Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:56 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:56 Uhr bis 21:01 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:01 Uhr bis 21:02 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | |
| Steffan Haub | |
| Erster Beigeordneter | |
| Dietmar Muscheid | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Dr. Klaus Altenbach | |
| Oliver Balmes | |
| Ute Beye-Mundt | |
| Heribert Breivogel | |
| Diethelm Faust | |
| Ralf Hermann-Josef Jakobs | |
| Bruno Maria Lang | |
| Christoph Lang | |
| Gila Meierhans | |
| Eva Natzi | |
| Eric Schaefer | |
| Dietmar Sommer | |
| Schriftführerin | |
| Birgit Schmidmeier | |
| Von der Verwaltung | |
| Dr. Robert Scheurer | Bürgermeister |
| Norman Lang | (zu TOP 2 bis 19:44 Uhr) |
| Außerdem anwesend | |
| Margit Dörr (Presse) | |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Beigeordnete | |
| Michaela Nagel | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Michael Christ | |
| Ralf Kranz | |
| Andrea Metelmann-Lotz | |
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnung um folgende TO-Punkte ergänzt wurde:
| TOP 9.3. | Vergabe Nachtrag 2 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Trapezblech und Entwässerung |
| TOP 9.4. | Vergabe Nachtrag 1 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Witterungsschutz/Baustellenschutz |
| TOP 9.5. | Vergabe von Bau, Lieferung und Montage der Trennvorhänge im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle |
| TOP 14.1. | Anfrage der FWG Fraktion vom 28.03.2023; Eingang 30.03.2023 |
Der Gemeinderat stimmt der ergänzten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| Vorlage | ||
| 1. | Einwohnerfragestunde | |
| 2. | 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 | 2023/034/032 |
| 3. | Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP | 2023/034/011 |
| 4. | Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale - Vergabe Auflösung einer Grabanlage ohne Nutzungsberechtigte durch die Ortsgemeinde | 2023/034/023/1 |
| 5. | Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung | 2023/034/007 |
| 6. | Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen | |
| 6.1. | BefreiungsantragBalkonanbau, Überschreitung der Baugrenze um 1,00 m, Rieslingweg | 2023/034/030 |
| 7. | Bauleitplanungen | |
| 7.1. Bebauungsplan "Nördlich der Mainzer - und Weinbergstraße i.V.m. der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Lörzweiler" | ||
| a) Aufstellungsbeschluss | ||
| b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte | 2023/034/029 | |
| 8. | Vergaben | |
| 8.1. Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle | 2023/034/034 | |
| 9. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 9.1. Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. ÄnderungVergabe der Ingenieurleistungen | 2023/034/026 | |
| 9.2. Vergabe der Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle | 2023/034/028 | |
| 9.3. Vergabe Nachtrag 2 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Trapezblech und Entwässerung | 2023/034/018/1 | |
| 9.4. Vergabe Nachtrag 1 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Witterungsschutz/Baustellenschutz | 2023/034/035 | |
| 9.5. Vergabe von Bau, Lieferung und Montage der Trennvorhänge im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle | 2023/034/036 | |
| 10. | Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO | 2023/034/025 |
| 11. | Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des "RheinTerrassenWegs" von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen | 2023/034/005 |
| 12. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle | |
| 13. | Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler | |
| 14. | Anträge/Anfragen | |
| 14.1. Anfrage der Fraktion der FWG vom 28.03.2023, Eingang 30.03.2023 | ||
| 15. | Informationen | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 16. | Grundstücksangelegenheiten | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Entfällt, da keine Bürger/innen anwesend sind.
Zu TOP 2: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Vorlage: 2023/034/032
Herr Lang erhält das Wort und erläutert ausführlich den folgenden
Sachverhalt:
Aufgrund erheblicher Mehrausgaben beim Neubau der Mehrzweckhalle wird eine erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 nötig.
