Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:04 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:04 Uhr bis 20:29 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:29 Uhr bis 20:29 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Andreas Hofreuter
Erste Beigeordnete
Rita Drescher
Beigeordneter
Gustav Reck
Die Ratsmitglieder
Jennifer Ackermann
Thomas Adamek
Robin Bäcker
Wolfgang Brieske
Heike Decker-Schneider
Klaus-Werner Fritzsch
Manuel Höferlin bis 20:00 Uhr, während TOP 14
Marco Ksinsik
Tanja Reßler
Thorsten Schick
Jennifer Wienold-Opfer
Maximilian Wolf
Philipp Wolf
Schriftführer
Christian Hennig
Von der Verwaltung
Claudia Deubel Beigeordnete der VG
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger 2
Entschuldigt fehlen:
Beigeordnete
Anke Renker
Die Ratsmitglieder
Felicitas Hessel
Eugen Zent
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung. Er begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Christian Hennig ernannt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| Vorlage | ||
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Annahme von Spenden |
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| 2.1. Annahme von Spenden; Spende HKG | 2026/026/024 | |
| 3. | Jahresabschluss 2022;hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2026/026/016 |
| 4. | Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAGhier: Aktualisierung der Satzung | 2026/026/020 |
| 5. | 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 08.04.2025 | 2026/026/021 |
| 6. | 2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren | 2026/026/023 |
| 7. | Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck" | 2026/026/019 |
| 8. | Bauleitplanung |
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| 9. | Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge |
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| 10. | Vergaben |
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| 11. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 12. | Anträge/Anfragen |
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| 13. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 14. | Informationen |
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| 14.1 Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2026 | 2026/026/018 | |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 15. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 16. | Rechtsangelegenheiten |
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| 17. | Anträge/Anfragen |
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| 18. | Informationen |
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| Öffentlicher Teil: | ||
| 19. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern werden keine Fragen gestellt.
Zu TOP 2:
Annahme von Spenden
Zu TOP 2.1:
Annahme von Spenden; Spende HKG; Vorlage: 2026/026/024
Sachverhalt:
Die Harxheimer Karnevalsgesellschaft e.V. spendete der Ortsgemeinde Harxheim für die Jugendarbeit 2026 einen Betrag von 112,11 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim stimmt der Annahme der Spende durch die HKG e.V. in Höhe von 112,11 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Jahresabschluss 2022; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/026/016
Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2022 fand am 11.02.2026 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2022. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Jennifer Wienold-Opfer, vorgetragen wird.
Rechnungsprüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Harxheim
„1. Prüfungsauftrag
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Harxheim hat gemäß § 110 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) den Jahresabschluss zum 31.12.2022 geprüft. Der Jahresabschluss wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim (Frau Weber) erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
2. Gegenstand der Prüfung
Der Jahresabschluss umfasst gemäß § 108 GemO i. V. m. der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO):
| • | die Ergebnisrechnung |
| • | die Finanzrechnung |
| Während der Prüfung konnte von allen Mitgliedern des Ausschusses stichprobenartig geprüft werden: | |
| • | Buchungsbelege und Zahlungsanordnungen |
| • | Haushaltsüberschreitungen |
| • | Einhaltung der Haushaltsansätze |
| • | Vermögens- und Schuldenentwicklung |
| • | Vergaben und Investitionsmaßnahmen |
3. Durchführung der Prüfung
Die Prüfung wurde am 11.02.2026 von 19-20 Uhr in der Verbandsgemeinde Bodenheim nach fristgerechter Einladung durchgeführt.
Anwesend waren:
| • | Vorsitzende/r: Jennifer Wienold-Opfer |
| • | Mitglieder: Jennifer Ackermann, Thomas Adamek, Felicitas Hessel, Philipp Wolf |
Die Prüfung erfolgte anhand der vorgelegten Unterlagen sowie durch Erläuterungen der Verwaltung.
4. Feststellungen
Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich folgende wesentliche Feststellungen:
1. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Die Buchführung entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften der GemO und der GemHVO.
2. Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2022 ein Jahresergebnis von 401.268,09 € aus.
3. Finanzrechnung
Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelüberschuss von 854.187,89 € ab.
4. Investitionen
Die Investitionsmaßnahmen wurden entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderates durchgeführt.
