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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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5. Satzung vom 28.04.2026

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bodenheim vom 22.07.2015

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und des § 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter Ziffer 5.2 wie folgt neu gefasst:

Das Ausheben und Schließen der Gräber sowie das Beisetzen von Särgen und Urnen aller anderen Grabarten wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die der Ortsgemeinde hierfür tatsächlich entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagenersatz zu erstatten.

§ 2

Die Anlage zur Gebührensatzung wird unter Ziffer 6. wie folgt neu gefasst:

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die der Ortsgemeinde hierfür tatsächlich entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagenersatz zu erstatten.

§ 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2026 in Kraft.

Bodenheim, den 28.04.2026

Ortsgemeinde Bodenheim

Jens Mutzke
Ortsbürgermeister

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bodenheim

5.

Ausheben und Schließen der Grabstätten

5.2

Das Ausheben und Schließen der Gräber sowie das Beisetzen von Särgen und Urnen aller anderen Grabarten wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die der Ortsgemeinde hierfür tatsächlich entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagenersatz zu erstatten.

6.

Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die der Ortsgemeinde hierfür tatsächlich entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagenersatz zu erstatten.