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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lörzweiler

am Dienstag, dem 28.04.2026 um 19:30 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler, Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:31 Uhr bis 19:33 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 19:34 Uhr bis 20:24 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:24 Uhr bis 21:48 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Heribert Breivogel

Torsten Erb

Florian Hoppe

Peter Kleinert

Ralf Kranz

Christoph Lang

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz (bis21:25 Uhr)

Eva Natzi

Eric Schaefer

Lisa Scheurer

Thomas Zinndorf

Schriftführerin

Birgit Schmidmeier

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger VG Beigeordneter

Außerdem anwesend

Dipl. Ing. Architekt Wolfgang Marx (zu TOP 2)

Architekt Kremer (zu TOP 2)

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Ute Beye-Mundt

Diethelm Faust

Bruno Maria Lang

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:31 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 20.04.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.

Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

2.

Vorstellung und Beratung eines geplanten Bauvorhabens

Öffentlicher Teil:

Vorlage

3.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

4.

Grundstücksangelegenheiten

4.1. Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"

2026/034/017

5.

Vergaben

5.1. Instandsetzung einer Straßenleuchte mit Korrosionsschäden

2026/034/012/1

5.2. Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo

hier: Beauftragung eines Planungsbüros

2026/034/022

6.

Bauleitplanung

6.1. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035

Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

2026/034/018

7.

Jahresabschluss 2022

2026/034/016

8.

Jahresabschluss 2023

2026/034/023

9.

4. Änderungssatzung Friedhofsgebühren

2026/034/021

10.

Anträge/Anfragen

11.

Sachstand Dorfplatz; Ausbau Scheune

12.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

13.

Informationen

13.1. Zuwendung für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestelleneinrichtungen in der Schlossstraße und An der Au

2026/034/024

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Es sind keine Bürger/innen anwesend.

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:33 Uhr.

Zu TOP 3: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung kein Beschluss gefasst wurde.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 4: Grundstücksangelegenheiten

Zu TOP 4.1: Ausgleichsmaßnahme Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"

Vorlage: 2026/034/017

Sachverhalt:

Im Rahmen der Grünlandkartierung des Umweltministeriums wurde im Bereich des B-Plans „Feuerwehr Dreiländereck“ in der Gemarkung Lörzweiler eine Magere Flachland-Mähwiese als geschützte Grünlandfläche identifiziert. Aufgrund der Schutzwürdigkeit gilt nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BNatSchG ein Verbot zur Zerstörung dieser Fläche.

Es kann nach § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern der Ausgleich in gleicher Art und Größe erfolgt und ein Konzept zur Herstellung dieses Ausgleichs vorliegt.

Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung mit dem Ingenieurbüro Brauner für Biotopmanagement, Landschaftsplanung und Vegetationskunde wurden mögliche Ausgleichsflächen im Umfeld des B-Plans geprüft. Ergebnis ist, dass Teile einer im Eigentum der Ortsgemeinde Harxheim befindlichen Fläche (Flur 11, Flurstücke 100; südlich des Sportplatzes) sich als am geeignetsten erweisen.

Die Fläche liegt in der Nähe des Flügelsbachs und ist durch bereits renaturierte bzw. naturnahe Flächen im Umfeld ökologisch gut eingebunden, was die Integration der Mageren Flachland-Mähwiese begünstigt.

Ziel ist es, auf dieser Fläche neben der Mageren Flachland-Mähwiese auch die weitere aus der geplanten Feuerwehr entstehende Flächenversiegelung auszugleichen. Die hierfür erforderlichen Flächenanteile werden zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler als bebauungsplanaufstellende Gemeinde mittels Grunddienstbarkeiten gesichert. Die tatsächlich benötigte Fläche für den insgesamten Ausgleich kann erst nach der Berechnung des Ausgleichsbedarfs durch das mit dem B-Plan beauftragte Büro im weiteren Laufe des B-Plan-Verfahrens ermittelt werden.

Die Kosten für diese beschriebene ökologische Flächenaufwertung wird durch den Maßnahmenträger VG Bodenheim getragen. Der Ortsgemeinde Lörzweiler entstehen keine Kosten. Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung dieser Übereinkunft zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim wird eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags empfohlen.

 

Abb. 1: Teil des Flurstücks, in dessen Bereich die Ausgleichsfläche entstehen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Nutzung des genannten Flächenanteils auf dem Grundstück Flur 11 Flurstück 100 in der Gemarkung Harxheim als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der Ortsgemeinde Lörzweiler wird zugestimmt. Zur zusätzlichen gegenseitigen Sicherung wird zwischen den Ortsgemeinden Harxheim und Lörzweiler sowie der Verbandsgemeinde Bodenheim eine schriftliche Vereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen.

Die Vereinbarungen und Eintragung der Grunddienstbarkeit erfolgen gemeinsam mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Verbandsgemeinde.

Die Kosten für diese beschriebene ökologische Flächenaufwertung wird durch den Maßnahmenträger VG Bodenheim getragen. Der Ortsgemeinde Lörzweiler entstehen keine Kosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5: Vergaben

Zu TOP 5.1: Instandsetzung einer Straßenleuchte mit Korrosionsschäden

Vorlage: 2026/034/012/1

Sachverhalt:

Im Zuge der Standsicherheitsprüfung der Straßenleuchten im Jahr 2025 wurden in der Ortsgemeinde Lörzweiler an einer Straßenleuchte aus dem Jahr 1985 in der „Königstuhlstraße LP 3084-00136“ gravierende Schäden von der Standsicherheit an dem Lichtmast festgestellt, die einen zeitnahen Austausch des Mastes notwendig macht.

Bei einem Vororttermin für ein Vergleichsangebot wurde festgestellt, das nicht der Mast korrodiert ist, sondern das Fundament für den Lichtmast nicht ausreichend standsicher ist. Die Standsicherheit konnte durch den Bauhof nachgebessert werden.

Ein nachträglich durchgeführter Rütteltest hat die ausreichende Standfestigkeit des Lichtmasts bestätigt. Ein Austausch des Lichtmasts ist somit nicht mehr notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 5.2: Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo

hier: Beauftragung eines Planungsbüros

Vorlage: 2026/034/022

Sachverhalt:

Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können.

Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet.

Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen.

Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.

Der Gemeinderat berät ausführlich den Sachverhalt. Das Interesse über die Vermittlung der neuen Regelungen ist groß. Aus Gründen einer Kostenersparnis schlägt der Gemeinderat vor, mit den Gemeinden Harxheim und Gau-Bischofsheim gemeinsam einen Workshop über die Grundlagen des Bauturbos anzubieten. Ob darüber hinaus auch eine Erarbeitung von Leitlinien für die Umsetzung des Bauturbos notwendig sind, soll erst nach einem Informationsworkshop entschieden werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt, das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Zu TOP 6: Bauleitplanung

Zu TOP 6.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035

Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Vorlage: 2026/034/018

Der Vorsitzende erläutert den folgenden

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:

-

Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim

-

Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

-

Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler

-

Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler

-

Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.

Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Lörzweiler sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen.

Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat Lörzweiler stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13 Nein-Stimme(n) 1

Zu TOP 7: Jahresabschluss 2022

Vorlage: 2026/034/016

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Peter Kleinert, erhält das Wort.

Ortsbürgermeister Steffan Haub und der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid rücken vom Ratstisch ab.

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Lörzweiler wurde in der Sitzung am 19.02.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.

Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2022 erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis i.H.v. 112.308,32 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (340.058,90 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 33.952,83 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.168.148,92 € und ist somit positiv.

RM Peter Kleinert erläutert ausführlich, welche Punkte im Rechnungsprüfungsausschuss überprüft wurden und weist auf Fragen im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Mehrzweckhalle hin, deren Beantwortung durch die Fachabteilung sich ihm nicht erklären. RM Kleinert teilt weiter mit, dass er als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses dem Beschluss daher nicht zustimmen wird.

Es ergeht eine rege Diskussion, bei welcher vorgeschlagen wird, den Bauleiter Herrn Gutberlet einzuladen, um die offenen Fragen zu erklären.

RM Andrea Metelmann-Lotz stellt nach längerer Beratung den Antrag, dass der Gemeinderat den Beschluss zurückstellt.

Weiterhin beantragt sie, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nochmals tagt und für die nächste Gemeinderatssitzung der Bauleiter eingeladen werden soll, bzw. eine Beantwortung der offenen Fragen von ihm vorgelegt werden. Der Antrag wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung; (Abstimmung ohne Ortsbürgermeister Steffan Haub)

Abschließend ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, den Jahresabschluss 2022 zurückzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Zurückgestellt

Der Vorsitzende und der Erste Beigeordnete nehmen wieder am Ratstisch Platz.

Zu TOP 8: Jahresabschluss 2023

Vorlage: 2026/034/023

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 164.013,87 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (104.634,81 €) reichte nicht aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 138.461,09 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit nicht ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.335.420,79 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 7.901.283,15 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9: 4. Änderungssatzung Friedhofsgebühren

Vorlage: 2026/034/021

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält derzeit noch als Anhang die Kosten des gewerblichen Unternehmens, welches für das Öffnen und Schließen der Gräber zuständig ist. Die der Ortsgemeinde dafür entstehenden Kosten werden 1 zu 1 an den Gebührenzahler weitergegeben. Durch die nun erfolgte Ausschreibung zur Vergabe des Grabaushubs an ein gewerbliches Unternehmen sind hierfür neue Preise entstanden, die ab dem 01.04.2026 umzulegen sind. Die Fremdkosten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es bei Preisanpassungen keiner Satzungsänderung mehr bedarf. Hierfür wurde die Formulierung in der Satzung entsprechend angepasst.

Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht.

Gleiches gilt für das Ausgraben und Umbetten von Leichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Form. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10: Anträge/Anfragen

RM Peter Kleinert erhält das Wort und liest die Anfrage der FWG Fraktion vom 25.04.2026 vor:

An den Bürgermeister der Ortsgemeinde Lörzweiler Herrn Steffan Haub.

Die Fraktion der FWG Lörzweiler hat folgende Anfrage zur nächsten Ratssitzung:

Wie ist der momentane Status des Personals in der Lörzweiler Kita?

Wie hoch ist der Krankenstand?

Welche Öffnungszeiten hat die Kita momentan?

Wir wurden darauf angesprochen, dass Kinder früher abgeholt werden müssen.

Werden Maßnahmen ergriffen, die Situation zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kleinert
Fraktionsvorsitzender FWG Lörzweiler

Der Vorsitzende verliest die Antwort von der stellvertretenden Kita-Leitung:

Zu Frage 1:

Das Team der Kita Lörzweiler setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 14 pädagogische Fachkräfte (einschließlich Leitung), 2 pädagogische Assistenten sowie 2 Hilfskräfte und 1 Auszubildende. Von den pädagogischen Fachkräften arbeiten vier in Vollzeit, die übrigen in Teilzeit mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 bis 35 Stunden. Zusätzlich sind drei Mitarbeiterinnen für Hauswirtschaft und Reinigung zuständig.

Zu Frage 2:

Derzeit fallen zwei pädagogische Fachkräfte über einen längeren Zeitraum aus. Hinzu kommen regelmäßige kurzfristige Ausfälle weiterer pädagogischer Fachkräfte. Saisonale Häufungen wie während der Grippesaison können zu einem erhöhten Krankenstand führen.

Zu Frage 3:

Die Öffnungszeiten sind unverändert von 7.00 bis 16.30 Uhr.

Zu Frage 4:

Wenn die gesetzliche Aufsichtspflicht durch personelle Engpässe, wie Krankheit, Urlaub oder längerfristige Fort- und Weiterbildungen, nicht mehr gewährleistet werden kann, müssen gemäß des Handlungs- und Maßnahmenplans der Einrichtung entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Die gesetzliche Aufsichtspflicht wird durch pädagogische Fachkräfte oder pädagogische Assistenten wahrgenommen. Beim Personalschlüssel für Kinder von 2 - 6 Jahren beträgt die Relation 1:10 (eine Fachkraft pro zehn Kinder).

Hilfskräfte, Auszubildende und Personal der Hauswirtschaft und Reinigung dürfen die Aufsichtspflicht nicht allein übernehmen.

Wird dieser Schlüssel unterschritten, müssen Maßnahmen gemäß des Handlungs- und Maßnahmenplans ergriffen werden.

Diese werden in der Regel vorher mit der Fachberatung des Kreisjugendamtes abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind etwa die Bildung von Notgruppen, reduzierte Öffnungszeiten oder die Aufforderung an Eltern, ihre Kinder früher abzuholen. Bislang waren alle ergriffenen Maßnahmen zeitlich begrenzt.

In seltenen Fällen wurden Familien, deren Mütter sich in Elternzeit befinden, gebeten, ihre Kinder an einem Tag zu Hause zu betreuen, um Familien, in denen beide Elternteile einer Arbeit nachgehen, eine Betreuung anbieten zu können.

