Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

am Dienstag, dem 29.04.2025 um 19:30 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:31 Uhr bis 20:36 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:36 Uhr bis 20:49 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:49 Uhr bis 20:50 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller

Erster Beigeordneter

Tino Lotz

Beigeordnete

Volker Pietzsch, ab 19:40 Uhr, zu TOP 3

Die Ratsmitglieder

Sabrina Bedrich

Mathias Böhm

Wolfgang Drechsler

Claudia Engel

Linda Maria Fornoff

Sabine Käller

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Karlheinz Kohn

Thomas Pfeiffer

Johannes Schäfer

Josef Schreiber

Guido Wilwers

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Wolfgang Böttger, Beigeordneter der VG Bodenheim

Petra Escher, Presse

Entschuldigt fehlt:

Das Ratsmitglied

Toni Escher

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.04.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:

TOP 3

Bauvoranfrage, Neubau Wohngebäude; Steigstraße

TOP 6

Antrag der CDU-Fraktion für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen

Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

7.1.

8.

8.1.

8.2.

8.3.

Nichtöffentlicher Teil:

9.

Öffentlicher Teil:

10.

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Vollzug des Haushaltsplanes 2024; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

Vorlage: 2025/020/019

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2024.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Bauantrag

Werbetafel, Pfarrstraße

Vorlage: 2025/020/016

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 06.05.2025 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Da die Werbetafel größer als 1 m² ist und an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude angebracht werden soll, ist hierfür ein Bauantrag zu stellen. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauvoranfrage,

Neubau Wohngebäude, Steigstraße

Vorlage: 2025/020/024

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 12.06.2025 herbeizuführen.

Der Antragsteller möchte mit dieser Bauvoranfrage abklären, ob es sich um Innen- oder Außenbereich handelt.

Das Bauvorhaben befindet sich nach Auffassung der VG Verwaltung FB II im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Innenbereich endet nach allgemeiner, auch gerichtlich bestätigter Auffassung, nach der letzten Bebauung (es wird hier tatsächlich die Bebauung bewertet und nicht die Größe von Grundstücken). Der Außenbereich hat von jeglicher Bebauung frei zu bleiben, nur privilegierte Vorhaben, das heißt, Vorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, wären zulässig.

Es bestehen somit aus Sicht der Verwaltung bauplanungsrechtliche Bedenken, an der geplanten Stelle ein privates Wohnungsbauvorhaben zuzulassen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird verweigert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Nutzung des Bürgerhauses durch die Kreisvolkshochschule (kvhs Mainz-Bingen)

Vorlage: 2025/020/020

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gemäß § 1 der Nutzungsordnung vom 14.05.2020 „überlässt die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim das Bürgerhaus und die dazugehörigen Einrichtungen vorrangig den örtlichen Vereinen und Gruppen. Vereine und Gruppierungen aus der Verbandsgemeinde, die einen erkennbaren Bezug zur Ortsgemeinde haben, werden den örtlichen Vereinen gleichgestellt.“ Weiter: „Über die ständige Benutzung der Vereinsräume sowie über ein Nutzungsentgelt sowohl für die Vereinsräume als auch für den Bürgerhaussaal entscheidet der Gemeinderat.“

Die Leiterin der Kreisvolkshochschule fragt nun an, das Bürgerhaus kostenneutral bis zu den Sommerferien 2025 für nachstehende Kursangebote anzubieten.

