Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 21/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

am Dienstag, dem 28.04.2026 um 19:30 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:39 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller  

Erster Beigeordneter

Tino Lotz 

Beigeordnete

Volker Pietzsch

Die Ratsmitglieder

Sabrina Bedrich

Mathias Böhm

Wolfgang Drechsler

Claudia Engel

Linda Maria Fornoff

Sabine Käller

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Karlheinz Kohn

Johannes Schäfer

Josef Schreiber

Guido Wilwers

Schriftführer

Christian Hennig

Von der Verwaltung

Jonathan Essner

Außerdem anwesend

Dr. Robert Scheurer

Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Toni Escher

Thomas Pfeiffer

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 20.04.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt.

Der Vorsitzende gibt folgende Änderungswünsche der Tagesordnung bekannt. Ursprünglicher TOP 3 – Nachtragshaushalt 2026 soll als TOP 9 behandelt werden. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Auf Nachfrage seitens der CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende, dass die in der Dezember-Sitzung gestellten Fragen in der nächsten Sitzungsrunde beantwortet werden. Unter TOP 8 Bekanntgabe von Vergaben kommt ein weiterer Punkt 10.8 – Vergabe zum Grabaushub hinzu. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

T a g e s o r d n u n g

Öffentlicher Teil:

 — Vorlage

1.

Jahresabschluss 2022; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung  —  2026/020/023

2.

Jahresabschluss 2023  —  2026/020/036

3.

3. Änderungssatzung Friedhofsgebühren  — 2026/020/030

4.

Eilentscheidung gemäß § 48 GemO;Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms  —  2026/020/010/1

5.

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO  —  2026/020/024

6.

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbohier: Beauftragung eines Planungsbüros  —  2026/020/032

7.

BauantragDachgeschossausbau, Neustraße  —  2026/020/034

8.

Vergaben  

8.1.

Austausch von Straßenleuchten mit Korrosionsschäden  —  2026/020/012

9.

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2026  —  2026/020/037

10.

Bekanntgabe von Vergaben  

10.1.

Vergabe der Rohbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  —  2026/020/016

10.2.

Vergabe der Stahlbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  —  2026/020/017

10.3.

Vergabe der Bodenbeschichtungen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  —  2026/020/013

10.4.

Vergabe der Tore/Türen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  —  2026/020/028

10.5.

Vergabe der Sanitärinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  —  2026/020/015

10.6.

Vergabe der Elektroinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof  — 2026/020/020

10.7.

Vergabe der Freianlagen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof —  2026/020/021

10.8.

Vergabe zum Grabaushub inkl. Kondukt auf dem Friedhof für die Jahre 2026 - 2031

11.

Informationen

11.1.

EWR-Netzausbau im alten Ortskern; hier: Fortführung der Arbeiten in 2026

11.2.

Baustart für den Neubau der Gerätehalle für den Bauhof in KW18

11.3.

Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung 

Zu TOP 1:

Jahresabschluss 2022; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/020/023

Sachverhalt:

Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2022 fand am 11.03.2026 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2022. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Linda Maria Fornoff, vorgetragen wird.

Prüfung des Jahresabschlusses 2022

Vorsitz:

Linda Maria Fornoff

An der Weid 18

55296 Gau-Bischofsheim

Rechnungsprüfungsbericht

„Die Prüfung des Jahresabschlusses fand am 11. März 2026 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim statt.

Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:

Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der elektronischen Buchhaltungsbelege des Jahres 2022. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 erreicht werden konnte. In der Ergebnisrechnung wird ein positives Ergebnis i.H.v. 77.708,82 € ausgewiesen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 100.936,81 € zu decken. Das Eigenkapital beträgt 12.871.346,89 € und ist somit positiv. Alles in allem handelt es sich um ein sehr spannungsarmes Jahr, da es sich um ein Jahr der Coronapandemie handelt, in welchem keine größeren Maßnahmen durch die Gemeinde erfolgen konnten und auch die Aktivitäten in der Ortsgemeinde auf Eis gelegt waren.

Beanstandungen: Keine

Offene Fragen: Fragen, welche sich im Laufe der Prüfung ergaben, konnten zum größten Teil direkt durch die Verwaltung geklärt werden.