Im Ergebnishaushalt verschlechtert sich das Ergebnis um 37.050 € auf einen Jahresfehlbetrag von nunmehr 265.072 €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit verschlechtert sich um 2.467.000 € auf 4.728.572 €. Dies allein durch erheblich gestiegene Ausgaben im Vergleich zur Haushaltssatzung 2023. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes waren abschließend noch nicht alle Leistungsverzeichnisse für anstehende Submissionen abschließend bepreist - und entgegen der ersten Einschätzung der Bauleitung waren diese deutlich teurer als geplant.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes sieht eine Aufnahme eines Investitionskredites in Gesamthöhe von 4.754.000 € vor.
Herr Lang weist bezüglich der Änderungen auf die drei relevanten Punkte im Ergebnishaushalt hin, welche im Detail auf Seite 12 im Haushaltsplan aufgeführt sind. Anschließend werden Fragen beantwortet und RM Dr. Altenbach informiert kurz über die aktuelle Submission für die Hallenausstattung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit allen besprochenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3: Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP
Vorlage: 2023/034/011
Der Vorsitzende erläutert den folgenden
Sachverhalt:
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2. Allgemeiner Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden - und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
4. Bisherige Aktivitäten
Die Ortsgemeinde Lörzweiler hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere
| - | Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung) |
| - | Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen und Wärmepumpen mit Geothermie in der im Bau befindliche Hohberghalle |
5. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.
Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:
| - | Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften |
| o Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften; | |
| o Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.) | |
| o Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften; | |
| - | Optimierung eines systematischen Energiemanagements |
| o Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring | |
| - | Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen |
| o Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen; | |
| o Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet; | |
| o Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft; | |
| - | Klimafreundliche Bauleitplanung |
| o Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz; | |
| o Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.); | |
| o Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge; | |
| o Verstärkte Innenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten; | |
| - | Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende |
| o Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.); | |
| o Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten; | |
| o Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze); |
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.
Es ergehen keine weiteren Fragen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Lörzweiler tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| - | Energetische Sanierung bzw. Optimierung |
| - | Optimierung eines systematischen Energiemanagements |
| - | Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen |
| - | Klimafreundliche Bauleitplanung |
| - | Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende |
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
| • | die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, |
| • | zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4: Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale - Vergabe Auflösung einer Grabanlage ohne Nutzungsberechtigte durch die Ortsgemeinde
Vorlage: 2023/034/023/1
Zur Rückfrage in der Ausschusssitzung vom 14.03.2023 bezüglich des Nutzungsrechts einer Grabstätte, zitiert der Vorsitzende die von der Fachabteilung der VG-Bodenheim hierzu erhaltene Antwort:
| 1. | Das Nutzungsrecht ist ein subjektiv-öffentliches Recht, das nur durch schriftliche Zustimmung erworben werden kann. |
| 2. | Das Nutzungsrecht ist außerdem ein Verwaltungsakt, und ein Verwaltungsakt wird nicht vererbbar oder beerbbar. Erben sind trotz des Faktes der Erbschaft nicht automatisch Nutzungsberechtigte einer Grabstätte, sondern nur dann, wenn sie schriftlich dem Nutzungsrecht zustimmen. |
Ergänzend hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass es in einer ganzheitlichen Betrachtung der Rechtslage, also im Kontext mit Satzung und eventuelle anderen Vorgaben, eine theoretische Chance bestehen könnte, solche Zahlungen abzuwenden. Die Entscheidung über einen solchen juristischen Aufwand liegt dann beim Gemeinderat.