5. Haushaltsüberschreitungen
Festgestellte über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben wurden ordnungsgemäß begründet und - soweit erforderlich - vom Gemeinderat genehmigt
6. Folgende Beanstandungen wurden festgestellt:
• Der RPA erbat eine Klärung der Rechnung zu Vorgang 8985 (Baupflegearbeiten), da hier bei der Stichprobenprüfung nicht ersichtlich war, zu welcher Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Bodenheim diese Arbeiten durchgeführt wurden. Eine Rückmeldung konnte bereits am 18.02.2026 durch Mail der Finanzbereichsleitung Finanzen der VG Bodenheim erfolgen. Des Weiteren wurde eine Inventurliste für die Ortsgemeinde Harxheim gefordert, da diese zur Prüfung nicht Vorlag. Diese wurde den Mitgliedern des RPA am 18.02.2026 per Mail nachgereicht.
5. Ergebnis der Prüfung
Der Rechnungsprüfungsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass
6. Beschlussempfehlung
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim:
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt den Jahresabschluss 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen
Zu TOP 4:
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG - hier: Aktualisierung der Satzung; Vorlage: 2026/026/020
Sachverhalt:
Die bisherige Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Harxheim ist datiert auf den 20.06.2018. Im Juli 2020 wurde die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen entsprechend aktueller Rechtsprechung angepasst. Um bei künftigen Maßnahmen so aktuell und rechtssicher wie möglich agieren zu können, hat die Verbandsgemeindeverwaltung diese Änderungen in den vorliegenden Satzungsentwurf eingepflegt. Weiterhin ist neu geregelt, dass eine Begründung über die Bildung des Abrechnungsgebietes sowie eine Karte beizufügen ist, die die Abrechnungseinheit(en) darstellt. Die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes sowie die bisherige Satzung liegen der Vollständigkeit halber ebenfalls vor.
Es folgt eine Diskussion u.a. darüber, ob zum jetzigen Zeitpunkt die Aktualisierung der Satzung beschlossen werden soll, da auf Landesebene möglicherweise die wiederkehrenden Ausbaubeiträge künftig ganz abgeschafft werden.
Ratsmitglied Manuel Höferlin stellt daraufhin den Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und die Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt, somit ist der Tagesordnungspunkt zurückgestellt.
Zu TOP 5:
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 08.04.2025; Vorlage: 2026/026/021
Sachverhalt:
Die Friedhofssatzung wird angepasst,
| 1. | um die Grundlage für die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung zu schaffen. |
| 2. | um die offensichtlichen Lücken in der Verständlichkeit der Satzung zu beheben, und |
| 3. | um berücksichtigenswerte juristische Empfehlungen in Sachen Bürgerfreundlichkeit, Verwaltungsvereinfachung und Rechtmäßigkeit einzuarbeiten. |
Ratsmitglied Tanja Reßler stellt den Antrag, dass der Tagesordnungspunkt auf Grund zu spät bereit gestellter Unterlagen zurückgestellt und zur Vorberatung in den Fachausschuss verwiesen wird. Dies wird einstimmig angenommen, somit in den Fachausschuss verwiesen.
Zu TOP 6:
2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren; Vorlage: 2026/026/023
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde wird zukünftig das Öffnen, Schließen und Beisetzen für die Grabstätten in der Urnenwand und im Rebenfeld mit eigenem Personal vornehmen. Hierfür waren Gebühren zu kalkulieren, die von der Fa. Heyder & Partner berechnet wurden. Hinzu kommt für diese Grabarten eine Gebühr zum Auflösen der Grabstätte nach Nutzungs- bzw. Ruhezeit.
Zusätzlich wurde die Friedhofsgebührensatzung dahingehend angepasst, dass sämtliche Kosten Dritter als Auslagenersatz durch den Gebührenschuldner zu erstatten sind. Die Fremdkosten sind damit nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es zukünftig keiner Satzungsänderungen mehr bedarf, sollte die Fremdfirma ihre Preise ändern.
Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht.
Die Änderungen sind der vorliegenden Änderungssatzung und den vorliegenden Dokumenten im Detail zu entnehmen.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt auf Grund zu spät bereit gestellter Unterlagen und der Absetzung von TOP 5 zurückzustellen und zur Vorberatung in den Fachausschuss zu verweisen. Dies wird einstimmig angenommen, somit in den Fachausschuss verwiesen.
Zu TOP 7:
Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"; Vorlage: 2026/026/019
Sachverhalt:
Im Rahmen der Grünlandkartierung des Umweltministeriums wurde im Bereich des B-Plans „Feuerwehr Dreiländereck“ in der Gemarkung Lörzweiler eine Magere Flachland-Mähwiese als geschützte Grünlandfläche identifiziert. Aufgrund der Schutzwürdigkeit gilt nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG ein Verbot zur Zerstörung dieser Fläche. Es kann gleichwohl nach § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern der Ausgleich in gleicher Art und Größe erfolgt.