Jedoch ergab sich ein größerer Klärungsbedarf hinsichtlich des Jugendtreffs. Im Laufe der Prüfung ist aufgefallen, dass ein pauschaler Zuschuss für Sachmittel des Jugendtreffs i.H.v. 2.000 € eingegangen ist, in dieser Rubrik aber keinerlei Ausgaben zu finden waren, die erklären wie diese Gelder verwendet wurden. Fraglich war nun, ob dieser Zuschuss eventuell zurückgefordert werden könne, wenn er nicht entsprechend sach- und fördergerecht verwendet wurde. Die Frage wurde von der entsprechenden Fachabteilung der Verbandgemeindeverwaltung im Nachgang zur Prüfung schriftlich beantwortet. Bei den 2.000 € handelt es sich um eine sog. Sachmittelpauschale, welche bei mind. 5 Std. Öffnungszeit gewährt wird und vor allem Verbrauchs- und Bastelmaterial abdecken soll. Obwohl der Jugendtreff im Jahr 2022 nicht mehr mit regelmäßigen Öffnungszeiten in Gau-Bischofsheim agierte, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. In diese Überlegungen floss vor allem das Argument ein, dass der Raum weiter vorrangig für die Jugendarbeit im Ort genutzt werde (Ferienprogramm der VG, diverse ortsansässige Jugendgruppen etc.). Daher ist es in Ordnung diese Gelder für die Unterhaltung des Raumes zu nutzen. Eine Kontrolle erfolge hierbei nicht, da die Auszahlung der Gelder auch ohne Nachweis erfolgt. Im weiteren Zusammenhang zum Jugendtreff wurde festgestellt, dass Personalkosten beim Produkt Jugendarbeit eingeplant wurden, diese aber nicht verausgabt wurden, da der Jugendtreff als feste Institution im Ort nicht mehr agierte. Hierbei wurde durch die Fachabteilung zurückgemeldet, dass diese Kosten zwecks Möglichkeit einer Neueinstellung weiter im Stellenplan vorgehalten werden. Dies sei wichtig, um den Jugendtreff eventuell wieder neu beleben zu können. Hält man diese Kosten nicht mehr vor, muss im Falle einer Neuanstellung der gesamte Prozess mit Bewilligungen von Personalkosten usw. nochmals zeitaufwändig durchlaufen werden. Es stellt sich an diesem Punkt aber die Frage, ob der Jugendtreff wieder aktiv durch die Ortsgemeinde beworben werden soll und ein geeigneter Nachfolger gesucht werden könne. Ansonsten könnte man überlegen die Personalkosten nicht mehr jedes Jahr aufs Neue zu blockieren, mit dem Ergebnis, dass diese Gelder dann am Ende wieder aus dem Haushalt rausgenommen werden und ggf. woanders sinnvoller eingeplant gewesen wären. Zuletzt sind noch die Beitragszahlungen für den Rundfunkbeitrag des Bauhofs und Jugendtreffs aufgefallen. Hierbei wollte Ausschussmitglied Volker Pietzsch mit der Beitragsservice in Kontakt treten und klären, ob hier wirklich eine Beitragspflicht besteht. Bei unserem Bauhof handelt es sich aktuell lediglich um eine Garage und im Jugendtreff fand kein Angebot statt.

Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:

Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.

Gau-Bischofsheim, den 17. April 2026

Fornoff, Linda Maria“

Beschluss 1:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt den Jahresabschluss 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschluss 2:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschluss 3:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Ortsbürgermeister Patric Müller hat gemäß § 22 GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt.

Zu TOP 2:

Jahresabschluss 2023; Vorlage: 2026/020/036

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 512.718,63 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (777.579,61 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 98.941,96 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 13.384.065,52 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.035.431,46 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

3. Änderungssatzung Friedhofsgebühren; Vorlage: 2026/020/030

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält derzeit noch als Anhang die Kosten des gewerblichen Unternehmens, welches für das Öffnen und Schließen der Gräber zuständig ist. Die der Ortsgemeinde dafür entstehenden Kosten werden 1 zu 1 an den Gebührenzahler weitergegeben. Durch die nun erfolgte Ausschreibung zur Vergabe des Grabaushubs an ein gewerbliches Unternehmen sind hierfür neue Preise entstanden, die ab dem 01.04.2026 umzulegen sind. Die Fremdkosten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es bei Preisanpassungen keiner Satzungsänderung mehr bedarf. Hierfür wurde die Formulierung in der Satzung entsprechend angepasst.

Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht.

