein E-Carsharing-Fahrzeug der Mittelklasse zur Verfügung gestellt, z.B. ein VW iD.3. Die Tarife unterscheiden sich hierbei in Stunden-, Tages- und Wochenendtarife, bei denen jeweils die Kilometer unbegrenzt enthalten sind.
Dieses Fahrzeug kann dann z.B. in Bodenheim ausgeliehen werden und in Lörzweiler an der Station des Anbieters abgegeben werden oder in Bodenheim ausgeliehen werden und am Frankfurter Flughafen zurückgegeben werden.
Es befinden sich in der VG Bodenheim bereits ein Standort am Marktplatz der Ortsgemeinde Nackenheim, auf dem Parkplatz „Am Dollesplatz“ in Bodenheim und am Rathaus der Ortsgemeinde Harxheim. Darüber hinaus entstehen weitere Standorte in ganzen Region Rheinhessen-Nahe. Umgesetzt wurden Standorte im Bereich der gesamten VG Eich und in Gau-Odernheim.
Die Kosten für die Errichtung der Ladesäule sind hierbei gestaffelt. Aktuell erwarten wir einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen in Rheinhessen, sodass für Bodenheim der Mindestpreis anfallen würde. Dieser beträgt dann 7.082,88 € zzgl. der Kosten für Tiefbau, Netzanschluss und Beschilderung. Wir erwarten aufgrund der Erfahrung des letzten Jahres Gesamtkosten für die Ladesäule in Höhe von ca. 10.000 €, welche über die eingestellten Mittel für Ladesäulen abgedeckt wären.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag auf 2x22 kW Ladestationen.
Beschlüsse:
Die Ortsgemeinde Bodenheim beschließt:
1. | Die Nutzung von zwei Parkplätzen für die Ladestation mit E-Carsharing. |
Der Ortsgemeinderat Bodenheim erteilt dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zum Abschluss des Gestattungsvertrages für die Parkplätze und für die Vergabe der Leistungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 20; Nein-Stimmen 1; Enthaltungen 1
2. | Dem Antrag der SPD-Fraktion auf 2x22 kW Ladestationen zuzustimmen |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 4; Nein-Stimmen 15; Enthaltungen 3
Zu TOP 11.2:
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Lange Ruthe" - Vergabe der weiteren Ingenieurleistungen und Vergabevollmacht; Vorlage: 2024/006/206
Sachverhalt:
Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Lange Ruthe“ hat das Land eine Förderung bewilligt. Mit dem Ingenieurbüro IGW aus Zornheim besteht ein Ingenieurvertrag über die bereits beauftragten und erbrachten Leistungsphasen 1 bis 3, der die Regelung beinhaltet, dass auch die nachfolgenden Leistungsphasen durch das Büro erbracht werden sollen.
Somit können die Ausführungsplanung und die weiteren Ingenieurleistungen vergeben werden. Ausgehend von anrechenbaren Baukosten in Höhe von 74.500 € netto ergibt sich ein Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 9 in Höhe von 9.565,34 €. Die Verwaltung empfiehlt, die Vergabe an das Ingenieurbüro IGW zu beschließen.
Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und des Leistungsverzeichnisses kann dann die Ausschreibung erfolgen und mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Ortsbürgermeister eine Vollmacht zur Vergabe der Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen zu erteilen und ihn zu verpflichten, den Gemeinderat über vergebene Aufträge in dessen jeweils nächsten Sitzung zu informieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Das Ingenieurbüro IGW aus Zornheim erhält den Auftrag zur Durchführung der weiteren Ingenieurleistungen zur Planung und Bauleitung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Lange Ruthe.
Dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht zur Vergabe der Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen erteilt. Der Gemeinderat wird über vergebene Aufträge in der jeweils nächsten Sitzung informiert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 20; Nein-Stimmen 1; Enthaltungen 1
Zu TOP 11.3:
Vergabe des Ausbaus eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußweges zu einem Radweg im Rahmen Radweg unterhalb der Ortsrandstraße; Vorlage: 2024/006/216
Sachverhalt:
Für den Ausbau eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußweges zu einem Radweg im Rahmen des Radweges unterhalb der Ortsrandstraße fand am 04.09.2024 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 8 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro SEILER - Ingenieure & Architekten GmbH aus Alzey.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma Wust & Sohn GmbH & Co. KG aus Simmern.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Firma Wust & Sohn GmbH & Co. KG mit dem Ausbau eines unbefestigten Wirtschafts- und Fußweges zu einem Radweg gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung mit engmaschiger Baustellenkontrolle beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 4
Zu TOP 12:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 12.1:
Reparatur bzw. Instandsetzung der Straßenleuchte in der Laubenheimer Straße LP-Nr. 524
Vorlage: 2024/006/125
Entscheidung:
Der Auftrag für die Instandsetzung wird gemäß dem vorliegenden Angebot von EWR in Höhe von 1.627,45 € Brutto erteilt.
Zu TOP 12.2:
Nachrüstung Blendschutz an einer Straßenleuchte in der Langgasse 9 LPNr. 505
Vorlage: 2024/006/128
Entscheidung:
Die EWR Netz GmbH wird gemäß dem Angebot vom 10.04.2024 zur Nachrüstung eines Rückblendschutzes in Höhe von brutto 685,44 € beauftragt.
Zu TOP 12.3:
Nächtliche Blendung durch eine Straßenbeleuchtung Danziger Weg 19 LP-Nr. 621
Vorlage: 2024/006/134
Entscheidung:
Der Ortsbürgermeister beauftragt die Umsetzung der Maßnahme gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 1.571,59 €, aufgrund seiner Vergabevollmacht nach § 4 HS, an die Fa. EWR.
Zu TOP 12.4:
Reinigung der PV Anlage auf der KITA Mühlbachstörche und dem Sport & Kulturzentrum Bürgel; Vorlage: 2024/006/135
Entscheidung:
Der Ortsbürgermeister beauftragt die Umsetzung der Maßnahme gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 1.499.40 € Brutto an Fa. Meteor Nofer GmbH, aufgrund seiner Vergabevollmacht nach § 4 HS, an den Anbieter 1.
Zu TOP 12.5:
Vergabe Nachtrag zu Außenanlagenarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Toranlage, Zaunumbau; Vorlage: 2024/006/139
Entscheidung:
Firma Gramenz Die Garten GmbH wird mit dem Nachtrag gemäß Angebot vom 05.06.2024 beauftragt.
Zu TOP 12.6:
Quartiersparkplatz Ölmühlstraße - Abrissarbeiten Ölmühlstraße 7; hier: Vergabe der Begutachtung auf Gebäudeschadstoffe; Vorlage: 2024/006/149
Entscheidung:
Das Ingenieurbüro für Geotechnik – IBG in Worms wird beauftragt, die Begutachtung auf Gebäudeschadstoffe im abzureißenden Anwesen Ölmühlstraße 7 für die geprüfte Bruttosumme von 3.558,10 € durchzuführen.
Zu TOP 12.7:
Vergabe Nachtrag 3 zu Raumlufttechnische Anlagen für den Neubau Kita Leidheckenweg Durchgangsventil für Heizungsbauer; Vorlage: 2024/006/181
Entscheidung:
Firma Erwin Wegener GmbH wird mit dem Nachtrag 3 gemäß dem Angebot vom 24.07.2024 beauftragt.
Zu TOP 12.8:
Vergabe Nachtrag 7 zu Sanitärinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg Mehr- und Minderkosten; Vorlage: 2024/006/182
Entscheidung:
Firma G. Weikinger GmbH wird mit dem Nachtrag 7 gemäß dem Angebot vom 26.07.2024 beauftragt.