Die Magere Flachland-Mähwiese ist ein seltener Biotoptyp in der Verbandsgemeinde Bodenheim. Es gibt keine kommunale Fläche, die als Ausgleich dienen könnte. Daher ist die Herstellung einer Ausgleichsfläche erforderlich.
Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit dem Ingenieurbüro Brauner für Biotopmanagement, Landschaftsplanung und Vegetationskunde wurden mögliche Ausgleichsflächen im Umfeld des B-Plans geprüft. Ergebnis ist, dass Teile einer im Eigentum der Ortsgemeinde Harxheim befindlichen Fläche (Flur 11, Flurstücke 100; südlich des Sportplatzes) sich als am geeignetsten erweist.
Die Fläche liegt in der Nähe des Flügelsbachs und ist durch bereits renaturierte bzw. naturnahe Flächen im Umfeld ökologisch gut eingebunden, was die Integration der Mageren Flachland-Mähwiese begünstigt.
Ziel ist es, auf dieser Fläche neben der Mageren Flachland-Mähwiese auch die aus der geplanten Feuerwehr entstehende Flächenversiegelung auszugleichen. Die hierfür erforderlichen Flächenanteile werden zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler als bebauungsplanaufstellende Gemeinde mittel Grunddienstbarkeiten gesichert.
Für die Flächenbereitstellung wird die Ortsgemeinde Harxheim einen gleichwertigen Ausgleich der Biotopwertpunkte erhalten. Hierzu werden weitere Flächenanteile auf diesem Flurstück ebenfalls ökologisch aufgewertet und die hieraus entstehenden Ökopunkte der Ortsgemeinde Harxheim zugebucht. Sofern erforderlich, wird die Aufwertung auf das angrenzende Flur 11, Flurstück 101 in geringem Umfang erweitert.
Die Kosten für sämtliche, zuvor beschriebenen ökologischen Flächenaufwertungen werden durch den Maßnahmenträger VG Bodenheim getragen. Den Ortsgemeinden Harxheim entstehen keine Kosten. Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung dieser Übereinkunft wird zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags empfohlen. Eventuell bestehende Pachtverträge müssen angepasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Bereitstellung des genannten Flächenanteils auf dem Grundstück Flur 11 Flurstück 100 in Harxheim zur Nutzung als notwendige Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der Ortsgemeinde Lörzweiler mit Eintragung einer Grunddienstbarkeit wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Herstellung der genannten Ökokontopunkte für die Ortsgemeinde Harxheim durch die Verbandsgemeinde Bodenheim zum gleichwertigen Biotoppunkteausgleich.
Abhängig vom Ergebnis des notwendigen Ausgleichsbedarfs für den B-Plan, kann sich die Erweiterung der Ausgleichsfläche für das Ökokonto der Ortsgemeinde Harxheim auch auf das benachbarte Flurstück erstrecken (Flur 11, Flurstück 101).
Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung wird zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen.
Die Vereinbarungen und Eintragung der Grunddienstbarkeit erfolgen gemeinsam mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Verbandsgemeinde.
Eventuell bestehende Pachtverträge werden angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 10:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Bekanntgabe von Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 12:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 13:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 14:
Informationen
Der Vorsitzende informiert zu folgenden Themen:
| - | Angedachte Infoveranstaltung für Rats-/Ausschussmitglieder zum Thema Bauturbo. |
| - | Aktueller Stand Sanierung Aussegnungshalle |
| - | Aktueller Stand Bauarbeiten Messigny Platz |
| - | Aktueller Stand Maßnahmen Friedhof |
| Die Erste Beigeordnete informiert über: | |
| - | Bevorstehende Stellenausschreibung KiTa |
| - | Personalsituation Hort |
Zu TOP 14.1:
Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung 2026; Vorlage: 2026/026/018
Information:
Die Haushaltsverfügung zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 der Ortsgemeinde Harxheim ist mit Datum vom 24.02.2026 eingegangen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde hinsichtlich aller genehmigungspflichtigen Teile genehmigt.
Die Haushaltsverfügung enthält zu den geplanten Maßnahmen keine Beanstandungen. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.
Die geringfügigen Anmerkungen zum Stellenplan haben auf die Genehmigung des Haushaltes 2026 keine weiteren Auswirkungen.
Die Bearbeitungsrückstände hinsichtlich der Jahresabschlüsse sind bekannt und werden derzeit abgearbeitet.
Zu TOP 19:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:29 Uhr.
Andreas Hofreuter | Christian Hennig |
Vorsitzender | Schriftführer |