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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Abb. 1: Teil des Flurstücks, in dessen Bereich die Ausgleichsfläche entstehen soll.

der Verbandsgemeinde Bodenheim am Donnerstag, dem 19.03.2026 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles,

Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:52 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Michael Christ

Nicole Dittmann

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Dr. Sarah Frey-Gruber

Stefan Gardt

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Andreas Hofreuter

Michael Kasper

Wolfgang Kirch

Kai Krames

Arno Leber

Markus Liebig

Sabine Longerich

Patric Müller

Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck

Jens Mutzke

Anke Renker

Dr. med. Matthias Schäfer

Andreas Schauer

Maximilian Wolf

ab 19:34 Uhr

Schriftführer

Norman Lang

Von der Verwaltung

Jonathan Essner

Markus Forschner

Jürgen Kehr

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Katharina Körber, Lengfeld & Wilisch

bis TOP 07

Jui Hsueh Wang, Lengfeld & Wilisch

bis TOP 07

Jan Schubert, für First Responder

bis TOP 04

Bürgerinnen und Bürger

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Daniela Bernhard

Michelle Glück

Manuel Höferlin

Marita Jäger

Günther Kuhn

Andrea Metelmann-Lotz

Michaela Nagel

Volker Pietzsch

Armin Sambale

Andreas Scherer

Heinz-Peter Zimmermann

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Einladung vom 09.03.2026 und Bekanntmachung vom 13.03.2026 im Nachrichtenblatt 11/2026 der Verbandsgemeinde Bodenheim form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Verwaltungsfachwirt Norman Lang ernannt. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt der Vorsitzende folgende Änderungen vor:

Neuer TOP 2 „Einwände zur Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025“.

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Beschluss:

Der Änderung der Tagesordnung wird zugestimmt.

Abstimmung:

Einstimmige Annahme

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwände zur Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025

3.

Bericht der Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstelle 2025

4.

Tätigkeitsbericht First Responder

5.

Jahresabschluss 2022

2026/950/038

6.

Fusion der Freiwilligen Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim

2026/950/032

7.

Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim I Harxheim

2025/950/150/2

8.

Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"

2026/950/043

9.

Kooperationsvertrag zwischen Verbandsgemeinde Bodenheim und Suchhunde Rheinhessen e.V.

2026/950/040

10.

Neufassung der Hauptsatzung

a)  zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der

mit besonderen Aufgaben betrauten Angehörigen

der Freiwilligen Feuerwehr (§ 14 Hauptsatzung)

b) zur Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungen per Livestream im Internet

2022/950/223/1

11.

Neufassung der Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr

2026/950/033

12.

Lehrschwimmbecken Standortentscheidung

2026/950/034

13.

Bauleitplanung

13.1.

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

2026/950/021

14.

Beauftragung zur Etablierung eines Kaltnahwärmenetzes Quartier VG-Verwaltung Bodenheim

2026/950/047

15.

Bekanntgabe von Vergaben

15.1.

GS Bodenheim - Estrich und Bodenbelag-Arbeiten - Wasserschaden Klassenraum

2026/950/035

15.2.

Fassadensanierung Außenstelle der VG-Verwaltung Nackenheim; Vergabe Gerüstbauarbeiten

2026/950/039

16.

Informationen

Öffentlicher Teil:

TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Sachverhalt:

Der Vorsitzende begrüßt die zahlreich anwesenden Bürger und möchte wissen, ob es Fragen aus der Bürgerschaft gibt.

Herr Michael Hellmerich aus Lörzweiler stellt die Frage, weshalb der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ immer als TOP 1 geführt werde und nicht einmal als letzter Tagesordnungspunkt, damit Fragen zu den TOP und erst nach der Sitzung auftretende Fragestellungen gestellt werden könnten?

Der Vorsitzende entgegnet, dass man die Entscheidung für TOP 1 getroffen habe, um den Bürgerinnen und Bürgern nicht bis zum Ende der Sitzung warten zu lassen, um Fragen stellen zu können.

Herr Hellmerich möchte weiterhin wissen, weshalb die Sitzungen des Verbandsgemeinderates nicht übertragen werden.

Hierzu verweist der Vorsitzende auf den Tagesordnungspunkt 10, in welchem die Hauptsatzung besprochen wird und welcher auch einen Paragraphen zum Thema Übertragung und Streaming enthält.

Weitere Fragen gibt es nicht.

TOP 2:

Einwände zur Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025

Sachverhalt:

Gegen die Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025 gibt es Einwände seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

In besagter Sitzung wurde ein Antrag der Fraktion zum TOP 7 „Haushalt 2026“ gestellt, welcher dann aber letztendlich unter TOP 16 „Anfragen/Anträge“ behandelt wurde. Dies geht nicht aus der Niederschrift hervor, deshalb wurden in Absprache mit der Büroleitung der Verbandsgemeindeverwaltung folgende Passagen geändert (kursiv). Der Beschlusstext lautet: „Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie oben verlesen zugestimmt.“ Gestrichen wird: „mit dem Zusatz, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Ihr Konzept zur Grabenpflege fertig stellt und dieses dann vorstellt.“

Korrigierte Niederschrift der VG-Ratssitzung vom 11.12.2025 zu TOP 7 und TOP 16.1:

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 03.12.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird M. Eng. Markus Forschner ernannt.

Der Vorsitzende gibt folgenden Änderungswunsch zur Tagesordnung bekannt: Der Antrag zum Haushalt 2026 - Gewässer- und Grabenpflege; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.11.2025 soll nicht unter Top 16.1, sondern bereits zu TOP 7 beraten werden. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Somit tagt der Verbandsgemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

7.

Haushalt 2026

Antrag zum Haushalt 2026 - Gewässer- und Grabenpflege;

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.11.2025  

TOP 7: Haushalt 2026

RM Dr. Sarah Frey-Gruber zieht den Antrag zum Haushalt 2026 - Gewässer- und Grabenpflege zurück

TOP 16:

Anfragen/Anträge

TOP 16.1:

Sachantrag Gewässer- und Grabenpflege;

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.12.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Die Verbandsgemeindeleitung wird gebeten, das erarbeitete Pflegekonzept und die rechtlichen Rahmenbedingungen über die Gewässer- und Grabenpflege im Umweltausschuss vorzustellen.

Als Themen des Informationsaustausches werden vorgeschlagen:

a)

Notwendigkeit und Turnus des Räumens (z. B. 5- oder 10-jährig).

b)

Art und Umfang der Mahd, insbesondere ob halbseitig, abschnittsweise, selektiv oder zeitlich gestaffelt gemäht werden sollte.

c)

Abschnitte, in denen nur im unteren Bereich gemäht oder mindestens 1/3 der Böschung ausgespart werden soll.

d)

Vorgehen beim Mäh- und Räumgut: Dauer der Zwischenlagerung, Weiterverwendung oder fachgerechte Entsorgung.

e)

Abschnitte, in denen die regelmäßige Unterhaltung eingestellt oder reduziert werden kann (z. B. ökologisch besonders wertvolle oder dauerhaft wasserführende Bereiche).

f)

Weitergehende ökologische und wasserwirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Unterhaltung umgesetzt werden können, wie:

Anlage von Wildblumen- und Kräutersäumen,

naturnahe Aufweitungen oder Sedimentrückhaltebereiche,

ökologische Verbesserung der Durchgängigkeit (Rückbau kleiner Abstürze),

Entrohrungen oder Renaturierungsmaßnahmen,

Optimierung von Pflegeabschnitten zur Förderung des Biotopverbunds.

Begründung:

Das Gewässer- und Grabensystem im Gebiet der Verbandsgemeinde Bodenheim umfasst ca. 54 km. Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (Spatzenbach, Kapellengraben, Eichelsbach und Flügelsbach) ist die Verbandsgemeinde zuständig. Die Gräben stehen überwiegend im Eigentum der Ortsgemeinden. Die Beauftragung der Unterhaltung und Pflege erfolgt jedoch durch die Verbandsgemeinde.

Die Pflege der Gewässer, Gräben und Rückhaltebecken ist für Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden mit hohen jährlichen Kosten verbunden. Dabei fehlt es an einem Gesamtkonzept. Dies führt dazu, dass einzelne Abschnitte teilweise stark überwuchert sind und dass bei Starkregenereignissen Probleme auftreten können.¹

Darüber hinaus haben Gewässer und Gräben unter bestimmten Voraussetzungen (zeitweise oder dauerhafte Wasserführung, naturnahe Ausprägung von Sohle, Ufer und Vegetation, Pufferstreifen mit entsprechender Pflege, ökologisch orientierte Unterhaltung) eine eigenständige Rolle als Lebensraum und/oder wichtiger Bestandteile des Biotopverbundes sein. Die Biotopverbundfunktion (Verbindungselemente oder Ausbreitungsbänder zwischen eigenständigen Lebensräumen) steht insbesondere in ansonsten strukturarmen Landschaften im Vordergrund.²

Um ihrer Entwässerungsfunktion insbesondere bei Starkregenereignissen gerecht zu werden und um ihre Rolle als Lebensraum zu stärken, empfiehlt sich unbedingt die Aufstellung eines Unterhaltungskonzeptes für die Gewässer und Gräben.³

¹Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Nackenheim, Nr. [15], „Graben N 6 entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße "Am Weiher" (parallel),gilt auch für andere Abzugsgräben / Leitgräben“ „Der Graben entlang des Wirtschaftsweges nördlich der Straße "Am Weiher" (parallel) ist zum Zeitpunkt der Begehung sehr stark bewachsen. Die Grabensohle und -böschung sind mit einer Schicht von Pflanzen bedeckt und dadurch nicht mehr sichtbar. Durch den starken Bewuchs wird die Abflussleistung des Grabens herabgesetzt.“ Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Harxheim, Nr. [3] „Westlicher Graben H 6 zum Rückhaltebecken“ „Der zum Rückhaltebecken (Nr. [2]) führende Graben H 6 weist einen sehr starken Bewuchs der Grabensohle und der Grabenböschungen auf. Dadurch wird das abflusswirksame Grabenprofil deutlich reduziert.“ Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Verbandsgemeinde Bodenheim, Maßnahmenkatalog Lörzweiler, Nr. [1] „Südlicher Graben“ „Da der Graben zum Zeitpunkt der Ortsbegehung (04.09.2020) stark bewachsen war, kann nicht die vollständige Abflussleistung des Grabens erzielt werden. Im daraus folgendem Versagensfall ist ein Oberflächenabfluss zur Ortsgemeinde Lörzweiler gemäß der Geländegeometrie nicht auszuschließen.“

² Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 12, Heft 55 des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) „Unterhaltung und Pflege von Gräben“, 1999, S. 8 ff.

³ Arbeitshilfe Unterhalt von Gräben, Bayrisches Landesamt, Stand April 2015, S. 16, aber auch Wasserverbandstag e. V. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt, S. 28 ff.

Beschluss:

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie oben verlesen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.

Ende der Änderungen in der Niederschrift

Beschluss:

Den aufgeführten Änderungen der Niederschrift zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 3:

Bericht der Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstelle 2025

Bürgermeister Dr. Scheurer informiert, dass Herr Peter Reuter vom Evangelischen Beratungszentrum Oppenheim, Regionale Diakonie Hessen-Nassau den Jahresbericht 2025 der Suchtberatungsstelle heute leider nicht persönlich vortragen kann. Der Bericht ging den Ratsmitgliedern schriftlich am 09.03.2026 zu. Sollten Mitglieder Fragen zum Bericht haben, werden diese gerne zur Beantwortung an Herrn Reuter weitergeleitet. Falls gewünscht wird Herr Reuter auch bei einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderats die Fragestellungen persönlich beantworten.

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 4:

Tätigkeitsbericht First Responder

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Jan Schubert. Dieser trägt den beigefügten Tätigkeitsbericht der First Responder vor.

Im Anschluss beantwortet er Fragen der Ratsmitglieder. Über die Fraktionen hinweg wird Herrn Schubert und seinem Team ein großer Dank für dieses große ehrenamtliche Engagement ausgesprochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 5:

Jahresabschluss 2022; Vorlage: 2026/950/038

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 569.640,70 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (1.729.600,30 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 167.428,64 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 15.064.863,54 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 9.314.648,85 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 6:

Fusion der Freiwilligen Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim; Vorlage: 2026/950/032

Sachverhalt:

Die Feuerwehreinheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim haben aus eigenem Antrieb die Fusion beider Einheiten sowie den Neubau eines gemeinsamen, zukunftsfähigen Feuerwehrhauses angeregt. Diese Zielsetzung wird durch den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bodenheim ausdrücklich unterstützt. Gutachterlich wird die Zusammenlegung der beiden Einheiten befürwortet. Durch die Reduzierung der Feuerwehrstandorte von vier auf drei bleibt die Einhaltung der Einsatzgrundzeit gewährleistet; zugleich wird insbesondere die Tagesalarmverfügbarkeit verbessert. Die personelle Situation der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde wird insgesamt als gut bewertet.

Die Fusion wird von den Feuerwehrangehörigen beider Einheiten getragen. Gemeinsame Übungen und Veranstaltungen finden bereits statt; die Zusammenführung der Fördervereine ist eingeleitet.

Ein geeigneter Standort für ein gemeinsames Feuerwehrhaus wurde westlich der K 47 am nördlichen Rand der Gemarkung Lörzweiler identifiziert. Die hierfür erforderlichen Grundstücke befinden sich in Privatbesitz und sind notarvertraglich zum Verkauf an die Verbandsgemeinde gesichert. Sowohl der Bedarfs- und Entwicklungsplan als auch eine beauftragte Machbarkeitsstudie bestätigen die grundsätzliche Eignung des Standorts sowie die Möglichkeit einer baulichen Umsetzung.

Zur frühzeitigen organisatorischen und personellen Aufstellung für die weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesse wird eine zeitnahe Fusion der beiden Feuerwehreinheiten angestrebt. Die künftige Führung der neuen Einheit soll aus einem Wehrführer, einem stellvertretenden Wehrführer sowie einem Zugführer mit wehrführungsähnlichen Aufgaben bestehen.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat am 03.02.2026 und der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim hat am 10.02.2026 der Auflösung der jeweiligen örtlichen Feuerwehreinheit zugestimmt. Die Fusion soll zum 24.06.2026 wirksam werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Fusion der Freiwilligen Feuerwehren Gau-Bischofsheim und Harxheim zum 24.06.2026.

Die künftige Bezeichnung der Feuerwehreinheit lautet: „Freiwillige Feuerwehr Gau-Bischofsheim|Harxheim“. Die künftige Freiwillige Feuerwehr Gau-Bischofsheim|Harxheim behält bis zum Einzug in das gemeinsame Gerätehaus die bisherigen Standorte in den Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim bei.

Die Wehrführung der künftigen Feuerwehreinheit soll durch einen Wehrführer, einen Zugführer mit vergleichbaren Aufgaben und einen stellvertretenden Wehrführer sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 7:

Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim I Harxheim; Vorlage: 2025/950/150/2

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die Feuerwehreinheiten Gau-Bischofsheim und Harxheim. Auf dem Gelände soll grundsätzlich die Option für einen Einzug der Feuerwehreinheit Lörzweiler gegeben sein, ohne dass derzeit absehbar ein Bedarf dafür besteht.

Vor dem Ankauf der am geplanten Standort „Dreiländereck“ bereits vorvertraglich gesicherten Grundstücke war eine Machbarkeitsstudie vorzunehmen. Gegenstand der Studie war die Ermittlung des Flächenbedarfs für das Gebäude inklusive Fahrzeughalle sowie der notwendigen Stellplätze im Außengelände. Darüber hinaus waren verschiedene Varianten der Ein- und Ausfahrten, die Parkplatzanordnung sowie die Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück zu untersuchen.

Auf Grundlage des ermittelten Flächenbedarfs war im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Grobkostenschätzung für die Baumaßnahme zu erstellen.

Der Verbandsgemeinderat hat am 11.09.2025 beschlossen das Architekturbüro Lengfeld & Wilisch mit der Erstellung dieser Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden von Frau Körber und Frau Wang vorgestellt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann in einem nächsten Schritt der Bebauungsplan erstellt werden. Weiterhin muss mit dem Landkreis Mainz-Bingen ein Vertrag über die Herstellung und Finanzierung der vom Landkreis angemeldeten Flächenbedarfe abgestimmt und abgeschlossen werden. Ferner müssen die Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß Vergabeverordnung (VgV) europaweit ausgeschrieben werden.

Im Anschluss an den Vortrag beantworten Frau Körber und Frau Wang noch Fragen seitens des Verbandsgemeinderates zur Machbarkeitsstudie.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Ratsmitglied Thomas Glück, der folgenden Antrag stellt:

Antrag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt eine durch die Verwaltung zu erstellende Finanzierungsplanung zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim | Harxheim.

Bevor darüber abgestimmt wird, unterstützt Ratsmitglied Dr. Matthias Schäfer prinzipiell diesen Antrag und stellt folgenden erweiterten Antrag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Verweisung des eben gestellten Antrags in den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

-

die in der vorliegenden Machbarkeitsstudie favorisierte Variante 3 mit einer optionalen Flächenerweiterung für die FFw Lörzweiler umzusetzen,

-

den vom Landkreis Mainz-Bingen angemeldeten Flächenbedarf vertraglich abzusichern,

-

die Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß Vergabeverordnung (VgV) europaweit auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 8:

Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"; Vorlage: 2026/950/043

Sachverhalt:

Im Rahmen der Grünlandkartierung des Umweltministeriums wurde im Bereich des B-Plans „Feuerwehr Dreiländereck“ in der Gemarkung Lörzweiler eine Magere Flachland-Mähwiese als geschützte Grünlandfläche identifiziert. Aufgrund der Schutzwürdigkeit gilt nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG ein Verbot zur Zerstörung dieser Fläche.

Es kann nach § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern der Ausgleich in gleicher Art und Größe erfolgt und ein Konzept zur Herstellung dieses Ausgleichs vorliegt.

Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit dem Ingenieurbüro Brauner für Biotopmanagement, Landschaftsplanung und Vegetationskunde wurden mögliche Ausgleichsflächen im Umfeld des B-Plans geprüft. Ergebnis ist, dass Teile einer im Eigentum der Ortsgemeinde Harxheim befindlichen Fläche (Flur 11, Flurstücke 100; südlich des Sportplatzes) sich als am geeignetsten erweist.

Die Fläche liegt in der Nähe des Flügelsbachs und ist durch bereits renaturierte bzw. naturnahe Flächen im Umfeld ökologisch gut eingebunden, was die Integration der Mageren Flachland-Mähwiese begünstigt.

Ziel ist es, auf dieser Fläche neben der Mageren Flachland-Mähwiese auch die weitere aus der geplanten Feuerwehr entstehende Flächenversiegelung auszugleichen. Die hierfür erforderlichen Flächenanteile werden zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler als bebauungsplanaufstellende Gemeinde mittels Grunddienstbarkeiten gesichert.

Für die Flächenbereitstellung wird die Ortsgemeinde Harxheim einen gleichwertigen Ausgleich der Biotopwertpunkte erhalten. Hierzu werden weitere angrenzende Flächenanteile auf diesem Flurstück ebenfalls ökologisch aufgewertet und die hieraus entstehenden Ökopunkte der Ortsgemeinde Harxheim zugebucht. Sofern erforderlich, wird die Aufwertung auf das angrenzende Flur 11, Flurstück 101, in geringem Umfang erweitert. Die tatsächlich benötigte Fläche für den insgesamten Ausgleich kann erst nach der Berechnung des Ausgleichsbedarfs durch das mit dem B-Plan beauftragte Büro im weiteren Laufe des B-Plan-Verfahrens ermittelt werden.

Die Kosten für die Erstellung des geforderten Konzepts für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung, schätzen wir auf ca. 5.000 € netto. Für die Herstellung der Ausgleichsfläche entstehen schätzungsweise Kosten im Bereich von 21.000-34.000 € netto (inkl. 3-jähriger Pflege), abhängig vom benötigten Ausgleichsbedarf. Bei Vorlage eines konkreten Angebots wird der Rat informiert.

Die Kosten für die beschriebenen ökologische Flächenaufwertungen werden durch den Maßnahmenträger VG Bodenheim getragen. Den Ortsgemeinden entstehen keine Kosten. Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung dieser Übereinkunft zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim wird eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags empfohlen.

Die Kosten für die Eintragung der Grunddienstbarkeit im Grundbuch liegen schätzungsweise bei ca. 300 € und sind durch die Verbandsgemeinde, als Maßnahmenträger, zu tragen.

 

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, der Nutzung des genannten Flächenanteils auf dem Grundstück Flur 11 Flurstück 100 in der Gemarkung Harxheim zur Nutzung als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der Ortsgemeinde Lörzweiler wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Herstellung der genannten Ökokontopunkte für die Ortsgemeinde Harxheim durch die Verbandsgemeinde Bodenheim zum gleichwertigen Biotoppunkteausgleich. Die entstehenden Kosten werden durch die Maßnahme 62 der Verbandsgemeinde getragen.

Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung wird zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen.

Die Vereinbarungen und Eintragung der Grunddienstbarkeit erfolgen gemeinsam mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Verbandsgemeinde.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 9:

Kooperationsvertrag zwischen Verbandsgemeinde Bodenheim und Suchhunde Rheinhessen e.V.; Vorlage: 2026/950/040

Sachverhalt:

Um die Sicherheit der Bürger innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim zu erhöhen und um die Effizienz bei einer möglichen Vermisstensuche zu steigern, soll die vorliegende Kooperationsvereinbarung mit dem Suchhunde Rheinhessen e.V. abgeschlossen werden.

Der Vorsitzende stellt die Kooperationsvereinbarung vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Die vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und dem Suchhunde Rheinhessen e.V. soll abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 10:

Neufassung der Hauptsatzung;

a) zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der mit besonderen Aufgaben betrauten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (§ 14 Hauptsatzung);

b) zur Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungen per Livestream im Internet; Vorlage: 2022/950/223/1

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Büroleiter, Herrn Stefan Kern. Dieser stellt die vorgeschlagenen Änderungen vor, die u.a. aufgrund einer Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung erforderlich werden. Da es sich um die 14. Änderungssatzung der Hauptsatzung handelt, empfiehlt die Verwaltung die Satzung komplett zu aktualisieren und sich dabei an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu orientieren.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen nach § 25 Abs. 2 GemO jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates.

Des Weiteren wird das Streaming von Sitzungen eingebracht.

Die digitale Übertragung öffentlicher Sitzungen in Internetkanäle ist gemäß § 35 Abs. 1 GemO Gebrauch möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder zustimmen. „Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien kann in der Hauptsatzung geregelt werden. Gleiches gilt für vom Gemeinderat selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen. Im Übrigen sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen unbeschadet Rechte Dritter nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats zustimmen.“

Die sonstigen wesentlichen Änderungen sind in der Anlage gelb markiert. Diese beziehen sich u.a. auf folgende Punkte der Satzung:

Gültige Satzung:

§ 8 Wahl der Ausschüsse:

Entfällt, da in § 45 GemO abschließend geregelt.

Aktualisierte Satzung:

§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachungen:

Abs. 4: Erweiterung um dringende öffentliche Bekanntmachungen sowie Bestimmung der Allgemeinen Zeitung Ausgabe Rheinhessen als Bekanntmachungsform

§ 4 Bild- und Tonübertragungen:

Regelungen zur Veröffentlichung von öffentlichen Sitzungen per Livestream ins Internet.

§ 16 Aufwandsentschädigung der mit besonderen Aufgaben betrauten Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Überarbeitung und Vereinfachung des Paragraphen.

Ansonsten erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung und Vereinheitlichung von Bezeichnungen in der gesamten Satzung.

Ratsmitglied Thomas Glück stellt folgenden Antrag:

Über den § 4 „Bild- und Tonübertragungen“ soll einzeln abgestimmt werden. Die restlichen Änderungen sollen wie vorgesehen in Gesamtheit beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim in der vorgelegten Form. Über § 4 Bild- und Tonübertragung wird gesondert abgestimmt. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20. Dezember 2006 in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 27. August 2024 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschluss:

§ 4 Bild- und Tonübertragungen soll in der vorgelegten Form in die Hauptsatzung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen.

