Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:16 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:17 Uhr bis 20:23 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:23 Uhr bis 20:24 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | Dr. Robert Scheurer | |
| Erster Beigeordneter | René Nauheimer | |
| Beigeordnete | Wolfgang Böttger | |
| Claudia Deubel | ||
| Die Ratsmitglieder | René Adler | |
| Daniela Bernhard | ||
| Mathias Böhm | ||
| Rita Drescher | ||
| Toni Escher | ||
| Alfred Feist | ||
| Michelle Glück | ||
| Thomas Glück | ||
| Christina Göth | ||
| Steffan Haub | ||
| Andreas Hofreuter | ||
| Andreas Kappel | ||
| Olaf Kimmes | ||
| Wolfgang Kirch | ||
| Günther Kuhn | ||
| Dieter Kühnast-Krebühl | ||
| Moritz Mergen | ||
| Andrea Metelmann-Lotz | ||
| Patric Müller | ||
| Jens Mutzke | ||
| Karola Orth | ||
| Anke Renker | ||
| Dr. Matthias Schäfer | ||
| Andreas Scherer | ab 19:37 Uhr | |
| Dr. Birgit Straubinger | ||
| Schriftführer | Norman Lang | |
| Von der Verwaltung | Matthias Frey | |
| Jürgen Kehr | ||
| Stefan Kern | ||
| Außerdem anwesend | ||
| Noah Weinbrecht | zu TOP 1 | |
| Entschuldigt fehlen: | ||
| Die Ratsmitglieder | Thomas Becker-Theilig | |
| Ute Beye-Mundt | ||
| Michael Christ | ||
| Margit Grub | ||
| Manuel Höferlin | ||
| Dr. Willi Kiesewetter | ||
| Bruno Maria Lang | ||
| Arno Leber | ||
| Armin Sambale | ||
| Kira Straubinger | ||
| Heinz-Peter Zimmermann | ||
Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 05.02.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Verwaltungsfachwirt Norman Lang bestimmt. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt der Vorsitzende folgende Änderungen zur Tagesordnung vor:
TOP 1 Vorstellung Förster Noah Weinbrecht
TOP 11 Kommunale Wärmeplanung; Ersatz des Verbundantrages durch Einzelantrag
TOP 12 Glasfaserausbau in der VG - Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Bauüberwachung
Die weiteren TOP verschieben sich entsprechend.
Beschluss:
Der Änderung der Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
| Vorlage |
| 1. | Vorstellung Förster Noah Weinbrecht | |
| 2. | Jahresabschluss 2020 | 2024/950/009 |
| 3. | Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertragung nach § 17 GemHVO | 2024/950/012 |
| 4. | 5. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim | 2024/950/001 |
| 5. | Verteilung der Sonderzahlung nach Landesaufnahmegesetz für 2023 | 2024/950/008 |
| 6. | Antrag auf Sportförderung 2020, Aktualisierung - Sanierung der Sporthalle in der OG Harxheim - Brandschutz | 2024/950/007 |
| 7. | Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Harxheim | 2023/950/170 |
| 8. | Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim | 2022/950/189/1 |
| 9. | Gründung einer "First-Responder-Gruppe" (Ersthelfer vor Ort) | 2024/950/004 |
| 10. | Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes | 2024/950/003 |
| 11. | Kommunale Wärmeplanung; Ersatz des Verbundantrages durch Einzelantrag | 2024/950/015 |
| 12. | Glasfaserausbau in der VG Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Bauüberwachung | 2024/950/019 |
| 13. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 13.1. | Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Baumnachpflanzungen 2023/24 | 2023/950/171 |
| 13.2. | Vergabe der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems - Paket II: Bewertung und Ausschreibungsverfahren | 2023/950/064/1 |
| 14. | Informationen | |
| 14.1. | Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts | 2024/950/010 |
| 14.2. | Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts der Verbandsgemeinde Bodenheim | 2024/950/011 |
| 14.3. | Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht | 2024/950/014 |
Nichtöffentlicher Teil:
| 15. | Grundstücksangelegenheiten | 2024/950/002 |
Öffentlicher Teil:
| 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
| TOP 1: Vorstellung Förster Noah Weinbrecht |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende begrüßt den neu zuversetzten Förster, Herrn Noah Weinbrecht, und bittet ihn, sich dem Verbandsgemeinderat vorzustellen.
