Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauantragsverfahren ab Januar 2026

Bauanträge müssen seit Januar direkt beim Landkreis eingereicht werden

Seit dem 01.01.2026 haben sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden geändert. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden. Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren, die weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die geänderte Landesbauordnung vor.

Betroffene Gebiete:

Kreisangehörige Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, Rhein-Selz, Sprendlingen-Gensingen sowie die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Bauort. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises, www.mainz-bingen.de, Unterseite Bauen