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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim

am Montag, dem 31.03.2025 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:15 Uhr bis 20:40 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:40 Uhr bis 20:40 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordneter

Hans-Peter Müller

Die Ratsmitglieder

Max Adler

Emilia Maria Lotte Barbaro

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Klaus Freidel

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Sarah Mauerer

Konstantinos Michailidis

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Berthold Schmitz

Bernd Zerbe

Vera Zerbe

Bernold Zimmermann

Ute Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Von der Verwaltung

Claudia Deubel

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Reinhard Noll-Schreiner

Dr. med. Rudolf Peter

Andreas Schauer

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er erinnert an die Online Übertragung der heutigen Gemeinderatssitzung, über welche zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Sitzung im Nachrichtenblatt informiert wurde. Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler begrüßt die Beigeordnete der Verbandsgemeindeverwaltung Claudia Deubel, den Ersten Beigeordneten Jean-Christophe Cossutta, den Beigeordneten Hans-Peter Müller als auch die anwesenden Ratsmitglieder, den Bürger und die Presse. Er stellt fest, dass mit Datum vom 26.03.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Nachwahlen in Ausschüsse

2025/039/044

3.

Bauleitplanung

3.1.

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 3. BA

a) Beschluss über die Namensgebung des Bebauungsplanes

b) Aufstellungsbeschluss

c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

d) Vergabe der Ingenieurleistungen

e) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

2025/039/048

4.

4. Bündelausschreibung Erdgas 2026 - 2028

2025/039/042

5.

6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028; Teilnahme und Abnahmeart

2025/039/041

6.

Vergaben

7.

Bekanntgabe von Vergaben

8.

Annahme von Spenden

8.1.

Annahme von Spenden

2025/039/046

8.2.

Annahme von Spenden

2025/039/047

8.3.

Annahme von Spenden

2025/039/051

8.4.

Annahme von Spenden

2025/039/052

9.

Grundstücksangelegenheiten

10.

Generalsanierung Unterführung Bellenäcker

11.

Informationen

12.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Anträge/Anfragen

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Rechtsangelegenheiten

16.

Personalangelegenheiten

17.

Informationen

Öffentlicher Teil:

18.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Nachwahlen in Ausschüsse; Vorlage: 2025/039/044

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Herr Niklas Stelzer (SPD) hat zum 01.02.2025 durch Wegzug aus Nackenheim seine Mandate in den Gremien der Ortsgemeinde Nackenheim verloren.

Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in den Gremien erforderlich.

Nach § 5 Abs. 3a) und 3b) der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und sonstigen Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses sollen jedoch Ratsmitglieder sein, entsprechendes gilt für die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Ausschüsse.

Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in die nachfolgenden Ausschüsse liegt bei der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion schlägt folgende Nachbesetzung vor:

  • Klima- und Umweltschutzausschuss als Ausschussmitglied – Emilia Barbaro
  • Ausschuss für Touristik und Kultur als stv. Ausschussmitglied – Birgit Groh-Peter

Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Abstimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Nackenheim beschließt die Durchführung der Wahl in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Es folgt die Durchführung der Wahl per Akklamation.

Beschluss:

Der Gemeinderat Nackenheim beschließt die Wahl in die Ausschüsse wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

  • Klima- und Umweltschutzausschuss als Ausschussmitglied – Emilia Barbaro
  • Ausschuss für Touristik und Kultur als stv. Ausschussmitglied – Birgit Groh-Peter

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauleitplanung

Zu TOP 3.1:

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 3. BA

a) Beschluss über die Namensgebung des Bebauungsplanes

b) Aufstellungsbeschluss

c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

d) Vergabe der Ingenieurleistungen

e) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

Vorlage: 2025/039/048

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 3. BA zu entwickeln, da nach wie vor großer Bedarf an gewerblich nutzbaren Baugrundstücken besteht. Der 3. Bauabschnitt schließt sich westlich an den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung an. Der Geltungsbereich ist im vorliegenden Lageplan mit einer roten Linie gekennzeichnet.