Nach einer kurzen Wortmeldung verliest der Vorsitzende folgenden
Sachverhalt:
Die grabpflegende Person einer Grabstätte meldet der Friedhofsverwaltung Anfang 2022, dass die Grabpflege aus Altersgründen nicht mehr zweckgemäß möglich sei. Die Friedhofsverwaltung versucht das weitere Vorgehen mit der nutzungsberechtigten Person zu erörtern. Dabei wird ermittelt, dass die gesuchte Person in ein anderes Bundesland verzogen ist, und dort auch im Januar 2022 verstorben ist. Die Friedhofsverwaltung versucht nach § 14 (7) der gültigen Friedhofssatzung das Nutzungsrecht rechtlich satzungskonform zu übertragen. Die in der Erbfolge folgende Person, die Ehefrau (auch vom zuständigen Nachlassgericht als Erbin ausgewiesen) lehnt die Übernahme des Nutzungsrechts schriftlich am 24.06.2022 ab. Ebenso die grabpflegende Person (Schwägerin -kein direkter Verwandtschaftsgrad- der verstorbenen Person, und daher auch nicht in der Erbfolge) nach unzweifelhafter Aussage dem Bestattungsbeauftragten der Ortsgemeinde gegenüber. Auch der Sohn der verstorbenen Person lehnt die Übernahme des Nutzungsrechts schriftlich am 16.01.2023 ab. Die Tochter der verstorbenen Person ist vor 26 Jahren ins Ausland verzogen. Der Aufenthaltsort ist dort nicht zweifelsfrei ermittelbar, und nach Auskunft des Bruders gibt es auch keinen familiären Kontakt. Weitere Erben der in der Grabstätte bestatteten Personen sind nicht bekannt um ein Verfahren nach BGB § 1922 „Gesamtrechtsnachfolge“ einzuleiten. Da eine Rechtsnachfolge am Nutzungsrecht der Grabstätte weder ermittelt noch verhandelt werden kann, fällt die weitere Verfügung an der Grabstätte an den Friedhofsträger. Die Ruhefristen in der Grabstätte sind im Oktober 2022 abgelaufen, das Nutzungsrecht ist noch bis Mai 2023 erworben. In der Übersicht vom 16.05.2022 (erstellt durch Ortsgemeinde und externer Bildhauermeister) über die erhaltenswerten Grabmale auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Lörzweiler werden Teile der baulichen Anlage als erhaltenswert deklariert. Diese in der Übersicht deklarierten baulichen Anlagen sind nicht denkmalgeschützt, und verpflichten daher die Ortsgemeinde nicht Maßnahmen zur Erhaltung umzusetzen.
Die Ortsgemeinde Lörzweiler möchte das Grabmal der Grabstätte inklusive Grabeinfassungen und aller Fundamente entfernen lassen. Es handelt sich um einen Direktauftrag dessen Wert unter 3 T€ brutto einzuordnen ist. Ein Vergabeverfahren ist daher nicht zwingend erforderlich, der Auftrag kann an ein Fachunternehmen direkt vergeben werden. Dennoch entscheidet die Ortsgemeinde zwei Vergleichsangebote einzuholen.
| 1. | Bieter 1 bietet am 06.01.2023 für die Grabauflösung 1.297,10 € brutto an. |
| 2. | Lang Grabmale, Friesenheim bietet am 09.01.2023 für die Grabauflösung 892,50 € brutto an. Der Vorsitzende teilt mit, dass zwischenzeitlich noch ein weiteres Angebot abgegeben wurde: |
| 3. | Baggerbetrieb Bernd Koch aus Lörzweiler bietet für die Grabauflösung 833,00 € brutto an. |
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, die Maßnahme der Auflösung der Grabstätte an die Firma Baggerbetrieb Bernd Koch aus Lörzweiler für 833,00 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5: Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung
Vorlage: 2023/034/007
Der Vorsitzende erklärt den folgenden
Sachverhalt:
Der bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehende Vertrag über die Nutzung der Anlagen der EWR Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung (sogenannte gemeinsam genutzte Anlagen) muss angepasst werden. Zum einen sind konkrete Regelungen bezüglich des Zuganges erforderlich, zum anderen müssen bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen separate Verträge abgeschlossen werden. Im Wesentlichen wurde folgendes angepasst:
Grundsätzlich soll mit dem neuen Vertrag eine Konkretisierung der Regelungen erfolgen, was jedoch keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise bedeutet. Zudem verzichtet EWR aufgrund der bereits bisherigen langen Zusammenarbeit zukünftig auf eine Kostenanforderung für die Nutzung der gemeinsam genutzten Anlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der seitens der EWR Netz GmbH vorgeschlagenen Neufassung des Vertrages über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie der Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6: Bauanträge, Befreiungsanträge, Bauvoranfragen
Zu TOP 6.1: Befreiungsantrag
Balkonanbau, Überschreitung der Baugrenze um 1,00 m, Rieslingweg
Vorlage: 2023/034/030
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorgelegte Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 13.04.2023 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Lochäcker - Mommenheimer Straße“.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.