Damit ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderats nach § 25 Abs. 2 GemO erreicht.

Ratsmitglied Feist nahm nicht an der Abstimmung teil.

TOP 11:

Neufassung der Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr 

Vorlage: 2026/950/033

Sachverhalt:

Die Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge ist am 12.06.2025 in Kraft getreten und legt landesweit einheitliche Stundensätze für den Kostenersatz für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge fest. Die bestehende Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim vom 26.04.2018 soll anhand der vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) erstellten Mustersatzung auf die Neuregelung umgestellt werden. Die bestehende Satzung vom 26.04.2018 wird mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft gesetzt.

Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über Kostenersatz und Gebührenerhebung der Feuerwehr wird beschlossen. Sie tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft und die bestehende Satzung vom 26.04.2018 wird außer Kraft gesetzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 12:

Lehrschwimmbecken Standortentscheidung; Vorlage: 2026/950/034

Sachverhalt:

Im Rahmen der „Vorstellung der Machbarkeitsstudie für einen Schwimmbadneubau“ wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 03.04.2025 die weitere Projektierung eines Lehrschwimmbads am Standort der Grundschule Nackenheim beschlossen.

Die Verwaltung hatte daraufhin die Projektentwicklungs- und Planungs- GmbH VISION12! beauftragt, eine Standortuntersuchung zu erstellen, in der am 29.01.2026 die Variante 3.1 als funktional, städtebaulich und organisatorisch überzeugendste Lösung gesehen wurde. Diese Variante wird auch von der Schulleitung präferiert. Der gewählte Standort fügt sich sehr gut in die bestehenden Schul- und Umfeldstrukturen ein und ermöglicht eine klare, übersichtliche Erschließung. Der bestehende Trimm-Pfad bzw. Wegeverlauf bleibt weitgehend erhalten, wodurch Eingriffe in die Freiraumnutzung auf ein Minimum reduziert werden. Die im Bereich des Neubaus entfallenden Parkflächen werden im Zuge der Maßnahme auf eigenem Grund und Boden entlang der Straße neu angeordnet, was sogar zu einem erhöhten Stellplatzangebot führen wird. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Neubau weitgehend unabhängig vom laufenden Schulbetrieb realisiert werden kann, sodass Beeinträchtigungen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vermieden werden. Durch die direkte Anbindung an die Straße ist eine klare Trennung verschiedener Nutzergruppen möglich. Vereine, Kursteilnehmer und weitere Personengruppen queren nicht den Schulbereich und können das Gebäude eigenständig und unabhängig nutzen. Dadurch kann das Lehrschwimmbad als eigenständiges Gebäude funktionieren, was sowohl die Sicherheit als auch die Organisation des Schul- und Vereinsbetriebs deutlich verbessert. Insgesamt stellt die Variante 3.1 eine zukunftsfähige, gut integrierte und empfehlenswerte Lösung für die weitere Planung dar.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt als Standort für die weitere Projektierung eines Lehrschwimmbads am Standort der Grundschule Nackenheim die Variante 3.1 der Standortuntersuchung der Projektentwicklungs- und Planungs- GmbH VISION12! vom 29.01.2026.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

TOP 13:

Bauleitplanung

TOP 13.1:

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Vorlage: 2026/950/021

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 beschlossen. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

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Feuerwehr Gau-Bischofsheim/ Harxheim in Lörzweiler

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Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein in Nackenheim

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„Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

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Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in Lörzweiler

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Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche Bodenheim“

Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 14.11.2025 bis 09.01.2026 nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern.

Im weiteren Verfahrensablauf sind zunächst nach § 67 Abs. 2 GemO die Zustimmungen der Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim einzuholen, bevor der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan fassen kann.

Der Vorsitzende verliest die abgegebenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035.

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

DFS Deutsche Flugsicherung – Stellungnahme vom 22.12.2025, Seite 8: Die mitgeteilten Hinweise werden in das Kapitel „Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren“ aufgenommen und die Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung wird zur Kenntnis genommen.

Eisenbahn-Bundesamt | Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken – Stellungnahme vom 17.11.2025

Seite 10: Die genannten Hinweise werden in das Kapitel „Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren“ und die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

EWR Netz GmbH für Feuerwehr Dreiländereck, Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein - Stellungnahme vom 07.11.2025 Seiten 12, 13: Änderungen und Ergänzungen sind nicht erforderlich. Die Stellungnahmen der EWR Netze GmbH werden zur Kenntnis genommen.

EWR Netz GmbH für Küchelberg, 7. Änderung und Erweiterung – Stellungnahme vom 07.11.2025, Seite 14: Die Hinweise werden in das Kapitel D.3. aufgenommen. Die Stellungnahme der EWR Netze GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Generaldirektion Kulturelles Erbe | Direktion Landesdenkmalpflege – Praktische Denkmalpflege – Stellungnahme vom 13.11.2025, Seite 16: Die genannten Hinweise werden in das Kapitel „Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren“ der Planbegründung aufgenommen. Die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Direktion Landesdenkmalpflege – Praktische Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen.

Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen – Stellungnahme vom 13.11.2025, Seite 17: Änderungen und Ergänzungen sind nicht erforderlich. Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen wird zur Kenntnis genommen.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Stellungnahme vom 15.12.2025, Seiten 21 - 23:

1.

Untere Naturschutzbehörde: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zum „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ wird in den Planunterlagen ergänzt.

2.

Untere Wasserbehörde: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bezeichnung „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ wird in den Planunterlagen redaktionell gestrichen.

3.

Zu Brandschutz: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

4.

Zu Städtebau: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Landesamt für Geologie und Bergbau - Stellungnahme vom 15.12.2025, Seite 26/27:

1.

Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise des Landeserdbebendienstes werden in die Planunterlagen aufgenommen.

2.

Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise zur Dokumentation zum Altbergbau sowie Boden und Baugrund werden in der Begrenzung ergänzt.

PLEdoc GmbH – Stellungnahme vom 11.11.2025 und 18.11.2025, Seite 32:

Änderungen und Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich; die Stellungnahme der PLEdoc GmbH wird zur Kenntnis genommen.

PLEdoc GmbH im Auftrag der GasLINE GmbH – Stellungnahme vom 07.11.2025 und 18.11.2025, Seite 38:

Änderungen und Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich; die Stellungnahme der PLEdoc GmbH im Auftrag der GasLINE GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. – Stellungnahme vom 27.11.2025, Seite 44:

Änderungen und Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich; die Stellungnahme der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. wird zur Kenntnis genommen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz - Stellungnahme vom 06.01.2026, Seite 50:

1.

Allgemeine Wasserwirtschaft – Gewässer/Hochwasserschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden wie dargelegt in die Planunterlagen aufgenommen. Der Verweis auf die Rechtsgrundlage zu baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten wird korrigiert. An der Planung wird festgehalten.

2.

Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Windstudie werden in das Kapitel „Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren“ aufgenommen.

3.

Bodenschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden wie dargelegt in die Planunterlagen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen, 22 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH - Stellungnahme vom 09.01.2026; Seite 55:

Änderungen und Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich; die Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Im Anschluss an die Auflistung der Stellungnahmen verliest Ratsmitglied Kai Krames; Bündnis 90/Die Grünen, eine Erklärung bezüglich der Bedenken der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

„Wir teilen die Bedenken der SGD Süd im Hinblick auf den geplanten Reisemobilstellplatz in Nackenheim.

Wir sehen das Problem, dass dieser Standort bei einem Jahrhunderthochwasser bis zu zwei Meter überflutet werden könnten. Bei einer Vorlaufzeit von z.B. 48 Stunden stehen für alle Behörden mit Sicherheitsaufgaben große Herausforderungen an. Mit diesem Reisemobilstellplatz entsteht zusätzlicher Handlungsdruck beim kommunalen Vollzugsdienst, ggf. der Feuerwehr sowie der Polizei. Es muss überprüft werden, ob dieser Platz geräumt ist, ob sich noch Personen in den Reisemobilen befinden, ggf. müssen Nutzende dazu ausfindig gemacht werden. Auch können Nutzende versuchen, sich in den dann schon gesperrten Gefahrenbereich zu begeben, um ihre Reisemobile noch zu holen, was weiteres Personal bindet.

Im besten Fall funktionieren Vorhersagen und Alarmierungen im Vorfeld. Selbst dann können jedoch vor Ort Verzögerungen und damit Verschärfungen der Gefährdungen eintreten, durch rechtliche Hürden u.a. wegen des Wohnmobils als Wohnung, Unerreichbarkeit des Eigentümers, Auslastung eines geeigneten Abschleppdienstes, zu geringe Höhe der Unterführung für den Abschleppvorgang oder hier noch nicht angedachte Szenarien.

Die übrigen geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans sind für uns unproblematisch. Allein wegen des Reisemobilstellplatzes in Nackenheim können wir jedoch nicht zustimmen.

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Kai Krames“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen mit 22 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen

TOP 14:

Beauftragung zur Etablierung eines Kaltnahwärmenetzes Quartier VG-Verwaltung Bodenheim; Vorlage: 2026/950/047

Sachverhalt:

Der Neubau der Verbandsgemeindeverwaltung in Bodenheim soll künftig über ein kaltes Nahwärmenetz mit Wärme versorgt werden. Herr Christoph Zeis, Geschäftsführer der EnergieDienstleistungs-Gesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG), stellte hierzu im Bau-, Planungs- sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 11.12.2025 das Energiekonzept „Kalte Nahwärmeversorgung Quartier VG-Verwaltung Bodenheim“ ausführlich vor.