Die Verwaltung unterbreitet den Vorschlag, den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 3. BA zu nennen. Der Bebauungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt und im zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Hierzu hat das Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt ein Angebot abgegeben, welches mit einem Honorar in Höhe von 15.798,59 € Brutto endet. Das Planungsbüro Dörhöfer hat die Planung des Ursprungsplans „Am Wäldchen“ und den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung durchgeführt, weshalb das Büro mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und über die Thematik bestens informiert ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt den Auftrag für die Durchführung der Ingenieurleistungen zu vergeben.

Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 3. BA zu nennen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

b)

die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 3. BA gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

c)

die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

d)

dem Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt den Auftrag zur Durchführung der mit dem 3. BA des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“ verbundenen Ingenieurleistungen in Höhe von 15.798,59 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

e)

dem Ortsbürgermeister die Vollmacht für die Vergabe der erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Auftragsvergaben sind dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

4. Bündelausschreibung Erdgas 2026 – 2028; Vorlage: 2025/039/042

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Wie in den Vorjahren wird auch diesmal eine Bündelausschreibung für die Beschaffung von Erdgas durchgeführt. Die Federführung für die Durchführung der Bündelausschreibung wechselt jedoch vom Gemeinde- und Städtebund Baden-Württemberg zur Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Mit der Bündelausschreibung sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens optimiert, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und gegebenenfalls bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.

Die Gemeinde muss ihre Teilnahme bis zum 04.04.2025 per Beschluss mitgeteilt haben. Die Bündelausschreibung gilt für die Lieferjahre 2026 – 2028.

Zusätzlich hat zur Entscheidung der Bündelausschreibung beizutreten, hat der Gemeinderat die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Erdgas.

Ausgeschrieben werden reines Erdgas ohne Biogasanteil sowie Erdgas mit einem Biogasanteil von mindestens 10 % (sog. Biogas). Die Mehrkosten für die Biogasvariante belaufen sich dabei auf in etwa 0,5 ct/kWh. Trotz dieser Mehrkosten empfiehlt die Verwaltung im Einklang mit dem Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim die Ausschreibung von Biogas, um am Gasmarkt eine Nachfrage nach Biogas zu schaffen und somit einen Beitrag auf dem Weg fort von rein fossilem Erdgas zu leisten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

1. Die Ortsgemeinde Nackenheim stimmt der Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026 – 2028 zu. Hierzu wird der Ortsbürgermeister bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferungen der Gemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

2. Der Gemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. Weiterhin verpflichtet sich die Ortsgemeinde das Ergebnis der Bündelausschreibung für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

3. Die Ortsgemeinde Nackenheim entscheidet sich für die Ausschreibung von Erdgas mit einem Biogasanteil von mindestens 10 %.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028; Teilnahme und Abnahmeart;

Vorlage: 2025/039/041

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Zum 31.12.2025 endet die Laufzeit des bestehenden Stromliefervertrages mit der EWR nach Ablauf von drei Jahren.

Mit der Bündelausschreibung Strom sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens optimiert, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und ggf. bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.

Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt für eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Ortsgemeinde Nackenheim hat bereits an den vorherigen Bündelausschreibungen Strom teilgenommen. Die letzte Bündelausschreibung fiel zeitlich mit dem Beginn des Russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zusammen, weshalb das Preisniveau leider hoch ausfiel. Zudem konnte kein Ökostrom bezogen werden, da dieser aufgrund der allgemeinen Versorgungssituation nicht verfügbar war.

Wie ursprünglich auch bei der letzten Bündelausschreibung, sind diesmal bei der Auswahl des Stroms vier Varianten möglich:

-

100 % Normalstrom, hier keine Anforderungen an die Erzeugungsart.

-

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Es gibt keine Anforderung an die produzierenden Anlagen bezüglich des Alters.