Gleiches gilt für das Ausgraben und Umbetten von Leichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Form. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Eilentscheidung gemäß § 48 GemO; Interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Beauftragung eines Hydraulik- und Ökologie-integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms; Vorlage: 2026/020/010/1

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 das Aufsetzen eines Projektes der interkommunalen Zusammenarbeit zur Erstellung eines hydraulisch-technisch und ökologisch integrierenden Gutachtens zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie, falls bis zum 01.03.2026 beschlossen, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, für die in den Gemarkungen der Gebietskörperschaften liegenden Gewässer- und Grabensysteme III. Ordnung, beschlossen. Das Land RLP hat mit Schreiben vom 26.01.2026 eine erste Vorlagefrist für Pilot-Anträge zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) einschließlich der sie stützenden Ratsbeschlüsse bei der ADD auf den 15.03.2026 festgelegt. Gefördert werden modellhafte IKZ-Projekte, mit denen Kommunen tragfähige Strukturen aufbauen, Innovationen erproben und nachhaltige Lösungen entwickeln können. VG-Bürgermeister Dr. Scheurer hat mit dem Ministerium des Innern und für Sport die Eignung dieses IKZ-Antrages als Pilotantrag besprochen. Da der IKZ-Antrag derzeit der erste Antrag seiner Art in RLP ist, eignet er sich zum Pilotantrag. Die VGV Bodenheim könnte mit den gesetzlich gegebenen, unterschiedlichen Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege der natürlichen und künstlichen Gewässer III. Ordnung der fünf Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde einen eigenständigen Antrag stellen, da die Voraussetzungen von vier und mehr beteiligten Kommunen sowie vertikaler Zusammenarbeit erfüllt sind. Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim müssen ihre Beteiligung an der IKZ bis zur Antragsfrist, spätestens bis zur Bewilligung, per Ratsbeschluss bekunden.

Interesse an dem Vorhaben bekundete auch die Hausspitze der Verbandsgemeinde Rhein-Selz; es bedarf allerdings auch dort noch der Entscheidungen der zuständigen Gremien.

Nach Landeswassergesetz ist die Verbandsgemeinde für Ausbau und Unterhaltung nur der natürlichen Gewässer III. Ordnung zuständig. Für künstliche Gewässer III. Ordnung sind die Eigentümer bzw. die zur Nutzung der Ufergrundstücke Berechtigten unterhaltungspflichtig.

Insbesondere beim Schutz von Ortslagen vor Starkregen und Hochwasser stellen die künstlichen Gewässer III. Ordnung auch gemarkungsübergreifend einen zentralen Bestandteil moderner Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte dar.

Zu den regelmäßigen Ansprüchen an die Sicherheit ableitender wasserführender Systeme gehören neben der reinen Gewässerinstandhaltung auch mögliche Erweiterungen des Gewässersystems um Retentionsflächen im Rahmen vermehrt auftretender Trockenperioden und berechtigte ökologische Anforderungen.

Eine ökologisch sinnvolle Bearbeitung der hydraulisch funktionsfähigen Systeme kann durchaus neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt auch erosionshemmende Funktionen übernehmen.

Kommunen stehen hierbei vor der Herausforderung, wirksame Schutzmaßnahmen bereitzustellen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ressourcenschonend zu handeln. Deshalb beantragt die Verbandsgemeinde Bodenheim als federführende Gebietskörperschaft nach Absprache mit den Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Förderung eines gemeinsamen Gutachtens für ein hydraulisch-technisches und ökologisch-integrierendes Konzept zur Gewässer- und Grabenausbau/-pflege bis 15.03.2026.

Die interkommunale Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere:

§ 1 und § 12 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) RheinlandPfalz

§ 67 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz sowie

haushaltsrechtlicher Vorschriften zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

Die Beschlüsse sind bis zur Antragstellung, spätestens aber bis zur Bewilligung, vorzulegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Regelungen zur Kostenverteilung und Kostenabwicklung werden innerhalb der ersten sechs Monate nach Bewilligung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Gebietskörperschaften geschlossen, die durch Ratsbeschluss ihre Beteiligung bekunden. Ein Vertragsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Verbandsgemeinde Bodenheim und den Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim sowie bei Zustimmung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie verschiedener Ortsgemeinden bis 01.03.2026 zur gemeinsamen Beauftragung eines integrierenden Gutachtens im Rahmen des IKZ-Förderungsprogramms in der vorliegenden Form zu.

2.

Der Gemeinderat nimmt die Zusammenarbeit in der Beantragung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag, s. Anlage) zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleichs zu.