Die vom Antragsteller gewünschte Überschreitung der überbaubaren Fläche um 1,00 m ist nachvollziehbar und spricht nicht gegen die Grundzüge des Bebauungsplanes. Tatsächlich haben die benannten Nachbargebäude Genehmigungen zu ihren Überschreitungen erhalten. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen hier zu erteilen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7: Bauleitplanungen
Zu TOP 7.1: Bebauungsplan "Nördlich der Mainzer - und Weinbergstraße i.V.m. der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Lörzweiler"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte
Vorlage: 2023/034/029
Der Erste Beigeordnete erhält das Wort und erklärt den folgenden
Sachverhalt:
Der Antragsteller hat im November 2022 eine Bauvoranfrage über die Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern auf den im Besitz des Antragstellers befindlichen Grundstücken, Flur 6, Flurstück 647/21 und 647/24, bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht. Geplant ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten. Die Erschließung soll über die Mainzer Straße und die im Privatbesitz befindlichen Straße des Antragstellers, Flur 6, Flurstück 647/20 und 647/25, erfolgen.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Mainzer - und Weinbergstraße i.V.m. der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Lörzweiler" ist beabsichtigt, diese Flächen als Wohnbauflächen auszuweisen und somit das geplante Bauvorhaben zu ermöglichen. Zusätzlich wird ein städtebaulicher Vertrag im Rahmen des Verfahrens verhandelt, indem sich der Antragsteller insbesondere zur Tragung der entstehenden Kosten verpflichtet.
Der Bebauungsplan wird in den folgenden Punkten in die Abrundungssatzung vom 30.05.1994 eingreifen:
Das Bauvorhaben hat eine maximale Traufhöhe von 6,91 Meter, welche die maximale Zulässigkeit der Höhe von 4,75 Meter überschreitet. Bisher waren laut der Satzung lediglich Einzel- und Doppelhäuser mit jeweils einer Wohneinheit zulässig. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu vier Wohneinheiten vor. Der Bebauungsplan überplant die Satzung insbesondere im Bereich der Zuwegung zu den Gebäuden.
Mit Datum vom 16.12.2022 hat der Antragsteller die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Bauvorhaben zu schaffen. Da der vorgesehene Geltungsbereich derzeit dem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zuzuordnen ist, muss der Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan kann erst dann bekannt gemacht werden, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend geändert ist. Dies soll im Zuge der Neuaufstellung erfolgen.
Dietmar Muscheid teilt ergänzend mit, dass der Sachverhalt bereits ausführlich im Bauausschuss beraten wurde. Der Antragsteller beabsichtigt den Baubeginn im Jahr 2024 und die Fertigstellung im Jahr 2026. Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde bereit ist, Planungsrecht zu schaffen. Der erste Beigeordnete weist ferner darauf hin, dass es bei der heutigen Entscheidung nur um den möglichen Beginn des weiteren Planungsverfahrens gehe. Im Planungsverfahren muss dann geklärt und entschieden werden, ob überhaupt und in welchem Umfang gebaut werden darf. Im Planungsverfahren gehe es neben der Anhörung der Träger öffentlicher Belange auch ausdrücklich um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin wird der Beschluss durch den Zusatz „nur in Verbindung mit einem auszuhandelnden städtebaulichen Vertrag“ ergänzt.
