| Sitzungszeiten | |
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:25 Uhr bis 20:30 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 20:30 Uhr bis 20:30 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
René Adler
Erster Beigeordneter
Jean-Christophe Cossutta
Beigeordnete
Jan Heckelsmüller
Hans-Peter Müller
Die Ratsmitglieder
Max Adler
Emilia Maria Lotte Barbaro
Willi Bauer
Alfred Feist
Andreas Fery
Margit Grub
Olaf Kimmes
Günter Kullmann
Sarah Mauerer
Konstantinos Michailidis
Reinhard Noll-Schreiner
Dr. med. Rudolf Peter
Achim Ramler
Oliver Reinbott
Berthold Schmitz
Bernd Zerbe
Vera Zerbe
Bernold Zimmermann
Ute Zimmermann
Schriftführerin
Julia Stauder
| |
| Außerdem anwesend | |
| Bürgerinnen und Bürger | 1, bis 19:55 Uhr |
| Claudia Deubel | Beigeordnete der Verbandsgemeinde |
| Jens Tauchert | |
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Klaus Freidel
Andreas Schauer
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 05.11.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt. Er bittet die Tagesordnung um den TOP 5 - Benutzungsordnung Weinpavillon/Marktplatz - zu erweitern. Dies wird einstimmig angenommen. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich dadurch.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Anträge/Anfragen |
|
| 2. | Bauleitplanung |
|
| 2.1. | Bebauungsplan "Gewerbegebiet L 431" (2. Bauabschnitt), 1. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung der weiteren Verfahrensschritte c) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister d) Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes | 2025/039/154 |
| 2.2. | Bebauungsplan "Am Wäldchen", 3. Bauabschnitt a) Namensänderung des Bebauungsplanverfahrens b) Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs c) Beschluss über die Zustimmung zum Planentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung | 2025/039/163 |
| 2.3. | Bebauungsplan "Am Wäldchen", 2. Änderung und Ergänzung Auftragsvergabe Schallgutachten | 2025/039/167 |
| 3. | Beschlussfassung Korrektur Jahresabschluss 2020, Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2025/039/158 |
| 4. | Carl-Zuckmayer Halle hier: Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung | 2025/039/169 |
| 5. | Weinpavillon / Marktplatz hier: Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung | 2025/039/177 |
| 6. | Vergaben |
|
| 7. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 7.1. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Trennwandanlagenarbeiten | 2025/039/150 |
| 7.2. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe Verteilerschacht für Erdsonden | 2025/039/151 |
| 7.3. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Aluminiumtüranlagenarbeiten Rauchschutztürelement | 2025/039/159 |
| 7.4. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Innenputzarbeiten | 2025/039/160 |
| 7.5. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Estricharbeiten | 2025/039/161 |
| 7.6. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Kücheneinrichtungsarbeiten | 2025/039/162 |
| 7.7. | Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Zimmererarbeiten Mehrstärke Dämmung | 2025/039/174 |
| 8. | Mietangelegenheiten |
|
| 9. | Annahme von Spenden |
|
| 9.1. | Annahme von Spenden | 2025/039/157 |
| 9.2. | Spende | 2025/039/172 |
| 9.3. | Befristetes Nutzungsrecht für die Wort-/Bildmarke "Nackenheim im fröhlichen Weinberg" | 2025/039/173 |
| 10. | Grundstücksangelegenheiten |
|
| 11. | Informationen |
|
| 12. | Einwohnerfragestunde |
|
Nichtöffentlicher Teil:
| 13. | Anträge/Anfragen |
|
| 14. | Mietangelegenheiten |
|
| 15. | Grundstücksangelegenheiten |
|
| 16. | Rechtsangelegenheiten |
|
| 17. | Informationen |
|
Öffentlicher Teil:
| 18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor
Zu TOP 2:
Bauleitplanung
Zu TOP 2.1:
Bebauungsplan "Gewerbegebiet L 431" (2. Bauabschnitt), 1. Änderung
| a) | Aufstellungsbeschluss |
| b) | Durchführung der weiteren Verfahrensschritte |
| c) | Vergabevollmacht Ortsbürgermeister |
| d) | Antrag auf Zielabweichung im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes |
Vorlage: 2025/039/154