-

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33%), hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Mindestens 33 % des Ökostroms muss aus Neuanlagen entstehen.

-

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit einer Neuanlagenquote von 100 %; Beschaffung nach dem Händlermodell. Sämtlicher Strom muss aus Neuanlagen entstehen.

Als Neuanlagen gelten solche Stromanlagen, die entweder bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse oder solare Strahlungsenergie bis zu vier Jahre vor dem 01. Januar des Kalenderjahres ab dem die Stromlieferung beginnt, in Betrieb genommen wurden oder bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie bis zu sechs Jahre vor dem 01. Januar des Kalenderjahres ab dem die Stromlieferung beginnt, in Betrieb genommen wurden.

Das sog. Händlermodell verpflichtet den künftigen Stromlieferant für die von ihm vermarkteten Strommengen eine ununterbrochene Lieferkette vorweisen zu können, die von ihm bis zum Ersterzeuger des erneuerbaren Stroms durchgängig und lückenlos ist.

Im Vergleich zu 100% Normalstrom belaufen sich die zu erwartenden Mehrkosten bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote auf in etwa 0,2 ct/kWh netto. Je nach Neuanlagenquote können die Mehrkosten auf bis zu 1 ct/kWh netto steigen.

Es ist zu beachten, dass Strom stets über ein Stromnetz transportiert wird, an das alle Stromerzeugungsanlagen und alle Stromverbraucher angeschlossen sind und somit immer „gemischter“ Strom aus konventionellen Kraftwerken und aus Anlagen mit erneuerbaren Energien verteilt wird. Der ökologische Unterschied liegt nicht im Produkt, sondern in der Produktionsart. Der größte Anteil an dem jeweiligen Strom entstammt einem nahen Zufluss, also den nächstgelegenen Stromerzeugern. In unserem Falle sind dies insbes. die Windräder der Region.

Der Unterschied zwischen sog. Normal- und Ökostrom ist also nur bilanziell zu sehen. Ein Stromlieferant muss die Menge an Ökostrom produzieren bzw. einkaufen, die er seinen Kunden verkauft.

Diese Bilanz hat im Rahmen des Klimaschutzkonzepts zum einen Folgen bei der CO2-Berechnung und trägt somit bilanziell zur CO2-Einsparung der Verbandsgemeinde bei. Zudem fördert höhere Nachfrage an Ökostrom auch den Ausbau erneuerbarer Energien.

Da derzeit nur etwa 45% des Strombedarfs durch Ökostrom gedeckt werden können, ist ein gesamter Umstieg auf Ökostrom in Deutschland nicht möglich. Durch die Wahl von Ökostrom mit Neuanlagenquote würde die Ortsgemeinde auch den Bau neuer Anlagen, z.B. Windkraft (aufgrund der Herkunftsanforderungen), indirekt fördern.

Die Zahlung eines Mehrpreises für eine Neuanlagenquote wird gleichwohl nicht empfohlen. Die Mehrkosten sollten in die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien fließen, um sowohl einen regionalen Mehrwert zu schaffen als auch die dezentrale Energieversorgung voranzutreiben.

Wenngleich haushalterische Gründe für die Wahl der kostengünstigsten Variante, 100% Normalstrom, sprächen, empfiehlt die Verwaltung unter Bezugnahme auf die im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim eingegangenen Selbstverpflichtungen den Bezug von Ökostrom ohne Neuanlagenquote.

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz bietet erstmals die Auswahl aus drei verschiedenen Beschaffungsmodellen an, wovon nur die erste Variante für die Ortsgemeinde Anwendung findet.

1. Strukturierte Beschaffung

2. Spotmarktmodell

3. Bilanzkreismodell

Die strukturierte Beschaffung entspricht überwiegend der bisherigen Bezugsart. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr entwickelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026), bzw. zwölf (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen (siehe Situation 2022 „Ukraine“). Vorteil für die Planung ist, dass der Lieferpreis für das Folgejahr im Dezember feststeht und somit im jeweiligen Haushalt besser taxiert werden kann.

Beim Spotmarktmodell handelt es sich um ein Mischmodell, bei dem 70 % der prognostizierten Verbrauchsmenge nach dem Beschaffungsmodell 1 und die Restmenge am Spotmarkt zum für diesen Tag ermittelten Börsenpreis berechnet wird. Gilt aber nur für Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung (was auf die Ortsgemeinde nicht zutrifft).

Das Bilanzkreismodell richtet sich ausschließlich an Kommunen, die selbst Strom produzieren und einspeisen. Dies ist auch vorliegend nicht der Fall.

Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

1. Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Weiterhin überträgt der Gemeinderat die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium. Ebenso verpflichtet sich die Ortsgemeinde, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

2. Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, hier Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell, im Rahmen der sechsten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 7:

Bekanntgabe von Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 8:

Annahme von Spenden

Zu TOP 8.1:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/039/046

Um 19:42 Uhr nimmt das Ratsmitglied Oliver Reinbott auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitze Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Es werden neue „Begrüßungsfahnen“ im Ortsgebiet benötigt. Herr Oliver Reinbott spendet 175,18 € für zwei Fahnen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 175,18 € durch Oliver Reinbott für zwei Fahnen für das Ortsgebiet zu.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Der Ortsbürgermeister René Adler dankt Herrn Reinbott für diese großzügige Spende.

Um 19:44 Uhr nimmt das Ratsmitglied Oliver Reinbott wieder an der Sitzung teil und am Sitzungstisch Platz.

Zu TOP 8.2:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/039/047

Um 19:44 Uhr nimmt das Ratsmitglied Achim Ramler auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz,

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Es werden neue „Begrüßungsfahnen“ im Ortsgebiet benötigt. Herr Achim Ramler spendet 175,18 € für zwei Fahnen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 175,18 € durch Achim Ramler für zwei Fahnen für das Ortsgebiet zu.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Der Ortsbürgermeister René Adler dankt Herrn Achim Ramler für diese großzügige Spende.

Sodann nimmt das Ratsmitglied Achim Ramler wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 8.3:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/039/051

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Freie Wählergruppe (FWG) e.V. Nackenheim möchte für die Anschaffung einer Tischtennisplatte mit Zubehör für den Jugendtreff Nackenheim 400,00 € spenden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 400,00 € durch die Freie Wählergruppe (FWG) e.V. Nackenheim für eine Tischtennisplatte und Zubehör für den Jugendtreff Nackenheim zu.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Der Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich bei der FWG Fraktion für diese großzügige Spende.

Zu TOP 8.4:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/039/052

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Freie Wählergruppe (FWG) e.V. Nackenheim möchte für die digitale Anzeigetafel für den Weinpavillon Nackenheim 300,00 € spenden.

Die inhaltliche Pflege der Anzeigesoftware wird von der FWG übernommen. Die Anzeigeninhalte werden ausschließlich von der Ortsgemeinde definiert und freigegeben. Sie verfolgen weder kommerzielle noch politische Absichten. Die Anzeigeinhalte sind Uhrzeit, Wetter, Bahnabfahrten, Mitteilungen der Ortsgemeinde, Hinweise auf Veranstaltungen die im Eventkalender der Ortsgemeinde Nackenheim registriert sind, kulturelle oder künstlerische Formate (z.B. Ortsmuseum, HKV, KiTa, Schulen) sowie spezielle Formate für Gruppen die im Weinpavillon eingemietet sind (Preislisten, Hinweise etc.).

Die Anzeige wird energetisch so optimiert, dass der Betrieb weitestgehend aus der eigenen PV-Anlage möglich ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 300,00 € durch die Freie Wählergruppe (FWG) e.V. Nackenheim für eine digitale Anzeigetafel für den Weinpavillon Nackenheim zu.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme

Der Ortsbürgermeister René Adler dankt der FWG Fraktion für die großzügige Spende.

Zu TOP 9:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 10:

Generalsanierung Unterführung Bellenäcker

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes bekannt:

Sachstand Generalsanierung der Unterführung Bellenäcker

Die Generalsanierung der maroden Bahnunterführung Bellenäcker schreitet weiter sichtbar voran. In den vergangenen Wochen erfolgte der weitere Abtrag der Wände und der Bodenplatte des Trogbauwerks mit Höchstdruckwasserstrahl (über 1000 bar Wasserdruck). Die vorbereitenden Arbeiten zum Einbau zusätzlicher Bewehrung (Einbau von Stahlstäben zur Verstärkung des Betonbauwerks) wurden nunmehr abgeschlossen.

Im Rahmen der durchgeführten Arbeiten wurden weitere Schäden und Konstruktionsfehler am Bauwerk festgestellt, welche eine Änderung und Ergänzung der technischen Ausführung erfordern. Bis zum Vorliegen der geänderten Ausführungsplanung können die Arbeiten vor Ort nicht fortgesetzt werden. Die Umplanungen und notwendigen Abstimmungen im Hintergrund laufen auf Hochtouren. Alle Beteiligten sind weiterhin bestrebt, die Baumaßnahme zügig fortzusetzen. Dennoch wird sich die Bauausführung verzögern.

Das Konzept sieht weiterhin die Modernisierung des Bauwerks vor, welche zusammen mit anderen baulichen und technischen Maßnahmen für eine nach den örtlichen Gegebenheiten erreichbare Dichtigkeit des Bauwerks bis zum Lebensdauerende in 25-30 Jahren sorgen soll. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Generalsanierung mit rund 1,9 Mio. €, das sind 80% der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich noch bis August/September 2025 andauern. Für die notwendigen Einschränkungen während der Bauphase bitten wir um Verständnis.

Zu TOP 11:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:

Landratswahl

Ergebnis Landkreis, Wahlbeteiligung: 38,7 %

Barth, Thomas (CDU) 54,5 %

Wolf, Steffen (SPD) 45,5 %

Ergebnis auf Ebene der Verbandsgemeinde Bodenheim, Wahlbeteiligung: 39,7 %

Barth, Thomas (CDU) 56,0 %

Wolf, Steffen (SPD) 44,0 %

Ergebnis auf Ebene der Ortsgemeinde Nackenheim, Wahlbeteiligung: 35,0 %

Barth, Thomas (CDU) 55,3 %

Wolf, Steffen (SPD) 44,7 %

Radverkehrstauglicher Ausbau Leinpfad

-

Vorabnahme mit der WSV am 17.03.2025

-

Bankett wurde hergestellt, musste nachgearbeitet und mit Boden angedeckt werden

-

Restarbeiten an der Pflasterfläche waren notwendig

-

technische Abnahme und Verkehrsfreigabe am 31.03.2025

-

feierliche Eröffnung mit Ehrengästen, Termin 11.04.2025

Ausbau barrierefreie Bushaltestellen

-

Bushaltestellen Mainzer Str., Langgasse und Im Brühl werden barrierefrei ausgebaut

-

BHS Im Brühl wird bis Ende März fertiggestellt, Abnahme war am 21.03., Restarbeiten stehen aus

-

die beiden Bushaltestellen Mainzer Straße sind im Bau

Neubau Bauhof

-

Aufträge Hochbau und Holzbau wurden erteilt

-

Ausschreibung HLS ist erfolgt, Angebot wurde geprüft, Auftrag wird erteilt

-

Ausschreibungen Elektro und Erdarbeiten sind veröffentlicht

-

Baubeginn im Mai

Ausbau Neugasse/Jahnstraße

-

Ausschreibung in Kürze

-

Anwohnerschreiben wurde verteilt

Gewerbegebiet Am Wäldchen

-

Einbau von L-Steinen ist erfolgt, aktuell Herstellung des Straßenkörpers zum Asphalteinbau

-

Fertigstellung bis ca. Ende April 2025

-

seit heute, 31.03.2025 Vollsperrung Mittelwiese wegen Asphaltarbeiten (siehe Pressemeldung)

Neubau KiTa

-

Baugenehmigung ist eingetroffen

-

Ausschreibungen Rohbau, Zimmerer und Dachdecker sind raus

-

Baubeginn Rohbau im Mai

-

Erdarbeiten zur Umlegung der Erdwärmesonden und Rigolen

-

Bauschild (Banner) wurde vor Ort montiert

Jugendvertretung

-

Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern Sozialausschuss zugeleitet, Rückmeldungen sind erfolgt

-

Sondersitzung Sozialausschuss am 05. Mai 2025

Ehrenmal

Tag der sauberen Gemarkung am 22.03.2025

Nackenheimer „Tag der sauberen Gemarkung“ mit sehr großer Beteilung

Auch in diesem Jahr haben viele fleißige Helferinnen und Helfern den Aktionstag der Ortsgemeinde genutzt, um die Gemarkung von Müll und Unrat zu befreien.

Mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde am Samstag, den 22.03.2025 die Nackenheimer Gemarkung gesäubert und dabei unzählige Müllsäcke gefüllt und jede Menge Abfall, Schrott und Müll eingesammelt. In gut drei Stunden wurde eine ganze LKW-Ladung Müll eingesammelt. Darunter sehr viel Plastikmüll (z.B. Einwegbecher), Metallschrott, Bauschutt, Farbeimer, unzählige kleine Glasflaschen, alte Holzpaletten, eine große Menge in Säcken verpackter Gummiteile, Autoteile, Glasscherben, Bauschutt, Betonbrocken, Styropor, Metallschott, Getränkedosen, alte Schilder, sowie mehrere Meter Regenrinnen aus Kunststoff.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass im Naturschutzgebiet Rothenberg auf einer geschützten Orchideenwiese streng verbotene Erdbewegungen stattgefunden haben.

Es ist wieder einmal erstaunlich, dass eine so große Menge Abfall eingesammelt wurde, wenn man bedenkt, dass der Bauhof regelmäßig illegal entsorgten Müll und Bauschutt aus der Gemarkung einsammelt. In Summe kommen über das Jahr mehrere Containerladungen zusammen, welche zu Lasten der Allgemeinheit teuer entsorgt werden müssen.

In diesem Zusammenhang weisen wir erneut auf die Entsorgungsmöglichkeiten am Wertstoffhof oder auf die Möglichkeiten der Sperrmüllanmeldung über die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises (KAW) hin. Informationen zum Thema Abfallentsorgung finden Sie bei der KAW unter: www.kaw-mainz-bingen.de

Insgesamt war die Aktion ein großer - wenn auch trauriger - Erfolg. Alle Teilnehmer waren mit großem Engagement dabei und zeigten sich am Ende vom Ergebnis hochzufrieden.

Nach der Aktion wurden die Helferinnen und Helfer von der Ortsgemeinde zum Abschluss beim Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes eingeladen. Das DRK sorgte für eine leckere Mahlzeit und Getränke.

Danke an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das großartige Engagement und dem DRK für die Bewirtung!

Frühlingsfest der Senioren am 30.03.2025

- neues Format als Frühschoppen kam sehr gut an

- ca. 200 Gäste

Zu TOP 12:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler fragt den anwesenden Bürger, ob eine Wortmeldung dargebracht werden möchte. Dies ist nicht der Fall.

Zu TOP 18:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss zur Beschlussvorlage 2025/039/056 bekannt.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:40 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Ortsbürgermeister
Schriftführerin
Verwaltungsangestellte