Anschließend bekunden die Ratsmitglieder Eric Schaefer (SPD), Ralf Jakobs (FWG) und Dr. Klaus Altenbach (CDU), nach deren Beratung in ihren Fraktionen, ihre Zustimmung für ihre Fraktion.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
| a) | die Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Mainzer - und Weinbergstraße i.V.m. der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortsgemeinde Lörzweiler" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, nur in Verbindung mit einem auszuhandelnden städtebaulichen Vertrag. |
| b) | die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8: Vergaben
Zu TOP 8.1: Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle
Vorlage: 2023/034/034
Sachverhalt:
Für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle fand am 15.03.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen vier Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dorsch International Consultants aus Wiesbaden und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Bauen.
Das Ergebnis der Hauptangebote stellt sich wie folgt dar:
| Wirtschaftlichster Bieter | Erfüllungsgrad Zuschlagskriterien | Bruttopreis € |
| K.-H. Rohrwick GmbH, Westhofen | 87 % | 20.986,60 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Firma K.-H. Rohrwick GmbH mit den Bodenbelagsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung in Höhe von 20.986,60 € brutto beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9: Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 9.1: Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. Änderung
Vergabe der Ingenieurleistungen
Vorlage: 2023/034/026
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.02.2023 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfelgasse“, 2. Änderung und Ergänzung beschlossen. Ziel der Änderung ist, die Planung an die bestehende Nutzung anzupassen. Hierunter zählt die Änderung einer Teilfläche der bisherigen Ausgleichsfläche in eine „naturnahe Spielfläche“. Ferner soll eine Abgrenzung zum Wirtschaftsweg erfolgen. Da die ausgewiesene Ausgleichsfläche teilweise überplant wird, soll diese durch Ökokontoflächen ersetzt werden (Teilplan B). Außerdem ist die Ausweisung von Flächen für Kleingartengelände und Parkplätze Gegenstand der Änderung.
Für die Durchführung der notwendigen Ingenieurleistungen hat die Verbandsgemeindeverwaltung drei Angebote angefordert; zwei Angebote wurden abgegeben.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
L.O.P Ingenieurbüro für Landschafts- und Objektplanung, Worms - 15.221,41 Euro brutto
Bieter 2 -15.982,00 Euro brutto
Die Verwaltung empfiehlt, dem L.O.P Ingenieurbüro für Landschafts- und Objektplanung, Worms den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Ingenieurleistungen zu erteilen.
Mit Beschluss vom 08.02.2023 hat der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt und wird daher über die Auftragsvergabe informiert.
Entscheidung:
Das L.O.P Ingenieurbüro für Landschafts- und Objektplanung aus Worms erhält den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Ingenieurleistungen zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 15.221,41€.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.2: Vergabe der Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle
Vorlage: 2023/034/028
Sachverhalt:
Für Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle fand am 01.02.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 13 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dorsch International Consultants GmbH und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Bauen.
| Bieter | Erfüllungsgrad Zuschlagskriterien | Bruttopreis € |
| Bieter Wacket GmbH | 69,3 % | 78.279,51 € |
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma Fliesenfachgeschäft Wacket GmbH aus Braubach.
Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 unter TOP 7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Die Firma Fliesenfachgeschäft Wacket GmbH wird mit Fliesenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 78.279,51 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.3: Vergabe Nachtrag 2 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Trapezblech und Entwässerung
Vorlage: 2023/034/018/1
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Nachtrag Teil 1: Im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu den Dacharbeiten wurde das Trapezblech des Hallendaches aus statischen Gründen stärker ausgeführt, abgerechnet werden die Materialkosten, die dadurch entstanden sind. Nachtrag Teil 2: nach Auftragserteilung kam es auf Seiten der Ortsgemeinde und Verbandsgemeindeverwaltung zu Bedenken, die Regenentwässerung im Bereich des Vorraums der Bühne innenliegend zu führen. Gemeinsam mit Firma Sinhor wurde eine alternative außenliegende Führung der Entwässerung erarbeitet. Somit entfallen einige Positionen aus dem Ursprungsauftrag.