Förster Noah Weinbrecht trat seinen Dienst im Oktober 2023 als Nachfolger von Frau Försterin Rupp an. Die Reviergröße reicht von der Verbandsgemeinde Bodenheim bis nach Worms. Vor seinem Dienst in diesem Revier war er in Boppard tätig. Seine forstwirtschaftlichen Ziele im Bereich der Verbandsgemeinde umreißt er mit Naturschutz, Erholung und Walderhalt, wobei er den Walderhalt als die größte Herausforderung ansieht. Er stellt Pläne vor, welche sich an den Forstwirtschaftsplänen der Ortsgemeinden orientieren und beantwortet anschließend die Fragen des Rates.
Auf Vorschlag von Ratsmitglied Müller soll ein Treffen zwischen Förster Weinbrecht und den Ortsbürgermeistern Müller, Hofreuter und Haub vereinbart werden, in dem sie gemeinsam u.a. das Lörzweiler Wäldchen begehen.
| TOP 2: Jahresabschluss 2020; Vorlage: 2024/950/009 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnis-rechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 742.214,71 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (2.499.494,09 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 133.816,85 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ebenfalls ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 12.759.140,18 € (2019: 12.017.123,47 €). Verbindlichkeiten sind in Höhe von 10.056.913,74 € (2019: 8.218.398,89 €) auszuweisen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 3: Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertragung nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2024/950/012 |
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in den vorliegenden Dokumenten aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zu einem Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2023.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 4: 5. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2024/950/001 |
Sachverhalt:
Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 14.12.2015 liegt der Kostenverteilung ab dem Schuljahr 2016/2017 ein Verhältnis von 65 v. H. Elternbeiträge sowie Landeszuwendung und von 35 v. H. Anteil der Verbandsgemeinde zugrunde. Sollte der Anteil der Verbandgemeinde 40 % der Gesamtkosten erreichen, so wird der Anteil durch eine Beitragsanpassung wieder auf 35 % zurückgeführt und der Elternanteil entsprechend angepasst.
Da anhand der prognostizierten Zahlen - bei Berücksichtigung der bisherigen Beiträge - für das Schuljahr 2024/2025 der Anteil der Verbandsgemeinde auf voraussichtlich 39,25 % ansteigen würde, wurde eine Beitragsanpassung vorbereitet. Gemäß § 3 Abs. 1 letzter Satz der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim wurde die Beitragsanpassung einschließlich der damit verbundenen Beitragserhöhung zeitgerecht im amtlichen Teil des Nachrichtenblatts der Verbandsgemeinde Bodenheim in der Ausgabe 51/52/2023 (bis 31.12. des laufenden Schuljahres) veröffentlicht.
Demnach ergeben sich ab dem Schuljahr 2024/2025 folgende Beitragssätze:
| Nur Nach- mittags- betreuung | Früh- und Nachmittags- betreuung | Nur Früh- betreuung | Geschwister- kind nur Nachmittags- betreuung | Geschwister- kind Früh- u. Nachmittags- betreuung | ||||||
| 104,00€ | 124,00€ | 50,00€ | 94,00€ | 114,00€ | ||||||
| Bisher: | ||||||||||
| 94,00€ | 114,00€ | 45,00€ | 84,00€ | 104,00€ | ||||||
Im Entwurf der 5. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim sind die entsprechenden Beitragssätze ab dem Schuljahr 2024/2025 abgebildet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, der „5. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Betreuende Grundschule in der Verbandsgemeinde Bodenheim“ zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 5: Verteilung der Sonderzahlung nach Landesaufnahmegesetz für 2023; Vorlage: 2024/950/008 |
Sachverhalt:
Für das Jahr 2023 wurde der Verbandsgemeinde Bodenheim vom Landkreis Mainz-Bingen eine Sonderzahlung in Höhe von 363.928,39 € nach § 3a Landesaufnahmegesetz weitergeleitet. Die Zahlung ist bereits in o.g. Höhe bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen.
Im Rahmen notwendiger Einsparungen der freiwilligen Leistungen im Kreishaushalt ab dem Jahr 2023 wird der Zuschuss für Personal- und Sachkosten (sog. 50 EUR-Pauschale) nicht mehr wie bisher gezahlt. Nach den Vorgaben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen kann die Sonderzahlung zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten herangezogen werden. Die Personalkosten 2024 für die Fallmoderation sowie die anteiligen Personal- und Sachkosten für die Hausmeister-, Fallmoderations- und Unterkunftstätigkeiten im Asylbereich betragen insgesamt ca. 177.350,00 €. Nach Abzug dieser Kosten von der Sonderzahlung verbleibt noch ein Betrag in Höhe von 186.578.39 €.
Um die Integrationsarbeit in der Verbandsgemeinde Bodenheim sowie in den Ortsgemeinden zu fördern, ist beabsichtigt, den nach Abzug von Personal- und Sachkosten verbleibenden Betrag an die Ortsgemeinden zu verteilen.
Die Verteilung auf die Ortsgemeinden soll anhand der Anzahl der zum 31.12.2023 in den angemieteten Unterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim untergebrachten Flüchtlingen erfolgen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Mittel an die Ortsgemeinden.
| Mittelverteilung: | Jahr 2024 |
| Personalkosten/Sachkosten Verbandsgemeinde | 177.350,00 € |
| Ortsgemeinde Bodenheim | 75.576,06 € |
| Ortsgemeinde Nackenheim | 40.149,78 € |
| Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim | 42.511,53 € |
| Ortsgemeinde Harxheim | 10.627,88 € |
| Ortsgemeinde Lörzweiler | 17.713,14 € |
RM Glück merkt an, dass es sehr positiv ist, dass die Verbandsgemeinde mehr als die Hälfte der Summe an die Ortsgemeinden weitergibt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt: Der Verteilung der Sonderzahlung nach dem Landesaufnahmegesetz für 2023 an die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden nach dem vorliegenden Verteilungsschlüssel wird zugestimmt. Von der Sonderzahlung erhält die Verbandsgemeinde einen Betrag in Höhe von 177.350,00 €. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 186.578,39 € werden anhand der Anzahl der zum 31.12.2023 in den angemieteten Unterkünften der Verbandsgemeinde Bodenheim untergebrachten Flüchtlinge auf die Ortsgemeinden aufgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 6: Antrag auf Sportförderung 2020, Aktualisierung - Sanierung der Sporthalle in der OG Harxheim - Brandschutz; Vorlage: 2024/950/007 |
Die Ratsmitglieder Hofreuter, Kühnast-Krebühl und Renker nehmen wegen selbst erklärten Sonderinteresses nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teil.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim förderte ab 2020 ihre Ortsgemeinden sowie ortsansässige Vereine beim Neubau, Ausbau sowie der Sanierung ihrer Sportstätten mit einer Zuwendung in Höhe von jeweils 100.000 €.
Die Ortsgemeinde Harxheim plante den Sanitärtrakt im Bereich der Umkleiden der bestehenden Sporthalle zu sanieren und einen Lagerraum anzubauen. Für diese Maßnahmen wurde mit Kosten in Höhe von ca. 200.000 € grob kalkuliert.
Der Verbandsgemeinderat Bodenheim beschloss in seiner Sitzung am 27.02.2020 das Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 100.000 € zu fördern. Voraussetzung für die Zahlung der Zuwendung war der Nachweis des Maßnahmenfortschritts durch Rechnungen bzw. Eigenleistungen. Eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % der Zuwendungen konnte nach Vorlage der Rechnungen von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgezahlt werden.
Im Zuge der Erstellung einer Machbarkeitsstudie stellte sich heraus, dass zur weiteren Nutzung der Halle das Brandschutzkonzept überarbeitet und in die Brandschutztechnik investiert werden musste. Abweichend vom Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 27.02.2020 soll in diesem Fall die Brandschutzmaßnahme gefördert werden. Weiterhin abweichend von der 50% Regelung der Richtlinie sollen bereits die bislang verausgabten Mittel in Höhe von 49.544,56 € an die Ortsgemeinde Harxheim ausgezahlt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Förderung der Brandschutzmaßnahme in der Sporthalle der Ortsgemeinde Harxheim und die Auszahlung der bisher verausgabten Mittel. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag der Ortsgemeinde weitere Mittel bis zur Förderobergrenze auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 7: Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Harxheim; Vorlage: 2023/950/170 |
Ratsmitglied Hofreuter nimmt als Vertreter der Ortsgemeinde Harxheim wegen selbst erklärten Sonderinteresses nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teil.
Sachverhalt:
Am 19.12.2023 stellte die Ortsgemeinde Harxheim einen Antrag auf Zuwendung aus dem Radwegefonds der Verbandsgemeinde. Die Ortsgemeinde möchte die Querung des Radwegs an der Bahnhofstraße (K 46) verkehrssicherer gestalten. Die bestehende Situation ist für querende Radfahrer nicht ungefährlich, da aus der S-Kurve kommende Pkw nur wenige Meter später diese Querung beidseits zu beachten haben. Eine rechteckige Aufweitung auf der südlichen Seite in Richtung Mommenheim macht die Querung übersichtlicher und eine trapezförmige Aufweitung auf der nördlichen Seite in Richtung Gau-Bischofsheim korrigiert den versetzten Verlauf des Radweges, so dass künftig eine senkrecht zur Bahnhofstraße verlaufende Querung möglich wird. Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich gem. Angebot der Fa. Lang auf 11.209,94 € brutto. Ebenfalls beantragt die Ortsgemeinde die Übernahme der Kosten in Höhe von ca. 2.000 € brutto für ein Verkehrsleitelement der Fa. Lüft zur weiteren Sicherung der Querung.
Der Fachbereich Bürgerdienste befürwortet die Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs sowie eine Kostenbeteiligung aus dem VG-Radewegefonds. FB Natürliche Lebensgrundlage und Bauen sieht die Art der vorgeschlagenen baulichen Lösung als förderfähig an.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Antrag der Ortsgemeinde Harxheim zu entsprechen und die Kosten für die Baumaßnahme und ein Leitelement aus dem Radwegefonds der VG zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 8: Radwegefonds der Verbandsgemeinde Bodenheim; hier: Antrag der Ortsgemeinde Nackenheim; Vorlage: 2022/950/189/1 |
Ratsmitglied Adler nimmt als Vertreter der Ortsgemeinde Nackenheim wegen selbst erklärten Sonderinteresses nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teil.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Nackenheim plant den verkehrssicheren Ausbau des unbefestigten Leinpfades am Rhein zwischen dem Grillplatz und dem Sportboothafen. Auf 520 Metern Länge soll dieser Weg als Radweg ausgebaut werden, wobei diese Strecke bereits als Teil des Fernradwegs EuroVelo 15 ausgewiesen ist. Die Gesamtkosten dieses Ausbaus wurden im Jahr 2022 auf ca. 400.000 € geschätzt. Durch den Bund bzw. die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde eine 90%-ige Förderung in Aussicht gestellt. Der Verbandsgemeinderat hatte am 06.10.2022 beschlossen, den Kostenanteil der OG Nackenheim in Höhe von 40.000 € aus dem Radwegefonds zu bezuschussen.
Nach abgeschlossener Vorplanung der Arbeiten schätzt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Kosten nun auf 447.000 €, bei weiterhin 90%-iger Förderzusage.
Die Ortsgemeinde Nackenheim beantragt nun die Erhöhung des Zuschusses aus dem Radwegefonds um weitere 4.700 €.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, auch den zusätzlich anfallenden Kostenanteil der Ortsgemeinde Nackenheim am Ausbau des Leinpfads in Höhe von 4.700 € aus dem Radwegefonds zu bezuschussen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 9: Gründung einer "First-Responder-Gruppe" (Ersthelfer vor Ort); Vorlage: 2024/950/004 |
Sachverhalt:
Um die Zeit bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes bei lebensbedrohlich erkrankten/verletzten Patienten innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim durch eine qualifizierte Erste Hilfeleistung zu verkürzen, soll eine First Responder-Gruppe (Ersthelfer vor Ort) eingerichtet werden. Ziel der Einrichtung ist ausschließlich die mögliche Verkürzung der sogenannten „therapiefreien Zeit“ bis zum Eintreffen des organisierten Rettungsdienstes. Sie ersetzt nicht den Rettungsdienst. Bei der Einrichtung dieser Gruppe handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung auf Grundlage des §17 (1) Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).
Die Alarmierung der First Responder erfolgt im Bedarfsfall über die Rettungsleitstelle Mainz. Die als First Responder eingesetzten Ersthelfer sind im Regelfall Angehörige medizinischer Berufe, welche im Alltag regelmäßig mit medizinischen Notfällen konfrontiert werden oder aber über eine entsprechende medizinische Ausbildung verfügen. Im Einzelnen gehören hierzu: Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Rettungshelfer, Notärzte, Intensivpflegepersonal, aber auch Angehörige von Polizei oder Feuerwehr mit entsprechenden notfallmedizinischen Kenntnissen.
Die Mitglieder der First Responder-Gruppe müssen in dem für sie vorgesehenen Einsatzgebiet wohnen oder arbeiten. Nur so kann ein zeitnaher Einsatz sichergestellt werden. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, ihre Aufgaben jederzeit ordnungsgemäß und mit dem notwendigen Engagement zu erfüllen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die gesundheitliche Eignung ist durch eine Untersuchung festzustellen. Des Weiteren ist ein ausreichender Impfschutz (Tetanus, Hepatitis A+B) sicherzustellen.
Die Mindestvoraussetzung für den Einsatz beinhaltet:
| - | Erste Hilfe Lehrgang |
| - | Sanitätsausbildung |
| - | Reanimationstraining |
| - | Sicherheitsrelevante Einweisungen |
| - | Unterweisung in Frühdefibrillation |
| - | Jährliche Schulung |
Die Beauftragung/Ernennung der Ersthelfer erfolgt in schriftlicher Form durch den Bürgermeister. Die einzelnen Ersthelfer werden somit im Auftrag des kommunalen Aufgabenträgers tätig. Sie sind damit den Freiwilligen Feuerwehrangehörigen gleichgestellt.
Zur Ausstattung der First Responder sollen zunächst 20 Kennzeichnungswesten sowie 20 Notfallrucksäcke, u.a. ausgestattet mit Beatmungsbeuteln, beschafft werden. Die Beschaffung von „Automatisierten Externen Defibrillatoren" (AED) wird, in Abstimmung mit dem nach der Errichtung zu ernennenden Leiter der First Responder Gruppe, angestrebt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, zur Verbesserung der Notfallversorgung innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim soll eine First Responder-Gruppe auf Grundlage des § 17 (1) Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) errichtet und mit Kennzeichnungswesten sowie 20 Notfallrucksäcken ausgestattet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 10: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes; Vorlage: 2024/950/003 |
Sachverhalt:
Gemäß §3 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen und in regelmäßigen Abständen fortschreiben. Der Feuerwehrbedarfsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim stammt aus dem Jahre 2016. Dieser wurde unter Beteiligung eines Ingenieursbüros erstellt. Der vorhandene Plan soll nun unter erneuter Beteiligung eines Ingenieursbüros fortgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den vorhandenen Feuerwehrbedarfsplan unter Beteiligung eines Ingenieurbüros fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 11: Kommunale Wärmeplanung; Ersatz des Verbundantrages durch Einzelantrag; Vorlage: 2024/950/015 |
Sachverhalt:
Auf Anraten des Umwelt- und Energieberatungszentrums (UEBZ) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen haben die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz im Sommer 2023 einen Verbundantrag auf Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung gestellt. Das UEBZ hatte mit der Einholung von Richtpreisangeboten die voraussichtlichen Kosten als Grundlage des Förderantrags ermittelt und den Antrag vorbereitet, der anschließend durch die drei Kommunen gestellt wurde. Mit E-Mail vom 01.02.2024 teilt das technische Projektmanagement von „Zukunft - Umwelt -Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin“ mit, dass ein Verbundantrag der drei Verbandsgemeinden nicht bearbeitet werden könne. Es sei kein gemeinsames Projekt benannt worden und es liege keine Kooperationsvereinbarung der drei Gebietskörperschaften vor. Diese Anforderungen waren gleichwohl auch nicht Gegenstand der Beratungen durch das UEBZ.
Seitens ZUG wird nun empfohlen, den Verbundantrag aufzulösen und die Anträge als Einzelvorhaben weiter zu bearbeiten. Direkt nach Eingang der E-Mail haben Gespräche mit den beiden anderen Verbandsgemeinden und der zuständigen Projektmanagerin von ZUG gGmbH stattgefunden. Auf unsere Rückfrage hin wurde durch ZUG gGmbH mit E-Mail vom 02.02.2024 bestätigt, dass die Antragsdaten (u.a. Datum der Antragstellung) ebenso wie die Förderquote i.H.v. 90 Prozent bestehen bleiben.
Die Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz hatten Beschlüsse zur Stellung des Verbundantrages in interkommunaler Zusammenarbeit gefasst; die Verbandsgemeinde Bodenheim fasste den Beschluss in der Ratssitzung am 29.06.2023. In Absprache mit den Verbandsgemeinden Nieder-Olm und Rhein-Selz soll der Verbundantrag aufgelöst und in drei Einzelanträge umgewandelt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Verbundantrag zurückzuziehen und als Einzelantrag der Verbandsgemeinde Bodenheim unmittelbar neu zu stellen, so dass Antragsdaten und Förderquote unverändert erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
| TOP 12: Glasfaserausbau in der VG; Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Bauüberwachung; Vorlage: 2024/950/019 |
Sachverhalt:
Im Zuge des bisherigen Glasfaserausbaus in der Verbandsgemeinde Bodenheim wurde das Ingenieurbüro IGW aus Zornheim mit der Bauüberwachung beauftragt. Der Verbandsgemeinderat hatte darüber hinaus in seiner Sitzung am 26.01.2022 die Verwaltung ermächtigt, das Büro in Abhängigkeit vom Baufortschritt weiter zu beauftragen. Der bisher beauftragte Leistungsumfang ging zunächst von einem Aufwand in Höhe von 16 Wochenstunden für zunächst 12 Wochen und somit von insgesamt 192 Stunden mit einem Stundenhonorar von 60 € netto aus. Bisher wurden davon 155,25 Stunden geleistet.
Im Zuge der neuen Zusammenarbeit mit der GlasfaserPlus und deren beauftragten Baufirma Verne empfiehlt es sich ebenfalls, ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung zu beauftragen. Da die bisherigen Ingenieurleistungen einschließlich der Dokumentation sowie die Zusammenarbeit und die flexible, oft auch kurzfristige Verfügbarkeit des betreuenden Ingenieurs sehr gut waren, empfiehlt die Verwaltung, das Ingenieurbüro IGW erneut mit der Bauüberwachung zu betrauen. Das aktuelle Angebot basiert ebenfalls auf zunächst 192 Stunden bei einem Honorarsatz in Höhe von nun 78 € netto je Stunde bei gleichbleibendem Nebenkostensatz in Höhe von 6 vom Hundert sowie Fahrtkosten in Höhe von 0,80 € je km.
RM Metelmann-Lotz merkt an, dass innerhalb von zwei Jahren ein 30 % höherer Honoraransatz vorliegt. Herr Frey erläutert, dass damals ein sehr gutes Angebot vorlag, vergleichbare Angebote heute im Bereich von 95 € liegen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro IGW AG aus Zornheim mit der Überwachung der Tiefbauarbeiten im Zuge des Glasfaserausbaus in der Verbandsgemeinde Bodenheim zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro in Abhängigkeit vom Baufortschritt weiter zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung
| TOP 13: Bekanntgabe von Vergaben |
| TOP 13.1: Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Baumnachpflanzungen 2023/24; Vorlage: 2023/950/171 |
Sachverhalt:
Für Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Baumnachpflanzungen fand am 20.12.2023 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen zwei Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Umwelt.
Wirtschaftlichster Bieter: Firma Hahn & Singer Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Armsheim.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 unter TOP 5 eine Vergabevollmacht für den Bürgermeister erteilt.
Entscheidung:
Die Firma Hahn & Singer Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Landschaftsbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe für den Anteil der Verbandsgemeinde in Höhe von 31.097,08 € im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.
| TOP 13.2: Vergabe der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems - Paket II: Bewertung und Ausschreibungsverfahren; Vorlage: 2023/950/064/1 |
Sachverhalt:
Für die Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems fand am 22.05.2023 die Submission zur Verhandlungsvergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) statt. Zum Submissionstermin lagen drei Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch den Fachbereich Organisation und Finanzen - eGovernment.
Wirtschaftlichster Bieter: Firma GPC GmbH aus Mannheim.
Der Verbandsgemeinderat wurde in der Sitzung am 04.05.2023 unter TOP 9.2 über die geplante Ausschreibung informiert. § 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt den Bürgermeister Aufträge bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zu vergeben.
Entscheidung:
Die Firma GPC GmbH wird mit der Ausschreibungsunterstützung für die Einführung eines Enterprise Content Management Systems - Paket II: Bewertung und Ausschreibungsverfahren gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der Verhandlungsvergabe beauftragt.
| TOP 14: |
Informationen
Der Vorsitzende informiert:
| - | Der Zuschuss für ein Rettungsboot RTW 2 wurde mit Datum vom 22.01.2024 gewährt. Die Zuwendung beträgt 15.000 €. |
| - | Innerhalb der Verbandsgemeinde gibt es 14 freistehende Wohnungen. In Zusammenarbeit mit den Bauhöfen soll geprüft werden, wie mit den geringsten Mitteln eine Bewohnbarkeit hergestellt werden kann, so dass aufzunehmende Flüchtlinge ordnungsgemäß untergebracht werden können. |
| Am 29.11.2023 fand eine unvermutete Kassenprüfung durch die Kreisverwaltung statt: | |
| - | Bei den geprüften Handvorschusskassen sowie in der Kontoführung gab es keine Abweichungen. |
| - | Beanstandet wurde jedoch die Freigabeerklärung des Programms Orgasoft-KIS. Hierbei wird durch die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf einmal jährlich das Programm getestet und zur Nutzung für andere Gemeinden freigegeben. Der Programmstand der Freigabe entsprach nicht mehr dem tatsächlichen Programmstand. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass jedes Update seitens des Herstellers einen neuen Programmstand erzeugt und eine immer aktuelle Prüfung durch VG Daaden-Herdorf nicht gewährleistet werden kann. Allerdings bestätigt VG Daaden-Herdorf, dass die gewählte Vorgehensweise (nachträgliche Freigabe der Programmstände) mit dem Innenministerium sowie dem Landesrechnungshof abgesprochen sei. |
| - | Zudem ist die Dienstanweisung Finanzbuchhaltung veraltet. U.a. fehlt darin der im letzten Jahr in Betrieb genommene Kassenautomat. Die Dienstanweisung wurde mittlerweile überarbeitet und wird derzeit noch intern Korrektur gelesen. |
| - | Die Verbandsgemeinde hat den Ortsgemeinden und insbesondere den Kindertagesstätten Handvorschusskassen gewährt, damit die täglichen Geschäfte effektiv gestaltet werden können. Es wurde beanstandet, dass Handvorschusskassen nur an Mitarbeiter der Verbandsgemeinde übergeben werden dürfen. Die externen Stellen in den Ortsgemeinden müssen als Zahlstellen geführt werden, denen jeweils auch ein Vertrag zugrunde liegen muss. Dieses Erfordernis wird zeitnah umgesetzt. |
| - | Die Verbandsgemeindekasse verfügte über eine weit überdurchschnittliche „Offene Posten“-Liste, welche beanstandet wurde. Ursächlich sind mit den von EWR versandten Bescheiden nicht übereinstimmende Abbuchungen der EWR AG. Die Abbuchungen der EWR AG konnten aufgrund der anderslautenden Bescheide nicht ordnungsgemäß angeordnet und verbucht werden. Die EWR AG hat auf Nachfrage bestätigt, dass es intern zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Dezember-Soforthilfe 2022 und der Strom- und Gaspreisbremse 2023 kam. Die EWR AG arbeitet derzeit eng mit der Verwaltung zusammen, um diese offenen Posten abzuarbeiten. |
| - | Das Onlinebanking-Programm der Hausbank spiegelt die von der Verbandsgemeindekasse an die Bank übersandten Hashwerte nicht wieder an die Kasse zurück. Laut Bank ist dies auch nicht nötig, da in der Kasse mit Pin und Passwort gearbeitet wird, nichtsdestotrotz fand auch dies im Bericht Erwähnung. |
| TOP 14.1: Vorlage des fertiggestellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts; Vorlage: 2024/950/010 |
Information: Das von der Dr. Pecher AG im Auftrag der Verbandsgemeinde Bodenheim erstellte Hochwasser- und Starkregenkonzept liegt vollständig vor und steht vollumfänglich, wie im Nachrichtenblatt publiziert, auf der Internetseite der VG Bodenheim unter https://www.vg-bodenheim.de/wohnen-leben/notdienste/hochwasserschutz/hochwasser-und-starkregenvorsorgekonzept/, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Im nächsten Schritt steht die perspektivische Planung und Umsetzung der Maßnahmen, zwecks Beseitigung der offengelegten Mängel, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde) an. Erste sich aus dem Konzept ergebende Projekte, wie u.a. das Starkregenfrühwarnsystem im Umfeld des RHB Eichelsbach Nackenheim, die Verbesserung der Regenentwässerung oberhalb des Baugebiets Leidhecke in Bodenheim sowie die Straßenentwässerung der L 413, im Bereich des Ortsein- bzw. -ausgangs Gau-Bischofsheim, wurden bereits angestoßen.
| TOP 14.2: Vorlage des fertiggestellten Radwegekonzepts der Verbandsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2024/950/011 |
Information: Das von dem Planungsbüro SWECO erstellte Radwegekonzept, dessen Annahme der Verbandsgemeinderat am 05.10.2023 beschlossen hat, liegt vor und steht, wie bereits im Nachrichtenblatt veröffentlicht, auf der Internetseite der VG Bodenheim, unter https://www.vg-bodenheim.de/wirtschaft-verkehr/radwegekonzept-fuer-die-vg-bodenheim/, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Eine Umsetzung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird schrittweise im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der Fachbereiche 2 und 3, in Abstimmung mit den Maßnahmenträgern (Land, Kreis und Ortsgemeinden) geprüft. Erste sich aus dem Konzept ergebende Schritte, wie die Beleuchtung der Querungsstelle L 413 am B 9-Zubringer, befinden sich bereits in Umsetzung.
RM Glück fragt, ob die Möglichkeit bestehe, das Radwegekonzept in kompakterer Fassung bereitzustellen.
| TOP 14.3: Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht; Vorlage: 2024/950/014 |
Information: Die Haushaltsverfügung zum Haushaltsplan 2024 der Verbandsgemeinde Bodenheim mit Datum vom 19.01.2024 ist eingegangen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde hinsichtlich aller genehmigungspflichtigen Teile genehmigt. Die unter § 3 Abs. 1 und 2 der Haushaltssatzung genannten Beträge über den Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen führen und der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, waren entsprechend der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen zu korrigieren. Es handelte sich hierbei um einen Übertragungsfehler, welcher bei Veröffentlichung der Satzung korrekt abgebildet wurde. Die Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen und die Haushaltssatzung liegen vor.
Die Haushaltsverfügung enthält zu den geplanten Maßnahmen keine Beanstandungen. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit beendet.
Hinsichtlich des Stellenplans fehlt noch die abschließende Genehmigung. Hier gab es zur Stellenmehrung im Stellenplan und zu einzelnen Höhergruppierungen Rückfragen, welche von der Personalstelle zwischenzeitlich beantwortet wurden. Eine diesbezügliche Rückmeldung der Kommunalaufsicht ist bislang noch nicht eingegangen.
| TOP 16: |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende informiert die Öffentlichkeit darüber, dass im nichtöffentlichen Teil beschlossen wurde, zum Erwerb diverser Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümern in Verhandlungen zu treten. Hierfür hat der Ausschuss dem Bürgermeister eine Verhandlungsvollmacht erteilt.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:24 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Norman Lang |
Vorsitzender | Schriftführer |