Männergymnastik 60+ / Bodyfitness:

Vom 28.04. bis 30.06.2025 - 5 Kurstage, jeweils montags 11.30 bis 12.30 Uhr

Gymnastik 60+ mit Kraftübungen etc. für Männer und Frauen:

Vom 30.04.2025 - 8/9 Kurstage, jeweils mittwochs von 9.30 bis 11.00 Uhr

Neuer Yin-Yoga-Kurs (auch für Berufstätige):

Nach Ostern oder im 2. Semester nach den Sommerferien 2025, jeweils Montagnachmittag zwischen 17.00 und 19.00 Uhr

Ausgehend vom Grundrecht der Europäischen Union auf das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildungen sieht die kvhs Mainz-Bingen auch im Rahmen des Weiterbildungsgesetz (WBG) Rheinland-Pfalz vom 17. November 1995 (§ 6/1 Förderungsgrundsatz) es als ihre Pflicht an, wohnortnahe und bezahlbare Bildung für alle Menschen zu präsentieren:

„Die Förderung der Weiterbildung nehmen das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften nach Maßgabe dieses Gesetzes als öffentliche Aufgabe wahr. Die kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Pflicht, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern.“

Die Außenstellen der kvhs Mainz-Bingen sind für diese Pflichterfüllung eine ideale Partnerin und bieten mit ihren Kursen in den unterschiedlichsten Fachbereichen ein interessantes Angebot für die Gesunderhaltung, die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das Bürgerhaus Gau-Bischofsheim der Kreisvolkshochschule (kvhs Mainz-Bingen) für ihre Kursangebote kostenneutral zur Verfügung zu stellen. Zusätzliche Bedarfsanfragen zu weiteren Bürgerhausbelegungen sind jeweils vorab mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen und zu vereinbaren.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Zu TOP 5:

Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines W-Lan-Hotspots in der Mehrzweckhalle

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Käller. Frau Käller trägt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion vor.

„Antrag zur Errichtung eines W-Lan-Hotspots in der Mehrzweckhalle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Patric,

die Bischemer Hall` ist ein zentraler Treffpunkt für zahlreiche Sportgruppen, Vereine und Veranstaltungen in unserer Gemeinde. Derzeit besteht dort jedoch kein Mobilfunkempfang, was die Kommunikation sowie die Nutzung digitaler Anwendungen während des Trainingsbetriebs und die Veranstaltungen erheblich einschränkt. Aufgrund unserer bereits gemachten Erfahrungen bei dem „Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz – wifi4rlp“ in den gemeindeeigenen Liegenschaften Bahnhof und Unterhof stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines WIFI4RLP-Hotspots für die Bischemer Hall´ auf Grundlage des Rahmenvertrages mit der Firma „The Cloud Networks Germany GmbH“ zu prüfen, um einen verlässlichen Internetzugang für Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen. Zunächst sollen Einrichtungs- und laufende Kosten ermittelt werden, um abschließend einen Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme im Gemeinderat herbeizuführen.

Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat

Sabine Käller“

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wir vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 6:

Antrag der CDU-Fraktion für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Schäfer. Herr Schäfer trägt nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vor.

„Antrag für mehr Mülleimer und bessere Sauberkeit von Weinbergen, Gehwegen und Grünflächen.

Der Gemeinderat möge beschließen,

1.

die Verwaltung wird beauftragt, im Außenbereich der Gemeinde weitere Mülleimer zu errichten. Diese sind an solchen Stellen vorzusehen, die entweder stark frequentiert, oder regelmäßig vermüllt sind sowie in einem weiten Umkreis kein Müllentsorgungsmöglichkeit aufweisen. Die erforderlichen Stellen sind im nächsten Bau- & Planungsausschuss zu beraten und dort für die nächste Gemeinderatssitzung ein beschlussfähiger Vorschlag zu machen. Hierfür soll auch vorbereitend die Erfahrung der Gemeindearbeiter eingeholt werden.

2.

die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob innerorts am Radweg spezielle Hundestations-Mülleimer mit Tütenspendern errichtet werden können und wie hoch sich der finanzielle Aufwand beläuft. Als Örtlichkeit sind hier grundsätzlich die Radwegkreuzungen am Gaubergblick, der Feuerwehr und dem Friedhofsweg vorzusehen. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss dem nächstmöglichen Bau- & Planungsausschuss vorzulegen, der dem folgenden Gemeinderat einen Beschlussvorschlag erarbeitet.