Firma Sinhor hat ein Nachtragsangebot erstellt, welches mit minus 5.174,20 € brutto schließt. Es wird empfohlen, Firma Sinhor den Auftrag für den Nachtrag 2 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Sinhor wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 14.03.2023 beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.4: Vergabe Nachtrag 1 zu Trockenbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Witterungsschutz/Baustellenschutz; Vorlage: 2023/034/035
Sachverhalt:
Der Verschluss der Öffnungen der Fassade der Mehrzweckhalle hat sich durch die Lieferzeiten der Fassadenelemente, Fenster und Türen auf Juni-Juli verschoben. Für die Rissprüfung der Bodenplatte ist ein Witterungsschutz notwendig und für die Arbeiten der Technikgewerke ist eine verschlossene Baustelle als Diebstahlschutz unabdingbar. Um einen Baufortschritt zu ermöglichen, wurde ein Konzept entwickelt, welche der Öffnungen verschlossen werden müssen. Auf dieser Grundlage wurden zwei der ausführenden Firmen um ein Nachtragsangebot gebeten.
Firma Abazi Trockenbau hat das günstigere Angebot erstellt, welches mit 6.640,20 € brutto schließt. Es wird empfohlen, Firma Abazi den Auftrag für den Nachtrag 1 zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Abazi wird mit dem Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 15.03.2023 beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.5: Vergabe von Bau, Lieferung und Montage der Trennvorhänge im Rahmen des Neubaus Mehrzweckhalle;
Vorlage: 2023/034/036
Sachverhalt:
Für Bau, Lieferung und Montage der Trennvorhänge im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle fand am 22.03.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dorsch International Consultants GmbH und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Bauen.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma Diaplan Innenausbau GmbH aus Freilassing.
Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 unter TOP 7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Die Firma Diaplan Innenausbau GmbH wird mit Bau, Lieferung und Montage von Trennvorhängen gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 105.149,96 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 10: Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO
Vorlage: 2023/034/025
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen zu Veränderungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2022.
Fragen hierzu werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 11: Abschluss Kommunale Absichtserklärung zur Finanzierung der Infrastrukturkosten aufgrund der Verlängerung des "RheinTerrassenWegs" von Mainz nach Bingen sowie der einheitlichen Wegemanagement- und Marketingmaßnahmen
Vorlage: 2023/034/005
Sachverhalt:
Nach einer mehrjährigen Konzeptions- / Planungsphase wurde der „RheinTerrassenWeg“ von Worms nach Mainz im April 2014 eröffnet. Der nicht zertifizierte Streckenwanderweg verläuft auf sechs Etappen von Worms nach Mainz. Insgesamt hat dieser Abschnitt des Hauptweges inkl. aller Zuwege und Erlebnisschleifen eine Länge von z.Z. 100 km.
Die Wanderwege wurden mit einem vollständigen Wanderleitsystem ausgestattet. Neben der durchgängigen Basismarkierung weisen Schilderstandorte sowie Markierungspfosten den Wanderern den Weg. Zahlreiche Infotafeln entlang des Weges informieren über touristischen Highlights. Die Umsetzung des Projekts wurde dabei finanziert über ein LEADER-Projekt.
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt den Streckenwanderweg in Kooperation mit den Städten und Gemeinden um den Abschnitt von Mainz nach Bingen zu verlängern. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind dies rd. 60 km für den Hauptweg inkl. aller Zuwege. Der Fernwanderweg wird hierdurch um insgesamt drei Etappen erweitert. Die Übernahme der Konzeptions- und Planungskosten für diesen neuen nördlichen Abschnitt wurden finanziert vom Landkreis Mainz-Bingen.
