Aufgrund von Problemen bei der Müllentsorgung, bedingt durch nicht ausreichende Durchfahrbreiten, muss im Sandweg eine Haltverbotsregelung umgesetzt werden. An den Leerungstagen Mittwoch und Donnerstag gilt nun in Fahrtrichtung Kirchbergstraße von Hausnummer 20 bis Hausnummer 6 einschließlich ein Haltverbot. Auf den Streckenabschnitten der Einmündungen sowie auf der gesamten Fahrbahnseite Fahrtrichtung Gaustraße, gilt dieses Haltverbot ohne Einschränkung an allen Tagen. Damit ist auch die Zufahrt von Rettungsdienst und Feuerwehr im erforderlichen Maß gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten von 4,40 m lassen ein reguläres Parken unter Freihaltung der erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht zu.