3.

die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde ins Benehmen zu setzen, damit ordnungswidrige Verschmutzungen von Wegen, Grünanlagen usw. durch Hundekot (Gefahrenabwehrverordnung der VG Bodenheim § 2 Abs. 4) konsequent verfolgt und mit den gesetzlich vorgesehenen Geldbußen geahndet werden.

Begründung:

Die Verschmutzung des Gemeindegebietes mit Müll sowie Hinterlassenschaften von Hunden sind ein regelmäßig auftauchendes Problem. Insbesondere Grünstreifen an Wegen, Äckern und Wingerten sind regelmäßig mit Hundekot und sonstigem Unrat beschmutzt. Das ist nicht nur unansehnlich, sondern stellt für spielende Kinder und arbeitende Landwirte und Winzer eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr (Parasiten, Bakterien usw.) dar.

Die allermeisten Hundehalter sind verantwortungsbewusst und beseitigen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner. Hierfür müssen sie aber oftmals sehr weite Wege oder Umwege auf sich nehmen, um überhaupt einen öffentlichen Mülleimer zu finden.

Dieses Verantwortungsbewusstsein sollte nicht erschwert werden, indem teils für weit über einen Kilometer keine Entsorgungsmöglichkeit existiert. Nicht selten sind die vorhandenen Mülleimer an besonders frequentierten Stellen zudem kurz nach der Leerung wieder überfüllt, was auch für die Gemeindearbeiter beim Leerungsvorgang zu vermeidbaren, ekelerregenden Situationen führt. So ist bspw. der einzige Mülleimer im gesamten nördlichen Bereich von Gau-Bischofsheim erst oben an der Glockenberghütte zu finden. Für Spaziergänger und Hundehalter, die im östlichen Außenbereich Richtung Bodenheim unterwegs sind, befindet sich der letzte nutzbare Mülleimer an der Bahnhofstraße.

Auch durch Menschen verursachter Müll nimmt zu. Hier muss festgehalten werden, dass die weit überwiegende Mehrheit der Menschen verantwortungsvoll mit der Umwelt umgehen, während es wenige Unbelehrbare gibt, für die die Gemeindeabwehrverordnung der VG Bodenheim Sanktionen in Form von Bußgeldern vorsieht. Diese Sanktionen sind konsequent durchzusetzen. Für einen geringen Teil der Menschen gilt zudem die kriminologisch weit anerkannte „situanional action theorie“, nach der auch äußere Umstände Fehlverhalten beeinflussen und auslösen können. Solche Umstände sind hier im Mangel an Entsorgungsmöglichkeiten zu sehen. Durch das Aufstellen von mehr Mülleimern würde der „Kampf mit dem inneren Schweinehund“ für einige Menschen erleichtert werden, doch ihren Müll zu entsorgen, was als Erfolg für die Sauberkeit in der Gemeinde zu sehen ist.

Während die Anzahl an Hundehaltern seit Jahren steigt und bspw. auch ein neuer Radweg zu mehr Erholungssuchenden in der Natur geführt hat, ist die Zahl der Mülleimer leider nicht entsprechend angepasst worden.

Die Ortsgemeinde hat die Aufgabe, den Einwohnerinnen und Einwohnern die notwendigen Grundvoraussetzungen zur Verfügung stellen, sodass diese auch in zumutbarer Art und Weise gesetzestreu ihren Müll entsorgen können. Auch wenn Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden müssen, ist einer der Hauptgründe für die Erhebung von Hundesteuer der hierdurch entstehende Mehraufwand für Gemeinden. Diese Steuereinnahme ist seit Jahren gestiegen (Ergebnis Haushalt 2017 ca. 7.900 Euro; geplantes Ergebnis 2025: 9.700 Euro), sodass es zumutbar ist, für einen verhältnismäßig geringen Betrag auch die gestiegenen Anforderungen zu decken.

Die Kosten für neue Standard-Mülleimer belaufen sich auf schätzungsweise 75-100 Euro pro Stück und können u.a. aus den Mitteln des Produkts 5411, das dem Unterhalt von Gemeindestraßen dient, entnommen werden.