Die Finanzierung der Infrastrukturkosten gilt es bezugnehmend auf die Erstausstattung sowie auch der späteren Unterhaltung und Pflege der wegweisenden Beschilderung, Infotafeln und Möblierung entlang des RheinTerrassenWegs sind von den projektbeteiligten Kommunen sicherzustellen.
Es ist ein zentrales Anliegen der projektbeteiligten Kommunen, den einmal installierten, hohen Qualitätsstandard des RheinTerrassenWegs auch über die Erstinstallation hinaus weiterhin beizubehalten sowie das touristisch attraktive Fernwanderprodukt überregional zu vermarkten.
Um das touristisch für die Destination wichtigste Fernwanderprodukt auch im Wettbewerb erfolgreich zu positionieren, regelt die Kommunale Absichtserklärung ebenfalls die Finanzierung des überregionalen Marketings über die Rheinhessen-Touristik GmbH.
Am 12.10.2022 wurden die projektbeteiligten Kommunen in einer Marketingsitzung RheinTerrassenWeg u.a. über die geplante Erweiterung seitens der Rheinhessen Touristik GmbH informiert. In gleicher Sitzung wurde vom Projektbüro die künftige Kommunale Absichtserklärung ab 2024 mit Kostentabellen vorgestellt.
Mit Beschluss vom 20.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschlossen, die dort aufgeführten, einmaligen Kosten in Höhe von insgesamt 9.495,01 € für Schilder- und Infotafelaustausch in den, den Ortsgemeinden der VG Bodenheim zuzuordnenden Teilabschnitten des RheinTerrassenWegs zu übernehmen.
Ab 2024 sollen für Wegemanagement 130 €/km (vorher 50 €/km) und für Marketing 120 €/km (vorher 150 €/km), in Summe 250 €/km (statt 200 €/km) auf die laufenden Kosten entfallen („jährliche Folgekosten der Kommunen“ 2024 - 2028).
Demnach ergeben sich nachfolgende Kosten in den beteiligten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim:
(Hinweis: In Klammer stehen die jährlichen Beträge bis 2023)
| Wege-management | Marketing | Netto | 19 % MwSt. | brutto | |
| OG Bodenheim 11,6 km | 1.508,00 € (580,00 €) | 1.392,00 € (1.740,00 €) | 2.900,00 € (2.320,00 €) | 551,00 € (440,80 €) | 3.451,00 € (2.760,80 €) |
| OG Nackenheim 10 km | 1.222,00 € (500,00 €) | 1.128,00 € (1.500,00 €) | 2.350,00 € (2.000,00 €) | 446,50 € (380,00 €) | 2.796,50 € (2.380,00 €) |
| OG Lörzweiler 1,1 km | 143,00 € (25,00 €) | 132,00 € (75,00 €) | 275,00 € (100.00 €) | 52,25 € (19,00 €) | 327,25 € (119,00 €) |
| OG Gau-Bischofsheim 1 km | 130,00 € (25,00 €) | 120,00 € (75,00 €) | 250,00 € (100,00 €) | 47,50 € (19,00 €) | 297,50 € (119,00 €) |
Zwischenzeitlich wurde Anfang Dezember seitens des Projektbüros informiert, dass der Landkreis Mainz-Bingen als Impulsgeber des „Erweiterungsprojekts“ das in 2023 anstehende Projektvorhaben anteilig für die notwendigen Maßnahmen im Landkreis Mainz-Bingen finanziell unterstützt. Dafür könnten nach interner Prüfung vom Landkreis dem Projektträger des RTW evtl. 25 T€ zur Verfügung gestellt werden. Somit könnten sich die angegeben Kosten nochmals reduzieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, die Kosternübernahme auf der Grundlage der in der Kommunalen Absichtserklärung dargestellten einmaligen Infrastrukturkosten im Jahr 2023 sowie den jährlichen Folgekosten (Marketing und Wegemanagement) im Zeitraum 2024 bis 2028. Die Kosten könnten sich vorbehaltlich einer evtl. Bezuschussung der KV Mainz-Bingen reduzieren.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die einmaligen Kosten, wie im Sachverhalt erwähnt, von der Verbandsgemeinde Bodenheim übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 12: Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet über den aktuellen Stand und die Arbeiten in den letzten Wochen:
Für die Außenanlagen wurden im Februar, getrennt nach Regen- und Schmutzwasser, Gräben für die Entwässerungsleitungen gezogen, die Rohre verlegt, Revisionsschächte eingebaut und die Gräben wieder verschlossen.