Um 19:34 Uhr nimmt das Gemeinderatsmitglied Olaf Kimmes auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Die Betreiberin des Discounters in der Mainzer Straße 141 beabsichtigt zusammen mit der Eigentümerin des Grundstücks den Abriss und den Neubau des Netto-Marktes. Durch die mit dem Neubau einhergehende Erweiterung der Verkaufsfläche fällt das Bauvorhaben künftig unter die Nutzungsart „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung. Diese sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim weist für diesen Bereich ein Gewerbegebiet aus. Auch der Bebauungsplan „Gewerbegebiet L 431 (2. Bauabschnitt)“ setzt für die betroffenen Grundstücke ein Gewerbegebiet fest, weswegen sowohl der Bebauungsplan als auch der Flächennutzungsplan zur Realisierung des Bauvorhabens geändert werden müssen. Zudem ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, da sich der Standort der geplanten Erweiterung nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches befindet und somit gegen das Ziel 58 der LEP IV (Integrationsgebot) verstößt. Die Ortsgemeinde Nackenheim muss daher bei der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragen, ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten. Die notwendige Aufstellung des Bebauungsplanes zur 1. Änderung soll parallel mit dem 2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde seitens der Vorhabenträgerin das Planungsbüro Planwerk Häuser aus Boppard beauftragt. Da noch unklar ist, ob alle weiteren Leistungen durch die Betreiberin selbst beauftragt werden können, empfehlen wir dem Ortsbürgermeister vorsorglich eine Vergabevollmacht zu erteilen.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L 431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
b) Die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
c) Dem Ortsbürgermeister die Vollmacht für die Vergabe der erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Auftragsvergaben sind dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
d) Bei der Verbandsgemeinde Bodenheim zu beantragen, das für die Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L 431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ erforderliche Zielabweichungsverfahren durch entsprechenden Antrag an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Landesplanungsbehörde einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Um 19:37 Uhr nimmt das Gemeinderatsmitglied Olaf Kimmes wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.
Zu TOP 2.2:
Bebauungsplan "Am Wäldchen", 3. Bauabschnitt
| a) | Namensänderung des Bebauungsplanverfahrens |
| b) | Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs |
| c) | Beschluss über die Zustimmung zum Planentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung |
Vorlage: 2025/039/163
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 3. Bauabschnitt gefasst. Nach weiteren Gesprächen wird zur Wahrung der Einheitlichkeit der Bezeichnung empfohlen, den dritten Bauabschnitt als „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung zu benennen. Außerdem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans verkleinert werden, da der Erwerb eines im ursprünglichen Geltungsbereich liegenden Grundstücks durch die Ortsgemeinde nicht erfolgen konnte. Der neue Geltungsbereich liegt vor. Weiterhin soll in der heutigen Sitzung dem Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt werden.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung zu nennen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
b) Den vorgelegten Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
c) Dem vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung zur frühzeitigen Unterrichtung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.3:
Bebauungsplan "Am Wäldchen", 2. Änderung und Ergänzung; Auftragsvergabe Schallgutachten; Vorlage: 2025/039/167
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Wäldchen", 2. Änderung und Ergänzung ist es erforderlich, ein schalltechnisches Gutachten durchzuführen. Das Angebot des schalltechnischen Beratungsbüros GSB, Nohfelden-Bosen, schließt mit einem Betrag in Höhe von brutto 6.372,45 € ab. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Fachbüro GSB, Nohfelden-Bosen, den Auftrag zur Erstellung des schalltechnischen Gutachtens zu erteilen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2025 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt.