Für die CDU-Fraktion
Johannes Schäfer
Fraktionsvorsitzender“

Es herrscht eine rege Diskussion.

Der Vorsitzende stellt nachfolgenden weitergehenden Ergänzungsantrag:

„Dem Verweis des Antrags der CDU-Fraktion in die kommende Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wird entsprochen.

1.

Zudem ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr in diese Sitzung mit einzubeziehen.

2.

Der Vorsitzende bittet den FB II / Umwelt sowie den FB III / Öffentliche Sicherheit und Ordnung der VG Bodenheim um eine schriftliche Bewertung zum Inhalt des Antrages.

3.

Außerdem wird dem örtlichen Bauern- und Winzerverein die Möglichkeit gegeben, sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Antrag zu äußern.

Beide Antwortschreiben mögen bis zur besagten Sitzung am 05. Juni 2025 vorliegen.“

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag sowie dem weitergehenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 7.1:

Ausbau Gartenstraße - Änderung der Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2025/020/022

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Die Gartenstraße wird zurzeit ausgebaut. Im Verlauf der Arbeiten wurde festgestellt, dass die bestehende Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist und zudem die Leuchte am Wendehammer auf privatem Grund steht. Daher sollen die beiden Bestandsleuchten gegen neue Masten und Leuchtköpfe ausgetauscht und eine dritte Mastleuchte zur ausreichenden Beleuchtung ergänzt werden.

Die von der EWR angebotenen Arbeiten beinhalten alle notwendigen Positionen für drei neue Masten und Schuch LED Leuchtköpfe, die Demontage der alten und Montage der neuen Masten sowie die Demontage des Betontragmastes im Wendehammer.

Entscheidung:

Die EWR Netz-GmbH erhält den Auftrag zur Änderung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße entsprechend ihrem Angebot vom 04.04.2025

Zu TOP 8:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Punkte:

Zu TOP 8.1:

Haushaltsplan 2025/26; Eingang Haushaltsverfügung

Vorlage: 2025/020/014

Information:

Die Haushaltsverfügung der Kreisverwaltung zum Haushaltsplan 2025/26 ist am 18.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen.

Die nach §§ 95 Absatz 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die Haushaltssatzung wird hinsichtlich der Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.099.000 € und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.099.000 € gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Teile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.“

Die Haushaltssatzung musste auf Geheiß der Kreisverwaltung bzgl. des § 4 der Satzung angepasst werden; die Festsetzung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse muss getrennt nach den beiden Haushaltsjahren ausgewiesen werden. Von einem Beitrittsbeschluss wird ausnahmsweise abgesehen; die Ratsmitglieder sind jedoch über die Änderung in der Satzung zu informieren.

Weiter gab es rein redaktionelle Änderungen auf den Seiten 13 und 67, die der Form halber hiermit genannt werden.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der künftig nicht ausgeglichenen Haushaltsplanjahre die Ortsgemeinde unter größtmöglicher Kraftanstrengung alle ihr möglichen Vorkehrungen treffen muss, um die Aufwendungen zu reduzieren und die Einnahmen durch nachhaltige, nachweisbare und strukturelle Veränderungen zu steigern. Der Ortsgemeinderat ist verpflichtet, rechtmäßige Beschlüsse zu fassen und ist somit gehalten, unter größtmöglicher Kräfteanspannung, d.h. unter äußerster Sparsamkeit und Ausschöpfung aller Einnahmequellen, die Haushaltssituation zu verbessern.

Zu TOP 8.2:

Anschaffung von Defibrillatoren (AED) für die Ortsgemeinde

Zu TOP 8.3:

Besetzung des überfraktionellen Arbeitskreises "Entwicklung Grundstücksangelegenheiten und gemeindeeigenen Immobilien"

Zu TOP 10:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zwei Grundstücksangelegenheiten beschlossen worden sind.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:50 Uhr.

Patric Müller
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin