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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Viele neue Wohngeldanträge im Landkreis Mainz-Bingen

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es sehr viele Menschen, die nach den aktuellen gesetzlichen Änderungen neu antragsberechtigt sind. Die Wohngeldstelle kann aber die massiv gestiegene Zahl der Anträge nur sukzessive abarbeiten. Zeitliche Verzögerungen bei der Auszahlung des Geldes sind dabei leider nicht zu vermeiden.

Die zuständige Beigeordnete Almut Schultheiß-Lehn weist darauf hin, dass bei rechtzeitiger Antragstellung kein finanzieller Verlust entsteht, denn das Wohngeld wird auch rückwirkend ausgezahlt: "Entscheidend ist das Datum der Antragstellung“. Wer also im Januar noch seinen Antrag stellt, wird ab Januar sein Wohngeld beziehen - wenn auch am Ende rückwirkend. Wer seinen Anspruch rechtzeitig sichern will, kann dies per E-Mail erledigen, sollte dabei aber alle relevanten Daten angeben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Anzahl der Haushaltsmitglieder und ob Miet- oder Lastenzuschuss (für Eigenheimbesitzer) beantragt wird.

Die hausintern verstärkte Wohngeldstelle arbeitet mit Hochdruck daran, die neuen Anträge zu erfassen und zu bearbeiten. Die bisherigen Bezieher erhalten im Januar ihr neues Wohngeld, dass automatisch an die neuen Regelungen angepasst wird. Die Bescheide gehen in den nächsten Tagen raus.

Wichtiger Hinweis für Personen, deren im Laufe des vergangenen Jahres gestellter Antrag nach altem Recht abgelehnt oder noch gar nicht beschieden wurde: Wer diesen Antrag bis November gestellt hatte, muss nun einen neuen Antrag stellen, um einen möglicherweise bestehenden Anspruch ab Januar 2023 geltend zu machen. Ausschließlich bei Personen, die erst im Dezember einen Antrag gestellt hatten, wird dieser automatisch auch nach neuem Recht geprüft und beschieden.

Mehr Infos zum neuen Wohngeld gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.mainz-bingen.de