Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:31 Uhr bis 22:09 Uhr
Nichtöffentlicher Teil: von 22:09 Uhr bis 22:11 Uhr
Öffentlicher Teil: von 22:11 Uhr bis 22:11 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Patric Müller
Erster Beigeordneter
Armin Sambale
Beigeordneter
Tino Lotz
Die Ratsmitglieder
Mathias Böhm, Wolfgang M. Drechsler, Claudia Engel, Linda Maria Fornoff, Dr. Stefanie Klossok, Edith Knab, Björn Lohr, Thomas Pfeiffer, Johannes Schäfer, Josef Schreiber, Harald Velden, Bernd Wehrum, Guido Wilwers
Schriftführerin
Ayleen Haibach
Außerdem anwesend
| Charles Franck | zu TOP 2, bis 19:52 Uhr |
| René Nauheimer | Erster Beigeordneter der VG Bodenheim |
Entschuldigt fehlt:
Das Ratsmitglied Volker Pietzsch
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 18.04.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:
| TOP 9 | „SPD-Antrag vom 21.04.2023; |
| hier: Bepflanzung der Lärmschutzwand entlang der Rheinhessenstraße“ |
| TOP 10 | „Konzeptvergabe Pfarrstraße 2 |
| Beendigung Förderverfahren“ |
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Verpflichtung eines Ratsmitglieds |
|
| 2. | Verwendung der Integrationspauschale |
|
| 3. | Nachwahlen in Ausschüsse | 2023/020/016 |
| 4. | Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP | 2023/020/008 |
| 5. | Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG - hier: Aktualisierung der Satzung | 2023/020/020 |
| 6. | BauantragErrichtung einer Telekommunikationsanlage zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen im Gemeindegebiet, Außenbereich | 2023/020/015 |
| 7. | Bauleitplanung |
|
| 7.1. | Bebauungsplan "Küchelberg", 7. Änderung und Erweiterunga) Änderung Bezeichnung Bebauungsplanb) Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses | 2023/020/017 |
| 8. | Vergaben |
|
| 8.1. | Neustraße – Austausch der Deckschicht im Mitlauf der EWR-Glasfaserverlegung | 2023/020/014 |
| 8.2. | Vergabe zur Entfernung eines illegalen Graffitos |
|
| 9. | SPD-Antrag vom 21.04.2023;hier Bepflanzung der Lärmschutzwand entlang der Rheinhessenstraße |
|
| 10. | Konzeptvergabe Pfarrstr. 2Beendigung Förderverfahren | 2023/020/023 |
| 11. | Informationen |
|
| 11.1. | Doppelhaushalt 2023/2024; hier: Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht | 2023/020/021 |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 12. | Informationen |
|
| Öffentlicher Teil: | ||
| 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
Zu TOP 1:
Verpflichtung eines Ratsmitglieds
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Bernd Wehrum durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht und Pflicht zur unentgeltlichen Amtsausübung).
Zu TOP 2:
Verwendung der Integrationspauschale
Der Vorsitzende gibt das Wort an Charles Franck. Herr Franck stellt den Ratsmitgliedern eine Kostenaufstellung über die Verwendung der Integrationspauschale vor.
Zu TOP 3:
Nachwahlen in Ausschüsse
Vorlage: 2023/020/016
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Herr Tino Lotz (SPD) wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 zum Beigeordneten gewählt. Herr Lotz ist derzeit auch Ausschussmitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Nach § 110 Abs. 4 GemO ist jedoch eine Nachwahl zur Besetzung in den vorgenannten Ausschuss zu empfehlen.
Des Weiteren ist Frau Tabea Schreiber (SPD) verzogen. Durch ihren Umzug verliert sie ihr Ratsmandat sowie die Mandate in den Ausschüssen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim.
Frau Schreiber war Ausschussmitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.
Aus vorgenannten Gründen ist eine Nachbesetzung, wie nachfolgend aufgeführt, erforderlich:
| • | Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport | Ausschussmitglied |
| • | Rechnungsprüfungsausschuss | Ausschussmitglied |
| • | Rechnungsprüfungsausschuss | Ausschussmitglied |
Gemäß § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung, werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Des Weiteren werden nach Abs. 4, die Mitglieder und Stellvertreter/innen der übrigen Ausschüsse aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Gemeinderates sein.
Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in die vorgenannten Ausschüsse liegt bei der SPD-Fraktion. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch keine Vorschläge vor.
Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Abstimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.
Von der SPD-Fraktion wird für den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport Herr Bernd Wehrum als Ausschussmitglied vorgeschlagen. Für den Rechnungsprüfungsausschuss werden die Herren Bernd Wehrum und Josef Schreiber vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gau-Bischofsheim beschließt die Durchführung der Wahl in die vorgenannten Ausschüsse gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.
Es folgt die Durchführung der Wahl.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss:
Der Gemeinderat Gau-Bischofsheim beschließt die Wahl in die vorgenannten Ausschüsse, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 15; Enthaltung(en) 1
Zu TOP 4:
Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP
Vorlage: 2023/020/008
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2. Allgemeiner Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
4. Bisherige Aktivitäten
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere
| - | Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung) |
| - | Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen und Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Kita Himmelweit) |
5. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.
Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:
| - | Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften | |
| o | Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften; |
| o | Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.) |
| o | Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften; |
| - | Optimierung eines systematischen Energiemanagements | |
| o | Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring |
| - | Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen | |
| o | Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen; |
| o | Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet; |
| o | Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft; |
| - | Klimafreundliche Bauleitplanung | |
| o | Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz; |
| o | Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.); |
| o | Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge; |
| o | Verstärkte Innenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten; |
| - | Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende | |
| o | Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.); |
| o | Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten; |
| o | Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze); |
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| - | Energetische Sanierung bzw. Optimierung |
| - | Optimierung eines systematischen Energiemanagements |
| - | Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen |
| - | Bewahrung und Erhöhung der grünen Infrastruktur sowie klimafreundliche Bauleitplanung |
| - | Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende |
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
| - | die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, |
| - | zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG - hier: Aktualisierung der Satzung
Vorlage: 2023/020/020
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Im Juli 2020 wurde die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen entsprechend aktueller Rechtsprechung angepasst.
Die derzeit gültige Beitragssatzung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist aus dem Jahr 2016. Da mit dem Ausbau der Gartenstraße nun beitragspflichtige Kosten entstehen, ist es notwendig die Satzung auf den aktuellsten Stand zu bringen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat diese Änderungen in den vorliegenden Satzungsentwurf eingepflegt. Die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes liegt der Vollständigkeit halber vor, die Änderungen bzw. Neuerungen sind in roter Farbe dort gekennzeichnet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Verkehrsanlagen. Die neue Satzung löst die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen der OG Gau-Bischofsheim vom 03.11.2016 ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Bauantrag
Errichtung einer Telekommunikationsanlage zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen im Gemeindegebiet, Außenbereich
Vorlage: 2023/020/015
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.05.2023 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch privilegiert.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Nein-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 3
Zu TOP 7:
Bauleitplanung
Zu TOP 7.1:
Bebauungsplan "Küchelberg", 7. Änderung und Erweiterung
| a) | Änderung Bezeichnung Bebauungsplan |
| b) | Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses |
Vorlage: 2023/020/017
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Küchelberg“, 7. Änderung beschlossen, welche die Änderung der Gebietsqualität von Mischgebiet zu Wohngebiet beinhaltet. Gleichwohl hat der Gemeinderat die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beschlossen.
Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde mit dem Antragsteller weitere Gespräche hinsichtlich des im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes von der Ortsgemeinde geforderten Infrastrukturausgleichs geführt. Der Antragsteller geht insoweit auf die Forderungen der Ortsgemeinde ein, erbittet aber im Gegenzug die Erweiterung der überbaubaren Fläche bis an den östlichen Rand des Geltungsbereichs. Zur Erschließung der dadurch zusätzlich entstehenden Reihenhausbebauung sowie der zugehörigen Stellplätze muss deswegen eine Teilfläche des Wirtschaftsweges (Parzelle 147/2) mit in den Geltungsbereich einbezogen werden. Der Vorlage ist zum besseren Verständnis sowohl der alte Geltungsbereich als auch der erweiterte Geltungsbereich beigefügt.