3.

Der Gemeinderat legitimiert die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, stellvertretend für den Kooperationsverbund Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweisführung etc.) vornehmen zu können.

4.

Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung ermächtigt der Gemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim im Rahmen dieser Kooperation die Leistung inkl. Vergabe im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Eilentscheidung:

Eilentscheidung nach § 48 GemO.

Da bis zum Datum der Einreichungsfrist (15.03.2026) keine Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stattfand, stimmte die Gemeindeverwaltung per Eilentscheidung zu. Das Benehmen mit den Beigeordneten Lotz und Pietzsch zum oben stehenden Beschluss wurde am 13.02.2026 herbeigeführt (siehe Anlage). Der Gemeinderat ist somit hierüber informiert.

Zu TOP 5:

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2026/020/024

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:

-

Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim

-

Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

-

Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler

-

Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler

-

Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.

Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen.

Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat Gau-Bischofsheim stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros; Vorlage: 2026/020/032

Sachverhalt:

Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können.

Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet.

Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen.

Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Essner, Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen. Herr Essner erläutert nochmals ausführlich die Chancen und Risiken, die der Bauturbo der Ortsgemeinde bietet und die Vorgehensweise des Planungsbüros zur Erstellung der Leitlinien. Herr Essner informiert u.a. auch darüber, dass die Kreisverwaltung die Erstellung solcher Leitlinien empfiehlt.

Rückfragen und Anmerkungen der Ratsmitglieder:

Wie rechtssicher ist der Bauturbo? Wird der Bauturbo schon umgesetzt? Gibt es eventuell Vorlagen oder Muster von Leitlinien, die man verwenden kann? Können Teilflächen ausgeschlossen werden? Wie sieht das Zeitfenster aus, bis wann die Leitlinien erstellt sein sollen? Ist mit „Klagewellen“ in Verbindung mit Entscheidungen zu Bauanträgen, die im Sinne des Bauturbo gestellt wurden, zu rechnen?

Besonderes Augenmerk müsse auf die Bebauung im Außenbereich gelegt werden, da hier einige Potenziale gesehen werden.

In der weiteren Beratung und Diskussion wird deutlich, dass für eine qualifizierte Entscheidungsfindung noch zu viele Fragen offen sind und in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses nochmals darüber beraten werden könne. Bis dahin könnten sich die Ausschussmitglieder vorab intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und möglicherweise durch Fachberatung im Ausschuss mehr Klarheit geschaffen werden.

Daraufhin stellt Ratsmitglied Schäfer folgenden Antrag:

Der Tagesordnungspunkt soll in den Fachausschuss verwiesen werden. Zusätzlich soll die Verwaltung beauftragt werden, weitere wirtschaftliche Angebote einzuholen und die Schaffung von Synergien durch Zusammenarbeit mit anderen Ortsgemeinden der VG Bodenheim zu prüfen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, den Tagesordnungspunkt in den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, weitere wirtschaftliche Angebote zur Erstellung der Leitlinien einzuholen und die Schaffung von Synergien durch Zusammenarbeit mit anderen Ortsgemeinden der VG Bodenheim zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen.

Zu TOP 7:

Bauantrag; Dachgeschossausbau, Neustraße; Vorlage: 2026/020/034

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 21.05.2026 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben. Die nachgewiesenen Pkw-Stellplätze (3 für 3 Wohneinheiten) entsprechen nicht der Ortssatzung über die Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze (für Wohnungen ab 41 m² bis 60 m² 1,5 Stellplätze, ab 61 m² 2 Stellplätze) bzw. ist ein Pkw-Stellplatz barrierefrei (Breite 3,50 m] herzustellen. Dies stellt keinen Grund für die Erteilung oder Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens dar. Wir weisen die Kreisverwaltung jedoch darauf hin.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Vergaben

Zu TOP 8.1:

Austausch von Straßenleuchten mit Korrosionsschäden; Vorlage: 2026/020/012

Sachverhalt:

Im Zuge der Standsicherheitsprüfung der Straßenleuchten im Jahr 2025 wurden in der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim an einem Lichtmast, in der „Lörzweiler Straße LP 0102-00025“ aus dem Jahr 1990 und an einem Lichtmast „Am Rothfloß LP 3102-00025“ aus dem Jahr in der 1977 gravierende Rostschäden an den Lichtmasten festgestellt, die einen zeitnahen Austausch dieser Lichtmasten notwendig macht.