Ende Februar begannen die Dachdeckerarbeiten mit der Anlieferung der benötigten Materialien und einem Schwerlastkran.
Im Bereich der Halle wurden auf die Brettschichtholzträger die Trapezbleche und die Gefälledämmung verlegt und abgedichtet.
Sieben Lichtkuppeln wurden in der Dachkonstruktion eingebaut.
Auf den Flachdächern über den Nebenräumen und den Technikräumen wurde die Abdichtung angebracht, sowie der Dachausstieg als Zugang vom Erdgeschoss her.
Mitte März war dieser erste Abschnitt der Dachdeckerarbeiten abgeschlossen. In der 14. KW geht der Endausbau weiter.
Am 09. März fand ein großes „Kick-off Meeting“ mit allen Technikgewerken (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation) statt.
Durch die späte Vergabe der Stahl- und Metallbauarbeiten (Fassade, Fenster und Türen) musste der Bauzeitenplan angepasst werden. Der Verschluss aller Fassadenöffnungen wird voraussichtlich erst im Juni/Juli abgeschlossen. Deshalb wurde der Bereich der Umkleiden und Sanitäranlagen diese Woche mit Bautüren verschlossen, damit die Ausbaugewerke arbeiten können.
Der Vorsitzende bedankt sich abschließend bei RM Dr. Altenbach im Namen aller für sein Engagement.
Zu TOP 13: Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler
Der Erste Beigeordnete erhält das Wort und berichtet über den aktuellen Sachstand:
Zu TOP 14: Anträge/Anfragen
Zu TOP 14.1: Anfrage der Fraktion der FWG vom 28.03.2023, Eingang 30.03.2023
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anfrage heute, am Tag der Sitzung, im Briefkasten der OG-Verwaltung lag. Da die Beigeordnete Michaela Nagel aus familiären Gründen heute nicht an der Sitzung teilnehmen kann und auch Frau Herrmann momentan nicht da ist, schlägt der Vorsitzende vor, die Anfrage zu verschieben.
Dem Vorschlag wird nicht widersprochen.
Abstimmungsergebnis
Zurückgestellt
Zu TOP 15: Informationen
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die „An der Kehr“ geplanten Suchschlitze innerhalb der nächsten 14 Tage gegraben werden sollen. Hierzu fand ein Meeting vor Ort statt.
Für die Seniorenfahrt am 25.05.2023 lädt der Vorsitzende erneut die Ratsmitglieder ein, mitzufahren.
Der HVV plant für den Kerbesonntag wieder einen Wandertag. Hierzu werden neue Schilder mit einem QR-Code erstellt.
Zum Thema der Buswartehäuschen teilt der Erste Beigeordnete mit, dass noch eine Klärung der falschen Bestellung offensteht. Die Kosten sollen jedoch nicht bei der OG hängen bleiben. Bei einem neuen Termin, zusammen mit dem Planer der Bushaltestellen, ist das Ausmessen neuer Bushäuschen geplant.
Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:56 Uhr.
Zu TOP 17: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:02 Uhr.
Steffan Haub, | Birgit Schmidmeier, |
Ortsbürgermeister | Verwaltungsangestellte |
Vorsitzender | Schriftführerin |