Entscheidung:
Das Schalltechnische Beratungsbüro GSB, Nohfelden-Bosen, erhält den Auftrag zur Erstellung des schalltechnischen Gutachtens zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 6.372,45 €.
Zu TOP 3:
Beschlussfassung Korrektur Jahresabschluss 2020, Jahresabschluss 2021; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2025/039/158
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zur Korrektur des Jahresabschlusses 2020 und dem Jahresabschluss 2021 fand am 15.10.2025 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2021 sowie der Korrektur des Jahresabschlusses 2020. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden ausführlich beantwortet. Es ergaben sich daraus keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätte. Dies ist Bestandteil des Prüfberichts, der durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Bernd Zerbe, vorgetragen wird. Der Rechnungsprüfungsbericht und der Jahresabschluss 2021 sowie der korrigierte Jahresabschluss 2020 liegen als Dokumente vor. Die im Rechnungsprüfungsausschuss besprochenen Änderungen wurden in das fertige Dokument eingearbeitet. Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Bernd Zerbe das Wort, der die nachstehenden Beschlüsse zur Abstimmung bringen lässt.
Prüfung Korrektur Jahresabschluss 2020:
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt den Jahresabschluss 2020 in der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Prüfung Jahresabschluss 2021:
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt den Jahresabschluss 2021 in der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Nackenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich bei Bernd Zerbe als auch den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses.
Zu TOP 4:
Carl-Zuckmayer Halle; hier: Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung; Vorlage: 2025/039/169
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden
Sachverhalt:
In den vergangenen Monaten häufen sich bundesweit Fälle, in denen extreme/extremistische Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen öffentliche Einrichtungen für Veranstaltungen nutzen, um demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Für Kommunen gibt es Gestaltungsspielräume, um extremistischen Nutzungen öffentlicher Einrichtungen vorzubeugen. Daher soll die Benutzungsordnung der Carl-Zuckmayer-Halle angepasst werden. Diese Überarbeitung soll sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen und Regeln für die Nutzung transparent und verständlich sind, um Missverständnisse und Konflikte zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Überarbeitung erfolgte in Anlehnung an bestehende Leitfäden der Fachstelle für Demokratie München (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:86fe3884-cfb5-44f9-8039-c1d9d6def0fd/Anmietungen%20durch%20Rechtsextreme_broschuere.pdf) und der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-der-anmietung-von-oeffentlichen-raeumen.pdf).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Carl-Zuckmayer-Halle in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimme 0; Enthaltung 1
Zu TOP 5:
Weinpavillon / Marktplatz; hier: Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung; Vorlage: 2025/039/177
Sachverhalt:
In den vergangenen Monaten häufen sich bundesweit Fälle, in denen extreme/extremistische Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen öffentliche Einrichtungen für Veranstaltungen
nutzen, um demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend. Für Kommunen gibt es Gestaltungsspielräume, um extremistischen Nutzungen öffentlicher Einrichtungen vorzubeugen. Daher soll die Benutzungsordnung des Weinpavillons/ des Marktplatzes angepasst werden. Diese Überarbeitung soll sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen und Regeln für die Nutzung transparent und verständlich sind, um Missverständnisse und Konflikte zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Überarbeitung erfolgte in Anlehnung an bestehende Leitfäden der Fachstelle für Demokratie München (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:86fe3884-cfb5-44f9-8039-c1d9d6def0fd/Anmietungen%20durch%20Rechtsextreme_broschuere.pdf) und der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-deranmietung-von-oeffentlichen-raeumen.pdf).
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Änderung und Aktualisierung der Benutzungsordnung für den Weinpavillon/Marktplatz in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 7:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 7.1:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Trennwandanlagenarbeiten; Vorlage: 2025/039/150
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese (Standort Mittelwiese) wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Falttrennwandanlage für den Speiseraum eingeholt. Fünf geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen vier Angebote und ein Nebenangebot vor. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Bieter A: | 13.179,37 € |
| Schindler | 7.596,96 € |
| Bieter B: | 11.967,83 € |
| Bieter B alternativ: | 12.308,17 € |
| Bieter C: | 17.506,57 € |
Die Angebote wurden von Herrn Architekt G. Lang sachlich, fachlich und rechnerisch geprüft. Das Angebot der Firma Schindler Faltwände aus Hainichen ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt mit 7.596,96 € brutto und liegt rund 4,83 % über der Kostenberechnung. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Schindler zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Trennwandanlage an Firma Schindler Faltwände aus Hainichen gemäß dem Angebot vom 17.09.2025 über 7.596,96 € brutto.
Zu TOP 7.2:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe Verteilerschacht für Erdsonden; Vorlage: 2025/039/151
Sachverhalt:
Im Rahmen der Bauarbeiten der Erweiterung der KiTa Blumenwiese (Standort Mittelwiese) im Zuge der Überprüfung des bestehenden Soleverteilerschachtes wurde festgestellt, dass eine Schweißstelle innerhalb des Schachtes irreparabel undicht ist.
Eine Instandsetzung ist nicht möglich, sodass ein vollständiger Austausch des Schachtes erforderlich wird. Die bauseitige Leistung umfasst das Freilegen des Schachtes sowie die Bereitstellung von Sand zum fachgerechten Verfüllen nach Abschluss der Arbeiten.
Aufgrund der bestehenden Undichtigkeit und der damit verbundenen Dringlichkeit empfehlen wir eine kurzfristige Beauftragung sowie die zeitnahe Terminierung der Arbeiten, um weitere Beeinträchtigungen und Folgeschäden zu vermeiden. Diese Arbeit wurde bei dem Unternehmen angefragt, welches die Sondenanlage errichtet hat. Die Kosten für den Austausch belaufen sich auf insgesamt 3.703,28 € brutto und liegt somit im Bereich eines Direktauftrages.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Verteilerschacht der Erdsonde an Firma HTS Bohrtechnik, Baumaschinen und Fahrzeugvermietungs GmbH aus Neunkirchen gemäß dem Angebot vom 26.09.2025 über 3.703,28 € brutto.
Zu TOP 7.3:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Aluminiumtüranlagenarbeiten Rauchschutztürelement; Vorlage: 2025/039/159
Sachverhalt:
Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma Metallbau Lehr aus Mainz mit der Erstellung einer Aluminiumtüranlage beauftragt. In den Auflagen der Baugenehmigung ist eine Rauchschutztür zwischen Bestand und Erweiterung gefordert, die ursprünglich mit den Innentüren ausgeschrieben werden sollte. Die Gestaltung der Tür in Aluminium mit Glasfüllung hat für die Belichtung im neu entstehenden Verbindungsflur Vorteile, deshalb wurde das Element bei Firma Metallbau Lehr als Nachtrag angefragt. Dieses Angebot schließt mit 4.595,73 € brutto. Dies ist deutlich günstiger als das Vergleichsangebot aus einem anderen aktuellen Bauvorhaben. Die Kosten verschieben sich vom Gewerk Innentüren in das Gewerk Aluminiumtürarbeiten. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag 1 an Firma Metallbau Lehr zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Rauchschutztüranlage an Firma Metallbau Lehr aus Mainz gemäß dem Angebot vom 06.10.2025.
Zu TOP 7.4:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Innenputzarbeiten; Vorlage: 2025/039/160
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Innenputzarbeiten eingeholt. Acht geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen fünf Angebote vor. Das Angebot der Firma Pileggi & Barz aus Saulheim ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt nach Nachverhandlung mit 27.351,43 € brutto und liegt rund 2,87 % unter der Kostenberechnung. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Pileggi & Barz zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Innenputzarbeiten an Firma Pileggi & Barz aus Saulheim gemäß dem Angebot vom 30.09.2025.