Der Verwaltung liegt ein Angebot von der EWR für den Austausch der Lichtmasten, in Höhe von 11.154,13 € brutto vor.

Entscheidung:

Der Gemeinderat beschließt:

EWR wird mit dem Austausch der korrodierten Lichtmasten „Lörzweiler Straße LP 0102-00025“ und „Am Rothfloß LP 3102-00025“ für Kosten in Höhe von 11.154,13 € brutto beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2026; Vorlage: 2026/020/037

Sachverhalt:

Der Nachtragshaushaltsplan 2026 schließt mit einem positiven Jahresergebnis von 158.070 € ab. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 417.620 € reicht aus um die planmäßige Tilgung in Höhe von 88.660 € zu finanzieren.

Der Nachtragshaushalt konnte somit in der Planung sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichen werden.

Die Änderungen zum Hauptplan sind dem Vorbericht zu entnehmen.

Der Vorsitzende verliest die Änderungen zum Hauptplan.

Herr Essner erhält das Wort und gibt eine Nachbetrachtung zum Punkt „Gartenstraße“, dies wurde von den Ratsmitgliedern in der letzten Ratssitzung gewünscht.

Seitens der SPD-Fraktion wird folgender Antrag gestellt, der Berücksichtigung im Nachtragshaushalt finden soll:

Nachtragshaushalt: Sanierung der Dachgeschosswohnung im Alten Bahnhof

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Patric,

die SPD-Fraktion beantragt:

1.

Dem Nachtragshaushalt sind als weiterer Posten die Sanierung der Dachgeschosswohnung im Alten Bahnhof hinzuzufügen. Die hierfür anzusetzenden Kosten i.H.v. 75.000 Euro sind durch den ausgewiesenen Überschuss i.H.v. 116.000 Euro gedeckt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für die Maßnahme Zuschüsse beantragt werden können, und diese zu beantragen.

Begründung:

Die seit Jahren leerstehende Wohnung im Dachgeschoss bringt zum einen keine Einnahmen und zum anderen verfällt diese zunehmen, was mit einem kontinuierlichen Anstieg der Sanierungskosten einhergeht.

Im Zuge einer energetischen Sanierung wäre eine entsprechende Dämmung der Wohnung vorzunehmen sowie alle Fenster (auch die Dachflächenfenster) auszutauschen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll in dem Zuge der Modernisierung der Wohnung auch die notwendige Sanierung des Bades und den Austausch der Leitungen vorzunehmen. Hierfür sind zusätzlich Kosten i.H.v. 25.000 Euro anzusetzen.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat

Mathias Böhm

(Fraktionssprecher)“

Der Erste Beigeordnete Tino Lotz gibt kurz Auskunft, dass die im Antrag zugrunde gelegten Zahlen auf vorliegenden Angeboten seitens Fachfirmen beruhen und die Arbeiten auch noch in 2026 stattfinden können. Lediglich die Kosten für den Tausch der Leitungen sind geschätzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen in der vorliegenden Form mit folgenden Ergänzungen:

-

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung (Produkt 5112)

Für Leitlinien im Rahmen des „Bauturbos“ werden für 2026 einmalig Mittel i.H.v. 15.000 € eingeplant („-2028“ ist zu streichen).

-

Sanierung der Dachgeschosswohnung im Alten Bahnhof ist hinzuzufügen. Hierfür anzusetzende Kosten: 75.000 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 10.1:

Vergabe der Rohbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/016

Sachverhalt:

Für Rohbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 18.02.2026 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Keßler, Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Planbau Heckelsmüller GmbH aus Nackenheim.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Beide Ausschreibungspakete liegen darunter.

Entscheidung:

Die Firma Planbau Heckelsmüller GmbH wurde mit Rohbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 131.954,76 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.2:

Vergabe der Stahlbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/017

Sachverhalt:

Für Stahlbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 18.02.2026 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung des Angebots erfolgte durch das Architekturbüro Keßler, Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Stahlbau Petry GmbH aus Alterkülz.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Beide Ausschreibungspakete liegen darunter.