Eine weitere redaktionelle Änderung betrifft die Bezeichnung des Bebauungsplanes, der im weiteren Verfahrensverlauf als Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung bezeichnet werden soll.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
a) die Bezeichnung des Bebauungsplanes im weiteren Verfahren auf Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung zu ändern,
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 12; Enthaltung(en) 4
b) den Aufstellungsbeschluss vom 14.07.2022 insoweit zu ändern, als der ihm zu Grunde liegende Geltungsbereich nunmehr die im vorliegenden Lageplan umfassten Grundstücke enthält. Weiter wird die Erweiterung der überbaubaren Fläche bis an den östlichen Rand des Geltungsbereichs beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 10; Nein-Stimme(n) 2; Enthaltung(en) 4
Zu TOP 8:
Vergaben
Zu TOP 8.1:
Neustraße – Austausch der Deckschicht im Mitlauf der EWR-Glasfaserverlegung
Vorlage: 2023/020/014
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
In der Neustraße verlegt EWR Glasfaser in offener Bauweise. Im Durchschnitt ist hier der Austausch des Asphaltes (Trag- und Deckschicht) bis zu einer Breite von 1,30 m erforderlich. Die verbleibende Straßenoberfläche ist durch ältere Straßenaufbrüche und Risse gekennzeichnete und in einem reparaturbedürftigen Zustand. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, nach Beendigung der Glasfaserverlegung und Nutzung der Neustraße als Umleitungsstrecke im Zusammenhang mit dem weiteren Glasfaserausbau in Gau-Bischofsheim die Asphaltdeckschicht in der gesamten Neustraße flächig auszutauschen. Nach Abfräsen der jetzigen Asphaltdeckschicht wird die Asphalttragschicht auf tiefergehende Risse überprüft. Ggf. ist der punktuelle Einbau von Asphaltarmierungsgitter erforderlich, um das Durchschlagen von tiefergehenden Rissen zu vermeiden.
Gleichzeitig könnte in diesem Zusammenhang der Kreuzungsbereich Neustraße / Schulstraße durch Farb- und/oder Materialwechsel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Schulweges gestalterisch hervorgehoben werden.
EWR hat zugesagt sich bis zu einer Breite von 1,30 m an den Kosten zu beteiligen.
Für EWR baut Firma Lang aus Bodenheim. Auch aus Gründen der Gewährleistung ist es sinnvoll, die Gesamterneuerung der Asphaltdeckschicht durch die Fa. Lang durchführen zu lassen.
Es wird vorgeschlagen:
| - | den Austausch der Asphaltdeckschicht in der Neustraße unter Beteiligung des EWR sowie eine eventuelle gestalterische Aufwertung des Kreuzungsbereiches Neustraße / Schulstraße durch die Fa. Lang, Bodenheim durchführen zu lassen, |
| - | dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung zu erteilen. |
Es herrscht eine rege Diskussion.
Der Beschluss wird wie nachfolgende erweitert und gefasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
| - | den Austausch der Asphaltdeckschicht in der Neustraße unter Beteiligung des EWR sowie eine eventuelle gestalterische Aufwertung des Kreuzungsbereiches Neustraße / Schulstraße durch die Fa. Lang, Bodenheim durchführen zu lassen, |
| - | dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung zu erteilen. |
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah und somit ausreichend vor dem Beginn der Erneuerungsmaßnahme, bei den Versorgern -hier insbesondere der UGG- verbindlich in Erfahrung zu bringen, wann entsprechende Ausführungsarbeiten zu erwarten sind, die weitere Eingriffe in die dann neu aufgetragene Asphaltschicht zur Folge hätten, welche es zu vermeiden gilt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8.2:
Vergabe zur Entfernung eines illegalen Graffitos
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
In der Nacht vom 19. auf 20. Januar 2023 wurde auf den Gabionen mit Natursteinbruch der gemeindeeigenen Lärmschutzwand entlang des Neubaugebietes „Am Weingarten“ auf der Seite zur Rheinhessenstraße ein illegales Graffito 1,9 x 27 m aufgesprüht. Der Ortsbürgermeister hat am Folgetag bei der PI Oppenheim eine schriftliche Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Der Aufruf auf Entgegennahme von Hinweisen erschien in der lokalen Presse vom 23.01.2023. Auch der FB III – Ordnungsamt – Der Verbandsgemeindeverwaltung ist informativ in diesen Prozess eingebunden.
Die „Qreativ-AG“ der aktiven Fanszene von Mainz 05 hat auf Anfrage der Ortsgemeinde schriftlich erklärt, dass sie für die Gestaltung von legalen Flächen in Stadtbild von Mainz, insbesondere aber für die Gestaltung von Flächen an und in den Stadien von Mainz 05 verantwortlich ist, jedoch mit diesem Vorfall nichts zu tun hat.
Mit Schreiben vom 13.02.2023 teilt die Staatsanwaltschaft Mainz der Gemeindeverwaltung mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte.
Auf Initiative von RM Drechsler liegt nach einer Vorortbesichtigung nun das Angebot einer Fachfirma zur möglichen Graffitoentfernung vor, welches mit einer Gesamtsumme i.H.v. 4.767,82 € abschließt. Nicht eingerechnet sind die Kosten zur Vorhaltung eines Standrohres für die Wasserversorgung inkl. Verbrauch.
Der Gemeinderat hat nun über eine Vergabe zu Entscheiden.
Es sind keine Beträge im laufenden DHH für solche Fälle eingestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Firma PSS Interservice GmbH aus Berlin mit der Entfernung des Graffitos auf der gemeindeeigenen Lärmschutzwand an der Rheinhessenstraße i.H.v. 4.767,82 €.
Die Vorhaltung eines Standrohres für die Wasserversorgung ist gesondert durch die Gemeindeverwaltung zu organisieren und zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung
Zu TOP 9:
SPD-Antrag vom 21.04.2023;
hier Bepflanzung der Lärmschutzwand entlang der Rheinhessenstraße
Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Dr. Klossok. Frau Dr. Klossok trägt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion vor.
„SPD-Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 27. April 2023;
hier: Bepflanzung der Lärmschutzwand entlang der Rheinhessenstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Patric,
neben dem Vorfall des illegalen Aufsprühens eines großflächigen Graffitos an der Lärmschutzwand entlang der Rheinhessenstraße, war seit deren Errichtung im Kontext der Baugebietserschließung „Am Weingarten“ eine Bepflanzung der Außenseite des Gabionenbereiches angedacht. Diese konnte jedoch bisher nicht ausreichend und erfolgreich umgesetzt werden.
Hier sieht die SPD-Fraktion aus den nachfolgenden Gründen Handlungsbedarf und regt nun an, das Projekt zur Bepflanzung final umzusetzen:
| 1. | Die Bepflanzung der Gabionen beugt weitem Vandalismus dahingehend vor, dass keine weiteren Graffitis angebracht werden können. |
| 2. | Geeignete Maßnahmen zu Begrünung haben einen positiven Effekt auf die Ökobilanz, indem sie beispielsweise hitzereduzierend wirken. Sie stellen somit eine sinnvolle Maßnahme im Rahmen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dar. |
| 3. | Eine Bepflanzung der Lärmschutzwand bewirkt eine optische Aufwertung dieser und verdeckt zugleich das bereits vorhandene Graffito, sodass eine nicht durch den Haushalt gedeckte Finanzierung für dessen Entfernung abgewendet werden kann. |
Daher beantragt die SPD-Fraktion:
| 1. | Der FB II der Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ggf. unter Mitwirkung eines externen Planungsbüros einen Bepflanzungsvorschlag inkl. der dazugehörigen Kostenermittlung in Form eines Leistungsverzeichnisses sowie -aufgrund einer intensiven Sonneneinstrahlung in diesem Bereich- der Beinhaltung einer notwendigen Anwachsgarantie und dazugehörigen Pflegearbeiten für die ersten drei Jahre vorzunehmen und dem Ausschuss Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr sowie dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und abschließender Beschlussfassung vorzulegen. |
| 2. | Zur Finanzierung der Begrünung der Gabionenwand an der Rheinhessenstraße wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit hierfür der Ansatz aus unserem laufenden Doppelhaushalt, der für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten i.H.v. 150.000 Euro gebildet wurde, herangezogen und inwieweit eine Förderung aus dem Landesprogramm KIPKI o.ä. in Anspruch genommen werden kann. |
Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat
Gau-Bischofsheim, 21.04.2023“
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beigeordneter Lotz beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Sitzung wird von 21:48 Uhr bis 21:53 Uhr unterbrochen.
Ratsmitglied Böhm teilt mit, dass der erste Teil des Antrags
| 1. | Der FB II der Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, ggf. unter Mitwirkung eines externen Planungsbüros einen Bepflanzungsvorschlag inkl. der dazugehörigen Kostenermittlung in Form eines Leistungsverzeichnisses sowie -aufgrund einer intensiven Sonneneinstrahlung in diesem Bereich- der Beinhaltung einer notwendigen Anwachsgarantie und dazugehörigen Pflegearbeiten für die ersten drei Jahre vorzunehmen und dem Ausschuss Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr sowie dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und abschließender Beschlussfassung vorzulegen. |
zurückgezogen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion, wie vorgetragen, zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Konzeptvergabe Pfarrstr. 2
Beendigung Förderverfahren
Vorlage: 2023/020/023
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Nachdem der erste Versuch der Konzeptvergabe fruchtlos verlaufen ist und zwischenzeitlich erfolgtem Gespräch mit dem Fördergeber zum weiteren geplanten Verlauf der Vergabe des Grundstückes, kommt man einvernehmlich zum Entschluss, die geförderte Konzeptvergabe zum Abschluss zu bringen und die Fördermaßnahme zur Schlussabrechnung zu bringen.
Die Ortsgemeinde wird dadurch freier in der Vergabe des Grundstückes. Die grobe Richtung wurde dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15.12.2022 im nichtöffentlichen Teil vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt die Fördermaßnahme „Konzeptvergabe Pfarrstr. 2“ abzuschließen und beauftragt die Verwaltung die Schlussabrechnung mit dem Fördergeber vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 13; Enthaltung(en) 3
Zu TOP 11:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über:
| - | Bürgerinformationsveranstaltung zu den Tiefbaumaßnahmen am 02.05.2023 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus |
| - | Sondersitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 zur Durchführung der Schöffenwahl |
| - | Gründung einer Energiegenossenschaft auf VG-Ebene |
Zu TOP 11.1:
Doppelhaushalt 2023/2024; hier: Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht
Vorlage: 2023/020/021
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Die Haushaltsverfügung zum Doppelhaushalt 2023/2024 ging mit Datum vom 13.03.2023 ein. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Wie der Haushaltsverfügung zu entnehmen ist, wird der Beschluss des Gemeinderates vom 14.02.2023 nach § 118 Abs. 1 i.V.m. § 121 GemO beanstandet. Da der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt für das Jahr 2024 nicht erreicht werden konnte, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs (§ 93 Abs. 4 GemO) vor.
Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung beiliegender Haushaltsverfügung ausgeführt werden.
Die Haushaltsverfügung sieht daher die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bis zum 30.10.2023 für das Haushaltsjahr 2024 vor.
Um im Hinblick auf die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage mit verlässlichen Zahlen arbeiten zu können, wurde diese Frist nun nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht auf den 31.12.2023 verlängert.
Der Nachtragshaushalt 2024 sollte somit in der letzten Sitzungsrunde 2023 verabschiedet werden.
Zu TOP 13:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden sind.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:11 Uhr.
Patric Müller | Ayleen Haibach |
Vorsitzender | Schriftführerin |