Das geplante kalte Nahwärmenetz soll mit voraussichtlich mindestens 28 Erdsondenbohrungen betrieben werden. Über dieses Netz sollen der Alt- und Neubau des VG-Rathauses, das Caritas-Zentrum St. Alban (Alten- und Pflegeheim) sowie die Grundlastversorgung des Bürgerhauses Dolles erfolgen.

Darüber hinaus ist es nun auch vorgesehen, das Netz für weitere Gebäude im Umfeld sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger im Quartier zu öffnen, sodass auch angrenzende Anwohner die Möglichkeit erhalten, sich an das Wärmenetz anzuschließen. Damit soll eine quartiersbezogene, nachhaltige Wärmeversorgung aufgebaut werden und das erster Prüfgebiet aus der kommunalen Wärmeplanung realisiert werden.

Es soll hierbei auch auf eine Erweiterbarkeit des kalten Nahwärmenetzes geachtet werden, damit sich Anwohner in der Nähe des Wärmenetztes auch in den kommenden Jahren noch anschließen können.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Maßnahmen zur Erneuerung von Wärmeversorgungen, die einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien erreichen.

Die Förderung kann bis zu 35% der förderfähigen Kosten für bestehende Nichtwohngebäude betragen; die maximale Fördersumme wird durch die jeweilige Nutzfläche begrenzt. Nach aktuellem Sachstand kann diese Förderung mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) kombiniert werden.

Anwohner die sich an dem Projekt beteiligen können für ihre eigene Wärmepumpe bis zu 70% Förderung erhalten.

Die Investitionskosten können – abhängig von der Förderfähigkeit und den jeweiligen Förderrichtlinien – entweder von den Gebäudeeigentümern (Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Caritas, ggf. Anwohner) oder durch die EDG in Form eines Contracting getragen werden.

Darüber hinaus ist eine Förderung des Wärmenetzes an sich möglich, wenn mehr als 16 Gebäude an das Wärmenetz angeschlossen werden. Die Förderung in Höhe von 50% für die Machbarkeitsstudie erfolgt im ersten Schritt. Im zweiten Schritt erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 40 % für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur unter der Voraussetzung das anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darleget wird, dass die beantragte Förderung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten über die Lebenszeit des zu fördernden Projekts sowie eines plausiblen kontrafaktischen Falls für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist hierbei auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschließt zusätzlich zu den am 11.12.2025 gefassten Beschlüssen die EDG mit der Planung und Umsetzung des kalten Nahwärmenetzes gemäß ihrem aktualisierten Angebot zu beauftragt, unabhängig von Fördermittelzusage.

Bei der weiteren Planung und Umsetzung ist ausdrücklich vorzusehen, dass auch umliegende Bürgerinnen und Bürger sowie angrenzende Grundstückseigentümer aktiv informiert und ihnen der Anschluss an das Wärmenetz ermöglicht wird, um eine quartiersbezogene und zukunftsfähige Wärmeversorgung in diesem Quartier zu realisieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 15:

Bekanntgabe von Vergaben

TOP 15.1:

GS Bodenheim - Estrich und Bodenbelag-Arbeiten - Wasserschaden Klassenraum 

Vorlage: 2026/950/035

Entscheidung:

Die Vergabe der Leistungen Estrichausbau, Estricheinbau und Bodenbelagsarbeiten in Höhe von 15.143,49 € erfolgte an die Firma Rohrwick GmbH.

TOP 15.2:

Fassadensanierung Außenstelle der VG-Verwaltung Nackenheim; Vergabe Gerüstbauarbeiten; Vorlage: 2026/950/039

Entscheidung:

Die Fa. Kögler Gerüstbau aus Hahnheim wurde mit den Gerüstbauarbeiten für die Fassadensanierung der Außenstelle der VG-Verwaltung in Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über 9.906,75 € brutto beauftragt.

TOP 16:

Informationen

Der Büroleiter informiert darüber, dass bislang 6.420 Wahlscheine beantragt wurden. Bei 15.860 Wahlberechtigten entspricht das einem Briefwahlanteil von ca. 40,7 %. Davon seien bislang 86 % als Rücklauf registriert worden, was eine überdurchschnittliche Quote darstellt.

Der Vorsitzende erklärt, dass es in Nackenheim bei zwei Wahllokalen zu einer unglücklichen Zuordnung gekommen ist. Da es sich um eine amtliche Zuordnung der beiden Stimmbezirke handelt, ist die Festlegung bindend. Im Nachrichtenblatt wurde die Zuordnung der Straßenzüge zu den beiden Wahllokalen verdeutlicht und Wählerinnen und Wähler wurden aufgefordert, sich noch einmal der in der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Lokalität zu vergewissern, bevor sie die Wahlräume aufsuchen. Zudem wird ein Shuttleservice an den beiden Wahllokalen bereitstehen.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:52 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Norman Lang
Vorsitzender
Schriftführer