Entscheidung:

Die Firma Stahlbau Petry GmbH wurde mit Stahlbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 146.091,74 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.3:

Vergabe der Bodenbeschichtungen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/013

Sachverhalt:

Für Bodenbeschichtungen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 11.02.2026 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro BDA aus Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma VUHK GmbH aus Saulheim.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Die Angebotssumme liegt 3 % unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Entscheidung:

Die Firma VUHK GmbH wurde mit Bodenbeschichtungen gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 10.393,36 € im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 10.4:

Vergabe der Tore/Türen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/028

Sachverhalt:

Für Tore/Türen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 18.03.2026 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung des Angebotes erfolgte durch das Architekturbüro Keßler aus Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Stahlbau Petry GmbH aus Alterkülz.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Beide Ausschreibungspakete liegen darunter.

Entscheidung:

Die Firma Stahlbau Petry GmbH wurde mit Tore/Türen gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 42.524,65 € im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 10.5:

Vergabe der Sanitärinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/015

Sachverhalt:

Für Sanitärinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 11.02.2026 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro BDA aus Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Frondorf Systemtechnik GmbH aus Alzey.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschloss, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Beide Ausschreibungspakete liegen darunter.

Entscheidung:

Die Firma Frondorf Systemtechnik GmbH wurde mit Sanitärinstallationen gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 24.977,98€ im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 10.6:

Vergabe der Elektroinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/020

Sachverhalt:

Für Elektroinstallationen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 11.02.2026 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Planungsbüro Beckers & Müller Elektroplanung GbR.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Elektro Fiebig GmbH aus Mainz.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Die Angebotssumme liegt 11 % unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis.

Entscheidung:

Die Firma Elektro Fiebig GmbH wurde mit Elektroinstallationen gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 40.717,61 € im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 10.7:

Vergabe der Freianlagen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof; Vorlage: 2026/020/021

Sachverhalt:

Für Freianlagen im Rahmen des Neubaus der Gerätehalle für den Bauhof fand am 18.02.2026 die Submission zur freihändigen Vergabe nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro BDA Keßler aus Alzey.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma WÖBAU GmbH & Co. KG aus Wörrstadt.

Der Ortsgemeinderat Gau-Bischofsheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 unter TOP 1.1 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt. Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen zu erteilen, wenn das Ausschreibungsergebnis bis maximal 5% über dem Gesamtrahmen des Ausschreibungspaketes liegt. Beide Ausschreibungspakete liegen darunter.

Entscheidung:

Die Firma WÖBAU GmbH & Co. KG wurde mit Freianlagen gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 73.300,95 € im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 10.8:

Vergabe zum Grabaushub inkl. Kondukt auf dem Friedhof für die Jahre 2026 - 2031

Sachverhalt:

Vergabe des Grabaushub inkl. Kondukt im Rahmen des Grabaushub Friedhof Gau-Bischofsheim 2026-2031 fand am 28.01.2026 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma SQM GmbH aus Ginsheim-Gustavsburg.

Ausgaben/Finanzierung:

Die Finanzierung der Maßnahme ist unter der Buchungsstelle 5531-529200 gesichert.

Entscheidung:

Die Firma SQM GmbH wurde mit Grabaushub inkl. Kondukt gemäß ihrer Angebotsabgabe in Höhe von 57.017,07 € im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 11:

Informationen

Zu TOP 11.1:

EWR-Netzausbau im alten Ortskern; hier: Fortführung der Arbeiten in 2026

Der Vorsitzende berichtet von 2 Ortsbegehungsterminen zusammen mit der EWR und der damit verbundenen Weiterführung der Arbeiten in 2026. Die betroffenen Bereiche werden genannt, teils wird es zu Straßensperrungen kommen, die Hauptarbeiten sollen in den Sommerferien stattfinden. Eine rechtzeitige Bekanntgabe im Nachrichtenblatt der VG wird es geben.

Zu TOP 11.2:

Baustart für den Neubau der Gerätehalle für den Bauhof in KW18

Der Vorsitzende berichtet, dass die Baustelleneinrichtung mittlerweile erfolgt ist und ein Bauzaun zur Abgrenzung der Baustelle aufgestellt wurde. Hierzu wurde von RM Fornoff um eventuelle Nachjustierung im Bereich der Zuwegung zur KiTa gebeten.

Zu TOP 11.3:

Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Dr. Robert Scheurer, informiert über:

- ein aktuelles Schreiben der UGG, welches auch im Nachrichtenblatt veröffentlicht werden soll

- die im Rahmen der IKZ angeschafften Terrorsperren sind verfügbar und können genutzt werden

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:39 Uhr.

Patric Müller

Christian Hennig

Vorsitzender

Schriftführer

Anlage zu TOP 4: