Seit dem 01.01.2026 haben sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden geändert. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden. Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren, die weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die geänderte Landesbauordnung vor.
Betroffene Gebiete:
Kreisangehörige Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, Rhein-Selz, Sprendlingen-Gensingen sowie die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Bauort. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises, www.mainz-bingen.de, Unterseite Bauen