Der Handlungs- und Maßnahmenplan ist ein erforderliches Managementinstrument des Kreisjugendamtes und wird als Teil der pädagogischen Konzeption für die Betriebserlaubnis verlangt. Alle Eltern wurden bei der Einführung des Handlungs- und Maßnahmenplan an einem Elternabend informiert, er liegt jedem neuen Vertrag bei. Im neuen Kita-Jahr ist ein Elternabend gemeinsam mit der Fachberatung des Kreisjugendamtes geplant, um über diesen Plan zu informieren.

Er wurde in Absprache mit der Fachberatung des Kreisjugendamtes entwickelt und ist Bestandteil unseres Qualitätssicherungssystems.

Zu Frage 5:

Bis Ende des Kita-Jahres am 31.07. werden wir 105 Kinder betreuen, heute sind es 100 Kinder. Im Sommer werden 36 Kinder die Einrichtung Richtung Schule verlassen. Die vorliegenden Anmeldungen deuten darauf hin, dass wir Ende kommenden Kita-Jahres unter 90 Kinder betreuen werden. Mit einer spürbaren Entlastung und deutlich weniger Maßnahmen ist bereits im Sommer zu rechnen, da die Kinder verteilt über das Jahr aufgenommen werden.

Bereits seit März haben eingeleitete Anpassungen (u.a. am Dienstplan) die Notwendigkeit für Maßnahmen spürbar verringert. Während im Februar noch 11 Maßnahmen durchführen mussten, waren es im März 4 Maßnahmen und im April 2 Maßnahmen.

Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, ist abhängig von der zukünftigen Betriebserlaubnis, die routinemäßig im Juni 2026 durch das Kreisjugendamt neu erteil werden wird.

Die Beantwortungen der Fragen werden zur Kenntnis genommen.

Zu TOP 11: Sachstand Dorfplatz; Ausbau Scheune

Der Erste Beigeordnete berichtet kurz über den Sachstand zum Bauantrag für den Ausbau der Scheune und teilt mit, dass für Mittwoch, 29.04.2026 das Einpflanzen der Rankpflanzen auf dem Rathausvorplatz stattfindet.

Zu TOP 12: Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

RM Dr. Klaus Altenbach erhält das Wort und berichtet über den Baufortschritt folgender Bereiche:

-

Die Maler- und Lackierarbeiten wurden im März abgeschlossen

o Wände in den Fluren und allen Nebenräumen (Essensausgabe und Sanitärräume)

o Türzargen innen

o Stahltüren zu den Technikräumen und zur Essensausgabe außen

-

Gewerk Lüftung wurde abgeschlossen mit Sachverständigenabnahme

-

Funktionstest und Abnahme des Sportbodens und der Prallwand positiv

-

Gewerk Wasser / Abwasser / Sanitär

o Alle zwischenzeitlich eingelagerten Sanitärobjekte wurden wieder installiert

o Probenahme und Analyse des Trinkwassers mit einwandfreiem Ergebnis

o Hygienespülung und Wasserenthärtungsanlage werden diese Woche in Betrieb genommen

-

Gewerk Elektro hat mit der Fertiginstallation begonnen

-

Restarbeiten zum Türantrieb der Außentüren wurden neu vergeben

Abschließend teilt RM Dr. Altenbach mit, dass die Fertigstellung bis zu den Sommerferien erfolgen soll.

Zu TOP 13: Informationen

Der Vorsitzende informiert über die folgenden Themen:

-

Bürgerfahrt am 28.05.2026 nach Heidelberg

-

Sachstand Glasfaserausbau

-

Restaurierung des „Rentnerhäuschen“ durch Bauhofmitarbeiter erfolgt

Zu TOP 13.1: Zuwendung für den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestelleneinrichtungen in der Schlossstraße und An der Au

Vorlage: 2026/034/024

Der Erste Beigeordnete verliest folgende

Information:

Für den Umbau der Bushaltestelleneinrichtungen in den Straßen Schlossstraße und An der Au wurde ein Zuschuss beantragt. Das Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz fördert das Vorhaben mit einer Zuwendung in Höhe von 109.650 €. Der Bewilligung werden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 129.000 € zugrunde gelegt.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:48 Uhr.

Steffan Haub, Ortsbürgermeister, Vorsitzender
Birgit Schmidmeier, Verwaltungsangestellte, Schriftführerin