Zu TOP 12.9:
Vergabe Nachtrag 8 zu Heizungsinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg Mehr- und Minderkosten Heizzentrale; Vorlage: 2024/006/183
Entscheidung:
Firma G. Weikinger GmbH wird mit dem Nachtrag 8 gemäß dem Angebot vom 26.07.2024 beauftragt.
Zu TOP 12.10:
Vergabe Nachtrag 9 zu Heizungsinstallationen für den Neubau Kita Leidheckenweg aus Auflagen Bohrgenehmigung; Vorlage: 2024/006/192
Entscheidung:
Firma G. Weikinger GmbH wird mit dem Nachtrag 9 gemäß dem Angebot vom 08.08.2024 beauftragt.
Zu TOP 12.11:
Kita Abenteuerwiese Sonnenschutz im Rahmen des Förderprogramms Bäume und Schatten statt Beton und Hitze; Vorlage: 2024/006/185
Entscheidung:
Der Auftrag für die Sonnenschirme wird an Firma Peter Süße aus Mainz gemäß dem Angebot vom 19.06.2024 vergeben.
Zu TOP 12.12:
Sanierungsgebiet 3. BA (Zwerchgasse & Gaustraße) – Straßenbauarbeiten - Vergabe des Nachtrags 01 an Fa. Gerharz - Vorlage: 2024/006/205
Entscheidung:
Der Nachtrag 01 zu den Straßenausbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet 3. BA (Zwerchgasse & Gaustraße) durch die Fa. Gerharz wird mit der geprüften Bruttosumme von 20.343,11 € beauftragt.
Die Gesamtauftragssumme der Fa. Gerharz beträgt somit brutto 1.134.093,50 €.
Zu TOP 12.13:
Entschärfung der Hochwasserproblematik im Bereich Rheinstraße/Wormser Straße – Ingenieurleistungen; Vorlage: 2024/006/220
Entscheidung:
Das Planungsbüro Dr. Pecher AG wird mit dem Auftrag für die im Sachverhalt beschriebenen Ingenieurleistungen zur Hydraulischen Simulation beauftragt.
Zu TOP 13:
Anträge der Ratsfraktionen
Die Anträge der Fraktionen TOP 13.1 bis 13.5 werden zur Kenntnis genommen und mit dem Verweis in die entsprechenden Ausschüsse zurückgestellt.
Beschluss:
Dem Verweis der Anträge der Fraktionen in die einzelnen Ausschüsse wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 13.1:
Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“; SPD-Antrag vom 26.08.2024
Zurückgestellt
Zu TOP 13.2:
Antrag zur Umsetzung des Förderprogramms NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024
Zurückgestellt
Zu TOP 13.3:
Antrag zur Verbesserung der ökologischen Gestaltung und des Mikroklimas im Rahmen der Ortskernsanierung; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024
Zurückgestellt
Zu TOP 13.4:
Antrag zur gemeinsamen Selbstverpflichtung für Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Antrag vom 10.09.2024
Zurückgestellt
Zu TOP 13.5:
Antrag zur Aufwertung der Gemeinde als Wander- und Naherholungsmöglichkeit; FWG-Antrag vom 11.09.2024
Zurückgestellt
Zu TOP 14:
Anträge/Anfragen
Zu TOP 14.1:
Antrag auf Ablösung eines Pkw-Stellplatzes gemäß Satzung; Bauvorhaben Kanalgasse
Vorlage: 2024/006/197
Sachverhalt:
Der im August 2022 eingereichte Bauantrag beinhaltete, nach Abbruch sämtlicher oberirdischer Gebäude auf dem vorhandenen Keller ein Gebäude mit sechs Ein-Zimmer-Wohnungen zu errichten. Die hierfür notwendigen Pkw-Stellplätze wurden im und auf dem Grundstück nachgewiesen; siehe Session-Vorlage 2022/006/183. In der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2022 wurde unter TOP 5.1 hierzu beraten. Schon seinerzeit wurde ein Antrag auf Ablösung von drei Pkw-Stellplätzen gestellt, der in gleicher Sitzung abgelehnt wurde.
Die jetzt vorgelegte Begründung kann teilweise nachvollzogen werden, lässt jedoch auf eine inkomplette Bestandsaufnahme vor Planungsbeginn schließen. Auch trägt die Argumentation zur Anzahl der Pkw-Stellplätze hinsichtlich der Inhalte der Satzung der Ortsgemeinde Bodenheim über die Festlegung der Zahl notwendiger Pkw-Stellplätze vom Juli 2023 nicht. Es wird argumentiert, dass die zwei Erdgeschosswohnungen keine Pkw-Stellplätze auslösten. Die Satzung der Ortsgemeinde lässt hier jedoch keinen Spielraum. Für geförderten Wohnungsbau ist ein Schlüssel von 0,8 je Wohnung anzusetzen. Eine Neuberechnung in konsequenter Anwendung der Satzung käme auf ein Stellplatzbedarf von 6,1, gerundet 6, da eine Wohnung im Obergeschoss über 60 m² groß ist. Selbst wenn man das außer Acht ließe und zwei geförderte Wohnungen mit je 0,8 und die übrigen vier Wohnungen mit 1,0 rechnete, käme man auf einen Stellplatzbedarf von 5,6, was gerundet wiederum 6 Stellplätze ergibt.
Wir sprechen keine Empfehlung aus. Der Gemeinderat entscheidet frei über diesen Antrag.
Bei der Berechnung des Ablösebetrages dürfen nur 60 v.H. der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs zugrunde gelegt werden. Die Einnahmen aus Stellplatzablöse sind zweckgebunden und dürfen nur für die Herstellung und Sanierung von öffentlichen Stellplätzen sowie für den ÖPNV verwendet werden. Die Gegen- bzw. Restfinanzierung der 40 % erfolgt durch Haushaltsmittel der OG Bodenheim, die jedoch nicht unmittelbar in den Haushalt einzustellen sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, auf den Antrag hin der Ablösung eines Pkw-Stellplatzes zum Ablösebetrag von 5.670,- € zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung
Zu TOP 14.2:
Befreiungsantrag
Nutzungsänderung in Fitnessstudio, Am Kuemmerling; Vorlage: 2024/006/214
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Da es sich um eine Entscheidung nach § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung handelt, läuft keine Frist.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Eichweg Süd“. Der Bebauungsplan weist für den Bereich „Gewerbegebiet“ aus. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Ausnahmsweise können Anlagen für gesundheitliche Zwecke zugelassen werden. In diesem Gebiet spricht nichts gegen eine Zustimmung zu einer solchen Ausnahme.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 15:
Informationen
Zu TOP 15.1:
Vollzug der GemHVO; Berichterstattung; Vorlage: 2024/006/163
Information:
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2024 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2024 liegt vor.
Zu TOP 15.2:
Sachstand und Beschlussfassung Bike and Ride Anlage; Vorlage: 2024/006/209
Sachverhalt:
| Zeitliche Entwicklung der Bike & Ride Anlage Bodenheim: | |
| 1. | Dezember 2019 Auftakt mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) auf Initiative der VG Verwaltung Bodenheim. |
| 2. | März 2020 Übersendung des ersten Entwurfs inklusive der späteren, gewünschten Flächen A1 bis A3 sowie D1. |
| 3. | 03.09.2020 Beschluss zur Umsetzung der Bike & Ride Anlage Bodenheim. |
| 4. | November 2020 Finale Festlegung mit der DB AG. |
| 5. | April 2021 Zusendung Gestattungsvertrag seitens DB AG. |
| 6. | 04.04.2021 Zustimmung OG zum Gestattungsvertrag. |
| 7. | Mai 2021 Stellen des Förderantrags „Radwegeförderung Stadt und Land“ mit 90% ={{gt}} Wurde seitens des Landes RLP ablehnt. |
| 8. | 12.07.2021 Vergabe Planungsleistung an Fa. Planwerk Häuser. |
| 9. | Dezember 2021 Stellung des Förderantrags beim Projektträger Jülich (PTJ Bundesförderung). |
| 10. | August 2022 Nachforderung von Unterlagen durch „Zukunft–Umwelt–Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ (aktualisierte Kostenberechnung aufgrund durch Preissteigerungen). |
| 11. | Oktober/November 2022 Erhalt der Förderung. |
| 12. | Dezember 2022 Stellen des Bauantrags. |
| 13. | Ende Januar 2023 Feststellung, dass im Rahmen des Bauantrages Abstandsflächen für die Sammelschließanlagen notwendig sind. |
| 14. | Februar 2023 Gespräch mit den Anwohnern, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Anschließend Erarbeitung mehrerer Lösungsansätze durch Planwerk Häuser. |
| 15. | 30.03.2023 Übermittlung der Konzepte an die DB AG mit der Bitte um Prüfung. 07.07.2023 erneute Übersendung an die DB AG nach telefonischer Rücksprache bzgl. Sachstand. |
| 16. | Ende März Beauftragung der Fa. Planwerk Häuser mit der Erstellung der Ausschreibung der nördlichen Anlage. |
| 17. | 23.06.2023 Erhalt der Ausschreibungsunterlagen der nördlichen Anlage. |
| 18. | 19.06.2023 Rückmeldung des Herstellers der Anlagen bzgl. Reduzierung der Höhe. |
| 19. | 13.07.2023 Aufforderung der Angebotsabgabe bei sechs Firmen bis zum 28.07.2023 für die nördliche Anlage. |
| 20. | August 2023 Vergabe der nördlichen Anlage an die Firma SEIP aus Nierstein. |
| 21. | 10.10.2023 Änderung der Südlichen Anlage mit Beschluss des Gemeinderates, anschließend Neueinreichung Bauantrag. |
| 22. | 22.02.2024 Rücknahme des Gestattungsangebotes durch DB AG wg. Nicht-Inanspruchnahme auf der südlichen Anlage. |
| 23. | 31.07.2024 Mitteilung DB AG, dass die südliche Fläche mit 300 m² für eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Kontext des örtlichen Bahnbauprojektes planfestgestellt zweckgebunden ist und Zusendung eines Vorschlages zur Reduzierung der Anlagengröße. |
| 24. | 19.08.2024 Bauliche Fertigstellung der nördlichen Anlage und Bestellung der Fahrradstellplätze. |
Aufgrund der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen muss die geplante südliche Fläche nun reduziert werden. Als Ausgleich hierzu schlägt die Verwaltung vor, die bisher als Notlösung vorhandene Fahrradabstellanlage in eine dauerhafte und überdachte Fahrradabstellanlage über die Bike & Ride Förderung umzuwandeln.
Hierzu ist die Zustimmung der Ortsgemeinde erforderlich, als Alternativen werden dem Haupt- und Finanzausschuss auch die damaligen Flächenalternativen der DB AG vorgestellt.
Bei Zustimmung der Ortsgemeinde sollen die gewünschten Anlagen bis Ende Oktober 2024 bestellt werden, da ab November 2024 die Kostenbindung der bundesweiten Bündelausschreibung entfällt.
Folgende Beschlüsse wurden im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss gefasst:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass aufgrund der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen die geplante südliche Fläche gemäß dem Vorschlag der DB AG reduziert wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 7; Nein-Stimmen 2
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die bisher als Notlösung auf den Parkplätzen vorhandene Fahrradabstellanlage in eine dauerhafte und überdachte Fahrradabstellanlage über die Bike & Ride Förderung umgewandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 16:
Annahme von Spenden
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 21:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Beschluss gefasst wurde, einem Antrag auf Stundung zuzustimmen.
Die Verlängerung der Sitzung wurde einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:38 Uhr.