Zu TOP 7.5:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Estricharbeiten; Vorlage: 2025/039/161
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Estricharbeiten eingeholt. Drei geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen zwei Angebote vor. Das Angebot der Firma Brosch aus Biedesheim ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt nach Nachverhandlung mit 14.674,13 € brutto und liegt rund 19,38 % unter der Kostenberechnung. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Brosch zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Estricharbeiten an Firma Brosch aus Biedesheim gemäß dem Angebot vom 10.10.2025.
Zu TOP 7.6:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Kücheneinrichtungsarbeiten
Vorlage: 2025/039/162
Sachverhalt:
Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Kücheneinrichtungsarbeiten eingeholt. Vier geeignete Firmen wurden angefragt. Zur Submission lagen drei Angebote vor. Das Angebot der Firma Chefsculinar aus Gau-Algesheim ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt mit 61.145,62 € brutto und liegt rund 1,27 % unter der Kostenberechnung. Eine Nachverhandlung brachte keine weitere Ersparnis. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Chefsculinar zu erteilen.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Kücheneinrichtungsarbeiten an Firma Brosch aus Gau-Algesheim gemäß dem Angebot vom 25.09.2025.
Zu TOP 7.7:
Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Zimmererarbeiten Mehrstärke Dämmung; Vorlage: 2025/039/174
Sachverhalt:
Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma Zimmerei Bast GmbH & Co. KG aus Reckershausen mit den Zimmererarbeiten beauftragt. Im Rahmen der Projektierung der Baustelle legte Firma Bast ein Nachtragsangebot vor zur Erhöhung der ausgeschriebenen Dämmstärke von 16 cm je nach Dachfläche auf 20 cm, 22cm bzw. 26 cm, da die Sparrenhöhen aufgrund statischer Vorgaben höher sind als die gesetzlich geforderte Dämmstärke. Zudem meldete der Zimmermann mündlich beim Architekten Bedenken an, dass der Dachaufbau in der ausgeschriebenen Form nicht bauphysikalisch sicher sei. Dieses Nachtragsangebot endet nach Prüfung mit 2.157,95 € brutto. Folgender Sachverhalt ergibt sich nach Überprüfung des Nachtrages durch das VG Bauamt: Die notwendige Dämmstärke zur Erreichung der GEG-Anforderungen ist mit der berechneten Stärke 16 cm Zwischensparren plus 6 cm Aufsparrendämmung aus Holzfaserdämmstoff gegeben und wird vom Fachplaner Wärmeschutz als bauphysikalisch sicher betrachtet und ausgewiesen. Die statisch notwendigen Mehrstärken der Sparren (mehr als 16 cm Höhe) geben mehr Platz für Dämmung, was einen Mehrwert im sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz und ebenso im Schallschutz ergibt. Dies hätte man bereits bei der Ausschreibung berücksichtigen können, dies wurde aus Gründen der Sparsamkeit nicht getan. Der ausführende Zimmerer hat Bedenken, dass es in diesem nur schwach belüfteten Dachraum zwischen der Zwischensparren- und der Aufsparrendämmung zu Tauwasser kommen könne und das Dach irgendwann irreversibel geschädigt würde, sollte man diesen Zwischensparrenraum nicht vollständig mit Dämmstoff füllen. Der Fachplaner folgt der Bedenkenanmeldung des Zimmermanns nicht, da der Dachaufbau diffusionsoffen ist und somit keine schädliche Tauwasserbildung zu erwarten ist. Der Fachplaner würde aus oben genannten Vorteilen und weil er Hohlräume zwischen den Dämmschichten ungern einbaut ein vollständiges Ausdämmen der Sparrenzwischenräume ebenfalls empfehlen. Die Entscheidung für die 16 cm Dämmstärke in der Ausschreibung kam vom Objektplaner. Der Nachtrag ist technisch nicht zwingend erforderlich aber nachhaltig aufgrund der Einsparung von Heiz- und auch Kühlenergie über die Nutzungsdauer des Gebäudes. Auch tierische unerwünschte "Mitbewohner" können so kein Quartier finden. Die gesetzlichen Anforderungen und die bauphysikalische Sicherheit sind grundsätzlich auch ohne die zusätzlich angebotene Dämmung erreicht. Die Verwaltung empfiehlt, aus Nachhaltigkeitsaspekten den Auftrag für den Nachtrag 1 an Firma Bast zu erteilen. Der Preis ist marktüblich und nicht zu beanstanden.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag 1 zu den Zimmererarbeiten an Firma Bast GmbH & Co. KG aus Reckershausen gemäß dem Angebot vom 05.09.2025.
Zu TOP 8:
Mietangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Annahme von Spenden
Zu TOP 9.1:
Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/039/157
Sachverhalt:
Der Heimat- und Kulturverein e.V. hat die Kosten für die Erneuerung der Dachpfannen der „Alten Mistkaut“ übernommen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende für die Erneuerung der Dachpfannen der „Alten Mistkaut“ Nackenheim durch den Heimat- und Kulturverein e.V., im Wert von 2.493,17 €, zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich bei dem Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. für die Begleitung der Arbeiten und das damit verbundene Engagement.
Sodann gibt der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, zur Kenntnis, dass der Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. beabsichtigt eine Broschüre zur „Alten Mistkaut unter Strom“ im DIN-A5-Format zu spenden. Die Annahme dieser Spende wird in der Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2025 zur Abstimmung gebracht.
Zu TOP 9.2:
Spende; Vorlage: 2025/039/172
Information:
Der Vorstand des Heimat- und Kulturvereins Nackenheim e.V. hat in seiner Vorstandssitzung am 14. Oktober 2025 einstimmig beschlossen, der Ortsgemeinde Nackenheim eine zweckgebundene Spende in Höhe von 5.000 € für die Anschaffung einer Konzertmuschel am Marktplatz als Absichtserklärung zuzusagen. Die Auszahlung dieser Spende erfolgt erst, wenn die Konzertmuschel tatsächlich angeschafft wurde und der Gemeinderat eine entsprechende Rechnung vorliegen hat, um die Spende formell anzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 1
Zu TOP 9.3:
Befristetes Nutzungsrecht für die Wort-/Bildmarke "Nackenheim im fröhlichen Weinberg"; Vorlage: 2025/039/173
Information:
Mit dem damals neu geschaffenen Motiv der lachenden Traube und dem Schriftzug „Nackenheim im fröhlichen Weinberg“ hat der Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. nicht nur dem Weinfest ein frisches Gesicht gegeben, sondern auch ein Symbol geschaffen, welches inzwischen weit über das Weinfest hinaus für Nackenheim steht. Ob auf Weingläsern, Aufklebern, Schildern oder Flyern – die lachende Traube ist zu einem kleinen Botschafter unserer Gemeinde geworden.
Um dieses Wiedererkennungszeichen langfristig zu sichern, wurde die Wort-/Bildmarke „Nackenheim im fröhlichen Weinberg“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vom Heimat- und Kulturverein, dem Vorsitzenden Achim Ramler, zur Eintragung angemeldet (Leitklassen 41 und 43).
Die Anmeldegebühr in Höhe von 290 € wurde bereits entrichtet; die Bestätigung der Eintragung steht derzeit noch aus.
Da das Motiv inzwischen fest mit der Gemeinde verbunden ist, soll der Ortsgemeinde Nackenheim nach erfolgter Eintragung der Marke ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht eingeräumt werden – für zunächst fünf Jahre (beginnend ab dem Datum der Markeneintragung) und unter Zustimmung des Heimat- und Kulturvereins Nackenheim e.V. Dieses Nutzungsrecht soll die Verwendung der Marke im Rahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen, insbesondere für das Weinfest „Im fröhlichen Weinberg“ sowie für damit verbundene Veranstaltungen und Publikationen.
Nicht umfasst sind insbesondere:
| * | die Weitergabe der Marke an Dritte ohne Zustimmung des Heimat- und Kulturvereins, |
| * | die kommerzielle Nutzung außerhalb gemeindlicher Zwecke, |
| * | oder Veränderungen des geschützten Motivs. |
Nach erfolgter Eintragung kann die zugehörige Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde und dem Heimat- und Kulturverein Nackenheim e.V. unterzeichnet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 16; Nein-Stimmen 0; Enthaltungen 3
Zu TOP 10:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende Informationen bekannt:
| Sachstand Bauleitplanung | |
| - | Neubaugebiet Sprunk III: |
| Der Entwurf des Bebauungsplans wird derzeit final bearbeitet, parallel läuft die Straßen- und Entwässerungsplanung. Versch. Gutachten wurden fortgeschrieben, das amtliche Bodenordnungsverfahren wurde gestartet. Der Bebauungsplan soll im kommenden Jahr in Kraft treten. |
| - | Neubaugebiet Hinter der Lehnsweide 2. Bauabschnitt: |
| Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst, so dass die vorbereitenden Untersuchungen und Gutachten beauftragt werden können. Der Entwurf des Bebauungsplans soll im kommenden Jahr bearbeitet werden. |
| - | Neues Quartier Kapselfabrik: |
| Nach der erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden versch. Gutachten beauftragt und Abstimmungen mit den beteiligten Behörden insbesondere zur geplanten Renaturierung des Eichelsbaches vorgenommen. Parallel dazu wurde der städtebauliche Vertrag fortentwickelt. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans soll im Frühjahr 2026 erfolgen. |
| Generalsanierung Unterführung Bellenäcker | |
| - | Bewehrung wird eingebaut, Einbau Fugenbänder |
| - | seit 30.10. Einbau UHFB |
| Erweiterung KiTa Blumenwiese | |
| - | Dachdeckerarbeiten Anbau abgeschlossen |
| - | Rohbau Anbau Küche abgeschlossen, Dacharbeiten |
| - | Fenstereinbau Mitte November |
| - | Innenausbau ab Ende November |
| - | Fertigstellung ca. März 2026 |
| Ausbau Henri-Dunant-Straße und Umgestaltung Vorzone Verbandsgemeinde | |
| - | Kanalbauarbeiten, Fertigstellung voraussichtlich Dezember 2025 |
| - | Beschichtung im Frühjahr 2026 |
| Ausbau Neugasse/Jahnstraße | |
| - | Einbau Drainbeton abgeschlossen, Pflasterarbeiten und Einbau Mittelrinne |
| - | Ausbau Jahnstraße ab Mitte dieser Woche |
| Neubau Bauhof | |
| - | Tiefbaumaßnahmen für Biomasseheizung (Leitungsverlegung) ab 10.11. |
| - | Einbau Zisterne und Erdarbeiten abgeschlossen |
| - | Aktuell Einbau Fenster, Türen, Tore anschl. Innenausbau |
| Wohn- und Geschäftsgebäude Marktplatz | |
| - | Rohbau 2. OG abgeschlossen |
| - | Richtfest hat am 06.11.2025 stattgefunden |
| - | ab dieser Woche Einbau der Fenster |
| Virtueller Spatenstich VarioPark | |
| - | aufgrund Wetterwarnung virtueller Spatenstich am 23.10., siehe Pressebericht AZ |
| - | Rohbau bis Ende Dezember 2025 fertig |
| Verkehrsmaßnahme Weinbergstraße | |
| - | Sanierung Pflaster abgeschlossen |
| - | Optisches Element gemäß Verkehrsuntersuchung |
| Termine 2026 | |
| - | Sitzungsplan 2026 liegt vor |
Zu TOP 12:
Einwohnerfragestunde
Zum Tagesordnungspunkt sind keine Einwohner anwesend.
Zu TOP 18:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, gibt das Abstimmungsergebnis zu dem im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt: Beschlussvorlage: 2025/039/164 Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:30 Uhr.
René Adler | Julia Stauder |
VorsitzenderOrtsbürgermeister | SchriftführerinVerwaltungsangestellte |